Stefan Klein

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Grascha, ich muss Sie zuerst korrigieren. Nach Ihrer Interpretation wären an jenem Tag auch Herr Böhlke und ich Fachpolitiker gewesen; denn auch wir waren im Ältestenrat dabei. Das trifft daher nicht nur auf Sie zu.
Frau Staudte und Herr Humke haben den Antrag der drei Fraktionen - SPD, Bündnis 90/Grüne und Linke - bereits dezidiert vorgestellt. Mir obliegt, das ein bisschen zu ergänzen.
Uns geht es darum, eine besondere Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen zu installieren. Eine solche Anlaufstelle gibt es in dieser Form bisher nicht. Wir meinen, im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention aus dem Jahr 1989 und der Umsetzung der vor fast genau zwei Jahren in unsere Verfassung eingefügten Kinderrechte ist das absolut nachvollziehbar und richtig.
Die Kinderpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Viele verschiedene Ausschüsse sind mit Themen befasst, die Kinder und Jugendliche betreffen. Einige Themen sind bereits genannt worden. Es geht aber auch um Sicherheit im Straßenverkehr, um Alkohol- und Drogenkonsum, um Medienkompetenz - im Rahmen der Ausweitung von Social Networks müssen wir auch da tätig werden -, um Schutz vor Gewalt in jeder Form, um die Eingliederung von Kindern mit Behinderungen, um gesunde Ernährung, um eine lebenswerte Umwelt und natürlich um Bildung in Kitas und in Schulen.
Das alles sind Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Sie alle müssen auch in einem Gremium gemeinsam beraten werden. Das ist momentan nicht der Fall, weil sich viele verschiedene Ausschüsse mit diesen Materien beschäftigen.
Von daher glauben wir, dass es im Rahmen der Einrichtung dieser Kommission auch darum geht, Zukunft für Kinder und Jugendliche zu gestalten, Kinderthemen mehr in die Öffentlichkeit zu bringen und das Signal zu geben, dass wir uns mit diesen Fragen wesentlich detaillierter und konkreter beschäftigen, als es bisher der Fall ist.
Ich weiß, gleich wird Frau Ministerin Özkan noch einmal ausführlich die Antwort auf die Frage von Frau Staudte vortragen. Sie wird all das aufzählen, was bisher im Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik gemacht worden ist. Darauf gab es schon eine sehr ausführliche Antwort. Allerdings ist es dabei eher um die Auslobung von Preisen sowie die Einrichtung von runden Tischen und Arbeitskreisen gegangen. Allzu viel Konkretes ist nach unserer Ansicht nicht dabei.
Zudem muss man noch einmal deutlich erwähnen, dass die vielen - ich sage einmal - Missetaten der Vergangenheit von den Fraktionen der CDU und der FDP auf den Weg gebracht worden sind. Sie haben das Landesjugendamt aufgelöst. Sie haben den Landesjugendhilfeausschuss eingestampft. Sie haben die Landeszentrale für politische Bildung kassiert. Sie haben in der letzten Periode massive Kürzungen im Jugendbereich vorgenommen. Sie haben den Ausschuss für Jugend und Sport nicht mehr haben wollen und kassiert. Ich darf den Landesjugendring zu Ihrer Politik zitieren:
„Zu keiner Zeit hat es solch massive … Eingriffe mit derart dramatischen Auswirkungen für die Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen gegeben“.
- Ja, aber Sie haben es nicht korrigiert. Das ist das Problem - auch wenn es lange her ist.
Ich denke, Sie können unserem Antrag folgen. Er ist inhaltlich ausgereift und exzellent formuliert. Sie können aber auch Ihren Vorbildern folgen. Auch in
der CDU gibt es viele, die dieses Thema durchaus positiv sehen. Herr Pols, MdB und seinerzeit Vorsitzender der Kinderkommission, hat gefordert, dass die Länder dem Beispiel des Bundes folgen und Kinderkommissionen einrichten.
In Bayern gibt es eine Kinderkommission; Dort haben wir - zumindest noch - nicht die Mehrheit. In Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2006 einen Antrag auf Einrichtung einer Kinderkommission - von der FDP-Fraktion, Herr Grascha. In Brandenburg gibt es einen Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2010 auf Einrichtung einer Kinderkommission. Ich glaube, dem könnten auch Sie folgen. Dann sind wir auf einem ganz guten Weg.
Noch einmal zu Ihrem Kinderbeauftragten: Das ist natürlich keine Alternative. Eine Person kann die Aufgaben, die auf sie zukämen, überhaupt nicht schaffen.
- Nein, wir brauchen einen fraktionsübergreifenden Konsens, Herr Böhlke. Es geht doch darum, dieses Thema fraktionsübergreifend in den Fokus zu nehmen. Das wäre der richtige Ansatz.
Ich frage mich zudem, warum heute Ihr Jugendsprecher, Herr Kollege Focke, nicht dabei ist. Vielleicht gibt es da einen Interessenkonflikt in Bezug auf die künftige Besetzung einer Position. Sie sprechen ja immer von dem Kinderbeauftragten und nicht von dem oder der Kinderbeauftragten. Anscheinend ist das schon festgelegt, und deswegen darf er heute nicht reden. Das kann ich mir zumindest vorstellen.
Das Wohl unserer Kinder, hat eben Frau Meyer zu Strohen gesagt, ist uns wichtig. - Dem können Sie jetzt Ausdruck verleihen, indem Sie unserem Antrag zustimmen.
- Aber selbstverständlich! Er ist doch absolut plausibel. Folgen Sie also unserem Antrag!
Richten Sie eine Kinderkommission ein! Das kommt den Kindern zugute, und darum muss es uns in erster Linie gehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion nimmt die berechtigten Sorgen in der Region um Salzgitter und speziell in der Stadt Salzgitter, die Sorgen der Beschäftigten des Salzgitteraner Alstom-Werkes und ihrer Familien um ihre berufliche und finanzielle Zukunft sehr ernst und setzt sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und des Standortes in Salzgitter ein.
Der Alstom-Konzern plant anscheinend einschneidende Veränderungen. Frau Weisser-Roelle ging mündlich, aber auch im Antrag darauf ein. Die Folgen eines solchen Sparpaketes wären bezogen auf die Auftragsbearbeitung, die Nachwuchsgewinnung und auch die Abwanderung von Fachkräften aufgrund der unsicheren Zukunft des Standortes gravierend.
Befürchtungen, dass der Standort in Salzgitter den Alstom-Bossen in der Zentrale in Paris zu groß sei, gibt es schon länger. Die Belegschaftszahlen - knapp 2 800 Mitarbeiter in Salzgitter - sind in den französischen Werken deutlich kleiner und eher halb so groß. Die geplante Reduzierung auf 1 400 Mitarbeiter würde genau in diese Richtung gehen.
An der Kundgebung am 9. Februar in Salzgitter - Sie haben sie bereits erwähnt - nahmen bis zu 3 000 Menschen teil und protestierten gegen diese Planungen. Aus dem Landtag haben nur die beiden Fraktionen der SPD und der Linken teilgenommen - Frau Weisser-Roelle, Herr Lies und ich - und die Protestler unterstützt. Der Rat der Stadt hat daraufhin am 23. Februar die Resolution unter Federführung von SPD und Linken - aber einstimmig - beschlossen.
Es ist gut und wichtig, dieses Thema jetzt hier im Landtag zu diskutieren und die Landesregierung zum Handeln aufzufordern, aber auch ein Signal in Richtung Paris zu senden, dass wir als niedersächsische Politik uns für den Standort einsetzen.
Wir begrüßen daher den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der im Grunde auf der Ratsresolution fußt.
Was sind die Forderungen? - Die Konzernspitze hat endlich die konkreten Planungen offenzulegen. Sie soll ernsthafte Gespräche mit den Betriebsräten führen, um eine Lösung zu finden, die den Standort stärkt. Der Standort muss bleiben. Er darf nicht sterben, auch nicht auf Raten.
Er darf nicht dem Diktat der französischen Zentrale zum Opfer fallen. Das muss unser aller Ziel sein. Ich denke, darin sind wir im Landtag uns alle einig.
Ich weiß, dass Sie, Herr Ministerpräsident, Gespräche mit der Konzernspitze und der IG Metall geführt haben und führen. Das begrüße ich ausdrücklich. Die Frage sei aber erlaubt: Warum tun Sie das erst jetzt? Warum sind Sie erst jetzt aktiv geworden? Die Betriebsräte, die auch anwesend sind, warnen seit Längerem vor Bestrebungen, Personal in Salzgitter abzubauen. Die Landesregierung wurde bereits im Dezember durch die IG Metall über solche Planungen informiert. Erst jetzt sprechen Sie mit Konzernchef Kron und der Gewerkschaft. Dass Sie das tun, ist gut, keine Frage. Aber es ist aus unserer Sicht spät, hoffentlich nicht zu spät.
Ich lasse dabei einmal außen vor, dass mein Landtagskollege Marcus Bosse und ich bereits im Oktober 2009 Herrn Minister Bode über die Gefahr des Stellenabbaus bei Alstom informierten und den Minister zu einem Besuch des Alstom-Werkes einluden. Dass Sie, Herr Minister Bode, dieser Einladung bisher nicht nachgekommen sind, bedauern wir ausdrücklich.
Man hat manchmal den Eindruck, dass innerhalb des Konzerns ausschließlich Betriebsrat und IG Metall konstruktiv für den Erhalt der Arbeitsplätze und des Standortes kämpfen. Dank dafür an die anwesenden und von uns eingeladenen Betriebsrats- und Gewerkschaftsvertreter.
Eigene Anstrengungen und Zugeständnisse der Mitarbeiter in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro in den letzten Jahren sind erfolgt. Es scheint ihnen nicht viel genutzt zu haben. Bis heute gibt es keine klare Aussage zu den Überlegungen zur Zukunft des Standortes, zur Ausbildung, zu Betriebsverlagerungen und zur Personalentwicklung.
Die Konsequenz ist klar: Sie, Herr Ministerpräsident, müssen die Gespräche mit der Konzernspitze und der französischen Regierung fortsetzen und intensivieren. Schnappen Sie sich Frau Merkel - Sie sehen Sie ja gerade öfter bei diversen anderen Anlässen, die Ihnen vielleicht nicht so lieb sind -, fahren Sie mit ihr nach Paris - Herr Bode kann auch Herrn Brüderle mitnehmen -, und führen Sie dort die Gespräche.
Machen Sie beide Herrn Kron klar, dass er sich den Vorschlägen des Betriebsrates öffnen und den Standort in dieser Personalstärke sichern soll. Dabei ist es wichtig, dass der Standort auch strategisch und zukunftsorientiert gestärkt und dass dort investiert wird.
Wir wissen um die Konkurrenzsituation in diesem Segment mit den Mitbewerbern Stadler aus der Schweiz - dort übrigens stark subventioniert -, mit Bombardier in Brandenburg-Berlin oder Siemens in Krefeld-Uerdingen, die in der Vergangenheit ebenfalls von ihren Regierungen massiv unterstützt worden sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger erwarten wir von der Niedersächsischen Landesregierung, nämlich dass sie das auch bei Alstom tut.
Alstom hat bewiesen, dass die Firma im Bahnfahrzeugbau erfolgreich ist. Sie stellt zum Teil über die LNVG die Fahrzeugsysteme für verschiedene Strecken. Im Jahr 2011 stehen wieder drei Netze im Wettbewerb zur Ausschreibung durch die LNVG oder den ZGB: Elektro-Netz Niedersachsen-Ost, Harz-Weser-Netz und die Expresslinien Mittelland/Emsland. - Auch hier ist die Regierung gefragt, wie sie mit der Vergabe neuer Fahrdienstleistungen umgehen will und ob niedersächsische Fahrzeughersteller eine faire Chance für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und des Know-hows bekommen.
Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Hier kann sie selber handeln und gestalten. Als Mobilitätsland Nummer eins brauchen wir die Sicherung dieser Kompetenzen in Niedersachsen und nicht allein in Berlin, Hennigsdorf oder Krefeld. Ökologische Industriepolitik in und für Niedersachsen ist jetzt gefordert. Sie sind gefordert, sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und des Standortes von Alstom in Salzgitter einzusetzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Minister Schünemann, Sie teilen sicherlich meine Auffassung, dass zu einer guten Polizeiarbeit auch gute Strukturen und gute Rahmenbedingungen gehören. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob der Beschluss zur Einrichtung von Hausmeisterpools im Rahmen des Facility-Managements korrigiert oder zurückgenommen werden soll und ob diese Korrektur oder Rücknahme alle Polizeiinspektionen betreffen würde, speziell auch die PI in Salzgitter. - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage betrifft die immer noch sehr hohen Zahlen beim Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, der auch Auswirkungen auf Gewaltdelikte hat; das haben Sie gerade ausgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie eine spezielle Landesförderung des HaLT-Projektes zur Verbesserung der Situation für sinnvoll erachten würden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Antrag geht es um die Stärkung des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Niedersachsen und um Maßnahmen, um deren Attraktivität zu erhöhen und die Nachfrage zu decken.
Die Nachfrage ist bereits jetzt deutlich höher als die Anzahl der angebotenen Plätze. Man spricht von etwa drei Bewerbungen auf einen Platz. Das wurde in der Beantwortung einer Anfrage der Kollegen Riese und Försterling noch einmal bestätigt. Aber auch die Bundeszahlen sagen das aus: Während 1993 erst 7 100 Plätze aus Bundesmitteln gefördert wurden, sind es dieses Jahr bereits knapp 19 000 Plätze plus gut 6 500 Plätze über § 12 c Abs. 4 des Zivildienstgesetzes. Der steigende Bedarf ist also deutlich erkennbar.
Dieser Freiwilligendienst wird so gut angenommen, weil er verschiedene gute Komponenten in sich vereinigt. Er dient der Berufsorientierung - die jungen Menschen können ausprobieren, ob ihnen das Berufsfeld, das sie gewählt haben, liegt - und schafft die Möglichkeit, sich vor allem in sozialen Feldern ehrenamtlich zu engagieren. Damit einher geht die Möglichkeit, Anerkennung zu erzielen, das Selbstbewusstsein zu stärken und das Verantwortungsgefühl zu erweitern. Viele der jungen Menschen, die diese Freiwilligendienste ableisten, bleiben auch hinterher in diesen oder anderen sozialen Feldern ehrenamtlich tätig. Weil diese Menschen sich dauerhaft engagieren, dienen FÖJ und FSJ schließlich der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung.
Diese Freiwilligendienste werden in unterschiedlicher Form gefördert. In erster Linie geschieht dies durch Bundesmittel. Der Bund unterstützt das Freiwillige Soziale Jahr mit 72 Euro monatlich im Inland und 92 Euro monatlich im Ausland pro Platz aus dem Kinder- und Jugendplan. Das Freiwillige Ökologische Jahr unterstützt er pro Platz mit 153 Euro monatlich.
Die Träger der Einrichtungen, die Plätze für Kriegsdienstverweigerer anbieten und die sich entscheiden, statt des Zivildienstes einen Freiwilligendienst zu belegen, erhalten bzw. erhielten pro Platz einen Betrag von 421,50 Euro zur Unterstützung.
Inzwischen hält die Förderkulisse mit der Nachfrage nach diesen Plätzen - die ausdrücklich positiv hervorzuheben ist, weil junge Menschen freiwillig eine solche Gelegenheit wahrnehmen, sich einzubringen - nicht mehr Schritt. Deshalb haben wir am 9. März 2010 einen - wie immer hervorragenden - Antrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen vorgelegt. Er bezieht sich in erster Linie auf die Möglichkeiten des Bundes. Wir fordern das Land auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, die zum einen eine deutliche Aufstockung der Mittel für die FSJ- und FÖJ-Plätze und zum anderen die Anerkennung der beiden Freiwilligendienste als umsatzsteuerbefreites Bildungsjahr beinhaltet.
2006 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Zuweisung von Trägern auf Einsatzstellen als Personalgestellung gilt und daher umsatzsteuerpflichtig ist.
Wir haben in unseren Antrag auch zwei weitere Punkte aufgenommen, zum einen die Ablehnung der geplanten freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes um drei bis sechs Monate und zum anderen die Ablehnung der geplanten Streichung des § 14 c Abs. 4 des Zivildienstgesetzes, den ich vorhin bereits erwähnt habe. Beide Punkte sind auf Bundesebene leider bereits entschieden.
Wir hätten unseren Antrag gerne bereits während der Diskussion im Bund beraten - wir haben ihn, wie erwähnt, am 9. März eingereicht -, aber durch eine Art Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der Regierungsfraktionen konnten wir ihn erst vergangene Woche abschließend beraten. Immer wieder wurden Änderungsanträge angekündigt, aber bis vergangene Woche kamen keine. Wie gehabt, kommt das in diesem Ausschuss immer erst sehr kurzfristig.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses nimmt einige Forderungen unseres Antrages auf, aber bleibt bei vielen Dingen im Unklaren. Herausgekommen ist ein eher weichgespülter Antrag. Darin ist z. B. von „auskömmlichen Pauschalen“ die Rede - ein sehr dehnbarer Begriff.
Hinzu kommt, dass die Beschlussempfehlung von CDU und FDP die Landesverantwortung völlig außen vor lässt. Wir hingegen haben bewusst eine Erhöhung der Landesmittel für diese Plätze gefordert, weil das Land im Gegensatz zu anderen
Bundesländern keine Förderung von FSJ-Plätzen vornimmt. Nur im Bereich der Kultur und der Politik und auch beim Freiwilligen Ökologischen Jahr tut es das, aber nicht im Bereich des FSJ.
- Ich habe keine Zeit mehr. Es tut mir leid, ich muss fortfahren.
Wir fordern in diesem Bereich eine Steigerung der Landesmittel. Das haben Sie außen vor gelassen, was wir sehr bedauern. Deswegen können wir Ihrer Beschlussempfehlung in keinem Fall unsere Unterstützung geben.
Die Diskussion über die Zukunft der Wehrpflicht - das bezieht sich auf den Änderungsantrag der Grünen und die Forderung nach Abschaffung von Pflichtdiensten - ist bei uns noch nicht abgeschlossen. Das heißt, wir können in dieser Hinsicht nicht für den Antrag der Grünen votieren und werden auch diesen ablehnen müssen.
Wir hatten gehofft, dass sich die Fraktionen der CDU und der FDP ihrer Verantwortung stellen und auch das Land in die Pflicht genommen wird, die Förderung zu erweitern. Das tun sie nicht. Wir bedauern das sehr und bleiben bei unserem Antrag, für den wir auf breite Zustimmung hoffen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Staudte, auch wir sind verantwortungsbewusst und haben bewusst in dem Antrag aufgeführt, dass wir gegen die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes von drei auf sechs Monate sind. Das macht ein Budget von 75 Millionen Euro im Jahr aus. Diese Mittel hätten wir für die Erweiterung der Plätze, für die Erhöhung der Pauschale einsetzen können. Also auch wir haben einen Vorschlag gemacht, wie das Ganze zu finanzieren ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es auch relativ kurz.
Lieber Kollege Focke, Sie haben den Ausbau der Freiwilligendienste als besonders wichtig hervorgehoben. Es ist schön, dass Sie das tun. Ich habe aber leichte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Projektes, weil weder auf Bundes- noch auf Landesebene entsprechende Maßnahmen erfolgen.
Die Verantwortung des Landes haben Sie aus der Beschlussempfehlung völlig herausgenommen. Das bedauern wir.
Auf Bundesebene sind die Förderpauschalen für das FSJ seit 2002 nicht erhöht worden. Bis 2002 war die Welt in Berlin mit Rot-Grün noch in Ordnung. Mittlerweile ist sie es nicht mehr. - Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt: Zum letzten Haushalt hat die SPD-Bundestagsfraktion beantragt, 3 Millionen Euro mehr in die Freiwilligendienste zu investieren. Ihre Kollegen in Berlin haben dies gemeinsam mit der FDP aber abgelehnt.
Seien Sie mir nicht böse, aber ich glaube, dass man an Ihrer Glaubwürdigkeit ein bisschen zweifeln kann, weil die Maßnahmen nicht dem entsprechen, was Sie uns eben dargestellt haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt wieder ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte bringen.
Meine Vorredner und auch Frau Staudte haben schon einiges zu der Problematik gesagt, die sich, lieber Herr Focke, allerdings nicht für Klamauk eignet. Das gilt aber genauso für die Auseinandersetzung zwischen solid und der Jungen Union. Auch die gehört hier nicht her. Die Besten sind eh bei den Jusos. Wir sind da sozusagen fein raus.
Die SPD-Fraktion hat im August letzten Jahres einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Thema „Alkoholmissbrauch speziell bei Kindern und Jugendlichen“ befasst; denn die Folgen und Gefahren sind gerade für diese Personengruppe massiv. Ansatz für unsere Initiative waren Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, aber auch Forderungen des Drogen- und Suchtrates sowie viele andere Studien und Einzelfälle aus fast allen Regionen unseres schönen Landes.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass nach einer Erhebung der eben genannten Bundeszentrale drei Viertel der 12- bis 17-Jährigen angeben, bereits Alkohol getrunken zu haben. 17,5 % dieser Jugendlichen trinken regelmäßig mindestens einmal in der Woche. 20 % tranken im Jahr 2008 in dem erfragten Monat bei mindestens einer Gelegenheit fünf oder sogar mehr Gläser Alkohol hintereinander. Die Zahl junger Menschen aller Altersgruppen, die in Krankenhäusern vollstationär aufgenommen werden mussten, ist ebenfalls massiv gestiegen.
Neueste Erhebungen der Techniker Krankenkasse, die letzten Monat veröffentlich wurden, belegen einen deutlichen Anstieg der Zahl der Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen: in Niedersachsen um 23 % innerhalb der letzten drei Jahre.
Bedrohlich sind auch die Folgen. Alkohol stellt das drittgrößte Risiko für Krankheiten und vorzeitigen Tod dar. Pro Jahr sterben in Deutschland mehr als 70 000 Menschen an den Folgen des Alkoholkonsums. Die gesundheitlichen Folgen sind dabei gerade für Jugendliche beträchtlich. Exzessiver Alkoholkonsum kann zu massiven und zum Teil nicht reversiblen gesundheitlichen Schädigungen führen. Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Abhängigkeit wächst gerade bei diesem Personenkreis deutlich. Zudem verlieren Jugendliche -
aber nicht nur Jugendliche - durch den Alkohol Hemmungen, was in erster Linie bei den Jungen zu einer Steigerung von Gewalttaten führt. Hinzu kommen Vandalismus und Sachbeschädigungen.
Das sind dramatische Entwicklungen, die nicht verharmlost werden dürfen, obwohl der Kollege Focke ja schon in der letzten Debatte angab, dass die allermeisten jungen Menschen anständig und strebsam seien.
Dabei hat mir „strebsam“ ganz besonders gut gefallen. Natürlich trifft dies auf einen großen Teil zu. Auch junge Menschen, die Alkohol konsumieren, können nette Leute sein. Es ist ja auch nicht so, dass jeder Erwachsene, der Alkohol trinkt, ein unanständiger oder fauler Mensch wäre.
Entscheidend sind nach der Analyse der Istsituation die Schlussfolgerungen, also welche Ursachen dieses Trinken hat und welche Schlüsse wir daraus ziehen. Die Ursachen sind sicherlich vielfältig: Probleme mit dem Elternhaus, Schwierigkeiten in der Schule verbunden mit einem gestiegenen Leistungsdruck - den Sie mit Ihrer Schulpolitik noch massiv verstärkt haben -, das leichtere Herankommen auch an hochprozentigen Alkohol, das Gefühl, beim Mittrinken sozusagen dabei zu sein bzw. dazuzugehören und auch die öffentliche Werbung für Alkoholika, um nur einige Faktoren zu nennen.
Unsere Schlussfolgerung ist, dass alle staatlichen Ebenen, aber auch die Gesellschaft an sich, gefordert sind. Dabei spielt die Prävention eine ganz entscheidende Rolle. In unserem Antrag sind daher nicht nur, aber vor allem Forderungen enthalten, die den Zugang zu Alkohol erschweren sollen. Ganz entscheidend ist die Vernetzung aller Akteure, die sich auf diesem Feld bewegen. Elternarbeit spielt dabei eine überragende Rolle; denn das Erleben daheim darf nicht diametral von dem abweichen, was in Schule oder Vereinen gepredigt wird. Eltern müssen einbezogen werden; denn schließlich haben sie einen Erziehungsauftrag.
Allerdings sind sie in fortgeschrittenem Stadium allein kaum in der Lage, diese Problematik zu bewältigen. Unterstützung gerade in der Schule ist vonnöten. Der Ausbau der Schulsozialarbeit und die flächendeckende Versorgung mit Schulpsychologen wären hier eine absolut sinnvolle und zielführende Hilfe.
Die Unterstützung der Kommunen bei der Vernetzung, bei der Durchführung von Testkäufen und bei der Untersagung von sogenannten Flatratepartys ist aus unserer Sicht eine Landesaufgabe. Es gibt diesbezüglich Angebote gerade der Landesstelle Jugendschutz, die eine sehr gute Arbeit leistet, was einmal hervorgehoben werden muss. Die sich weiterentwickelnden alarmierenden Zahlen erfordern aber noch größere Anstrengungen. Wir halten eine Mindestbußgeldgrenze für geboten. Diese muss empfindlich sein. 1 500 Euro sind für den Betroffenen sicherlich empfindlich und daher unser Vorschlag.
Die Zahlen bei den Testkäufen, Herr Minister, haben sich von 55 % auf 41 % verbessert, liegen aber - darin sind wir uns sicherlich einig - immer noch viel zu hoch.
Ich muss zunächst einmal ausführen, Herr Riese. Meine Zeit ist ein bisschen knapp.
Ansetzen müssen wir bei der Beschränkung der Hörfunk- und Fernsehwerbung. Sowohl der Deutsche Drogen- und Suchtrat als auch diverse Kassen - letztens erst die DAK - sehen hier einen entscheidenden Hebel. Nach einer Studie der DAK tranken Jugendliche, die häufig Werbespots für alkoholische Getränke sahen, doppelt so oft exzessiv Alkohol wie Gleichaltrige, die weniger mit Alkoholwerbung in Berührung kamen.
Nationale und internationale Wissenschaftler - so im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung vom Mai 2009 niedergeschrieben - kritisieren die deutsche Variante der Selbstkontrolle bei der Alkoholwerbung. Sie geschieht über den deutschen Werberat - also ohne staatliche Aufsicht - und ist eindeutig unzureichend.
Beim HaLT-Projekt, zu dem schon einiges gesagt worden ist, stehen wir aufgrund der Rahmenvereinbarungen mit den Kassen besser als andere Bundesländer da, befinden uns bezüglich der geforderten flächendeckenden Ausweitung aber noch am Anfang. Hier geht deutlich mehr.
Dieses Thema dient eigentlich nicht zur parteipolitischen Profilierung. Sinnvoll wäre sicherlich ein
gemeinsamer Antrag aller Fraktionen gewesen. Dies aber ließ sich leider nicht realisieren, obwohl ich mit Herrn Focke in guten Gesprächen war. Der Grund dafür, dass wir keinen gemeinsamen Antrag formulieren konnten, liegt in erster Linie an einigen Punkten, bei denen wir nicht übereingekommen sind. Ihre Ansicht, die Werbung durch den lapidaren Verweis auf einen Satz im Rundfunkstaatsvertrag einzuschränken, halten wir für absolut unzureichend.
Hier und bei den meisten anderen Punkten sind Ihre Formulierungen eher weichgespült und wenig konkret. „Darauf hinwirken“, „vorantreiben“, „weiterentwickeln“, „überprüfen“, „fortsetzen“ - das sind Ihre Begrifflichkeiten.
Für die konkreten Forderungen einer Bundesratsinitiative nach einer bestimmten Mindestbußgeldgrenze, nach einer Ausweisung von Stellen für Schulpsychologen oder nach konkreten Werbeeinschränkungen waren Sie leider nicht zu gewinnen. Daher werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zustimmen.
Am besten hat uns bei Ihnen noch die Einleitung gefallen, Herr Focke. Diese haben Sie schließlich zu einem großen Teil aus unserem Antrag übernommen und dann mit etwas Lobhudelei für die Regierung gespickt. Das mag aus Ihrer Sicht nachvollziehbar sein, hat uns aber eher weniger gefallen. Es ist aus unserer Sicht auch unzutreffend.
Der Antrag der Grünen wurde uns erst gestern vorgelegt - leider; wir hätten ihn gerne noch im Ausschuss diskutiert. Darin sind aber Punkte enthalten, die wir so nicht mittragen können. Deshalb werden wir uns Ihrem Antrag auch nicht anschließen.
Unser Antrag ist natürlich der beste von diesen Anträgen, die jetzt vorliegen.
Daher bitten wir um Zustimmung. Um in der momentan so beliebten Fußball-Analogie zu bleiben, die vor der WM ja immer wieder verwendet wird: Wir setzen voll auf Angriff, während die Fraktionen von CDU und FDP eher einen gepflegten Rückpass auf ihre Torfrau spielen. Die CDU hat den
Ball etwas zu hoch angesetzt und übers Tor geschossen - etwas zu weitgehend.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Herr Riese, erst einmal zur Klarstellung: Dieser Richtwert ist keine verbindliche Untergrenze. Die wollen wir aber mit unserem Antrag erreichen, nämlich auf 1 500 Euro gehen, damit die Besitzer oder diejenigen, die dort arbeiten, bewusst darauf achten, dass kein Alkohol an Jugendliche ausgegeben wird, was einfach nicht gesetzeskonform ist. Das ist unser Ansatz.
- Nein. Herr Minister Schünemann hat ja auch schon einmal eine Zahl in den Raum geworfen, die er für sinnvoll erachtet. Diese Zahl lag nicht wesentlich darunter. Daher liegen wir zumindest auf einer Wellenlänge - im Gegensatz zu Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ehemalige Bundesfamilienministerin hat das Betreuungsgeld als - dies ist bereits angeführt worden - bildungspolitische Katastrophe bezeichnet. Damit hat sie völlig recht, meine Damen und Herren.
Sie führte aus, dass ein Betreuungsgeld keine Anreize setzen dürfe und Kinder mit schlechten Startchancen von fördernden Betreuungseinrichtungen fernhalte. Trotzdem und wider besseres Wissen unterstützen CDU und vor allem CSU die Einführung des Betreuungsgeldes ab dem Jahr 2013.
Das Betreuungsgeld setzt aus unserer Sicht aber genau diese falschen Anreize: Es wird so sein, dass Eltern ihre Kinder nicht in einer Krippe anmelden oder von dort abmelden, um in den Genuss des Betreuungsgeldes zu kommen. Die Kinder werden dort freigekauft, meine Damen und Herren, herausgekauft, um das Betreuungsgeld zu kassieren.
Dies waren auch die Erfahrungen, die in Thüringen nach der Einführung des Landesbetreuungsgeldes im Juli 2006 gemacht wurden. Diese sogenannte Herdprämie macht die Kinder noch mehr - dies wissen Sie genau - zu einem Einkommensfaktor. Zum Teil gibt es schon jetzt Fälle, bei denen sich Eltern über ihre Kinder einen anderen Lebensunterhalt verschaffen, indem sie die Kinder als Einkommensfaktor nutzen,
gerade bei denjenigen Familien, deren Kindern die Förderung durch den Besuch einer Krippe besonders nutzen würde.
Selbstverständlich haben die Eltern - dies ergibt sich aus ihrer Erziehungskompetenz - die Wahl. Das ist auch gut so. Auch wir, lieber Herr Kollege Focke - Sie wurden ja bereits angesprochen -,
erkennen die Bemühungen aller Eltern ausdrücklich an, die für ihre Kinder nur das Beste wollen.
Aber Ihr im Ausschuss geschildertes schönes, heiles und zum Teil tradiertes Familienbild ist eben nicht überall Realität. Manchmal wird es durch fehlende Förderung getrübt
und dadurch, dass das Geld eben nicht den Kindern zugute kommt. Gerade in diesen Familien besteht die große Gefahr, dass ein so wichtiger Besuch in einer Krippe nicht zustande kommt.
Zumindest die FDP hatte dies verstanden. Zumindest haben sich einige hochkarätige Liberale, Herr Dürr, derart geäußert:
„Wir müssen in die Köpfe unserer Kinder investieren, die von der CSU geforderte ‚Herdprämie’ führt eher zu neuen Flachbildschirmen für die Eltern.“
So Cornelia Pieper. Die dürfte Ihnen ja bekannt sein.
Wenn so die Anerkennung für die Erziehungsleistungen der Eltern aussieht, die oft als Argument für das Betreuungsgeld angeführt wird, dann müssen Sie das nur offen kommunizieren. Das ist aber nicht unser Anspruch. Uns ist es wichtiger, dass die Kinder in der Krippe die Chance haben, soziale Kompetenzen zu erlernen und gefördert zu werden.
Nein, ich spreche erst zu Ende.
- Sie können ja darauf reagieren.
Eine Absage erteilen wir auch Ihrem Gutscheinmodell. Dieser Vorschlag ist absurd. Da werden Gutscheine z. B. zum Besuch von Einrichtungen gefordert, obwohl gerade die Voraussetzung für
den Erhalt des Betreuungsgeldes sein soll, mit den Kindern eben nicht in Einrichtungen zu gehen. Das passt also hinten und vorne nicht. Zudem erzeugen Sie in diesem Fall eine Bürokratie, die Sie an anderer Stelle immer ablehnen.
Auch die meisten der Verbände lehnen dieses Gutscheinmodell ab, weil es die Eltern - dies dürfte Ihnen im Grunde genommen genau passen - eigentlich in ihrer Möglichkeit entmündigt, für die Kinder selbst zu sorgen und selbst zu gucken, wie das Geld eingesetzt wird. Uns ist viel wichtiger, dass mit dem finanziellen Volumen in Höhe von geschätzten 1,7 Milliarden Euro pro Jahr in die Qualität, die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher, den Personalschlüssel, in Zeiten für Elternarbeit in den Kitas, aber auch in den quantitativen Ausbau der Krippenplätze hier in Niedersachsen investiert wird. Das bringt den Kindern deutlich mehr als das von Ihnen propagierte Betreuungsgeld.
Wir unterstützen auch nicht das von Herrn HumkeFocks eben angesprochene falsche Signal für Frauen, nach der Geburt des Kindes länger aus der Erwerbstätigkeit auszusteigen. Damit würden sich traditionelle Geschlechterrollen verfestigen.
Es wird zunehmend schwieriger, Mütter nach der Babypause wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dadurch sind oft weniger Rente und auch Altersarmut vorprogrammiert.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu dem von Ihnen immer wieder vorgetragenen Argument der Wahlfreiheit ausführen. Ich weiß gar nicht, was Wahlfreiheit für Sie bedeutet. Es müssen doch erst einmal ausreichend Krippenplätze zur Verfügung stehen. Ich kann das gut beurteilen, denn mein Kind ist gerade zwei Jahre alt, und auch wir haben keinen Krippenplatz. Deswegen ist das ein gutes Beispiel für Sie.
- Herr Böhlke, in Salzgitter regiert ein CDUOberbürgermeister. Vielen Dank für die Nachfrage.
Wahlfreiheit entsteht für uns dadurch, dass genügend Plätze zur Verfügung stehen. Das ist das erste Kriterium für uns. Das sagt in diesem Zusammenhang auch die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern: Die Eltern können bereits jetzt entscheiden, ob sie ihr Kind zu Hause erziehen wollen. Aber sie können eben nicht entscheiden, ob sie ihr Kind in die Krippe geben wollen, weil es nicht ausreichend Krippenplätze gibt.
Zudem glaube ich, wahre Wahlfreiheit wäre erst dann gegeben, wenn Sie die Forderung erfüllten, dass auch alle Eltern, die ihr Kind in die Krippe geben, 150 Euro bekommen. Dann wäre die Wahlfreiheit gegeben, die Sie fordern.
Jetzt kann von Wahlfreiheit keine Rede sein. Wir unterstützen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und halten eine Bundesratsinitiative Niedersachsens bei diesem Thema für dringend geboten. Wir fordern Sie auf, mit uns zu stimmen. Stoppen wir gemeinsam das Betreuungsgeld! Denn es bringt den Kindern eigentlich nichts.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Frage, ehrlich gesagt, nicht richtig verstanden.
Ich will dazu aber ein paar Punkte ausführen. Wir erleben vor Ort, dass von den Kommunen zum Teil Geld für Schulmaterial zur Verfügung gestellt wird. Eltern erhalten dieses Geld für ihre Kinder, aber trotzdem kommen die Kinder genau dieser Eltern ohne Schulmaterial in die Schule. Ich frage mich insofern, ob das Geld dort zielgerichtet eingesetzt worden ist. Ich glaube, es ist unbestritten, dass es solche Fälle gibt. Wir haben deswegen die Befürchtung, dass es auch beim Betreuungsgeld die Möglichkeit gibt, dass ein geringer Teil der Eltern das Geld nicht für die Kinder investiert, sondern anderweitig einsetzt, wie es Frau Kollegin Pieper, die ich hier zitiert habe, ausgeführt hat. Wir sehen dies als ein Problem an. Deswegen sprechen wir uns gegen das Betreuungsgeld aus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Ross-Luttmann, ich möchte auf drei Punkte eingehen, die Sie eben ausgeführt haben und in denen ich Ihnen durchaus recht geben kann.
Der erste Punkt: Natürlich ist es das Ziel, Familien zu unterstützen. Das sehen wir genauso. Dieses Anliegen teilen wir.
Der zweite Punkt, in dem wir Ihnen recht geben, ist, dass wir wahrlich einen sehr niedrigen Stand beim Krippenausbau haben. Auch da geben wir Ihnen also recht.
Der dritte Punkt ist, dass es bedauerlich ist, dass gerade Migrantinnen und Migranten die Krippen nicht in ausreichender Form besuchen.
Nun zu den Konsequenzen daraus: Wir haben Ihnen beim Kinderschutzgesetz einige Dinge vorgeschlagen, wie man Familien unterstützen kann. Das haben Sie immer abgelehnt. Also konterkarieren Sie damit die Aussage, die Sie eben gemacht haben. Wir wollen frühe Hilfen, aber Sie wollen sie in der Art und Weise nicht!
Zum niedrigen Stand des Krippenausbaus: Es ist ja ein schwaches Argument, zu sagen, der Stand war schon immer so niedrig. Seit dem Krippengipfel 2007 hat sich hier nicht viel getan.
Momentan haben wir einen Stand von 9,2 % beim Krippenausbau. 2013 brauchen wir 35 %. Ich weiß nicht, wie Sie das schaffen wollen.
Geben Sie das Geld, das Sie vom Bund bekommen, an die Kommunen zum Ausbau der Krippenplätze weiter! Dann ist denen schon sehr geholfen.
Zu dem nächsten Punkt, den Sie angesprochen haben, nämlich Migrantinnen und Migranten: Selbst die Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für den Bereich Integration hat gesagt, dass das integrationspolitisch ein Desaster wäre; denn Sie erzeugen genau das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Genau diese Klientel wird ihre Kinder aus den Krippen herausnehmen und dort nicht fördern und betreuen lassen. Das wäre für unsere Entwicklung wirklich fatal.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hier in diesem Landtag hat sich immer für die Beteiligung und Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern insgesamt, aber auch speziell für die von Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Wir haben seinerzeit in unserer Regierungszeit den § 22 e in die NGO aufgenommen. Wir haben im Jahr 2000 - das ist bereits angeführt worden - die Förderung von Partizipationsprojekten für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht. Wir haben die Auflösung der Landeszentrale für politische Bildung immer abgelehnt und stark kritisiert und halten diese Entscheidung auch weiterhin für einen großen Fehler.
Wir haben in unserer Regierungszeit die Kommunen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer unterstützt und uns auch bei der Beratung über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung dafür eingesetzt, dass ein Part aufgenommen wird, der die Beteiligung hervorhebt. Das ist leider an Ihnen gescheitert. Aber das war dann eben der Kompromiss.
Auch weiterhin unterstützen wir Maßnahmen konsequent, die sinnvoll sind, um junge Menschen - um die es in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geht - in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, zu qualifizieren und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Konsequent ist es dann auch, dass wir auch die Verbände anhören, die sich für die Belange der Klientel, um die es hier geht, einsetzen und verantwortlich fühlen. In dieser Thematik hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk schon länger in die politische Beratung eingebracht. Auch
andere Verbände wie der Kinderschutzbund oder UNICEF sind für uns Partner, deren Ansichten gehört und einbezogen werden sollten. Das haben wir auch bei anderen Punkten bereits getan. Auch bei der Diskussion über das Kinderschutzgesetz haben wir die Experten gehört und im Gegensatz zur Regierung und zu den Mehrheitsfraktionen diese Vorschläge nicht wie Sie in den Wind geschlagen, sondern in unseren Gesetzentwurf mit einbezogen.
Das In-den-Wind-Schlagen durch die Mehrheitsfraktionen scheint sich hier zu wiederholen. Zu dem jetzt zu beratenden Antrag hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk sehr gezielt geäußert und die Ansätze der Grünen unterstützt, was nicht weiter verwundert. So scheinen einige Passagen aus dem Vergleich der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu entstammen; sie ähneln zumindest einander.
Das soll aber kein Vorwurf sein, da die Inhalte passen und auch von uns unterstützt werden.
Die SPD-Fraktion setzt sich für eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein, in der es heißt, dass Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten zu beteiligen sind.
Im Wissen, liebe Frau Vockert, dass die Kommunen für diesen Bereich speziell zuständig sind - das haben Sie auch angeführt -, ist es dennoch richtig, dass das Land die Kommunen bei den Aktivitäten unterstützen sollte. Sie sagten, das machen Sie bereits. Aber ein wenig mehr kann in diesen Fällen nicht schaden. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag.
Wir sagen Ja zu der vorgeschlagenen Kampagne zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Die Servicestelle kann die Kommunen unterstützen, ihnen mit der Benennung von Maßnahmen anderer Gebietskörperschaften gute Beispiele geben und damit insgesamt zur Vernetzung und zur Vielfalt bei der Beteiligung beitragen. Wir sagen auch Ja zur Benennung von Kinderbeauftragten, wobei man anfügen muss, dass es nicht so gemeint sein kann, dass sie nur benannt werden, sondern dass ihnen auch Aufgaben und Stellenanteile übertragen werden müssen. Das reine Benennen hätte ja keinen Effekt. Es muss ja etwas dahinterstehen. So ist es bei Ihnen nicht genannt. Aber ich gehe
davon aus, dass es so gemeint ist, dass mehr dazugehört.
In Salzgitter gibt es seit zwei Jahren eine Kinder- und Familienbeauftragte, und zwar, wie ich denke, mit recht gutem Erfolg.
- Ja, wir sind eben kreativer als andere.
Wir sagen auch Ja zur frühzeitigen Beteiligung in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Das halten wir für richtig, weil auch das zur Entwicklung von eigenständigen Persönlichkeiten beitragen kann. Dabei ist unverzichtbar, dass immer Personen diese Prozesse einleiten, die sich mit Beteiligungsmodellen auskennen. Daher ist die Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Lehrkräften in den verschiedenen Einrichtungen aus unserer Sicht unverzichtbar.
Wir halten den Antrag für eine gute Grundlage, weiter an diesem Thema zu arbeiten, und werden ihn getreu unserer stetigen Förderung von Beteiligung und Partizipation auch unterstützen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Vockert, in der Frage, dass es hier im Haus einen Grundkonsens geben sollte, werden wir uns wohl ebenso einig wie in einigen der differenzierten Punkte, die Sie hier angeführt haben. Diesen Punkten kann man durchaus folgen. Ich habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie in Ihrem Beitrag die Benennung der Kinderbeauftragten derart negieren. Ich weiß nicht, wie Sie es ausgeführt haben. Sie haben sicherlich nicht „Unsinn“ oder „Blödsinn“ gesagt; das würde auch den parlamentarischen Gepflogenheiten nicht gerecht werden.
- Es ging aber zumindest in die Richtung. - Ich nehme es gerne mit für den Oberbürgermeister in Salzgitter, der bekanntlich CDU-Mitglied ist, wie Sie das sehen. Ich habe vorhin bewusst differenziert dargestellt, dass die reine Benennung nicht ausreicht, sondern dass das mit Aufgaben und Projekten, die auch finanziert werden, unterlegt sein muss. Ich bedaure es aber, dass Sie das so negativ darstellen, weil daraus durchaus gute Impulse entstehen können, wie es bei uns auch der Fall gewesen ist. Wenn Sie so über Kinderbeauftragte reden, dann bräuchten wir auch keine Ausländerbeauftragten, Behindertenbeauftragten, Seniorenbeauftragten und andere mehr; die haben Sie damit auch ad absurdum geführt.
Ich muss sagen, ich finde das schon schade.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben, sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute bereits zum zweiten Mal mit dem Thema der frühkindlichen Bildung und nicht nur mit dem Bereich der Betreuung. Während der vorhin besprochene Ausbau der Krippenkapazitäten deutlich im Fokus der Öffentlichkeit stand und steht, führte die Kindertagespflege manchmal eher ein - so möchte ich sagen - Schattendasein und diente in den Augen einiger eher dazu, die fehlenden Plätze in den Kindertagesstätten auszugleichen. Die Tagespflege ist aber deutlich mehr als ein Lückenfüller. Diese Auffassung setzt sich langsam aber sicher durch, und das ist gut so.
Sie bietet flexiblere Betreuungsmöglichkeiten und kann eine familienähnliche individuelle Kinderbetreuung vielfach besser realisieren. Das Bundesfamilienministerium nennt darauf bezogen Punkte, wie die gesamte Kindertagespflege systematisch zu einer - das ist ja der Sinn des Antrages - hochwertigen Form der Kinderbetreuung zu entwickeln sei. Dazu zählen die Auswahl der Betreuungspersonen, die Qualifikation, die Beratung und Begleitung, aber auch der Austausch und die Vernetzung der Tagespflegekräfte. Das Bundesministerium macht deutlich, dass die Voraussetzungen und das Angebot vor Ort von den Ausführungsbestimmungen der Länder bestimmt werden. Also sind wir hier, liebe Frau Ministerin, am Zuge. Ob der Zug schnell oder langsam fährt, ob die Fahrgäste - in diesem Fall die Kinder und Eltern, aber auch die Tagespflegekräfte - zufrieden sind, liegt maßgeblich auch an Ihnen, Frau Ministerin. Bisher fährt in Niedersachsen eher eine Regionalbahn statt eines ICE.
Ich erkenne das Engagement im Programm „Familien mit Zukunft“ an, auch die Punkte, die das Ministerium im Ausschuss dargelegt hat.
- Sie haben noch Zeit zu reden, Herr Riese. Sie sind ja nach mir dran.
Es ist aber entweder nur halbherzig, oder die Kommunen werden von Ihnen nicht angemessen einbezogen.
Das Landesprogramm - immer wieder gerne als Entgegnung auf Kritik genannt - hat ein Volumen von 100 Millionen Euro, verteilt auf vier Jahre - theoretisch. In den ersten beiden Jahren wurden pro Jahr gut 12 Millionen Euro abgerufen. Frau Ministerin, das ist doch wohl eher enttäuschend.
Ob die Betreuung gut ist, der Bildungsaspekt die ihm zugedachte wichtige Rolle spielt und die Eltern von dem Produkt Tagespflege überzeugt werden, hängt entscheidend von den Menschen ab, die als Tagespflegepersonen gewonnen werden und tätig sind. Hierfür ist ganz bedeutend, unter welchen Bedingungen die Kräfte arbeiten und natürlich auch wie sie vergütet werden. Die Situation in den Kommunen stellt sich sowohl bei den Anforderungen zur Grundqualifizierung als auch bei den Praxishospitationen vor allem als größtenteils heterogen dar. Das hatte Frau Staudte eben noch einmal dargestellt.
Bei der Vergütung ist die Unterschiedlichkeit ebenfalls sehr ausgeprägt. Beispielsweise in Wolfsburg werden meines Wissens 4,50 Euro bezahlt, in Salzgitter - obwohl CDU-regiert - lediglich 3,20 Euro. Nach Angaben des Ministeriums zahlten Mitte des letzten Jahres immerhin noch 32 % der Kommunen unter 3 Euro. Da frage ich mich, wie unter diesen Voraussetzungen genug und gut qualifizierte Kräfte gewonnen und gehalten werden können.
Auch die Anzahl der zugelassenen Betreuungsverträge und der gleichzeitig zu betreuenden Kinder schwankt bei den Pflegeerlaubnissen zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, obwohl mittlerweile bekannt sein dürfte, dass die Qualität ganz entscheidend von der Erzieher/KinderRelation abhängig ist.
Dass es wichtig sei, Qualität zu erzielen und ein gleiches Niveau zu erreichen, sagte auch der Kollege Försterling von der FDP bei der ersten Bera
tung zu Recht. Zur Qualität gehören Grundqualifikation, Begleitung, Fortbildung und Elternarbeit. Geradezu fahrlässig ist es, das genau zu wissen, aber - wie eben hier in Niedersachsen - nicht entsprechend zu handeln.
Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass das Land für Rahmenbedingungen sorgen kann und sollte, die die Kommunen zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichten. Das kostet mehr Geld, aber Qualität gibt es nicht zum Nulltarif.
Wir unterstützen größtenteils die Intentionen der Grünen. Problematisch ist Punkt 8, bei dem es um die Zusammenlegung der Zuständigkeiten geht. Dieses ist nicht primär Aufgabe des Landtags, aber wir bewerten es als sinnvolle Anregung für die Landesregierung. Zustimmen werden wir Ihrem Antrag jedoch nicht, sondern wir werden uns enthalten, vor allem weil Sie entgegen Ihrer sonstigen Argumentation in Punkt 3 die Konnexität verneinen und die Kosten für die verpflichtende Fortbildung den Kommunen zuschieben. Das halten wir für nicht nachvollziehbar.
Liebe Frau Ministerin Ross-Luttmann, liebe Frau Kultusministerin Heister-Neumann - auch wenn sie gerade nicht da ist -, kümmern Sie sich bitte um die Qualität in den Einrichtungen und in der Tagespflege, aber nicht so zaghaft und langsam wie beim Krippenausbau, wo es nur dürftig vorangeht. Bei einem Anstieg der Betreuungsquote um 0,4 Prozentpunkte pro Jahr sind wir 2013 bei gut 11 % statt bei 35 %. Das ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung.
Die Kultusministerin kann ja auch einmal ein paar Dinge aus ihrem und meinem Wahlkreis mitnehmen: Salzgitter hat bei den unter Dreijährigen eine Quote von über 20 %. Das wäre doch eine gute Anregung für die Regierungsfraktionen, um diese Kinder- und Familienfreundlichkeit auch im Lande Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Schön wäre es, wenn das so kommen würde.
Wie gesagt: Wir werden uns enthalten, sind aber offen für Ihre Anregungen und halten den Großteil der Ansätze für richtig, um die Situation derer zu verbessern, um die es uns hier in erster Linie gehen muss, nämlich die Situation unserer Kinder.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Vockert hat sehr dezidiert ausgeführt, was das FSJ im Konkreten bedeutet, und auch die Hintergründe ihres Antrages dargelegt. Da stimme ich Ihnen in vielen Punkten durchaus zu. Wir begrüßen Ansätze, die zur größeren Transparenz in der Politik, zur höheren Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen und damit auch zu einer besseren Akzeptanz unseres Systems führen.
Dazu dient unserer Ansicht nach aber vordringlich, dass junge Menschen an politischen Entscheidungen beteiligt und nicht nur aus polittaktischen Gründen einbezogen werden. Da liegt es hier vor allem an jedem Einzelnen von uns, inwieweit wir die Bedürfnisse gerade dieser Wählergruppe in unserem politischen Alltag ernst nehmen und damit Vertrauen schaffen können.
Da liegt der Schlüssel zu mehr Interesse und zu einer höheren Wahlbeteiligung; Sie sprachen das Fernbleiben von den Wahlen an. Junge Wählerinnen und Wähler - das gilt übrigens für ältere gleichermaßen - wählen dann, wenn sie ihren Kandidaten kennen und sehen, und zwar nicht nur sporadisch immer wieder vor Wahlen, und wenn sie wissen, dass dieser ihre Sorgen ernst nimmt und sich für sie einsetzt, ihnen gegenüber aber auch ehrlich ist, wenn eine Hilfe nicht möglich scheint. Viel Vertrauen und damit Verständnis für Politik können Sie über Multiplikatoren in der ehren- und hauptamtlichen Jugendarbeit schaffen, die genau einschätzen können, ob Ihnen etwas an Politik und an der Jugendarbeit liegt. Das merken übrigens auch FSJler in ihrem täglichen Arbeitsablauf.
Nun scheint Ihnen Jugendarbeit ja ganz besonders am Herzen zu liegen, zumindest führen Sie das immer wieder aus.
Die Realität sieht leider etwas aus. Ihre Kürzungen in der letzten Wahlperiode im Bereich der Jugendarbeit haben Sie mitnichten zurückgenommen, nicht einmal unbedingt reduziert.
Ich darf das hier einmal ausführen: die komplette Streichung der Fördermittel für zentrale modellhafte Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, die komplette Streichung der Fördermittel zum Ausgleich von Verdienstausfall für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die komplette Streichung der Fördermittel für die Jugendarbeit in strukturschwachen Gebieten, die komplette Streichung der Programme für Mädchenförderung in der Jugendarbeit, die massive Kürzung der Fördermittel für verbandliche Bildungsstätten auf jetzt 50 000 Euro je Jahr, die zum Verkauf von verbandseigenen Häusern geführt hat, und natürlich die Streichung von millionenschweren Impulsprogrammen im Rahmen unseres Kinder- und Jugendplans 2002/2003. Dafür haben Sie ein Modellprojekt mit 50 000 Euro ausgestattet. 2003 hatten Sie aber über 2 Millionen Euro gestrichen.
Sie haben den Landesjugendhilfeausschuss durch ein - mit Verlaub - zahnloses Gremium ersetzt, das Landesjugendamt aufgelöst, und - das finde ich besonders interessant und auch scheinheilig, gerade weil Sie in Ihrem Antrag für Verständnis von und für Politik sprechen und mehr Interesse an Politik erreichen wollen - Sie haben die hervorragende Arbeit der Landeszentrale für Politische Bildung mit einem Federstrich vom Tisch gefegt.
Der Ansatz, den Sie in Ihrem Antrag ausführen und dargestellt haben, ist im Grunde ja nicht verkehrt. Aber ich appelliere an Sie, sich auch in konkreten politischen Entscheidungen für Jugendarbeit stark zu machen. Mir fehlt etwas - ich hoffe, zu Unrecht - der Glaube daran; denn auch in dieser Legislatur fehlen deutliche Signale. Bei der Einbringung des Haushalts im Ausschuss: kein Wort zur Jugendpolitik, nicht einmal zur teilweisen Wiedereinführung des Ausgleichs bei einem Verdienstausfall. Das ist scheinbar nicht Ihr Thema. Auch wenn Sie im Anschluss vielleicht wieder Ihre Maßnahmen beim Kinderschutz, mit Runden Tischen und Preisauslobungen nennen werden: Das ist für uns nicht die Jugendarbeit, die wir wollen und der Sie in den letzten fünf Jahren massiv geschadet haben.
Um für mehr Akzeptanz für Politik bei jungen Menschen zu werben und diese zu erreichen, gibt es in erster Linie andere Wege, vor allem durch eine gute Jugendpolitik. Hier, meine Damen und Herren, haben Sie noch reichlich Luft nach oben.
Aber wir stehen Ihrem Antrag offen gegenüber
- das muss ich ja zugeben -, weil wir für eine Ausdehnung der freiwilligen Dienste sind. So ist auch Ihre Intention. Wir gehen aber auch davon aus, dass Sie auch unserem Antrag, nämlich dem Freiwilligen Sozialen Jahr bei der Freiwilligen Feuerwehr - das haben wir in einem anderen Entschließungsantrag parallel beantragt -, zustimmen werden, weil Ihre Argumente da genauso zutreffen wie beim FSJ Politik.
Es sind noch viele Fragen bezüglich der Stellen zu klären, an denen Plätze angeboten werden können. Die FDP hat z. B. in Sachsen-Anhalt, meine ich, vorgeschlagen, solche Angebote auch bei Stadtrats- und Kreistagsfraktionen anzusiedeln. Diesen Ansatz könnte man auch verfolgen. Es stellt sich auch die Frage, ob die 30 000 Euro, die Sie in den Haushalt eingestellt haben, eine Anschubfinanzierung sind oder ob diese Mittel dauerhaft eingestellt werden. Das würden wir begrüßen; denn dann wäre der Effekt längerfristig und nachhaltig. In diesem Sinne könnten wir dann auch Ihrem Antrag zustimmen.
Herzlichen Dank.
Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir abermals über Kinderschutz sprechen, diskutieren und streiten, zeigt, dass dieses Thema hier im Plenum und auch in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen hat. Das begrüßen wir sehr; denn jede Anstrengung, die wir unternehmen, um Kinder zu schützen und sie angemessen zu beteiligen, um Eltern zu unterstützen und um Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung zu bewahren, lohnt sich. Das sollte hier im Hohen Haus parteipolitischer Konsens sein.
Nun haben Sie uns hier einen Änderungsantrag vorgelegt, der in der Einleitung und der Begründung den Fokus auf ein verbindliches Einladungswesen für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen legt. Im Beschlusstext erweitern Sie die Forde
rungspalette um weitere Maßnahmen. Aber über gute Ansätze geht Ihr Änderungsantrag nicht hinaus. Bei den Kinderrechten in der Verfassung belassen Sie es - zumindest in Ihrem Ursprungsantrag - abermals bei einem unverbindlichen Staatsziel, das, wie Sie genau wissen, aber lediglich Symbolwirkung hat.
Wir wollen - das können Sie nun unserem Änderungsantrag entnehmen - ein wirkliches, einklagbares Individualrecht für Kinder und Jugendliche. Wenn wir die Verfassung ändern, dann sollten wir das auch richtig und verbindlich tun.
Sehr geehrter Herr Kollege Focke, wir haben Ihnen dazu einen adäquaten Kompromissvorschlag vorgelegt. Sie aber lassen sich auf nichts ein und führen mit Ihren Vorschlägen eine Änderung der Verfassung im Sinne des Kinderschutzes ad absurdum.
Bei den Früherkennungsuntersuchungen hätten Sie sich die Mühen eigentlich sparen können. Es ist geradezu aberwitzig, dass Sie die Ministerin um etwas bitten, das sie seit fast zwei Jahren immer wieder ankündigt, aber nicht durchführt. Wir hätten längst einen Gesetzentwurf erhalten müssen. Dann bräuchten Sie ihn auch nicht mehr zu fordern.
Es wäre schön, wenn wir der Presse glauben könnten und Sie, Frau Ross-Luttmann, Ihren Ankündigungen endlich Taten folgen ließen. Wir fordern Sie auf, uns damit bis spätestens Ende dieses Monats zu beglücken. Sollten Sie nun wieder argumentieren, es sei vorher rechtlich nicht möglich gewesen, einen Entwurf einzubringen, dann schauen Sie einmal ins Saarland oder ins in diesem Fall vorbildliche Bayern!
Herr Focke, von „Generalverdacht“ kann keine Rede sein. So etwas hier zu behaupten, ist absoluter Blödsinn. Wir vertrauen den Eltern ebenso wie Sie. Aber für uns geht es ums Kindeswohl, nicht ums Elternrecht. Bei uns ist klar: Das Kindeswohl bricht das Elternrecht.
Wir sind schon sehr gespannt, wie Ihr verbindliches Einladungswesen wirklich verbindlich werden soll.
Die Kommunen sind sicherlich auch daran interessiert, welche finanziellen Mittel Sie ihnen für die sogenannten helfenden Interventionen zukommen lassen. Dazu schreiben Sie in Ihrem Antrag gar nichts.
Das gilt übrigens auch für das Familienhebammenprogramm, das wir nicht nur 2001 auf den Weg gebracht haben, sondern auch weiterhin unterstützen. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Programm in Niedersachsen flächendeckend zu verankern und die finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Alle Kommunen sollen, unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, in die Lage versetzt werden, diese sinnvollen frühen Erziehungshilfen den Eltern anzubieten. Es darf nicht davon abhängen, wo ein Kind wohnt, ob diese Hilfen in Anspruch genommen werden können.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie preisen Ihre Maßnahmen - oder besser gesagt: Ihre Ankündigungen - zum Kinderschutz, die Herr Focke uns wieder in üblicher Manier heruntergebetet hat, immer als sehr vorbildlich an. Ich sage Ihnen dazu eines: Auch wenn Sie das ständig artig und brav wiederholen, wird Ihre Politik dadurch noch lange nicht besser.
Schön wäre es, wenn Ihre Selbstbeweihräucherung zuträfe. Die Realität sieht aber so aus: Sie wälzen Kosten auf die Kommunen ab, kündigen an, versprechen etwas, loben lieber unverbindliche Preise aus, versprechen etwas anderes und setzen das Wenige zum Teil mehr als dilettantisch um. Das ist die Realität, meine Damen und Herren von CDU und FDP.
- Herr Rolfes, das klassische Beispiel ist das Kindernotruftelefon. Auf unser Drängen haben Sie 2007 endlich Gelder in den Haushalt eingestellt. In anderthalb Jahren hat es die Ministerin nicht geschafft, dieses Projekt umzusetzen.
- Sie können gerne eine Frage stellen, wenn Sie wollen.
Die Krönung ist nun, dass Sie die für das Kindernotruftelefon vorgesehenen Mittel für Werbezwecke verwenden. Wir erwarten, dass Sie nunmehr tätig werden und uns unterrichten, wann das Kindernotruftelefon endlich eingerichtet wird und Hilfestellung leisten kann. Darum geht es uns.
Vor vier Wochen hat auch die Kollegin Staudte von Bündnis 90/Die Grünen an dieser Stelle Ihren Antrag kritisiert. Sie hat genau die richtigen Punkte aufgegriffen, die mehr als fragwürdig sind, beispielsweise die ständigen Ankündigungen ohne nachfolgende Maßnahmen und die fehlende Finanzierung der Aufgabe in den Kommunen. Insofern verwundert es doch sehr, dass die Grünen nun nach einer marginalen Änderung den Antragstext mittragen. Vielleicht haben sie einige Punkte nicht ganz begriffen,
nämlich dass zu den Kinderrechten im Antrag nichts Neues steht, dass ein „verbindliches Einladewesen“ ohne Sanktionen ein zahnloser Tiger bleiben wird, dass der Punkt bezüglich der Vorschriften zum familiengerichtlichen Kinderschutz bereits erledigt ist und dass beim Familienhebammenprogramm nicht geklärt ist, ob das Land sich an einer Ausweitung finanziell beteiligt oder die Kommunen letztlich zahlen müssen, wovon wir ausgehen.
Meine Damen und Herren, wir erwarten von Ihnen, dass Sie wirklich konsequent die Interessen der Kinder in den Vordergrund stellen, im Zweifelsfall das Kindeswohl vor das Elternrecht stellen und nicht nur ständig ankündigen, sondern endlich auch einmal handeln.