Karl-Heinrich Langspecht
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, es wäre einfach schön, wenn Sie auch einmal zur Sache sprechen könnten. Die Eingabe haben Sie überhaupt nicht behandelt.
Es geht hier um Bundesrecht, es geht um § 35 des Baugesetzbuches. Wir sehen hier ebenfalls Handlungsbedarf in viehdichten Regionen. Wir wollen den Landkreisen mit einer hohen Viehdichte mehr Möglichkeiten geben, auf die Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung arbeitet schon längst an einem Gesetzentwurf zur Novellierung. Hierzu laufen derzeit Abstimmungsgespräche. Niedersachsen wird sich im Bundesratsverfahren positionieren, und zwar mit dem klaren Ziel - das haben wir auch im Ausschuss gesagt -, die gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich ab einer bestimmten Größenordnung einzuschränken, nämlich dann
- Herr Meyer, hören Sie genau zu! -, wenn in einer Region eine bestimmte Viehdichte pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche überschritten wird. Alle Beteiligten wissen, dass dies juristisch nicht einfach ist. Sie arbeiten aber daran. Ich sage auch sehr deutlich, dass es dabei nicht um die vollständige Abschaffung der Privilegierung gehen kann. Das wäre auf Bundesebene ohnehin nicht mehrheitsfähig. Wir werden im Bundesrat für unsere Position werben. Es wäre gut, wenn Sie, Herr
Meyer, uns da unterstützen könnten, anstatt unnötig Klamauk zu machen.
Also: Wir wollen eine Rechtsänderung. Deshalb muss es bei dem Beschluss des Ausschusses bleiben, die Eingabe als Material zu überweisen.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Welche Erwartungen hat der Ministerpräsident an den Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihre Einlassung, Herr Meyer, hier heute Morgen ist genauso wie die Überschrift Ihres Antrags zur Aktuellen Stunde im Grunde genommen eine Unverschämtheit.
Mit der Formulierung der Aktuellen Stunde wollen Sie bewusst und gezielt den Eindruck erwecken, dass die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Fall Lohmann vom ML oder von anderer Seite beeinflusst werden. Sie arbeiten mit Unterstellungen und Verdächtigungen. Sie sollten sich schämen!
Ich muss Sie auch fragen: Was fällt Ihnen eigentlich ein, hier von „Strafrabatt“ zu sprechen? - Fest steht lediglich, dass der für heute angesetzte Verhandlungstermin in diesem Strafverfahren abgesetzt worden ist. Selbst wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO kommen sollte - die Staatsanwaltschaft hat ja noch gar nicht entschieden -, dann ist das eine Entscheidung, für die allein die Staatsanwaltschaft verantwortlich ist. Das haben wir im Rahmen des Gewaltenteilungsprinzips ja wohl auch zu respektieren. Ich frage mich schon, was für ein Verhältnis zum Rechtsstaat Sie haben.
Hier eine Verantwortlichkeit des ML zu konstruieren, ist einfach absurd und infam. Das macht deutlich: Ihnen geht es nur um Klamauk und Stimmungsmache.
Herr Meyer, der Minister hat in der Dringlichen Anfrage im Februar-Plenum den Sachverhalt der Vorgänge bei der Firma Lohmann präzise und umfassend dargestellt.
In der Tat ist der Vorgang mit Blick auf den Zeitablauf nicht so zügig abgearbeitet worden, wie man
sich das hätte vorstellen können. Das hat der Minister hier auch ganz klar erklärt.
Er hat weiter gesagt, dass es über einen längeren Zeitraum eine ganz heftige Auseinandersetzung mit dem zuständigen Veterinäramt beim Landkreis Cuxhaven gegeben habe, weil man sich dort auf eine wissenschaftliche Auffassung der niederländischen Universität Wageningen berufen hat.
Die Niederländer sind nämlich im Gegensatz zu uns der Auffassung, dass die Amputationen gerechtfertigt sind. Und Sie wissen genau, dass das ML selbst keine Handhabe hat, um auf Lohmann unmittelbar Einfluss zu nehmen bzw. Weisungen zu erteilen. Das kann in unserem System schlichtweg nur der Landkreis. Das haben wir Ihnen schon ein paar Mal erklärt.
Im Übrigen ist das Amputationsverbot vom ML zu keiner Zeit infrage gestellt worden. Auch das ist völlig klar.
Jetzt zum Tierschutzplan. Herr Meyer, ich weiß nicht, wie Sie in der Überschrift der Aktuellen Stunde allen Ernstes in diesem Zusammenhang von einem „Scheitern“ sprechen können. Ich weiß wirklich nicht, ob Sie das alles so richtig mitkriegen, was bislang angelaufen ist.
Der Lenkungsausschuss „Tierschutzstrategie“ hat seine Arbeit längst aufgenommen. Wie angekündigt - es soll ja ein breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt werden - setzt sich der Ausschuss aus Vertretern der Wirtschaft, der Tierschutz- und Verbraucherschutzverbände, der Wissenschaft und des Einzelhandels zusammen.
Es ist doch gar keine Frage: Die 38 Vorschläge, die zur Beseitigung der Missstände und Defizite - das Amputieren der Schnäbel, das Amputieren der Schwänze von Ferkeln, die Kastration bei Ferkeln ohne Betäubung; darauf wurde eben bereits hingewiesen - festgehalten worden sind,
werden Schritt für Schritt abgearbeitet, Herr Meyer. Sie sollten diesen Sachverhalt einfach einmal zur Kenntnis nehmen, sich um die Inhalte kümmern und nicht solch einen Unsinn erzählen, wie Sie es hier eben gemacht haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erdbeben, Tsunami, nukleares Inferno - nichts wird mehr so sein wie vor dem 11. März. Die Katastrophe in
Japan ist eine Zäsur. Die Katastrophe, die bisher als unmöglich galt, ist eingetreten. Wir sind verunsichert. Wir sind aber auch gut beraten, jetzt nicht in Panik zu verfallen und überstürzt zu reagieren. Wir sollten alles tun, so klug und besonnen wie möglich zu handeln.
Was mich in dieser Debatte wirklich stört - das sage ich hier ganz freimütig -, ist Herr Lies, der offensichtlich wieder auf Wahlkampftour ist.
Angesichts der Bilder, die wir aus Japan sehen, ist das völlig unangemessen, meine Damen und Herren.
Das muss auch einmal gesagt werden.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat als erstes EU-Land Konsequenzen gezogen. Vorsorglich werden die sieben vor 1980 gebauten Kernkraftwerke einschließlich des Kraftwerks Unterweser abgeschaltet. Die Laufzeitverlängerung ist ausgesetzt worden. Vor dem Hintergrund der Katastrophe in Japan sollen in den nächsten Monaten die Kernkraftwerke auf den Prüfstand gebracht und ihre Sicherheit komplett neu bewertet werden. Der Ministerpräsident hat dies im Einzelnen dargestellt.
Ich denke, es ist wichtig, jetzt einen gesellschaftlichen Dialog über eine Neubewertung des Energiemix in Deutschland in Gang zu bringen, aber wir sollten diese Grundsatzdebatte mit aller Sachlichkeit und ohne ideologische Voreingenommenheit führen, meine Damen und Herren.
Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass es bei der Nutzung der Kernkraft immer ein Restrisiko gegeben hat und auch künftig geben wird. Allerdings hat Deutschland wie auch alle anderen EUStaaten bisher dieses Restrisiko als beherrschbar und vertretbar eingeschätzt, zumal das Zusammentreffen zweier Naturkatastrophen - wie jetzt in Japan das schwere Erdbeben und ein solcher Tsunami - in Deutschland außerhalb jeglicher Vorstellung liegt.
Die entscheidende Frage ist: Was bedeutet es für uns in Deutschland, wenn wir hier die Kernkraftwerke vom Netz nehmen? Dazu vier Anmerkungen.
Erste Anmerkung. Wenn wir die Kernkraftwerke hier abschalten - darüber muss man sich im Klaren sein -, hätten wir dadurch keineswegs eine nennenswerte größere Sicherheit in Deutschland. Wir leben nicht auf der Insel der Seligen. In Europa stehen insgesamt 144 Kraftwerke, allein in Frankreich 59. Wir könnten uns den Auswirkungen einer Havarie eines Reaktors in Tschechien oder in Frankreich oder künftig in Polen gar nicht entziehen.
Deswegen macht der international geforderte Stresstest Sinn.
Zweite Anmerkung. Selbst wenn wir mit großen Anstrengungen die Nutzung der regenerativen Energien weiter ausbauen - wir hier in Niedersachsen liegen an der Spitze, was Biogas und Windkraft betrifft -, werden wir nach einem Abschalten aller Kernkraftwerke die bisher von der Kernkraft geleistete Grundlast von 50 % nicht durch die regenerativen Energien ersetzen können. Das wäre selbst bei äußerst optimistischen Annahmen in den nächsten 20 bis 25 Jahren nicht zu leisten, meine Damen und Herren.
Dritte Anmerkung. Wenn wir uns beim Ersatz für die Kernkraftnutzung neu positionieren wollen, ist auch die Bezahlbarkeit der Energie von entscheidender Bedeutung.
Die Energiepreise in Deutschland sind schon jetzt auf einem sehr hohen Niveau, und wir laufen Gefahr, dass gerade energieintensive Betriebe aufgrund der hohen Preise ins europäische Ausland abwandern.
Es geht hier also ganz konkret auch um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, um den Erhalt von Arbeitsplätzen und um unseren Lebensstandard, meine Damen und Herren.
Vierte Anmerkung. Wenn wir unsere Kernkraftwerke abschalten, brauchen wir Alternativen als Brücke, bis die regenerativen Energien und neue Netze in ausreichendem Maße bereitstehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns auch darüber im Klaren, dass es wohl kaum sinnvoll ist, Kernkraftstrom aus unseren europäischen Nachbarländern zu beziehen, aus Anlagen, deren Sicherheitsstandards möglicherweise nicht dem hohen deutschen Niveau entsprechen.
Dann würden wir in genialer Weise genau das tun, was wir eben nicht wollen. Wir würden Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum im Ausland schaffen, aber eben nicht bei uns. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren.
Bei einer Abschaltung der Kernkraftwerke müsste der Ausfall durch den Zubau von Kohle- oder Gaskraftwerken kompensiert werden. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass viele alte Kohlekraftwerke in Deutschland in den nächsten zehn Jahren ohnehin vom Netz gehen. Zusätzliche Kohle- bzw. Gaskraftwerke werden also unverzichtbar sein.
In dem Zusammenhang stellt sich dann z. B. die Frage einer Beschleunigung der dafür vorgesehenen Planfeststellungsverfahren. Es kann nicht
angehen, dass wir in Deutschland für derartige Verfahren mittlerweile zehn bis zwölf Jahre brauchen, während andere Länder solche Verfahren in drei Jahren durchziehen können.
Im Übrigen werden wir uns auch stärker der CCSThematik widmen müssen. Es wird jedenfalls nicht ganz so einfach sein, wie wir alle uns das bislang vorgestellt haben.
Vielen Dank. Das war es.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung den unumkehrbaren Einstieg in die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien beschlossen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der bundesdeutschen Stromversorgung soll bis 2050 auf bis zu 80 % ansteigen. Meine Damen und Herren, wir sind das Schlüsselland für die Energiewirtschaft. Bei Biogas und Windkraft liegen wir mit jeweils mehr als 25 % an der gesamten in Deutschland installierten Leistung an der Spitze.
Wir sind das Land der regenerativen Energien, vor allem das Land der Windkraft. Welche enormen Potenziale in der Windenergie stecken, sehen wir bei den 21 geplanten Offshorewindparks, die nach ihrer Fertigstellung eine Leistung bis zu 7,4 GW aufweisen werden.
Entscheidende Vorraussetzung für eine auf erneuerbare Energien ausgerichtete Stromversorgung ist ein modernes und leistungsfähiges Stromnetz.
Dabei ist der Ausbau der Nord-Süd-Trassen unverzichtbar, wenn wir die Zentren im Westen und im Süden versorgen wollen. Den Strom über Freileitungen zu transportieren, ist, wie wir wissen, bei vielen Bürgern auf massiven Widerstand gestoßen, vor allem, weil sich die Netzbetreiber bisher in der Frage der Erdverkabelung in Siedlungsnähe sehr zögerlich verhalten haben. Die Netzbetreiber konnten sich hierbei zurückhalten, weil es in ihrem eigenen Ermessen stand, in der Nähe von Wohnsiedlungen die Leitungen unterirdisch zu verlegen.
Mit der wichtigen Entscheidung des Bundesrates am letzten Freitag hat sich aber das Blatt gewendet. Das Energieleitungsausbaugesetz sieht jetzt vor, dass bei den vier Pilottrassen die Genehmigungsbehörden eine Erdverkabelung verlangen können, wenn ein Mindestabstand von 400 m zur Wohnbebauung unterschritten wird. Zu Wohngebäuden im Außenbereich ist ein Abstand von 200 m einzuhalten. Bislang war dies, wie gesagt, eine Kannbestimmung, von der die Netzbetreiber kaum Gebrauch machen wollten.
Meine Damen und Herren, die jetzt geschaffene Möglichkeit, die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen seitens der Behörde anzuordnen, ist zweifellos ein großer Erfolg für Niedersachsen; denn drei der Pilottrassen laufen durch unser Land. Wir sind der Hauptprofiteur dieser neuen Regelung.
Für diesen Erfolg war die Überzeugungsarbeit der Landesregierung - allen voran unseres Ministerpräsidenten - entscheidend, der die Thematik zur Chefsache gemacht und sich seit Wochen hierbei persönlich engagiert hat.
Herr Wenzel, wenn ich Ihre Kritik lese, wenn ich lese, dass Sie allen Ernstes eine vollständige Erdverkabelung für die insgesamt 500 km der vier Pilotprojekte fordern, dann frage ich mich wirklich, in welcher Welt Sie eigentlich leben. Sie haben von der praktischen Politik und von der Realität im Bundesrat keine Ahnung.
Wer die Abstimmungsmechanismen und die Interessenlagen der einzelnen Länder im Bundesrat kennt, der weiß, wie kompliziert es ist, gerade bei diesem Thema Mehrheiten zu organisieren.
Wer hier wie Sie, Herr Wenzel von der DagegenPartei, den Leuten verspricht, man könne auf insgesamt 500 km erdverkabeln, der macht sich geradezu lächerlich, meine Damen und Herren.
Gerade die Verhandlungen vor dem letzten Freitag waren in der Tat nicht einfach gewesen. Bayern und Hessen hatten bis zuletzt vor, wegen der geschätzten Mehrkosten von 600 Millionen Euro für die Erdverkabelung noch einmal den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Hierzu müssen wir wissen, dass diese Mehrkosten bundesweit auf den Strompreis umgelegt werden und letztlich von allen Verbrauchern aufgebracht werden müssen. Es ist keine Frage, dass dies gerade auch für energieintensive Unternehmen wie der chemischen Industrie zusätzliche Belastungen mit sich bringen wird, die unsere Betriebe nicht wettbewerbsfähiger machen werden, meine Damen und Herren.
Die Neuregelung des Gesetzes sendet jetzt ein sehr wichtiges Signal an die Netzgesellschaften. Jetzt kann der Netzausbau auf den Pilottrassen zügig vorangebracht werden. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Regionen zu akzeptablen und guten Lösungen zu kommen.
Die Landesregierung hat hier eine erstklassige Arbeit geleistet.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Ihrem Beitrag, Herr Meyer, ist für jeden Außenstehenden klar geworden, worum es Ihnen bei dieser Aktuellen Stunde geht.
Statt die Aufarbeitung des Skandals sachlich anzugehen und die fachlich gebotenen Konsequenzen zu ziehen, wird wieder in typisch grüner Manier, möchte ich sagen, nur polemisiert, spekuliert, verdächtigt und werden Versäumnisse unterstellt.
Es wird mit Dreck geworfen, frei nach der Erwartung: Irgendetwas bleibt schon hängen. Wir kennen das ja bei Ihnen.
Ich denke, wir sind uns wenigstens darin einig, dass der Verbraucherschutz oberste Priorität haben muss und wir alles tun müssen, damit die Verbraucher das Vertrauen in die Lebensmittel zurückgewinnen.
Das setzt voraus, dass unsere Lebensmittel qualitativ hochwertig bleiben. Sie müssen vor allem sicher sein. Dafür haben wir ein umfassendes Kontroll- und Überwachungssystem; angefangen bei dem örtlichen Veterinär, über das LAVES bis zum ML. Dafür, dass hier die Fachbeamten in den letzten drei Wochen rund um die Uhr intensiv und - ich sage das ausdrücklich auch - erfolgreich gearbeitet haben, gebührt ihnen unser Dank, meine Damen und Herren.
Der Minister hat vorhin im Einzelnen ausgeführt, dass die Kontrollen gerade auch zuletzt beim Futtermittelwerk in Damme gegriffen haben, dass reagiert wurde, dass die betroffenen Betriebe sofort gesperrt wurden und dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. Ob es Ihnen passt oder nicht: Selbst die ansonsten in diesen Fällen häufig kritische EU-Kommission hat sich lobend über das funktionierende Überwachungs- und Kontrollsystem in Niedersachsen geäußert.
Hier dem Ministerium Versäumnisse vorzuwerfen, entbehrt jeder Grundlage.
Meine Damen und Herren, alles, was wir jetzt wissen, ist, dass die Ursache für diesen schlimmen Skandal ausschließlich kriminelles Verhalten ist Der Schaden wird vom Bauernverband - Sie haben es gesagt - mittlerweile auf mehr als 100 Millionen Euro eingeschätzt. Hinzu kommen der ungeheure Imageschaden und der Umstand, dass etliche Betriebe tatsächlich um das Überleben kämpfen müssen. Einige wenige haben aus Profitgier vorsätzlich und systematisch gepanscht. Das und nichts anderes ist das Verwerfliche in diesem Skandal, und das muss jetzt mit aller Härte strafrechtlich verfolgt werden.
Dazu gehört auch die zivilrechtliche Seite. Auch das ist ganz wichtig für die betroffenen Landwirte; denn trotz der Insolvenz können und müssen die verantwortlichen Geschäftsführer über die Durchgriffshaftung zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Satz „Gegen kriminelle Energie ist am Ende kein Kraut gewachsen“ ist grundsätzlich wohl richtig. Er greift aber zu kurz, auch wenn wir wissen, dass es keine perfekte Sicherheit geben kann. Straftäter wird es geben, solange es Menschen gibt, meine Damen und Herren. Wir müssen bei der weiteren Aufarbeitung des ganzen Geschehens prüfen, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wir ein solches vorsätzliches Panschen, Betrügen und Manipulieren zumindest so erschweren, dass kriminelles Verhalten zukünftig so weit wie nur möglich ausgeschlossen werden kann.
Der Minister hat die Punkte angesprochen, auf die sich gestern die Verbraucherschutzministerkonferenz verständigt hat. So sollen Lebens- und Futtermittelausgangsstoffe getrennt gelagert werden, die Meldeverpflichtung über auffällige Werte soll auch gerade auf private Laboratorien erweitert werden, die Einrichtung einer Dioxindatenbank und eines Frühwarnsystems ist unverzichtbar. Ebenso sind die Pflicht zur Haftpflichtversicherung und schärfere Sanktionen erforderlich. Alles das wird kommen.
Meine Damen und Herren, ich finde es unerträglich, dass Sie von den Grünen wider besseres Wissen und ideologiefest die Vorkommnisse mit einer Strukturkrise und mit Systemfehlern zu begründen versuchen. Der Minister hat zu Recht auf die Nitrofenvorfälle hingewiesen, die damals ausschließlich Biobetriebe betroffen haben. Sie wollen
nichts anderes, als die Verbraucher gezielt zu verunsichern und Hysterie zu verbreiten.
Herr Meyer, wenn Sie wenigstens bei der Wahrheit bleiben würden, würden Sie hier Stellung nehmen - ich will nur ein Beispiel nennen -: Niedersachsen hat entgegen Ihrer Behauptungen bereits am 23. Dezember - das war der Tag, an dem die Vorkommnisse bekannt geworden sind - erste Betriebe gesperrt. Herr Meyer, das war eine Lüge, das sage ich hier in aller Deutlichkeit.
Ich könnte noch viel mehr sagen, auch zu Herrn Remmel.
Meine Damen und Herren, Verbraucherschutz heißt hier auch, die Verbraucher vor grüner Politik zu schützen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Wenzel, in Ihrem Antrag ist in der Tat nicht alles falsch. Wenn ich aber Ihre Rede hier höre, dann muss ich sagen: Das war eben einmal wieder die alte, theatralische Platte. Sie kommen von Ihrem schrägen Weltbild nicht weg. Immer wieder ist es die gleiche Kampfrhetorik, mit der Sie von Ihrer Untätigkeit und vor allem von Ihrem Versagen in Ihrer Regierungszeit ablenken wollen.
Ich will nur drei Anmerkungen machen.
Erstens. Wir hätten schon längst eine Entscheidung über die Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlager haben können, wenn sich Ihre Leute, Herr Wenzel, wenn sich Herr Trittin nicht vor zehn Jahren aus der Verantwortung gestohlen hätte. Das ist die Wahrheit!
Es konnte niemandem klargemacht werden, dass man nach 23 Jahren der Erkundung ein Moratorium verhängt, gleichzeitig aber in der Vereinbarung mit den EVUs ausdrücklich feststellt, dass die bisherigen Erkundungsergebnisse
die Geeignetheit des Salzstocks nicht infrage stellen. Diesen Widerspruch haben Sie bis heute nicht erklären können, meine Damen und Herren.
Wir haben entscheidende zehn Jahre verloren, und die groß angekündigte Suche nach einem alternativen Standort ist von Herrn Trittin nie ernsthaft verfolgt worden.
Jetzt wird das umgesetzt, meine Damen und Herren, was im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, dass nämlich der Salzstock in Gorleben in den nächsten fünf Jahren ergebnisoffen zu Ende erkundet wird.
Es ist doch völlig klar: Wenn sich Gorleben als geeignet herausstellt, wird das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren für ein Endlager eingeleitet. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn sich der Salzstock aber nicht als geeignet erweist, muss eben spätestens dann nach einem anderen Standort gesucht werden.
Meine Damen und Herren, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hält das Steinsalz in Norddeutschland für das am besten geeignete Wirtsgestein für radioaktive Abfälle. Dennoch sollten wir für den Fall vorbereitet sein, dass sich Gorleben nicht als geeignet erweisen sollte. Deshalb soll jetzt das anlaufen, was Bundesumweltminister Röttgen angekündigt hat, nämlich die Erforschung anderer Wirtsgesteine, die für die Endlagerung potenziell geeignet sind, also Ton und Granit.
Eines ist auch klar: Ohne wissenschaftlich belastbare Ergebnisse zu haben, kann nicht zu einem anderen Standort gehüpft werden; denn, Herr Wenzel, Ihre Leute wären doch die allerersten, die ohnehin jeden anderen ins Auge gefassten Standort ablehnen.
Das ist genau die Scheinheiligkeit, das ist genau die Unredlichkeit, die wir hier zum Vorwurf machen.
Zweite Anmerkung. Wir müssen noch insgesamt 54 Castorbehälter aus den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen zurücknehmen. Das sind ungefähr vier Transporte, die noch genehmigungsrechtlich derzeit für Gorleben vorgesehen sind.
Was mich hier immer wieder ärgert, ist die Unaufrichtigkeit, mit der Sie diese Diskussion in der Öffentlichkeit führen. Wir haben uns in Gorleben mit einigen Demonstranten unterhalten. Sie von den Grünen suggerieren den Menschen, wir könnten auf die Transporte verzichten, die Rückführung der Castorbehälter stehe gewissermaßen im Ermessen der Bundesregierung. Das ist eben nicht der Fall, meine Damen und Herren.
Dass sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet hat, gegenüber Frankreich z. B., auch die letzten elf Castorbehälter aus La Hague bis Ende 2011 zurückzunehmen, verschweigen Sie ganz bewusst, Herr Wenzel. So gehen Sie mit den Menschen um. Das ist scheinheilig, das ist unglaubwürdig, das ist grün, meine Damen und Herren!
Nein, ich möchte zu Ende ausführen.
Wir sind sehr dafür, hier eine gerechtere Lastenverteilung in Deutschland zu erreichen. Gorleben ist nur eines von 15 Zwischenlagern in Deutschland. Deshalb danken wir der Landesregierung für die Initiative, auf der Bundesebene zu prüfen, ob
die restlichen Castorbehälter in Ahaus oder in anderen Zwischenlagern an Kernkraftstandorten vorerst untergebracht werden können.
Das kann, auch wenn dies mit neuen, sehr zeitaufwendigen Genehmigungsverfahren verbunden ist, durchaus eine deutliche Entlastung für uns in Niedersachsen sein. Deswegen ist dieser Weg richtig, meine Damen und Herren.
Die dritte Anmerkung. In Gorleben sind jetzt fast 20 000 Polizisten eingesetzt worden. Wir haben allen Polizisten für ihre Arbeit in Gorleben zu danken. Dieser Einsatz hat die unglaubliche Summe von fast 27 Millionen Euro verursacht. Seit Jahr und Tag wird Niedersachsen mit den Kosten dieser Polizeieinsätze alleingelassen. Umso wichtiger ist der Beschluss der IMK - hier ein Dank an den Innenminister -, die Polizeieinsatzkosten als Sonderbelastung durch den Bund erstatten zu lassen. Dass sich ausgerechnet auch Sie von den Grünen für diese Forderung einsetzen, ist doch irgendwie - das sage ich ganz deutlich - bemerkenswert.
Herr Wenzel, zu Ihrer Aussage von vorhin zur Volksabstimmung in Schweden: Wir haben vor der Bundestagswahl 2009 klar gesagt, dass wir das Moratorium mit dem Ziel aufheben werden, den Salzstock zu Ende zu erkunden.
Vielleicht erinnern Sie sich, wer diese Bundestagswahl 2009 gewonnen hat.
Dass Sie eine Partei sind, die mittlerweile gegen alles ist, hat der Kollege Bäumer gestern Abend schon ausführlich dargestellt. Es ist wahr: Sie reden von Windkraft. Aber Sie bekämpfen die dafür erforderlichen Stromleitungen. Sie reden von Wasserkraft. Wenn es aber wie jetzt in Freiburg zum Schwur kommt, dann lehnen Sie auch Pumpspeicherkraftwerke ab.
Wie doppelzüngig die Grünen beim Castortransport agieren, macht nichts deutlicher als das Schreiben von Jürgen Trittin vom Januar 2001 an seine Kreisverbände, meine Damen und Herren.
Wörtlich schreibt er zum Castortransport:
„Die Voraussetzungen für die Durchführung der Transporte sind gegeben. Und deshalb gibt es für Grüne keinen
Grund, gegen diese Transporte zu demonstrieren.“
2010 war das natürlich völlig anders.
Da waren Sie wieder in den ersten Reihen der Demonstrationen.
Show und Klamauk waren angesagt. Das kann man nur so verstehen: Im Jahr 2000 gab es einen guten Castor, und 2010 war es eben ein schlechter Castor, gegen den man demonstrieren muss.
Meine Damen und Herren, wenn beim letzten Castoreinsatz fast 100 Polizisten verletzt worden sind,
wenn Bahngleise unterhöhlt worden sind, wenn ein mit Polizeibeamten besetztes Sonderfahrzeug mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und in Brand gesetzt wird und wenn dann Frau Künast im Zusammenhang mit Gorleben allen Ernstes von einer Sternstunde der Demokratie spricht, dann ist das für unser Staatswesen unerträglich.
Mit Ihrer Floskel von zivilem Ungehorsam haben Sie die Protestler in unverantwortlicher Weise ermuntert. Der Bundesinnenminister gibt Ihnen ja auch eine Mitschuld an den zum Teil gewaltsamen Protesten.
Sie selbst sind mitverantwortlich für die hohen Kosten des Polizeieinsatzes. Das ist Ihr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Das ist Ihre Scheinheiligkeit. Das ist Ihre Unredlichkeit. Das ist grüne Politik. Sie sollten sich schämen, Herr Wenzel!
Frau Kollegin, im Jahr 2000 hat es den sogenannten Konsensvertrag gegeben, mit der Unterschrift von Herrn Schröder und Herrn Trittin. In diesem Vertrag ist ausdrücklich gesagt worden: Der Salzstock ist zum Zeitpunkt 2000 geeignet. - Es hat keinen Anhaltspunkt dafür gegeben - - -
- Das steht doch drin, im Anhang. Gucken Sie doch mal rein!
Es wurde nur gesagt, es solle konzeptionell weitergeprüft werden, und Fragen sollten beantwortet werden. Das alles ist bis 2005 geschehen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, die Zuendeerkundung aufzuhalten.
Sie müssen schon mit mir vorlieb nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zehn Jahre Moratorium, zehn Jahre Stillstand, zehn Jahre Nichtstun -
wir haben entscheidende Jahre verloren. Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben hätte längst abgeschlossen sein können, wenn nicht die rotgrüne Bundesregierung 2000 die Arbeiten angehalten hätte. Das war eine elementare Fehlentscheidung.
- Lieber Herr Wenzel, der frühere Bundesumweltminister Trittin hat keinen einzigen Beitrag für die sichere Entsorgung der atomaren Abfälle geleistet
- hören Sie mal zu! -,
genauso wie er sich um die Asse nicht gekümmert hat. Das haben wir im Ausschuss nun oft genug gehört.
Selbst Rebecca Harms kritisierte 2005, also nach sieben Jahren rot-grüner Regierungszeit, in ihrem Papier über den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, dass „keine konkreten Fortschritte in Richtung auf die Umsetzung des Auswahlverfahrens zu erkennen“ seien. Sie führte die Gründe dafür auch gleich selbst an, nämlich den „fehlenden Willen innerhalb der Bundesregierung“, hier vor allem des Bundesministers Trittin. Das ist die Wahrheit!
Die eigenen Leute haben Minister Trittin Untätigkeit vorgeworfen.
Das sollten auch Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Jetzt betreiben Sie schon wieder das politische Geschäft mit der Angst der Menschen.
Es geht Ihnen schlicht um Populismus. Sie wollen Gorleben skandalisieren, um die Kernkraft zu torpedieren. Das ist der Grund.
Meine Damen und Herren, das alles hat mit Verantwortung nichts zu tun.
Der Kollege Hocker hat eben schon die Schwedenreise erwähnt. Ich kann nur sagen: Mir ist ein Satz besonders in Erinnerung geblieben, mit dem uns ein Endlagerexperte empfangen hat. Er sagte, die Endlagerung radioaktiver Abfälle sei für ihn auch eine zutiefst ethische Frage.
Die Gesellschaft nutze seit Jahrzehnten die Kernkraft und lebe deshalb auf einem hohen Wohlstandsniveau.
Weil das so sei, sei die Gesellschaft auch für die sichere Endlagerung des Abfalls verantwortlich
und dürfe sie dieses Problem eben nicht nachfolgenden Generationen vor die Füße kippen.
Meine Damen und Herren, selbst wenn wir heute alle unsere Kernkraftwerke abschalten würden, könnten wir uns dieser Verantwortung für die Entsorgung mit dem höchstmöglichen Schutzniveau für die Bevölkerung nicht entziehen. Deshalb ist es eine richtige Entscheidung, das Moratorium aufzuheben und den Salzstock so zügig wie möglich zu Ende zu erkunden.
Hierzu möchte ich gerne zwei Anmerkungen machen. Erstens. Wir wollen ein vollständig transparentes Erkundungsverfahren.
- Vielleicht hören Sie einfach einmal zu, Herr Meyer!
Meine Damen und Herren, unser Umweltminister Hans-Heinrich Sander hat es ja gesagt: ein gläsernes Bergwerk nach Schweizer Vorbild!
Eine internationale Expertenkommission von Wissenschaftlern soll sich aus Befürwortern und Gegnern der Kernkrafttechnologie zusammensetzen und auch die schon jetzt vorliegenden Ergebnisse der bisherigen Erkundung neu bewerten. Es ist überhaupt keine Frage, dass auch hier eine Begleitgruppe mit Bürgerinnen und Bürgern in die Erkundungsarbeit mit einbezogen wird.
Zweite Anmerkung: Die zentrale Forderung ist die Rückholbarkeit. Das war unsere spezifisch niedersächsische Forderung, die vor allem auch Christian Wulff vor einem halben Jahr deutlich skizziert hat.
In der letzten Woche haben das Bundesumweltministerium und der Länderausschuss für Atomenergie in den Sicherheitsanforderungen festgelegt, dass die Rückholung radioaktiver Abfälle aus künftigen Endlagern zumindest während der 50- bis 80-jährigen Betriebsphase abgesichert werden muss.
Weiter ist die Bergung des Abfalls als Notfallmaßnahme innerhalb eines Zeitraums von 500 Jahren vorgesehen. Entscheidend sind aber nachher die Festlegungen der Planfeststellungsbehörde im atomaren Planfeststellungsverfahren. Hier kann durchaus ein noch längerer Zeitraum bis hin zur jederzeitigen, dauerhaften Rückholbarkeit festgelegt werden. Auf internationaler Ebene wird unter Wissenschaftlern durchaus ein Zeitraum von 200 bis 300 Jahren diskutiert.
Meine Damen und Herren, wie die SPD gerade beim Thema der Rückholbarkeit aufgestellt ist, kann man den Sicherheitsanforderungen entnehmen, die Gabriel noch 2009 fixiert hat. Unter der Überschrift „Zielsetzung“ heißt es dort, dass im Endlagerkonzept eine Rückholung der radioaktiven Abfälle nicht vorzusehen ist.
Lieber Herr Bosse, deshalb ist das, was Sie ausgeführt haben, absurd. Die SPD hat die Thematik der Rückholbarkeit schlichtweg verpennt.
Noch einmal zu Gorleben: In den nächsten fünf bis sieben Jahren wird ergebnisoffen zu Ende erkun
det. Dann wird von den internationalen Experten „geeignet“ oder „nicht geeignet“ gesagt. Wenn Gorleben geeignet ist, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Völlig losgelöst davon begrüßen wir die Initiative der Landesregierung ausdrücklich, gemeinsam mit dem Bund eine Forschungseinrichtung in Niedersachsen zu installieren,
in der alle Forschungsaktivitäten im Hinblick auf Brennstoffkreisläufe und auf die Methoden der Lagerung gebündelt werden.
Mein letzter Satz: Ihr Klamauk und Ihre Polemik hier und im Wendland gehören längst zur Protestroutine. Im Gegensatz zu Ihnen übernehmen wir die Verantwortung und handeln.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es läuft ja immer wieder nach demselben Muster ab, Herr Wenzel: Hasskappe aufsetzen, Hysterie und Weltuntergangsuntergangsstimmung. Immer dasselbe, immer die gleiche Show. Das ist schon fast peinlich hier.
Meine Damen und Herren, die Zukunft der Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Es ist das Megathema mit einer Vielzahl von Fragestellungen. Ihr fundamentaler Irrtum, Herr Wenzel, ist, dass Sie dieses komplexe Thema allein auf die Laufzeiten der Kernkraftwerke reduzieren. Tatsächlich ist die Verlängerung der Laufzeiten nur eines von etlichen energierelevanten Themen, die jetzt von der Bundesregierung sachgerecht, seriös und ideologiefrei
in ein geschlossenes Gesamtkonzept zusammengefasst sind, meine Damen und Herren.
Die Bundesregierung hat jetzt gehandelt und das nachgeholt, was Rot-Grün trotz aller klimapolitischen Predigten in der Vergangenheit nie in Angriff genommen hat, nämlich die konsequente Beschreitung des Weges in das regenerative Zeitalter,
ohne die Energieversorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen außer Acht zu lassen, meine Damen und Herren.
Das ist ein großer Erfolg der Bundesregierung. Den lassen wir uns auch nicht durch Sie kleinreden, Herr Wenzel.
Leitlinie des Neun-Punkte-Konzeptes ist und bleibt eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung. Deswegen ist der wichtigste Eckpfeiler des Konzeptes der weitere konsequente Ausbau der regenerativen Energien. Der Fahrplan steht: 2020 wollen wir 35 % erreichen, 2050 80 %. Gerade wir hier in Niedersachsen - dies haben wir eben gehört - sind hervorragend aufgestellt, gerade was Biogas und Windkraft betrifft.
Meine Damen und Herren, fest steht, dass wir selbst unter ehrgeizigsten Annahmen bis 2020 die Stromerzeugung nicht durch erneuerbare Energien sicherstellen können. Auch das ehrgeizige Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % zu senken, können wir jedenfalls nicht ohne Nutzung der Kernkraft erreichen.
Wenn wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand auch in Zukunft erhalten und sichern wollen, brauchen wir einen technologieoffenen Mix aller verfügbaren Energieträger, und zwar unter Einschluss der Kernenergie.
Bei der Kernkraftnutzung geht es eben nicht um die Frage „Ja oder nein zur Kernenergie?“, Herr Meyer, wie es von Ihnen populistisch und sachverhaltsverfälschend immer wieder dargestellt wird. Meine Damen und Herren, dazu gehört auch die Finanzierung des Hüttendorfes in Hannover mit Landesmitteln. Wir werden sehr genau prüfen, was da dran ist.
Meine Damen und Herren, das Konzept sieht deshalb vor, dass die Kernkraftwerke durchschnittlich zwölf Jahre länger laufen.
Das ist aus unserer Sicht ein tragbarer Kompromiss. Entgegen Ihrer ständigen Argumentation, Herr Wenzel, die Kernkraft widerspreche dem Ausbau der erneuerbaren Energien, bietet das Energiekonzept jetzt die Möglichkeit, die Finanzierung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz ganz massiv auszubauen.
Nein, ich möchte das gerne zu Ende führen.
Die vorgesehenen Einnahmen betragen am Ende ungefähr 30 Milliarden Euro. Sie werden zu einem Großteil für Energieeffizienz, für die Erforschung der regenerativen Energien, für Speichertechnologien, für den Netzausbau und für umweltfreundliche Mobilität eingesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, es ist doch überhaupt gar keine Frage, dass bei den zusätzlichen Einnahmen auch die Länder mitreden und auch beteiligt werden müssen. Diese Einnahmen können natürlich nicht zulasten der Länder und der Kommunen gehen. Vor allem wir in Niedersachsen haben allen Grund, einen Ausgleich für die Belastungen durch Gorleben, Konrad und Asse zu fordern. Dies ist aber längst auf den Weg gebracht. Unser Ministerpräsident hat hier gut vorgearbeitet. Sie können sicher sein und wir sind optimistisch, dass wir berücksichtigt werden, dass Niedersachsen am Ende einen besonderen Ausgleich finanzieller Art bekommen wird.
Was Gorleben betrifft, Herr Wenzel, kann ich nur sagen: Der Salzstock wird nach Aufhebung des Moratoriums zu Ende erkundet.
Am Ende der Erkundung wird entschieden, ob er geeignet ist.
Dann werden die besten Wissenschaftler der Welt kommen und uns das erklären.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zum Atomkonsens von Rot-Grün, dessen einziger Inhalt die Laufzeiten für die Kernkraftwerke war, haben wir mit der neuen Konzeption einen Rahmenplan, der die Energieversorgung in Deutschland auch für die Zukunft sichert. Wir sind auf einem guten Weg.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Meyer, kann ich nur feststellen: Das, was an diesem Vorgang wirklich skandalös ist, sind Ihre Mutmaßungen und Unterstellungen, die Ministerin sei in tierschutzwidrige Vorgänge verstrickt worden. Ein ganz konkreter Beleg dafür fehlt.
Sie konstruieren ganz gezielt Zusammenhänge, von denen Sie selbst genau wissen, dass sie gar nicht bestehen.
Ich möchte insgesamt vier Anmerkungen machen. Erstens. Wir alle sind entsetzt - da geben wir Ihnen recht - über die in der Sendung „Report Mainz“ ausgestrahlten Bilder von Tierquälereien. Da gibt es überhaupt kein Vertun. Es ist völlig gleichgültig, wo diese Bilder aufgenommen worden sind,
das sind massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die rückhaltlos aufgeklärt werden müssen. Tierschutz hat für uns oberste Priorität
völlig unabhängig von der Größe der Tierhaltungsanlagen. Das ist völlig klar.
Zweitens. Der Ministerin sind die Fotos von den verletzten Tieren, Herr Meyer, bereits am 3. August, also sechs Tage vor der Ausstrahlung der Sendung, bei einem Interview mit Vertretern der Tierschutzorganisation PETA gezeigt worden. Diese Bilder sollen - so behaupten es die Vertreter von PETA - in zwei Betrieben in MecklenburgVorpommern aufgenommen worden sein. Beide Betriebe gehören - das ist richtig so gesagt wor
den - zu einer Erzeugergemeinschaft, an der auch die Mastputenbrüterei Ahlhorn beteiligt ist. Aber an dieser Stelle sollten wir glasklar auseinanderhalten, meine Damen und Herren: Weder die Mastputenbrüterei Ahlhorn noch die Ministerin ist an den beschuldigten Mastbetrieben finanziell beteiligt. Herr Meyer, das ist hier der Punkt. Sie versuchen ständig, die Ministerin in die Nähe einer finanziellen Mitbeteiligung und in eine Verantwortung zu bringen. Das ist unanständig und unredlich!
Im Übrigen hat die Ministerin sofort, nachdem ihr die Bilder vorgelegt worden waren, die zuständige oberste Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern eingeschaltet. Bei der dann sofort vorgenommenen Kontrolle sind keinerlei Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt worden.
Dritte Anmerkung. Es gibt jetzt begründete Zweifel - Herr Meyer, ich finde es gut, dass Sie das angesprochen haben -, ob die ausgestrahlten Bilder tatsächlich in diesen beiden Betrieben aufgenommen worden sind. Beide Betriebsleiter haben an Eides statt erklärt - es ist rechtlich ziemlich gleichgültig, von wem ein Fax wohin gesandt worden ist; entscheidend ist, dass diese Erklärung von allen unterschrieben worden ist -,
dass die Aufnahmen in keiner Weise den tatsächlichen Gegebenheiten in ihren Ställen entsprechen. Auch das Schweriner Landwirtschaftsministerium hat bestätigt, dass die Bilder von PETA nicht eindeutig den genannten Betrieben zuzuordnen seien.
Dagegen steht - ganz klar, das wissen auch wir - die eidesstattliche Versicherung von PETA, in der genau das Gegenteil behauptet wird. Hierzu laufen jetzt die strafrechtlichen Ermittlungen. Das sollten wir, denke ich, schlichtweg akzeptieren. Das wird also juristisch zu klären sein. Ich finde, wir sollten das ganz gelassen abwarten.
Vierte Anmerkung. Wenn die überzeugten Tierschützer von PETA diese schlimmen, tierschutz
widrigen Zustände nicht im Juli, Herr Meyer, sondern bereits im April entdeckt haben wollen - so hat es PETA selbst gesagt: es sei im April gedreht worden -, dann hätte es ja wohl nahegelegen, dies unverzüglich zur Anzeige zu bringen, um schnellstmöglich zu handeln.
Das hätte ich jedenfalls von einer dem Schutz und dem Wohl von Tieren verpflichteten Organisation erwartet. Dass dies erst mehr als drei Monate später mit der Veröffentlichung der Bilder in der Sendung „Report Mainz“ geschehen ist, ist für sich allein schon ein unglaublicher Vorgang und wirft ein bezeichnendes Bild auf PETA.
Sogar etliche Medien haben dies kritisch kommentiert. Ich kann nur an das Beispiel des früheren Landwirtschaftsministers Heiner Ehlen erinnern, dem auch Tierquälerei vorgeworfen worden war, sich aber am Ende alles in Schall und Rauch aufgelöst hat, weil die Vorwürfe nicht belegbar waren.
Meine letzte Bemerkung: Bei Ihrem Kreuzzug gegen Hähnchenmastanlagen ist Ihnen ganz offensichtlich jedes Mittel recht. Mit Ihren Schuldvorwürfen und Vorverurteilungen geht es Ihnen allein darum, die Ministerin zu diskreditieren und ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Ich kann nur sagen: Ihr Manöver und Ihre Legendenbildung sind viel zu durchsichtig. Auch wir wollen selbstverständlich, dass die Ministerin in einer regulären Ausschusssitzung Rede und Antwort steht. Eine Sondersitzung halten wir für völlig überzogen. Es steht fest, dass die Ministerin auch für weitere Sitzungen zur Verfügung steht.
Meine Damen und Herren, in welch einer vergifteten Atmosphäre diese Debatte stattfindet, macht nicht nur der Brandanschlag neulich im Landkreis Harburg deutlich - wir haben darüber gestern diskutiert -, sondern auch ein anonymes Schreiben mit einer Morddrohung an die Ministerin, das gestern bei unserer Fraktion eingegangen ist. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln in diesem Fall, sie sind informiert. Wir werden diese Ermittlungen abwarten. Ich denke, wir alle sollten gerade diese Entwicklungen zum Anlass nehmen, diese Thema
tik - egal, wie man dazu steht - weiterhin sachlich und fair zu debattieren.
Meine Damen und Herren, für uns steht fest: Es gibt keinen Anlass, an den Darstellungen der Ministerin zu zweifeln. Wir stehen vor und hinter unserer Landwirtschaftsministerin. Sie macht einen guten Job.
Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch kurz zwei Anmerkungen machen. Ich bin, offen gestanden, ziemlich erschüttert darüber, mit welchem Stil diese Debatte geführt wird.
Wer sich einfach einmal die Mühe gemacht hat, hier still zuzuhören, der hat gemerkt, dass die Ministerin hier sachlich geantwortet hat. Sie aber haben nur dazwischengeredet und Klamauk gemacht.
Ich frage mich noch einmal: Wo sind konkret die Rechtsverfehlungen der Ministerin? Diese haben Sie bisher überhaupt nicht vorgetragen.
Sie haben hier nur allgemein herumerzählt, dass irgendetwas falsch gelaufen sei.
Zum Zeitablauf, Herr Schostok. Wenn Sie den Sachverhalt verfolgt hätten, dann hätte Ihnen klar sein müssen, dass die Ministerin das Interview mit „Report“ am 3. August geführt hat. Sie hat am nächsten Tag, also am 4. August, das mecklenburg-vorpommersche Landwirtschaftsministerium informiert, das dann die Überprüfung in den Be
trieben vorgenommen hat. Das heißt, die Betriebe mussten am 4. oder spätestens am 5. August über das, was Ihnen vorgeworfen wird, informiert worden sein. Deshalb meine ich, dass Sie sich schon die Mühe machen müssten, den Sachverhalt sauber vorzutragen.
Nein.
Ich möchte noch etwas zu Herr Wenzel sagen. Herr Wenzel, wo leben Sie eigentlich? Es ist doch völlig unerheblich und völlig belanglos, wer was wann wohin gefaxt hat.
Entscheidend ist der Inhalt der eidesstattlichen Versicherung. Die sollten Sie sich einmal angucken. Es ist doch völlig egal, an wen hier gefaxt worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Neuregelung des Niedersächsischen Wassergesetzes liegt die gleiche Systematik zugrunde wie der Novellierung des Naturschutzrechtes. Das heißt für uns: Wenn wir uns nicht vor dem 1. März darüber im Klaren sind, welche Vorschriften im geltenden Landesrecht auch nach Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes weiterbestehen sollen, riskieren wir in der Tat Rechts- und Planungsunsicherheit und Reibungsverluste beim Verwaltungsvollzug.
Liebe Frau Rakow, Sie wissen sehr genau - das haben wir im Ausschuss sehr ausführlich besprochen -: Einige der niedersächsischen Regelungen wären in der Tat nach dem 1. März nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig. Deshalb können wir auf jeden Fall nicht so weitermachen wie bisher, sondern müssen handeln.
Deshalb wollen wir jetzt mit der Neuregelung unseres Wasserrechtes einerseits Doppelregelungen vermeiden und andererseits eigenständige Regelungen des Niedersächsischen Wassergesetzes neben der Geltung des Wasserhaushaltsgesetzes erhalten.
Kurzum: Es wird also nichts Spektakuläres verändert. Das Wassergesetz wird inhaltlich so gut wie nicht novelliert. Ich will nur auf einige klarstellende Regelungen eingehen. Erstens. Gewässerrandstreifen sind eben schon angesprochen worden. Nach Bundesrecht bestehen Gewässerrandstreifen jetzt einheitlich an allen Gewässern in einer Breite von 5 m. Von dieser Regelung wird entsprechend dem bisherigen niedersächsischen Recht insofern abgewichen, als an Gewässern dritter Ordnung kein Gewässerrandstreifen eingerichtet wird. Dies war in den Beratungen nicht unumstritten. Wir sind davon überzeugt, dass es einer Ausweisung eines Randstreifens an Gewässern dritter Ordnung nicht bedarf. Hier gilt landwirtschaftliches Fachrecht. Schadstoffeinträge durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden durch die fachgesetzlichen Vorgaben verhindert. Außerdem enthalten auch die Regelungen zum Gewässerrandstreifen kein Bewirtschaftungsverbot, was oft irrtümlich angenommen wird. Insofern wird die Ausweisung der Randstreifen auch häufig überschätzt.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch berücksichtigten, dass insbesondere wir in Niedersachsen mit einer deutliche größeren Wasserhypothek belastet sind als andere Länder. Von daher passt die Bundesregelung nicht ganz für die regionalen Gegebenheiten bei uns in Niedersachsen.
Im Übrigen halten wir es für sachgerecht, meine Damen und Herren, auch hier bei Bedarf stärker auf freiwillige Vereinbarungen mit der Landwirtschaft zu setzen, als immer mehr Nutzungseinschränkungen zu verfügen.
Zweitens. Bezüglich der Gewässerunterhaltung haben wir in § 63 klargestellt, dass der ordnungsgemäße Wasserabfluss weiterhin Inhalt der Gewässerunterhaltung ist. Dies war bei den Beratungen ebenfalls nicht unstreitig. Ich sage aber auch hier ganz klar: Für uns darf der Gewässerabfluss nicht gegen ökologische Gesichtspunkte ausgespielt werden. Beides - der ordnungsgemäße Abfluss und die naturschutzfachlichen Belange - ist bei der Unterhaltung miteinander in Einklang zu
bringen, und nichts anderes, meine Damen und Herren.