Emil Brockstedt
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Herr Minister, welchen Stellenwert bei der weiteren Hochschulentwicklung haben Kooperationen mit der Wirtschaft?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bührmann, heute so, morgen so – das hatten wir gestern, das hatten wir bis zum 2. Februar. Für den vorliegenden Antrag „Kulturhauptstadt Europas – welche Stadt soll es werden?“ danke ich Ihnen, beschreibt er doch die Sachlage zutreffend. Wir alle können es im Internet oder auch in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP nachlesen.
Es stellt sich für mich eigentlich die Frage: Weshalb sollen wir das alles noch einmal beschließen? Ich verstehe aber Ihre Probleme. Sie haben sich noch nicht daran gewöhnt, dass wir das, was wir versprochen haben, halten.
Nun zu den Punkten Ihres Antrages. Natürlich begrüßen auch wir das EU-Auswahlverfahren mit einem Rotationsprinzip. Natürlich begrüßen auch wir, dass Deutschland 2010 eine oder mehrere Städte vorschlagen kann. Wir hoffen auch, dass es eine niedersächsische Stadt sein wird. Den Inhalt der Koalitionsvereinbarung brauchen wir nicht noch einmal extra zu begrüßen; die Umsetzung jedes einzelnen Punktes wird diesem Land nützen.
Aber es ist schön, dass Sie sich dazu durchgerungen haben, die Aussagen unserer Koalitionsvereinbarung mit durchsetzen zu wollen.
Ein Blick zurück. Berlin war 1988 die Kulturhauptstadt Europas, Weimar war es 1999. Im Jahre 2000 gab es neun verschiedene europäische Kul
turhauptstädte. Deshalb hat man sich darauf verständigt, ab 2005 ein rotierendes Verfahren einzuführen, wonach pro Jahr jeweils ein Land eine Stadt oder mehrere Städte benennen darf. 2010 darf Deutschland diese europäische Kulturhauptstadt stellen.
Wie Herr Minister Stratmann ausgeführt hat, dürfen sich Städte aus Deutschland bis zum ersten Quartal 2004 bewerben. Zurzeit sind es etwa zwölf Städte, zwei davon aus Niedersachsen. Braunschweig hat als erste Stadt seinen Hut in den Ring geworfen, Osnabrück folgte. Auch weitere Städte haben das Recht, eine Bewerbung auszusprechen. Wir in Niedersachsen können stolz darauf sein, dass sich zwei Städte berufen fühlen, sich zu bewerben. Das zeigt uns, welche Attraktivität und welches Selbstbewusstsein die jeweilige Stadt oder Region haben. Wir haben in Niedersachsen starke Städte und Regionen, trotz der in den Jahren der SPD-Regierung vor allen Dingen in der Fläche ungleich verteilten Landesmittel.
Nur die klare Festlegung auf eine niedersächsische Stadt wird uns helfen, der Stadt, die wir für geeignet halten, den Weg zu weisen. Seitens der Koalitionspartner ist in der Koalitionsvereinbarung eine Entscheidung für Braunschweig, den zu diesem Zeitpunkt einzigen niedersächsischen Bewerber, ausgesprochen worden. Seit dem 25. März haben wir mit Osnabrück einen weiteren Bewerber. Jetzt kommt es darauf an, diese Bewerbungen in einem fairen Verfahren zu beurteilen, fair auch deshalb, damit man uns hinterher nicht vorwerfen kann, wir hätten uns von vornherein auf einen einzigen Bewerber festgelegt. Der Bewerber, für den wir uns entscheiden, muss sich ja auch deutschlandweit durchsetzen können.
- Für uns gilt die Aussage des Koalitionsvertrages.
Trotzdem müssen auch später eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden. Auch diese Städte haben Anspruch auf ein faires Verfahren.
Würden wir dieses Verfahren nicht fair durchziehen, wäre, da bin ich sicher, die Bewerbung Braunschweigs gefährdet.
Meine Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung steht: „Die neue Landesregierung will Niedersachsens Profil als europäische Kulturregion stärken.“ Jede einzelne Bewerbung einer niedersächsischen Stadt in einem solchen Wettbewerb wird zu diesem Ziel beitragen. So werden die Stärken der einzelnen Regionen noch weiter gefördert. Wir stehen zur Koalitionsvereinbarung. – Vielen Dank.