Erhard Wolfkühler
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kabelnetze sind die Multimediaplattform der Zukunft, und deswegen ist es völlig unverständlich, dass die Verzögerungstaktik der Telekom beim Ausbau bzw. beim Verkauf des Breitbandkabelnetzes dieses Zukunftsszenario belastet.
Deutschland verfügt mit den Breitbandkabelnetzen über eine hervorragende Infrastruktur zur Verbreitung von Fernsehen und Radio. Um noch mehr Programme, aber vor allem auch neue Dienste darüber nutzen zu können, wird leider seit Jahren heftig um den Ausbau der Netze gerungen. Milliardeninvestitionen, so die Vision, sind für den Ausbau zur Multimediaplattform notwendig. Investoren, die sich für die Übernahme von Teilen des Breitbandnetzes der Telekom interessieren oder diese bereits gekauft haben, erwerben also zunächst eine Option auf die Zukunft.
Das Potenzial des Kabels liegt darin, dass es die Anforderungen der modernen Informations- und Wissensgesellschaft umfassend erfüllen kann, erklärte vor einiger Zeit Gerd Tenzer, Vorstand der Deutschen Telekom AG und zuständig für den Bereich Netze. Das war von ihm natürlich hypothetisch gemeint, und seine Betonung lag deutlich auf „kann“. Den Tatsachen angemessen hätte er die Betonung vielleicht besser auf „könnte“ legen sollen. Denn bis das Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom tatsächlich seinen Vorstellungen gerecht wird, dürfte noch viel Wasser die Elbe herunterfließen – so zu lesen in einer Fachzeitschrift vor einigen Wochen. Das gilt auch, nachdem die Telekom im Februar dieses Jahres bekannt gegeben hat, ihr komplettes restliches Breitbandkabelnetz an die britisch-amerikanische Investo
rengruppe Klesch/Liberty Media verkaufen zu wollen.
Deswegen ist der Entschließungsantrag der SPDFraktion zur technischen Modernisierung des TVKabelnetzes in Niedersachsen richtig und notwendig, meine Damen und Herren. Die zügige Ausschussberatung hat bewiesen, dass die Einschätzung der Bedeutung für die Multimedianutzung gerade für ein Flächenland wie Niedersachsen zwischen den Fraktionen unstrittig ist.
Da offensichtlich die Gefahr besteht, dass nach den derzeitigen Plänen der Telekom bzw. der zukünftigen Netzeigner insbesondere für die ländlichen Räume erhebliche Nachteile entstehen, sollte die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unverzüglich tätig werden. Sonst besteht die Gefahr, dass zukünftige Investoren aus ökonomischen Gründen die Ballungsräume beim Ausbau des Kabelnetzes bevorzugen werden und das flache Land sozusagen wieder hinten herunterfällt.
Wir bitten daher die Landesregierung, mit der Telekom, aber auch mit zukünftigen potenziellen Erwerbern möglichst bald Gespräche zu führen und auf einen zügigen Ausbau der Kabelnetze einschließlich Rückkanal hinzuwirken. Außerdem ist natürlich darauf zu achten, dass auch zukünftig ein angemessener Anteil der Kapazitäten für die Verbreitung von Rundfunkangeboten und Mediendiensten zur Verfügung steht. Uns und, wie ich meine, auch Ihnen allen ist ein diskriminierungsfreier Zugang wichtig, denn es muss auch für regionale und konzernunabhängige Rundfunkanbieter in Zukunft möglich sein, Programme zu verbreiten.
Die Landesmedienanstalten haben im April ein gemeinsames Positionspapier mit dem Hauptziel verabschiedet, Vielfalt und Wettbewerb im Kabelnetz zu garantieren und Rahmenbedingungen zu entwickeln, bei denen trotz der hohen Konzentration auch zukünftig publizistischer und wirtschaftlicher Wettbewerb gesichert ist.
- Bringe mich nicht durcheinander, Alfred.
Auch der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation - VPRT - hat im Mai unter dem Titel „Medienrechtliche Vorkehrungen unabdingbar“ ein umfangreiches Positionspapier zur Privati
sierung der Breitbandkabelnetze vorgelegt, das in Heft 40/41 von epd-medien nachzulesen ist und das ich deshalb hier nicht ausführlich vorstellen möchte. Hier kommen auf uns als Politiker wahrscheinlich auch weitere Aufgaben zu.
Die Deutsche Telekom AG muss trotz ihrer Absichtserklärung zum Verkauf nachhaltig gedrängt werden, von ihrer bisher zögerlichen Haltung abzugehen. Sollte das nicht kurzfristig geschehen, ist darauf hinzuwirken, dass die Telekom selbst den Ausbau des Kabelnetzes unverzüglich in Angriff nimmt. Abschließend ist die Telekom aufzufordern, zukünftig insbesondere - wer will uns Niedersachsen dies verübeln? - die Interessen der Flächenländer zu berücksichtigen, damit die ländlichen Räume nicht neben ihrer Strukturschwäche auch noch mit dem Problem konfrontiert werden, von dieser technologischen Entwicklung abgehängt zu werden.
Bei den Stichworten, die ich mir anlässlich der Einbringung aufgeschrieben hatte, die dann aber nicht zur Wirkung gekommen sind,
hatte ich am Ende stehen: Ich freue mich auf eine zügige Beratung. Diese Freude war völlig berechtigt, wie der heutige Tag beweist. Im Mai erfolgte die Einbringung im Plenum, und danach folgte eine zügige Beratung im Ausschuss für Medienfragen.
- Eingebracht, ohne Verzögerung eingebracht und heute schon wieder auf dem Tisch des Hohen Hauses zur abschließenden Beratung und Verabschiedung.
- Ja, es ist uns beiden zu verdanken, dass wir großzügig verzichtet haben.
- Kalle, ich bin gleich fertig.
Die Beschlussempfehlung, die Ihnen heute vorliegt, weicht lediglich - darauf muss man einfach hinweisen - in der Reihenfolge der Spiegelstriche von dem eingebrachten Antrag ab. Wenn ich „lediglich“ sage, will ich die Bedeutung dieser Ver
änderung nicht schmälern. Aufgrund der zeitlichen und inhaltlichen Aspekte war diese Veränderung erforderlich, um bestimmte Gewichtungen vorzunehmen. Sie wurde auch einstimmig vorgenommen.
Ich danke Ihnen abschließend für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Was wir brauchen, ist das breite Band und nicht die lange Leitung der Telekom.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ganz froh darüber, dass Herr Hagenah am Ende seiner Rede auf die Amateurfunker hingewiesen hat; denn so ohne Weiteres kann man ja nicht sagen, dass die ausgeschlossen wären. Es geht um Sendeanlagen, und wenn die die gleiche Höhe haben, dann würden die, das befürchten wir, auch von dieser Geschichte erwischt werden. Das wäre sicherlich unverhältnismäßig.
Lassen Sie mich, auch dann, wenn wir uns in der ersten Beratung befinden, noch ein paar weitere Punkte ansprechen. Eine Bauüberwachung und Bauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde nach dem neuen § 81 a kann nicht stattfinden, und deswegen kann man sich des Verdachts nicht erwehren, wie ich es einmal ganz vorsichtig sagen will, dass es hier in erster Linie nicht darum geht, Bauvorschriften einzuhalten, sondern schlicht und ergreifend darum, die Errichtung von Mobilfunkanlagen zu erschweren und zu verteuern. Das werden wir nicht mitmachen.
Die Prüfung der Baumaßnahmen ist weitgehend unsinnig, da es bei Streitigkeiten um Mobilfunkanlagen nach unserer Erfahrung im Regelfall um die Furcht vor Gesundheitsgefahren und ästhetische Fragen geht und nicht um Brandschutz - Antennen brennen nur sehr schwer - oder um die
Beachtung des städtebaulichen Planungsrechts, weil diese Antennen hierbei selten eine Rolle spielen. Auch Verstöße gegen den Denkmalschutz sind ziemlich unbekannt.
- Sie müssen etwas lauter zwischenrufen, dann kann ich Sie verstehen.
- Gut! - Denkbar sind lediglich Verstöße gegen örtliche Bauvorschriften durch Installation von Mobilfunksendemasten im theoretisch relevanten Umfang.
Die Baugenehmigungsbehörden müssten alle Bauanträge genehmigen, wenn diese den Anforderungen des Abs. 3 entsprächen. Das heißt, auch die derzeit umstrittenen Mobilfunkstandorte könnten trotz Baugenehmigungspflicht kaum verhindert werden. Insofern ist die praktische Relevanz einer Baugenehmigungspflicht zur Konfliktschlichtung nur sehr gering. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich der Unmut von Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkstandorte nicht mehr gegen die Betreiber, sondern gegen die Baugenehmigungsbehörden und die Gemeindeverwaltungen richten wird. Ich meine, das wäre wenig zielführend.
Lassen Sie mich als Vorletztes anmerken: Das Grundproblem, die möglichen Gesundheitsgefahren, die von Mobilfunkanlagen ausgehen, kann nur gelöst werden, wenn die Grenzwerte der Strahlung gesenkt werden und in Zukunft Vorsorgegrenzwerte gewählt werden. Darüber hinaus sollten Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften und den Mobilfunkbetreibern über den Umgang mit Konfliktpotential geschlossen werden. In beiden Fällen zeigt der Entschließungsantrag unserer Fraktion vom Januar dieses Jahres in der Drucksache 14/2151 Wege zu Lösungen auf.
Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass die eigentliche Fragestellung eine Frage des Gesundheitsschutzes ist und in erster Linie im Bundesumweltministerium und vom dort zuständigen Kollegen Ihrer Couleur gelöst werden müsste. Wir sind der Auffassung, dass dieser Antrag im Sinne einer Entrümpelung der Bauvorschriften kontraproduktiv ist, und deswegen werden wir ihm, zumindest in dieser Form, nicht zustimmen können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch keine zwei Jahre im Landtag, und schon der zweite Rundfunkänderungsstaatsvertrag!
Da sieht man, wie schnell das läuft. Es wird sich zu Ihrem Leidwesen nicht vermeiden lassen, dass ich natürlich einige Themen ansprechen werde, die auch schon der Kollege Pörtner angesprochen hat.
- Das ist vielleicht denkbar. - Ich teile in Teilen seine moralische Einschätzung, aber über Ursache und Wirkung müssen wir uns zu diesem Thema noch getrennt unterhalten.
Meine Damen und Herren, der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis einer - weiß Gott - längeren Diskussion zwischen den Ländern. Die uns heute vorliegende Kompromisslösung ist letztendlich nur unter dem Druck der Umsetzungsfristen für die novellierten EGRichtlinien zustande gekommen. Die Landesregierung hatte diesen Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Ministerpräsidentenkonferenz
hat das im Juni letzten Jahres beschlossen, und nun liegt uns dieser Entwurf zur Ratifizierung vor.
In § 2 des Rundfunkstaatsvertrages werden die Definitionen der Begriffe Schleichwerbung - das geht ja noch; es ist ein deutsches Wort -, Sponsoring, Teleshopping und Programmbouquet ergänzt bzw. eingeführt. Der eine oder andere mag es beklagen - ich habe das schon einmal erlebt -, aber im Rahmen der Globalisierung auch dieser Rundfunkfelder würde sich der Begriff „Fernseheinkauf“ wahrscheinlich ein bisschen antiquiert darstellen.
Außerdem kommt es in § 3 zu einer Ergänzung und Erweiterung - das ist sicherlich ganz wichtig der Jugendschutzbestimmungen. Danach sind alle Sendungen unzulässig, die gegen jegliche Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, die den Krieg verherrlichen, die offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche schwer zu gefährden, wobei solche Begriffe natürlich nicht ganz einfach zu unterlegen sind. Als Auffangregelung ist in diesem Paragrafen letztlich noch eine Ziffer 5 eingefügt, nach der auch alle Sendungen unzulässig sind, die die Menschenwürde in sonstiger Weise verletzen.
Neu eingefügt wird in Absatz 3 auch die Bestimmung, dass Sendungen, die ganz oder im Wesentlichen mit Schriften inhaltsgleich sind, die in der Liste nach § 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften aufgenommen sind, unzulässig sind. Während die Kontrolle und damit auch die Kritisierung solcher Sendungen bislang immer erst im Nachhinein erfolgen konnte, und zwar durch die Veranstalter selbst - sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Bereich -, sind Ausnahmen von dem generellen Verbot nur möglich, wenn öffentlich-rechtliche Veranstalter vorher den Rundfunk- und Fernsehrat einschalten und wenn die zuständige Landesmedienanstalt vorher ihre Zustimmung erteilt hat. Eine Ausstrahlung von solchen Sendungen ist dann zwischen 23 Uhr und 6 Uhr möglich, wenn die mögliche sittliche Gefährdung unter Berücksichtigung aller Umstände als nicht schwer angesehen werden kann, wie immer das dann auch auszulegen sein wird. Sendungen, die danach also nur nachts ausgestrahlt werden dürfen, müssen durch akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung kenntlich gemacht werden. Hierin liegt natürlich auch die Gefahr einer besonderen Reklame für solche Sen
dungen, aber das kann man halt nicht ausschließen, wenn sie besonders kenntlich gemacht werden.
Neu ist die Möglichkeit der Landesmedienanstalten, für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens durch übereinstimmende Satzung festzulegen, unter welchen Voraussetzungen ganz oder teilweise von Sendezeitenbegrenzungen abgewichen werden kann, insbesondere dann, wenn der Veranstalter eine solche Sendung seinerseits verschlüsselt oder vorsperrt.
Neu ist ferner die Möglichkeit der Landesmedienanstalten, nunmehr auch ein komplettes Sendeformat, beispielsweise bei Talkshows - der Kollege hat es eben angesprochen -, insgesamt zu bewerten und zu verlangen, dass das komplette Sendeformat - also nicht nur eine einzelne Sendung, sondern die ganze Reihe - am späten Abend ausgestrahlt wird, weil sie im Einzelnen jugendgefährdende Inhalte aufgewiesen hat.
Besonders wichtig ist auch die in § 5 getroffene Regelung über die Übertragung von Großereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Das ist natürlich ein Punkt, der sich unter Umständen laufend und sehr schnell verändern kann. Jetzt wird festgeschrieben, dass als Großereignisse, die im Free-TV übertragen werden müssen, die Olympischen Sommer- und Winterspiele, alle Eröffnungs- und Endspiele der Fußball-Europameisterschaften und -Weltmeisterschaften sowie alle Spiele mit deutscher Beteiligung, die Halbfinalspiele und das Endspiel um den DFB-Vereinspokal - die gestern Abend und heute Abend im Fernsehen zu sehen waren bzw. sind -, Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft und Endspiele der europäischen Vereinsmannschaften - Champions League und UEFA-Cup seien hier nur angesprochen - gelten. Zur Sicherheit ist auch festgelegt, dass bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen - es werden immer Ausnahmen von solchen Vorschriften gesucht -, jedes Einzelereignis als Großereignis gilt.
Als Free-TV - das sei der Vollständigkeit halber noch angefügt - gilt im Sinne dieser Bestimmungen ein Programm, das, abgesehen von den Rundfunk- und Fernsehgebühren, ohne besonderes weiteres Entgeld in mehr als zwei Dritteln der Haushalte tatsächlich zu empfangen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser gesetzlichen Liste von Großereignissen werden sicherlich auch
zukünftig Inhalt unserer Diskussion sein. Ich kann mir vorstellen, dass wir über die Fußballbundesliga bald auch generell mit den Fußballfans reden müssen.
In den §§ 7 und 8 wird der Inhalt von Schleichwerbung, Sponsoring und Teleshopping geregelt und eine deutliche Kennzeichnung festgeschrieben. Ferner wird auch erstmals eine neue Erscheinungsform der Werbung - der geteilte Bildschirm – festgeschrieben, und zwar wird eine Teilbelegung auf die Gesamtwerbezeit angerechnet.
Beachtenswert ist auch die Programmermächtigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - wenn auch in begrenztem Maße - für digitale Angebote. Erwähnenswert sind auch die Regelungen der Kabelkanalbelegung und des Zugangs im digitalen Bereich.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag und der Deutschlandradio-Staatsvertrag an die vorgenannten Änderungen angepasst werden; d. h. es wird das angepasst, was notwendig ist.
Lassen Sie mich abschließend noch auf eines hinweisen, Herr Präsident. Uns ist ganz besonders wichtig, dass es uns gelungen ist, zu beschließen - und zwar einstimmig -, in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes vorzunehmen, nach der es dann presserechtlich nicht mehr möglich sein wird, durch Trickserei bestimmte Informationen weiter zu verbreiten und durch Verjährung der strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Das halten wir im Zusammenhang mit dieser Änderung für besonders wichtig.
Eine allgemeine Bemerkung zum Schluss: Im Rundfunkwesen spiegelt sich nach meiner Meinung auch unsere gesellschaftliche Entwicklung wider. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Grundlagen häufig hinterhereilen, gelegentlich aber auch vorauseilen dürfen und müssen. Insofern ist es nur allzu verständlich, dass der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon in Arbeit ist und der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits auf Kiel liegt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Decker, meiner Meinung nach reiht sich dieser Antrag von seiner Strickart, von seiner Machart her in die Reihe mehrerer Anträge ein, über die wir heute schon gesprochen haben. Auch hier müsste es eingangs - wenn man richtig übersetzen würde - eigentlich heißen: „Der Landtag dankt der Landesregierung dafür, dass...“ Nicht aber: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf...“ Denn Vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist bereits realisiert worden oder befindet sich zurzeit in der Diskussion. Einiges davon ist - zumindest für uns - aber auch nicht diskutabel. Nun aber der Reihe nach.
Seit 1997 ist der Anteil der Eigentumsmaßnahmen ständig erhöht worden. Im Jahr 1996 betrug er etwa 21 % der Gesamtbelegung. 1998 waren es bereits mehr als 60 %. Konkret bedeutet das 1.465 Eigenheimförderungen.
Ich möchte jetzt gern auch noch etwas zur Förderung des Eigentums aus dem Bestand sagen. Der Erwerb von Eigentum aus dem Bestand wird bereits seit 1998 gefördert. Auch hier können sich die Zahlen durchaus sehen lassen. 1998 waren es 132 und im Jahr 1999 329 Förderzusagen. Darüber hinaus gibt es bereits seit 1999 eine großzügige Förderung des Erwerbs von Eigentum und eine Modernisierungsförderung für ehemalige Mieter und andere Selbstnutzer in Sanierungs- und Unterkunftsgebieten.
Das Wohnungsbauprogramm 2000 wird, wie ich in den letzten Tagen auf Nachtrage hin erfahren habe, die Erwerbsförderung erneut vorsehen. Das fällt umso leichter, da die Bundesregierung dem Wunsch Niedersachsens zugestimmt hat, dass auch Mittel der vereinbarten Förderung von Eigentumserwerb im Bestand verwendet werden dürfen. Wenn die Förderung des Bestanderwerbs im Gesamtprogramm dennoch Ausnahmecharakter erhalten muss, so ist dies zurzeit noch auf die geltenden Verwaltungsvereinbarungen und auf den Haushaltsplan des Bundes zurückzuführen. Diese Beschränkung - so zeichnet sich ab - könnte im Zuge der Reform des Wohnungsbaurechts entfallen. Jedenfalls werden wir versuchen, darauf hinzuwirken.
Im Mietwohnungsbau hat die Modernisierungsförderung nach meinem Kenntnisstand eine größere Bedeutung als die Neubauförderung erlangt. Insofern freue ich mich darüber, dass Sie von der CDU-Fraktion diese Erkenntnis teilen.
Bereits seit 1996 - das ist auch nachweisbar - hat die Landesregierung die Modernisierung von Wohnungen in Unterkunftsgebieten gefördert. Diese Förderung wurde 1999 noch verbessert und auf Sanierungsgebiete ausgedehnt.
Wie ich auf Nachfrage des Weiteren erfahren habe, wird im Wohnungsbauprogramm 2000 allerdings keine Neubauförderung von Mietwohnungen in der bisherigen Art mehr vorgesehen. Stattdessen wird es eine Konzentration der Mittel auf den Neubau von Mietwohnungen für Personen mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt geben. Dabei soll der Gefahr der Gettobildung vorgebeugt werden, indem immer nur kleine Einheiten gefördert werden - auch das eine Erkenntnis aus der Vergangenheit. Die Investoren werden verpflichtet, die geförderten Wohnungen und die gleiche Anzahl von normalen Wohnungen im Bestand in einen Kooperationsvertrag einzubringen, in dem Investor und Gemeinde gemeinsam entscheiden - die müssen sich also einigen -, wie in diesem Gesamtbestand Belegungsbindung realisiert und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass es zu unerwünschten Belegungsschwerpunkten kommt. Die Förderdarlehen werden voraussichtlich 30 Jahre zinsfrei sein, und genauso lange soll der Zeitraum der Belegungsbindung sein.
Damit bekommt das Land ein angemessenes und bedarfsgerechtes Wohnungsbauprogramm - da bin ich sicher -, über dessen Details wir in den Ausschussberatungen sicherlich hinreichend unterrichtet werden.
Meine Damen und Herren, ich kann mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Das Stellen von Anträgen mit Forderungen, die zumindest zum Teil schon erfüllt sind - das galt übrigens auch für den zuvor behandelten Antrag -, sichert dem Antragsteller immer eine Erfolgsbeteiligung - das ist klar -, wenn auch häufig nur optischer Art. So ist es auch bei dem vorliegenden Antrag. Bereits Ende letzten Jahres hat die Landesregierung Ihnen, Herr Decker, auf Ihre Anfrage hin mitgeteilt - das konnte jeder von uns nachlesen -, dass eine Überprüfung der Gebietskulisse stattfindet und noch nicht abgeschlossen ist. Inzwischen ist sie abgeschlossen.
- Wenn Sie das Gleiche gemacht hätten wie ich in den letzten Tagen, wenn Sie das also hinterfragt hätten, dann hätten Sie das vielleicht auch erfahren!
- Ja!
Außerdem wurde in der Antwort damals die Bereitschaft bekundet, die Verordnung aufzuheben, wenn sich bei der Überprüfung des räumlichen Geltungsbereichs ergeben sollte, dass die festgelegten Gebiete keinen besonderen wohnungswirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Auswertung ist abgeschlossen. Die Überprüfung hat ergeben, dass eine wesentliche Verkleinerung möglich sein wird. Die vollständige Aufhebung der Verordnung wird allerdings nicht oder noch nicht möglich sein. Die Anhörung der Verbände wird sicherlich in Kürze beginnen können.
Auch ganz allgemein bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe wurde die Gebietskulisse bereits zweimal verkleinert, nämlich 1995 und 1998. Eine wesentlich weiter gehende Verkleinerung wurde mit Rücksicht auf die Gemeinden, die sich mit Unterstützung ihrer Verbände vehement dagegen gewehrt haben - darüber haben wir, glaube ich, auch schon einmal diskutiert -, nicht durchgeführt. Ausschlaggebend war hier auch die Auffassung, dass wohnungswirtschaftliche Auswirkungen der Fehlbelegungsabgabe vor Ort, nämlich in den Kommunen, sicherlich am besten beurteilt werden können.
Das, meine Damen und Herren, war übrigens auch der Grund dafür, dass mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts von 1998 die Verantwortung der Gemeinden für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe entscheidend gestärkt wurde. Ich glaube, dass damit auch einem Anliegen Ihrer Fraktion entsprochen wurde.
Ich freue mich heute schon auf die Ausschussberatung, bin allerdings ziemlich sicher, dass auch nach Abschluss der Beratungen der Einleitungssatz
eigentlich heißen müsste: Der Landtag dankt der Landesregierung. - Ich danke Ihnen.