Torsten Renz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann sagen, erst mal bin ich Ihnen dankbar, dass Sie sich korrigiert haben hinsichtlich Ihrer Formulierung und die Formulierung „Skandal“ aus Ihrem Redegebrauch jetzt hier gestrichen haben.
Ansonsten haben wir Regularien, dass im Vorfeld der Landtagssitzung die Themenkomplexe eingebracht werden. Sie haben den Themenkomplex eingebracht, bezogen auf die Arbeit des Landesverfassungsschutzes, aus meiner Sicht bezogen auf den Anschlag in Berlin. Dazu wäre ich gerne bereit auszuführen. Sie haben jetzt in Ihrer Frage abgestellt auf einen Fall, der seit gefühlt acht Stunden in der Welt ist. Insofern glaube ich nicht, dass das den Regularien entspricht.
Nichtsdestotrotz will ich in diesem Zusammenhang sagen, dass wir gestern als Innenministerium im Innenausschuss angeboten haben, sofort zu berichten, a) zu dem Fall Berlin, aber auch b) zu dem Fall, der gestern in die Öffentlichkeit gespielt wurde. Der Innenausschuss hat sich vereinbart, am 14.01. zu diesen Thematiken zu tagen. Wir hätten als Innenministerium viel, viel früher bereitgestanden dazu.
Das ist der aktuelle Sachstand.
Wir hätten als Innenministerium, dann sage ich das jetzt hier,
dann sage ich das hier noch,
dann sage ich hier noch mal deutlich für die Öffentlichkeit, das Innenministerium ist sehr wohl bereit, auch schon am Freitag, sprich in der Zeitabfolge Donnerstag Untersuchungsausschuss, heute in Berlin, am Freitag im Innenausschuss aufzutreten.
Dieses Angebot steht. Der Innenausschuss hat nach meinem Kenntnisstand sich entschieden, 14.01. als Tagungstermin anzusetzen.
Das ist für uns dann insofern auch in Ordnung.
Die Herzattacken, die man hier bekommen könnte,
da sollte man selbst vorsichtig sein, dass einen das nicht trifft.
Das beziehe ich jetzt eindeutig auf Herrn Ritter.
Also vom juristischen Ablauf, Herr Kollege, ist es ganz klar, dass Sie da aus meiner Sicht keine richtige Auffassung haben.
Und ansonsten, mein Angebot steht weiterhin, am Freitag im Innenausschuss darüber zu berichten. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man sich mit der Sachlage beschäftigen muss. Ich kannte die Sachlage oder kenne die Sachlage jetzt aufgrund von NDR-Berichterstattungen. Insofern ist es ja wohl legitim, sich mit dieser aus Ihrer Sicht News-Meldung auseinanderzusetzen und dann auch Rede und Antwort zu stehen. Und ich glaube, schneller als an einem Freitag in dieser Woche geht es kaum.
Sehr geehrter Herr Lerche! Das, was Sie jetzt auch noch zusätzlich erfragen wollen zu anderen Unfällen in der Silvesternacht, dazu habe ich nicht so viele präzise Angaben mit. Ich weiß nicht, inwieweit Sie das einschränken wollen und Unfälle im häuslichen Bereich nehmen oder andere Unfälle, weil der Silvestertag, der 31.12., ist natürlich ein Tag, an dem auch Unfälle im gesamten Leben stattfinden.
Was ich mir speziell noch mal rausgesucht habe, ist die Tatsache, ob es vielleicht erhöhte Unfallzahlen im Bereich des Verkehrs gibt. Das ist nicht der Fall, sondern es gab in der Zeit 19/20 zum Beispiel – einen Moment –, die Höchstzahl an Unfällen mit Personenschäden seit 2015 wurde, also das haben wir seit 2015 noch mal zurückverfolgt, in der Silvesternacht 19 mit neun Unfällen registriert. Das zeigt aber auch nicht, dass es ein besonders erhöhtes Aufkommen gibt.
Die konkrete Anzahl von Unfällen, die meinetwegen zurückgehen auf den Umgang mit Pyrotechnik, die liegen mir nicht vor. Wenn Ihnen die ganz konkrete Zahl wichtig ist, dann werde ich sie selbstverständlich nachreichen, ansonsten kann ich Ihnen sagen, dass die Silvesternächte entsprechend in Lagebesprechungen vorbereitet werden. Für dieses Jahr ist es noch nicht abgeschlossen.
Und ich will Sie zusätzlich darüber informieren, dass die Landesbereitschaftspolizei an Silvesternächten zusätzlich mit einbezogen wird, um die Sicherheitslage zu gewährleisten. Die Polizei ist nicht ansatzweise irgendwie an die Grenzen in diesem Bereich gekommen. Vielleicht eine statistische Sache, damit Sie das mal gehört haben: Zum Beispiel in 2018 sind aus dem Bereich der Landesbereitschaftspolizei 104 zusätzliche Unterstützungskräfte aktiv gewesen, in 2019 zum Beispiel dann 90. Aber die Lage ist nicht irgendwie in einer besonderen Art und Weise hier darzustellen.
Wenn die Statistik vorliegt, wird Ihnen die selbstverständlich zugeleitet. Sie haben ja schon die beiden konkreten Punkte genannt. Das ist ja auch relativ banal, das wissen wir alle, dass das die möglichen Ursachen sind, und ich werde veranlassen, wenn die Zahlen vorliegen, dass sie nachgereicht werden.
Sehr geehrter Herr Lerche, ich bin nicht Herr des Verfahrens, wann der Innenausschuss tagt. Der Innenausschuss hat sich nach meinem Kenntnisstand, so wurde ich gestern informiert, für den 14.01. vereinbart, und insofern gehe ich davon aus, dass das der reguläre Sitzungstermin sein wird. Ich habe nur gesagt, dass wir als Innenministerium angeboten haben, auch früher zu kommen. Und hier sage ich es noch mal öffentlich: Wir sind bereit, am Freitag auch, wenn der Innenausschuss – aber der alleine entscheidet das – tagen möchte, dass wir dann Rede und Antwort stehen werden als Ministerium.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende weiß ich jetzt auch gar nicht mehr, ob ich der bin, der vertritt oder vertreten werden soll.
Fakt ist, das ist ein Bereich, der dem Innenministerium sozusagen hier in der Zuständigkeit obliegt. Und es war aber großzügigerweise durch den Wirtschaftsminister angekündigt, dann die Rede zu übernehmen, wenn ich nicht anwesend sein kann. Das wird bis 14.45 Uhr der Fall sein.
Insofern will ich jetzt nicht, dass Sie das noch loben, dass ich noch mal kurz gekommen bin, sondern will auch versuchen, mich hier kurzzufassen.
Und, Herr Grimm, in dem Sinne, das, was Vorspiel betrifft, die Rolle der Bedeutung der Parteien et cetera, da gibt es dem nichts hinzuzufügen. Auch ich habe eine Auffassung zu dem, was in diesem Staat notwendig ist, damit unser Gemeinwesen funktioniert. Insofern gibt es da keine abweichende Meinung. Das, was Sie dezidiert jetzt hier vorgetragen haben, was Ihren Antrag betrifft, diese ganzen formellen und, ja, diese ganzen formellen Winkelzüge, die stimmen. Da frage ich mich nur: Hat dieser eigene Winkelzug Sie heute Vormittag erst erreicht, dass Sie, nachdem Sie den Antrag zurückgezogen haben, ihn wieder auf die Tagesordnung gehievt haben?
So wurde mir das sogar schriftlich mitgeteilt. Aber wenn es dann so ist oder auch so sein sollte, Fakt ist, dass Ihr Antrag formell korrekt ist, dass die jetzt geltende Verordnung nicht dem entspricht, was in der Verordnung davor der Fall war. Aber Fakt ist auch, dass die Infektionslage dazu geführt hat, dass die Landesregierung eine Verordnung in veränderter Form rausgegeben hat, und zwar dann eben so, wie von Ihnen richtig zitiert, am 28. November mit dem Text, so, wie er dort steht. Und klar liegt dem die Infektionslage zugrunde.
Und Fakt ist auch, dass der Wirtschaftsminister jetzt dann am 8. Dezember eine entsprechende Verfügung rausgegeben hat an die Landkreise, indem er dann insbesondere darauf hinweist, dass nach Infektionsschutzgesetz Paragraf 28 Absatz 1 die Gebietskörperschaften, die kreisfreien Städte und Landkreise in Abhängigkeit von unserer Ampel, von den Inzidenzen entsprechende weitere Maßnahmen verfügen sollen.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bekannt ist, will das trotzdem aber an dieser Stelle für alle anderen dann auch noch mal sagen, dass dann im Prinzip ab einer Inzidenz von über 200 dann nämlich genau das auch nicht mehr stattfinden wird, weil nämlich dann die Landräte entsprechend verfügen, auch in diesem Bereich tätig zu werden und solche Veranstaltungen nicht mehr zuzulassen. Insofern wird es dann wiederum neben der rechtlichen Situation auch eine politische Frage, welche Einstellung man zu den Dingen hat,
ob man das politisch dann auch verantworten kann bei entsprechenden Inzidenzen, die, und ich sage mal ganz persönlich, wenn sie über 200 sind, das ist für mich ein Wert gegen unendlich, ob man dann auch als Landesregierung es verantworten kann, solche Veranstaltungen noch durchführen zu lassen, insbesondere vor dem Hintergrund, das, was auf uns zukommt, was perspektivisch andiskutiert ist oder mehr oder weniger auch mit der kommunalen Ebene schon verabredet ist, dass wir im Schulbereich auf den Präsenzunterricht ab Klasse 7 verzichten werden, dass darüber nachgedacht wird,
Geschäfte ab dem 24. zu schließen und, und, und. In Abhängigkeit von diesen Inzidenzen dann andere Dinge noch durchzuführen, das wird sicherlich eine politische Diskussion sein. Dieses Thema ist in meiner Anwesenheit bisher nicht diskutiert worden.
Dass der jetzige Verordnungstext sich in irgendeiner Art und Weise ändern soll, also die jetzige Rechtslage, ist mir nicht bekannt, dass solche Diskussionen geführt wurden bisher oder auch geführt werden sollen. Was ich aber mit Sicherheit sagen kann, das, was Sie hier fordern, in Ihrem Antrag dann auf die Lage, Rechtslage davor noch mal wieder drauf zurückzugehen, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. – Herzlichen Dank!
Damit Sie es nicht extra nachzulesen brauchen …
Selbstverständlich, Frau Präsidentin, beantworte ich Ihre Frage zuerst: Ja, ich würde gerne antworten.
Ach so, jetzt gibt es kein grünes Licht mehr.
Dann tue ich das, damit Sie das nicht zu recherchieren brauchen oder nachlesen müssen, Herr Jesus de Fernandes. Ich selbst habe an einer Nominierungsveranstaltung am Dienstag teilgenommen. Da gilt entsprechend das, was in der Verordnung steht, es gilt auch entsprechend die Anlage 40, die Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Wir haben alle Auflagen – die könnte ich zitieren, es sind, glaube ich, 13 – explizit eingehalten. Insofern ist es aus meiner Sicht auch rechtlich möglich, solche Veranstaltungen durchzuführen. Und Zusammenhänge jetzt mit Fördermittelbescheidübergabe und Ähnlichem in diesem Bereich jetzt zu konstruieren, ist nicht mein Ding.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE postete gestern: „Wir sind gespannt, was der neue Innenminister zum Nordkreuz-Skandal und den Vertuschungen innerhalb seiner Behörde sagt.“ Das Trommelfeuer ging jetzt weiter mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, der vorsichtig formulierte „laut Information“ und dann „ohne Gründlichkeitsprüfung“. Vom „Skandal“ sprachen Sie. In Ihrer Pressemitteilung am 27. haben Sie auch von „Vertuschungsvorwürfen“ noch mal gesprochen. Das
heißt, das Ergebnis steht ja auch fest – auch das haben Sie mir damals ja schon mitgeteilt –, ich möchte mich sofort von Staatssekretär Lenz und vom Verfassungsschutz Müller trennen. Und insofern dann heute Ihr Titel „Islamistischer Terror – Wen schützt der Verfassungsschutz?“. Ich muss schon sagen, sehr skurril formuliert.
Ich will aber trotz dieser aufgeheizten Debatte versuchen, mich diesem Thema sachlich zu nähern, und mit Ihnen über diese Thematik dann hier heute an dieser Stelle debattieren. Ich selbst hätte das Thema natürlich Ihnen vorgeschlagen und lieber gewählt „Wehrhafte Demokratie – Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes“. Und dann hätten wir genau die Punkte ansprechen können, zum Beispiel Rechtsextremismus, Identitäre Bewegung, der Verdachtsfall „Der Flügel“, „Junge Alternative“, Reichsbürger, Selbstverwalter, Linksextremismus, islamistischer Terror.
Genau das sind die Punkte, die wir hätten diskutieren sollen und die ich auch mit Ihnen diskutieren werde, weil das nämlich alles Bedrohungen in diesem Staate sind. Diesen Bedrohungen, diesen Feinden der Demokratie hat sich jetzt ein Mann 14 Jahre lang gewidmet und dagegen angekämpft, und dieser Mann heißt Lorenz Caffier.
Und dieser Mann: Unter dessen Führung ist unser Land sicherer geworden, denn er hat vom ersten Tage an den Rechtsextremismus bekämpft. Und er hat auch den Linksextremismus und auch insbesondere in den letzten Jahren den Islamismus ins Visier genommen und mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaates diesen religiösen Extremismus versucht einzudämmen. Und angesichts dieses Engagements, gekoppelt an seine Leistung für die Kommunen und auch für die Feuerwehren, möchte ich an dieser Stelle als Erstes Dank und Anerkennung ganz persönlich noch mal an Lorenz Caffier aussprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landespolizei und der Landesverfassungsschutz sind dem Wohl der Bürger in unserem Land verpflichtet und kümmern sich mit viel Einsatz um unsere Sicherheit. Die politischen Ränder wollen gern eine andere Geschichte erzählen. Dahinter steckt sehr häufig Eigennutz. Und die Akteure selbst sind eher, aus meiner Sicht, das Risiko als die Sicherheitsbehörden und deren Aussagen selbst. Und deswegen kann ich auf undifferenziertes Agieren und Ausführen auch aus meiner Sicht nicht allen Ernstes im Detail reagieren wollen.
Ich will aber auch insbesondere vor der Einordnung Ihrer Thematik, nämlich dem Islamismus, trotzdem – damit auch die Nichtkundigen mal wissen, was die Rechtslage, die Sicherheitslage hier in Mecklenburg-Vorpommern betrifft – mit ein, zwei Zahlen vorweg die inhaltliche Diskussion anreichern. Lorenz Caffier hat im Bericht des Landesverfassungsschutzes 2019 die Kernaussage
festgestellt, die größte Herausforderung bleibt weiterhin der Rechtsextremismus. Anhand von Zahlen – nämlich 1.670 Rechtsextreme in unserem Land, davon 700 gewaltorientiert, demgegenüber steht weiterhin die Zahl der Linksextremisten, 500, 260 gewaltausgerichtet, aber auch die Islamisten in unserem Land, zahlenmäßig 190, davon 160 Salafisten –, von dieser Gesamtposition ist meine Darstellung auf keinen Fall als Relativierung zu betrachten, sondern ich will an dieser Stelle ganz deutlich und klar definieren: Islamistischer Terror stellt weiterhin eine sehr große Bedrohung, eine Gefahr für die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland dar, das ist völlig unstrittig, und diese Gefahr darf auf keinen Fall unterschätzt werden.
Die Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes müssen – und das ist die Istsituation – mit bescheidenen Mitteln eines strukturschwachen Bundeslandes Höchstleistungen im Kampf gegen islamistische Terrorstrukturen erbringen. Und wenn unterschwellig suggeriert wird, dass sich in diesem Bereich nichts tut, dann kann ich nur sagen, es ist das Gegenteil. Und das will ich anhand von Beispielen kurz untersetzen.
Fall 1: Im Jahre 2017 wurde der Syrer Yamen A. in Schwerin festgenommen. Er hatte ein islamistisches Sprengstoffattentat geplant und bereits konkret vorbereitet. Er wurde vom OLG Hamburg zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Die Informationen, die zur Ergreifung von Yamen A. führten, kamen von unserem Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Fall 2: Im gleichen Jahr gelang es, die Islamistenterrorverdächtigen Amir H. und Emir H. abzuschieben. Die der Abschiebeanordnung zugrunde liegende Gefahrenprognose stützte sich in wesentlichen Teilen auf Erkenntnisse unseres Landesverfassungsschutzes.
Und Fall 3: Darüber hinaus ist der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern führend bei der Aufklärung nordkaukasischer Netzwerke und der sich daraus ergebenden Aufdeckung der Einreise von Gefährdern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie anhand dieser Einzelbeispiele mitbekommen, leistet die Abteilung V unseres Ministeriums eine gute Arbeit. Ich bin davon überzeugt, und am liebsten würde ich diese Arbeit personell weiter ausweiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Aufhänger dieser Aktuellen Stunde ist aber im Redebeitrag von Herrn Kramer deutlich vorgetragen worden. Am Ende geht es um den Anschlag aus dem Jahre 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin, und dazu möchte ich auch einige Dinge ausführen. Aber insbesondere möchte ich mich an dieser Stelle noch mal ganz persönlich an Herrn Kramer wenden.
Sehr geehrter Herr Kramer, ich gehe davon aus, dass Sie in Ihrer Tätigkeit vor Ihrem politischen Amt sicherlich das eine oder andere Mal als Polizist selbst, in Gesprächen möglicherweise mit Ihren Kollegen, erstaunt den Kopf hin und her bewegt haben und gesagt haben, wie kann Politik so schnell voreilig Schlüsse und Festlegun
gen treffen. Wie kann Politik, möglicherweise ohne eine genaue Detailkenntnis zu haben, sofort in jedes Mikro, auf Deutsch gesagt, quatschen und Vorverurteilungen gegenüber Menschen vornehmen? Das werden Sie, glaube ich, sehr häufig gedacht haben.
Und jetzt sind Sie seit vier Jahren in einer Position, und ich erlaube mir nach 20 Jahren Politik den Hinweis, den Rat, weiterhin Faktenlagen zu studieren, bevor man sich vielleicht abschließend zu etwas äußert. Ich kann Ihnen das nur raten und empfehlen. Sie brauchen sich auch dazu nicht zu äußern. Nehmen Sie das vielleicht als Rat von mir an oder hin! Ich habe mit Erstaunen, vielleicht auch mit Genugtuung, festgestellt, dass Sie ja im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt aufgrund von persönlichen Erfahrungen schon einen gewissen Schwenk vollzogen haben. Und ich sage Ihnen, vielleicht ist es in diesem Bereich auch angebracht, Vorverurteilungen ohne Kenntnis der Sachlage hier nicht zu äußern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin als Innenminister angetreten mit einem klaren Bekenntnis zum Rechtsstaat. Daran werde ich mich orientieren und daran können Sie mich auch weiterhin messen. Rechtsstaat heißt, dass wir Gesetze erlassen, an die das Handeln staatlicher Organe gebunden ist, und in Deutschland sind Gewaltenteilung und Kompetenzverteilung elementare Bestandteile des Rechtsstaatprinzips. Mancher will es nicht verstehen und mancher ignoriert es auch wider besseres Wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuständig für die Ermittlungen zu dem Terroranschlag sind der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt. Zuständig für die parlamentarische Kontrolle beider Institutionen ist der Deutsche Bundestag. Dazu gehört auch die Auskunftspflicht der ermittelnden Behörden. Nicht zuständig ist der Schweriner Landtag. Das sage nicht ich, sondern der Generalbundesanwalt hat es Ihnen auch im Innen- und Europaausschuss mitgeteilt. Das kann man kritisieren, das kann man gut oder schlecht finden, trotzdem ist das diese Grundlage in unserem Rechtsstaat.
Sehr geehrte Damen und Herren, kurz nach dem Anschlag kamen Vorwürfe auf, dass Amri vor dem Anschlag hätte gestoppt werden können. Zur Aufklärung wurde deshalb auch ein Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag eingerichtet. Ich sage hier in aller Deutlichkeit und zum Mitschreiben: Die Vorwürfe, dass der Anschlag hätte verhindert werden können, betreffen die Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern in keiner Weise. Wer anderes behauptet, belügt die Öffentlichkeit.
Bei den in Rede stehenden Vorwürfen gegenüber dem Verfassungsschutz geht es um einen anderen Sachverhalt. Es geht um etwas, das man nur verstehen kann, wenn man tief in das Thema „Quellenführung“, „Quellenauswertung“ und „Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund“ einsteigt. Mein Staatssekretär hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme morgen in öffentlicher Sitzung vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag angekündigt. Ich teile seine Auffassung, dass er zunächst dem zuständigen Bundestagsuntersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen wird.
Was ich aber nach dem Wissensstand, den ich heute habe, sagen kann, ist, dass sowohl vor dem Anschlag als auch nach dem Anschlag Quelleninformationen des Landesverfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an den Berliner Verfassungsschutz und an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet worden sind. Also vor und nach dem Anschlag hat unsere Behörde entsprechende Informationen weitergeleitet, wobei festzuhalten ist, dass der Name Amri in unseren Informationen vor dem Anschlag keine Rolle spielte. Die Quelleninformationen konnten mit größtem Aufwand der Berliner Kollegen – auch das ist an dieser Stelle sehr wichtig – nicht verifiziert werden. Das stellte die Glaubwürdigkeit der Quelle irgendwann grundsätzlich infrage.
In der Folge leitete der Verfassungsschutz weitere Informationen der Quelle ein halbes Jahr später nach dem Anschlag weiter, nachdem unsere Behörden eine inhaltliche Bewertung vorgenommen hatten – leiteten sie nicht weiter! Ich glaube, das hatte ich eben falsch gesagt. Sie leiteten sie nicht weiter, nachdem sie eine entsprechende inhaltliche Bewertung vorgenommen hatten. An dieser Stelle sage ich Ihnen, über diesen Vorgang wurde die politische Führung des Innenministeriums nicht informiert.
Aber ich will noch mal an dieser Stelle betonen, weil es sehr wichtig ist inhaltlich, es geht in der Debatte nicht darum, dass irgendwer in Mecklenburg-Vorpommern den Anschlag hätte verhindern können, sondern es geht um eine Information, die der Verfassungsschutz ein halbes Jahr später nach dem Anschlag erhalten hat. Diese Bewertung des Sachverhaltes muss man inhaltlich vornehmen, nämlich ob die Einschätzung unserer Behörde – fachlich die Bearbeitung des Vorganges – so vertretbar war. Sie muss aber auch politisch bewertet werden, ob die Informationen nach der fachlichen Auswertung dann, wenn sie aus Sicht der Behörde fachlich nicht notwendig war, ob es dann notwendig gewesen wäre, sie trotzdem weiterzuleiten. Das bedarf einer politischen Bewertung.
Ich kann nur diejenigen, die an Inhalten interessiert sind, Herr de Jesus Fernandes, und die sich wirklich für dieses Thema interessieren, auf die Zeugenaussage von Staatssekretär Lenz am Donnerstag verweisen. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, die Befragung, die in öffentlicher Sitzung stattfindet, sehr aufmerksam zu verfolgen, da im Detail sehr, sehr viele Fragen dann beantwortet werden. Und eins kann ich hier auch weiterhin zusichern, dass wir Ihren Informationsbedarf zu Recht in der nächsten Sitzung des Innen- und Europaausschusses dann stillen werden.
Wenn auch das Ergebnis möglicherweise bei vielen im Raum, insbesondere dann logischerweise bei der Opposition, schon feststehen sollte, kann ich Ihnen sagen, wer mich kennt, wer meine Arbeitsweise kennt, wer mein politisches Wirken in diesem Land verfolgt hat, weiß, dass ich mich weiterhin an Fakten orientieren werde und Vorverurteilungen nicht zu meinem politischen Besteck gehören. – Herzlichen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass ich so viel Kollegialität erleben darf und dass man sich immer wieder um mein Wohlbefinden kümmert, insbesondere hier Herr Ritter, das macht mich..., beunruhigt mich auch in gewisser Art und Weise.
Aber in diesem Fall, glaube ich, sollten Sie vielleicht auch ein bisschen Mitleid haben mit dem Kollegen Glawe. Der soll nämlich jetzt im Anschluss schon in den nächsten zwei Tagen sechs Reden für mich halten, und deswegen bin ich Ihnen also parteiübergreifend oder fraktionsübergreifend dankbar,
dass Sie so unkonventionell jetzt hier die Tagesordnung geändert haben. Für mich ist das sowieso auch etwas ganz, ganz Neues. Ich werde jetzt in Zukunft von meiner geschätzten Vizepräsidentin ja gar nicht mehr den Hinweis bekommen, dass ich die Redezeit überschritten habe und mir das Wort abgeschnitten wird.
Insofern freue ich mich auf meine erste, jetzt richtige Rede als Innenminister,
jetzt außerhalb der Thematik „Aktuelle Stunde“.
Das Thema heißt „Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen“ während der entsprechenden Pandemie. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Das ist das Gebot der Stunde. Und wie Sie sicherlich gelesen haben, bin ich weiter Stadtvertreter in Güstrow. Ich habe also das erste Mal auch live erlebt am 03.12., wie solche Sitzungen ablaufen. Unter Hygieneauflagen entsprechend mit Maskenpflicht haben wir in der Stadt Güstrow getagt. Wir sind dort 29 Stadtvertreter formell, und Sie müssen – oder das wissen Sie ja genauso gut wie ich, dass es auch größere Gebietskörperschaften gibt, wie zum Beispiel MSE, ich glaube, mit 67 Mitgliedern im Kreistag –, und wir müssen als Landesgesetzgeber uns vorbereiten auf die Situation, dass es möglicherweise bei steigenden Infektionszahlen die Möglichkeit gibt, in gewissen Punkten von der bewährten
Kommunalverfassung dann auch abzuweichen. Und deswegen kommen wir als Landesgesetzgeber, weil es uns als sehr wichtig erscheint, rechtzeitig zu handeln, mit diesem Gesetzgebungsverfahren, und ich will das auch wie gesagt in aller Kürze, weil es die Erste Lesung ist, dann abhandeln.
Es gilt, immer unter Betrachtung des Infektionsrisikos, insbesondere dann auch bei den Sitzungen, dass wir hier Lösungen anbieten, die dazu führen, dass wir trotzdem alles regelkonform abarbeiten können. Es geht also hauptsächlich um zwei wesentliche Punkte, einmal um Regelungen zum Sitzungsgeschehen und zum Zweiten dann um Regelungen, die die Haushaltswirtschaft der Kommunen betreffen. Und da will ich kurz und bündig drei Punkte ansprechen, um die es geht.
Also zum Punkt Sitzungsgeschehen schaffen wir die Möglichkeit, erstens über Videokonferenzen entsprechende Beschlüsse, Sitzungen durchführen zu können. Das ist jetzt für uns schon fast gelebter Alltag in unterschiedlichsten Gremien, in denen wir tätig sind. Diese Möglichkeit wollen wir auch für die kommunale Ebene schaffen. Das ist also etwas, was dann detailliert im Gesetzentwurf steht, wie es auch umgesetzt werden soll.
Ein zweiter wesentlicher Punkt ist, dass auch gewisse Dinge, die jetzt ausschließlich der Stadtvertretung vorbehalten sind nach Kommunalverfassung, auf den Hauptausschuss beziehungsweise im Kreistag dann auf den Kreisausschuss übertragen werden können. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, weil es ja immer wieder die Diskussion gibt, inwieweit wir die Kommunalparlamente möglicherweise entmachten. Deswegen sage ich es deutlich an dieser Stelle, das ist eine Kannregelung und zwei Drittel der Gemeindevertretung oder der Stadtvertretung müssen dem erst mal zustimmen, dass diese Aufgabenübertragung stattfindet, und dann auch befristet für drei Monate, also auch eine sehr hohe Hürde. Aber die Möglichkeit sollten wir einräumen, auch immer wieder vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens, dass wir diese Lösung möglicherweise kommunal dann zur Anwendung bringen.
Und der dritte Punkt zum Thema Sitzungsgeschehen ist, dass die Gemeindevertretung, die Ausschüsse oder auch die Ortsteilvertretungen in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren hier agieren können – drei wesentliche Punkte, die Sie in den Ausschüssen beraten sollen.
Zweiter großer Baustein, habe ich gesagt, ist das Haushaltsrecht. Auch hier will ich drei konkrete Beispiele nennen, die wir angehen in dieser Phase in der CoronaKrise:
Es wird also abweichend jetzt von Paragraf 43 Kommunalverfassung die Möglichkeit geschaffen, dass auch ohne Haushaltssicherungskonzept hier agiert werden kann, immer unter dem Aspekt, dass das, was an finanziellen Situationen entstanden ist, auch auf die CoronaPandemie zurückgeht. Also dann könnte man auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichten.
Ein zweiter wesentlicher Punkt, um in diesem Bereich handlungsfähig zu bleiben, ist, dass der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit entsprechend auch ausgeweitet werden kann durch den Beschluss der Gemeindevertretung, jetzt unabhän
gig von dem, was die Haushaltssatzung oder ein Nachtragshaushalt, der beschlossen wurde, festgelegt haben, also auch eine Ausnahmeregelung, aber durch Beschluss der Gemeindevertretung.
Und ein dritter Punkt, um zu verdeutlichen, dass wir die Handlungsfähigkeit im Bereich der Kommunen, im Bereich Haushaltswirtschaft aufrechterhalten wollen, ist das Angebot, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen erfolgen können, auch wenn die Deckung nicht gewährleistet ist, auch wieder Begründung: aufgrund von coronabedingten Ereignissen.
Das sind also Dinge, die wir zur Diskussion stellen. Ich würde Sie bitten, möglichst schnell hier die Beratungen durchzuführen, weil wir alle nicht wissen, wie das Infektionsgeschehen sich weiter entwickelt, selbstverständlich ohne auf die Qualität des Gesetzentwurfes hier irgendwie in negativer Weise dann Einfluss zu nehmen, sondern vernünftige Beratungen, aber so schnell wie möglich.
Und ich glaube, vor dem Hintergrund, falls Diskussionen aufkommen sollten, dass die Demokratie irgendwie außer Kraft gesetzt werden soll oder ausgehebelt werden soll, verweise ich darauf, ich als Kommunaler sehe, so, wie es in der Kommunalverfassung steht, nämlich die Gemeindevertretung als das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde an, aber es ist vertretbar, in Krisenzeiten hier ein Gesetz auf den Weg zu bringen, so, wie ich es beschrieben habe, schon mit den Einzelregelungen, mit der Zweidrittelmehrheit. Aber was ganz wesentlich ist, das Gesetz ist auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet, bis zum 31.12.2021, und insofern für mich vertretbar, Ihnen das hier so vorzuschlagen.
Herzlichen Dank, dass Sie so kooperativ waren, und ich würde mich dann jetzt an dieser Stelle verabschieden, weil ich glaube, auch ohne meine Stimme wird es zur Überweisung in die Ausschüsse kommen. – Herzlichen Dank!
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herzlichen Dank!