Kerstin Fiedler-Wilhelm

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Siebte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, datiert, wie die Ausschussvorsitzende gerade erörtert hat, vom 23.01.2006 für die beiden Jahre 2004 und 2005, auch die Stellungnahme der vorangegangenen Landesregierung, datiert vom 29.05.06, richtet sich ebenfalls an den Landtag der vergangenen Legislaturperiode. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich schwierig, sich aus jetziger Sicht zu äußern. Dennoch kann ich sagen, unsere Fraktion, um das gleich vorwegzunehmen, folgt der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/645, der den vorgelegten Tätigkeitsbericht und die vorgelegte Stellungnahme der Landesregierung hierzu für erledigt erklärt.
Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz kann man Konsequenzen aus dem Bericht der letzten Legislaturperiode ziehen und ein Lesen sowie ein Durchschauen der Fakten lohnt allemal. Der vorliegende Tätigkeitsbericht dokumentiert Kontinuität und Handeln in der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz MecklenburgVorpommern. Und seit dem 11. November 2004 mit dem Inkrafttreten der ersten Änderung des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind nunmehr auch über die Überwachung des Einhaltens des Datenschutzes im öffentlichen Bereich hinaus für den Sektor der Privatwirtschaft zuständig.
Es ist, wenn man sich den Bericht durchliest, durchaus erkennbar, dass sich die Behörde zu einer leistungsstarken und über das Land hinaus akzeptierten Datenschutzinstanz entwickelt hat. Der Bericht, meine Damen und Herren, bringt zum Ausdruck, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Landtag, Landtagsverwaltung und dem Landesbeauftragten konstruktiv und zunehmend besser gestaltet.
Selbstverständlich gibt es dennoch kritische Anmerkungen – die Ausschussvorsitzende ist darauf eingegangen und dem ist eigentlich wenig hinzuzufügen – des Datenschutzbeauftragten an die Landesregierung. So wurden 57 Empfehlungen im Bericht abgegeben. Sie lassen kaum einen Bereich der Arbeits-, Geschäfts- oder Gesellschaftswelt aus und natürlich schon gar nicht die Verwaltungen der unterschiedlichen Ebenen. Insgesamt neun Ausschüsse haben sich daher auch mit dem Tätigkeitsbericht befasst und ihre Voten abgegeben. Beispielsweise bemängelt der Datenschutzbeauftragte, dass die Landesregierung Verfahren ohne Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes eröffne. Das Bewusstsein zur Frage der Sicherheit in der Datenverarbeitung sei in den Ministerien noch nicht ausreichend ausgeprägt. Auch wenn die Landesregierung wiederum in ihrer Stellungnahme anmerkt, dass sich in den Behörden des Landes inzwischen sehr wohl ein Bewusstsein für die Belange des Datenschutzes entwickele, so stellt er fest, dass die fi nanziellen Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des Datenschutzes geringer ausfallen könnten, wenn diese bereits im Vorfeld des Vorhabens getroffen würden. Wenn man jedoch schon eröffnete Verfahren anpassen und Computerprogramme korrigieren müsse, sei das unter Umständen mit hohen Kosten verbunden.
Ich denke, meine Damen und Herren, dies ist ein sehr ernst zu nehmender Hinweis, dem die neue Regierung bei kommenden geplanten Strukturveränderungen entsprechende Bedeutung beimessen muss und hoffentlich auch wird. Andere Empfehlungen, wie beispielsweise die Forderung nach der Installierung eines Informationsfreiheitsgesetzes, Sie erinnern sich, seinerzeit heftig und sehr kontrovers diskutiert, weil es dem einen nicht weit genug ging, den anderen wieder zu weit ging, sind inzwischen zeitlich erledigt, weil vom Landtag verabschiedet. Bei den im vorliegenden Bericht aufgenommenen Petitionen wiederum handelt es sich um Einzelfälle, bei denen das Handeln des Gesetzgebers beziehungsweise der Landesregierung erforderlich sei. Entsprechende Empfehlungen sind im Bericht aufgeführt, die die Landesregierung zum Teil schon mit dem Bericht und der Stellungnahme zum Datenschutzbericht umgesetzt hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte bei diesen zwei Punkten enden und ein Zitat bringen, das Sie auf der Seite 2 der Stellungnahme der Landesregierung fi nden: „Wie bereits in den vergangenen Berichten erkennbar, hat sich in den Behörden des Landes inzwischen ein
Bewusstsein für die Belange des Datenschutzes entwickelt.“ Also eine durchaus auch selbstkritische Sichtweise, wenn man davon ausgeht, wenn sich etwas entwickelt, war es vielleicht vorher in diesem Sinn nicht da. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Landesbeauftragte vielfach Einzelfälle darstellt, die sich nach Inanspruchnahme seiner Person oder seiner Mitarbeiter erledigt haben oder bei denen Mitarbeiter der Behörden datenschutzrechtliche Vorschriften sogar strenger auslegen als der Landesbeauftragte. Also auch das kommt vor. Soweit der Landesbeauftragte an mehreren Stellen Empfehlungen zu Erlassen gibt, wird die Landesregierung diese in Abwägung der Bedeutung der datenschutzrechtlichen Belange mit den Bestrebungen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus sorgfältig prüfen.
Nun, meine Damen und Herren, ich denke, auf die Einhaltung dieser Absichtserklärung, auch wenn sie von der vorangegangenen Landesregierung stammt, wird der Datenschutzbeauftragte in dieser Legislaturperiode selbst achten und sich nicht scheuen, Exekutive und Legislative auf etwaige und abzustellende Mängel hinzuweisen. Ich denke, auch so ein Satz kann von der jetzigen Regierung unterschrieben und am Ende umgesetzt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landesverfassung regelt, dass sich jeder einzeln oder als Gruppe, so zum Beispiel in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung wenden kann. Davon wurde im Berichtszeitraum 2006, der auch schon einige Monate der 5. Legislaturperiode umfasst, insgesamt 537-mal Gebrauch gemacht. Zum Vergleich: Das sind 438 Petitionen weniger als 2005 und 355 weniger als im Vergleich zu 2004. In diesen beiden genannten Jahren wurden die meisten Petitionen im Vergleich zu den vorangegangenen zehn Jahren vom Petitionsausschuss bearbeitet.
Mehr als die Hälfte der gesamten Petitionen betrafen den Bereich Schule und Bildung. Dieser Schwerpunkt ist auch im letzten Berichtsjahr 2006 zu verzeichnen gewesen, obwohl er mit jetzt nur noch 58 Beschwerden deutlich kleiner ausfällt. Schulentwicklungspläne der Landkreise, die an den Parametern des neuen Schulgesetzes ausgerichtet wurden, und die hiermit in Verbindung stehenden Existenzen von Schulstandorten machten den Eltern Sorgen. Auch die Bitten von Eltern um die Aufnahme ihres Kindes an einer örtlich nicht zuständigen Schule, wie es das Schulgesetz vorschreibt, bildeten in diesem Bereich einen Schwerpunkt.
Meine Damen und Herren, im Berichtszeitraum fand eine Landtagswahl statt. Ehemalige Ausschussmitglieder schieden aus, neue wurden nach der Konstituierung des Landtages und seiner Fachausschüsse eingearbeitet und natürlich war auch ein kleiner Bearbeitungsstau nicht zu vermeiden, der inzwischen aber wieder abgearbeitet werden konnte. An dieser Stelle möchte ich den Petenten für ihre Geduld in dieser Zeit danken und den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats für ihre hervorragende Arbeit, die natürlich weiterging, und dafür, dass sie in diesen Zeiten nie den Überblick verloren haben, danken.
Die Einarbeitung der neuen Kollegen im Ausschuss, zu denen ich ja auch gehöre, geschah stets freundlich und zuvorkommend, aber auch sachlich kompetent – sowohl von Kollege zu Kollege als auch von Mitarbeiter zu Kollege. Die enorme Belastung des personell recht dünn ausgestatteten Ausschusssekretariats werden wir als
Ausschussmitglieder an diesen Stellen des Dankes wohl immer wieder ansprechen in der Hoffnung, dass die enorme Arbeitsbelastung endlich auf mehr Schultern verteilt werden kann.
Meine Damen und Herren, einen weiteren Schwerpunkt bildeten im Jahr 2006 die Petitionen aus dem Strafvollzug. 81 Petitionen gingen ein. Hier waren es vor allem Beschwerden über den Ablauf des Vollzugsalltags, über Mitarbeiter des Vollzugsdienstes. Dabei sind uns Häufungen aus einer bestimmten JVA aufgefallen. Bestimmte Vorgehensweisen im täglichen Vollzug schienen uns würdig und geeignet, uns in einer besonderen Sitzung, die kürzlich stattfand, einmal ausreichend Zeit dafür zu nehmen, mit der jetzt neuen Justizministerin und Mitarbeitern des Justizressorts über immer wiederkehrende und uns erreichende Beschwerden zu sprechen und Hintergründe zu erfragen. Als besonders erfreulich habe ich dabei die Aussage aufgenommen, dass durch die Arbeit des Petitionsausschusses die oberste Landesbehörde entsprechend reagiert und bestimmte Abläufe in den Anstalten vereinheitlicht werden. An der einen oder anderen Stelle auftretende Unsicherheiten bei den Vollzugsbeamten können so vermieden werden.
Gleichbleibend hoch waren in 2006 Petitionen zu kommunalen Angelegenheiten – 2006 41 Petitionen, 2005 52, 2004 48. In diesen Fällen konnten wir im Petitionsausschuss häufi g nicht tätig werden, weil es sich ja hierbei vielfach um Entscheidungen handelt, die die Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung zu treffen haben, und kommunale Selbstverwaltung ist für uns ein hohes Gut. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich manchmal bei der Nichtbearbeitung durchaus meine Bauchschmerzen hatte.
Im Berichtszeitraum wandten wir uns 517-mal mit Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung, um so zur Klärung von Bürgeranliegen sachgerechter beizutragen. Am häufi gsten wurde das Justizministerium (116-mal) um Stellungnahme gebeten. 76-mal konnten wir im Berichtszeitraum dem Anliegen der Petenten entsprechen. Es wurde schon mal angesprochen, dieses entspricht etwa 20 Prozent der abgeschlossenen Petitionen. Darüber hinaus konnte den Petenten in einer anderen Art geholfen werden. Dies geschah vor allem durch die Vermittlung von gemeinsamen Aussprachen der Kontrahenten und durch Anregung von Kompromisslösungen. Dass ein solches Ergebnis des Petitionsverfahrens durchaus auch auf Zustimmung der Petenten trifft, ist der Statistik so leider nicht zu entnehmen, wird aber durch die beim Ausschusssekretariat eingehenden Rückmeldungen der Betreffenden beziehungsweise durch Anrufe bei den einzelnen Ausschussmitgliedern deutlich. Frau Vorsitzende, Sie sehen mir nach, dass ich die positive Variante auch mal aufzeige.
Bei der letzten Beschlussempfehlung hatten wir ja gesagt, miteinander reden ist sehr, sehr wichtig, damit sich Fronten vielleicht gar nicht erst auftun, die wir am Ende dann einreißen müssen.
Zudem gelang es dem Petitionsausschuss, in einer Reihe von Fällen durch seine Arbeit Entscheidungen der Verwaltung für die Bürger transparenter und nachvollziehbarer
zu machen. Dies hilft meines Erachtens, die Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen bei unseren Bürgern zu erhöhen. Man kann eben nur akzeptieren, was man auch versteht. Oftmals wird deutlich, dass der Petitionsausschuss des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern als letzter Strohhalm und Rettungsanker gesehen wird. Bei der Bearbeitung von Problemen, die Bürger uns schildern, geht es im Ausschuss nicht ausschließlich um die korrekte Umsetzung von Richtlinien und Gesetzen, sondern um die Gestaltung von Lebensbedingungen in jedem einzelnen Fall. Wir sehen unsere Aufgabe nicht nur in einer weiteren Rechtsprüfung, die von den Ministerien und den nachgeordneten Behörden in der Regel geleistet worden ist, sondern in der Suche nach Ermessensspielräumen zugunsten der Petenten sowie in einer gewissen Vermittler- und Dolmetscherfunktion zwischen Bürgern und Verwaltungen.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, wiederhole ich ausdrücklich meinen Appell aus meiner letzten Rede: Liebe Verwaltungen, nutzen Sie Ihre Ermessensspielräume aus im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung!
Und, liebe Behördenleiter, ermuntern Sie Ihre Mitarbeiter zur Ausschöpfung von Ermessensspielräumen und stärken Sie ihnen den Rücken!
Beispielsweise haben wir bei sieben Ortsbesichtigungen die von Petenten vorgetragenen Angelegenheiten gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern vor Ort erörtert. Im direkten Gespräch wurden dann Bemühungen deutlich erkennbar, diese Ermessensspielräume in Gesetzen und Verordnungen zugunsten von Petenten zu nutzen. Selbstverständlich haben wir dies in Fällen, in denen es besonders gut gelungen ist, auch dem zuständigen Minister mitgeteilt. Es geht also. Es gibt zwar auch Ausnahmen und die befriedigen natürlich am Ende niemanden, aber auch das gehört zu unserer Arbeit.
Meine Damen und Herren, zumeist erhalten wir aussagekräftige und sehr fundierte Stellungnahmen aus den Ministerien, aber es kommt auch vor, dass die Klärung von Zuständigkeiten zwischen Ministerien sehr zeitraubend sein kann. Hilfreich ist auch nicht, dass wir freundliche Hinweise in der einen oder anderen Stellungnahme von einem zur Stellungnahme gebetenen Ministerium erhalten, dass der eine oder andere Petent nicht beschwerdeberechtigt ist. Dass die Mitglieder des Petitionsausschusses hier selbstbewusst im Einzelfall entscheiden und entschieden haben, ob wir uns ansprechen lassen oder nicht, spricht, denke ich, für unser Selbstverständnis.
Ich danke allen Beteiligten auf allen Ebenen bei der Unterstützung unserer Arbeit und hoffe, dass dies auch in Zukunft so bleibt im Sinne der Bürger. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 17.10.2006 bis zum 28.02.2007 vor. Die Ausschussvorsitzende hat es bereits ausgeführt und einige wenige statistische Daten genannt. 177 Eingaben sind eingegangen. Wir haben 28 zu den Themen kommunale Angelegenheiten zu verzeichnen, 10 sind von Hartz-IV-Empfängern eingegangen, 10 zu Beschwerden über Rundfunk- und Fernsehgebühren, 9 Petitionen befassten sich mit dem Strafvollzug, 7 sind in den Bereich des Gesundheitswesens einzuordnen. Das Thema Zweitwohnsteuer, Anschlussgebühren – Frau Borchardt hatte es genannt – wird uns wahrscheinlich auch die nächsten Jahre noch beschäftigen, sodass wir uns im Ausschuss entschlossen haben, darauf gesondert einzugehen, weil diese Sachen doch in geballter Form kommen und vielleicht an der einen oder anderen Stelle Abhilfe geschaffen werden kann.
Seit der Erstellung der vorangegangenen Beschlussempfehlung hatte der Petitionsausschuss vier Sitzungen durchgeführt. Zu sechs Petitionen wurden Regierungsvertreter befragt. Einen Ortstermin gab es. Es wird auch in der nächsten Berichterstattungsperiode über mehrere Ortstermine zu berichten sein, weil insbesondere die bauinteressierten Abgeordneten Bedarf sehen, sich den Grund einer Petition vor Ort anzusehen und sich selber ein Bild zu machen, wie hat Verwaltung hier entschieden und wurden Ermessensspielräume ausgeschöpft.
Die Arbeit im Ausschuss ist für mich als relativ neues Mitglied sehr konstruktiv und auch an der Sache orientiert. Dafür möchte ich allen Kollegen im Ausschuss sehr herzlich danken. Und ich möchte diese Rede nicht abschließen, ohne auch noch mal ein ausdrückliches Lob an das personell nicht gerade üppig ausgestattete Ausschusssekretariat zu geben, das mit hervorragender Vorarbeit uns den Entscheidungsprozess zum Umgang mit den vielen Petitionen ganz erheblich erleichtert.
Die in der Sammelliste aufgeführten 114 Petitionen haben wir im Ausschuss abschließend beraten und legen heute dem Haus eine entsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung vor. Ein Blick auf die einzelnen Petitionen zeigt deutlich, dass Probleme, auf die wir durch Einzelfälle aufmerksam gemacht werden, eine Befassung durch die politischen Entscheidungsträger in diesem Hause verdient haben oder sie sogar geboten erscheinen lassen. Das ist zuallererst ein Appell an uns alle, aus die
sen Informationen, die wir erhalten haben, auf diese Art und Weise auch etwas zu machen und bestimmte Entscheidungen, die vielleicht in Vorzeiten getroffen wurden, zu überdenken. Ich sehe da ganz besonders in die Richtung meines Kollegen Udo Timm, der sicherlich mehrere Stunden lang über das Baurecht sprechen könnte, um hier nur mal ein Beispiel zu nennen, was übrigens auch viele Ortstermine verursacht und bestimmte Dinge für uns nicht angemessen in der Verwaltung behandelt erscheinen lässt.
Einen weiteren Appell möchte ich aber auch an die vielen Angestellten und Beamten in den Behörden aller Ebenen richten: Nutzen Sie bitte Ihre Ermessensspielräume, die es immer gibt, aus,
und zwar im Dienst der Bürger, und lassen Sie sich von Ihren Chefs den Rücken stärken, denn kein Beamter wird einen Ermessensspielraum ausschöpfen, wenn er weiß, sein Chef steht nicht hinter ihm und hält ihm nicht den Rücken frei.
Hier wünschte ich mir einfach ein Stück weit mehr Mut. Paragrafenreiterei ist sicherlich immer die sicherste Variante, aber nicht unbedingt zielführend für den Bürger, der nach Hilfe sucht. Es zeigt sich immer wieder, bei mehr Kommunikation untereinander – wir haben das gerade erst an mehreren Beispielen in den letzten beiden Ausschüssen ausgiebig diskutiert – könnten eine Reihe von Missverständnissen von vornherein gar nicht erst aufkommen und es würden Probleme im Vorfeld ausgeräumt werden. Das Anrufen des Petitionsausschusses des Landtages ist für viele eine letzte Lösungsmöglichkeit, die aber gar nicht erst notwendig gewesen wäre, wenn man vorher den Schritt aufeinander zu gewagt hätte.
Deshalb, meine Damen und Herren, der liebe Gott hat uns die Sprache geschenkt, wir sollten sie nutzen im Umgang miteinander. Insofern noch mal vielen Dank und ich bitte um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung.