Till Steffen
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben seit 2015 eine Stärkung der Justiz auf allen Ebenen durchgeführt. Und weil das gerade noch einmal eingefordert wurde, sage ich dazu: Das ist auch aus einem Guss, denn es umfasst Personal, es umfasst die Sicherheit an den Gerichten, es umfasst die Gebäude. Wir haben einen sehr umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprozess angestoßen bei den Gerichten, in dem wir zusätzliche Räumlichkeiten schaffen und natürlich für moderne Bedingungen sorgen. Es ist der größte Transformationsprozess der Hamburger Justiz seit mindestens 20 Jahren und tatsächlich ein sehr großes Unternehmen.
Mich verwundert, dass gerade die FDP hier quasi sozialistische Fünfjahrespläne fordert, wir also im Einzelnen voraussagen können sollen, was wann passiert. Das ist dem Rechtsstaat tatsächlich nicht immanent, weil er reagiert und sich deswegen auf unterschiedliche Situationen einstellen muss. Und genau das tun wir durch unsere Art, das zu steuern.
Dieser Verstärkungsprozess kommt in einer wichtigen Zeit, das sage ich auch im Lichte des Redebeitrags, den wir eben gehört haben, denn wir erleben hier immer wieder Angriffe auf den Rechtsstaat in unserer Republik, wir erleben die Verächtlichmachung von Anwälten. Und – das muss ich sehr deutlich sagen, Herr Nockemann – wenn Asylbewerber nicht erfolgreich sind mit ihrem Asylantrag, dann ist es ihr gutes Recht, vor Gericht zu gehen, das zu überprüfen, und das tun sie häufig mit großem Erfolg. Die Quote der erfolgreichen Klagen in Asylverfahren ist sehr hoch, und das heißt, sie setzen erst vor Gericht ihr Recht durch. Und deswegen brauchen sie fachlich gute Unterstützung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Wir erleben Angriffe auch an anderer Stelle: Es wird die Unabhängigkeit der Gerichte infrage gestellt, rechte Parolen werden salonfähig, Hassgewalt nimmt zu. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat, der die Menschen ernst nimmt und der sich eben nicht nur mit der Situation der Juristinnen und Juristen in der Justiz auseinandersetzt.
Das Gute ist, dass das nicht nur ein Justizthema ist, sondern dass sich viele Menschen engagieren für Demokratie und Rechtsstaat, für den Schutz unserer Werte, Schutz unserer Vielfalt. Aber da
braucht es tatsächlich als Rückgrat die Gerichte – leistungsfähige, handlungsfähige Gerichte, die im Zweifelsfall auch in der Lage sind, Schwächeren beizustehen, wie man das am Beispiel der Asylverfahren sehen kann.
240 neue Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, das ist eine beispiellose Personaloffensive im Namen des Rechtsstaats. Wir haben auch bisher schon reagiert mit der Zentralstelle Staatsschutz, momentan stark beschäftigt mit IS-Rückkehrern, mit der Stärkung der Strafjustiz am Landgericht, am Oberlandesgericht und bei der Staatsanwaltschaft. Das betrifft dann Themen wie Vermögensabschöpfung, also die wichtige Forderung, dass Verbrechen sich nicht lohnen darf, das enthält das Thema Einbruchdiebstahl, das enthält die Frage, wie wir mit wesentlich komplexer gewordenen Verfahren umgehen. Und wir haben das Thema Asylverfahren; es wurde schon dargestellt, dass wir dort einen großen Aufwand betreiben müssen.
Wir haben auch das Sozialgericht gestärkt, wie auch schon in der Vergangenheit. Aber wir müssen feststellen, dass wir mit den Verstärkungen, die wir bisher betrieben haben … Auch das steht einer Planbarkeit, wie auch Sie sie eingefordert haben, Herr Seelmaecker, entgegen: Gegen Jens Spahn hilft kein Plan. Diese Hauruck-Gesetzgebung, die dort fabriziert wurde, war nicht vorhersehbar. Sie war auch nicht klug. Das müssen jetzt die Sozialgerichte ausbaden.
Und tatsächlich beschränken wir uns nicht auf die Personalverstärkungen. Sie haben recht, wir müssen natürlich auch an anderer Stelle anfassen. Und das tun wir. Es gibt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Abrechnungspraxis, das sogenannte MDK-Reformgesetz. Das wäre eine große Chance, dort etwas zu tun, ist leider aber an diesem Punkt auch wieder mangelhaft. Wir haben im Bundesrat dazu einen Antrag eingebracht, der Hamburg sehr, sehr helfen würde, dass nämlich in diesen Abrechnungsfällen ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vorgeschaltet wird, bevor die Gerichte bemüht werden. Da wäre es sehr, sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Kontakte innerhalb von CDU und SPD nutzen würden, damit dieser Vorstoß erfolgreich ist. Das würde den Sozialgerichten sehr, sehr helfen.
Also, durch Bundespolitik verursacht. Wir sehen es auch bei der Praxis in den Asylverfahren; viele Verfahren werden mangelhaft durchgeführt, und die Anhörung muss erst nachgeholt werden. Die Bundespolitik macht uns hier zum Teil das Leben schwer. Wir sind immer schnell dabei mit konkreter Hilfe für die Gerichte. Dadurch können wir das im Wesentlichen abfangen. Deswegen brauchen wir diese Stärkung der Justiz, und die Initiative der Ko
alitionsfraktionen kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Dafür meinen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oetzel, zu dem Antrag, der hier heute vorliegt, eine Fortbildungspflicht gesetzlich zu regeln, kann ich Ihnen sagen: Das ist ein sehr guter Vorschlag. Dazu werden wir einen konkreten Gesetzesvorschlag machen. Der wird natürlich dann auch im Ausschuss beraten werden, so wie wir es mit allen Gesetzentwürfen machen. Ich halte es für sinnvoll, die Diskussion anhand von konkreten Vorschlägen zu führen. Wir hätten einen. Man kann das dann auch sicherlich konkurrierend diskutieren, wenn es da andere Ideen gibt. Das ist sicherlich ein in der Sache sehr angemessenes Verfahren, damit wir dann auch im Laufe dieser Wahlperiode auch noch zu einem Gesetzesbeschluss kommen. Wir wollen ja nicht nur geredet haben, sondern es soll auch konkret gehandelt werden.
In der Sache ist es ganz wichtig, dass man nicht nur das Thema Fortbildungspflicht sieht, denn sehr viele Richterinnen und Richter haben ein sehr großes Interesse an Fortbildung, gerade im familiengerichtlichen Bereich. Sie nehmen das sehr aktiv wahr, suchen im Rahmen dieser Fortbildungsangebote auch intensiv den Austausch mit den Jugendämtern. Das Entscheidende ist, dass wir parallel auch die Frage regeln, welchen Anspruch denn Richterinnen und Richter auf Fortbildungsangebote haben. Es müssen auch passende Angebote zur Verfügung stehen. Da haben wir in den letzten Jahren sehr viel ausgebaut, aber da geht sicherlich auch noch mehr. Wir würden das mit dieser gesetzlichen Regelung sehr gern flankieren. Insoweit lohnt es sich, in diese Debatte einzusteigen.
Zu Herrn Heißners Bemerkung, dass Frau Leonhard jetzt hier die Familienministerin kritisiere und zum Jagen tragen wolle, könnte man zurückhaltend ausgedrückt sagen: Sie geben nicht so ganz den Diskussionsstand wieder. Man könnte auch sagen, dass es schon eine gewisse Unverschämtheit ist, wenn Sie sich hier so äußern. Denn die Diskussion ist doch die, dass es ein breites gesell
schaftliches Bündnis gibt, ein breites Bündnis, das fordert, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, und das nicht nur dadurch einzulösen, dass das Wort Kind auch im Grundgesetz vorkommt, sondern dafür zu sorgen, dass Kindern gerade in Konfliktfällen ein Grundrecht zur Seite steht, gerade da, wo es vielleicht auch einen Konflikt mit den Rechten der Eltern gibt, wie wir das zum Teil in Hamburg sehr schmerzhaft haben erleben müssen. Genau darum geht es: Etwas zu schaffen, das rechtlich auch etwas bedeutet.
Da ist es tatsächlich die CDU/CSU im Bundestag, die auf der Bremse steht,
die tatsächlich nicht möchte, dass wir das tun, die sagt: Nein, lass uns lieber etwas anderes ins Grundgesetz hineinschreiben. Man kann leider nicht einmal sagen, besser als gar nichts, denn es gibt die UN-Kinderrechtskonvention, die genau ein solches starkes Recht der Kinder vorsieht. Die gilt auch in Deutschland, aber natürlich nicht als Grundrecht, nicht in Grundgesetzqualität. Wenn wir mehr erreichen wollen, dann sollten wir inhaltlich nicht hinter die Kinderrechtskonvention zurückfallen. Das will aber die CDU/CSU.
Sie will mit ihrer Position weniger Kinderschutz durch Gesetz. Das kann nicht das Ziel sein. Deswegen muss man sagen: Bitte helfen Sie uns, bitte helfen Sie diesem breiten Bündnis, bitte helfen Sie all denjenigen, die sich seit Jahren für wirksame Grundrechte für Kinder im Grundgesetz einsetzen. Sie könnten aus der Erfahrung, aus der Diskussion hier in Hamburg einen Beitrag dazu leisten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete! Der Senat setzt mit dem vorgelegten Einzelplan ein sehr klares Signal, und zwar ein Signal für einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Das ist so wichtig, gerade weil der Rechtsstaat gegenwärtig massiven Angriffen ausgesetzt ist, Angriffen auf die Grundsätze unseres Rechtsstaats. Und dabei schaue ich tatsächlich auch nach rechts, Herr Nockemann. Ich weiß, dass Sie an der Stelle nicht persönlich verdächtig sind, aber in Ihrer Partei gibt es durchaus manche, denen die Grundsätze unseres Rechtsstaats herzlich egal sind.
Deswegen ist es so wichtig, dass wir hier investieren. Das Budget erhöht sich um gut 50 Millionen Euro, das ist eine Steigerung um 7 Prozent. Dieses Geld ist gut angelegt und es kommt auch vor Ort an. Zum Glück sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz nicht solche Trauerklöße, wie Sie das hier eben gerade vorgetragen haben. Die Leute finden es gut, dass wir uns engagieren, dass
sich Senat und Bürgerschaft engagieren, die Justiz stärker berücksichtigen. Und sie nutzen diese Möglichkeiten, sie packen beherzt an und setzen das ein, um tatsächlich für bessere Bedingungen bei der Justiz zu sorgen.
Ich will drei konkrete Beispiele nennen, wo engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür gesorgt haben, dass wir so weit gekommen sind, wie wir jetzt sind, und darauf warten, weiterzumachen. Das Thema Resozialisierungsgesetz. Wir finanzieren unsere Übergangsangebote künftig selbstständig, sind nicht mehr auf die Europäische Union angewiesen, und wir schaffen diesen dauerhaften Rechtsanspruch, der hier auch sehr klar erläutert worden ist, und wir warten jetzt darauf, dass es zum 1. Januar 2019 losgeht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr gespannt auf die neuen Aufgaben, die auf sie zukommen.
Wir stärken das Verwaltungsgericht. Wir haben es mit vielen zusätzlichen Asylverfahren zu tun gehabt, darauf haben wir schon seit geraumer Zeit reagiert und wir tun das weiter. Wir wollen eben diesen Berg an Verfahren, der sich aufgebaut hat, abbauen, um dann zu kürzeren Verfahrenszeiten auch für andere Verfahren zu kommen.
Wir stärken die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht, weil das Thema Terrorbekämpfung immer noch wichtig ist. Natürlich gibt es leider immer wieder solche traurigen Anlässe wie den Angriff vor wenigen Tagen in Straßburg. Wir sorgen hier für eine Handlungsfähigkeit bei der Justiz, damit wir die Aufklärungsarbeit stärken können und wirklich handlungsfähig sind.
Trotz der Rahmenbedingungen haben wir weiterhin die Schuldenbremse zu beachten, haben Einsparverpflichtungen. Wir haben die Möglichkeit durch diesen Haushalt, die 170 zusätzlichen Stellen weiter zu verstetigen. Das sind 170 zusätzliche Köpfe, die inzwischen schon fest zum Personalstamm gehören, die dort bleiben und die sich dort bereits engagieren. Es kommen sieben neue hinzu im Bereich offener Vollzug, Vermögensabschöpfung und so weiter. Herr Dolzer, wir investieren in den offenen Vollzug, weil er so wichtig ist für die Resozialisierung, wir bauen ihn aus. Das ist wichtig und das tun wir.
Durch die Anträge, die heute beraten werden, kommen noch 27 Stellen hinzu, 27 Stellen auf Basis der Anträge von SPD und GRÜNEN. Deswegen möchte ich mich ausdrücklich bedanken bei den Koalitionsfraktionen, dass wir mit den Anliegen
für die Justiz ein offenes Ohr finden. Gemeinsam bauen wir die Justiz aus und haben die Bedarfe der Justiz im Blick, dafür meinen herzlichen Dank.
Jetzt zu dem langfristigen Konzept. Ja, Frau von Treuenfels-Frowein, wir müssen langfristig vorgehen und das tun wir. Wir haben die Ausbildungsoffensive, die wir weiter massiv vorantreiben. Wir brauchen nämlich nicht nur Stellen, sondern wir brauchen die Menschen; die müssen wir ausbilden. Wir bilden aus Justizfachangestellte, Justizsekretärinnen, Justizsekretäre, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Wir bilden aus Kolleginnen und Kollegen im Allgemeinen Vollzugsdienst. Und wir wollen natürlich mehr geeignetes Personal ausbilden, Quereinsteiger qualifizieren, auch dafür haben wir ein Programm aufgelegt. Wir investieren massiv in Fortbildung, weil sich natürlich die Anforderungen verändern, und deswegen ist es sehr wichtig, dass wir Personal finden und halten – ein Schwerpunkt in den kommenden Haushaltsjahren, auch da werden wir noch aktiver werden. Das ist ein sehr wichtiger Teil unseres langfristigen Konzepts für die Personalgewinnung und -förderung.
Deswegen investieren wir auch in gute Arbeitsbedingungen. Wir investieren massiv in den Neubau von Haftanstalten, in die Modernisierung von Haftanstalten, all das gehört auch dazu. Und wir müssen eben auch investieren in zusätzliche Büroarbeitsplätze bei den Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft, weil sich natürlich der Ausbau entsprechend bemerkbar macht.
Unsere Trias bleibt, dass wir die Justiz auf allen Ebenen stärken müssen. Dafür brauchen wir die Praxis, die sich auch bewährt hat. Wir müssen jeweils sorgfältig die Situation beobachten, entsprechende Lösungen finden. Deswegen gilt es weiterhin, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Justiz im Blick behalten müssen, dass wir die Organisation verbessern müssen und das Personal da, wo erforderlich, aufbauen müssen.
Ein letzter Punkt. Auch wenn Herr Tabbert da etwas optimistischer ist, bin ich nicht so optimistisch, was den Pakt für den Rechtsstaat betrifft. Nach dem, was ich mitkriege, will der Bund sich dafür loben, dass die Länder sehr aktiv waren. Wenn die Länder aktiv sind, wenn wir Stellen schaffen, dann gelingt das natürlich nie durch den Senat allein, denn für neue Stellen braucht der Senat den Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Ich sage ausdrücklich, hier gibt es ein großes Engagement, auch bei allen anderen Fraktionen, und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nockemann, wir diskutieren häufiger auch im Ausschuss, und ich finde, der Beitrag ist doch unter Ihrem Niveau gewesen. Sie wissen doch, dass die sachliche Debatte tatsächlich zu ganz anderen Schlüssen führen müsste. Wenn Sie einfach einmal bei den Fakten anfangen: Ende 2017 waren 68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Das ist in den letzten zehn Jahren fast eine Verdopplung gewesen von Menschen, die auf der Flucht sind, Menschen, die vor Kriegen fliehen, die vor Hunger fliehen, die vor politischer Verfolgung fliehen, die vor ökologischen Katastrophen fliehen. Von denen flieht keiner freiwillig, weil es irgendwie so schön ist, seine Heimat zu verlassen, sondern die Leute fliehen aus Notlagen und machen sich deswegen auf den Weg, die meisten übrigens in Nachbarländer. Viele Länder, etwa der Libanon, haben eine ganz andere Belastung mit Flüchtlingen als europäische Staaten und schultern auch diese Belastung.
Diese Staaten verdienen unsere Solidarität insofern, dass sie zum Beispiel die Not in Syrien tatsächlich auffangen und den Menschen Schutz bieten. Diese Staaten verdienen unsere Unterstützung.
Wenn man sich diese einfache Tatsache vor Augen hält, dann ist klar, warum Deutschland sagt: Ja, auch wir sind bereit, unseren Anteil zu leisten. Genau das war die Entscheidung, die 2015 gefallen ist. Auch wir sind bereit, unseren Anteil zu leisten, und es ergibt sich aus unseren verfassungsrechtlichen Grundüberzeugungen, dass wir Menschen in Not helfen. Viele Menschen in Deutschland haben gesagt, sie seien bereit, ihren Anteil zu leisten. Wir mussten große Anstrengungen unternehmen, dass wir das alles von den Voraussetzungen hier in der städtischen Verwaltung hinkriegen, dass wir all das organisiert kriegen, was zu organisieren war. Mit den gemeinsamen Anstrengungen von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, bei freien Trägern und vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern haben wir das ziemlich gut hingekriegt, auch wenn es keine einfache Aufgabe ist.
Wenn wir uns das jetzt angucken, dann wissen wir, dass wir unseren Beitrag leisten können. Wir haben ein großes Interesse daran, dass auch andere Staaten ihren Beitrag dazu leisten, dass andere Staaten Mindestvoraussetzungen im Umgang mit
Flüchtlingen gewährleisten, dass sie dafür sorgen, dass ihre Rechte geachtet werden, dass medizinische Versorgung gewährleistet ist, dass diese Menschen, wenn sie als Flüchtlinge dort Aufnahme finden, nicht diskriminiert, nicht verfolgt und nicht zum Spielball der jeweiligen nationalen Politik werden. Das ist unser ureigenstes Interesse, damit möglichst viele Staaten diese Aufgabe, der wir uns gestellt haben, mit schultern.
Wenn Sie dann hier wiederholt diese Aufzählung von Staaten machen, Ungarn, Österreich, Australien, USA, Polen, ja, dann sind das die Staaten, die sagten, nicht unser Problem, die sagten, sie müssten sich nur auf sich selbst besinnen, dann sei das alles weg, sie machten die Augen zu und schon bestehe das Problem nicht. Das ist einfach falsch, es stimmt nicht. Natürlich wird es nicht die Fluchtursachen bekämpfen, wenn einzelne Nationalstaaten die Augen zumachen und die Zugbrücke hochrollen. Das ist doch offenkundig, dass das kein Problem löst.
Deswegen sind sie ein wahnsinnig schlechtes Beispiel, weil genau in den Staaten politische Kräfte wie Ihre einen so großen Einfluss haben. Deswegen ist die entscheidende Herausforderung, dass die politische Debatte sich davon nicht anstecken lässt. Ich erwarte von der deutschen Bundesregierung, dass sie international handelt, dass sie sich mit anderen Staaten zusammentut, dass man zu multiglobaler, also multilateraler Politik kommt, wenn es um den Umgang mit Flüchtlingen geht. Nur so kann es zu einem besseren Umgang mit Flüchtlingen kommen.
Nur so geht es. Deswegen ist es das ureigenste Interesse der Stadt Hamburg, dass eine solche Politik begangen wird. Das ist ein wichtiger erster Schritt, der weiterhin gegangen werden muss. Es ist wichtig, dass Politik sich nicht von Ihren Falschinformationen irreleiten lässt.
Vielen Dank. Es ist sehr viel Richtiges gesagt worden. Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema der Vermögensabschöpfung ist wirklich ein sehr wichtiges Handlungsfeld und ich möchte mich an dieser Stelle – und das ist wirklich mein wichtigster Punkt – ausdrücklich dafür bedanken, was durch die Bürgerschaft im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen hier möglich gemacht wurde. Diese Stellenverstärkung hat sich also wirklich gelohnt und das ist eine sehr gute Verstärkung für die Staatsanwaltschaft gewesen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken.
Diese Initiative hat sehr gut funktioniert. Das sehen Sie an den Zahlen, die auch hier richtig eingeführt worden sind. Die Debatte hatte zunächst ein paar Fragen offengelassen, einmal die Frage, Herr Seelmaecker: Was war jetzt mit der Landwirtschaft, warum lohnt die sich nicht? Das haben Sie offengelassen. Und die andere Frage an Herrn Dolzer, also mit dem großen Fisch und den kleinen Fischen. Ich finde, dass unsere Bilanz sehr gut belegt, dass wir beides leisten. Wir sagen immer so ein bisschen kleinlaut: Na ja, die 209 Millionen Euro müssen wir gesondert betrachten, weil wir nicht garantieren können, dass wir jedes Jahr einen Fall mit 209 Millionen Euro Vermögensabschöpfung haben werden. Aber wir haben einen solchen Fall. Das heißt, wir haben sehr wohl einen großen Fisch, jemanden, der in großem Umfang im Verdacht der Geldwäsche steht und dessen Vermögen wir arrestiert haben und wo wir sicherstellen werden, dass dieses Geld an die richtige Stelle kommt, in dem Fall der dänische Staat. Wir wünschen uns natürlich, dass die internationale Zusammenarbeit insgesamt klappt, und wir wollen an der Stelle auch von der Vermögensabschöpfung anderer europäischer Staaten profitieren. Darauf freuen wir uns ganz besonders.
Ich finde, es ist auch wichtig, dass Vermögensabschöpfung nicht nur diskutiert wird als ein Instrument für die großen Fälle, sondern auch dann, wenn jemand mit bescheidenem Vermögen um einen Betrag gebracht wird, der vielleicht in der Gesamtbilanz überschaubar erscheinen mag, also diese Enkeltrickfälle. Da wird jemand vorgerückten Alters dazu gebracht, einen Betrag von 10 000 Euro an jemanden zu geben, der sich als naher Verwandter ausgibt. Dann würden wir in der Gesamtbilanz sagen: 10 000 Euro, das merken wir gar nicht. Für die betroffene Person ist es natürlich total wichtig, dass wir ihr dabei helfen, diese 10 000 Euro zurückzubekommen. Deswegen gehört eben auch das Thema kleine Fische, wie Sie
es genannt haben, dazu. Abgesehen davon gibt es auch Straftäter, die sich von kleineren Anreizen bewegen lassen, und deswegen gehört das auf alle Fälle auch dazu.
Also der Grundsatz ist: Wir entziehen den Tätern ihr erbeutetes Vermögen und sorgen dafür, dass es an die Opfer zurückgegeben werden kann. Das Verbrechen zahlt sich für die Täter nicht aus. Die zehn Stellen sind sehr gut investiertes Geld, und wir werden an diesem Thema dranbleiben, weil hier in der Tat – und das ist auch von mehreren richtig gesagt worden – weiterhin Potenzial besteht, und das wollen wir auf alle Fälle nutzen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt die alte Vollzugsweisheit: Wer ins Gefängnis reingeht, kommt auch wieder raus. Jedenfalls stimmt das meistens.
Das klingt nach Absitzen, Durchhalten, Augen zu und durch. Aber tatsächlich verbindet sich mit dieser Zeit, wenn wir sie richtig nutzen, eine Riesenchance sowohl für die Straftäterinnen und Straftäter als auch für die Gesellschaft. Denn die entscheidende Frage ist: Wie kommen sie wieder raus? Der Vollzug hat die Aufgabe, Straftäterinnen und Straftätern zu helfen, ihr Leben in den Griff zu bekommen und ein integrierter Teil der Gesellschaft zu werden, und zwar ohne künftig Straftaten zu begehen und ohne weitere Opfer von Straftaten zu erzeugen.
Heute ist ein historischer Tag für den Hamburger Strafvollzug: Wir haben das Resozialisierungs- und
Opferhilfegesetz vorliegen. Damit wird ein neues Kapitel des modernen Strafvollzugs aufgeschlagen. Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass alle Hilfsangebote an Gefangene, ambulant und stationär, wirksam ineinandergreifen. Der Ansatz ist: Wir wollen Gefangene nicht alleinlassen auf diesem Weg. Wir geben Hilfen an die Hand für den Weg in ein straffreies Leben. Wir verabschieden uns damit von dem Drehtürvollzug, also von dem Effekt, dass Leute, kurz nachdem sie aus der Haft entlassen werden, neue Straftaten begehen. Diesem Drehtürvollzug soll das Konzept entgegenwirken. Wir wollen dafür sorgen, dass nach einer Inhaftierung und einer Wiedereingliederung möglichst keine weiteren Straftaten begangen werden.
Dieser Ansatz schafft Sicherheit. Dieser Ansatz wirkt neuen Opfern von Straftaten entgegen. Das ist auch praktizierter Opferschutz.
Unser Ansatz ist bundesweit einmalig. Hamburg ist damit Vorreiter bei dem Thema Resozialisierung, und viele gucken auf unseren Entwurf,
gucken auf unsere Erfahrungen, die wir jetzt am Anfang machen werden. Ich finde, darauf können wir als Hamburgerinnen und Hamburger stolz sein.
Die Resozialisierung ist natürlich auch jetzt schon selbstverständlicher Teil des Vollzugsplans, eine Aufgabe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anstalten sehr ernst nehmen. Das zeigen auch die Ausbildungserfolge unserer Betriebe. Aber wenn man davon spricht, dass Resozialisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann ist das eben keine leere Phrase, sondern es muss viel mehr hinzukommen als nur das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug. Auf der einen Seite der Vollzug und auf der anderen Seite die ganz wichtige Arbeit von vielen anderen Beteiligten.
Es ist angesprochen worden: Die Freien Träger haben eine sehr wichtige Rolle bei der Resozialisierung und insbesondere bei der Begleitung nach der Haftentlassung. Es gibt sehr gute Beispiele von Freien Trägern, die vor und nach der Haftentlassung tätig sind, etwa bei der Drogenhilfe. Genau auf diese bewährten Systeme greifen wir zurück, auf das Engagement der Bewährungshilfe und auf das System der Regelleistung auf der anderen Seite, was wir eng verzahnen müssen mit den speziellen Hilfen für Haftentlassene. Deswegen ist es so wichtig, dass diese Aufgabe nicht nur von der Justizbehörde wahrgenommen wird, sondern auch von der BASFI, von den Bezirksämtern und all denjenigen, die dort tätig sind.
Wir bewältigen diese Aufgabe, indem wir alle zusammenarbeiten, die Straffälligenhilfe, der Vollzug, die Freien Träger, Justiz- und Sozialbehörde und vor allem die Haftentlassenen selbst. Die Erfahrungen, die wir in den Modellprojekten gesammelt haben, zeigen: Wir handeln richtig, und die Zusammenarbeit in diesen Bereichen funktioniert.
Erfolgreiche Resozialisierungsprojekte wurden bislang befristet gefördert durch den Europäischen Sozialfonds. Mit diesem Gesetz werden wir diese Projekte verstetigen und flächendeckend fortsetzen. Wir sind damit unabhängig von Fördermitteln Dritter, von kurzen Förderperioden oder politischen Stimmungen. Das ist eine sehr wichtige Grundlage.
Daneben, das muss so deutlich gesagt werden, arbeiten wir natürlich auch an den anderen Stellschrauben zur Verbesserung des Vollzugs. Wir sind auf einem guten Weg. Die Talsohle, was das Personal betrifft, haben wir durchschritten. 2017 und 2018 haben wir mehr neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Vollzug gewinnen können, als uns verlassen haben. Deswegen werden wir natürlich auch im Rahmen des Resozialisierungsgesetzes die Personalsituation sehr sorgfältig berücksichtigen und auch hier zu Verstärkungen kommen.
Aber es hat auch etwas zu tun mit der Frage der räumlichen Situation. Wir haben uns über eine Menge von sehr wichtigen Modernisierungs- und Neubauprojekten intensiv unterhalten und zum Teil fraktionsübergreifend verständigt. Auch das leistet einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung.
Resozialisierung ist das Zeichen der Gesellschaft: Wir geben dich nicht auf. Hier und heute geht es um das Resozialisierungsgesetz. Wir haben in der Tat sehr engagierte und vielfältige Debatten geführt, unter Einbeziehung von vielen Expertinnen und Experten. Es sind sehr viele Ratschläge eingeflossen in den verschiedenen Stufen der Beratungen. Aber heute ist der Tag, wo es dann auch gilt, ins Handeln überzugehen und wegzukommen von der rein theoretischen Debatte, wo wir das Gesetz beschließen und tatsächlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die klare Grundlage geben, um ab 1. Januar mit den konkreten Maßnahmen beginnen zu können. Das Gesetz hat das Ziel, mehr Sicherheit zu schaffen, mehr Opferschutz zu schaffen. Und damit fangen wir jetzt an. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dolzer, ich finde tatsächlich Ihren Beitrag den Beratungen im Ausschuss nicht ganz angemessen. Denn der Ausschuss hat sich in der Tat sehr eingehend mit den Fragen der Datenschutzreform auseinandergesetzt. Es wurde eine Expertenanhörung durchgeführt, es gab eine ausführliche Beratung der Ergebnisse der Expertenanhörung. Jetzt haben ja auch verschiedene Fraktionen aufgrund dieser Anhörung konkrete Änderungsanträge vorgelegt, die auf bestimmte Punkte, die man so regeln kann, wie der Senat es vorgeschlagen hat, die man aber auch anderes regeln kann, reagiert und haben gesagt, sie hätten es gern etwas anders geregelt. Ich finde diese Vorschläge, die ja
auch zum Teil in die ähnliche Richtung gehen, wenn ich mir jetzt Anträge von SPD und GRÜNEN einerseits und FDP andererseits ansehe, sehr vernünftig und das ist tatsächlich zielführend.
Ihre jetzige Kritik geht an der Sache vorbei, weil sie schlicht und einfach falsch ist.
Es ist nicht richtig, dass etwa die Übermittlung von Daten an Drittstaaten erleichtert würde durch das, was jetzt hier im Hamburgischen Datenschutzgesetz geregelt wird. Das Gegenteil ist der Fall, weil bereits die Datenschutz-Grundverordnung, die eine Vollregelung vornimmt, die Übermittlung an Drittstaaten enger regelt, als das bislang der Fall war. Das heißt, wir haben gar nicht die Möglichkeit, das auszuweiten.
Ich gebe zu, dass es nicht ganz leicht ist, jeweils das Ineinandergreifen von Datenschutz-Grundverordnung und nationalen Gesetzen zu verstehen. Das liegt daran, dass wir als nationale Gesetzgeber nicht befugt sind, die Datenschutz-Grundverordnung da, wo sie Regelungen trifft, zu wiederholen. Das heißt, wir können nur in den Lücken regeln, die die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich lässt.
Es ist Aufgabe, darüber aufzuklären. Aber es steht in der Datenschutz-Grundverordnung auch, wessen Aufgabe das ist. Es ist Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörden, also hier des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Und der kommt dem auch bereits vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nach und das wird er auch danach tun und dafür hat er auch die entsprechenden Ressourcen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier vorgelegte Antrag ist ein sehr guter Antrag und ich finde auch den Prozess, der zur Erstellung dieses Antrags geführt hat, einen sehr guten Prozess. Ich finde, da können alle Beteiligten sich gegenseitig beglückwünschen. Wir haben ja eben schon gefrotzelt, wer jetzt eigentlich wem noch Blumen schenken muss. Ich habe jetzt keine mehr
dabei, aber ich glaube, das ist tatsächlich ein bisschen wechselseitig, und ich finde, wir lösen das, wie das Juristen untereinander tun: Wir rechnen einfach auf.
Aber zurück zur Sache. Ich glaube, dass tatsächlich dieser Prozess ein sehr gutes Beispiel dafür ist, wie es richtig ist, sich diesen Strukturfragen zu nähern. Weil wir eben anders, als es bei vielen früheren Gelegenheiten gewesen ist, nicht so gearbeitet haben, dass wir gesagt haben, wir wissen von vornherein, das ist die richtige Lösung, und wenn dann Schwierigkeiten auf der Strecke auftreten, dann wird es eben passend gemacht, sondern wir haben gesagt, wir brauchen eine Prüfung von verschiedenen Alternativen und wir brauchen eine sehr gründliche Untersuchung dieser Alternativen und eine sehr gründliche Abwägung. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Prozess, diese Gespräche, die unter den Fraktionen stattgefunden haben, nicht möglich gewesen wären ohne diese sehr gründlichen Prüfungsergebnisse, die in der Justizbehörde erarbeitet worden sind.
Und so ist es ja in der Sache auch richtig. Denn natürlich kann man von vornherein sagen, ja, das ist eine schöne Lösung, Billwerder, da kann man doch alles zusammen machen. Aber es war natürlich notwendig, auch diese Lösung gegen andere Varianten abzuwägen. Ich finde nach wie vor richtig, dass wir den Blick auf norddeutsche Kooperationsmöglichkeiten gerichtet haben. Wir haben dann lernen müssen, dass Landtagswahlen verheerende Wirkungen haben,
wenn es um die Kontinuität bei bestimmten Sachprojekten geht. Aber das Gute ist ja, dass wir von vornherein mit mehreren Alternativen gearbeitet haben, und natürlich galt es auch, dann diese Alternative gegen weitere Alternativen abzuwägen. Die CDU hatte ja zu einem früheren Zeitpunkt auch die Frage gestellt: Kann man nicht die vorhandenen Gebäude, die seit Jahren leer stehen, in Fuhlsbüttel nutzen für den Jugendvollzug? Auch das haben wir geprüft. Und natürlich muss man auch prüfen, ob ein Verbleib am Standort nicht eine günstigere Variante ist. Es ist ja selbstverständlich, dass diese Frage gestellt und beantwortet werden muss.
All das haben wir gemacht im Rahmen der Prüfungen, die wir hier jetzt auch zur Verfügung gestellt haben im Rahmen der Gespräche, die geführt wurden zwischen den antragstellenden Fraktionen. Und das Ergebnis ist eben, dass diese Variante in Billwerder überlegen ist, dass sie auch ganz große
Möglichkeiten bietet, mit Personal effizienter umzugehen. Und, Herr Dolzer, ich fand Ihre Anmerkungen ja sehr wichtig und auch richtig, aber es gibt eben einen engen Zusammenhang zwischen den Fragen, wie effizient eine Struktur ist und wie menschlich ein Vollzug. Denn es geht darum, dass die Menschen, die wir im Vollzug beschäftigen, deren Anzahl bei allen Bemühungen immer irgendwie limitiert sein wird, mit den Gefangenen arbeiten und nicht unnötigerweise auf langen Wegen beschäftigt sind, mit zu umständlichen Sicherungsmaßnahmen und so weiter und so fort. Das heißt, Effizienz bedeutet Menschennähe, und genau das stellen wir in einer modernen Jugendanstalt her.
Das ist eben auch ganz wichtig: Moderne Strukturen wirken Subkulturen entgegen, sorgen dafür, dass wir passende Angebote haben für Qualifizierungsmaßnahmen. Und einen ganz großen Wert – deswegen ist es auch richtig, was Sie ansprechen – haben auch Sportangebote. Das ist etwas, was erfahrungsgemäß bei der Klientel im Jugendvollzug sehr gut angenommen wird, sehr gute Effekte hat im Hinblick auf soziales Lernen, im Hinblick auf körperliche Ertüchtigung. All das ist sehr wichtig und deswegen wird das im Rahmen der neuen Konzeption einer Jugendanstalt in Billwerder eine ganz große Rolle spielen.
Ein guter Tag für den Vollzug, ein guter Tag für das Thema Resozialisierung. Es ist ein guter Tag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten Jahrzehnten tatsächlich erheblich darunter gelitten haben, dass sie wenig Sicherheit im Hinblick auf die Frage hatten, wie eigentlich ihre eigene berufliche Zukunft aussieht, ob strukturelle Änderungen dann tatsächlich zu Neuorientierungen führen werden, auch zu großen Neuorientierungen, was den Ort ihres Arbeitsplatzes betrifft. Im Hinblick auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet muss man ja sehen, dass die Haftanstalten auch sehr weit auseinanderliegen. Und natürlich, das darf man nicht zu niedrig schätzen, ist es eine einschneidende Konsequenz, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bislang auf Hahnöfersand tätig waren, künftig in Billwerder tätig sein sollen. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier so eine hohe Verlässlichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, auch für ihre persönliche Lebensplanung.
Ich möchte mich bedanken bei allen, die hier konstruktiv mitgewirkt haben, bei den Fraktionen, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Projektes Justizvollzug 2020, die hier sehr gute Arbeit geleistet haben, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Ich kann versprechen, das wird in dem Sinne auch tatsächlich fortgesetzt werden, wie diese Gespräche geführt wurden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Seelmaecker, Sie haben es gesagt: Ihnen fällt nichts Neues mehr ein. Und in der Tat, das Stück, das wir hier erleben, ist die Ideenlosigkeit des Richard Seelmaecker, prominente Nebenrolle: AnnaElisabeth von Treuenfels-Frowein – Sie rufen immerhin noch ab und zu ein paar interessante Stichworte hinein. Die einzige Idee, die präsentiert wurde von Herrn Seelmaecker, ist: Wir sollen das mal mit der Resozialisierung lassen.
Das fände ich eigentlich ziemlich fatal, ehrlich gesagt, wenn wir das machen würden. Was wir vorhaben – und das wissen Sie –, ist, dass wir im Rahmen des Resozialisierungsgesetzes den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug weiteres Personal an die Seite stellen, das sie bei dieser wichtigen Aufgabe der Resozialisierung unter
stützt. Diesem Vorschlag von Ihnen werden wir ganz bestimmt nicht folgen.
Ich werde in ein paar Stichworten sagen, was wir tun. Wir machen modernen Strafvollzug. Davon profitiert das Personal in den Anstalten, davon profitieren die Inhaftierten, und davon profitieren diejenigen, die in Zukunft nicht Opfer neuer Straftaten werden; das ist sehr wichtig. Wir arbeiten aktiv daran, neue Straftaten zu verhindern. Moderner Strafvollzug, das kann funktionieren, und dafür brauchen wir Personal, das für die Gefangenen ansprechbar ist, damit vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Gefangenen entstehen können. Dafür brauchen wir mehr Personal.
Deswegen bilden wir auch sehr viel aus, und zwar so viel, wie seit 20 Jahren nicht. Einen solchen Umfang der Ausbildung hat es über einen so langen Zeitraum überhaupt noch nicht gegeben. Wir haben jetzt schon mehr Einstellungen als Abgänge im Jahr, und so wird es auch weitergehen. Wir sind da auf einem sehr guten Weg.
Wir werben sehr intensiv um zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu können auch Sie einen Beitrag leisten. Aber wir sind auch erfolgreich mit unseren Bemühungen, das zeigt die große Zahl an Auszubildenden, an Anwärterinnen und Anwärtern, die das, was in den letzten Jahrzehnten jeweils ausgebildet wurde, weit übersteigt.
Thema Haftplätze. Ja, mit den Haftplätzen ist es knapp. Wir haben konjunkturelle Schwankungen. Es geht manchmal steil nach unten, dann geht es wieder nach oben. Wir müssen strukturelle Begebenheiten angehen. Das ist nicht einfach, dafür braucht man einen langen Atem, da sind wir dran. Aber unsere Leute in den Haftanstalten können sich auf uns verlassen, dass wir an dieser Aufgabe dranbleiben und uns nicht ständig irritieren lassen.
Wer Ihnen zuhört, bekommt den Eindruck, Sie wollen die Arbeit im Vollzug schlechtreden.
Etwas anderes fällt Ihnen nicht ein. Alles schlimm, alles schrecklich; eigene Vorstellungen für modernen Strafvollzug: Fehlanzeige. Ob Sonne, ob Regen, die CDU ist schon mal dagegen. Aber das muss einen nicht so stark ärgern als Regierungsmehrheit, denn es macht deutlich: Es gibt kaum Vorschläge, was man strukturell besser machen
kann. Insoweit bestätigt uns dieser Kurs von Ihnen in unserer Arbeit.
Ja, wir müssen heran an die baulichen Strukturen unserer Haftanstalten. Wir haben zum Teil Haftanstalten, die noch aus wilhelminischer Zeit stammen, die wir nach und nach umbauen. Dass wir momentan einen Engpass haben, liegt an dem Erfolg, den der Senat in der letzten Wahlperiode hat erreichen können, nämlich Sanierungsmittel für den Umbau der Untersuchungshaftanstalt zu mobilisieren. Das haben damals alle bejubelt, und jetzt sagen die gleichen, die damals gesagt haben, "Na endlich wird das mal umgebaut", sie fänden es aber schlimm, dass Haftplätze momentan nicht zur Verfügung stehen.
Das ist wirklich wie beim Straßenbau, wo Sie die Baustellen beklagen, wenn endlich die Straßen saniert werden. Der Senat geht an die Probleme heran, und durch diese Phasen kommen wir auch hindurch.
Ähnliches gilt natürlich für die Frage, wie wir eigentlich weiter machen mit dem Jugendvollzug. Da gab es einmal eine konzeptionelle Idee vor über hundert Jahren, die besagt hat: Raus aus den Quartieren, wo die Leute herkommen, wo sie kriminell geworden sind, und aufs Land. Die sollen frische Luft schnuppern, weg von ihren kriminellen Familien.
Und dann hat man damals Hahnöfersand errichtet. An diese strukturelle Frage gehen wir heran, und deswegen finde ich es gut …
Ja, das mache ich die ganze Zeit.
Weil wir natürlich an die Strukturen heranmüssen. Wir müssen an die Strukturen heran, wenn wir effiziente Strukturen haben wollen, um mit unserem Personal sinnvoll umzugehen, um das Personal dort einzusetzen, wo es gebraucht wird, nämlich bei den Gefangenen. Deswegen finde ich es gut, dass wir in dieser Frage, wo wir uns dem Ende der Bestandsaufnahme nähern bei der Frage des Jugendvollzugs, in Gespräche eintreten und schauen: Kann es einen weiteren Konsens geben über die Frage, wie die Zukunft des Strafvollzugs aussehen soll? Die Bediensteten in den Haftanstalten würden sich darüber sehr freuen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine bürgernahe und bürgerfreundliche Justiz ist Ausdruck unseres liberalen Rechtsstaates, und es ist ausgesprochen wichtig, dass sie bürgernah bleibt und erreichbar auch für diejenigen, die ihr Recht selbst vertreten müssen, die das nicht durch Rechtsanwälte tun können, sondern sich tatsächlich als Rechtsuchende an das Gericht wenden müssen. Und es ist auch wichtig, dass wir transparente Verfahren und einen offenen Umgang der Justiz mit den Bürgerinnen und Bürgern haben, weil dieser offene Umgang das Vertrauen in die Justiz schafft. Die Öffentlichkeit für jedermann ist also ein zentrales Element.
Dieses Vertrauen ist für den Rechtsstaat elementar. Ohne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger kann der Rechtsstaat nicht funktionieren.
Zugleich gilt: Wer sich Hilfe suchend an die Justiz wendet, der muss sich dort sicher fühlen können und in einem geschützten Rahmen wissen. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen daher sichere Orte sein. Die Menschen, die uns vertrauen, lassen wir nicht allein.
Wir haben in der Debatte durchaus unterschiedliche Betrachtungsweisen erlebt, unterschiedliche Beschreibungen der Realität – wobei es letztlich eigentlich nur die gleiche Realität sein kann. Deswe
gen kommt es für mich darauf an, es möglichst korrekt zu beschreiben. Gewalt an Hamburger Gerichten ist nicht alltäglich. Aber, und das gehört zur Wahrheit dazu, Übergriffe kommen immer wieder vor. Es handelt sich dabei selten um geplante Angriffe, häufiger um spontane Gewaltausbrüche in belastenden Situationen. Und wir müssen feststellen: Die Gewaltbereitschaft an den Gerichten nimmt zu. Wir müssen auch feststellen: Die Hemmschwelle sinkt und der Respekt gegenüber dem Staat und seinen Institutionen sinkt ebenfalls. Ein konkreter Ausdruck davon ist die Reichsbürgerbewegung, die ja tatsächlich den Rechtsstaat und unsere staatlichen Institutionen grundsätzlich infrage stellt; aus dieser Richtung gibt es auch zielgerichtete Angriffe gegen Gerichte. Daher wollen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, Prozessbeteiligte und Besucher bei Gericht besser schützen. Es geht eben nicht darum, Gerichte zu Festungen auszubauen. Das entspricht nicht unserem Bild eines liberalen Rechtsstaats.
Wir wollen aber unnötige und vorhersehbare Gefahrenlagen vermeiden, und das erreichen wir vor allem, indem wir genauer hinschauen. Hierfür sind die Eingangsbereiche der Gerichtsgebäude von zentraler Bedeutung, und dabei geht es in keiner Weise um eine Beschränkung des Zugangs zu den Gerichtsgebäuden. Wir wollen zunächst einmal wissen, wer sich überhaupt im Gebäude aufhält. Es soll sich keiner unbemerkt in ein Gerichtsgebäude hineinschleichen können. Im Grundsatz soll deswegen gelten: Jedes Haus verfügt nur noch über einen öffentlichen Zugang. Außerdem soll jedes Gericht über eine Pforte oder eine Infothek verfügen, von der aus der Eingangsbereich ungehindert und ausreichend eingesehen werden kann. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass keine gefährlichen Gegenstände in die Gerichte gelangen. Die Erkenntnis, dass Waffen nicht in ein Gericht gehören, ist banal, aber deswegen nicht weniger richtig. Und wir müssen die Eingangsbereiche so ausgestalten, dass ein sinnvoller Einsatz stationärer oder mobiler Detektorrahmen möglich ist. Aber, und das ist wichtig zu sagen, es wird nicht so sein, dass jeder Besucher bei jedem Zugang auch tatsächlich auf diese Weise kontrolliert wird. Das ist nicht Teil des Konzepts.
Wir wollen außerdem die Möglichkeit haben, auf besondere Gefahrenlagen mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu reagieren, denn es gibt Verfahren und konkrete Verfahrensbeteiligte, die erhöhte Sicherheitsmaßnahmen verlangen. Daher muss der Eingangsbereich eines jeden Gerichts eine Beschränkung des Zutritts zu dem Gerichtsgebäude zulassen können. Es muss also möglich sein an der Stelle, jeden dann auch zu kontrollieren.
Auf Initiative der Justizbehörde hat die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Landeskriminalamts bereits alle Gerichte und Staatsanwaltschaften überprüft, hat konkret dargelegt, was dort sinnvoll wäre, und wir stellen fest: Ein Teil der Gerichtsgebäude entspricht bereits dem beschriebenen Standard, bei einem anderen Teil der Gebäude besteht noch Verbesserungsbedarf. Die Lösungen liegen nicht in jedem Fall auf der Hand, weil unter anderem denkmalrechtliche Vorgaben zu beachten sind, die Barrierefreiheit gewährleistet sein muss oder die Stadt nicht Eigentümer der Grundstücke ist. Überwiegend haben wir aber bereits eine Planungstiefe erreicht, die es uns ermöglicht, erste bauliche Maßnahmen kurzfristig in Angriff zu nehmen.
Die Bürgerschaft hat dem Senat 1,4 Millionen Euro aus dem Sanierungsfonds für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit können wir anfangen. Neben den baulichen Maßnahmen müssen wir aber auch mehr Personal für die Sicherheit an den Gerichten zur Verfügung haben. Das erreichen wir zum einen durch den Einsatz privater Wachdienste, die täglich die Zugänge zu den Gebäuden für die Dauer der Öffnungszeiten sichern. Aber wir werden zudem eine mobile Einsatzgruppe aus 13 neu ausgebildeten Justizwachmeistern gründen, die dann bei besonderem Anlass oder auch anlassunabhängig bei allen Gerichten für eine Zugangssicherung mit Personen- und Gepäckkontrolle eingesetzt werden kann.
Das zusätzliche Personal ermöglicht uns erst, künftig genauer hinsehen zu können, also diesen Anspruch einzulösen, den ich formuliert habe.
Wenn ich mir die Debatte anhöre, dann muss ich feststellen, Herr Seelmaecker: Sie haben recht, vor fünf Jahren hat es einmal einen Antrag der CDUFraktion zu diesem Thema gegeben. Aber es scheint, dass Sie das Thema zwischenzeitlich ein bisschen vergessen hatten. Die anderen Fraktionen haben auch keine Anträge zu diesem Thema gestellt. Insofern nehme ich die Ausführungen, die wir eben gehört haben, mit Interesse zur Kenntnis. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben eine klare Vorgabe im Rahmen der Haushaltsberatungen gegeben und die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt. Dafür bin ich seitens des Senats ausdrücklich dankbar.
Es bleibt dabei, die Gerichte sind wichtige Institutionen der Demokratie und des Rechtsstaats. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und bleiben, aber auch einen sicheren Rahmen für die Verfahren bieten. Nur dann trägt unsere Justiz der Bezeichnung bürgernah Rechnung. Wir können beides gewährleisten, indem wir den Zugang nicht be
schränken, aber ihn besser kontrollieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon mit den Themenanmeldungen zur Aktuellen Stunde werden zum bevorstehenden G20-Gipfel, wie ich finde, etwas eigenartige Signale gesendet. AfD und CDU versuchen den Eindruck zu erwecken, die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg würden irgendwelchen Chaoten oder Krawall veranstaltenden Linksextremen schutzlos überlassen, und die Partei DIE LINKE versucht, den Eindruck zu erwecken, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Hamburg wegen des G20-Gipfels zur Disposition steht. Mit Verlaub, beides ist Unsinn.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gipfel und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird möglich und vor allem auch sichtbar sein. Selbstverständlich werden wir in Hamburg die Versammlungsfreiheit gewährleisten. Jede einzelne Anmel
dung einer Demonstration wird sorgfältig geprüft. Genauso klar ist aber auch, dass die Polizei die Sicherheit in der Stadt vor und während des Gipfels gewährleisten wird.
Die Polizei steht hier vor einer sehr komplexen Aufgabe.
Sie muss und wird im Zusammenwirken mit anderen Sicherheitsbehörden die Sicherheit der Menschen in Hamburg, der Gipfelteilnehmerinnen und Gipfelteilnehmer, der Veranstaltung selbst wie auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen während des G20-Gipfels in Hamburg gewährleisten. Die Polizei Hamburg wird ihre Maßnahmen so treffen, dass die erforderliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, zugleich jedoch die Einschränkungen auf das dafür unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden. Das ist bei angekündigten Versammlungen mit möglicherweise bis zu 150 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und möglichen Gewalttaten keine einfache Aufgabe. Daher wird es zum Teil erhebliche Abweichungen von den angemeldeten Routen geben müssen. Es ist jedoch nicht das Ziel, dass Versammlungen von den Veranstaltungsorten so weit wie möglich entfernt abgehalten werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Versammlungen so nahe an die Veranstaltungsorte herankommen sollen, wie man es verantworten kann.
Das kann sich nicht allein nach den Vorstellungen der Anmelder richten, sondern muss maßgeblich der sach- und fachkundigen Beurteilung der Polizei obliegen. Diese muss beurteilen, was unter dem Gesichtspunkt der verschiedensten Sicherheitsbelange jeweils verantwortet werden kann.
In diesem Sinne führt die Polizei die Kooperationsgespräche und hat, auch das muss deutlich gesagt werden, hierbei nicht von Verbotszonen, blauen Zonen oder anderen verbotenen Bereichen gesprochen. Sie hat darauf hingewiesen, an welcher Stelle die konkrete Versammlung aus den genannten Gründen nicht stattfinden kann.
Die Gewährleistung der Sicherheit in der Stadt für diejenigen, die friedlich ihr Anliegen zum Ausdruck bringen, bedeutet natürlich auch, dass die Polizei gewalttätigen Störungen entschlossen begegnen wird. Sie wird konsequent gegen die vorgehen, die Straftaten begehen.
Dabei wird es eine enge Kooperation mit allen anderen Sicherheitsbehörden geben. Dazu gehören natürlich der Verfassungsschutz, aber auch die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Hier gibt es bereits konkrete Vorbereitungen für eine Reaktion auf eventuelle Straftaten im Zusammenhang mit diesen Versammlungen. Diese Vorbereitungen laufen sehr eng zwischen den beteiligten Behörden. Die Polizei steht also vor einer großen Herausforderung, der sie aber vollauf gewachsen ist. Sie wird mit rund 15 000 Polizistinnen und Polizisten und einer Vielzahl von Einsatzmitteln in Hamburg präsent sein. Bei dieser Aufgabe genießt sie unser volles Vertrauen.
Ich bin daher der festen Überzeugung, dass Hamburg beides hinbekommen wird. Hamburg wird die Sicherheit des Gipfels, die Sicherheit friedlicher Demonstrantinnen und Demonstranten und die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger garantieren und zugleich Raum für friedlichen Protest geben. Das wird ein buntes Bild abgeben. Jeder, der hier gewaltfrei demonstrieren will, wird dazu auch die Möglichkeit haben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob gegen den Gipfel als solchen demonstriert werden soll, die Inhalte des Gipfels adressiert und diskutiert werden sollen oder wiederum andere Versammlungen Anstoß von Protest sind. All das wird stattfinden können. Das gilt aber natürlich nur für die, die hier friedliche Absichten verfolgen.
Wenn sich das alle zu eigen machen, wird es gelingen, dass wir als weltoffene Stadt ein Zeichen für unsere demokratischen und freiheitlichen Werte setzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über das Thema Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug. Richtig ist: Die Arbeitsbelastung im Vollzug ist hoch. Das ist kein neues Thema. Weil wir das wissen, haben wir bereits in der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Koalition festgelegt, dass wir die Ausbildung deutlich ausweiten wollen. Wir sind seit anderthalb Jahren an diesem Thema dran. Ausbildung im Vollzug dauert zwei Jahre, sodass wir im nächsten Jahr die Früchte unserer Arbeit werden ernten können.
Seit letztem Jahr bilden wir deutlich mehr aus, als wir Altersabgänge haben werden.
Falsch ist die Behauptung, es sei so schlimm wie noch nie. Ich wollte das tatsächlich aufgrund der Debatte, die in der letzten Woche geführt wurde, noch einmal genau wissen und habe mir die Zahlen seit 2006 angeschaut. Das ist der Zeitpunkt, ab dem wir ähnliche Strukturen im Strafvollzug haben. In jenem Jahr regierte die CDU allein, aber es war genau die Zeit, in der die Strukturveränderungen und die Weichenstellungen, die der Senat von
CDU, Schill-Partei und FDP gemeinsam auf den Weg gebracht hatten, sich bemerkbar machten. Ich habe mich gefragt, wie über die Jahre der Betreuungsschlüssel gewesen ist. Wie viele Gefangene muss ein Bediensteter betreuen? Der Betreuungsschlüssel lag 2006 bei 1,96, also grob gesagt, ein Bediensteter muss sich um zwei Gefangene kümmern. Das ist kontinuierlich gesunken bis zum Jahr 2011, und zwar auf 1,5. Bis 2014 blieb die Relation konstant. In den letzten beiden Jahren haben wir einen Anstieg auf 1,7, aber wir sind noch weit entfernt von den Werten, die wir im Jahr 2006 vorgefunden haben.
Weil wir natürlich dieses niedrigere Niveau erreichen wollen, ist es gut, dass wir jetzt gegensteuern und massiv ausbilden.
Jetzt könnte man sagen, es sei alles gut, weil wir nicht die Zustände von 2006 haben. Aber der Vollzug hat sich seitdem gewandelt, der Vollzug ist heute ein anderer als damals, er hat sich grundlegend gewandelt. Wir erwarten wesentlich mehr von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Arbeit hat sich geändert. Während unter Senator Kusch ein einseitiges Sicherheitsdenken vorherrschte – wegschließen und gut ist, war die Devise –, war es mein Anliegen und auch das Anliegen von Senatorin Jana Schiedek, eine vollständige Neuausrichtung des Strafvollzugs konsequent voranzutreiben.
Wir haben in allen Bereichen Strafvollzugsgesetze, die sich stärker am Anliegen der Resozialisierung orientieren. Wir haben ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz, das stärkere Sozialkontakte gewährleistet. Wir haben ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, das die Behandlung in den Mittelpunkt stellt. Ich selbst habe mich sehr stark dafür eingesetzt und konnte es in der vorletzten Wahlperiode auch zügig umsetzen, dass wir eine eigenständige sozialtherapeutische Anstalt einrichten. Und es ging nicht nur um Gesetze und Struktur, es ging auch um Inhalte. In meiner ersten Amtszeit habe ich die Fachkommission Resozialisierung eingesetzt, deren Vorschläge dann in der letzten Wahlperiode unter Senatorin Schiedek umgesetzt wurden.
Auch im Vollzug selbst, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat ein Umdenken eingesetzt. Es war nicht nur gesteuert von oben, von Parlament und Behörde, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbst wichtige Impulse gesetzt. Ein Beispiel ist die JVA Billwerder, wo die Mitarbeiter das Projekt entwickelt haben, dass sie ihre persönlichen Fähigkeiten und Neigungen in Angebote
einfließen lassen, etwa in Sportgruppen, die das Leben im Vollzug erträglicher machen und den Gefangenen eine andere Perspektive aufzeigen. Das ist ein ganz wichtiger und elementarer Bestandteil der Arbeit des allgemeinen Vollzugsdienstes: sich nicht nur um Sicherheit zu kümmern, sondern auch um Fragen der Resozialisierung.
Diese Veränderungen sind das Ergebnis von harter Arbeit in den letzten zwei Wahlperioden. Der Vollzug ist ein anderer geworden, und unsere Personalbedarfsplanung, die im Jahr 2012 eingeführt wurde – das ist das, worüber wir jetzt reden, wenn wir über Vakanzen reden –, bildet genau diese veränderten Anforderungen ab. Wir können auf das Personal nicht verzichten, weil der Vollzug weiter in Bewegung bleiben muss. Wir wollen neue Opfer von Straftaten verhindern und arbeiten deswegen auch an dem Opferschutz- und Resozialisierungsgesetz. Um es ganz deutlich zu sagen: Für einen Verwahrvollzug à la Kusch, Schill und FDP können wir auch mit weniger Personal arbeiten. Ich frage mich tatsächlich vor dem Hintergrund dieser Entwicklung, was eigentlich die Basis Ihrer Kritik ist. Sie waren viel geiziger mit dem Personal.
Konkret zur Anstalt Fuhlsbüttel. Es besteht kein Anlass zu Sorgen um die Sicherheit, das wurde bestätigt durch die Vielzahl der Gespräche, die wir mit den Bediensteten in der letzten Woche geführt haben. Die Sicherheit ist gewährleistet. Besonders deutlich wurde das durch die außergewöhnliche Situation, die wir im August in Fuhlsbüttel hatten, als es den anonymen Hinweis gab, dass eine Geiselnahme geplant und Waffen in der Anstalt seien. Das ist eine besondere Ausnahmesituation. Damit konnte die Anstalt professionell umgehen. Sie hatte Unterstützung von anderen Anstalten und auch die Zusammenarbeit mit der Polizei funktionierte reibungslos. Darauf sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Recht stolz.
Es hat funktioniert, weil alle angepackt und alle zusammengehalten haben. Diese Generalrevision hat auch gezeigt, dass die Bediensteten bei den Durchsuchungen konstant gute Arbeit machen; überdurchschnittlich viele oder auffällige Funde gab es nicht.
Es gibt aber einen anderen Punkt, der mich auch selbst in Sorge umtreibt: Wir müssen aufpassen, dass unsere Errungenschaften bei der Resozialisierung nicht in Gefahr geraten und wir konkret in Fuhlsbüttel oder auch in anderen Anstalten nicht aufgrund der Personallage an einzelnen Tagen Angebote für Gefangene zurückfahren müssen. Wenn dort 22 Kräfte fehlen, gemessen an unserer Personalbedarfsplanung, dann bleibt das nicht folgenlos. Das Erfreuliche ist aber: Die Entspannung
naht. Wir können ab Oktober acht Mitarbeiter aus der Ausbildung nach Fuhlsbüttel schicken. Insgesamt sind 20 neue Kräfte ausgebildet. Und wir werden weiter ausbilden, bis zu fünf Lehrgänge pro Jahr. In diesem Jahr schaffen wir vier. Der nächste Schwung an Vollkräften kommt bereits Anfang Februar. Unsere Ausbildungsoffensive wirkt.
Der zweite Punkt: Wir werben auch in anderen Bundesländern für den Hamburger Vollzug, und das mit Erfolg. Zwei Bedienstete wechseln aus Mecklenburg-Vorpommern zu uns und werden der Anstalt Fuhlsbüttel zugewiesen. 10 von 22 – die Vakanz wird also deutlich zurückgefahren. Das wird zu einer spürbaren Entlastung in dieser Haftanstalt führen.
Der dritte Punkt: Wir erkennen das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die immer wieder einspringen, wenn es eng wird. Deswegen habe ich angeordnet, dass ab sofort und rückwirkend zum Juni 2016 bis zunächst Ende des Jahres bis zu 3 000 Mehrstunden pro Monat ausgezahlt werden. Das entspricht 20 Menschen zusätzlich im Vollzug. Das ist für alle im allgemeinen Vollzugsdienst, in allen Justizvollzugsanstalten. Hier wird deutlich: Es gibt ein hohes Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das würdigen wir.
Der vierte Punkt: Wir sorgen für klare Verhältnisse. Ein neuer Anstaltsleiter in Fuhlsbüttel wird ab 1. November seinen Dienst antreten. Wolfgang Reichel hat bei seiner Vorstellung überzeugt. Er ist der richtige Mann für die Herausforderungen in Santa Fu mit dem anwachsenden Personalkörper, mit dem zu bearbeitenden Konzept für die Sicherungsverwahrung und für die anstehenden Sanierungsprozesse. Aber zur Entlastung gehört auch der Prozess der Umstrukturierung, mit dem wir weitere Potenziale erschließen wollen, um die Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten.
Zum Schluss: Die Sicherheit ist gewährleistet, aber die Arbeitsbedingungen und Resozialisierungsbemühungen machen mir Sorgen. Deshalb handeln wir. Wir treiben die Ausbildung weiter voran, wir erkennen die Mehrarbeit finanziell an, wir packen die Strukturreformen an. Sicherheit und Resozialisierung, beides ist wichtig. Daran arbeiten wir weiter hart.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur drei Punkte ansprechen, weil ich es außerordentlich begrüße, dass wir diese Debatte, die wir schon hier sehr differenziert führen, im Ausschuss fortsetzen. Wir haben als Senat großen Wert darauf gelegt, unsere bisherigen Erkenntnisse transparent zu machen und mit dem von uns vorgelegten Zwischenbericht eine vernünftige Beratungsgrundlage zu liefern. Aber ich habe den Eindruck, dass ein paar Dinge durcheinander laufen und es doch ein bisschen das Kirchturmdenken ist, das eine Rolle spielt.
Der erste Punkt. Warum sollen zwei Bundesländer, die beide nicht besonders groß sind, die ähnliche Probleme im Jugendvollzug haben und ähnliche Probleme im Frauenvollzug haben, die beide Erfahrungen haben mit langen Entfernungen zu ihren
bisherigen Haftanstalten, diese Probleme nicht gemeinsam lösen? Wenn man sich zusammensetzt und wenn man die Anforderungen gemeinsam formuliert – es ist ja nicht gesagt, dass in dem Land, das eine bestimmte Aufgabe übernimmt, alles so bleibt, wie es ist –, warum sollen dann gemeinsame gute Lösungen nicht möglich sein?
Warum sollen wir Schleswig-Holstein unterstellen, dass es schlechten Jugendvollzug macht?
Genauso unterstellen Sie uns, dass wir schlechten Frauenvollzug machen.
Der zweite Punkt bezieht sich auf etwas, das ich außerordentlich begrüße. Hier ging es im Vorwege tatsächlich ein bisschen durcheinander. Ich habe in Pressemitteilungen von CDU und FDP gelesen, der Jugendvollzug müsse in Hamburg bleiben und wir müssten dafür sorgen, dass weiterhin die Wohnortnähe gewährleistet bliebe. Von allen Varianten, die jetzt in der Diskussion sind, ist die Beibehaltung des Standorts Hahnöfersand diejenige, die die längsten Wegezeiten zu allen Hamburger Quartieren hat, abgesehen vielleicht von Finkenwerder und den unmittelbar anliegenden Ortschaften. Das ist sicherlich die Variante, die für all das, was uns so wichtig ist – Reintegration in die Gesellschaft, Kontakt zur Familie, Kontakt zu Verteidigern, Kontakt zum Bewährungshelfer – die allerschlechteste Voraussetzung mitbringt.
Und der dritte Punkt – Herr Dolzer, Sie haben es hergeleitet –: Es geht um menschlichen Vollzug, und menschlicher Vollzug geht nur mit Menschen, geht nur mit Personal. Wir haben die Frage erörtert, wie die perspektivische Personalentwicklung ist, und wir wissen aus allen Bereichen, dass es nicht leicht werden wird bei der demografischen Entwicklung, Fachkräfte für unsere öffentlichen Aufgaben zu gewinnen. Das erleben wir bei der Polizei, das erleben wir bei allen möglichen öffentlichen Dienstleistungen, das erleben private Arbeitgeber, das erleben Rechtsanwälte und so weiter und so fort. Wir wissen alle, dass wir um die Nachwuchskräfte ringen. Wenn wir wissen, dass Personal eine knappe Ressource bleiben wird, dann ist doch die Frage: Wenn wir einen menschlichen Vollzug wollen, warum setzen wir dann die Menschen in überflüssige Pfortenbereiche, überflüssige Monitorräume, überflüssige Infrastrukturen, die wir brauchen, wenn wir mehr Haftanstalten betreiben, als es unbedingt notwendig ist? Mein Ziel ist, dass wir das Personal dort einsetzen, wo der Kontakt zu den Gefangenen besteht. Und das müssen die Alternativen natürlich darlegen, dass sie in der Lage sind, zu solchen Effizienzgewinnen zu kommen,
die wir dann in die bessere menschliche Betreuung stecken können.
Ich finde es spannend, das zu prüfen. Wir werden diese Alternativen alle nebeneinander legen. Ich möchte aber sehr dafür plädieren, dass für diese Variante – wir gucken einmal über unseren Tellerrand und schauen, ob wir das nicht mit dem Nachbarbundesland Schleswig-Holstein auch gut geregelt bekommen – auch bei den Oppositionsparteien eine Offenheit besteht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Harmonie hier im Hause. Die Bürgerschaft ist sich einig, dass dem Senat Kompetenzen entzogen werden sollen, also die Kompetenz, den Datenschutzbeauftragten vorzuschlagen, die Kompetenz, das Budget des Datenschutzbeauftragten zu verwalten, und die Kompetenz, die bislang eingeschränkte Dienstaufsicht auszuüben; dies müsste meinen Protest auslösen. Schließlich werden all dieses Kompetenzen innerhalb des Senats auch von der Justizbehörde wahrgenommen, aber ich sage, diese Entscheidung ist absolut richtig, ein sehr richtiger Schritt, der mit vielen Worten eben auch schon beschrieben worden ist. Das finde ich einen sehr, sehr guten Schritt.
Und ich bin froh, dass wir in Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Senat diesen wichtigen Schritt zur Stärkung des Datenschutzes in Hamburg gehen, einen von mehreren Schritten. Ich will gleich kurz die weiteren Schritte benennen.
Wir setzen eine Forderung der DatenschutzGrundverordnung um, aber, man kann es sogar nachlesen, wir haben mit dieser Forderung und mit der Arbeit an dieser Forderung schon begonnen, bevor wir wussten, dass diese Lösung durch die Datenschutz-Grundverordnung sehr naheliegend wird. Wir haben es schließlich auch schon in der Koalitionsvereinbarung stehen. Auch in der letzten Wahlperiode gab es konkrete Forderungen, die jetzt mit dieser hier vorliegenden Lösung umgesetzt werden. Insoweit brauchten wir die Nachhilfe von Europa nicht, aber es fügt sich eben ein in eine wesentliche Stärkung des Datenschutzes, die durch die Datenschutz-Grundverordnung erfolgt und die eben auch nur durch eine europäische Lösung möglich ist.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein sehr gutes Beispiel für einen Mehrwert der Europäischen Union mit direktem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.
Durch die Verordnung werden die betroffenen Rechte erheblich ausgeweitet. Deutlich weitreichendere Informationspflichten ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern bessere Kontrolle über die Verwendung ihrer eigenen Daten. Und in die
ser Grundverordnung wird eben auch die völlige Unabhängigkeit der Aufsicht festgeschrieben.
Diese Datenschutz-Grundverordnung wird in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Und deswegen – das ist der wichtige Schritt, den wir uns noch vornehmen müssen – müssen wir auch das hamburgische Recht auf diese Normen anpassen. Wir müssen das hamburgische Recht durchforsten, sehen, welche Normen nicht mehr weitergelten, aber auch schauen, wo die Datenschutz-Grundverordnung Spielräume lässt, die wir ausfüllen müssen, die wir im Sinne eines guten Datenschutzes ausfüllen wollen.
Diese völlige Unabhängigkeit wird von der Richtlinie, vom bisherigen Recht der EU nicht nur nahegelegt und vom künftigen Recht nicht nur erzwungen, sie ist auch ausgesprochen sinnvoll, weil es natürlich mögliche Interessenskonflikte geben kann.
Das kann gelten im Hinblick auf die Budgethoheit. Bislang ist es so, dass etwaige Budgetierungen, die in früheren Zeiten auch gelegentlich vorgenommen wurden, und bestimmte Einzelpläne Einsparbeiträge erbringen mussten.
Es ist denkbar, dass man das innerhalb des Einzelplans der Justiz aufrundet, was der Beitrag des Datenschützers zu sein hat. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr.
Es kann natürlich auch einen Interessenskonflikt geben im Hinblick auf inhaltliche Fragen. Da kann es sein, dass Sicherheitsbehörden andere Interessen haben als die konsequente Durchsetzung des Datenschutzes. Und die Justizbehörde ist nun einmal mit ihrer Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ein Teil der Sicherheitsbehörden. Da ist es gut, dass wir diese Interessenskonflikte künftig nicht mehr haben.
Und es kann im privaten Bereich natürlich gelten, dass Standortinteressen mit den Interessen des konsequenten Datenschutzes zusammenstoßen. Da ist es richtig, dass wir diese unabhängige Datenaufsicht haben.
Zu der Frage, ob das Thema Datenschutz mit diesem Schritt für den Senat erledigt ist, muss man sehr klar Nein sagen. Der Datenschutzbeauftragte hat künftig die alleinige Verantwortung für die Kontrolle des Rechts, aber wir haben als Senat natürlich den Ehrgeiz, dass der Datenschutzbeauftragte im Hinblick auf die staatlichen Aktivitäten möglichst wenig zu meckern hat, also wir von vornherein dem Datenschutz einen hohen Stellenwert einräumen.
Und dem Senat bleibt die Verantwortung für die Rechtsetzung des Datenschutzrechts. Das gilt natürlich insbesondere für die umfangreichere Form
des Datenschutzrechts, die wir in dieser Wahlperiode noch vornehmen müssen.
Auf die Kompetenz von Herrn Caspar ist schon von allen Rednerinnen und Rednern eingegangen worden. Er wird bundesweit anerkannt, hat eine Vorbildfunktion für viele Datenschützerinnen und Datenschützer bundesweit. Ich freue mich auf die produktive Zusammenarbeit, die wir in diesem Rollenspiel haben werden, und freue mich über diesen großen Schritt, den wir heute für den Datenschutz tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorweg deutlich zu machen: Ich finde den Vergleich mit der Reichspogromnacht am 9. November 1938 unerträglich; er gehört nicht in diese Debatte.
Diese Debatte können wir nur führen, wenn wir sehr deutlich machen – und wir hatten in diesem Hause schon bemerkenswerte Debatten, in denen uns das zum Teil sehr wohl gelungen ist –, dass es im Hinblick auf die Frage, wie der Staat zu reagieren hat, in keinerlei Hinsicht einen Unterschied machen kann, welchen kulturellen Hintergrund ein Täter hat. Es kann weder ein gesteigertes Verständnis für Täter mit einem anderen kulturellen Hintergrund geben, noch kann es sein, dass man aufgrund des Umstands, dass eine bestimmte Tätergruppe einen Migrationshintergrund hat, Rückschlüsse auf die gesamte Gruppe zieht. Das kann nicht diese Debatte bestimmen. Und wer sich schon länger mit den Themen Vergewaltigung und sexueller Missbrauch beschäftigt hat, weiß, dass wir keine Zuwanderer brauchen, um genug Gründe zu haben, uns mit diesem Thema sehr ernsthaft zu beschäftigen.
Ich finde es sehr ermutigend, dass es einen überaus breiten Konsens gibt, der von vielen Rednerinnen und Rednern in dieser Debatte getragen wurde, und kann sagen, dass das deutsche Sexualstrafrecht reformbedürftig ist. Für große Teile der Gesellschaft, vor allem für Frauen- und Opferverbände, ist die Lösung dieses Reformbedarfs klar: Nein muss künftig Nein heißen. Das war auch schon vor den Ereignissen zum Jahreswechsel der Fall; das ist eine langjährig erhobene Forderung. Es ist schon gesagt worden, dass dies im Laufe der letzten Jahre zum Gegenstand von Forderungen im Bundestag gemacht wurde. Insoweit ist es keine neue Forderung, aber eine Forderung, die in der Tat mehr Aufmerksamkeit genossen hat. Deswegen muss gelten, dass jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar sein muss – das ist, finde ich, eine Selbstverständlichkeit.
Es ist offenbar so, dass Teile der Politik noch nicht ganz so weit sind. Die CDU/CSU im Bund stand da lange auf der Bremse, wie Herr Tabbert es beschrieben hat. Jetzt will das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz genau das umsetzen, was der Union im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mühsam abgerungen werden konnte. Aber der bisherige Gesetzentwurf des Bundesministeriums und der Bundesregierung bleibt deutlich hinter unserer Forderung, "Nein heißt Nein" zum Grundsatz zu machen, zurück. Der Ansatz der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, mehr aber nicht. Die Strafbarkeitslücken bestehen fort, weil das Übergehen des entgegenstehenden Willens vom Sexualstrafrecht nicht erfasst wird. Das reicht als Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit nicht aus. Ein Nein des Opfers reicht auch weiterhin nicht aus.
Der Gesetzentwurf erfasst erstmals die überraschende Tatbegehung. Wehrt sich aber das Opfer aufgrund seiner vermeintlich aussichtslosen Lage nicht, bleibt der Missbrauch weiterhin straflos. Das gilt auch für Fälle wie etwa der Schockstarre oder aber auch für Situationen, in denen das Opfer eine Gegenwehr für aussichtlos hält. Das ist insbesondere denkbar bei Übergriffen aus Menschenmengen heraus, wo der erste Übergriff vielleicht noch mit Gegenwehr beantwortet wird, aber der dritte, vierte und fünfte Übergriff irgendwann nicht mehr. Das Nein ist klar zu erkennen aus den vorherigen Handlungen, aber es fehlt dann an der Strafbarkeit. Das wäre auch nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung so und das ist nicht in Ordnung.
Wir müssen uns davon lösen, die Strafbarkeit an abschließend beschriebene Umstände zu knüpfen. Das ist auch die ganz klare Erkenntnis aus den Gesprächen, die ich regelmäßig führe mit Organisationen wie zum Beispiel NOTRUF für vergewaltigte Frauen und Mädchen, eine Organisation, die in Hamburg sehr wertvolle Dienste leistet und die die Stadt deswegen mit regelmäßigen Zuwendungen unterstützt. Aus diesen Gesprächen kenne ich die Hemmnisse in den Strafverfahren, die dazu führen, dass es nicht zu einer Verurteilung kommt. Und aus diesen Hemmnissen ergeben sich genau die Gründe, aus denen viele Opfer dieser Straftaten davor zurückschrecken, Anzeige zu erstatten. Genau dem wollen wir Rechnung tragen.
Es ist häufig so, dass im Strafprozess der Nachweis der Gewalt scheitert, dass die Gegenwehr nicht bewiesen werden kann. Es wird dann gar nicht bestritten, dass ein Nein geäußert wurde oder dass aus den Umständen klar erkennbar war, dass kein Einverständnis besteht, aber es wird bestritten, dass eine Gegenwehr der Frau tatsächlich zu erkennen gewesen sei, und daran scheitert dann die Strafbarkeit. Das kann es nicht sein. Es bleibt – das ist der entscheidende Punkt – auch nach unserem Entwurf dabei, dass das Nein bewiesen werden müsste. Aber in der bisherigen Situation ist es so, dass man das Nein so sehr beweisen kann, wie man will, es muss darüber hinaus auch noch die Gegenwehr bewiesen werden können. Aus diesem Grund scheitert die Verurteilung sehr häufig in diesen Prozessen. Darauf kommt es an.
Im März 2016, nachdem die Bürgerschaft uns dazu aufgefordert hatte, entsprechend tätig zu werden, haben wir einen Entschließungsantrag zum Thema "Nein heißt Nein" im Bundesrat eingebracht. Im letzten Bundesratsplenum lag uns der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme vor, und wir haben dann eine Prüfbitte mit einem konkreten Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Regelung eingebracht und in dieser Stellungnah
me eine umfassende Neustrukturierung des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein" gefordert. Die notwendige Regelung wird in unserem Formulierungsvorschlag sehr klar benannt.
Dieser Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht wäre aber nicht nur eine Erleichterung für konkrete Strafprozesse, sondern auch ein klares gesellschaftliches Signal. Das wirkt also nicht nur im Strafverfahren, weil klargestellt wird, dass die eigene sexuelle Integrität geschützt wird und dass das die gesellschaftliche Aussage ist, der das Strafrecht Ausdruck verleiht. Diese wichtige und deutliche Botschaft müssen wir senden.
Diese Initiativen gründen auf einer guten und langen Tradition Hamburgs, weil Hamburg schon immer Vorreiter in Sachen Frauenrechte und Gleichberechtigung war. Dazu können wir auf viele Vorgängerinnen und Vorgänger verweisen. Hamburg hat sich stets in diesen Fragen engagiert und deswegen auch im eigenen Zuständigkeitsbereich vieles sehr früh eingeführt, was andere dann nachvollzogen oder eben auch noch nicht nachvollzogen haben.
Das gilt zum Beispiel für die Möglichkeit, sich bei der Gerichtsmedizin anonym untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob ein Missbrauch nachweisbar ist. Es ist ganz wichtig für viele Opfer von Straftaten, dass sie erst einmal feststellen können, ob sie überhaupt einen Ansatzpunkt für eine Strafverfolgung haben, bevor sie ihre Identität offenlegen müssen.
Wir haben sehr gut geschulte Abteilungen bei der Polizei, wo den Opfern dieser Straftaten mit sehr viel Verständnis und Empathie begegnet wird, wo sehr genau hingeschaut wird, wo sehr professionell daran gearbeitet wird, die Beweismittel zu sichern. Und wir haben mit langer Tradition die Zeugenbetreuung am Gericht, eine hervorragende Einrichtung, die ein Beispiel für das gewesen ist, was der Bund jetzt mit der psychosozialen Prozessbegleitung auf breiterer Ebene regelt. Hamburg war auch hier vorangegangen.
Deswegen ist es gut und konsequent, dass Hamburg sich jetzt wiederholt im Bundesrat für "Nein heißt Nein" eingesetzt hat. Es freut mich sehr und stimmt mich optimistisch, dass unsere Initiativen jeweils eine parteiübergreifende Mehrheit gefunden haben. Es hat sich jetzt gezeigt, dass auch die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Bund sich deutlich in diese Richtung geäußert haben. Ich finde, dass die Zeit für eine wirkliche Reform des Sexualstrafrechts reif ist.
Angesichts dieses Erkenntnisprozesses auf Bundesebene kann ich die Vorbehalte, die jetzt CDU und FDP hier äußern, nicht ganz verstehen. Aber ich glaube, es kann uns gelingen, Sie im weiteren Verlauf der Debatte zu überzeugen. Es geht schließlich ganz konkret um Frauen, natürlich auch um Männer, aber insbesondere um Frauen, die wir hier schützten wollen, und es geht um die gesellschaftlichen Werte, für die wir in Hamburg stehen. Deswegen ist es wichtig, dass wir handeln. Natürlich zeigen auch die Vorfälle in der Silvesternacht, welche Relevanz das hat. Aber auch die alltäglichen Erfahrungen derjenigen, die jeden Tag gegen sexuellen Missbrauch arbeiten, zeigen dies sehr deutlich. Ich finde, wir sollten dabei bleiben, dass Hamburg dieses klare Signal setzt und beharrlich an der Forderung dranbleibt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Wort vorweg: Es ist gut, dass der entlassene Sicherungsverwahrte wieder in Haft ist, und ich finde es auch richtig, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Widerruf der Bewährung gestellt hat.
Der Mann hat in kürzester Zeit mehrere Weisungsverstöße begangen und damit gezeigt, dass er nicht gewillt ist, sich an die Regeln zu halten. Mein ausdrücklicher Dank noch einmal an dieser Stelle geht an alle Beteiligten bei der Polizei, bei der Führungsaufsichtsstelle, bei der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde für die gute Zusammenarbeit.
Nun zur Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fakt ist, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Anstalt wie auch in meiner Behörde sehr qualifiziert sind.
Erstaunlich, dass Sie das lächerlich finden.
In meiner Behörde sind sehr qualifizierte Leute, die hoch engagiert arbeiten.
Sie haben intensive Erfahrungen in der Arbeit mit Gefangenen und auch mit Sicherungsverwahrten.
Diese Menschen machen einen schwierigen Job, und sie machen ihn gut.
Dafür verdienen sie Respekt und Unterstützung.
Der Umgang mit Sicherungsverwahrten ist nicht einfach. Die Devise wegsperren, und zwar für immer, ist angesichts der zu Recht fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr umsetzbar. Gefordert ist stattdessen, dass es immer eine Chance auf Resozialisierung gibt. Gleichzeitig müssen die Anstalten stets die Sicherheit garantieren. Schließlich sitzt niemand oh
ne sehr triftigen Grund in der Sicherungsverwahrung. Genau in dieser Situation war es für die Justizvollzugsanstalt ausgesprochen schwierig, alles richtig zu machen. Es gab von ihrer Seite sehr viele Therapieversuche. Sie stand letztlich aber im aus ihrer Sicht nicht auflösbaren Spannungsfeld zwischen der Weisung, eine Therapie bei einem bestimmten Therapeuten außerhalb der Anstalt durchzuführen, und der nicht abgemilderten Verantwortung dafür, eine Flucht zu verhindern. Ich halte die von der Anstalt seinerzeit vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen für nicht übertrieben. Seine mehrfache Flucht bei einer früheren Inhaftierung und die prompten Weisungsverstöße in der letzten Woche sprechen da eine deutliche Sprache.
Auch im Hinblick auf das richtige Verfahren waren die Vorgaben der Rechtsprechung der hamburgischen Gerichte widersprüchlich; wir haben das im Ausschuss erörtert. Umso wichtiger wäre ein intensiverer Austausch in einer solch schwierigen Situation gewesen, um genau das zu tun, was wir sonst in diesen vielen Fällen tun, nämlich gemeinsam zu beraten, um eine Lösung zu finden. Das ist Aufgabe der Justizbehörde, auch die Aufgabe der Leitung der Justizbehörde und auch meine Aufgabe, was uns jede Woche beschäftigt.
Für die Zukunft ist für diese Fallgruppe sehr konkret sichergestellt, dass sich das nicht wiederholt. Erstens hat das Oberlandesgericht nun klargestellt, wie Justizvollzugsanstalt und Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde vorgehen müssen, wenn eine Therapieweisung sich als nicht durchführbar herausstellt.
Zweitens habe ich als sofortige Konsequenz angeordnet, dass JVA und Aufsichtsreferent in einer monatlichen Besprechung sämtliche Fälle von Sicherungsverwahrten durchgehen und sich so frühzeitig über problematische Entwicklungen austauschen. Die Frage, wie es im Einzelnen zu der Entlassung kommen konnte, untersuchen wir nun genau. Aus jetziger Sicht ist allerdings klar, dass es darauf keine einfache Antwort gibt. Ich habe deswegen die Leiterin der Personalabteilung meiner Behörde beauftragt, das gesamte Verfahren einschließlich der internen Abläufe gründlich zu untersuchen.
Sie soll klären, wie mit der Information, dass der Beschluss des Gerichts für eine externe Therapie nicht mit der Beurteilung der Sicherheitslage in Einklang zu bringen sei, umgegangen wurde. Dies ist nicht nur wichtig, damit wir wissen, wo es gehakt hat. Wir brauchen belastbare Ergebnisse, um den Prozess und die Abläufe beurteilen zu können. Das ist wichtig, damit wir für die Zukunft daraus lernen können.
Wir haben sehr fähige Leute in der Hamburger Justiz, bei mir in der Behörde und in den Anstalten. Uns allen ist daran gelegen, dass der Vollzug sicher ist und für die Hamburgerinnen und Hamburger, die Inhaftierten und die Bediensteten verlässlich läuft.
Die Arbeit im Vollzug ist ein Knochenjob. In der Regel muss man mit Leuten umgehen, die erst lernen müssen, Regeln einzuhalten. Das kann nicht jede und nicht jeder. Ich arbeite daher seit meinem Amtsantritt daran, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, erstens durch die Steigerung der Ausbildung. Justizvollzugsbedienstete gibt es nicht auf dem Arbeitsmarkt. Wir bilden deshalb massiv aus. Wir haben 2015 die Ausbildung auf drei Lehrgänge erhöht, bieten dieses Jahr fünf an und werben jetzt intensiv um geeignete Auszubildende.
Zweitens: durch die Umstrukturierung des gesamten Justizvollzugs. Marode und leer stehende Gebäude kosten uns Geld, aber auch Personal. Wir haben Kleinstvollzüge, die zum Teil so wenige Gefangene haben, dass wir ihnen auf Dauer kein breites Qualifizierungsangebot bieten können. Statt uns auf die Arbeit mit den Gefangenen zu konzentrieren, müssen wir mit knappem Personal eine breite Vollzugslandschaft in der Fläche absichern. Das kann nicht richtig sein.
Ein zentrales Ziel dabei ist, dass sich die Bediensteten in den Anstalten gegenseitig stärker unterstützen können. Deshalb prüfen wir, wie wir den Justizvollzug 2020 gestalten und Synergieeffekte mit Schleswig-Holstein nutzen können.
Zuletzt ein Wort zur Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Auch hier haben wir gemeinsam für Bewegung gesorgt. Wir haben Gerichte und Staatsanwaltschaften seit meinem Amtsantritt um 31 Köpfe verstärkt, nämlich um drei Richterinnen und Richter und ebenso viele Servicekräfte für das Sozialgericht, fünf Richterinnen und Richter und ebenso viele Servicekräfte im Stellenpool für Gerichte und Staatsanwaltschaften, neun Richterinnen und Richter und sechs Servicekräfte für die Verwaltungsgerichte. Einen solchen Personalzuwachs hat es in der Hamburger Justiz in den letzten 20 Jahren unter keinem Senat gegeben.
Wir haben die Ausbildungsangebote für die Justizlaufbahn intensiviert. Damit begegnen wir den Schwierigkeiten, um geeignetes Personal für die
Tätigkeit in den Geschäftsstellen der Gerichte auf dem freien Arbeitsmarkt zu finden. Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Ausgleichsmöglichkeiten für langzeiterkrankte Dezernentinnen und Dezernenten geschaffen. Damit unterstützen wir die ansonsten besonders belasteten Vertreterinnen und Vertreter. Personalverstärkung ist das eine, Entlastung bei Verfahren und in der täglichen Arbeit ein anderer wesentlicher Baustein. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir überflüssigen Ballast loswerden, und arbeite gemeinsam mit anderen Justizministerinnen und Justizministern an Lösungen, wie wir Verfahren entschlacken können. Gute Justiz ist harte Arbeit.
Gute Justiz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug, bei den Staatsanwaltschaften, an den Gerichten und in der Justizbehörde leisten. Es ist meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen stimmen,
damit sie ihre Arbeit erledigen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich war schwer erschüttert über die öffentlichen sexuellen Übergriffe, die wir in der Silvesternacht in Köln, in Hamburg und in einer Reihe weiterer Städte erlebt haben. Es wurde eine ganze Reihe von Vergleichen im Hinblick auf diese Straftaten angestellt, und wer sich systematisch mit Straftaten beschäftigt, weiß, dass die Betrachtung tatsächlich immer erst einmal im Hellfeld beginnt, also mit dem, was wir tatsächlich wissen, was konkret angezeigt wurde. Legt man das zugrunde, dann muss man sehr deutlich sagen – und da, finde ich, ist auch jede Relativierung unangebracht –, dass tatsächlich in der Silvesternacht eine zuvor noch nicht dagewesene Ballung von sexuellen Angriffen gegen Frauen im öffentlichen Raum stattgefunden hat. Das ist schon ein sehr bedenkenswertes, sehr beunruhigendes Ereignis, das natürlich Konsequenzen haben muss. Ich finde, das muss man so deutlich sagen, das gehört zur nüchternen Betrachtung dazu.
Zur nüchternen Betrachtung gehört auch dazu, dass wir möglichst viel wissen über die Taten, die sich tatsächlich ereignet haben, und möglichst viel wissen über die Täter. Dazu gehört natürlich auch, dass wir die Herkunft der Täter erfahren, ihre Geschichte, die Umstände der Tat, alle Faktoren, die auf diese Tat eingewirkt haben. Das gehört dazu, damit ein angemessenes Urteil gefunden werden und der Rechtsstaat angemessen reagieren kann. Das gehört dazu, um künftig solche Straftaten zu verhindern, sei es, indem speziell auf diese Täter eingewirkt werden kann, sei es, um generell bei bestimmten Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken, dass sich solche Taten wiederholen. Deswegen brauchen wir auch überhaupt keine Tabus und auch keine Nachhilfe von bestimmten Seiten.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir aufgrund der intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu konkreten Erkenntnissen kommen werden. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft bedanken, die diese Ermittlungen mit sehr hohem Nachdruck in
einer Ausgangssituation durchführen, die zunächst nicht einfach ist. Immerhin handelt es sich um Straftaten, die sich in einer dichten Menschenmenge ereignet haben sollen. Gleichwohl werden diese Ermittlungen sehr intensiv und konsequent geführt; dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir den konkreten Ermittlungserfolgen höchste Priorität einräumen.
Gegenstand der Ermittlungen ist tatsächlich auch der Vorwurf der sexuellen Nötigung, also die Verbindung einer sexuellen Handlung mit einer Gewalthandlung. Das ist Teil dessen, was Gegenstand der Ermittlungen ist, sodass hier erhebliche Straftaten im Raum stehen und auch höhere Strafen möglich sind. Aber ich habe mir eine ganze Reihe von Sachverhalten vorlegen lassen, die sich aus den Strafanzeigen ergeben. Und da muss man sehen, dass eine ganze Reihe der angezeigten Vorfälle den Straftatbestand der sexuellen Nötigung nicht erfüllen, sondern allenfalls den Straftatbestand der Beleidigung in Form der tätlichen Beleidigung. Das bedeutet dann natürlich deutlich niedrigere Strafen. Dazu muss man sagen, dass uns alle diese sexuellen Übergriffe zu Recht empört haben. Diese Wertung wird bislang so vom Strafgesetzbuch nicht geteilt. Deswegen sage ich in aller Deutlichkeit: Wer die Konsequenz des Rechtsstaats verlangt, muss ihm dazu auch die Mittel geben.