Uwe Serke

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Hochverehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Die Häuser des Jugendrechts haben sich hervorragend bewährt und sind zu Erfolgsmodellen geworden, die bundesweit eine hohe Anerkennung genießen.
Dieser Satz stammt aus meiner Rede vor gut eineinhalb Jahren hier im Plenum, und er ist mehr denn je gültig. Wir, die Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hatten seinerzeit die Landesregierung darum gebeten, das Modell der Häuser des Jugendrechts bedarfsgerecht auszubauen. Nach der damaligen Plenardebatte wurde dies im Rechtspolitischen Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der LINKEN auch so beschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt hatten die bereits bestehenden Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und in Frankfurt-Höchst die in sie gesetzten Erwartungen mehr als erfüllt. Ein weiteres Haus des Jugendrechts im Norden Frankfurts stand kurz vor der Eröffnung. Mittlerweile arbeitet auch diese größte der drei Einrichtungen erfolgreich.
Heute können wir feststellen: Die Hessische Landesregierung in Person von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und Innenminister Peter Beuth hat gehandelt.
Das Erfolgsmodell Haus des Jugendrechts wird bedarfsgerecht ausgeweitet, und es macht Hessen verlässlich sicherer. Denn mit Bestehen der Häuser des Jugendrechts ging die Jugendkriminalität deutlich, um rund 30 %, zurück. Das ist ein großartiger Erfolg. Deshalb ist es gut, dass mittlerweile zwei weitere Häuser des Jugendrechts in konkreter Planung sind.
In Frankfurt wird gerade nach einem geeigneten Standort im Osten oder Süden der Stadt für ein drittes Frankfurter Haus des Jugendrechts gesucht. Auch die Stadt Offenbach hat beschlossen, ein Haus des Jugendrechts einzurichten. Dort ist man derzeit auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie und stimmt die Finanzierung ab. Das Land unterstützt dieses Vorhaben, und der Landtag hat in den Landeshaushalt per Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusätzlich gut eine halbe Million Euro für das Haus in Offenbach eingestellt.
Meine Damen und Herren, das Land Hessen macht das Angebot zur Einrichtung der Häuser des Jugendrechts, aber es braucht Kommunen, die sich politisch für ein Haus des Jugendrechts entscheiden und bereit sind, sich finanzi
ell und mit der Bereitstellung eines Standorts und qualifizierten Personals zu beteiligen.
In den Städten, in denen das Projekt bisher verwirklicht oder angedacht wurde, herrscht große politische Übereinstimmung über Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Einrichtung. Sowohl in Frankfurt als auch in Offenbach ist dies auch so von den Regierungsbündnissen in ihren Koalitionsverträgen festgehalten. Ich halte das für ein hervorragendes Beispiel einer guten und zielführenden Zusammenarbeit zwischen dem Land Hessen und seinen Kommunen.
Meine Damen und Herren, als erster Redner, der heute zu diesem Thema spricht, möchte ich noch einmal erläutern, was das Besondere an den Häusern des Jugendrechts ist. Dort arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend- bzw. Jugendgerichtshilfe eng und konstruktiv unter einem Dach zusammen. Durch diese enge Kooperation kann schnell auf Straftaten reagiert werden. Ein jugendlicher Straftäter wird so umgehend eine Reaktion auf seine Tat erfahren und die Folgen seines Handelns zeitnah spüren. Nur durch diesen erkennbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Straftat und Sanktion kann bei jungen Menschen die Einsichtsfähigkeit für ihr Fehlverhalten verstärkt und dem Beginn krimineller Karrieren entgegengewirkt werden.
Durch die schnelle, effektive und nachvollziehbare Bestrafung sowie den erhöhten Kontrolldruck werden viele Jugendliche von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist der wichtigste, aber nicht der alleinige Vorteil der Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen in den Häusern des Jugendrechts. Weiterhin von Bedeutung ist, dass der jugendliche Straftäter umfassend betreut werden kann. So wird beispielsweise sein familiäres Umfeld eingebunden, um mögliche Ursachen für das kriminelle Verhalten zu ergründen. Zentrale Voraussetzung dafür ist das sogenannte Wohnortprinzip, das dafür sorgt, dass alle Straftaten eines Jugendlichen in nur einem Haus des Jugendrechts zusammenlaufen und behandelt werden. So entsteht eine gute Kenntnis der Mitarbeiter von dem Jugendlichen und seinem Umfeld, die dazu beiträgt, entsprechend reagieren zu können und im besten Fall weitere Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern.
Es gibt sogar Fälle, in denen durch den Einbezug der Familie auch auf Geschwister des Straftäters eingewirkt werden konnte, die auffällig waren, ohne bereits konkret straffällig geworden zu sein. Die enge Begleitung durch die Mitarbeiter führt zudem dazu, dass die betroffenen Jugendlichen Vertrauen fassen, da sie einen Ansprechpartner wahrnehmen, von dem sie Hilfe erwarten können.
So sind die Häuser des Jugendrechts in den betreffenden Gebieten zu einem Anlaufpunkt geworden, an den sich sogar Jugendliche, die gar keine Vorladung haben, von sich aus mit der Bitte um Rat wenden. Auch dies trägt präventiv zur Vermeidung von Straftaten bei.
Meine Damen und Herren, die Arbeit der Häuser des Jugendrechts geht noch weiter. Sie helfen delinquenten Jugendlichen etwa bei der Berufswahl, indem sie mit den Jobcentern zusammenarbeiten. Sie bieten in Zusammenarbeit mit der Drogen- und Schuldnerberatung Hilfestellung bei Suchtproblemen oder Überschuldung, und sie wirken in den Stadtteilen, für die sie zuständig sind, vorbeugend durch Präventionsarbeit. Nicht zuletzt leisten die Frankfurter Häuser des Jugendrechts durch den Täter-Opfer-Ausgleich in Kooperation mit dem Evangelischen Regionalverband einen wichtigen Beitrag zur Konfliktlösung und -verarbeitung.
Das Haus des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst arbeitet zudem seit einiger Zeit mit dem Violence Prevention Network zusammen. Dadurch sollen Jugendliche vor der Gefahr geschützt werden, sich politisch oder religiös zu radikalisieren. Jungen Menschen, die in extremistische Kreise geraten sind, bietet man Programme zur Deradikalisierung und Ausstiegshilfen an.
Werte Kolleginnen und Kollegen, da die Einrichtung in Frankfurt-Höchst in meinem Wahlkreis liegt, habe ich mich schon mehrfach persönlich von der hervorragenden Arbeit überzeugen können, die dort geleistet wird. Ich habe bei diesen Besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als hoch motivierte und in starkem Maße engagierte Personen kennengelernt. Sie gehen in ihrer Aufgabe auf, Jugendkriminalität zu bekämpfen, kriminelle Karrieren abzubrechen und den Jugendlichen einen Weg zu einem straffreien Leben aufzuzeigen.
Das Konzept der Häuser des Jugendrechts lebt maßgeblich von dieser Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Institutionen, eng und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Dafür gebühren allen Bediensteten in den Häusern des Jugendrechts Dank und Anerkennung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Häusern des Jugendrechts bietet die Hessische Landesregierung ein Modell an, das sich sehr erfolgreich entwickelt hat und bundesweit anerkannt ist. Nach den positiven Erfahrungen in Frankfurt und Wiesbaden würden wir es begrüßen, wenn das Modell auf weitere Städte und Gemeinden, in denen Bedarf besteht, ausgeweitet wird. Ich kann alle größeren Städte in Hessen nur ermutigen, sich mit der Frage der Einrichtung eines solchen Hauses intensiv zu beschäftigen. Aus meiner Sicht ist das Modell der Häuser des Jugendrechts ein gutes Beispiel, wie mit einem sinnvollen Projekt ein parteiübergreifender Konsens erreicht und zu einem Erfolg geführt werden kann.
Es würde mich freuen, wenn wir uns hier im Hessischen Landtag weiterhin einig darüber wären, diesen Weg gemeinsam fortzusetzen, und so mit dem Konzept der Häuser des Jugendrechts Hessen sicherer machen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, hier und heute über die Häuser des Jugendrechts sprechen zu dürfen, dies insbesondere, da eines der beiden bisherigen Häuser des Jugendrechts, das in Frank
furt-Höchst, in meinem Wahlkreis liegt und ich mich bereits persönlich von der hervorragenden Arbeit überzeugen konnte, die dort von einem hoch motivierten Team geleistet wird.
Mit Blick darauf, dass in gut drei Wochen ein drittes Haus des Jugendrechts im Frankfurter Norden, im Mertonviertel, eröffnet wird, ist aktuell zudem ein passender Zeitpunkt, um über die Arbeit dieser Einrichtungen zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, nachdem wir uns nun im fünften Jahr des Betriebs der beiden Einrichtungen in Wiesbaden und Frankfurt-Höchst befinden, können wir festhalten: Die Häuser des Jugendrechts haben sich hervorragend bewährt und sind zu Erfolgsmodellen geworden, die bundesweit eine hohe Anerkennung genießen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Zielsetzung für die Häuser des Jugendrechts in Hessen war und ist zunächst ein Gedanke grundlegend: Durch eine räumlich zusammenliegende und behördenübergreifende Kooperation der mit der Jugendkriminalität befassten Institutionen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe bzw. Jugendgerichtshilfe, soll eine schnellere Bearbeitung der Verfahren ermöglicht werden.
Dies ist auch gelungen. Die zeitliche Nähe von Tat und Sanktionierung ermöglicht es, den jugendlichen Straftätern rasch eine Konsequenz ihres kriminellen Handelns aufzuzeigen, damit sie unmittelbar spüren, dass es falsch war, was sie getan haben.
Damit wird zugleich dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken eine bessere Geltung verschafft.
Es reicht jedoch nicht aus, dieses Projekt nur unter dem Aspekt der Beschleunigung der Verfahren zu betrachten. Denn ein Erfolg soll nicht allein durch strafrechtliche Ahndung erzielt werden. Mindestens ebenso wichtig ist es, dass Maßnahmen zur Prävention und Resozialisierung umfassend Platz greifen können.
Ein wesentlicher Faktor dafür ist die Anwendung des Wohnortprinzips. Das heißt, die Tat wird am Wohnort des Täters geahndet, nicht dort, wo sie begangen wurde. Dadurch ist es möglich, die Straftat und den Täter umfassend zu betrachten und die persönliche Situation des Jugendlichen mit einzubeziehen. Ziel ist es, die Ursachen für das kriminelle Verhalten aufzuzeigen und mit genau zugeschnittenen Maßnahmen auf das Verhalten des betreffenden Jugendlichen zu reagieren. Umgangssprachlich würde man wohl sagen: Sie kennen ihre Pappenheimer.
Meine Damen und Herren, die Häuser des Jugendrechts bieten außerdem lösungsorientierte Beratungsgespräche an, durch die enge Kontakte mit kriminellen oder sozial auffälligen Jugendlichen hergestellt werden und in die auch deren Eltern eingebunden sind. So können Vergehen, wie etwa eine nicht gezahlte Handyrechnung oder wiederholtes Schwarzfahren, oftmals schnell und unkompliziert geahndet und abgeschlossen werden. Dies gibt die Möglichkeit,
schon bei kleineren Delikten frühzeitig einzugreifen und eine kriminelle Karriere – in deren Verlauf Jugendliche im schlimmsten Fall als Intensivstraftäter enden – möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern.
Meine Damen und Herren, nach dem erfolgreichen Start der beiden Häuser des Jugendrechts wurden die Angebote mittlerweile sogar noch erweitert. In Frankfurt-Höchst ist eine Zusammenarbeit mit dem nahe gelegenen Jobcenter – zur Berufsorientierung – und mit dem Verein Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt gelungen, was auch von den Jugendlichen gut angenommen wird. Auch die Drogen- und Schuldnerberatung wird in die Arbeit einbezogen.
Alle diese Aspekte tragen dazu bei, einen Jugendlichen, der eine Straftat begangen hat, auf den rechten Weg zurückzubringen, damit er nicht in die Spirale weiterer Kriminalität gerät. Auch dem Täter-Opfer-Ausgleich wird eine hohe Bedeutung beigemessen, um die Auseinandersetzung mit der Tat zu fördern und im Idealfall ein Konfliktregelungsgespräch zwischen dem Täter und dem Opfer herbeizuführen.
Ein wichtiger Baustein ist nicht zuletzt, dass die Häuser des Jugendrechts aktiv an der Präventionsarbeit teilhaben. Sie wollen auch dort Ansprechpartner sein, wo noch kein kriminelles Verhalten vorliegt. So führen sie Veranstaltungen – wie Workshops und Vorträge an Schulen und in Jugendhäusern – sowie auf Jugendliche ausgerichtete Präventionsstreifen durch und arbeiten eng mit den regionalen Präventionsräten zusammen.
Meine Damen und Herren, bei der Einrichtung der Häuser des Jugendrechts gab es auch Bedenken. Zum einen wusste man nicht, ob den beteiligten, mit durchaus unterschiedlichen Ansätzen arbeitenden Institutionen eine konstruktive Zusammenarbeit gelingen werde. Zum anderen befürchtete man, dass die präventiven und resozialisierenden Angebote der Einrichtungen auf mangelnde Akzeptanz bei den betroffenen Jugendlichen stoßen könnten. Diese Zweifel haben sich nicht bestätigt. Im Gegenteil: In den beiden Häusern des Jugendrechts arbeiten die Staatsanwaltschaft, die Jugendhilfe bzw. Jugendgerichtshilfe und die Polizei mit großem Einsatz und hoher Fachkompetenz effizient zusammen.
In Frankfurt-Höchst gab es von Anfang an eine reibungslose und von Respekt und Vertrauen getragene Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Wiesbaden, wo es keine eigene Jugendgerichtshilfe gibt, hat sich die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe aufgrund unterschiedlicher Erwartungen und Arbeitsmöglichkeiten zunächst etwas schwierig gestaltet. Mittlerweile funktioniert die Zusammenarbeit deutlich besser. Alle Beteiligten betonen aber weiterhin, dass die Tatsache, dass es in Wiesbaden keine eigene Jugendgerichtshilfe gibt, nicht optimal ist.
Die wissenschaftliche Bewertung des Projekts, die von der Kriminologischen Zentralstelle in Zusammenarbeit mit der Universität Gießen durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Haus des Jugendrechts identifizieren und die gemeinsame Bearbeitung der Fälle als eine wesentliche Verbesserung ihrer Arbeitssituation einschätzen.
Meine Damen und Herren, in beiden Häusern ist es durch die neue Herangehensweise gelungen, die Verfahren zu beschleunigen und einen positiven Effekt auf das delinquente Verhalten der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erzielen. Sowohl in Wiesbaden als auch in den Stadtteilen des Frankfurter Westends zeigen die Fallzahlen bei der Jugendkriminalität eine sinkende Tendenz. Die Häuser des Jugendrechts leisten mit ihrer Arbeit somit einen Beitrag zu der seit Jahren stetig sinkenden Kriminalitäts- und der steigenden Aufklärungsquote in Hessen.
An dieser Stelle gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Häuser des Jugendrechts, die mit qualitativer Arbeit und außergewöhnlich hohem Engagement den Erfolg der beiden Häuser ermöglicht haben.
Meine Damen und Herren, wir, die Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind daher der Überzeugung, dass dieses Erfolgsmodell dort, wo Bedarf besteht, auf andere Regionen auszuweiten ist. Dies geschieht bereits beim dritten und bislang größten Haus des Jugendrechts im Frankfurter Norden, auf dessen Eröffnung am Freitag, dem 27. März 2015, wir uns freuen können. Dieses Haus wird für 178.000 Einwohner in 17 Stadtteilen Verantwortung übernehmen. Dort werden 18 Polizisten und sechs Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Organisatorisch ist diese Einrichtung an das Haus des Jugendrechts in Höchst angelehnt. Ich bin sicher, dass sie genauso erfolgreich arbeiten wird.
Meine Damen und Herren, seit die Einrichtung der Häuser des Jugendrechts im Jahre 2008 durch die damalige Hessische Landesregierung vorbereitet wurde, bestand im Hessischen Landtag große Einigkeit darüber, dass dies ein sinnvolles Projekt zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ist. Auch in den Stadtparlamenten von Frankfurt und Wiesbaden haben die Häuser des Jugendrechts einen fraktionsübergreifenden Rückhalt. Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine an der Sache orientierte Arbeit geleistet werden und zum Erfolg führen kann; denn die Häuser des Jugendrechts sind eine Erfolgsgeschichte, der wir demnächst ein weiteres Kapitel hinzufügen werden.
Deshalb freue ich mich, wenn wir auch heute hier im Hessischen Landtag diesen Weg gemeinsam beschreiten und das Modell „Häuser des Jugendrechts“ bedarfsgerecht fortentwickeln können.