Wilhelm Dietzel
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hessen bekommt ein eigenes Gaststättengesetz. Das Ziel, das damit verfolgt wird, nämlich die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in der Gastronomie zu verbessern, wird damit sicherlich erreicht.
Das Gaststättengewerbe in Hessen ist bunt und vielfältig. Das sehen Sie, wenn Sie den Hessischen Landtag verlassen und in die Goldgasse, aber auch in andere Gassen gehen. Wir haben mehr als 9.600 angemeldete Unternehmen. 90.000 Menschen verdienen dort ihr Geld. Sie machen einen Umsatz von insgesamt 4 Milliarden € im Jahr.
Durch die Föderalismusreform vom 01.09.2006 gab es die Möglichkeit, ein eigenes Gesetz zu machen, das zugleich ein schlankes ist, die Rahmenbedingungen für die Gastronomie festzulegen und vor allen Dingen auch für Vereinfachungen in den Bereichen zu sorgen.
Das wird sicherlich auch die Diskussion zeigen, die wir in den nächsten Ausschusssitzungen über diesen Gesetzentwurf führen werden.
Trotzdem ist es wichtig – das ist in dem Gesetzentwurf auch verankert –, dass die Zuverlässigkeit der Gastronomen gesichert ist und dass wir für die Jugendlichen Verantwortung übernehmen. Deswegen wurde auch explizit ausgeführt, dass mit Flatrate-Partys und Komasaufen in Hessen jetzt Schluss ist.
Ich denke, dass das eine wichtige Sache ist. Wir haben an diesem Punkt sicher auch Verbündete. In Thüringen, Bremen und Brandenburg sind Gesetze erlassen worden, in denen das entsprechend geregelt wurde. Wirten, die sich nicht daran halten, wird mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € oder mit dem Entzug der Betriebserlaubnis gedroht. Ich glaube, damit haben wir ein wirksames Instrument.
Kern des Gesetzentwurfs ist allerdings, dass einerseits die Gaststättenerlaubnis entfällt und andererseits noch angezeigt werden muss. Aber damit ist kein Wildwuchs gemeint, sondern die Unterlagen müssen vorgelegt und von den Kommunen auch kontrolliert werden. Als Beispiel will ich nur nennen: Führungszeugnis, Auskunft über das Gewerbezentralregister, Insolvenzgericht, Steuersachen und eine Schulung in Lebensmittelhygiene. Das wurde eben angezweifelt.
Ich denke, dass die Regelung in Bezug auf die Straußwirtschaften richtig ist. Da ich sieben Jahre lang in Eltville gewohnt habe, weiß ich,
es ist zwar wichtig, dass die eigene Produktion nachgewiesen wird; aber vor allen Dingen muss auch Spielraum ge
geben werden. Das Angebot von warmen Speisen und das Vorhandensein von mehr als 40 Sitzplätzen sind eine angemessene Forderung, die auch den Interessen der Winzer entgegenkommt. Aber das Ziel muss es sein, bürokratischen Ballast abzuwerfen, Existenzgründungen zu erleichtern und in Bezug auf die Verbraucher keine Abstriche zu machen.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir die Stellungnahme des Hotel- und Gaststättenverbands anschaue, stelle ich fest, es ist eindeutig: Der DEHOGA Hessen begrüßt den vorgelegten Entwurf eines Hessischen Gaststättengesetzes ausdrücklich.
Die Beseitigung des Konzessionserfordernisses und die folgerichtigen Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten der Praxis entsprechen sowohl den Bedürfnissen des Gastgewerbes als auch denen der kommunalen Behörden. Das sehen aber manche anders.
Das ist eben schon gesagt worden. Zum Beispiel heißt es in der Stellungnahme des Hessischen Städtetags, aus der Herr Frankenberger gerade zitiert hat, das neue Recht werde schlechter als das alte. Daher müssen wir uns mit diesem Thema einmal beschäftigen.
Ich denke, es gibt in dem Entwurf nichts, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Kommunen bedeutet. Sicherlich wird eine Umorganisation notwendig sein. Aber wir gehen eher davon aus, dass es zu finanziellen Entlastungen kommt.
Vielleicht haben sie die Sorge, dass keine Gebühren erhoben werden können. Es werden Gebührentatbestände geschaffen – das lässt sich sicherlich regeln –, und bis dahin gilt das Hessische Verwaltungskostengesetz. Wenn ich mir die Formulierung vor Augen führe – „eher Entlastungen“ –, stelle ich fest, dass die Vertreter der überwiegenden Zahl der Städte diese Auffassung zwar nicht teilen, es manche aber doch tun.
Deswegen sollten wir auch die Vertreter der Städte fragen, die die Auffassung teilen, es kommt zu einer Entlastung. Weitere wertvolle Anregungen erwarten wir durch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.