Holger Bellino
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem aufgerufenen Gesetzentwurf bekannt geben.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 16/7687 und damit in der aus der Anlage der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 16/7072 wurde dem Innenausschuss am 20. März 2007 und der Änderungsantrag Drucks. 16/7687 am 28. August 2007 vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 19. Juni 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. August 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zu Beginn wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7687 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 16/7072 war mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden. – Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/6166, anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Haushaltsausschuss, beteiligt, in der 110. Plenarsitzung am 13.September 2006 überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/6166, war dem Innenausschuss am 1. November 2006 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 27. September 2006 behandelt und einvernehmlich beschlossen, dem federführenden Innenaus
schuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum zu überlassen.
Zuvor wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine mündliche Anhörung im Zusammenwirken mit dem federführenden Innenausschuss durchzuführen, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/6166, einstimmig bei Enthaltung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen worden.