Mehmet Sirri Acar
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Deputation für Kinder und Bildung hat am 12. Juni den überwiesenen Antrag der Fraktion DIE LINKE „Recht auf Schulbesuch über das 18. Lebensjahr hinaus“ vom 19. Dezember 2017 beraten und abgelehnt. Das heißt aber nicht, dass im Land Bremen der Schulbesuch für junge Migrantinnen und Migranten nicht für sinnvoll gehalten wird. Im Gegenteil: Bremen tut viel dafür, dass die zu uns gekommenen jungen Menschen hier eine Ausbildung beginnen können oder überhaupt erstmaligen Zugang zu Schulbildung bekommen.
In Bremen steht, anders als zum Beispiel in Bayern, gemäß Artikel 26 der UN-Menschenrechtscharta das Recht auf Bildung im Vordergrund, das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Dieses Recht wird über Bildungsangebote wie zum Beispiel Bremer Integrationsqualifizierung und Einstiegsqualifizierung umgesetzt. Wir brauchen keinen Anspruch auf einen Schulbesuch bis zum 25. Lebensjahr.
Ja. Wir bieten bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten für junge Menschen wie den Besuch von Kursen und Schulen. Außerdem gilt bei uns im Vergleich zu anderen Bundesländern eine lange Schulpflicht von zwölf Jahren. In Hamburg sind es zum Beispiel nur neun Jahre.
Ja. Zusätzlich kann unabhängig vom Lebensalter ein nicht mehr schulpflichtiger junger Mensch seinen schulischen Weg auch fortsetzen. Wir haben dazu sogar einen gesetzlichen Anspruch im Schulgesetz verankert.
Wie wir dem Bericht der Deputation entnehmen können, besteht für diejenigen, die im schulischen Übergangssystem den Abschluss nicht schaffen, sogar noch ein Anspruch auf Wiederholung des Schuljahres.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass ein wesentlicher Teil der jungen Geflüchteten gern und zügig eine Ausbildung beginnen oder arbeiten möchte. Zusätzliche sprachliche Angebote sind sinnvoll und notwendig. Integration gelingt in erster Linie durch Sprache aber eben auch durch Arbeit. Diesen Weg wollen wir weiterhin intensiv unterstützen. Jugendliche in Bremen besuchen im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung die Berufsschule. Das ist in vielen anderen Bundesländern nicht der Fall.
Außerdem haben wir auch eine Berufsschulpflicht. Alle Auszubildenden müssen eine Berufsschule besuchen. In Bayern ist das deutlich anders. Auszubildende mit Abitur müssen gar keine Berufsschule besuchen, und ansonsten gilt die Pflicht dort auch nur bis zum 21. Lebensjahr. In Summe verbringen so junge Geflüchtete mindestens sechs Jahre im berufsbildenden System. Dazu gibt es noch mehrere Möglichkeiten, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür stehen die Maßnahmen der Agentur für Arbeit und das Jobcenter zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, die Frage nach dem Schulbesuch ist berechtigt, aber sie wird durch die Praxis und das breite Angebot beantwortet. Was wir nun brauchen und nur gemeinsam erreichen können, ist zusätzlich die außerschulische Betreuung und Begleitung der junge Menschen, die wir ausbilden und weiterqualifizieren wollen, damit wir das Potenzial der Zugewanderten für unsere Wirtschaft und Gesellschaft fördern können.
Was wir brauchen, ist eine gemeinsame gesellschaftliche Anstrengung. Nehmen wir als Beispiel einen jungen Mann aus Eritrea, Afghanistan oder aus dem Irak.
Nach einer schwierigen Zeit in einem Wohnheim schafft er es in eine eigene Wohnung, geht weiterhin regelmäßig zum Deutschkurs und könnte, sobald er genug Deutsch gelernt hat, einer der von den Betrieben dringend gesuchten Auszubildenden werden. Was er dafür braucht, sind nicht nur Sprachkenntnisse, sondern jemand, der ihm hilft, sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.
Der junge Mann braucht jemanden, der ihm immer wieder aufs Neue sagt, warum er Deutsch lernt, der ihm eventuell einen Praktikumsplatz besorgt und ihn motiviert,
trotz Sorge um seine Familie zu Hause an sich zu arbeiten und in Deutschland einen Beruf zu erlernen. Wir brauchen dringend mehr Betreuungspersonen, ehrenamtliche oder hauptamtliche, die sich quasi als Patinnen und Paten konsequent um diese Leute kümmern, sich einbringen und den Leuten nachhaltig helfen. In die gleiche Richtung geht der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und
SPD zum Thema „Unterstützungsangebote für Geflüchtete in Wohnquartieren durch Personalverlegung ausweiten“, den wir am Dienstag behandelt haben.
Es geht um flexible und bedarfsgerechte Angebote zu Beratung und Unterstützung für unsere zugewanderten Bremerinnen und Bremer, denen unser gutes und hilfreiches System noch unübersichtlich und kompliziert erscheinen mag. Hier können auch Einzelpersonen helfen. Die Kammern können sich hier einbringen, wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, aber auch die Wohlfahrtsverbände sind in diesem Bereich schon lange aktiv. Nicht ein Recht auf Schulbesuch ist in Bremen nötig, Bildungsangebote gibt es genug. Wir müssen uns zusätzlich zur Bereitstellung von Kursen und Weiterbildungen besser kümmern und die Menschen dort abholen, wo sie sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bestandsaufnahme des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in den Schulen im Land Bremen zeigt eindeutig, dass es sich sehen lassen kann.
Das ehrenamtliche Engagement ist in Bremen weit verbreitet. Über 42 Prozent der Bremer Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahre sind gemäß dem 2016 veröffentlichten Freiwilligenservice freiwillig aktiv. Bremen steht damit im Stadtstaatenvergleich an der Spitze, und auch unter den bisher noch nicht Engagierten gibt es über 62 Prozent, die zu einem Engagement bereit sind. Bremen nimmt hier gemeinsam mit den anderen beiden Stadtstaaten und dem Flächenland Hessen eine Spitzenposition ein.
Bürgerschaftliches Engagement hat Tradition. Die Hansestadt Bremen verzeichnet mit aktuell 325 Stiftungen im Vergleich der Bundesländer die zweithöchste Stiftungsdichte, nämlich 49 Stiftungen je 100 000 Einwohner. Jedes Jahr kommen einige Stiftungen hinzu, die einen guten Zweck verfolgen und die die Vielfalt in der Stadt erhalten und bereichern, wie zum Beispiel Bildungs- und Gesundheitsprojekte, die die Integration und die Verständigung fördern.
Stifter müssen nicht unbedingt besonders reich sein. Es gibt Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen, in denen sich Menschen zum Wohle ihrer Stadt oder ihres Stadtteils zusammengetan haben, um Gutes zu bewirken.
In den Schulen gibt es vielfältige und ganz unterschiedliche ehrenamtliche Aktivitäten. Wir haben
private Initiativen, Sport- und Schulvereine, Wettbewerbe, Auszeichnungen und vieles mehr. Die Freiwilligenagentur organisiert und betreut auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Schulen. Es gibt Eltern, die Klassenausflüge begleiten oder bei der Essensausgabe in den Schulen helfen. Es engagieren sich aber auch Schülerinnen und Schüler, in dem sie Jüngeren Nachhilfeunterricht erteilen.
Die Aufgaben und die Herausforderungen sind in den Schulen in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Das Leben von Kindern und Jugendlichen ändert sich, und die Schulen müssen darauf reagieren. Mit einer Öffnung nach außen können die zusätzlichen Bildungs- und Erziehungsaufgaben besser bewältigt werden. Die Schule ist dabei auf ein engagiertes soziales Umfeld und die Unterstützung durch außerschulische Partner angewiesen.
Dabei geht es nicht darum, dass Ehrenamtliche als billige Arbeitskräfte angesehen werden oder sogar der Einsatz von Ehrenamtlichen den Regelunterricht ersetzt. Sie können aber das Kollegium und die Schulen entlasten, indem sie etwa in der Pause, in der Bibliothek oder bei den Hausaufgaben die Aufsicht führen, durch Nachhilfe, Lese- oder Sprachförderung unterstützen oder zusätzliche Kurse anbieten.
Einen unschätzbaren Beitrag leisten auch die vielen Ehrenamtlichen in den Sportvereinen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter bieten in den Sportgruppen mehrmals in der Woche Trainingsstunden für die Kinder und Jugendlichen an, dazu kommen noch an etlichen Wochenenden die Wettkämpfe. Es ist viel Zeit, die sie dort einbringen. Ohne unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ginge das alles nicht. Wir sind froh darüber, dass wir sie haben.
Wir begrüßen ausdrücklich das vielfältige ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Es fördert die Aneignung sozialer Werte und bestärkt die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Verantwortungsübernahme in der Gesellschaft. Ehrenamtler bringen Ideen in die Schule und bringen ihre Kreativität ein. Somit haben diese Nicht-Lehrer einen erheblichen Wert für die Entwicklung der Kinder.
Das Ehrenamt trägt seine Bedeutung schon im Namen. Die geleistete Arbeit wird nicht mit Geld entlohnt, sondern mit sozialen Kontakten und dem Gefühl, geholfen zu haben.
Meine Damen und Herren das bürgerschaftliche Engagement, das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit stärken und prägen den Zusammenhalt Bremens. Sie müssen aber auch betreut und gefördert werden. Dazu gehört nicht nur ein offenes Klima, sondern auch eine unterstützende Infrastruktur.
Am 18. Februar hat im Rathaus die 8. Freiwilligenbörse, Aktivoli, stattgefunden. Sie ist mit circa 2 000 jährlichen Besuchern der größte Treffpunkt für alle Bremerinnen und Bremer, die in ihrer Stadt etwas bewegen wollen. Wie sehr dieses Engagement in Bremen auch von höchster Stelle anerkannt und wertgeschätzt wird, zeigt der Senatsempfang aus Anlass des Internationalen Tages der Ehrenamtlichen, zu dem die Vereinten Nationen seit 1986 im Dezember aufrufen.
In Bremen wurde freiwilliges Engagement im Dezember bereits zum siebten Mal mit einem festlichen Akt gewürdigt. Außerdem wurde von Bremen und Niedersachsen eine gemeinsame länderübergreifende Ehrenamtskarte als eine Art attraktive Form der Auszeichnung für herausragendes Engagement ins Leben gerufen.
Zum Glück haben wir in Bremen viele Ehrenamtliche. Wir sollten uns weiterhin gut um sie kümmern und ihre Arbeit wertschätzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Zulassungskriterien der vertragsärztlichen Versorgung richten sich im Wesentlichen nach dem angenommenen Versorgungsbedarf der Bevölkerung und medizinischen Aspekten. Sonderbedarfe für bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise behinderte Menschen oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, werden im Ausnahmefall berücksichtigt, wenn dies aus medizinischen Gründen für erforderlich erachtet wird.
Nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gehören bisher jedoch nicht zu den medizinischen Gründen. Nach derzeitiger Rechtslage kann eine besondere Sprach- und Kulturkompetenz keine Bevorzugung bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung begründen. Dies ist aus Sicht der medizinischen Versorgung unverständlich, da somit zunehmende Bevölkerungsteile praktisch von der psychotherapeutisch-medizinischen Versorgung ausgeschlossen sind. Im Bereich der sprechenden Medizin, das heißt insbesondere in der Psychotherapie, ist die Möglichkeit zu kommunizieren die zwingende und notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
Eine gute sprachliche und interkulturelle Verständigung gilt als eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung.
Ohne die Schaffung entsprechender Therapiebedingungen ist vielen Personengruppen der Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung verwehrt.
Daher ist der Abbau von Sprachbarrieren zumindest im psychotherapeutischen Bereich aus medizinischen Gründen erforderlich. Die derzeit geltende Rechtslage trägt diesem Versorgungsgebot allerdings nicht Rechnung.
Im Bundesland Bremen haben rund 180 000 Menschen einen Migrationshintergrund, also knapp 28 Prozent. Durch den Zuzug von vielen Tausend Geflüchteten in den letzten beiden Jahren hat sich der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsangeboten, die mehrsprachig und kultursensibel ausgerichtet sind, noch deutlich erhöht. Migrantinnen und Migranten leiden fast doppelt so häufig unter psychischen Erkrankungen wie der Bevölkerungsdurchschnitt. Die medizinische Versorgungsproblematik ist in diesem Bereich also offensichtlich.
In Bremen sind trotz einer formal guten psychotherapeutischen Versorgungsquote die Wartezeiten für eine psychotherapeutische Behandlung entsprechend der deutschlandweiten Situation grundsätzlich zu lang. Viele Patientinnen und Patienten, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, stehen vor dem fast unüberwindlichen Problem, in Bremen und Bremerhaven Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu finden, die eine Behandlung in der jeweiligen Erstsprache anbieten können. In der ambulanten Versorgung werden die Sprachmittlungskosten seitens der Krankenkassen bisher nicht regelhaft übernommen.
Ein ähnliches Finanzierungsproblem existiert zudem für die aus kommunalen Mitteln oder Landesmitteln finanzierten Beratungsstellen, zum Beispiel Notruf, REFUGIO, in denen für die psychologische Beratung von traumatisierten geflüchteten Menschen der Einsatz von Dolmetschern erforderlich ist. Die Finanzierung der Dolmetscherkosten ist zurzeit ungeklärt und wird zumeist von den Beratungsstellen selbst übernommen.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, erstens, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die sozialrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine psychotherapeutische Versorgung, die mehrsprachig und kultursensibel ausgerichtet ist - auch im Rahmen der Sonderbedarfsförderung - verstärkt angeboten werden kann. Das Kriterium der Sprachen- und Kulturkompetenz muss insbesondere für den psychotherapeutischen Bereich berücksichtigt werden, um eine Unterversorgung der betroffenen Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken.
Der Senat soll sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine bundeseinheitliche Regelung für die Übernahme der notwendigen Dolmetscherkosten für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Angebote von kommunal finanzierten oder aus Landesmitteln finanzierten Beratungsstellen erarbeitet wird.
Zweitens: Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, auf Landesebene die Möglichkeit der Fort- beziehungsweise Ausbildung im Bereich Psychotherapie nach einer Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses als Ärztin oder Arzt noch besser bekannt zu machen und gegebenenfalls bestehende Hürden in der Umsetzung zu beseitigen.
Drittens: Der Bürgerschaft soll bis Sommer 2018 ein entsprechender Bericht vorgelegt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2008 hat die EU das Schulobstprogramm aufgelegt. Es ging damals nicht nur um gesunde Ernährung, sondern auch um das Ziel, die europäische Agrarindustrie zu unterstützen.
Zu der Zeit war das Programm in Deutschland durchaus umstritten. Das Obst wurde umsonst zur Verfügung gestellt, aber der Verwaltungsaufwand war enorm groß und sollte durch die Länder finanziert werden. Die EU-Subvention für das Obst stand in keinem Verhältnis zu den Kosten des Verwaltungsaufwands. Um jährlich circa 130 000 Euro zu bekommen, hätte Bremen fast 83 000 Euro für die Abrechnung und dieBürokratie aufwenden müssen. Im ersten Jahr wären es sogar 167 000 Euro gewesen. Die Verwaltungskosten hätten also die Zuschüsse in den ersten drei Jahren aufgezehrt. Bremen hat genau deshalb im Jahr 2010 ein eigenes Schulobstprogramm aufgelegt.
Zum Schuljahr 2014/2015 ist Bremen gemeinsam mit Niedersachsen doch in das Schulobstprogramm eingestiegen. Zuletzt wurde seitens der EU-Kommission beschlossen, die europäischen Programme zur Verteilung von Obst, Gemüse und Milch zu einem neuen EU-Schulprogramm zusammenzulegen. Nach wie vor sind es die Länder, die über eine Beteiligung entscheiden. Da im kommenden Schuljahr der Kofinanzierungsanteil durch die Länder komplett entfällt, ist das Programm jetzt weitaus attraktiver geworden. Meine Damen und Herren, das Schulobstprogramm richtet sich jetzt nicht nur ausschließlich an die Grundschulen, sondern auch an die Kitas, und das ist auch gut so.
Die Kitas und die Schulen sind für die Zubereitung der Obst- und Gemüseportionen vor Ort zuständig und müssen entsprechend ausgestattet sein. Außerdem sind sie verpflichtet, ein pädagogisches Begleitprogramm durchzuführen.
Natürlich hat die gesunde Ernährung für die SPDFraktion einen hohen Stellenwert, denn auch in Deutschland sind auffällig viele Heranwachsende zu dick. Nach dem Bericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert KochInstituts sind derzeit rund 15 Prozent aller Drei- bis Siebzehnjährigen übergewichtig, jedes zweite bis dritte Kind ist davon stark übergewichtig. Das sind mehr als 1 Million Kinder. Deshalb wollen wir auch, dass jedes Kind einen Zugang zu einer ausgewogenen Ernährung bekommt. Es ist kinderleicht, wenn man jung ist, etwas zu lernen, zum Beispiel über gesundes Essen. Wir freuen uns doch alle darüber, wenn unsere Kinder eine Alternative zu den vielen verführerischen Angeboten des Fast Foods, der Süßigkeiten und der Getränke mit viel Fett und Zucker bekommen.
Manche Kinder lernen das auch schon zu Hause, aber nicht alle haben diese Chance. Es ist deswegen gut und richtig, wenn die Schulen - hier vor allem die Grundschulen - und die Kitas ihren Bildungsauftrag wahrnehmen. Deshalb unterstützen wir die Umsetzung von Programmen der Europäischen Union zur ausgewogeneren Ernährung an Schulen.
Neben dem Angebot von Obst, Gemüse und Milch spielen für uns die begleitenden pädagogischen Maßnahmen eine wichtige Rolle. Wir freuen uns sehr, dass diese gute Idee fortgeführt und ausgebaut wird.
Landtag 3217 43. Sitzung/10.05.17
Meine Damen und Herren, dieser Antrag unterstützt noch einmal den ausdrücklichen Wunsch der Bremischen Bürgerschaft, die gesunde Ernährung der Kinder zu fördern. Dafür sind die Bewerbungsunterlagen bereits zur Prüfung eingereicht worden. Wenn wir ehrlich zu uns selbst sind, dann sollten wir vielleicht beim Thema gesunde Ernährung selbst mit gutem Beispiel vorangehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!