Susanne Wendland
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Bericht des Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück. Lesen wir ihn aufmerksam, wird wieder einmal deutlich, dass Behindertenpolitik kein Randthema sein darf, sondern alle angeht.
Es ist ein hoher Anspruch, Teilhabe, Gleichstellung und volle Selbstbestimmung zu verwirklichen. Um diese Ziele der Behindertenpolitik zu erreichen, haben wir seit 2003 das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz. Wir haben einen Landesbehindertenbeauftragten berufen, der am Rednerpult hier im Parlament für diese Ziele streitet und sich einsetzt. Das ist richtig und wichtig, denn trotz starker Beteiligung der Behindertenverbände und des starken persönlichen Engagements von Herrn Dr. Steinbrück konnten längst noch nicht überall die Benachteiligung behinderter Menschen beendet und Barrierefreiheit ausreichend sichergestellt werden. Deshalb ist es gut, dass parlamentarische Debatten wie die heutige dazu beitragen, immer wieder zu betonen, an welchen Stellen Senat und Verwaltung ihrer Pflicht bereits nachgekommen sind, um Angebote für behinderte Menschen barrierefrei zu gestalten, um Benachteiligung zu vermeiden. Ebenso tragen die Debatten immer wieder dazu bei, zu betonen, wo dies noch nicht der Fall ist.
Richtig gut sind wir in Bremen zum Beispiel darin, behinderten Menschen mehr und mehr selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Bei uns gilt: Ambulant vor stationär! – Dazu werden zunehmend stationäre Wohnplätze abgebaut und durch ambulante Angebote ersetzt. Gemäß Planung für 2016 und 2017 sollen insgesamt 65 stationäre Plätze in ambulante umgewandelt werden. Das ist gut, weil behinderte Menschen in dieser Wohnform selbstbestimmt über ihr eigenes Geld verfügen können und zudem einen eigenen Mietvertrag haben.
Auch liegt uns viel daran, behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir haben zum Beispiel mit dem Modellprojekt „Budget für Arbeit“ Sozialleistungen für Werkstattbeschäftige so gebündelt und ergänzt, dass sie trotz ihrer erheblichen Leistungsminderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Das Modellprojekt läuft jetzt an, und wir hoffen mit dem Bundesteilhabegesetz gerade für diesen Bereich auf eine bundeseinheitliche Regelung.
Mobil zu sein ist ein Grundbedürfnis. Deshalb setzen wir Grüne uns weiterhin dafür ein, dass alle öffentlichen Verkehrsmittel vollständig barrierefrei werden. Das Bauressort beteiligt sich mit dem Programm zur barrierefreien Umgestaltung der Haltestellen für Linienbusse. Dazu gehört aber auch, die Anzahl barrierefreier WCs im Rahmen der „netten Toilette“ zu erhöhen. Vorgesehen sind bis Ende 2017 insgesamt 30 Stück.
Auf der Wunschliste steht auch, den Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ inhaltlich weiterzuentwickeln. Sie erinnern sich sicherlich: Dieser Stadt- und Hotelführer wurde zum ersten Mal auf dem Kirchentag 2009
vorgelegt. Im Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist vorgesehen, dass bis zu diesem Jahr 1 000 öffentlich zugängliche Einrichtungen auf ihre Barrierefreiheit hin untersucht werden. Das sind Hotels oder Museen, doch es geht auch um Einrichtungen, die für den Alltag von Bedeutung sind, also Arztpraxen, und den Zugang zu Physiotherapeuten.
Bei der Erhebung hinken wir hinterher. Nur 500 der 1 000 Einrichtungen sind bisher erfasst. Dort wünsche ich mir mehr Tempo. Im Sinne der behinderten Menschen müssen die Daten schnellstmöglich ermittelt werden, auch um das Teilprojekt „Teilhabe durch Urlaub“ umsetzen zu können.
Der barrierefreie Stadtführer ist übrigens bundesweit einzigartig, finanziell für die Zukunft jedoch noch nicht abgesichert. Ich hoffe darauf, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch dafür gesorgt wird, dass jedes Ressort 15 000 Euro für die Realisierung bereitstellt.
Die genannten Beispiele zeigen, dass wir immer noch besser werden können, damit beeinträchtigte oder behinderte Menschen wirklich selbstbestimmt leben können. Auch deswegen hat sich Bremen mit dem Aktionsplan auf den Weg gemacht, die UNBehindertenrechtskonvention umzusetzen. Das war und ist uns Grünen immer ein Anliegen. Genauso ist es uns ein Anliegen – Herr Dr. Steinbrück, Sie haben es in die Debatte eingebracht –, die Psychiatriereform im Sinne der behinderten Menschen voranzubringen.
Alle Fachbereiche und Senatsressorts sind gefragt. Ich würde mich darüber freuen, wenn sich noch mehr meiner Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament dafür einsetzen, dass die umfangreichen Maßnahmen im Aktionsplan tatsächlich umgesetzt werden. Behindertenpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist längst nicht mehr nur Aufgabe der Sozialpolitik. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht des Senats der Freien Hansestadt Bremen bringt uns eine bittere Erkenntnis. Eine Erkenntnis, die leider zu erwarten war. Die Lebenslagen der in Armut lebenden Bevölkerung haben sich seit dem ersten Bericht, also seit dem Jahr 2009, weiter extrem verschlechtert. Jeder vierte Mensch ist im Land Bremen von Armut betroffen, trotz positiver Konjunktur, weniger Arbeitslosen
und trotz zahlreicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut. Der zweite Bericht listet sie auf. Ganztagsschulen oder der Ausbau in der Kita-Betreuung sind nur zwei Beispiele, denn gute Bildung führt zu Qualifikationen, zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, und das wirkt präventiv.
Was sagt uns der Reichtumsbericht? Bremen hat viele Millionäre, Reiche, die immer reicher werden. Die Vermögenseinkommen beispielsweise stiegen innerhalb von fünf Jahren um volle 40 Prozent, das ist dokumentiert in diesem Buch. Der höchste Zuwachs also bei den Dividenden, bei Unternehmensgewinnen, von Personengesellschaften, bei Mieteinnahmen, also der höchste Zuwachs im Vergleich zu anderen Ländern in der Bundesrepublik.
Was heißt das für uns? Wir sind ein Landesparlament, und wir müssen deshalb unsere Maßnahmen intensivieren, auch vor dem Hintergrund der vielen Geflüchteten, die Bremen aktuell aufnimmt, und die bisher im Bericht keine Berücksichtigung finden. Wo müssen wir unsere Maßnahmen auch noch weiterhin intensivieren? Bei der Bildung! Sie ist ein Schlüssel, damit die Kinder aus der Armutsfalle herauskommen, denn Armut wird immer noch über Generationen hinweg vererbt.
Ein großer Schritt ist bereits getan mit dem neuen Zuschnitt des Ressorts Bildung und Kinder, das heißt, es gibt klare Zuständigkeiten mit Verantwortung bei einer Senatorin. Mit diesem großen Schritt können wir unsere Idee der frühkindlichen Bildung noch stärker verankern. Unser Ziel ist es, einen durchgängigen Bildungsplan für Kinder im Alter von null bis zehn Jahren zu schaffen. Dies geht nur, wenn die Kitas und Grundschulen noch enger zusammenarbeiten, und die Sprachförderung ist ein wichtiger Baustein in diesem Konzept. Das ist eine Herausforderung, die unsere Bildungssenatorin jetzt angehen muss.
Wo noch? Bei dem Ausbau der Kindertagesstätten; da sind wir schon richtig gut, das heißt aber nicht,
dass wir nicht noch besser werden müssen, vor allem in den Stadtteilen mit sozial benachteiligten Familien. Bei den unter Dreijährigen haben wir den Rechtsanspruch erfüllt. Die Betreuungsquote liegt in Bremen bei 46 Prozent, und unser Ziel ist eine Ausweitung auf 50 Prozent. Vor allem, um mehr Plätze in den Stadtteilen mit einer hohen Kinderarmut zu schaffen.
Zudem ist es ein Ziel der rot-grünen Koalition, mehr ganztägige Angebote für alle Kinder von Anfang an zu schaffen. Wir haben bereits den Rechtsanspruch auf eine sechsstündige Betreuung für die Drei- bis Sechsjährigen festgelegt. Die Koalition will des Weiteren erreichen, dass der Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr ausgeweitet wird. Die Ganztagsbetreuung hilft auch den Eltern, wenn sie Arbeit haben oder in Förderprojekten der Agentur für Arbeit eingebunden sind. Außerdem hilft es vor allem den alleinerziehenden Müttern. Der vorliegende Bericht weist insbesondere auf die prekäre Lebenssituation von alleinerziehenden Müttern hin, denn Kinderarmut ist eine unmittelbare Folge der Einkommensarmut von alleinerziehenden Müttern.
Da möchte ich als sozialpolitische Sprecherin meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD und auch von den Grünen noch einmal ermuntern, den Alleinerziehenden ein Anrecht auf die Ganztagsbetreuung schon in den Kitas zu ermöglichen, damit gerade arbeitslose Alleinerziehende überhaupt eine Chance haben, sich eine Arbeit zu suchen.
Das wäre meiner Meinung nach ein Baustein für ein spezielles Programm für alleinerziehende Frauen.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Arbeitsmarkt schauen. In diesem Zusammenhang hat ja auch der Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung vorgeschlagen, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt endlich verbessert werden müssen. Es sind jedoch meist die Männer im Blick, wenn es um arbeitsmarktpolitische Instrumente geht, und da gilt es umzusteuern zugunsten der Frauen.
Hat nicht auch die Wirtschaftsförderung überwiegend die Männer im Auge? Die Cluster in der Wirtschaftsförderung sind vornehmlich ausgerichtet auf Arbeitsplätze für Männer wie zum Beispiel in der Windenergie. Die Wirtschaftsförderung muss aber auch Frauen in Arbeit bringen, beispielsweise im Gesundheits- und Dienstleistungsbereich, und da muss jetzt das Wirtschafts- und Arbeitsressort auch aktiv werden und vorankommen.
Dies betrifft auch das bremische Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm, das endlich mehr auf Frauen auszurichten ist. In dem Bericht kann man nachlesen, Frauen in Armut hilft dieses Programm bislang nicht weiter: Die Frauen werden überwiegend beraten, aber von einer Beratung können sie sich und ihren Kindern nichts zu essen kaufen. Diesen Frauen wurden gerade nicht – anders als bei den Männern – Angebote zur Beschäftigung unterbreitet; das muss sich jetzt ebenfalls ändern, denn diese Frauen haben auch ein Recht auf existenzsichernde Arbeit.
An dieser Stelle wird auch noch einmal deutlich, dass wir die Armut nur ressortübergreifend bekämpfen können, und deshalb ist es auch gut so, dass die bisherigen Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, überprüft werden, ob sie auch erfolgreich sind. Die Evaluation der Maßnahmen wird uns spätestens mit dem dritten Armuts- und Reichtumsbericht vorliegen. Ein weiser Entschluss des Senats, den wir Grüne mit der Forderung verbinden, die Handlungsempfehlungen des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung ebenfalls in die Evaluation einfließen zu lassen.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns noch einmal zu den Reichen schauen, denn bei allen Anstrengungen, die wir hier im Landesparlament unternehmen, kommen wir unserem Ziel bei der Bekämpfung von Armut kaum weiter. Fragen Sie die Wissenschaftler, fragen Sie Oxfam! Ohne eine höhere Besteuerung der Einkommen und Vermögen ist eine Bekämpfung der Ursachen schlichtweg nicht möglich, das wissen wir auch alle.
Schauen wir auch über den Tellerrand. Besonders hart sind die Stadtstaaten betroffen, deshalb gibt es nur einen Ausweg, und dieser muss über das Bundesparlament beschritten werden: Die Vermögenssteuer wieder einführen, die Erbschaften weitaus stärker besteuern als bisher, sowie das Ehegattensplitting abschmelzen zugunsten einer Grundsicherung für Kinder.
Da, Herr Röwekamp, ist auch Ihre Fraktion gefragt, im Armutsausschuss haben Sie sich ja schon als Heilsbringer der Armutsbekämpfung präsentieren wollen. Starten Sie endlich eine Bundesinitiative in Ihrer Partei in Berlin, und begründen Sie das mit der steigenden Armut, aber auch mit dem zunehmenden Reichtum, auch im Land Bremen, was in diesem Buch auch dokumentiert ist. Liebe CDU, starten Sie durch! Das Problembewusstsein für die Armut in Bremen haben Sie ja jetzt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Position ist klar und bekannt. Jugendliche wegzuschließen, ohne dass sie ein Gericht rechtskräftig verurteilt hat, ist mit mir nicht zu machen. Es ist ein Tabubruch
und ein Trugschluss, Jugendliche in Unfreiheit zur Freiheit erziehen zu wollen. Damit lassen wir die Jugendlichen im Stich. Das Jugendsystem, das hier greift, sieht nur unter ganz, ganz engen Bestimmungen vor, Jugendlichen die Freiheit zu entziehen. Da bleibt mir fast die Sprache weg, Frau Grönert, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir würden den Kids, wie Sie auch noch sagen, den Freiheitsentzug vorenthalten.
Grundlegend ist doch, dass der Geist der Jugendhilfe die Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und sie nicht unterdrücken will.
Was aber passiert denn in einer geschlossenen Einrichtung, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Was zeigen uns die Beispiele, was zeigt uns die in Brandenburg mittlerweile geschlossene Haasenburg? Was lernen wir vom Schönhof in Mecklenburg-Vorpommern oder – ganz brandaktuell in unserer unmittelbaren Nachbarschaft in Niedersachsen – vom Friesenhof? DIE LINKE hat darauf hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht. Dort regiert oder regierte ein System der Gewalt. Kontakte nach außen sind untersagt, Telefonate sind nur im Beisein von Erziehern erlaubt. Isolation, kein Ausgang, Verletzung des Briefund Fernmeldegeheimnisses sowie Unterwerfung, das ist gang und gäbe.
Nun werden alle Befürworter sagen, ach, so schlimm wird das doch nicht hier bei uns in Bremen, aber wer will das denn garantieren, wenn das System aus Kontrolle, Überwachung und Unterdrückung greift, ein System, das sich an den Defiziten und auch an den Schwächen der Jugendlichen orientiert und sie gerade nicht in ihrer Lebenswelt abholt? Ist das der Anspruch des Jugendhilfegesetzes? Wie sollen sich denn die Erzieherinnen und Erzieher oder die Pädagoginnen und Pädagogen verhalten? Wird doch eine Art Gefängnis ohne garantierte Rechte für die Jugendlichen simuliert, das zeigt sich in den genannten Einrichtungen systematisch. Statt Erziehung zu Freiheit herrschen dort Zwang und Gewalt.
Jugendliche haben Bedürfnisse. Um diese einlösen zu dürfen, müssen sie es sich aber erst einmal erarbeiten, indem sie parieren. Wenn sie parieren, funktioniert der Belohnungsplan über ein Chipsystem. Beispiel: Wer sich einen Chip erarbeitet hat, darf einen persönlichen Gegenstand mit ins Zimmer nehmen, oder aber er darf für 30 Minuten mit einem Erzieher seiner Wahl spazieren gehen. Wenn ein Jugendlicher es geschafft hat, sich fünf Chips zu erarbeiten, darf er ein Handy mit auf das Zimmer nehmen, aber ohne SIM-Karte.
Von einigen Politikern in Bremen wird oft argumentiert: Wir wollen doch eine fakultative Einrichtung, also nur zum Teil geschlossen.
Genau! Die Unfreiheit ist in diesem System schon mit der Drohkulisse angelegt: Wenn du nicht parierst, fällst du im System eine Stufe zurück; von der offenen in die teiloffene Anstalt, von der teiloffenen in die geschlossene Einrichtung. Gegen den Willen des Jugendlichen geht die Tür zu. Ich dagegen meine, Ju
gendhilfe basiert auf gewaltfreier Erziehung. Genau dort müssen wir anknüpfen.
Es gibt Alternativen zur geschlossenen Unterbringung, lieber Klaus Möhle, zum Beispiel die mobile Betreuung, die sich seit Langem in Bremen bewährt. Diese kümmert sich um Jugendliche, die aufgrund von Drogen und Alkohol fremd- und selbstgefährdend sind und aggressiv agieren, Frau Grönert. Hier geht es um ein pädagogisches Handlungskonzept für Jugendliche, die nicht in großen Gruppen betreut werden können. Stattdessen werden sie im eigenen Wohnraum intensiv unterstützt und aufgesucht. Es muss uns doch darum gehen, immer individuell, immer am einzelnen Fall ausgerichtet zu betreuen, anstatt gemeinsam wegzuschließen, wodurch sich die Probleme noch mehr potenzieren. Die mobile Betreuung muss nun aber wirklich für diese sehr, sehr kleine Gruppe – auch der jungen Flüchtlinge – konzeptionell weiterentwickelt und so ausfinanziert werden, dass jeder Einzelne einen Bezugsbetreuer hat.
Das heißt für Bremen, über den Tellerrand zu schauen. In Hamburg arbeitet seit April 2014 die Koordinierungsstelle für individuelle Unterbringung. Erfahrene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen arbeiten gemeinsam mit den Hamburger Jugendämtern im Fallverbund. 15 Jugendliche werden pro Jahr intensiv betreut. Für sie werden tragfähige und kreative Lösungen entwickelt. Dabei sieht es der Fallverbund gerade nicht als Scheitern der Jugendhilfe oder des Jugendlichen an, wenn mehrere Angebote abgebrochen werden, er versteht es als Konsequenz der Lebensgeschichte des jungen Menschen. Darauf wird flexibel eingegangen, und eine geschlossene Unterbringung wird verhindert.
Ja!
Ich kann sagen, dass es Träger gibt, die mobile Betreuung anbieten – das ist ein Trägerverbund – und mit diesen sehr schwer unterzubringenden Jugendlichen arbeiten.
Wozu brauchen wir dann eine robuste Einrichtung? Das ist total unklar.
Nein, ich würde gern zum Schluss kommen!
Ich möchte Sie ganz herzlich einladen, Frau Ahrens, Sie können gern zu uns kommen. Wir wollen uns die Expertise aus der Jugendhilfe einholen und mit Leuten aus der Praxis reden, die mit diesen schwierig unterzubringenden Jugendlichen arbeiten. Sie von der CDU sind herzlich eingeladen. Wir machen im November eine Fachtagung, kommen Sie gern vorbei! Das gilt auch für alle die, die meinen, dass das Wegsperren das Allheilmittel sei. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten sind dramatisch, und es ist nicht abzusehen, wie lange sich Menschen noch auf den Weg zu uns machen, um bei uns Schutz zu suchen.
In Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum ohnehin schon knapp ist – und, Herr Dr. Buhlert, es geht eben nicht nur darum zu bauen und zu bauen –, müssen wir ganz genau schauen, für wen und für welchen Preis wir bauen.
Für Studenten, für Alleinerziehende, für Rentner, für Berufsanfänger, für junge Paare sowie für die Menschen, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, und für alle diejenigen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, brauchen wir bezahlbaren Wohnraum. Frau Neumeyer, das haben auch Sie gesagt.
Die hohe Zuwendung bedeutet, das haben meine Vorredner Herr Brumma und Bücking auch schon erwähnt, dass die bisherigen Bevölkerungsprognosen Makulatur sind. Das bedeutet wiederum, dass die Pläne für den Wohnungsbau, die auf diesen Prognosen aufbauten, ebenfalls Makulatur sind. Ich bin mir sicher, dass wir aus dem Bauressort so schnell wie möglich eine neue Bedarfsanalyse für den Wohnungsbau für bestimmte Zielgruppen, aber auch für bestimmte Wohnformen erhalten werden.
Ich finde, dass diese dramatische Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, von uns radikale Strategien erwartet, über die wir jetzt nachdenken müssen. Wir müssen sie diskutieren, das Für und Wider erörtern, und wir müssen sie umsetzen. Wir müssen sie auch als Schock für die bremische Politik ansehen. Ich freue mich daher, dass wir jetzt anfangen, die Fehler der Neunzigerjahre zu diskutieren und sie zu korrigieren.
Damals wurden beispielsweise die Wohnungsbestände der Bremischen und der Beamten-Baugesellschaft nahezu billig verkauft. Ich freue mich, dass wir jetzt gemeinsam mit Herrn Senator Dr. Lohse darüber nachdenken, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen zu wollen. Selbst die private Wohnungswirtschaft räumt ein, dass sie die soziale Wohnraumversorgung allein nicht sicherstellen kann.
Wir haben die 25-Prozent-Quote als Erfolg gefeiert, und wir haben gefeiert, dass wir sie gegen den Widerstand der privaten Investoren durchgesetzt haben.
Frau Neumeyer, doch! Ich kann mich nicht erinnern, Frau Neumeyer, dass Sie mit dabei gewesen sind. Ich habe schon immer gesagt, dass die 25-Prozent-Quote nicht ausreicht, um den immensen Bedarf bezahlbarer Wohnungen für die unteren Einkommensgruppen zu decken. Das belegen die Fakten. Jede vierte Wohnung – das sind 350 Sozialwohnungen, die jährlich entstehen – ist unter dem Strich einfach zu wenig,
zumal die Wohnungen, die von der privaten Wohnungswirtschaft errichtet werden, sich in einem Preissegment zwischen neun bis zwölf Euro pro Quadratmeter bewegen. Es gibt also nicht nur für den sozialen, sondern auch für den bezahlbaren Wohnraum eine Versorgungslücke; sozialer Wohnraum bedeutet 6,10 Euro, bezahlbarer Wohnraum bedeutet 7,50 Euro.
Die Fraktion DIE LINKE weist in ihrem Antrag zu Recht darauf hin, dass wir im unteren Marktsegment zu wenig Wohnraum haben. In der Analyse und der Konsequenz finde ich ihn richtig, der Umsetzung über ein Sondervermögen kann ich allerdings nicht zustimmen. Ich denke, es ist ein kluger Maßnahmenmix notwendig, und deshalb können wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen.
Rentner, Studenten, Alleinerziehende, Berufseinsteiger und viele Menschen mit einem kleinen Geldbeutel sind in Bremen auf der Suche nach Wohnungen, die sie sich leisten können. Was bedeutet es, dass sie sich die Wohnung leisten können? Das heißt, dass sie nicht mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete ausgeben können. Bei ganz vielen Menschen wird diese Grenze weit überschritten.
Es kommen jetzt die Familien hinzu, die aus Syrien oder von anderen Brennpunkten dieser Welt zu uns kommen. Um Wohnraum errichten zu können, müssen
wir hartnäckig Geld vom Bund einfordern. Ich hoffe, dass die CDU uns umfangreich unterstützt,
allerdings müssen wir auch selbst Geld in die Hand nehmen.
Weiterhin müssen wir ein Modell entwickeln, auf welche Weise eine öffentliche Gesellschaft die Bauprojekte errichtet, plant und letztendlich auch verwaltet. Nur so wird es möglich sein, vor allen Dingen Sozialwohnungen und bezahlbare Wohnungen zu errichten.
Nun noch ein Wort zur GEWOBA, weil sie heute oft angesprochen worden ist. Die GEWOBA leistet bereits viel, aber wir können uns nicht allein auf die GEWOBA verlassen. Die GEWOBA arbeitet vor allem auch marktorientiert und ist ihren Aktionären verpflichtet. Sie ist im sozialen Wohnungsbau nur ein Baustein unter vielen.
Das gilt auch für die private Wohnungswirtschaft. Sie muss allerdings noch stärker in die Pflicht genommen werden. Wenn sie städtische Flächen ankauft, um darauf zu bauen, dann kann sie das, aber die 25-Prozent-Quote für den sozialen Wohnungsbau reicht nicht aus. Wir wünschen uns von der privaten Wohnungswirtschaft einfach mehr Engagement.
Das Mindeste ist doch, dass wir auf eine Quote von einem Drittel für den sozialen Wohnungsbau kommen. Wenn ich 100 Prozent fordere, das wurde hier ja oft angesprochen, dann ist das eine Provokation von mir, um Debatten wie heute zu initiieren und wachzurütteln,
weil wir eine erhebliche Versorgungslücke beim bezahlbaren Wohnraum haben.
Ich wiederhole mich: Wir reden von einem Quadratmeterpreis von bis zu 7,50 Euro. Diesen Quadratmeterpreis können wir – wie wir das aus den Neunzigerjahren kennen – mit einer eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die gemeinnützig ist, einhalten. Ich finde, wir müssen als Stadt wieder mehr Einfluss nehmen und nicht das Feld der privaten Wohnungswirtschaft überlassen. Das sage ich als Sozialpolitikerin, und das sage ich für die Menschen, die sich den immer teurer werdenden Wohnraum nicht mehr leisten können.
Als Sozialpolitikerin erkläre ich auch, lassen Sie uns diese Aufgaben gemeinsam angehen, und lassen Sie uns den Fehler korrigieren, gemeinnützig ausgerichtete Wohnungsbaugesellschaften wie die Bremische
und die Beamten-Baugesellschaft verkauft zu haben. – Vielen Dank für das Zuhören!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Sozialwohnungen – mietpreisgebundene Wohnungen mit Belegrecht/B-Schein-Wohnungen – hat die Deutsche Annington im Land Bremen im Bestand, und wann laufen diese Belegbindungen aus?
Zweitens: Wie will der Senat mit den durch Modernisierung und Instandsetzung entstehenden höheren Mietkosten für Bezieherinnen/Bezieher von Sozialleistungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft umgehen?
Drittens: Mit welchen Maßnahmen wird der Senat der durch die angekündigte Modernisierungsmieterhöhung zu befürchteten Verdrängung von Mietparteien, die keine Sozialleistungen erhalten oder Anspruch auf Wohngeld haben, entgegenwirken?
Herr Senator Lohse, Sie haben unsere Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet und sagen, dass Sie Absprachen mit der Deutschen Annington über die Sozialverträglichkeit von Mieterhöhungen anstreben. Können Sie uns auch sagen, was genau sich der Senat unter dem Begriff Sozialverträglichkeit vorstellt?
Sie haben gesagt, Sie führen Gespräche mit der Deutschen Annington. Haben Sie auch schon eine Idee, wie erreicht werden kann, gemeinsam mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern oder den Sprechern der Mieterinitiativen mit der Deutschen Annington Gespräche zu führen? Ich denke, wenn es darum geht, was an Mieterhöhungen sozialverträglich ist und was nicht, ist auch die Sicht der Betroffenen gefragt.