Doris Hoch
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau hat den Bericht am 26. November 2014 beraten und ich werde Ihnen über das Ergebnis berichten. Die Vielzahl der Themen kann ich jetzt hier an dieser Stelle gar nicht alle aufzählen, sonst würde ich die Hälfte meiner Redezeit damit verbrauchen.
Bevor ich auch ein paar einzelne Bereiche eingehe, möchte ich noch einmal hervorheben, dass den Ausschuss besonders bewegt, haben die gesellschaftlichen Veränderungen im frauenpolitischen Diskurs. Obwohl Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Entgeltlücke und der tägliche Sexismus in den öffentlichen Auseinandersetzungen sehr präsent waren, wird es immer schwieriger, geschlechterdiskriminierende Zustände in den Vordergrund zu rücken. Diese werden individuell bedingt wahrgenommen und nicht als strukturelle Benachteiligungen identifiziert.
Im Bereich Frauen am Arbeitsmarkt kommt der Bericht zu einer wenig erfreulichen Einschätzung: Die Erwerbstätigkeit von Frauen geht in Bremen entgegen dem Bundestrend zurück. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt in Bremen unter den bundesweiten Zahlen. Der Minijob-Anteil als ausschließliche Einnahmequelle ist zwar zurückgegangen, als Nebenjob nimmt er allerdings zu. Bedenklich hoch ist der Anteil von Einelternfamilien, zumeist sind es Frauen, die von Leistungen nach dem SGB II leben müssen.
Vor dem Hintergrund der prekären Beschäftigungen, der hohen Teilzeitquote, dem geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen und den bestehenden Entgeltungleichheiten verweist der Bericht deutlich auf eine sich verstetigende Situation, die Frauenarmut und damit auch Kinderarmut manifestiert. Dem entgegenzusteuern ist hier eine wichtige Aufgabe.
Angesichts der weiterhin traditionellen Berufs- und Lebenswege ist die Auseinandersetzung mit der Berufswahl von jungen Frauen und Mädchen weiterhin zu reflektieren und auch zu thematisieren. Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt leider eines der Schwerpunktthemen der ZGF, wir haben darüber ja einen gesonderten Bericht, deswegen werde hier nicht näher darauf eingehen.
Auch im Gesundheitsbereich hat sich die ZGF wieder mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt. Ich möchte besonders herausheben, dass sie sich mit dem Thema der hohen Kaiserschnittrate auseinandergesetzt hat, dabei sind wir auch zu Ergebnissen gekommen, es gibt das Bündnis „Natürliche Geburt“. Auch mit der schwierigen Situation der Hebammen haben wir uns befasst, und bei der Pille danach sind wir auch einen Schritt weitergekommen.
Als erster Schritt ist die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln an bedürftige Frauen zu sehen. Aktuell gilt dies für drogenabhängige substituierte Frauen, eine Erweiterung für Frauen im Hartz-IVBezug wäre dringend wünschenswert.
Darüber hinaus gibt es eine beeindruckende Übersicht über die vielfältigen Veranstaltungen, Aktionen und Tagungen zu allen Themenbereichen im frauenpolitischen Zusammenhang.
Der Ausschuss nimmt den Bericht mit großer Anerkennung zur Kenntnis. Er gibt ein eindringliches Bild über die Herausforderungen in der Geschlechterpolitik, in den aktuellen Verhältnissen und der als Institution für den Gleichstellungsausschuss weiterhin unerlässlich ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss begrüßt die unterschiedlichen Maßnahmen, die zur Unterstützung und Prävention für von häuslicher Beziehungsgewalt betroffenen Frauen und Mädchen, bereitgehalten werden.
Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen weiterhin ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, dem mit Präventionsmaßnahmen, Aufklärung im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung sowie einer bedarfsgerechten Ausrichtung des Hilfesystems für Betroffene kontinuierlich und konsequent begegnet werden muss.
Wie sich dies im Einzelnen während des Berichtszeitraums in Bremen und Bremerhaven gestaltete, skizziert der Bericht. Es wurden Schritte unternommen, doch es gilt auch zukünftig, dass Prävention, die Bereitstellung von Hilfen und die Unterstützung von betroffenen im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen müssen.
Im Berichtszeitraum konnte mithilfe einer finanziellen Aufstockung das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen verbessert werden. Der Ausschuss begrüßt dies ausdrücklich, insbesondere, dass es gelungen ist, die anonyme Spurensicherung nach Vergewaltigung auf den Weg zu bringen.
Der Bericht zeigt an anderer Stelle auf, dass in der Praxis immer mehr Frauen mit Mehrfachbelastung und besonders schwierigen Lebensumständen in den Frauenhäusern Hilfe ersuchen, denen gilt es mit einer entsprechenden Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Hilfsangeboten und einer Weitervermittlung Rechnung zu tragen. Es kommt hinzu, dass, wie im letzten Bericht auch schon festgestellt, die Frauenhausfinanzierung, insbesondere für Frauen ohne sozialrechtliche Leistungsansprüche beziehungsweise mit eingeschränkten Ansprüchen, nicht auskömmlich war. Um diese Lücke zu schließen, wurde ein Zuschuss im Haushalt der Jahre 2014 und 2015 eingestellt und mit drei Frauenhäusern in Bremen eine Rahmenvereinbarung getroffen. Ob das ausreichen wird, wird abzuwarten sein. Ich denke, es war wichtig und ein erster Schritt.
Migrantinnen besser zu erreichen muss weiterhin grundsätzlich ein Schwerpunkt sein, da hier der Zugang und die nötige Unterstützung differenziert ausgestaltet sein müssen. Eine besondere Herausforde
rung wird in Zukunft auch darin bestehen, Flüchtlinge in das Hilfesystem einzubeziehen und frühzeitig niedrigschwellige Hilfen anzubieten.
Darüber hinaus gilt es, die Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen gesondert in den Blick zu nehmen. Der Bericht weist zu Recht darauf hin, dass Kinder und Jugendliche einer eigenen Ansprache bedürfen. Gewalterfahrungen drücken sich eher in Verhaltensauffälligkeiten als in klaren Worten aus, darauf müssen die Unterstützungsangebote reagieren.
Ein besonderes Augenmerk sollte künftig auch auf Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen liegen, die im Hilfesystem bislang nicht ausreichend versorgt sind, und deren Zahl laut der Bundesregierung auffällig groß ist. Dafür muss in Zukunft gesorgt werden.
Fachlicher Austausch und Vernetzung sind, so zeigt der Bericht, in vielfältiger Weise notwendig und erforderlich. Bedarfe werden auf diese Weise erkannt, kommuniziert, ebenso Hilfs- und Informationsangebote. Die Vernetzung gilt es weiter auszubauen; in Fortbildungen von Fachkräften wird es zukünftig wichtig sein, den Umgang mit den unterschiedlichen Bedürfnislagen zu schulen. Der Ausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen und würdigt die dargestellten Schritte, die im Bericht genannten Schwerpunkte für den kommenden Berichtszeitraum.
Die Beratungs- und Präventionsarbeit werden aber auch in Zukunft zentral sein. Das bestehende Hilfesystem gilt es abzusichern und entlang der oben genannten Schwerpunkte auszubauen. Ich bitte Sie darum, den Ausführungen beizutreten. – Vielen Dank!
Frau Präsi
dentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau hat sich letztes Jahr im November mit dem Bericht der ZGF auseinan dergesetzt und ihn debattiert. Ich stelle Ihnen jetzt die Ergebnisse der Beratungen vor. Auch in diesem Berichtszeitraum waren Schwerpunkte der Tätig keiten der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, kurz ZGF, die Bereiche Arbeit, Wirtschaft, Gender-Mainstreaming, Frau enförderung und Umsetzung des Landesgleichstel lungsgesetzes im bremischen Einflussbereich, digitale Medien, Familienpolitik, Familienrecht, Mädchen im Erziehungs- und Bildungswesen, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit, Stadtentwicklung, Information, Beratung und Hilfe in Einzelfällen, Veranstaltungen und Öffentlichkeits- und Informationsarbeit.
Die ZGF hat in den dargestellten Arbeitsbereichen
gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau beigetragen und auch ihre Funktion als Anlauf- und Beratungsstel le für Frauen ausgeübt. Dabei arbeitete sie laut Errichtungsgesetz als Landesbehörde und nahm zugleich Aufgaben für die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wahr. Die ZGF verfügte im Berichtszeitraum über insgesamt 15 Mitarbeiterinnen, einige davon in Teilzeit, das Be schäftigungsvolumen lag im Schnitt bei 10,45 Stellen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Bereiche
des Berichts aufgeführt. Im Bereich Arbeit und Wirt schaft verfolgt der Ausschuss die Themen Erwerbs quote, Segregation, weibliche prekäre Beschäftigung und ungleiche Einkommen und ist aktiv mit der Zielsetzung Frauen, insbesondere Frauen mit Kin dern und mit diskontinuierlichen Erwerbsbiografien, zu besseren Zugängen zum Arbeitsmarkt befasst, Einstiege in von Männern dominierten Branchen zu ermöglichen, prekäre Perspektiven in weiblich dominierten Berufen einzudämmen und Einkom mensungleichheit zwischen Männern und Frauen
zum öffentlichen Thema zu machen. Dies, obwohl die veränderte Struktur der Wirtschaft sowie die weibliche Bildungsexpansion dazu beigetragen ha ben, dass Frauen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wurde, auch wenn das in der Realität nicht der Fall ist!
Zu betonen ist, dass im Land Bremen die Erwerbs
quote von Frauen kontinuierlich angestiegen ist, jedoch weiterhin hinter der sinkenden Quote von Männern zurückliegt. Im Bundesdurchschnitt liegen Bremen bei 67,5 Prozent und der Bund bei durch schnittlich 70,8 Prozent, wir haben da den drittletzten Platz. Vom konjunkturellen Aufschwung profitieren arbeitslose Männer mehr als Frauen, und 83 Prozent der Frauen arbeiten bundesweit in Teilzeit.
Problematisch ist, dass Bremen im Bundesver
gleich einen überdurchschnittlich hohen Sockel von Ein-Eltern-Familien aufweist. Fast ein Drittel aller Familien mit Kindern im Land Bremen ist alleinerzie hend. Kinderarmut ist häufig die Folge der Einkom mensarmut von Müttern und der Lebenssituation von alleinerziehenden Frauen. Der Ausschuss unterstützt hier ausdrücklich, dass das Programm „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ ausgewertet wird, die Ergeb nisse umgesetzt werden und die Angebote für die Frauen auf der Ebene der Stadtteile erhalten bleiben.
Gender-Mainstreaming nahm im Berichtszeit
raum einen großen Spielraum ein, beispielsweise die Anwendung von Gender-Budgeting auch bei den Projektförderungen des Senats, die Darstellung von geschlechterbezogenen Auswirkungen auch in den Deputationsvorlagen, die Benennung von GenderBeauftragten auch in den nachgeordneten Ämtern und Eigenbetrieben.
Der Ausschuss begrüßt es, dass seit Februar 2011
die Frauenbeauftragten ein Klagerecht haben, wenn sie ihr Mitwirkungsrecht verletzt sehen, und wertet es als deutliche Stärkung des Amts der Frauenbe auftragten.
Bei der Besetzung von Gremien möchte der Se
nat, sofern er oder andere Stellen im bremischen Einzugsbereich ein Vorschlagsrecht haben, den Anteil der Frauen zwar erhöhen, trotzdem sind die im Landesgleichstellungsgesetz festgelegten 50 Prozent Frauenanteil in den Gremien noch nicht erreicht.
Im Erziehungs- und Bildungswesen leistet die
ZGF konkrete Mädchenarbeit, hinterfragt kritisch Stereotype und Normen, Alltagstheorien und soziale Praktiken und bietet Mädchen eine Reflexion damit an. Es gilt, den Mädchen eigene Fähigkeiten, Kom petenzen und Stärken bewusst zu machen und sie bei ihrer Lebensgestaltung zu unterstützen.
Des Weiteren möchte die ZGF förderliche Rahmen
bedingungen für die Arbeit von und mit Mädchen unterstützen, die Qualität und Weiterentwicklung der Arbeit fördern und Fachkräfte in ihrem diesbe züglichen Engagement für Mädchen in Erziehung
) Von der Rednerin nicht überprüft.
und Bildung unterstützen. In diesem Zusammenhang wertet der Ausschuss zahlreiche Aktivitäten positiv.
Gewalt gegen Frauen steht nach wie vor im Fokus.
Die ZGF macht in dem Zusammenhang auf die Lage der betroffenen Frauen und Mädchen aufmerksam und setzt sich für eine geschlechtergerechte, ange messene Hilfe sowie Unterstützung ein. Der Ausschuss fordert hier, die Angebote zur Versorgung von Bremer Frauen mit Beratung und Begleitung auszubauen, um dem Bedarf besser gerecht zu werden.
Wünschenswert ist es auch, die teilweise unzurei
chende Finanzierung der niedrigschwelligen Ange bote zu verbessern und des Weiteren angemessene Angebote für Migrantinnen in ausreichendem Um fang bereitzustellen. In diesen Bereichen sieht der Ausschuss Verbesserungsbedarf und prognostiziert einen Anstieg der Fälle an Hilfesuchenden, auch vor dem Hintergrund des voraussichtlich Ende des Monats eingerichteten bundesweiten Hilfetelefons, das in Akutsituationen eine erste Anlaufstelle für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sein soll. Ein besonderes Augenmerk gilt hier auch behinderten Frauen und Mädchen, die sehr häufig Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind. Hier muss es spezielle Angebote geben.
Im Übrigen kritisiert der Ausschuss, dass die Fi
nanzierung der Frauenhäuser nicht bedarfsdeckend ist, die Mittel der Einrichtungen in den vergangenen Jahren gekürzt wurden, und hält es für nicht ange messen, dass hilfesuchende Frauen, deren Kosten nach dem SGB II nicht übernommen werden, ihren Aufenthalt selbst bezahlen müssen.
Ein wichtiges Thema nimmt der Bereich Gesundheit
ein. Hier sind zahlreiche frauenspezifische Aktivitä ten von der ZGF entfaltet worden. Eine Vernetzung geschieht zudem im Forum Frauengesundheit. Im November des Jahres 2011 wurde in Bremen die erste barrierefreie gynäkologische Ambulanz im Klinikum Bremen-Mitte mit einer Wahlmöglichkeit von Ärztinnen eröffnet. Dieses Bremer Modell findet bundesweit Anerkennung, und auch der Ausschuss wertet dies als Erfolg. Zur fachlich umstrittenen Imp fung gegen Humane Papillomaviren, HPV, wurde ein Flyer mit zielgruppenorientierten Informationen herausgegeben, der auch an allen Bremer und Bre merhavener Schulen verteilt wurde.
Der Ausschuss teilt die Ansicht der ZGF, dass zum
Thema der kostenlosen Abgabe von Verhütungsmit teln an bedürftige Frauen ein Verfahren und Möglich keiten der Finanzierung entwickelt werden müssen, um das Problem zu lösen, das dadurch entstanden ist, dass ärztlich verordnete Verhütungsmittel nicht mehr an bedürftige Frauen über 21 Jahren erstattet werden.
Angesicht der hohen Kaiserschnittraten unter
stützt der Ausschuss die Position des bundesweiten Arbeitskreises Frauengesundheit, hier zu einer Sen kung dieser um 20 Prozent über der Empfehlung
der WHO liegenden Kaiserschnittraten zu kommen und Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett wie der als natürlichen Prozess anzusehen. In diesem Zusammenhang findet es der Ausschuss auch sehr wichtig, das Versorgungsangebot durch Hebammen zu sichern und auszubauen.
Dabei sollte unter anderem eine Lösung hinsichtlich
der seit Mitte des Jahres 2010 gestiegenen Haft pflichtprämien für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen gefunden werden, da die Höhe dieser Versicherungsbeiträge viele Hebammen so wie kleinere Geburtsabteilungen in den Kliniken, die mit freiberuflichen Beleghebammen arbeiten, in Bedrängnis gebracht hat. Teilweise erfolgten Schließungen dieser Abteilungen beziehungswei se sahen sich Hebammen gezwungen, ihren Beruf aufzugeben. Der Ausschuss unterstützt ausdrücklich einen vom Land Bremen im Jahr 2001 eingebrachten Antrag in der Konferenz der Gesundheitsministe rinnen und Gesundheitsminister zur Sicherung des entsprechenden Versorgungsangebotes und wird sich weiter dafür einsetzen, dass für Hebammen eine Existenzsicherung vergütet und gewährleistet wird.
Die ZGF hat auch in diesem Berichtszeitraum
Informationen und Ratgeber herausgebracht, Ein zelpersonen und Gruppen über die Frauenpolitik des Landes informiert und sich mit Expertisen, Bei trägen und Impulsen aus frauenpolitischer Sicht wie beispielsweise zur Stadtentwicklung in die öffentli che Debatte einbracht. Unter der Fachaufsicht der ZGF setzte das Online-Portal Frauenseiten-Bremen. de seine vielfältige Arbeit mit Schwerpunkten fort. Des Weiteren beteiligt sich die ZGF an der Arbeit des runden Tisches zur Bremer Medienkompetenz mit dem Ziel, die zahlreichen Angebote zur Medi enkompetenz zu bündeln und zu vernetzen. In der Diskussion wurde die Bedeutung der vielen im Be richt dargestellten Bereiche gewürdigt und vertieft. Darüber hinaus wurden auch zusätzliche Themen wie zum Beispiel Frauenförderung im Sport ange sprochen und die Entwicklung in diesem Zusam menhang reflektiert.
Aus Sicht des Ausschusses ist es unverzichtbar, dass
die ZGF nach wie vor als Anlauf-, Beratungs- und Beschwerdestelle für Frauen aus allen gesellschaft lichen Schichten und verschiedenen Nationalitäten fungiert und in rechtlichen und finanziellen Fragen zur beruflichen und Arbeitslosensituationen von Frauen, in Fragen des Familienrechts, zu häuslicher Gewalt, sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz und Mobbing informiert, berät und Hilfe im Einzelfall leistet.
Fazit: Der Ausschuss spricht der ZGF ausdrücklich
seine Anerkennung für die vielfältigen Tätigkeiten aus und betrachtet die Arbeit der ZGF als absolut notwendige Grundlage für die Arbeit im Gleichstel
lungsausschuss. Insgesamt lässt sich mit Blick auf den Bericht festhalten, dass für die Umsetzung des Gender-Mainstreamings nach wie vor viele Maßnah men zu ergreifen bleiben und die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft noch viele Hürden zu nehmen hat. Ich bitte Sie, diesen Aus führungen beizutreten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hat den Bericht in seiner Sitzung am 20. September 2012 beraten. Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich, dass ein Bericht – und somit ein Überblick über die Versorgungslage – vorgelegt worden ist. Grundlage des Berichts ist unter anderem eine Befragung von Einrichtungen, die Beratung und Unterstützung für diejenigen anbieten, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Es liegen Rückmeldungen aus 41 Einrichtungen vor.
Sachstand zu den Einrichtungen! Zunächst geht der Bericht auf die Situation der vorhandenen Fachstellen ein. Hier ist positiv zu vermerken, dass für den Verein Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. die Mittel um 40 000 Euro aufgestockt worden sind, ähnlich wie bei dem Verein Neue Wege e. V., hier wurden die Mittel um 30 000 Euro aufgestockt, und dem Frauengesundheitstreff Tenever, der 10 000 Euro erhält. Hier ist allerdings festzuhalten, dass auch die Frauenhäuser Frauen beraten und dass diese Arbeit nicht finanziert wird. Gerade über den Frauenhausaufenthalt hinaus ist weitere Unterstützung notwendig, die aktuell nicht geleistet werden kann.
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Frauenhäuser defizitär und in ihrer Gesamtstruktur dringend zu verändern. Diese Thematik ist wiederholt durch entsprechende Anfragen und Anträge in der Bürgerschaft vorgetragen worden und wird auch bundesweit diskutiert. Lösungen stehen immer noch aus, eine Evaluation wird vorbereitet. Das Kernproblem ist, dass für Frauen, die keinen Anspruch auf SGB II oder SGB XII ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
haben, wie Studentinnen, EU-Bürgerinnen und Frauen ohne eigenen Aufenthaltsstatus, die Finanzierung über das Frauenhaus nicht sichergestellt werden kann. Diese Frauen müssen den Aufenthalt selbst finanzieren, und das ist für einige nicht machbar.
Jetzt komme ich zu dem Themenkomplex Fortbildung! Die meisten Einrichtungen bieten keine konkrete Beratung und Unterstützung an, sondern sind eher Vermittlungsstellen, sie haben aber ständig mit den Betroffenen von häuslicher Gewalt zu tun. Dafür braucht man eine entsprechende Aus- oder Vorbildung beziehungsweise eine Fortbildung der Beraterinnen, für die leider kaum Kapazitäten zur Verfügung stehen. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass nur sieben Einrichtungen angeben, einen frauen- beziehungsweise geschlechtsspezifischen Arbeitseinsatz zu praktizieren.
Die entsprechende Qualifizierung ist nach wie vor unzureichend. Der Bedarf ist hier unbestritten, egal ob es sich um die Aneignung von Fachwissen oder den Austausch untereinander handelt. Die direkte Beratung und Hilfe stehen bei den meisten Einrichtungen nicht im Vordergrund, sondern die Weitervermittlung an entsprechende Stellen. Hier werden am meisten die Frauenhäuser, die Polizei, der Verein Schattenriss, das Amt für Soziale Dienste, der Notruf, Psychotherapeuten und andere genannt.
Des Weiteren sind Defizite in folgenden Punkten hervorzuheben: Eine explizite Unterversorgung besteht bei zugewanderten Frauen, ob bei Migrantinnen im Allgemeinen oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Diese Gruppe braucht Anlaufstellen. Bis auf den Fachdienst Migration und Integration der AWO, der ein mehrsprachiges Angebot vorhält, besteht hier Handlungsbedarf zum Beispiel bei Dolmetscherdiensten. Für Frauen mit geistiger Einschränkung beziehungsweise Behinderung gibt es keine adäquaten Hilfsangebote, das haben wir hier auch schon einmal in einem anderen Zusammenhang debattiert. Bei den genannten Gruppen besteht ein Unterbringungsbedarf wie Schutzräume für Migrantinnen, junge Frauen und Frauen mit Behinderung.
Die Notwendigkeit, Täterarbeit zu leisten, wird genannt und das Fehlen von kostenfreien Angeboten für Männer bemängelt. In diesem Zusammenhang ist auch die unzureichende Unterstützung des Bremer JungenBüros zu nennen, da Jungen oft als Opfer zu wenig wahrgenommen werden; hier ist auch der Verein Männer gegen Männergewalt zu nennen.
Perspektivisch rückt hier die Einrichtung des Bundeshilfetelefons in den Mittelpunkt, das es ab Ende 2012 als erste Anlaufstelle geben soll. Das Land Bremen steht hier in der konkreten Verantwortung, nicht nur Weitervermittlungsinstitutionen zu benennen, sondern ausreichende Beratungs- und Unterstützungs
angebote für alle Frauen zur Verfügung zu stellen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Dabei ist es wichtig, immer wieder zu betonen, dass häusliche Beziehungsgewalt in allen sozialen Schichten anzutreffen ist und die Dunkelziffer trotz der zunehmenden öffentlichen Thematisierung immer noch sehr hoch ist.
Wesentlich ist und bleibt selbstverständlich die Prävention und immer wieder die Präventionsarbeit. Um der häuslichen Gewalt auf allen Ebenen begegnen zu können, sind die Vernetzungsarbeit und die Fortbildung die Grundlage, um Bedarfe zu erkennen und auf sie eingehen zu können. Dafür brauchen wir eine ausreichende Basisfinanzierung, damit sich eine Struktur herausbilden kann, die breit aufgestellt ist, damit die jeweilige Notsituation dann aufgefangen werden kann.
Der Ausschuss sieht in diesem Bericht einen kenntnisreichen Beitrag, um die Lücken und Handlungsfelder zu definieren, er muss in seinen Feststellungen ernst genommen werden und in eine praktische Umsetzung münden. Als stellvertretende Ausschussvorsitzende bitte ich Sie deshalb, unserem Antrag und den Empfehlungen beizutreten. – Vielen Dank!