Winfried Brumma
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Behandlung in der ersten Lesung nahm der Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ umgehend seine Beratung zum Gesetzentwurf auf und beschloss, eine umfassende Anhörung durchzuführen, in deren Rahmen Befürworter und Gegner des beabsichtigten Gesetzesvorhabens Stellung beziehen konnten.
An der Anhörung am 19. Januar 2011 nahmen zehn Sachverständige teil, dabei waren die Krankenhausgesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, die Ärztekammer, Verbraucherzentrale, ver.di, Marburger Bund, die Datenschutzbeauftragte, der Senator für Justiz und auch das Gesundheitsressort. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen befürwortete die Einführung eines bremischen Krankenhausgesetzes.
In seiner Sitzung am 10. Februar wertete der Ausschuss die Anhörung aus. Am 17. März 2011 wurden die Beratungen abgeschlossen.Zu dieser Sitzung lagen Änderungsanträge der Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Änderungsantrag der CDU vor. Die Fraktion DIE LINKE hatte keine Änderungsanträge eingebracht. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abzulehnen und dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Damit enthält die nun in der Bürgerschaft vorliegende Fassung mehrere Änderungen, ich will hier nur einige exemplarisch nennen.
Die ursprüngliche volle Weiterbildungsbefugnis wird umgewandelt in eine Weiterbildungsbefugnis im Umfang der angebotenen Leistungen in der betroffenen Klinik. Dies ist aus unserer Sicht praktikabel und wurde auch von den Verbänden mehrheitlich gefordert. Was tatsächlich an Krankenhausleistungen angeboten wird, darf zukünftig auch nur nach außen dargestellt werden. Die geforderten Patientenfürsprecher sollen zukünftig zusätzlich auch im Planungsausschuss der Krankenhäuser vertreten sein. Der Bedarf von Migrantinnen und Migranten, besonders im sprachlichen Bereich, muss durch geeignete Maßnahmen vorgehalten werden. Zu psychischen Erkrankungen müssen mit dem jeweiligen Psychotherapeuten Abstimmungen getroffen werden, sie haben ein Letztentscheidungsrecht. Bevor Patienten entlassen werden, soll zunächst im Krankenhaus der Hilfebedarf ermittelt werden, erst danach können
sich die Pflegeanbieter dem Patienten empfehlen. Unser Ziel und unsere Markierungslinien waren immer erweiterte Patientenrechte Transparenz und Qualitätsverbesserung. Der Ausschuss hat den vorliegenden Bericht beschlossen und empfiehlt der Bürgerschaft mit ausdrücklicher Zustimmung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, das Bremische Krankenhausgesetz mit den Änderungen gemäß Ziffer 3 Nummer 1 heute in zweiter Lesung zu beschließen. Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich an dieser Stelle noch persönlich etwas sagen: Ich bin froh, dass wir nach dem langen Beratungsprozess heute ein Landeskrankenhausgesetz verabschieden. Es ist ein Gesetzentwurf, der einige Änderungen durch das Parlament erfährt. In diesem Zusammenhang danke ich dem Gesundheitsressort und der Bürgerschaftskanzlei für die konstruktive Zusammenarbeit und insbesondere Herrn Nuschke aus dem Ressort, Herrn Maier, Herrn Dr. Mackeben und Frau Schneider von der Bürgerschaftskanzlei für ihre geleistete Arbeit.
In dieser Zeit war Herr Maier durch eine Verletzung außer Gefecht gesetzt worden, aber das wurde von seinen Kolleginnen und Kollegen gut aufgefangen. Dafür noch einmal herzlichen Dank! Ich werde in meiner zweiten Runde auf die anderen Änderungsanträge noch eingehen. – Danke!