Konrad Kobler
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Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Magerl, die Forderung nach einem Gesetz zur verwaltungsgerichtlichen Geltendmachung des Rechts für Tiere ist nicht neu. Das Thema der Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine durch Einführung eines Verbandsklagerechtes verfolgt uns in diesem Hohen Hause schon seit Jahren; ich würde sagen, seit den letzten vier, fünf Jahren. Sie erinnern sich sicherlich noch an die Diskussion vom Oktober 2010, als die SPD einen einschlägigen Gesetzentwurf eingebracht hat. Nach rund zwei Jahren kommt nun die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN mit einem inhaltlich ziemlich gleichen Vorschlag.
Mit dem von den Antragstellern begehrten Anliegen soll den Tierschutzverbänden in Bayern − Kollege Magerl, Sie haben darauf verwiesen − ein Verbandsklagerecht in Verwaltungsprozessen eingeräumt werden. Aber die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch immer: Welchen und wie vielen Tierschutzverbänden oder -gruppierungen soll das entsprechende Recht eingeräumt werden? − Für anerkannte Verbände soll − so steht es in Ihrem Gesetzentwurf − ein umfassendes Recht zur Einsichtnahme in die Unterlagen, zur Stellungnahme bei der Vorbereitung von tierschutzrelevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften und bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren zu Erwerbszwecken vorgesehen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in den letzten Jahren mit drei verschiedenen Gesetzentwürfen beschäftigt, die in die gleiche Richtung gehen: Das war im Jahr 2007 ein Gesetzentwurf der GRÜNEN, im April 2007 ein Gesetzentwurf der SPD und im Oktober 2010 noch einmal ein Gesetzentwurf der SPD.
Die CSU hat das Gefühl, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Magerl, dass auch beim vierten Anlauf kein allzu großer Durchbruch zum anvisierten Ziel zu schaffen sein wird. Von dieser Vision werde ich mehr oder minder schon jetzt getrieben. Warum? − Ich sage es Ihnen ganz offen: Der Vorschlag hat − wer ihn genau liest, stellt das fest − exakt den gleichen Inhalt wie der Gesetzentwurf der SPD vor zwei Jahren. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Unserer Auffassung nach besteht kein entsprechender Handlungsbedarf.
Ich erinnere an Folgendes: Die GRÜNEN haben im Jahr 2007 im Grunde genommen einen gleichlautenden Gesetzentwurf eingebracht. Ihr Ansinnen auf ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ist also nicht neu.
Kollege Magerl, Sie haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfs die Betonung auf den Begriff "anerkannte Tierschutzverbände" gelegt. Ich frage mich schon: Was ist mit den ganzen anderen Organisationen und Gruppen, die auf Ortsebene eine sehr wichtige Arbeit machen und nicht offiziell anerkannt sind? Wollen Sie denn hier ein Zweiklassentierschutzrecht oder Ähnliches machen? Das kann doch nicht sein! Die CSU ist der Meinung, dass gerade die Verbände und die Gruppen, denen von hier aus Dank und Anerkennung gelten, eine exzellente Arbeit leisten. Dies möchte ich klipp und klar sagen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie hier Unterschiede machen.
Auch das Folgende war bereits vor zwei Jahren ein Thema in der Diskussion: Sicherlich trifft es zu, dass der Stadtstaat Bremen, wie es bei Ihnen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt, ein Verbandsklagerecht eingeführt hat. Aber ich muss schon sagen: Der Stadtstaat Bremen hat in erster Linie Tiere, die in Wohnungen gehalten werden und die nicht für wirtschaftliche Nutzung usw. vorgesehen sind, im Auge gehabt. Wir müssen das schon auseinanderhalten.
Sie haben bei Ihrer Einbringung auch die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein wohlweislich verschwiegen, die abgelehnt wurde. Inwieweit das Saarland und Nordrhein-Westfalen in der Zukunft beim Verbandsklagerecht Erfolg haben werden, bleibt jetzt einmal dahingestellt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte darauf verweisen, dass die bestehenden Gesetze bereits bisher darauf abstellen, Tieren einen angemessenen Schutz zu gewähren. Dazu gibt es bereits vielfältige Schutzbestimmungen, beginnend bei der Haltung über den Transport, die Tierversuche bis hin zu den Schlachtformen. Alle diese Dinge sind geregelt. Sie haben darauf verwiesen. Da der Tierschutz bei uns einen großen Stellenwert hat, haben wir diesen Punkt vor einigen Jahren in die Verfassung aufgenommen.
Ich sage den Antragstellern nochmals: Wir haben einen geordneten Tierschutz. Ein Verbandsklagerecht ist nicht unproblematisch. Wir haben bestens arbeitende Tierschutzorganisationen, wodurch bereits die institutionelle Möglichkeit gegeben ist, im Tierschutzbeirat des Umwelt- und Gesundheitsministeriums entsprechende Vorstellungen einzubringen.
In weiser Voraussicht, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sage ich, dass es unserer Auffassung nach keines Verbandsklagerechtes bedarf. Wir werden uns in der Einzelbe
ratung in den einzelnen Fachausschüssen natürlich der Diskussion stellen.
Herr Staatsminister, wir sind mit unserem gemeinsamen Antrag von CSU und FDP auf dem richtigen Weg, was Absenkung betrifft. Die Stichtagsregelung haben Sie wie auch Kollege Reiß mit einem etwas kritischen Unterton angesprochen.
Nun gibt es im Lande gerade im mittelständischen Bereich und bei Investoren in den Gegenden, die klimatisch benachteiligt sind, enorme Probleme. Diese können keine Stichtage wie 9. März oder 1. April einhalten, obwohl bereits im alten Jahr Verträge abgeschlossen wurden, auch noch in den letzten Wochen, in Anbetracht dessen, dass eine längere Zeit für die Umsetzung erforderlich ist.
Können Sie vielleicht noch ein kleines Signal an die Unternehmen bzw. Investoren geben, wie man sich
das zum Beispiel im Bayerischen Wald vorstellt, wo momentan anderthalb bis zwei Meter oder mehr Schnee liegt und sozusagen die Teile für die Montage in den Scheunen liegen und erst Mitte bis Ende April an die Montage gegangen werden kann? Es wäre wichtig, hierfür ein Signal auszusenden, dass man bereit ist, vielleicht in Berlin eine flexible Regelung zu finden, damit niemand zu Schaden kommt.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz hat bei uns in Bayern einen sehr hohen Stellenwert. Frau Kollegin Rupp, mit einem Verbandsklagerecht verleihen Sie oder wir den Tieren keine einzige Stimme. Zwar stellen Sie dies immer wieder emotional in den Raum, jedoch erreichen Sie mit einem Verbandsklagerecht gar nichts. Um die Geschöpfe zu schützen, ist ein Verbandsklagegesetz in der von Ihnen vorgeschlagenen Form in keiner Weise erforderlich. Ihre Gesetzesinitiative starteten Sie bereits vor drei Jahren. Wir haben den Gesetzentwurf ohne besondere Neuigkeiten in den zuständigen Ausschüssen für Verfassung, Landwirtschaft und Umwelt beraten und erörtert. Wir haben darüber beraten, ob es zielführend ist, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzuführen oder nicht. Ich sage Ihnen ganz offen: In den Ausschüssen hat sich die Auffassung der CSU zur Forderung der Antragsteller nicht geändert. Da lüfte ich kein Geheimnis. Das ist weithin bekannt. Ihr Gesetzentwurf stößt auf eine klare Ablehnung. Ihr Gesetzentwurf ist nach wie vor das sage ich noch einmal - alter Wein in neuen Schläuchen, ein neuer Aufguss. Mehr ist nicht drin.
Um was ging es in Ihrem Gesetzentwurf? Den Tieren sollte mittels eines entsprechenden Gesetzes Schutz gewährt werden. Neuer Schutzbestimmungen bedarf es hier jedoch nicht. Der Tierschutz, begonnen von der Haltung über den Transport und die Tierversuche bis hin zu den Schlachtformen, ist mit dem geltenden Gesetz ganz eindeutig und ausführlich geregelt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Tierschutz ist, weil er bereits einen entsprechenden Stellenwert in der Gesellschaft hat - Frau Kollegin Rupp hat darauf Bezug genommen -, als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden. Wir von der CSU sind der Überzeugung, dass wir bereits einen geordneten Tierschutz haben - und nicht nur das. Wir haben gut funktionierende und engagierte Tierschutzorganisationen, denen die Möglichkeit im Rahmen entsprechender Institutionen gegeben ist, ihre Ansichten sowohl im Hinblick auf allgemeine Tierschutzfragen als auch im Hin
blick auf konkrete Einzelfälle einzubringen. Beispielhaft ist an dieser Stelle der Tierschutzbeirat des Umweltministeriums zu nennen. Diese Institution ist demokratisch verfasst. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse ausschlaggebend. Der Tierschutzbeirat leistet gute Arbeit. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Tierschutzverbände leisten nebenher wie ein Seismograf ebenfalls entsprechend gute Arbeit.
Ich kann hier nur nochmals feststellen, dass die Antragsteller in der Vergangenheit mehrmals versuchten, ein Verbandsklagerecht auf Landesebene einzuführen. Was ist bisher geschehen? Lediglich das Land Bremen, eines unter 16 Bundesländern, hat es eingeführt. Sie hätten die Möglichkeit, in vielen, vielen anderen Ländern, in denen Sie von der SPD mit in der Verantwortung sind, ebenfalls entsprechende Verbandsklagegesetze einzuführen.
Nebenbei ist vor sieben oder acht Jahren, ausgehend von Schleswig-Holstein, auch noch über den Bundesrat versucht worden dieses Klagerecht einzuführen, was dort ebenfalls wieder mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.
Es geht doch konkret darum, dass mit Ihrem Gesetzesvorschlag unter bestimmten Voraussetzungen den dort genannten Tierschutzverbänden in Bayern ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden soll. Es soll für folgende vier Verbände angewendet werden: den Deutschen Tierschutzverband, den Bund gegen Missbrauch der Tiere, für Animal 2000 und das Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen. Ich weise darauf hin, dass weitere Organisationen und Verbände bereits vorhanden sind. Diese sparen Sie aus und legen damit den Keil des Zwistes. Die einen sind dabei und die anderen wären dann nicht dabei. Das kann man nicht tun. Ich meine, dass bei der ganzen Situation die Diskussion um den Tierschutz vielleicht doch zu stark auf die Nutztiere konzentriert wird, für welche ohnehin stringente Haltungsbedingungen vorgegeben sind.
Ja, bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Kollegin, ich bin natürlich hierüber sehr gut informiert. Ein Teil davon ist im Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen tätig. Aber es gibt nach wie vor einen größeren Teil, der nicht organisiert ist.
Herr Präsident, ich darf bitten, in meinen Ausführungen fortfahren zu dürfen.
Ich würde gerne in meinen Ausführungen fortfahren, sonst wird mir weitere Zeit abgezogen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Gesetzentwurf insbesondere auch deshalb nicht zustimmen können, weil es auf europäischer, auf deutscher und auf bayerischer Ebene ausgedehnte Regelwerke zum Tierschutz gibt und weil ohnehin sehr viel für den Tierschutz getan wurde.
Durch die bestehenden Tierschutzregelungen ist jede Grundlage gegeben, um Verstöße auch zur Anzeige zu bringen. Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD, wohin führte die Umsetzung Ihres Vorschlages in der Praxis? Ihr Vorschlag würde dazu führen, den Tierschutzorganisationen die Möglichkeit einzuräumen, gegen tierschutzrechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse und behördliche Anordnungen klagen zu können.
Aufgrund des großen Engagements der Tierschutzverbände hätten wir, ganz gleich, ob zum Beispiel bei Tierversuchen, im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung oder in der Heimtierhaltung usw., mit einer Vielzahl von Klagen zu rechnen, die zu nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen für die Wirtschaft, für die Forschung und für die Gerichte führen würden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen immer von Bürokratieabbau. Mit einem solchen Instrument, mit einem Klagerecht würden natürlich die Behörden und die Gerichte durch die zu erwartende Klageflut erheblich mehr belastet, und wir brauchen kein solches - ich apostrophiere - "Beschäftigungsförderungs- oder Arbeitsbeschaffungsprogramm" für Gerichte, Staatsanwälte und vielleicht auch für Anwalts
kanzleien. All die schönen emotionalen Floskeln, dass Tiere über ein Verbandsklagegesetz einen Vormund oder eine Stimme brauchen, bringen uns in keiner Weise weiter.
Als Resümee darf ich deshalb feststellen: Es muss durch die Menschen darauf hingewiesen werden, dass die bestehenden Tierschutzregelungen eingehalten, umgesetzt und entsprechend angewandt werden. Wir können hier ohne Weiteres auch einen Blick in Richtung Berlin zu unserer Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner werfen, die vor wenigen Tagen den Vorschlag machte, Tierschutzlabel auf europäischer Ebene einzuführen. Ich möchte das nicht weiter vertiefen, weil es nicht hierher gehört.
Ich darf zum Schluss kommen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ein solches Verbandsklagegesetz wäre nicht gut, weil buchstäblich ein Keil zwischen die vier großen Tierschutzverbände und die kleinen Tierschutzorganisationen getrieben würde. Der Gesetzentwurf ist überflüssig. Die Argumente gegen ein Verbandsklagegesetz im Tierschutz haben sich in keiner Weise für uns, für die CSU, geändert, und auch bestimmte Defizite und Verstöße, die es trotz des bestehenden Tierschutzgesetzes geben kann, könnten durch ein Verbandsklagegesetz nicht verhindert werden. Da muss meines Erachtens viel mehr an anderen Stellen nachjustiert werden. Meinetwegen geht es auch bei den Veterinärbehörden darum, den Kontrollaufgaben noch stärker nachzukommen und andererseits natürlich Fälle, bei denen es Verstöße gibt, mit Mut zur Anzeige zu bringen.
Ich bitte um Verständnis, dass die CSU aus diesen Gründen Ihrem Entwurf eines Tierschutzverbandsklagegesetzes nicht zustimmen kann. - Herzlichen Dank.
Lieber Kollege Arnold, ich weiß nicht, warum Sie mir eine solche Frage stellen. Wir kennen uns doch ganz gut. Es ist klar, dass ich das natürlich auch dort so sage. Ich habe doch das
Engagement der Tierschutzverbände eigens in den höchsten Tönen gelobt.
Verehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD ist alter Wein in neuen Schläuchen.
Frau Biedefeld hat von dem wiederholten Versuch gesprochen, den Gesetzentwurf betreffend die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände voranzubringen. Bereits vor drei Jahren wurde ein
Gesetzentwurf mit etwa dem gleichen Text eingebracht. Der Wortlaut ist abgekupfert.
Frau Kollegin, Sie haben lediglich eine Neuerung aufgenommen.
Als einzige Neuerung haben Sie aufgenommen, dass Bremen das einzige Bundesland ist, das das Verbandsklagerecht eingeführt hat. Sie haben nichts davon gesagt, dass es bereits 2004 eine Bundesratsinitiative gab, die kläglich an der breiten Mehrheit der Länder gescheitert ist. Das sind die Fakten.
Um vielen Tieren Schutz zu gewähren, haben wir die vielfältigsten Schutzbestimmungen. Sie reichen von der Haltung über den Transport bis hin zu den Schlachtformen. Alles ist fein säuberlich geregelt. Da der Tierschutz in Bayern großen Stellenwert hat, wurde er 1998 als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung festgelegt. Wir haben einen geordneten und funktionierenden Tierschutz. Außerdem ist das Verbandsklagerecht nicht unproblematisch. Wir haben bestens funktionierende und sehr engagierte Tierschutzverbände und Tierschutzorganisationen, die die institutionelle Möglichkeit haben, beispielsweise im Tierschutzbeirat des Umwelt- und Gesundheitsministeriums Ihr Anliegen sowohl im Hinblick auf allgemeine Tierschutzfragen als auch im Hinblick auf ganz konkrete Fälle einzubringen. Das klappt.
Frau Kollegin Biedefeld und Kolleginnen und Kollegen der SPD, die vier im Tierschutzbeirat vertretenen Tierschutzorganisationen - Sie haben sie aufgeführt - werden seit jeher über anstehende Rechtsetzungsverfahren informiert und bekommen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen einzubringen. Das ist Fakt.
Sie haben lediglich vier Gruppierungen genannt. Es gibt aber eine Reihe zusätzlicher Organisationen, die Sie damit ausschließen. Darüber hinaus werden die Verbände auf Landes- und Bundesebene im Rahmen der Verbandsanhörungen einbezogen. Auch das klappt.
Ich sage Ihnen klipp und klar, wir werden dem Gesetzentwurf insbesondere deshalb nicht zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass es auf europäischer, auf Bundes- und auch auf Landesebene aus
gedehnte Regelwerke zum Tierschutz gibt und weil in der Zwischenzeit viel für den Tierschutz getan wurde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der SPD, wohin würde Ihr Vorschlag führen? - Ihr Vorschlag würde dazu führen, dass den Tierschutzorganisationen die Möglichkeit eingeräumt wird, gegen tierschutzrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse und behördliche Anordnungen zu klagen. Darauf wollen Sie hinaus. Wegen des großen Engagements der Tierschutzverbände, das man respektieren muss, gäbe es, egal ob wegen den Tierversuchen, der landwirtschaftlichen Tierhaltung oder der Heimtierhaltung ein breites Feld für eine Vielzahl von Klagen, was zu nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen für die Wirtschaft und die Forschung führen würden. Wir reden sehr häufig von wuchernder Bürokratie und davon, dass sie abgebaut werden müsse. Mit dem Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände würden Behörden und Gerichte wegen der zu erwartenden Klageflut erheblich höher belastet werden.
Die Gesamtbetrachtung ergibt, dass das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände nicht nötig ist. Die CSU wird deshalb den Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Kollegin Biedefeld, wenn Sie diese Anschuldigungen in den Raum stellen, bitte ich Sie, Ross und Reiter zu nennen. In den Fachausschüssen können wir uns anschließend detaillierter unterhalten. Ihre Verdächtigungen treffen in keiner Weise zu. Bitte nennen Sie die Fakten.
- Sicher bin ich bereit. Wir werden uns im Fachausschuss unterhalten.
Wir sind tagtäglich vor Ort und reden selbstverständlich mit den Verbänden. Die Tierschutzverbände fordern die Einführung des Verbandsklagerechts. Ich höre jedoch keine Klagen über die Funktion des Tierschutzes. Andernfalls müssen Sie Ross und Reiter nennen.
Herr Staatsminister, eine gewisse Sorge bereitet uns die qualifizierte und optimale Hausärzteversorgung im ländlichen Raum. Wie beurteilen Sie die Wirkung der teils von den Kommunen geförderten Medizinischen Versorgungszentren - MVZ - auf die Niederlassung von Hausärzten bzw. die Abdeckung des ländlichen Raums mit Hausarztpraxen?