Otto Wiesheu

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Last Statements

Herr Kollege Kaiser, wenn Sie den Artikel schon vorlesen, würden Sie dann auch erstens bereit sein mitzuteilen, dass der nicht von mir stammt – Sie haben gesagt, das Vorwort sei von mir – und zweitens zu sagen, dass der Journalist, der ihn verfasst hat, sich ihn nicht von mir genehmigen lässt. Wenn Sie das mitteilen würden, wäre vielleicht die ganze Polemik aus dem Thema.
Herr Kollege Maget, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Einladung zu der Pressekonferenz zu diesem Zeitpunkt noch nicht herausgegangen war?
Moment! Der Termin war zwar vorabgestimmt, diese Vorabstimmung ist aber – aus welchen parteitaktischen Gründen auch immer – von Oberbürgermeister Ude
vorab veröffentlicht worden. Eine Einladung ist nur für den Nachmittagstermin um 14.30 Uhr erfolgt.
Herr Kollege Maget, sind Sie dann bereit, sich dahin gehend zu korrigieren, dass die Einladung in der „Münchner Rathausumschau“ nicht von mir stammte, sondern von Herrn Oberbürgermeister? Wenn der Oberbürgermeister vorab einen Termin herausgibt, der noch nicht abgestimmt ist, dann ist es zum einen sein Problem und zum anderen aus irgendeinem guten Grund auch seine Masche. Sie stellen hier aber den Sachverhalt – –
Meine Damen und Herren, darf ich Herrn Maget fragen, ob er bereit ist, sich dahin gehend zu korrigieren?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Geld für Investitionen in die Infrastruktur fehlt, weil der Bundestag die Mittel seit 1998 von 9,2 Milliarden DM auf 6,4 Milliarden DM reduziert hat.
In der mittelfristigen Finanzplanung sollen die Mittel bis zum Jahr 2004 auf 4,4 Milliarden DM herabgesetzt werden. Jeder, der die Bahnreform miterlebt hat, weiß, dass Einigkeit darüber bestand, dass die Mittel für Investitionen in einer Größenordnung zwischen 9 Milliarden DM und 10 Milliarden DM kontinuierlich gehalten werden müssen. Das ist der Grund. Bringen Sie das nicht durcheinander.
Sie sagen, Interregio-Linien werden eingestellt. Jeder weiß, dass für den Nahverkehr die Länder verantwortlich sind. Für den Fernverkehr ist der Bund verantwortlich. Interregio-Verkehr ist Fernverkehr. Der Bund hat das Sicherstellungsgebot und die Gemeinwohlverpflichtung nach dem Grundgesetz zu beachten. Er nimmt seine Verpflichtungen aber nicht wahr, weil er sagt, er erledigt seine Aufgaben nur, wenn sie rentabel sind. Das, was nicht rentabel ist, ist im Wurst. Die Probleme beim Interregio sind Ausdruck des verkehrspolitischen Versagens der Bundesregierung und ihrer Verweigerungshaltung, sonst nichts.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Abgeordneter Rotter. Bitte.
Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bahn am 29. Mai 1991 – das ist fast zehn Jahre her – mitgeteilt hat, dass sowohl aus unternehmerischer als auch aus verkehrspolitischer Sicht die Entscheidung zugunsten der Ingolstädter Variante zu treffen ist. Die DB hat es im Interesse einer Verkürzung des Planungsablaufs für zweckdienlich gehalten, das laufende Raumordnungsverfahren auf die Variante Ingolstadt zu konzentrieren. Es gibt bei Raumordnungsverfahren einen Antragsteller, und das war die DB. Sonst war das niemand, erst recht nicht die Staatsregierung.