Dieter Heckel

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Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Ich möchte mich zunächst bei Herrn Staatsminister Dr. Weiß für seine Ausführungen zu dem Deliktbereich Medikamentenmissbrauch in der Schweinemast bedanken. Dr. Weiß hat den aktuellen Stand wiedergegeben. Was hätte er sonst tun sollen, Herr Starzmann, als über die aktuelle Situation zu informieren und über geplante Maßnahmen zu reden?
Sie, Kollege Starzmann, haben Vorfälle aus den Jahren 1995 und 1996 und aus den folgenden Jahren angeführt und auf vermeintliche Versäumnisse hingewiesen. Ich frage mich: Wo war denn die Wachsamkeit der Opposition in diesen Jahren? Wo waren denn Ihre Aktivitäten, wenn Sie davon Kenntnis hatten?
Ich schätze Sie, Herr Kollege Starzmann, als einen versierten Agrarpolitiker mit Augenmaß, durchaus kompromiss- und kooperationsbereit über Parteigrenzen hinweg. Aber heute – so meine ich – sprach der brave Parteisoldat Gustav, vor allem bei seinen Attacken auf unseren Landwirtschaftsminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen zwei Dringlichkeitsanträge vor, nämlich der Antrag auf Drucksache 14/5615 und der Antrag auf Drucksache 14/5616. Eigentlich sind die beiden Anträge durch die Ausführungen des Herrn Justizministers bereits erledigt. Weil ich aber annehme, dass die Antragsteller dies nicht so sehen, und weil es andererseits guter Brauch in diesem Hause ist, Berichtsanträge zu behandeln, schlage ich vorab bereits vor, diese beiden Anträge an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zweifelsohne ist das Vertrauen des Verbrauchers in die Qualität heimischer Fleisch- und Wurstwaren durch den bekannt gewordenen Antibiotika-Missbrauch in der bayerischen und in der österreichischen Schweinemast erneut erschüttert. Wir sind uns einig in der gemeinsamen Zielsetzung: Zerschlagung illegaler, krimineller Strukturen und Organisationen beim Tierarzneimitteleinsatz.
Die Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder bekannt gewordene Fälle von gravierenden Verstößen gegen das Arzneimittelrecht gab, die ich als massive Angriffe auf die Verbrauchersicherheit, auf die Gesundheit werte, muss, ganz im Sinne der Ausführungen des Herrn Justizministers, zu einer konzertierten Aktion gegen derartige Vorkommnisse führen. Gegenseitige Schuldzuweisungen, welchen Gesamtberufsstand auch immer betreffend, sind dabei nach meiner
Meinung nicht zielführend. Tatsache ist, dass einige wenige schwarze Schafe, die ich bewusst als kriminelle Elemente bezeichnen möchte – schwarze Schafe auf der Seite der Anbieter, schwarze Schafe auf der Seite der Abnehmer –, bewusst und aus verantwortungsloser Gewinnsicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Ihnen gilt es das Handwerk zu legen.
In der Ministerratssitzung am 15. Januar 2001 wurde in Übereinstimmung mit Vorschlägen der Landestierärztekammer eine Reihe von Zielsetzungen formuliert. Wir stehen zu einem generellen Verbot des Einsatzes von Antibiotika in der Schweinemast als Prophylaktikum, als Leistungsförderer. Ein Antibiotika-Verbot in der Therapie allerdings, bei der Behandlung kranker Tiere, wäre unsinnig. Auf diesen Einsatz im Notfall, im Krankheitsfall sind alle Tierhalter angewiesen, Öko-Bauern, Öko-Betriebe genauso wie konventionell wirtschaftende Tierhalter. Die Applikation von Antibiotika darf allerdings nur direkt oder unter Kontrolle eines verantwortlichen Tierarztes erfolgen.
Wir sind für eine weitergehend effektivere Kontrolle des Tierarzneimittelverkehrs vom pharmazeutischen Großhandel – das heißt, man muss die Kontrolle etwas vorverlegen – über den Tierarzt bis zum Einsatz vor Ort. Dazu müssen – auch ein Vorschlag der Veterinärverwaltung und der Tierärztekammer – die Veterinärbehörden personell verstärkt werden. Wir brauchen so eine Art Spezialteam, das, fortgebildet und einschlägig erfahren, schwerpunktmäßig und überregional den Vollzug des Arznei- und Futtermittelrechtes und den gesamten Tierarzneimittelverkehr überwacht. Dazu zähle ich auch eine Intensivierung der Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken, meine Damen und Herren.
Eine weitere Empfehlung der Tierärztekammer beinhaltet die Installation von Sonderermittlungsgruppen auf der Ebene der Staatsanwaltschaften beim LKA und bei der Kriminalpolizei, die sich schwerpunktmäßig mit Straftaten nach dem Arzneimittelrecht befassen.
Ich freue mich deshalb über die Mitteilung des Herrn Justizministers, dass beim LKA eine Sonderkommission „Schweinemast“ eingerichtet wurde. Die Fortbildung von Amtstierärzten und praktischen Tierärzten zum Thema Arzneimittelrecht muss verbindlich eingeführt werden. Wir haben eine ähnliche Regelung bisher bereits beim Fleischhygienerecht.
Es gibt Schwierigkeiten, meine Damen und Herren – auch das muss man sagen –, bei der Verfolgung und beim Vollzug im Rahmen positiver Rückstandsbefunde, die im Zusammenhang mit bakteriologischen Untersuchungen oder bei Untersuchungen nach dem Rückstandskontrollplan auftreten. Hier fehlt oft eine weitergehende Untersuchung zur Qualität des Wirkstoffs und zur quantitativen Feststellung der gefundenen Rückstandsmenge. Also auch damit ist eine personelle Verstärkung in diesem Bereich begründet.
Ein weiteres Manko möchte ich hier ganz offen ansprechen, ein Manko, das auch von der Tierärztekammer immer wieder angesprochen wird. Eingeleitete Verfahren werden von den zuständigen Gerichten, wie sich
immer wieder erweist, wegen Geringfügigkeit eingestellt, da offensichtlich das Sicherheitsgefährdungsprinzip im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes nicht erkannt wird oder das vorliegende Beweismaterial einfach nicht ausreicht. Denn – auch dies hat der Justizminister bereits gesagt – nur bei groben Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften kann einem Tierarzt die Approbation entzogen werden. Das kann in unserem Rechtsstaat, unserem Rechtsmittelstaat, lange Jahre dauern. Es wird deshalb – ich begrüße das – seitens des Justizministeriums empfohlen, stattdessen das Dispensierrecht einzuziehen, das dem Tierarzt zwar eine weitere Berufsausübung erlaubt, ihn aber letztlich inaktiv macht; denn er ist ja auf den Arzneimitteleinsatz angewiesen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich meine, dass in dem sehr komplexen Bereich Tierarzneimittelmissbrauch viel geschehen ist und – der Justizminister hat bereits einiges dargestellt – noch viel geschehen wird in enger Zusammenarbeit mit der Justiz, auch mit dem neu eingerichteten Ministerium für Ernährung, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wir müssen die Effizienz des Kontroll- und Überwachungssystems verbessern und insbesondere auch die Ahndungsmöglichkeiten bei offensichtlichem Missbrauch des Arzneimittelrechts verschärfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen dies im Interesse des Verbrauchers tun. Verbraucherschutz steht in Bayern an erster Stelle.
Wir müssen dies tun im Interesse der heimischen Landwirtschaft, des verarbeitenden Gewerbes, aber auch im Interesse der Tierärzteschaft, der in der Lebensmittelüberwachung auch in Zukunft eine besondere Bedeutung, eine besondere Verantwortung zukommt. Und – hier spreche ich als Tierarzt – wir sind es leid, Tierärzteschaft und Landwirtschaft, dass wir wegen einiger weniger schwarzer Schafe, wegen einiger krimineller Elemente immer wieder verteufelt werden und in Verruf geraten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Stahl, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde nicht auf die Verdächtigungen, Unterstellungen und Übertreibungen der Kollegin Biedefeld eingehen.
Ich möchte nur eines zur Klarstellung anführen: Wir haben damals im Einklang mit den anderen Bundesländern, also auch im Einklang mit den SPD-Bundesländern, entschieden. Das war zur damaligen Zeit die jeweils richtige Entscheidung.
Der Verbraucher, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist zweifelsohne durch den einen bisher bekannt gewordenen BSE-Fall in Schleswig-Holstein verunsichert. Er ist auf Grund der sehr komplizierten Sachverhalte verunsichert. Uns wurde heute in der Fraktion von verschiedenen Wissenschaftlern bestätigt, dass diese Sachverhalte in der Tat sehr kompliziert sind. Der Verbraucher ist auch dadurch verunsichert, dass in der Europäischen Union in den vergangenen Wochen und Monaten nur zögerlich gehandelt wurde.
Gestatten Sie mir einige Anmerkungen aus veterinärmedizinischer Sicht – der gemeinsame Antrag ist bereits
durch Frau Staatsministerin Stamm und Herrn Staatsminister Miller begründet worden –, wobei ich mich auf jüngste Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach, auf Veröffentlichungen der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen und des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin stütze. Zunächst möchte ich einige erläuternde Vorbemerkungen machen, weil ich immer wieder feststelle, dass schon bei einfachsten Begriffsbestimmungen bisweilen die Meinungen sehr weit auseinandergehen. Die Frage nach dem Erreger von BSE scheint geklärt. Es handelt sich um Prione, um krankhaft veränderte Eiweißkörper. Das macht die Bekämpfung dieser Seuche so schwer. Das bedeutet, dass sich die Bekämpfung auf Keulung kranker Tiere bzw. auf die unschädliche Beseitung der Tiere, die im Rahmen von Schnelltests als positiv erkannt worden sind, einengt.
Die Angaben zur Inkubationszeit schwanken zwischen dreißig Monaten bis hin zu sechzig Monaten. Die Infektion scheint in erster Linie per os zu erfolgen, also durch die Verfütterung nicht ausreichend hygienisierter Abfälle bzw. nicht ausreichend hygienisierten Risikomaterials.
Die Wissenschaftler sind sich nicht ganz einig, ob die bisherigen Verfahrensweisen unserer Tierkörperverwertungsanstalten – eine Temperatur von 133 Grad Celsius, eine Erhitzungszeit von zwanzig Minuten und drei Bar Druck im Kernbereich – Prione in der Tat abtöten. Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass das seit 1994 geltende Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer generell auf alle landwirtschaftlichen Nutztiere ausgeweitet werden sollte und vor allem auch europaweit ausgedehnt werden sollte. Sonst macht das keinen Sinn.
Zu dem ersten Spiegelstrich des Dringlichkeitsantrags 14/5085: Bezüglich der Übertragungswege ist anzunehmen, dass die Infektion auch intrauterin erfolgen kann, also von der Mutter auf die Frucht – den Fötus, den Embryo –. Offensichtlich funktioniert bei BSE die sonst wirksame Plazenta-Barriere nicht.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch eine horizontale Infektion stattfinden kann. Wir möchten deshalb mit unserem Antrag abgeklärt wissen, ob es andere Übertragungsmöglichkeiten gibt und wie man diese effektiv unterbinden kann.
Zu den Spiegelstrichen 5 und 6, in denen die Staatsregierung aufgefordert wird, sich im Bundesrat für die schnellstmögliche Einführung von BSE-Schnelltests in der EU und in Drittländern für alle über 24 Monate alten Schlachtrinder einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass die frühzeitige Erkennung der BSE-Krankheit und die Entwicklung von sicheren praxistauglichen BSETests verstärkt erforscht und bundes- und EU-weit koordiniert wird, möchte ich anmerken, dass ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der BSE-Überwachung, der Rinderbestände und der Ermittlung des tatsächlichen Status der BSE-Infektion in den EU-Mitgliedstaaten zweifelsohne Schnelltests an Schlachtieren sind. Für die amtliche Zulassung dieser Tests nach dem deutschen Tierseuchengesetz ist das nationale Referenzzentrum
für BSE- und Scrapie-Diagnostik an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen zuständig.
Zur Zeit stehen zwei Testverfahren zur Zulassung an. Frau Staatsministerin Stamm hat dies bereits ausgeführt. Beide Tests wurden von der EU evaluiert, d.h. in einem EU-weiten Versuch mit 1400 Gehirnproben von Schlachttieren vorgeprüft. Beide Verfahren beruhen auf dem immuno-chemischen Nachweis des krankhaft veränderten Prions und sind innerhalb von sechs bis acht Stunden durchführbar. Damit können Gewebeproben aus dem Gehirn von Schlachttieren getestet werden, nicht aber Muskelfleisch oder Blut. Entsprechende Presseveröffentlichungen von vor einigen Tagen sind falsch. Es liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vor, ab welchem Zeitpunkt innerhalb der durchschnittlich fünfjährigen Inkubationszeit infizierte Tiere mit Sicherheit erkannt werden können. Das bedeutet, dass mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses nicht unbedingt die BSE-Freiheit garantiert werden kann, sondern allenfalls, dass die Menge der Erreger unter der Nachweisgrenze liegt.
Unabhängig davon sind die Tests sinnvoll und notwendig bei allen Schlachttieren, die älter als fünf Jahre sind, denn gerade diese Gruppe stellt das größte Infektionspotential dar.
Es ist interessant, dass bei den sehr vielen BSE-Fällen in Großbritannien die Gruppe der jüngeren erkrankten Tiere nur 0,25 Prozent ausgemacht hat. Die Risikogruppe sind also in der Tat die älteren Schlachttiere. Ergänzt werden müssen die bisherigen Testverfahren, wenn sie offiziell zugelassen sind, durch Testmöglichkeiten an jüngeren Schlachttieren und jüngeren lebenden Tieren. Diese Möglichkeiten scheinen nach Aussagen der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach über Biopsie oder Blutproben zur Erkennung von Plasminogenen, die das Prion binden, gegeben zu sein. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, entsprechende Möglichkeiten zu erforschen und möglichst schnell auszuarbeiten, die von den bisherigen und zur Zulassung anstehenden Schnelltests zu anderen und besseren Testverfahren an jüngeren und lebenden Tieren hinführen.
In Bayern gibt es bis dato keinen einzigen originären BSE-Fall. Bayern hat konsequent im Interesse des Verbraucherschutzes gehandelt, der in unserer Gesundheitspolitik einen hohen Stellenwert genießt, Bayern hat im Interesse der heimischen Landwirtschaft, des verarbeitenden Gewerbes und im Interesse der notwendigen Seuchenhygiene gehandelt.
Die verschiedenen Aktivitäten Bayerns wurden bereits dargestellt.
Gestatten Sie mir zum Abschluss meiner Ausführungen auch einige Empfehlungen aus veterinärmedizinischer Sicht, die sich in etwa auch mit dem Antragsbegehren decken. Wir brauchen eine schnelle offizielle Zulassung der beantragten Schnelltests durch die Bundesforschungsanstalt in Tübingen, und wir brauchen deren
europaweite Einführung. Wir brauchen eine Schnellentwicklung von Testverfahren für junge Schlachttiere und junge lebende Tiere. Diese müssen europaweit eingeführt werden. Dafür ist seitens des Bundes eine finanzielle und personelle Verstärkung der zuständigen Bundesforschungsanstalten notwendig. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Bundesforschungsanstalt in Tübingen, besonders aber um die Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach, die mit Recht als ein national und international hoch angesehenes Kompetenz- und Informationszentrum gerade auch für den Problembereich BSE gilt.
Frau Staatsministerin Stamm hat es angeführt: Wir brauchen die Verstärkungen unserer Landesuntersuchungsämter in Nord- und Südbayern.
Wir haben in unserem Antrag einen Passus, der auf eine dauerhafte Kennzeichnung der Rinder abzielt. Wir haben uns oft über diese Thematik unterhalten. Die Ohrmarke ist sicher antiquiert. Auch die elektronische Kennzeichnung mit Chips und Scanner sollte so bald wie möglich durch eine so genannte Biomarkierung abgelöst werden.
Ich weiß, wir haben aus Kostengründen eine entsprechende Entscheidung immer vor uns hergeschoben.
Wir haben mit Recht so argumentiert, Herr Kollege Schammann. Was hilft es uns, wenn Bayern den Vorreiter spielt und diese biologische Ohrmarke – die ist sehr teuer – einführt, und die anderen Bundesländer ziehen nicht mit? Wir sollten von Bayern aus darauf bestehen, dass sich die anderen EU-Mitgliedsstaaten möglichst schnell an einer modernen und manipulationssicheren Kennzeichnung der Rinder beteiligen. Ich wiederhole mich gerne: Das beste Verfahren ist die biologische Ohrmarke. Dieses Verfahren ist an der Bundesforschungsanstalt in Kulmbach entwickelt worden und macht feinste Unterscheidungen möglich.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Anmerkung. Für den einzelnen Erzeugerbetrieb wird es wohl notwendig werden, dass er eine lückenlose Bestandsdokumentation durch regelmäßige Überprüfung der geschlachteten Alttiere und durch eine biologische Markierung der Jungtiere aufbaut. Ich meine, dies wäre eine sinnvolle Ergänzung, eine sinnvolle Abrundung des bayerischen „Qualität aus Bayern“-Programmes, das per se schon ein hohes Maß an Verbrauchersicherheit bietet. Dies alles – und das wurde heute auch schon gesagt –, was in diesem Antrag gefordert wird, kann Bayern nicht im Alleingang leisten. Hier müssen wir bundesweit und europaweit tätig werden. Das heißt, wir brauchen die enge Kooperation mit der Bundesregierung und der Europäischen Union. Wir brauchen vor allem das finanzielle Engagement der Bundesregierung und der Europäischen Union in diesen für die Landwirtschaft sehr schwierigen Zeiten.
Lassen Sie mich mit einigen Worten des Leiters der Abteilung für Mikrobiologie und Toxikologie an der Bundesforschungsanstalt in Kulmbach, Herrn Prof. Gareis, schließen. Er stellt fest, dass die derzeitige BSE-Hysterie in jedem Fall eine übertriebene Reaktion darstellt. Der Verbraucher sollte sich nicht verrückt machen. Ein hoher Selbstversorgungsgrad in der Fleischproduktion und Programme mit Qualitätsgarantie geben zusätzlich Sicherheit. Die Situation in Bayern und in Deutschland, so Herr Prof. Gareis, sei auf keinen Fall mit der in Großbritannien vergleichbar. Das kann man nicht oft genug sagen.
Ich bitte um Zustimmung zu diesen Antragspunkten, die, wie ich meine, alle durchaus zustimmungsfähig sind. Sie bringen uns gemeinsam ein Stück weiter in der Bekämpfung dieser furchtbaren Rinderkrankheit. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.