Christl Schweder
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand braucht zu befürchten, dass ich singen werde. Lassen Sie mich zunächst kurz etwas zu den Metropolregionen sagen. Dieser Begriff der europäischen Raumordnungspolitik wurde in der Europäischen Union geprägt. Metropolregionen sollen eine ausgewogene Raumentwicklung fördern und unterstützen. Dazu hat die Europäische Union zum Beispiel, Paris, München, Mailand usw. festgelegt.
Das Thema „Metropolregionen“ wurde auch auf BundLänder-Ebene mehrjährig behandelt und diskutiert. Dort hat man sich für Deutschland auf Metropolregionen wie Berlin/Brandenburg, Hamburg, München, Rhein/Main, Rhein/Ruhr, Stuttgart, Halle/Leipzig sowie das Sachsendreieck festgelegt. Bayern schlug die Region Nürnberg/ Fürth/Erlangen, also die mittelfränkische Kernregion vor. Man war sich aber in der Raumordnungsministerkonferenz darin einig, mittelgroße Verdichtungsräume nicht einzubeziehen. Man hat es in dieser Konferenz abgelehnt – auch die SPD-Minister –, den Raum Nürnberg/ Fürth/Erlangen einzubeziehen; für Niedersachsen wurde Hannover genauso abgelehnt.
Dies war der Grund der Ablehnung, nicht weil es irgendeinen anderen Grund gäbe – im Gegenteil. Es ist nicht nur unser Wunsch, sondern auch der Wunsch des zuständigen Hauses und des Ministerpräsidenten, dass es eine Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen gibt; wir unterstützen alle diese Begehren. Aber es hat keinen Zweck, in dieser Situation die Staatsregierung aufzufordern, einen Antrag zu stellen, dass Nürnberg als Metropolregion in das Raumordnungskonzept Deutschland aufgenommen wird. Das bringt überhaupt nichts, weil das schon versucht wurde. Das heißt, man muss anders ansetzen und die Voraussetzungen zum Beispiel insofern verändern – das hat Bayern beantragt –, als man die Kriterien in einer Raumministerkonferenz noch einmal überprüft und sich darüber einigt, dass auch Verdichtungsräume einbezogen werden sollen.
Auf der anderen Seite sind die Region Nürnberg – Fürth – Erlangen und ihre Umgebung so zu stärken, dass es einen größeren Umgriff gibt, und die örtlichen Voraussetzungen zu verbessern, damit man die Sache mit neuen Fakten angehen kann. Deswegen haben wir unseren Antrag gestellt.
Herr Dr. Scholz, wir fordern in unserem Antrag die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die notwendige Entwicklung der Region Nürnberg hin zu einer Metropolregion voranzutreiben, die innere Funktionsfähigkeit zu verbessern und gleichzeitig unter gesamträumlicher Perspektive die Impulsgeberfunktion zu stärken und auszubauen. Das heißt, man muss jetzt diese Sache unter neuen Gesichtspunkten aufgreifen, ohne dass man immer wieder dasselbe bringt. Das hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Deswegen, Herr Dr. Scholz, lehnen wir Ihren Antrag, der bloß ein Schaufensterantrag ist, ab. Wir gehen da in die Tiefe.
Die Bayerische Staatsregierung hat den Bund aufgefordert, das Thema nochmals aufzugreifen, weil die bisherige Entscheidung schon etwas zurückliegt. Das ist bisher nicht geschehen. Wir haben unseren Antrag gestellt, weil Ihr Antrag überhaupt nichts bringt.
Das geforderte Konzept für den gesamten S-Bahn-Ausbau ist im federführenden Ausschuss abgelehnt worden, weil natürlich über dieses Gesamtkonzept lange und im Detail geredet und weil es bereits in regionalen Verkehrskonferenzen vorgestellt wurde, zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg, aber auch im Raum. Sie fordern auch hier etwas, das längst auf den Weg gebracht wurde.
Damit kein falscher Eindruck entsteht, möchte ich am Schluss noch Folgendes anmerken. Ich habe das Gefühl, Sie gehen jetzt hinaus und sagen, die CSU-Fraktion sei gegen die Metropolregion und gegen den Ausbau des S-Bahn-Netzes. Ich möchte betonen: Das ist überhaupt nicht der Fall. Ich bitte auch die Staatsregierung – hier vertreten durch den Umweltminister –, das, was Sie bei der Raumordnungsministerkonferenz bereits in die Wege geleitet hat, mit neuen Aspekten verstärkt fortzusetzen.
Aus den genannten Gründen lehnen wir den in Tagesordnungspunkt 47 genannten Antrag ebenso wie der federführende Ausschuss ab, jedoch nicht deshalb, weil wir die Metropolregion nicht wollen. Den in Tagesordnungspunkt 48 genannten Antrag lehnen wir ebenfalls ab, weil dieses Konzept bereits vorliegt. Tagesordnungspunkt 49 betrifft unseren Antrag, ihm bitte ich zuzustimmen.
Alles dies betrifft mich sehr wenig. Frau Paulig, wir haben die Anträge deswegen abgelehnt, weil damit der Eindruck erweckt wird, sie seien nötig gewesen, um die Staatsregierung auf Trab zu bringen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Bayern hat natürlich Gebiete gemeldet, wobei es nicht darauf ankommt, wie viel Prozent der Landesfläche, sondern wie wertvoll sie ökologisch sind. Bayern hat gemeldet und liegt – anders als andere Bundesländer – im oberen Drittel.
Es gibt einen Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 10. Januar 2003, auch diese Meldungen zu ergänzen. Dazu hat sich auch der Fachminister ein paar Mal geäußert und uns im Ausschuss einen ausführlichen Bericht über dieses Verfahren gegeben. Das heißt, es werden jetzt im Zusammenarbeit mit der Kommission Gebiete geprüft und, wenn sie sich als nachmeldenswürdig erweisen, nachgemeldet. Natürlich wollen wir aber auch ein Dialogverfahren mit den Betroffenen und den entsprechenden Verbänden durchführen. Das braucht sicher Zeit, aber es hat sich bewährt, ein ausführliches Dialogprogramm zu starten und die Öffentlichkeit einzubeziehen, damit das ganze Programm akzeptiert wird. Das zum Grundsätzlichen.
Den Antrag auf Drucksache 14/11000 werden wir ablehnen, weil es eine Selbstverständlichkeit ist und diese Arbeiten schon auf den Weg gebracht sind.
Frau Paulig, es stimmt übrigens nicht, dass wir Bußgeld zahlen müssen. Da gibt es mit der Europäischen Union bereits eine Klärung, worin unser Verfahren für gut gehalten und uns die nötige Zeit gelassen wird. Wir werden also den Antrag auf Drucksache 14/11000 ablehnen.
Den Antrag auf Drucksache 14/11546 werden wir aus den genannten Gründen ebenfalls ablehnen. Was den Antrag auf Drucksache 14/11547 – Enzenstettener Brunnenmoos und Füssener Wasenmoos – betrifft, kann man heute nicht beschließen, diese Gebiete ergänzend zu melden, weil gerade die jetzt stattfindende Prüfung ergeben wird, ob diese Flächen die gewünschten Voraussetzungen überhaupt erfüllen und geeignet sind. Im Übrigen wehren wir uns dagegen, dass Sie solche Verfahren wie das FFH-Verfahren dazu benutzen, um unliebsame Straßenbauten zu verhindern, dies steht nämlich in Ihrem Antrag. Deswegen Ablehnung Ihrer Anträge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Die Kollegin Paulig hat unter anderem auch zu Anträgen gesprochen, die überhaupt nicht hochgezogen sind. Insgesamt möchte ich sagen, dass wir uns mit dem Thema Bodenschutz bei der Diskussion über alle Anträge – es gab von der CSU eine ganze Reihe – ausführlich beschäftigt haben. Es gab eine Interpellation dazu, der Minister hat einen Bericht gegeben und es fanden lange Aussprachen statt, so dass ich heute gar nicht auf das Grundsätzliche eingehen will, sondern nur auf die Anträge und unser Abstimmungsverhalten zu den Anträgen, die heute auf der Tagesordnung stehen.
Zum Antrag auf Drucksache 14/9194: Diesem Antrag der GRÜNEN haben wir im Ausschuss zugestimmt, weil er mit einem Antrag korrespondiert, den die CSU eingebracht hatte und der schon beschlossen ist – Darstellung der Bedarfs- und Konversionsflächen. Wir werden diesem Antrag auch heute unsere Zustimmung geben.
Zum Antrag auf Drucksache 14/9195: Da geht es um ein mögliches Förderprogramm zum Flächen-Recycling. Es handelte sich zwar nur im einen Prüf- und Berichtsan
trag. Diesem haben wir im Ausschuss auch zugestimmt, werden ihm aber heute nicht zustimmen und uns dem Votum des Finanzausschusses anschließen, weil mittlerweile die Finanzlage so dramatisch ist, dass man ein neues Förderprogramm, zusätzlich zur Städtebauförderung, im Augenblick nicht auflegen kann. Deswegen ist dieser Antrag illusorisch.
Zum Antrag auf Drucksache 14/9196 – Modellprojekte zum Gewerbeflächenverbund: Auch darüber ist ausführlich gesprochen worden. Es ist auf die Broschüre des zuständigen Ministeriums zum Gewerbeflächenmanagement sowie auf bereits bestehende Beispiele hingewiesen worden. Wir haben dem Antrag der GRÜNEN deswegen zugestimmt und werden es auch hier tun.
Zum letzten Antrag, Drucksache 14/9197 – Einen Wettbewerb für das Nutzungsmanagement leerstehender Gebäude durchzuführen: Wir haben dem Antrag zugestimmt und haben uns im Ausschuss dafür ausgesprochen, den schon bestehenden Wettbewerb „Modellhafte Stadt- und Dorfsanierung“ um das Thema der Nutzung leerstehender Gebäude zu erweitern. Auch hier soll Zustimmung erfolgen, nur bei dem einen Antrag sind wir dagegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Thema Sondermüll hat sich der Bayerische Landtag, vor allem der Umweltausschuss, in der ersten Hälfte dieses Jahres ganz ausführlich beschäftigt. Sowohl bei dem Bericht, den die Bayerische Staatsregierung bei dieser Gelegenheit abgegeben hat, als auch bei den Stellungnahmen, die in Ergänzung dieses Berichts erfolgt sind, ist klar geworden, dass die Sondermüllentsorgung in Bayern, ganz abgesehen von den Umweltaspekten, ein ganz wichtiger Standortfaktor ist und hervorragend funktioniert. Das hat auch Kollege Gartzke bestätigt, der bei dieser Gelegenheit gesagt hat, wir müssten alle sehr damit zufrieden sein, dass das Problem im Interesse aller erledigt werde.
Bei dieser Gelegenheit wurde klargestellt, wie es auch im Gesellschaftervertrag der GSB festgelegt ist, dass in erster Linie bayerischer Sondermüll behandelt werden muss. Dies wurde seinerzeit auch im Falle des Zweckverbands für die Sondermüllentsorgung Mittelfranken ausdrücklich von Mitgliedern des damaligen Verbands klargestellt, dass es sich um Sondermüll aus Mittelfranken handelt. Das schließt aber nicht aus – das wurde bei der Behandlung dieses Themas auch klargestellt –, dass auch Sondermüll aus anderen Bundesländern in Bayern behandelt werden kann. Wir geben übrigens den größten Anteil des in Bayern anfallenden Sondermülls in andere Bundesländer. Ausschlaggebend ist die Art und Weise, wie ökologisch am sinnvollsten mit dem anfallenden Sondermüll verfahren werden kann.
Kernanliegen aller drei Anträge ist es, dass man darauf verzichten sollte, Sondermüll aus dem Ausland zu behandeln, vor allem die Verbrennung von Pflanzenschutzmitteln aus Venezuela zu verhindern. Die GSB selbst wird auf diese Behandlung verzichten, und damit ist das Kernanliegen aller drei Anträge eigentlich erledigt. Wir bräuchten darüber gar nicht weiter zu reden. Es ist aber sicher nicht von der Hand zu weisen, dass es besser gewesen wäre, die Pflanzenschutzmittel aus Venezuela in einer Anlage zu verbrennen, die ordnungsgemäß funktioniert und allen gesetzlichen Vorgaben entspricht, als die Pflanzenschutzmittel in den Urwald zu kippen. Damit befinde ich mich in Übereinstimmung mit der Aussage eines Stadtrats der GRÜNEN in Schwabach. Wie gesagt, die GSB verzichtet unter dem Eindruck der Proteste in Schwabach auf die Verbrennung. Damit ist ein Teil unseres Antrags erledigt. Wir betonen darin auch, dass beim Aufsichtsrat klargestellt werden
muss, dass die Entsorgung bayerischen Sondermülls im Vordergrund stehen muss.
Wir können uns nicht mit den Forderungen in den beiden Anträgen der anderen Parteien einverstanden erklären, die eine Schließung der Anlage in Schwabach beantragen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als die Fusion der Schwabacher Anlage des Zweckverbands mit der GSB zur Verhandlung stand. Damals wurde von Schwabach ausdrücklich gewünscht, dass diese Anlage erhalten bleibt.
Vor allem die Verbandsmitglieder, zu denen auch die Stadt Schwabach gehört, forderten, diese Anlage in Mittelfranken zu erhalten.
Nicht zuletzt das hat dazu geführt, dass laufend in diese Anlage investiert wurde, um sie auf dem neuesten Stand – auch der ökologischen Erfordernisse – zu halten.
Die Anlage in Schwabach ist vor Jahrzehnten entstanden. Damals wurde sie weit entfernt vom Rand der Stadt Schwabach gebaut. Im Lauf der Zeit hat sich die Wohnbebauung der Anlage angenähert. Inzwischen befindet sich diese Anlage in der Stadt. Das liegt selbstverständlich nicht zuletzt an der Stadtentwicklungspolitik. Frau Schmitt, Sie selbst standen damals in der Stadt in der Verantwortung.
Die Stadt hat immer wieder eine Bebauung in Richtung der Anlage zugelassen. Es ist also keineswegs so, dass damals die Anlage mitten im Wohngebiet errichtet wurde, sondern es war umgekehrt.
Wir können also die Forderung nach Schließung der Anlage nicht mittragen.
Der Landtag soll ferner darauf einwirken, dass der Vorsitz im Aufsichtsrat vom Minister übernommen wird. Sie schreiben, dass die Verantwortung des Staates endlich wieder wahrgenommen werden solle. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass diese Verantwortung jemals aus der Hand gegeben wurde. Ziel ist die Sondermüllentsorgung in umweltverträglicher Weise. Das ist bisher immer der Fall gewesen, auch wenn kein Minister den Aufsichtsratsvorsitz innehatte. Ich denke auch nicht, dass ein Landtag beschließen kann, wie sich der Aufsichtsrat einer GmbH zusammenzusetzen hat, sofern den allgemeinen Anforderungen Rechnung getragen wird.
Wir lehnen die Anträge der SPD und der GRÜNEN deshalb ab. Unser Antrag hat sich in dem Punkt, der die Verhinderung der Verbrennung der Pflanzenschutzmittel betrifft, erledigt, wir wollen aber weiterhin sichergestellt haben, dass der Schwerpunkt der GSB bei der Behandlung bayerischen Sondermülls bleibt. Deshalb halten wir den Antrag aufrecht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem Zitat beginnen, und zwar mit einem Zitat des früheren Kommissionspräsidenten Jacques Delors. Er sagte:
Ich frage mich nach wie vor, warum Europa sich mit Stränden und Badegewässern befassen will. Und dies geschieht im Namen des Europas der Bürger. Ich halte an dem Subsidiaritätsprinzip fest, das über das Problem der Kompetenzverteilung hinausgeht. Es ist nicht ein einfaches Prinzip der administrativen Technik oder Politik, es ist der Ausdruck einer bestimmten Vorstellung vom Menschen, seiner Freiheit, der Verantwortung der Basisgruppen. Die Gesellschaft würde besser funktionieren, wenn die Bürger das Gefühl hätten, die Angelegenheiten vor Ort, die Angelegenheiten, die ihnen nahe stehen, besser im Griff zu haben, konkrete Freiheiten zu haben.
Das, meine Damen und Herren, ist genau auch unsere Vorstellung von Europa. Wir meinen, dass auch für die europäische Politik wieder mehr Bürgernähe hergestellt werden muss, und das bedeutet, Aufgaben nicht von unten nach oben zu verlagern, sondern es muss ganz genau umgekehrt laufen. Raumordnung zum Beispiel, der Regionalverkehr, Bildung, Schulen, Kindergärten, das sind alles keine Bereiche, in denen die EU Kompetenzen hätte. Diese aber möchte sie sich aneignen, unter anderem unter dem Stichwort Daseinsvorsorge.
Wir wollen mehr Bürgernähe, wir wollen der – ich sage es in Anführungszeichen – „Politikverdrossenheit“ entgegenwirken. Die Bürger sind heute besser informiert. Sie wollen mitreden, sie wollen mitentscheiden und sie wol
len auch jemanden haben, den sie verantwortlich machen können, wenn es Fehlentwicklungen gibt. Das können sie aber nicht gegenüber einem EU-Kommissar oder gegenüber einer Direktion. Sie wollen ihren direkten Ansprechpartner haben.
Deswegen muss sich auch die EU auf die Aufgaben konzentrieren, für die wir ja einmal diese EU gegründet haben, nämlich die Aufgaben, die länderübergreifend, regionenübergreifend sind, aber nicht auf die kleinen Dinge, auf Schutzwesten vor Ort und was weiß ich alles.
Meine Damen und Herren, wir stehen vor der Osterweiterung. Was müssen denn die Beitrittskandidaten aus den mittel- und osteuropäischen Ländern denken, die gerade ihre straffen Zentralgewalten abgelegt haben, wenn jetzt die EU herkommt und überall mitsprechen will, Kontrolle verlangt. Sie beansprucht das Recht, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit überprüfen zu können, und sie will dort natürlich auch Vorgaben machen. Wir setzen Gemeinwohl vor Wettbewerbsfähigkeit, muss ich Ihnen sagen; denn wir sind Abgeordnete dieses Landes, von unseren Bürgern gewählt, und wir müssen dafür sorgen, dass Politik so gemacht wird, dass die Bürger sie verstehen und damit umgehen können.
Ich meine, meine Damen und Herren, wir müssen endlich, wie es auch Baden-Württemberg will, dafür sorgen, dass es Möglichkeiten gibt, bei Subsidiaritätsverletzungen die Subsidiarität einklagen zu können, sodass möglicherweise etwas rückgängig gemacht wird, nicht nur verbal, sondern mit einem Klagerecht. Ob das nun durch Stärkung der AdR passiert oder ob andere Einrichtungen dafür geschaffen werden, das ist nicht primär. Aber es muss die Möglichkeit geben, solche Subsidiaritätsverletzungen ahnden zu können. Ich bin ganz sicher, dass wir in ganz Europa in den Regionen dafür Mitstreiter finden können.
Ich meine, Herr Dr. Köhler, Sie haben ein Trauma. Sie haben es immer noch nicht überwunden, dass Sie nicht nur in der EU, sondern auch im Europäischen Parlament keine Rolle mehr spielen.
Sie vertreten hier in Bayern immer wieder die Interessen der Europäischen Union, das heißt die Interessen der Verwaltung.
Sie vertreten nicht die Rechte der bayerischen Bürger.
Deswegen müssen wir diese Angelegenheit übernehmen und die Entwicklung kritisch betrachten.
Ich betone noch einmal: Wir sagen Ja zur Europäischen Union, wenn sie die Aufgaben wahrnimmt, die sie wirk
lich überregional tragen muss, und sich nicht um Kleinigkeiten kümmert.