Sabine Hartmann-Müller
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Ich möchte fragen, wie die Kommunikation gerade angesichts der Vielzahl der verschiedenen Hilfen ausschaut. Denn in meinem Wahlkreis werde ich gerade aus Teilen der Gastronomie und von Solo selbstständigen immer wieder darauf angesprochen, wie die Kompatibilität der verschiedenen Hilfsprogramme und För derprogramme zur Unterstützung unserer Wirtschaft ist, weil das ein wichtiges Thema ist und die Selbstständigen bzw. die Wirtschaftstreibenden hier oft den Überblick verloren haben, wie sie jetzt zur Coronazeit gut an Fördermittel bzw. Hilfs mittel kommen.
Herr Minister, ich ha be eine Frage zu der jetzt schon mehrmals angesprochenen Sicherheit im öffentlichen Straßenraum, zur Sicherheit des Fußgängerverkehrs. Was kann getan werden, um diese Sicher
heit zu erhöhen, abgesehen von Ampellösungen bei Querun gen?
Wir haben auch immer mehr „rollenden“ Verkehr mit Kinder wagen oder Rollatoren. Kann es da Verbesserungen bei der Gehwegabsenkung geben? Was kann man für die Sicherheit der Fußgänger im Straßenraum tun?
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapande mie stellt unser gesamtes Gemeinwesen, Politik, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales, vor enorme Herausforderungen. Jeder bekommt die unmittelbaren Auswirkungen zu spüren. Mit am härtesten trifft es die Landkreise und Kommunen, die mittel ständischen Betriebe in unserem Land, den öffentlichen Per sonennahverkehr; ich könnte noch viele andere nennen.
Die Umsätze im öffentlichen Nahverkehr sind fast zum Erlie gen gekommen. Gestiegene Mehraufwendungen bei der Pan demiebekämpfung und Einnahmeverluste durch das Ausblei ben von Fahrgästen haben dazu beigetragen.
Gleichzeitig aber erwarten die Bürgerinnen und Bürger eine intakte Daseinsvorsorge vor allem beim öffentlichen Nahver kehr. Gerade hier stehen die Verkehrsunternehmen vor einer Herkulesaufgabe. Denn noch sind die aus der Zeit vor Coro na gewohnten Fahrgastzahlen nicht annähernd erreicht. Des halb ist es wichtig, dass wir heute diesen Gesetzentwurf letzt malig beraten und beschließen.
Das Land überweist auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes jährlich 200 Millionen € an Stadt- und Landkreise zum Aus gleich von Rabatten für Schülerkarten. Diese Mittel werden schrittweise auf 250 Millionen € bis 2023 angehoben. Nicht nur im ländlichen Raum, aber dort in besonderem Maß sind diese Gelder zu einer zentralen Grundfinanzierung im ÖPNV geworden. Die Wucht der Coronafolgen ist vor allem hier ge waltig.
Die Gesetzesänderung dient dazu, den Auszahlungszeitpunkt der Ausgleichszuweisungen durch das Land um eine Ab schlagszahlung zu ergänzen. In der Regel erhalten die kom munalen Aufgabenträger eine hälftige Auszahlung zum 1. Ap ril und zum 1. Oktober eines Jahres. Dieses Jahr wird es et was anders; dieses Jahr erhalten sie vorgezogen zum 1. Juli bereits 25 %. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Mittel schon im Juni ausbezahlt worden wären.
Dieses Änderungsgesetz sichert den Ausgleich von Liquidi tätsengpässen der Verkehrsunternehmen oder federt sie zu mindest ab. Es trägt auch dazu bei, dass wir in Baden-Würt temberg den Menschen auch in Coronazeiten ein verlässliches Angebot im ÖPNV-Bereich sicherstellen können.
Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion das vorliegende Ände rungsgesetz zum öffentlichen Nahverkehr. Ich bitte Sie hier ebenfalls um Ihre Unterstützung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit aufgreifen, auch auf die bisher geleisteten Pakete im ÖPNV hinzuweisen. Unsere Landesregierung hat einen umfassenden Rettungsschirm aufgespannt und hat damit 36,8 Millionen €
für Familien freigegeben, die ihre Monatsabos bei den Bus verkehren nicht gekündigt haben, hat 200 Millionen € für ei nen Rettungsschirm für Busse und Bahnen beschlossen und 40 Millionen € für kleine und mittlere Busunternehmen in der Reiseverkehrsbranche auf den Weg gebracht.
Das, meine Damen und Herren, ist Dienst am Menschen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in Baden-Württemberg werden im Durchschnitt immer älter. Gleichermaßen steigt damit die Herausforderung für eine zu kunftsfähige Pflegeversorgung.
Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz schaffen wir ein tragfähiges Fundament, um die Pflege in Baden-Württemberg zukunftweisend zu gestalten – zum Wohle der Pflegebedürf tigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte.
Drei Punkte machen deutlich, warum dieser Schritt notwen dig ist.
Erstens: Der Bund hat 2017 das Pflegeberufegesetz beschlos sen. Es hat die Einführung einer generalistischen Pflegeaus
bildung zum Gegenstand. Die Reform der Ausbildung tritt 2020 in Kraft. Die Landesregierung arbeitete in den letzten drei Jahren mit Nachdruck daran, die Voraussetzungen für ei nen erfolgreichen Start des neuen Systems zu schaffen.
Zweitens: Studien zeigen, dass bis 2030 die Zahl pflegebe dürftiger Menschen in Baden-Württemberg um 100 000 an steigen wird. Das entspricht einer Zunahme um gut 25 %. Das heißt, die stationären Pflegeeinrichtungen und die ambulan ten Pflegedienste im Land müssen entsprechend wachsen. Wir Menschen werden im Durchschnitt immer älter. Das Risiko nimmt zu, an mehreren chronischen Leiden gleichzeitig zu er kranken. Von dieser Entwicklung sind Ärzte, Patienten und Pflegekräfte gleichermaßen betroffen. Gerade der Pflegeberuf bedeutet physische und psychische Schwerstarbeit und kann nur von Menschen ausgeübt werden, die diese Arbeit mit Herzblut, Leidenschaft und einer guten Ausbildung tun. Das vorliegende generalistische Bildungskonzept wird diesem An spruch gerecht.
Drittens: Indem wir die Ausbildungsbedingungen nachhaltig verbessern, erfährt der Pflegeberuf insgesamt eine deutliche Aufwertung. Bisher regelten unterschiedliche Gesetze diese Ausbildung. Das ändert sich durch das neue Pflegeberufege setz, das diese sinnvoll zusammenführt und dadurch neue Sy nergien schafft.
Was ist jetzt das Neue, das andere, das Bessere dieses Geset zes? Jeder, der sich für den Pflegeberuf entscheidet, erhält zwei Jahre lang die gleiche Grundausbildung. Nach dem zwei ten Jahr hat jeder die Wahlfreiheit. Entweder man fügt ein wei teres generelles Jahr an, um dann als Pflegefachfrau oder Pfle gefachmann tätig zu sein, oder man entscheidet sich für eine Spezialausbildung, um dann in der Altenpflege, der Gesund heits- und Kinderkrankenpflege tätig zu sein.
Wir schaffen damit die Möglichkeit, in mehreren Bereichen der Pflege zu arbeiten und zwischen ihnen zu wechseln; denn eine bessere Ausbildung schafft zusätzliche Kompetenzen und damit auch mehr Möglichkeiten, die persönliche und berufli che Entwicklung voranzutreiben.
Das bedeutet auch: Ich bin nicht mehr gezwungen, ein Leben lang in einem einmal gewählten Pflegeberuf tätig zu sein. Jetzt besteht die Möglichkeit, in andere Pflegeberufe zu wechseln.
Mit diesem Gesetz schaffen wir auch endlich die Vorausset zung für eine angemessene Bezahlung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir die Zielvorgaben der Pflegeberufereform des Bundes auf Landesebene erfolg reich mit Leben füllen können, bedarf es zahlreicher verbind licher Anpassungen der bisherigen Strukturen. Dazu gehören die Einführung eines gemeinsamen Ausbildungsfonds, die Neu ausrichtung der Pflegeschulen in unserem Land und auch die Schaffung einer hochschulischen Pflegeausbildung. Zu treffen sind die notwendigen Zuständigkeitsentscheidungen und Ver ordnungsermächtigungen für das Sozial- und das Kultusminis terium zur Ausführung des neuen Pflegeberufegesetzes.
Die CDU-Fraktion unterstützt dieses Ausführungsgesetz.
Vielen Dank.
Herr Minister, zu nächst einmal vielen Dank für die tolle Förderung des Zent ralklinikums in Lörrach und des Klinikums in Waldshut.
Ich möchte Ihr Augenmerk noch einmal besonders auf die Si tuation im ländlichen Raum lenken. Gerade in unserer Hoch rheinregion und im südlichen Schwarzwald brauchen wir ei ne gute Gesundheitsversorgung mit Gesundheitszentren vor Ort, wie es auch für Bad Säckingen mit dem sogenannten Ge sundheitscampus angedacht ist. Ich bitte Sie, das weiterhin zu unterstützen. Wie sehen Sie hier den weiteren Fortgang?
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick in die Zu kunft zeigt: In den nächsten zehn, 15 Jahren erreicht die Ge neration der Babyboomer, die 1960er-Generation, das Ren tenalter. Heute ist jeder Fünfte in Baden-Württemberg über 65 Jahre alt. Bis 2050 dürfte es jeder Dritte sein. Diese Zah len sind nicht neu. Sie machen aber deutlich, wie wichtig es ist, unser Augenmerk noch stärker auf diejenigen zu richten, die im Alter Hilfe benötigen.
Ich freue mich deshalb, dass wir heute das Landespflegestruk turgesetz in der Ersten Beratung behandeln. Vom LPSG er warten wir wesentliche Verbesserungen.
Zum Ersten: Sowohl durch das kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten als auch durch die Umset zung der Modellkommunen Pflege entwickeln wir die Bera tungsangebote weiter und stärken die Beratungsstrukturen vor Ort. Wir wollen die Neuausrichtung der Pflege nur im Dialog, das heißt gemeinsam mit den Partnern vor Ort, mit den Be troffenen, den Leistungsträgern und den Leistungserbringern.
Konkret soll durch die Modellkommunen Pflege die lokale Ebene eine stärkere Rolle bei den Beratungsaufgaben erhal ten. Wir möchten den Kommunen deshalb die Möglichkeit einräumen, die örtliche Infrastruktur mit den verschiedenen Beratungsaufgaben zu verzahnen, das heißt mit den Bera tungsangeboten zu Leistungen der Altenpflege- und Einglie derungshilfe, zu Leistungen des öffentlichen Gesundheits
dienstes, zur rechtlichen Beratung, zu behindertengerechten Wohnangeboten, aber auch zum öffentlichen Nahverkehr und zur Förderung des Ehrenamts. Kurzum: In den Modellkom munen Pflege erfolgen künftig alle Beratungsangebote aus ei ner Hand.
Einen weiteren Baustein legen wir mit der Einrichtung kom munaler Pflegekonferenzen. Damit geben wir Stadt- und Land kreisen die Möglichkeit, die lokale Versorgungsplanung und Leistungsangebote mit allen Beteiligten vor Ort zu koordinie ren und zu vernetzen.
Zum Zweiten: Mit dem LPSG stärken wir die leistungssekto renübergreifende Zusammenarbeit der Pflegekassen, der Kran kenhausträger, der Reha- und Pflegeeinrichtungen. Wir möch ten einen möglichst reibungslosen Übergang von der Kran kenhaus- oder Rehabehandlung in die Pflegestrukturen ermög lichen.
Gleichzeitig wollen wir die Sektorengrenzen innerhalb der Pflege aufweichen. Pflegerische Versorgung soll zukünftig un abhängig vom konkreten Wohnort, von der eigenen Wohnung in der ambulanten Pflege-WG oder im Heim bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger Fortschritt in diesem Zusammenhang ist der Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätzen. Damit setzen Grüne und CDU den mit der Gründung des Aktions bündnisses Pflege eingeschlagenen Weg konsequent fort.
Hier haben wir vor zwei Wochen bereits Taten folgen lassen. Mit einem Sonderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen € ge hen wir den bestehenden Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen entschlossen an.
Bei der Frage nach einer leistungsfähigen Pflegeinfrastruktur gilt es grundsätzlich zu klären, ob man neben der ambulanten auch die stationäre Pflege stärker mit einbezieht.
Drittens: Mit dem LPSG möchten wir die Digitalisierung deut lich stärker in die Pflege integrieren. Indem wir die Pflege als Schwerpunktthema der Digitalisierungsstrategie verankert ha ben, wurde hier bereits der Grundstein gelegt.
Unser Ziel muss sein, das Potenzial der neuen Technologien optimal zu nutzen. Dabei muss gelten: Beim Auf- und Aus bau digitaler Strukturen steht immer der Mensch im Mittel punkt.
Ich fasse zusammen: Mit dem LPSG legt die Landesregierung einen weiteren Grundstein für eine zukunftsfähige Pflege, ei ne Pflege, die im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen verortet ist. Wir bauen die vorhandenen Beratungsstrukturen aus und erproben zugleich neue Wege. Wir schaffen sozial raumorientierte Versorgungsstrukturen und passen diese an die heutigen Herausforderungen an. Pflegebedürftige und An gehörige erhalten dadurch schnell und unkompliziert Bera tungsangebote, passgenau entsprechend dem individuellen Unterstützungsbedarf und unabhängig von ihrem Wohnort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine Neustruk turierung der Pflege. Dies umzusetzen ist unsere Aufgabe.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft wird im Durchschnitt immer älter, die Lebenserwartung im mer höher. Das zeigen die neuesten Zahlen des Statistischen Landesamts. So waren 2017 knapp 290 000 Menschen in Ba den-Württemberg älter als 85 Jahre. Diese Zahl wird sich bis zum Jahr 2060 verdreifachen.
Diese Entwicklung ist nicht neu, aber sie bestätigt, wie wich tig es war, das damalige Landesheimgesetz durch das WTPG abzulösen, das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teil habe und Pflege. Das WTPG ist aber mehr als eine Reform; es steht für einen grundlegenden Systemwechsel. Vor allem ist es jedoch eine wichtige Wegmarke auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.
Umso bedauerlicher ist es, dass die FDP/DVP lieber alte We ge gehen möchte. Lassen Sie mich in zwei Punkten verdeut lichen, warum die CDU den vorliegenden Entwurf ablehnt.
Erstens: Ob in Stadt oder Land, ambulant betreute Wohnge meinschaften ermöglichen Menschen mit Unterstützungsbe darf, selbstbestimmt zusammenzuleben. Sie sind eine Einla dung an die Bürgerinnen und Bürger zur Mitbeteiligung. Mit anderen Worten: Das WTPG ist eine große Chance.
Der FDP/DVP-Entwurf sieht das ähnlich, allerdings nicht als Chance für die Menschen, sondern als Chance für die Träger. Seine Zielsetzung, ambulant betreute Wohngemeinschaften auch unter dem Dach von stationären Pflegeheimen zu ermög lichen, nützt nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern, son dern einzig und allein den Anbietern. Würden wir dem Ent wurf folgen, würden wir nicht nur die bauliche, organisatori sche und wirtschaftliche Selbstständigkeit der Wohngemein
schaften wieder rückgängig machen. Wir würden auch zent rale und rechtssichere Kriterien zur Abgrenzung von stationä ren Einrichtungen der Pflege schwächen, nämlich die Selbst bestimmung und die Eigenverantwortlichkeit. Kurzum: Der Gesetzentwurf möchte den Charakter der ambulanten Wohn gemeinschaften verwässern und das Herzstück des WTPG aushöhlen. Wir von der CDU werden dies nicht mittragen.
Zweitens. Zugegeben: Die CDU war vor vier Jahren sehr skeptisch, ob es gelingen würde, das WTPG mit Leben zu er füllen. Deswegen haben wir seinerzeit das Gesetz abgelehnt. Allerdings hat uns die Realität eines Besseren belehrt.
Der Teilhabegedanke wird in der Praxis nicht nur umgesetzt, er wird gelebt. Hierfür genügt ein Blick in den Bericht des So zialministeriums von Ende 2017. Dieser Bericht belegt ein deutig: Sowohl die selbstverantworteten wie die ambulant be treuten Wohngemeinschaften als neue Wohnform gewinnen stark an Bedeutung. Die Behauptung, es fehle an einer Grün dungsdynamik, ist daher schlichtweg falsch.
Im Gegenteil: Seit 2014 nimmt die Zahl der Wohngemein schaften ständig zu. Allein 2017, also innerhalb eines Jahres, sind 50 Wohngemeinschaften dazugekommen. Diese Entwick lung wollen wir nicht abwürgen, sondern für die Zukunft er halten.
Deswegen mein Rat an Sie, liebe Freie Demokraten: Spei chern Sie nicht nur Berichte irgendwo, lesen Sie diese auch.
Lassen Sie mich zusammenfassen, warum die CDU eine Ge setzesänderung ablehnt. Das jetzige WTPG stellt den Men schen in den Mittelpunkt. Es steht für Lebensqualität und Viel falt. Vor allem steht es für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie von Menschen mit Behinderungen. Diese Menschen haben unser Engage ment verdient. Sie haben es verdient, dass wir ihnen sagen: „Ihr seid selbstbestimmt. Ihr wisst selbst, was gut für euch ist.“
Liebe Damen und Herren, mit dem WTPG haben wir frühzei tig die Weichen für einen steigenden Pflegebedarf gestellt. Da bei ist auch klar, dass wir auf dem Weg hin zu dieser Teilha begesellschaft noch manche Baustellen vor uns haben. Mein abschließender Appell lautet: Lassen Sie uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft für die Menschen konstruktiv weiterarbeiten. Dazu sind alle herzlich eingeladen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Koaliti onsvertrag beschlossen Grüne und CDU, das Wohn-, Teilha be- und Pflegegesetz zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Ich begrüße es sehr, wenn sich die Opposition mit unserem Koalitionsvertrag auseinandersetzt –
und wenn sie ihn auch noch inhaltlich unterstützt, umso schö ner!
An dieser Stelle hört mein Lob aber auch schon auf, denn die FDP/DVP fordert in ihrem Gesetzentwurf zwar viel, doch las sen sich die Forderungen in drei Worten zusammenfassen: in praktikabel, trägerinteressenorientiert und rückwärtsgewandt.
Lassen Sie mich an zwei Punkten verdeutlichen, warum die CDU den Entwurf ablehnt:
Erstens: Die FDP/DVP verkennt, dass der Teilhabegedanke des Gesetzes in der Praxis nicht nur umgesetzt, sondern be reits gelebt wird. So heißt es in der Mitteilung der Landesre gierung, Drucksache 16/3221, von Ende 2017:
Es hat sich gezeigt, dass sowohl die selbstverantworteten als auch die ambulant betreuten Wohngemeinschaften als neue Wohnform... stark an Bedeutung gewinnen.
Die Behauptung, es fehle eine Gründungsdynamik, ist daher schlichtweg falsch. Im Gegenteil, seit 2014 nimmt die Zahl der Wohngemeinschaften ständig zu. Allein 2017, also inner halb eines Jahres, wurden 50 neue Wohngemeinschaften ge gründet.
Zweitens: Die FDP/DVP verkennt, dass das WTPG gerade für den ländlichen Raum große Bedeutung hat. Dies erfuhr ich bereits in meinem ersten Monat als Abgeordnete. Denn die geschaffenen alternativen Wohnformen sind ein wichtiger Pfeiler für eine gelingende Quartiersentwicklung vor Ort, vor allem mit Blick auf den demografischen Wandel. So wurde meine Wahlkreisgemeinde Küssaberg im Rahmen der Quar tiersentwicklung 2020 für ihr Projekt „Wohnen im Alter“ vom Land ausgezeichnet, und einige Monate später freute sich die Gemeinde Lauchringen über eine größere Landesförderung für ihr Projekt „Wohnen im Riedpark“.
Was zeigen uns diese beiden Beispiele? Sie zeigen, dass mit dem WTP-Gesetz
die Voraussetzungen für flexible, bedarfsgerechte Wohn- und Versorgungsformen geschaffen wurden.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, be vor Sie uns nun vorhalten, diese Positionierung passe nicht zu unserem damaligen Abstimmungsverhalten: Ja, wir hatten große Skepsis, ob es gelingen würde, das Gesetz mit Leben zu erfüllen. Deshalb haben wir es seinerzeit abgelehnt. Aller dings hat uns die Realität eines Besseren belehrt: Viele neue Wohngemeinschaften sind entstanden, und dieser Trend ist ungebrochen. Diese Entwicklung wollen wir nicht abwürgen, sondern auch in Zukunft erhalten.
Sie hingegen möchten statt neuer Wege alte beschreiten. Sie möchten die eindeutige wirtschaftliche, räumliche und orga nisatorische Abgrenzung zwischen den einzelnen Betreuungs formen auflösen – mit der Folge, dass der Charakter ambulan
ter Wohngruppen geschwächt und verwässert würde. Das darf keinesfalls passieren.
Das vorliegende Papier macht also eines offenkundig: Bei der FDP steht nicht der Mensch im Mittelpunkt, es sind die Trä ger. Denn mit der Umsetzung ihrer Forderungen würden wir die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmtheit unzulässig ein schränken.
Liebe Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch einmal die Stärke des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes hervorheben. Das Herzstück ist eine breite Palette ambulan ter Wohn- und Betreuungsformen. Das Gesetz nimmt eine wohltarierte Unterscheidung vor zwischen ambulant betreu ten und selbstverantworteten Wohngemeinschaften. Das Ge setz stärkt somit nicht nur Selbstbestimmung und Teilhabe, es fördert auch die Lebensqualität und ganz besonders die Viel falt. Das Gesetz zeigt außerdem auf: Alters- und pflegegerech tes Wohnen ist eine Chance für alle Kommunen, egal, ob in Stuttgart, Mannheim oder Küssaberg.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, möch ten genau jene zwei Eigenschaften, die das WTPG so groß machen, klein machen. Sie wollen die Vielfalt ambulanter Be treuungsformen als Ergänzung zur stationären Pflege verrin gern und die Stärkung des häuslichen Miteinanders in einem familiären Umfeld schwächen. Sie möchten uns neuen Wein in alten Schläuchen verkaufen. Wir von der CDU lehnen dan kend ab und bleiben für heute beim Bier.
Vielen Dank.
Herr Minister, meine Frage zielt auf die Auswirkungen. Wie viele neue Kunden oder Fahrten erwarten Sie durch diese Reform im Stuttgarter Raum?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich als Ab geordnete vom Hochrhein ist der Straßenbau ein zentrales Thema, denn für die Menschen und Unternehmen im ländli chen Raum ist ein gut ausgebautes Straßennetz Voraussetzung für ihre Mobilität und Wirtschaftskraft.
Wie wichtig schnelle Verbindungen sind, wusste schon das römische Staatswesen der Antike. Auf hervorragend angeleg ten Straßen bewegte es Truppen und Waren und erschloss so ein ganzes Weltreich. Solche Schnellstraßen nennen wir heu te Bundesautobahnen. Sie sammeln den Verkehr und schaffen Anschlüsse in weitere Regionen und Länder.
Am Beispiel der Hochrheinautobahn A 98 wird deutlich, wie dringend notwendig eine durchgehende Verbindung ist. Seit Jahrzehnten ist sie in Planung, existiert nur in Bruchstücken, und der Verkehr von Pkws und Lastwagen zieht sich quälend langsam durch die Ortschaften.
Künftig übernimmt der Bund die Aufgaben zum Planen, Bau en und Betreiben von Autobahnen, Aufgaben, die bisher die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchführten. Dafür richtet der Bund eine neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ein. Das heißt, die nötigen Anreize zur schnellen und wirt schaftlichen Umsetzung von Neu- und Ausbaumaßnahmen sind geschaffen. Nun liegt es am Bund, den Ausbau schneller und effizienter zu machen. Das bedeutet aber auch: Der Über gang muss so geschehen, dass dieser die Umsetzung des Bun desverkehrswegeplans 2030 nicht negativ beeinträchtigt.
Wie soll diese Neuregelung konkret aussehen? Im Zuge der Neuregelung geht die Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Autobahnen an den Bund zurück, und zwar spätestens bis zum 1. Januar 2021; dies haben Bundestag und Bundesrat im Juni 2017 so beschlossen.
Wenn wir über die Neuausrichtung der Straßenbauverwaltung reden, dann stellt sich auch die Frage nach der Aufgabenwahr nehmung im Bereich der Bundesstraßen. Hierbei gilt für die CDU: Die Auftragsverwaltung bei den Bundesstraßen muss weiterhin Aufgabe des Landes bleiben.
Aus diesem Grund lehnen wir die optionale zusätzliche Ab gabe der Auftragsverwaltung bei den Bundesstraßen des so genannten gelben Netzes an den Bund ab. Das heißt, die Auf gabe des Landes muss bleiben, die im Bundesverkehrswege plan enthaltenen Bundesstraßenbaumaßnahmen zügig umzu setzen und dafür die Mittel deutlich zu erhöhen. Um das zu ermöglichen, haben wir im Doppelhaushalt vorgelegt. Die Mittel für externe Planungsbüros haben wir massiv erhöht; den Regierungspräsidien stellen wir bis 2019 insgesamt 150 neue Stellen für Straßenplaner bereit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verwaltungsreform wird nur mit den hoch motivierten Beschäftigten der bisherigen
Auftragsverwaltung erfolgreich sein. Dieser Aspekt ist der Landesregierung wichtig. Wir sind daher glücklich über die Zusage des Bundes, alle wechselbereiten Beschäftigten unter Wahrung ihrer Besitzstände zu übernehmen. Aber auch die nicht wechselbereiten Beschäftigten wird der Bund weiterbe schäftigen. Hier werden Bund und Land eng zusammenarbei ten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, halten wir abschließend noch einmal fest, was wir von der Reform der Straßeninfra strukturgesellschaft erwarten können: Die Landesregierung hat in den Verhandlungen mit dem Bund ein sehr gutes Ergeb nis erzielt. Zwar liegt der Autobahnneubau und -ausbau künf tig in den Händen des Bundes, doch bietet das die Chance, die Straßenbauverwaltung erheblich zu stärken. Durch die Zu sammenlegung der Aufgaben stellen wir die Weichen für ei nen effizienten Autobahnbau. Vor allem jedoch stellen wir si cher, dass die Beschäftigten der bisherigen Auftragsverwal tung des Landes auch in der neuen Gesellschaft einen Arbeits platz haben werden.
Vielen Dank.