Rolf Kurz
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Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 1. Sitzung des 13. Landtags von Baden-Württemberg.
Gemäß Artikel 30 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg tritt der Landtag spätestens am 16. Tag nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Die 13. Wahlperiode hat am 1. Juni begonnen. Die von der Verfassung vorgeschriebene Frist ist also eingehalten.
Nach derselben Verfassungsbestimmung wird die erste Sitzung vom Alterspräsidenten einberufen und auch geleitet. Der Präsident des 12. Landtags hat mir mitgeteilt, dass ich das älteste Mitglied des am 25. März 2001 gewählten 13. Landtags bin.
Das erscheint mir ein bisschen unwahrscheinlich.
Daher frage ich das Plenum: Ist eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter anwesend, der vor dem 17. Januar 1935 geboren wurde? – Das ist nicht der Fall. Dann bin ich doch das älteste Mitglied des Landtags.
Ich will nicht sagen, hier sei die Jugend des Landes versammelt, aber zumindest fühlen wir uns so.
In meiner Eigenschaft als ältestes Mitglied habe ich die heutige konstituierende Sitzung einberufen.
Für diese Sitzung bestelle ich Frau Abg. Dr. Stolz und Frau Abg. Weckenmann zu vorläufigen Schriftführerinnen und bitte sie, links und rechts neben mir Platz zu nehmen. Frau Dr. Stolz, wenn Sie vielleicht an meiner rechten Seite Platz nehmen.
Entschuldigung, Frau Weckenmann, das war nicht despektierlich gemeint. Aber in diesem Haus ist es nun einmal üblich, dass die Vertreter der SPD links und die Vertreter der CDU rechts sitzen.
Am 25. März dieses Jahres wurden Sie, meine Damen und Herren, in den 13. Landtag von Baden-Württemberg ge
wählt. Ich gratuliere Ihnen zu dieser Wahl und wünsche Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Ausübung Ihres Mandats Gesundheit, Tatkraft und jene Portion Optimismus, die manchmal notwendig ist, um dieses Amt zu bestehen.
Ich darf nun die Gäste, die der heutigen Eröffnungssitzung beiwohnen, Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg, Angehörige, Partner, Freunde und Mitarbeiter der Abgeordneten, frühere Parlamentarier, Regierungsmitglieder, Vertreter des öffentlichen Lebens, von Behörden und Verbänden sowie der Bundeswehr, befreundete Gäste aus den Nachbarländern und aus dem befreundeten Ausland, Vertreter des Konsularischen Korps, der Kirchen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags und der Fraktionen und nicht zuletzt die Vertreter der Medien herzlich willkommen heißen.
Mein besonderer Gruß gilt dem Präsidenten des Bayerischen Landtags, Herrn Johann Böhm,
den früheren Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg, Herrn Dr. Fritz Hopmeier und Herrn Erich Schneider,
dem bisherigen Zweiten stellvertretenden Landtagspräsidenten, langjährigen Minister und stellvertretenden Ministerpräsidenten unseres Landes, Dr. h. c. Gerhard Weiser, der jetzt nach über 33 Jahren als dienstältestes Mitglied aus dem Landesparlament ausgeschieden ist,
dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herrn Klaus von Trotha, der nach 25-jähriger Parlamentstätigkeit jetzt ebenfalls ausgeschieden ist,
sowie dem langjährigen Ersten stellvertretenden Landtagspräsidenten, Herrn Dr. Alfred Geisel.
Ich freue mich besonders, den früheren Alterspräsidenten und langjährigen Landtagsvizepräsidenten, Herrn Hans Albrecht, heute in unserer Mitte begrüßen zu dürfen.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Begrüßung von Ehrengästen fortsetzen und begrüße mit großer Herzlichkeit den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Lothar Freund.
Ein besonderer Willkommensgruß gilt den Vertretern der christlichen Kirchen und der Israelitischen Religionsgemeinschaften.
Unser besonderer Dank gilt Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst und Herrn Landesbischof Dr. Ulrich Fischer, die vor der konstituierenden Sitzung mit uns gemeinsam den ökumenischen Gottesdienst gefeiert haben.
Herr Landesbischof, es war für mich etwas Befriedigendes, dass die Gerechtigkeit Gottes auch Sie im Stau stecken ließ.
Besonders grüßen darf ich den Gouverneur unserer Partnerprovinz Oulu, Herrn Professor Dr. Eino Siuruainen,
und den Rektor der Universität Oulu, Herrn Professor Dr. Lauri Lajunen.
Mein herzlicher Willkommensgruß gilt außerdem dem ehemaligen Präsidenten des Großen Rates des Kantons Schaffhausen, Herrn Charles Gysel.
Ebenso herzlich begrüße ich den Befehlshaber des Wehrbereichskommandos V und Kommandeur der 10. Panzerdivision, Herrn Generalmajor Jan Oerding.
Meine Damen und Herren, bei einer Konstituierung des Parlaments wird auch immer wieder die Frage gestellt: Rechtfertigen sich in einer Zeit des Umbruchs, der Internationalisierung und der scheinbar nicht mehr regelbaren technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen noch dezentrale Entscheidungsstrukturen wie in Landtagen? Denn in der Tat: Die Globalisierungstendenzen brachten eine ungebrochene Dynamik der Weltwirtschaft. Die Umsätze der multinationalen Unternehmen übersteigen die Wirtschaftskraft von vielen kleinen Volkswirtschaften. Globale Unternehmensstrategien traten an die Stelle von nationalen Entscheidungsmustern.
Die internationalen Finanzmärkte, auf denen in Sekunden Hunderte Millionen Dollar rund um die Erde bewegt werden, lassen die Einflussmöglichkeiten der Regierungen und Parlamente schwinden. Das Schlagwort „Wissensexplosion“ beinhaltet hochkomplexe Erkenntnisse der Wissenschaft und offeriert ein neues Denken in der Welt. Was wir
nach unseren Wertmaßstäben moralisch und ethisch als nicht mehr verantwortbar empfinden, wird in anderen Ländern als machbar, manchmal sogar als notwendig betrachtet. Die moderne Kommunikations- und Computertechnologie setzt in einer globalen Vernetzung kraftvolle Initiativen frei, die den Prozess der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in atemberaubender Weise beschleunigen. Die reale Welt wird durch die technische Vielfalt einer virtuellen Welt ergänzt.
Dieser Entwicklung passen sich auch moderne Industriestaaten durch informelle Zusammenarbeit und auch durch institutionalisierte Mechanismen, verbunden mit milliardenschweren Förderungsmaßnahmen, an, um Standortvorteile für das jeweilige Land zu sichern. Die starken Länder werden davon profitieren, die schwächeren werden zurückfallen.
Der frühere amerikanische Vizepräsident Al Gore sieht ein „neues athenisches Zeitalter der Demokratie“ heraufziehen, in dem die vernetzten Individuen gewissermaßen als Weltbürger in einer „elektronischen Agora“ unmittelbar miteinander kommunizieren.
Der renommierte Politikwissenschaftler und Friedensforscher Ernst-Otto Czempiel sieht die Möglichkeit der Entstehung einer „Gesellschaftswelt“ durch transnationale intergesellschaftliche, vom Staat weitgehend emanzipierte Aktivitäten. Langfristig sei die mit einer solchen Entwicklung verbundene Entdemokratisierungstendenz durch die Zusammenarbeit in der „Gesellschaftswelt“ und durch Schaffung einer globalen gesellschaftlichen Repräsentationsversammlung überwindbar. David Held dagegen sieht eine solche demokratische Repräsentationsversammlung auf der globalen Ebene als „an impossible dream“.
Die Regierungen versuchen mühsam, durch multilaterale Zusammenarbeit und durch Gründung von Staatengemeinschaften eine übergreifende Autorität aufzubauen. Je dauerhafter, umfassender und verbindlicher diese wird, desto dringender stellt sich die Frage nach der demokratischen Legitimität dieser Entscheidungsebenen. Die tragenden Prinzipien unseres Staatsbegriffs geraten ebenso in die Diskussion wie das Wertegefüge unserer Gesellschaft und die sozialstaatlichen Normen, wobei ganz zwangsläufig das Verhältnis zwischen Bürger und Staat berührt wird. Und genau an dieser Schnittstelle liegt die Stärke und damit auch ein Teil der vielfältigen Aufgaben eines Bundeslandes, das in eine bundesstaatliche Verfassung eingeflochten ist.
Ich möchte hier nur auf einen emotional wirkenden Aspekt hinweisen. Die Bürgerinnen und Bürger suchen Heimat innerhalb eines staatlichen Gebildes, das noch transparent genug ist und durch Kultur, Tradition, landesgeschichtliche Bedeutsamkeiten und Landschaft eine sinnstiftende Identifikation vermittelt, die Gemeinschaft erlebbar macht und Demokratie nachvollziehbar erscheinen lässt.
Wir Abgeordnete haben also allen Grund, unser Mandat für ein starkes und selbstbewusstes Land auch selbstbewusst und im Bewusstsein der christlichen Werte auszufüllen. Es ist uns allen ein Anliegen, die Zukunftsfähigkeit für BadenWürttemberg zu sichern und künftigen Generationen eine Vielfalt an Chancen zu belassen. Dabei geht es meiner An
sicht nach um zwei Schwerpunkte, für die sich der politische Wettbewerb in diesem hohen Hause um die besten Lösungsmöglichkeiten lohnt: erstens der Zugang zu Bildung und Kultur für Jung und Alt und zweitens die Bewahrung der Schöpfung. Wir stehen in der Pflicht, gestaltend auf die Zusammenhänge der Wechselseitigkeit im Netzwerk von Mensch, Natur und Umwelt einzuwirken.
Die Vorstellungen über die Ziele und Wege einer modernen und zukunftsorientierten Landespolitik mögen in diesem Hause weit auseinander klaffen. Das Parlament lebt jedoch auch vom bedingten Streit und schöpft auch visionäre Kraft aus den leidenschaftlichen Diskussionen.
Die Mitglieder dieses hohen Hauses wurden von den Wählerinnen und Wählern abgeordnet. Zwar dem Allgemeinwohl verpflichtet, stehen sie doch zwischen einer allmächtig erscheinenden Bürokratie und den sich oft widerstrebenden Interessen der Bürgerschaft. Der Abgeordnete ist nicht Sendbote der Regierung oder einer Partei, sondern im besten Sinne Bürgeranwalt, der die Regierenden zu kontrollieren und sich den berechtigten Anliegen der Menschen anzunehmen hat.
Wir müssen aber auch akzeptieren, dass in dieser schnelllebigen und doch so spannenden Zeit grundsätzliche Diskussionen und Debatten von einem Großteil unserer Bürger nicht mehr wahrgenommen werden. In unserer Gesellschaft herrscht eine eher pragmatische Sichtweise der Dinge. Tief bohren, wie es am Anfang unserer Republik oder in den sechziger und siebziger Jahren noch der Fall war, wollen nur noch wenige.
Vor allem die jüngeren Wähler sehen die Landespolitik als Dienstleistungsinstitut, das die Erfüllung von Wünschen und die Bearbeitung von Anliegen schnell und reibungslos zu besorgen hat. Und das heißt: Wird nicht rasch geliefert, erscheint Politik als weltfremd, bürgerfern und inkompetent, als eine Art Treibhaus mit ritualisierter Betriebsamkeit, als Kommentierung dessen, was ohnehin geschieht.
Zu unserer gemeinsamen Herausforderung als Abgeordnete gehört daher, die Balance zu halten zwischen dem Vollzug von Veränderungen nach den vorgegebenen Regeln der parlamentarischen Demokratie und der erwarteten Outputorientierung. Ich plädiere damit nicht gegen das öffentliche Ringen auch um Details. Das ist und bleibt unerlässlich, und wir werden es weiterhin erleben, aktiv wie passiv und hoffentlich in einer gedeihlichen Mischung aus Parteilichkeit und Souveränität. Aber die Demokratie verlangt ebenso, die sprichwörtliche Kirche im Dorf zu lassen, auf Übertreibungen und vordergründigen Dissens als Selbstzweck zu verzichten und bei Aufgeregtheiten und Hysterie den Boden der Sachlichkeit und den Boden der politischen Fairness nicht zu verlassen.
Eine Streitkultur, die Respekt und Achtung vor dem Andersdenkenden bezeugt, ist das Fundament unserer freiheitlichen Ordnung. Wir sollten uns öfter in Erinnerung rufen, welche politischen Grundsätze und welche Themen unbestritten sind und wie breit die gemeinsame Basis ist, aus der heraus wir mehr für unser Land zu leisten vermögen.
Für uns als Abgeordnete gilt bei alledem das, was der spanische Schriftsteller und Moralist Baltasar Gracián schon
im 17. Jahrhundert den Politikern geraten hat: „Wert haben und ihn zu zeigen vermögen, heißt zweimal Wert haben: Was nicht gesehen wird, ist, als ob es nicht da wäre.“
Da ich schon zu Beginn der letzten Wahlperiode, also schon vor fünf Jahren, zu den wenigen MdLs gehörte, die eine E-Mail-Adresse und eine Homepage anzubieten hatten,
stehe ich heute nicht nur als Alterspräsident, sondern gleichsam auch als „Online-Oldy“ oder „Online-Grufti“ oder „Online-Opa“ vor Ihnen. Dies gibt mir auch die Berechtigung, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Internet als Medium und Handwerkszeug für mehr Bürgernähe ans Herz zu legen.
Ob das Internet unsere Demokratie und ihre Willensbildungsprozesse revolutionieren wird, wissen wir heute noch nicht, und es wird auch in diesem Zusammenhang manch schöner Traum zerplatzen. Das Internet ist jedoch zweifellos eine Plattform, um mit den flexiblen, mobilen, ungebundenen und aufgeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren, um Vorurteile abzubauen und die aktive Einmischung in die unterschiedlichen Interessen zu fördern, um unsere individuellen Leistungen als Abgeordnete detailliert darzustellen, sodass unsere Lichter weniger unter dem Scheffel der omnipräsenten Fraktionsvorsitzenden stehen.
Spätestens im zurückliegenden Wahlkampf ist praktisch jede und jeder von uns online gegangen. Unsere Homepages dürfen jetzt nicht zu Denkmälern veröden. Das wäre fatal für das Ansehen dieses Hauses, das wäre auch fatal für das Ansehen der Abgeordneten, nicht nur, aber insbesondere den Jüngeren gegenüber.
Wir sollten in die Pflege unserer Angebote investieren, also stets bemüht sein, den Nutzwert, das Informationsangebot und die Kontaktmöglichkeiten zu verbessern. Ich bin sicher, bei der schon jetzt gegebenen Netzdichte wird sich dies auch lohnen.
Freilich, wir wollen nicht den virtuellen Abgeordneten; das kann nicht unser Ziel sein. Unsere Arbeit wird weiterhin in der Realität und nicht im Cyberspace stattfinden. Politik lässt sich nun einmal nicht digitalisieren.
Zum Wesen der Politik gehört, dass sie sich im herkömmlichen Sinne öffentlich vollziehen muss. Nur so ist die notwendige Akzeptanz für die Willensbildung und das Treffen allgemein verbindlicher Entscheidungen zu erreichen. Das bedeutet: Die politische Berichterstattung in den Zeitungen, im Radio und im Fernsehen behält die zentrale Bedeutung.
Deshalb möchte ich die Mitglieder der Landespressekonferenz und alle sonstigen landespolitischen Berichterstatter nochmals ganz herzlich in meine Begrüßung einschließen. Sie, meine Damen und Herren, bestimmen wesentlich mit, was von unserem Tun als Abgeordnete wahrgenommen wird, und vor allen Dingen, wie es in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird – zumal Sie oft besser als wir Abge
ordneten überschauen, wie Informationen zustande kommen und in welchem Zusammenhang diese Informationen stehen.
Die Auswahl der Themen und die Art und Weise, wie Sie Sachverhalte darstellen, Probleme erörtern, parlamentarischen Streit und Konsens beleuchten oder Persönliches in den Blickpunkt rücken, lenken das öffentliche Interesse und beeinflussen damit auch die Wertschätzung des Parlaments, der Mitglieder des Parlaments, aber auch unseres Föderalismus insgesamt.
Das stellt hohe Anforderungen an journalistische Sachkunde, Objektivität und menschliche Fairness. Wir sind gewiss, dass Sie auch den 13. Landtag von Baden-Württemberg verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit dem selbst gewählten Leitbild des Dolmetschers zwischen Parlament und Bürger begleiten werden.
Möge uns gemeinsam zweierlei gelingen: dass wichtige Kontroversen hier im Parlament und nicht nach dem PingPong-Prinzip der medialen Fernsehduelle ausgetragen werden und dass sich der parlamentarische Prozess nicht in einem ungewissen „Durcheinander von Stimmen auflöst“, wie dies unser früherer Kollege Lord Ralf Dahrendorf einmal befürchtete. Und dies ist mein Wunsch an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre Arbeit in der 13. Legislaturperiode.
Die Mitarbeiter des Landtags und die Mitarbeiter der Fraktionen, die sich motiviert und aufgeschlossen in diese gemeinsame Arbeit einbringen, leisten einen Gutteil an diesem Erfolg. Damit möchte ich mich auch bei dieser Gelegenheit bei denen bedanken, die hinter der Bühne wertvolle Arbeit leisten.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Konstituierung des Landtags fort.
Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des 12. Landtags werden die Geschäfte, solange der Landtag nichts anderes beschließt, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des vorangegangenen Landtags geführt.
Mir ist von den Fraktionen angezeigt worden, dass das in § 4 Abs. 6 geregelte Wahlverfahren bezüglich der Vizepräsidenten von der vorläufigen Übernahme der Geschäftsordnung ausgenommen werden soll, weil hierzu Anträge eingebracht werden. – Sie nehmen dies so zur Kenntnis. Die entsprechende Geschäftsordnungsdebatte soll unter Tagesordnungspunkt 3 geführt werden.
Dies bedeutet, dass jetzt bei der vorläufigen Übernahme § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung ausgespart werden soll.
Meine Damen und Herren, wer der vorläufigen Übernahme der Geschäftsordnung mit dieser Maßgabe und mit den in Abschnitt I des Vorschlags aufgeführten Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Haus hat der vorläufigen Übernahme der Geschäftsordnung mit den in dem Vorschlag enthaltenen Änderungen einstimmig zugestimmt.
Meine Damen und Herren, im Abschnitt II des Vorschlags wird vorgeschlagen, eine interfraktionelle Kommission mit dem Auftrag einzusetzen, dem Landtag eine Empfehlung für die Geschäftsordnung des 13. Landtags vorzulegen. Darf ich feststellen, dass Sie auch dem Zweiten Abschnitt des Vorschlags zustimmen? –
Es ist so beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung muss zunächst die Beschlussfähigkeit des Landtags festgestellt werden. Ich bitte Frau Abg. Dr. Stolz, den Namensaufruf vom Rednerpult aus vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich bei dem Aufruf Ihres Namens kurz zu erheben und mit einem deutlichen „Hier“ zu antworten.
Frau Abg. Dr. Stolz, bitte beginnen Sie mit dem Namensaufruf.
Ist noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal, die nicht aufgerufen wurden? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Namensaufruf beendet.
Ich bitte nun, die Zahlen festzustellen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf hat ergeben, dass 128 Abgeordnete und damit alle Abgeordneten anwesend sind. Der Landtag ist somit beschlussfähig.
Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Wahl des Präsidenten
Als Wahlkommission für die Wahl des Präsidenten und der stellvertretenden Präsidenten und Präsidentinnen berufe ich nach § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags die Damen und Herren Abg. Dr. Klunzinger, Schebesta, Gustav-Adolf Haas, Berroth und Oelmayer.
Ich bitte nun um Vorschläge für die Wahl des Präsidenten. – Herr Abg. Oettinger hat das Wort.
Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag gehört. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Nach § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird der Präsident in geheimer Wahl gewählt. Um dieser Vorschrift nachzukommen, darf ich Sie bitten, die Telefonzellen auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals als Wahlkabinen zu benutzen. Ein Mitglied der Wahlkommission – Herr Abg. Schebesta, wenn Sie das bitte übernehmen würden – nimmt am Rednerpult den Namensaufruf vor, der in § 97 a der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur rechten Seite des Plenarsaals zu begeben. Sie erhalten dort von einem Mitglied der Wahlkommission einen amtlichen Stimmzettel und einen Wahlumschlag. Füllen Sie bitte den Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, und werfen Sie ihn im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne. Ein weiteres Mitglied der Wahlkommission wird in einer Namensliste festhalten, welche Abgeordneten gewählt haben.
Bitte schreiben Sie den Namen des Abgeordneten, den Sie zum Präsidenten wählen wollen, auf den Stimmzettel. Sie sind an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Der Stimmzettel darf aber nur e i n e n Namen enthalten. Nicht beschriebene Stimmzettel oder solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Gewählt ist, auf wen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.
Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Der Alterspräsident wird seine Stimme hier vom Platz aus abgeben.
Ein Vorrecht muss der Alterspräsident ja wohl noch haben.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Wahlhandlung ein. Herr Abg. Schebesta, bitte beginnen Sie mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, der seinen Stimmzettel noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe jetzt die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen.
Meine Damen, meine Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt:
An der Wahl haben sich 128 Abgeordnete beteiligt.
Auf Herrn Abg. Straub entfielen 121 Stimmen.
Mit Nein haben 2 Abgeordnete gestimmt. 3 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Auf andere Namen entfielen keine Stimmen. Ungültig waren zwei Stimmzettel.
Herr Abg. Straub hat also mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist damit nach § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung zum Präsidenten des Landtags gewählt.
Herr Abg. Straub, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Präsident, ich danke Ihnen und gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses. Das ist ein großartiges Ergebnis, das auch als Ausdruck für die Anerkennung Ihrer vergangenen Arbeit gewertet werden kann. Das Haus geht mit Ihnen als Vertrauensperson sicherlich in eine gute Zukunft. Ich gratuliere auch persönlich herzlich zu dieser Wahl.
Meine Damen und Herren, damit ist meine Aufgabe als Alterspräsident erledigt. Jetzt hätte ich mich gerade so schön daran gewöhnt.
Aber jetzt muss ich diesen Sitz verlassen und darf den Präsidenten, Herrn Straub, bitten, die Sitzung weiter zu leiten.