Lieselotte Schweikert

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit zwei Jahren vertrete ich die FDP/DVP-Fraktion als Berichterstatterin im Petitionsausschuss, den man, wie ich meine, auch den Kummerkasten der Menschen im Land Baden-Württemberg nennen könnte. Jeder Bürger, jede Bürgerin, ob Deutsche oder Ausländer, hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden. Dieses Grundrecht ist sowohl im Grundgesetz als auch
in der Verfassung unseres Landes Baden-Württemberg garantiert.
In der heutigen, immer komplizierter werdenden Industrieund Dienstleistungsgesellschaft ist es für viele Bürgerinnen und Bürger oft sehr schwierig, Behördenentscheidungen, seien sie auf kommunaler Ebene, auf Landkreisebene oder auf der Ebene der Regierungspräsidien erfolgt, zu verstehen und zu überprüfen. Der Petitionsausschuss des Landtags kümmert sich um die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger. Er überprüft Entscheidungen der Behörden und unterbreitet den Petenten Lösungsvorschläge, die den Interessen der Ratsuchenden möglichst gerecht werden.
Eigentlich sollte man annehmen, dass in diesem Ausschuss Barmherzigkeit, Bürgernähe, Nächstenliebe
und soziale Verantwortung, eingebettet in eine freiheitliche Denkweise, möglich sein müssten. Weit gefehlt!
Entschieden wird nach Recht und Gesetz, und das führt leider oft zu Härten.
Vielleicht kommen wir in Baden-Württemberg und im Bund einmal dazu, Gesetze auf Zeit zu erlassen.
Das heißt, nach einer gewissen Zeit müssen beschlossene Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß sind. Denn wenn wir immer nur nach Recht und Gesetz entscheiden könnten, bräuchten wir eigentlich keinen Petitionsausschuss. Dann könnten auch die Ministerien die Bittschreiben der Menschen aus unserem Land beantworten.
So manche Entscheidungen haben bei mir seelisch eine tiefe Betroffenheit ausgelöst, die bis zur Schlaflosigkeit in der Nacht führte.
Ich meine Abschiebungsandrohungen für Bürgerkriegsflüchtlinge und die Verweigerung von Aufenthaltsgenehmigungen. Alles schwere Ringen half in der Vergangenheit nicht.
Gut finde ich den Wintererlass für die Kosovaren. Das ist eine kleine Hilfe. Viele dieser Menschen dürfen wenigstens bis zum März hier bleiben. Gut finde ich auch die wichtige Entscheidung des Landeskabinetts vom 5. Dezember 2000, die es nach einjähriger Diskussion und Überzeugungsarbeit von uns Liberalen getroffen hat. Wir Liberalen haben dafür gesorgt, dass Bürgerkriegsflüchtlinge, die unverzichtbare Mitarbeiter baden-württembergischer Betriebe sind, ab sofort mit einer verlängerten Aufenthaltserlaubnis rechnen können. Voraussetzung dafür ist erstens, dass der Arbeitnehmer Bürgerkriegsflüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien ist, zweitens dass er seit mehr als zwei Jahren in einem mittelständischen Betrieb beschäftigt ist, drittens dass dieser Betrieb dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen ist und viertens dass der Betrieb sich nachhaltig, aber er
folglos um deutschen Ersatz bei der Arbeitsverwaltung bemüht hat.
Diese Entscheidung hilft vielen Menschen, den Mittelständlern und den Bürgerkriegsflüchtlingen. Sie ist unsere baden-württembergische Greencard.
Meine Damen und Herren, Mensch möchte ich bleiben können in der Politik und als Liberale erst recht im Petitionsausschuss.
Ich danke dem Vorsitzenden des Ausschusses und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsbüro für ihre Mühe und für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit, und Ihnen, meine verehrten Kollegen und Kolleginnen, danke ich fürs Zuhören.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir heute eigentlich leicht machen und auf meinen Redebeitrag vom 27. Oktober des vergangenen Jahres verweisen,
in dem ich zum Zwischenbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes Stellung genommen habe. Das will ich aber nicht tun, obwohl das, was ich damals gesagt habe, heute noch uneingeschränkt Gültigkeit hat und seitdem auch keine wesentlichen neuen Aspekte hinzugekommen sind. Ich beziehe diese damaligen Äußerungen daher ausdrücklich in meine heutige Rede mit ein.
Ich frage mich nur, was außer Wahlkampfgetöse die SPDFraktion bei diesem Aktionismusantrag „geritten“ hat. Am 27. Oktober 1999 forderte die Kollegin Haußmann von hier aus eine Novellierung. Im Juli 2000 stellte die SPDFraktion dringenden Bedarf zur Novellierung fest, sage und schreibe neun Monate später!
Man muss daran erinnern, dass das Landesgleichberechtigungsgesetz 1995 von SPD und CDU verabschiedet wurde.
Man muss auch daran erinnern, dass einige der im vorliegenden Antrag vorgebrachten Änderungsvorschläge bereits damals im Gesetzgebungsverfahren diskutiert und vom Gesetzgeber eben nicht in das Gesetz aufgenommen wurden.
Man muss darauf hinweisen, dass andere Punkte, die in dem Antrag enthalten sind, bereits Gegenstand parlamentarischer Anträge waren. Überhaupt: Warum legen Sie nicht endlich einen Gesetzentwurf vor?
Befürchten Sie, er könnte in der Umsetzung möglicherweise genau solche handwerklichen Schwächen haben wie derjenige Entwurf von Ihnen, der heute Gesetz ist? Ich sage es Ihnen: Sie legen deshalb keinen Gesetzentwurf vor, weil nur 20 Mitglieder Ihrer Fraktion bereit sind, einen Antrag einzubringen, und ihr die Gewerkschaftsforderungen und wirklichkeitsfremden Vorstellungen zu weit gehen.
Es ist also klar, für welche Hälfte der Fraktion Sie heute hier gesprochen haben, Frau Haußmann.
Bei Herrn Maurer wissen wir das ja schon seit einiger Zeit.
Zu Ihrem ersten Punkt, den hauptamtlichen kommunalen Frauenbeauftragten: Erstens: Wenn Sie 1993 unserem Gesetzentwurf zugestimmt hätten,
gäbe es die kommunalen Frauenbeauftragten bereits seit sieben Jahren.
Zweitens: Machen Sie doch bitte im Interesse der Frauen und nicht der Gewerkschaften und der Frauenbeauftragten eine realitätsbezogene Politik.
Was nützt den Frauen der Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Kommunen durch Gesetz verpflichtet werden können, hauptamtliche Frauenbeauftragte zu bestellen? Sie wissen doch, dass dies trotzdem von der CDU als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung abgelehnt wird. Sie fordern Regelungen, die zu einer Verkürzung der Amtszeiten der Frauenvertreterinnen und zu einer Vervielfachung von Wahlen führen würden. Sie fordern gesetzliche Regelungen, obwohl für die Umsetzung Ihres Anliegens eine Gesetzesänderung nicht erforderlich ist. Was soll das?
Halten Sie das ernsthaft für sinnvoll?
Nun zum wiederholten Mal zu den alten Hüten der SPD. Die SPD will die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale und beschäftigungswirksame Standards binden. Statt Standardabbau ist aber, meine ich, Standardaufbau angesagt. Keine Frau wird durch diese Regelungen auch nur eine Sprosse auf der Karriereleiter nach oben steigen.
Es kann auch gar nicht Aufgabe einer Landesregierung sein, Firmen in die Personalentscheidungen hineinzureden.
Aus guten Gründen sind diese wirren Pläne bisher im Land zurückgewiesen worden. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe müssen objektive Kriterien wie fachliche Eignung, Qualifikation und Wirtschaftlichkeit zum Tragen kommen.
Andernfalls muss der Steuerzahler die höhere Zeche bezahlen.
Die öffentliche Hand ist nicht dazu da, die Probleme des Arbeitsmarkts zu lösen. Frauenarbeitsplätze werden in der Wirtschaft und wesentlich vom Mittelstand geschaffen. Entlasten Sie also endlich die mittelständische Wirtschaft, und befreien Sie sie von den neuen Gängelungen. Drücken Sie dem Mittelstand nicht auch noch zusätzliche Bürokratie auf.
Dass es auch ohne Bürokratie geht, hat kürzlich der Justizminister dargestellt. Der Frauenanteil unter den Juristen, die in Baden-Württemberg ihr zweites juristisches Examen abgelegt haben, ist stark gestiegen. Er erreichte mit insgesamt 49 % einen neuen Höchststand. Das wird natürlich auch eine höhere Einstellungsquote zur Folge haben. Das ist ein wichtiges und erfreuliches Zeichen für die Realisie
rung von mehr Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft. Für diese Entwicklung ist allein die Leistung der Frauen ausschlaggebend und nicht irgendeine gesetzliche Vorschrift.
Auf lange Sicht
bringen der Aufbau von Netzwerken, Mentoring und die Freiwilligkeit in Behörden und Betrieben wesentlich mehr als gesetzgeberische Vorgaben. Ein wichtiger Ansatzpunkt für eine erfolgreiche und sinnvolle Frauenpolitik ist die Beseitigung konkreter Barrieren, wie insbesondere das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer liberalen Familien- und Frauenpolitik.
Wenn es richtig ist, wovon wir immer reden, dass Frauenpolitik eine Querschnitts- und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann gehören auch Männer dazu,
nicht vorrangig, aber wir sollten sie nicht vergessen!
Ich wiederhole noch einmal meinen Vorschlag, die Frauenvertreterinnen in Gleichstellungsbeauftragte umzubenennen. Ich sage Ihnen auch, warum. Sie sehen ihre Aufgabe zu eng. Ein Beispiel von vielen: Ein allein erziehender Vater zweier Töchter schrieb über seine alltäglichen Probleme – wörtlich –:
Daraufhin habe ich versucht, mich bei der Frauenbeauftragten des Arbeitsamts zu beschweren. Wie erwartet, sagte sie, dass sie für mich nicht zuständig sei, denn sie sei ja schließlich nur für Frauen zuständig, die wegen ihrer Zeit als Alleinerziehende nur benachteiligt seien.
Ja, haben denn allein erziehende Männer andere Probleme als allein erziehende Frauen? Das wäre mir völlig neu.
Sofort, Herr Präsident.
Die Gleichstellungsbeauftragten sollten sich zum Beispiel auch für mehr Teilzeitbeschäftigungsangebote für Männer einsetzen. Die Einbeziehung von Männern in die Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss konkretisiert und erweitert werden. Wir Liberalen unterstützen das Ziel, Frauen zu wirklicher Beteiligung auch in den Führungsstrukturen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verhelfen. Dieses Ziel ist aber nur durch ein gesellschaftspolitisches Konzept, das den Realitäten Rechnung trägt, zu erreichen. Insoweit muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Die
SPD hat der Gleichstellungspolitik mit der heutigen Debatte keinen wirklichen Dienst erwiesen.
Ich danke Ihnen für das Zuhören.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der europäische Einigungsprozess läuft leider nicht ganz so, wie sich das überzeugte Europäer wünschen. Es ist leider so, dass beim letzten Gipfel der EU in Biarritz kein Durchbruch zu entscheidenden Reformen der Europäischen Union erzielt werden konnte. Die Teilnehmer des Gipfels haben sich zwar gegenseitig versprochen, bis zum nächsten Treffen in Nizza im Dezember dieses Jahres bei der Reform der EUVerträge Nägel mit Köpfen zu machen, doch ob dann das Ergebnis zufriedenstellend sein wird, bleibt abzuwarten.
Unverkennbar ist, dass die Zahl der Euroskeptiker leider zunimmt. Dazu trägt sicher der schwächelnde Euro bei, aber möglicherweise spielen Ängste über ein erweitertes Europa und die damit verbundenen Schwierigkeiten eine viel größere Rolle. Das Nein der Dänen zum Euro, aber auch etwa jüngste Äußerungen des britischen Premiers Tony Blair, wonach er mit Nein stimmen müsste, wenn heute ein Referendum über den britischen Beitritt zur Währungsunion stattfände, sind symptomatisch.
Meine Damen und Herren, derartige Zeichen muss man ernst nehmen, denn sie kommen nicht von ungefähr. Die Auffassungen, wie ein erweitertes Europa konstruiert sein muss, um handlungsfähig zu sein, klaffen nach wie vor auseinander. Bei dem Gipfel in Biarritz ist wieder deutlich geworden, dass zwischen den kleineren EU-Ländern und den großen hinsichtlich der Stimmengewichte im Ministerrat und hinsichtlich der Größe der EU-Kommission erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen. Wenn diese Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeräumt werden können, dann wird der europäische Motor erst recht ins Stottern kommen.
Der Versuch der fünf großen EU-Staaten, hinsichtlich der Zusammensetzung der Kommission ein so genanntes Rotationssystem vorzusehen, bei dem es weniger Kommissare als Mitgliedsstaaten gibt, kann nicht im Interesse der kleinen Staaten liegen. Das war aber von Anfang an klar.
Wenn beispielsweise die EU-Kommission zukünftig politische Entscheidungen trifft, die sich gegen berechtigte Interessen von Mitgliedsstaaten richten, die durch keinen Kommissar vertreten sind, wird dies der Bevölkerung des betroffenen Staates kaum zu vermitteln sein. Andererseits wird die Mehrheit der EU-Bürger keinerlei Verständnis dafür aufbringen, wenn in einem auf 25 Mitglieder erweiterten Europa die Mehrheit der Mitgliedsstaaten, die nur eine Minderheit der EU-Bevölkerung repräsentieren, entsprechende Entscheidungen treffen, die für alle verbindlich sind.
Die Beibehaltung des jetzigen Systems in einer erweiterten Union wäre für Deutschland, meine ich, nicht akzeptabel; denn dann hätte die Bundesrepublik mit rund 82 Millionen Einwohnern zehn Stimmen, die 17 kleinsten Länder mit in etwa der gleichen Einwohnerzahl dagegen 57 Stimmen.
Vielleicht ist deshalb der Vorschlag des luxemburgischen Regierungschefs Juncker ein gangbarer Weg, wonach jeder Mitgliedsstaat künftig nur über eine Stimme verfügt und
Mehrheitsentscheidungen nur dann zum Tragen kommen, wenn gleichzeitig die Mehrheit der EU-Bevölkerung repräsentiert wird.
Meine Damen und Herren, die zukünftigen Strukturen einer Europäischen Union müssen im Konsens geschaffen werden. Auf die Ängste der kleinen Staaten, nationale Besonderheiten einzubüßen und letztendlich unter der Vorherrschaft der großen zu stehen, muss Rücksicht genommen werden.
Meine Damen und Herren, ich sehe aber nicht nur Schwierigkeiten und Befindlichkeiten. In Biarritz wurden auch positive Signale ausgesandt. Dazu gehört die Billigung der Grundrechtecharta, die dann vom Gipfel in Nizza im Dezember verabschiedet werden soll. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung.
Die europäische Grundrechtecharta muss Bestandteil eines europäischen Verfassungsvertrages werden, der die Kompetenzen zwischen Union und den Mitgliedsstaaten eindeutig beschreibt und abgrenzt. Ein entsprechender Kompetenzkatalog wird von deutscher Seite seit langem gefordert. Diese Forderung stößt allerdings auch auf größte Vorbehalte bei anderen europäischen Partnern, so etwa bei dem für institutionelle Reformen zuständigen Kommissar Michel Barnier. Deshalb sind an diesem Punkt schwierige Verhandlungen vorprogrammiert.
Hinzu kommt, dass erhebliche Meinungsunterschiede darüber bestehen, zu welchem Zeitpunkt mit der Diskussion über die Abgrenzung der Kompetenzen begonnen werden sollte. Bundeskanzler Schröder hat vorgeschlagen, eine derartige Kompetenzverteilung erst im Jahr 2004 bei einer Regierungskonferenz vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, als Landespolitikerin und engagierte Föderalistin halte ich einen derartigen Zeitpunkt für zu spät. Eine Kompetenzabgrenzung muss rechtzeitig, zumindest aber vor der Erweiterung der Union vorgenommen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die föderalen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland noch weiter ausgehöhlt werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen eindeutig, dass Brüssel, solange keine klaren Abgrenzungen vertraglich festgeschrieben sind, nicht zimperlich ist, immer weitere Zuständigkeiten an sich zu ziehen. Nach Verabschiedung der Grundrechtecharta kann das übrigens auch sehr schnell der Fall sein.
Die Bundesländer, meine Damen und Herren, müssen jedenfalls ein Interesse daran haben, dass sobald wie möglich eine Kompetenzabgrenzung zwischen den verschiedenen Ebenen der EU erfolgt. Dabei muss auch geklärt werden, inwieweit es neben konkurrierenden Zuständigkeiten ausschließliche Zuständigkeiten für die Bundesländer geben kann. In diesem Zusammenhang wird es ebenfalls von Bedeutung sein, dass die kommunale Selbstverwaltungshoheit nicht auf dem europäischen Altar geopfert wird
und die kommunale Selbstbestimmung in Deutschland gesichert wird.
Meine Damen und Herren, bis zum Jahr 2005 soll die Europäische Union um zehn neue Mitglieder einschließlich Polens erweitert werden. Dies hat der für die Erweiterung zuständige Kommissar Günter Verheugen erst kürzlich noch einmal deutlich gemacht. Er hat weiter darauf hingewiesen, dass der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen nicht zur entscheidenden Messlatte für den Einigungsprozess führen dürfe. Wenn dieses ehrgeizige Ziel bis zum Jahr 2005 erreicht werden soll, muss allerdings auch eines klar sein: Die Beitrittskriterien dürfen nicht aufgeweicht werden.
Aber es geht nicht nur um die Aufweichung von Beitrittskriterien, sondern es geht dabei auch ganz besonders um deutsche Interessen. Dazu gehört, dass hinsichtlich der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Osteuropäer und hinsichtlich des Umfangs der EU-Mittel zur Unterstützung der Landwirtschaft in den ost- und mitteleuropäischen Beitrittsländern Übergangsregelungen getroffen werden müssen.
Meine Damen und Herren, dazu gehört auch, dass wir die Sicherheitsrisiken einer Erweiterung der EU ernst nehmen. Die neuen Außengrenzen der EU dürfen kein Einfallstor für illegale Einwanderung und Drogen werden. Deshalb sind die Vorgaben des Schengener Abkommens durch die Beitrittskandidaten ohne Abstriche zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, als Grenzland mitten in Europa ist Baden-Württemberg von jeher an guten Beziehungen zu seinen europäischen Nachbarn und an vielfältigen Kontakten zu anderen europäischen Regionen gelegen. Wie dies in der Realität aussieht, beschreibt ausführlich der vorliegende Bericht der Landesregierung zur Europapolitik.
Unser Bundesland nimmt bei den grenzüberschreitenden Kooperationen eine Vorreiterrolle ein. Insbesondere die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG können sich sehen lassen. Grenzüberschreitende Kooperation ist praktische europäische Politik auf der untersten Ebene. Europa besteht nun einmal nicht nur von oben her, sondern Europa will von unten her aufgebaut sein: bürgernah.
In den verschiedensten politischen Bereichen werden im Land zahlreiche und unterschiedlichste Initiativen ergriffen. Dafür liefert der Bericht der Landesregierung eine Vielzahl von Beispielen. Trotzdem sollten wir uns nicht ausruhen. Insbesondere im Bereich der Bildungs- und Kulturpolitik müssen die bestehenden Partnerschaften und Kooperationen noch stärker ausgebaut werden. Hinzukommen muss ein verstärkter Austausch von Studenten und Schülern mit unseren europäischen Nachbarstaaten.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal meinen alten Vorschlag wiederholen und anregen, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg die Initiative zur Errichtung eines deutsch-polnischen Jugendwerks ergreift – analog zum deutsch-französischen Jugendwerk. Dies wäre ein positives Zeichen an unsere polnischen Nachbarn vor dem Hintergrund der gemeinsamen leidvollen Geschichte und dem Beitritt Polens zur EU, mit dem ein neues und, so hoffe ich, ausschließlich positives Kapitel in den deutschpolnischen Beziehungen aufgeschlagen wird.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeiten für das Land Baden-Württemberg, in Europa Politik zu gestalten und Einfluss zu nehmen, sind vielfältig. Damit dies erfolgreich geschieht, sollten wir in Zukunft erneut Schwerpunkte setzen. Insbesondere ist es an der Zeit, die Zusammenarbeit der „Vier Motoren für Europa“ auf eine neue Basis zu stellen. Die Gründungsvereinbarung ist so zu aktualisieren, dass sie den heutigen Gegebenheiten entspricht. Ich rege dazu einen Diskussionsprozess an, in den unter anderem auch die Parlamente der betroffenen Regionen stärker einbezogen werden – mit dem Ziel, die zukünftige Zusammenarbeit konzeptionell zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten treten für ein Europa der Demokratie, der Freiheit, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit ein, weil wir meinen, dass dieses Europa eine gute, eine große Chance für die Zukunft unserer jungen Generation bedeutet.
Danke schön.
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Jede Frau, die an Brustkrebs sterben muss, ist ein bitterer Verlust für die jeweilige Familie und für unsere Gesellschaft insgesamt. Diese furchtbare Krankheit haben Forscher und Ärzte bis heute noch nicht im Griff, obwohl sie sich alle sehr bemühen. Die Zahlen der Brustkrebssterblichkeit in Baden-Württemberg, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa liegen uns vor. Sie sprechen eine deutliche Sprache.
Nach heutigem Erkenntnisstand kann es folgende Ursachen für die Erkrankung geben: genetische und hormonelle Faktoren, geringe Bewegung, fettreiche Ernährung, vermehrter Alkoholkonsum und Rauchen. Eine solche Lebensweise kann das Risiko erhöhen, an Brustkrebs zu erkranken.
Ein höheres Erkrankungsrisiko sind auch Brustkrebserkrankungen in der Familie, Kinderlosigkeit, frühe Menarche oder späte Menopause, ebenso psychische Probleme, zum Beispiel: Mann verlässt Ehefrau, oder Freund verlässt Freundin.
Offensichtlich erhöht sich auch das Risiko für Frauen, ein Mammakarzinom zu bekommen, wenn sie erst in höherem Lebensalter ihr erstes Kind gebären. Dies trägt übrigens auch zu der ansteigenden Zahl der Frühgeburten bei.
Ich denke jedoch, Frauen müssen eigenverantwortlich entscheiden, wie sie präventiv mit ihrer Gesundheit umgehen und wann sie sich für ein Kind entscheiden.
Auch sollten Frauen regelmäßig das Angebot der Krebsvorsorge, die mit dem Beginn des 20. und 30. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden kann, annehmen und den Rat der Ärzte befolgen. Wenn Frauen nicht zur Krebsvorsorge gehen, handeln sie so, als wenn sie über die Straße laufen, während die Ampel Rot zeigt. So erkläre ich das Bürgerinnen meiner Heimatgemeinde und Frauen in meinem Wahlkreis.
Auf Bundesebene werden vielfältige Krebsforschungsprojekte unterstützt. Unser Land Baden-Württemberg fördert im laufenden Haushalt fünf medizinische Fakultäten mit riesigen Beträgen für Forschung und Lehre. Die Aufteilung dieser Budgets liegt in der Verantwortung der Fakultäten; sie entscheiden also selbst, welcher Anteil der Brustkrebsforschung zukommt.
Meine Damen und Herren, wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass wir in Zukunft mehr Geld für die Erforschung des Mammakarzinoms benötigen werden; da helfen alle Deckelungen und Budgetierungen des Bundes nicht weiter.
Schöpft ein Arzt bei einer Frau den Verdacht auf einen Tumor, so schickt er sie zu einem Facharzt zur Mammographie. Vor einigen Jahren waren die Röntgengeräte für Mammographie noch sehr ungenau. Heute sind sie dank des technischen Fortschritts wesentlich präziser, aber, wie ich denke, immer noch nicht genau genug.
Eine meiner Bekannten musste vor 13 Jahren die Teilamputation einer Brust durchführen lassen; nachbehandelt wurde mit Bestrahlung. Fünf Jahre später folgte eine weitere Teilamputation; die Lymphdrüsen wurden mit entfernt. Nachbehandelt wurde nun mit Chemotherapie und Bestrahlung. Die Frau geht vierteljährlich zur Nachsorgeuntersuchung, die eine Ultraschalldiagnose und die Analyse der Blutwerte beinhaltet. Einmal jährlich wird sie in der onkologischen Abteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums an der Universität Heidelberg untersucht. Heute geht es der Frau gut, nur ab und zu fühlt sie sich schlapp. Dieser dargestellte Fall mag vielleicht gut ausgehen. Leider gibt es auch wesentlich aggressivere Formen, die mit einem schnellen Tod enden.
Den erkrankten Frauen in Baden-Württemberg wird sowohl eine wohnortnahe als auch eine qualitativ hochwertige Versorgung angeboten. In diesem Sinne hat sich auch der Landesbeirat Onkologie geäußert, der die Errichtung zusätzlicher Krebszentren ablehnte.
Ich begrüße und unterstütze die Aktion des Landesfrauenrats. Wir brauchen eine Qualitätsoffensive in der Diagnostik und Überwachung von Brustkrebs, wie sie im Oktober bzw. November gestartet werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 23. Oktober 2000 erschien ein Artikel mit dem Titel „Frauen fordern bessere Vorsorge“ im „Mannheimer Morgen“. Er berichtete, dass rund 1 000 Frauen aus ganz Deutschland in Berlin für bessere Vorsorge und Behandlung bei Brustkrebserkrankungen auf die Straße gegangen seien. Für diesen ersten Protestmarsch hatte Frau Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer die Schirmherrschaft übernommen. Ich denke, die Frau Ministerin sollte, anstatt bei solchen Aktionen Schirmherrschaften zu übernehmen, vielmehr darauf achten, dass für die Frauen präventive Maßnahmen, vom Bund finanziert, durchgeführt werden können,
damit den Frauen besser geholfen werden kann.
Brustkrebs war und ist eine der Geißeln von Frauen. Wir müssen vonseiten der Politik alles tun, um die Frauen in unserem Land davor zu bewahren. Wir, die FDP/DVPFraktion, sind dazu jederzeit bereit.
Ich danke Ihnen.