Karl Göbel
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode steht die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung und zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes an, einschließlich einer kleinen Änderung des Landeswaldgesetzes. Es gibt auch noch einen Antrag, der neu eingereicht wurde.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, manche wundern sich über den Zeitpunkt,
weil das anstehende Thema lange bekannt war, aber – das wissen Sie alle auch – dieses Thema hatten wir von Anfang an in unserer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. Wir haben uns die Entscheidungen nicht ganz einfach gemacht. Es hat viele Diskussionen, hitzige und sachliche, gegeben. Ich denke, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist eine Lösung, die ich persönlich und die Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition mit gutem Gewissen vertreten können. Ich sage bewusst „ich persönlich“, weil ich selber Verantwortung im Naturschutzbereich habe. Als Vorsitzender des Landesfischereiverbands und als Vorsitzender eines großen Bezirksverbands kann man sich solche Entscheidungen mit Sicherheit nicht leicht machen. Ich betone das nicht, um Mitleid zu erheischen, sondern um auch nach außen zu signalisieren, dass es gelegentlich Entscheidungen zu treffen gilt und dass es keine gute Lösung ist, sie so lange hinzuziehen. Ich meine das ein Stück weit als Selbstkritik. Wir hätten im Grunde schon vor zwei Jahren diesen Weg gehen können.
Ich bin stolz darauf, dass die Koalition bis zum Schluss hält und wir nun mit diesem Gesetz alle unsere Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung abarbeiten können. Ich denke, die letzten fünf Jahre waren für das Land und die Bürger im Land Baden-Württemberg, bedingt durch die Regierungsarbeit, bedingt durch die Arbeit der Koalition, wirklich gute Jahre. Der Gesetzentwurf heute ist ein Baustein, der dazugehört, und diesen Gesetzentwurf wollen wir nun vollends auf den Weg bringen. So viel zum Zeitpunkt und zur Koalitionsvereinbarung.
Ich denke, es gibt Beispiele dafür, dass man mit neuen Lösungen viel erreichen kann. Ich sage bewusst – das ist ja im
Augenblick sehr aktuell –, dass wir bei der Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle, die wir uns auch auf die Fahne geschrieben hatten und die wir vor rund zwei Jahren vollzogen haben, wirklich eine gute Lösung erzielt haben, die sich jetzt gerade in dieser schwierigen Situation mit BSE bewährt. Wären unsere Anstalten nicht so gut gebündelt und so gut vorbereitet gewesen, wäre es sicherlich sehr viel schwieriger gewesen, mit dieser Situation fertig zu werden.
Die gewollten Veränderungen habe ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs dargestellt. Ich brauche sie im Wesentlichen nicht mehr zu wiederholen. Wir wollen mit dieser Veränderung erreichen, dass die Entscheidungen künftig vor Ort fallen können. Durch die jetzige Änderung sind Landratsämter, Denkmalschutzämter und Naturschützer – seien sie hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig – gezwungen, miteinander zu reden. Ich denke, das ist besser, als wenn jemand aus der Ferne anreist und möglicherweise glaubt, er müsse ein Machtwort sprechen. Die Beteiligten sind da die besseren Entscheidungsträger.
Die Umverteilung der Fachkräfte – dazu gibt es einen neuen Antrag – ist, so glaube ich, gut. Die Menschen, die in diesem Bereich schon tätig sind, verstehen relativ viel davon, sind aber keine Fachidioten, wie es gelegentlich dargestellt wird. Ich glaube, jeder Botaniker hat nicht nur Fachkenntnisse über den Trockenrasen, sondern auch über Feuchtwiesen und möglicherweise auch über Amphibien. Es ist besser, der Fachmann ist vor Ort, kann die Entwicklung im Landkreis beobachten und dann auch sachgerecht entscheiden, als dass er – nach einem Tagesausflug dorthin – sagt: „Ich halte dieses oder jenes für richtig.“ Ich glaube, es ist richtig, dass dieses Personal in die unteren Verwaltungsbehörden eingegliedert wird und damit ortsnah entschieden werden kann.
Mehr Personal, meine Kollegen, werden wir natürlich nicht einstellen können. Diese Umstellung ist in unserem Personalstrukturplan enthalten, den wir durchhalten wollen. Damit kennen Sie das Schicksal Ihres Antrags aus unserer Sicht.
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass die Naturschutzverbände insgesamt zunächst sehr erregt reagiert haben.
Wenn man aber die Zeitschriftenbeiträge dieser Verbände aus den jüngsten Tagen durchliest und täglich mit jemandem aus diesem Bereich zu tun hat, hat man den Eindruck, die Diskussion wird neuerdings plötzlich sehr viel sachlicher geführt. Ich meine, auch das ist ein Zeichen dafür, dass Aufgeregtheit nicht weiter führt, sondern wirklich nur das sachliche Miteinander. Darin sehe ich eine Chance.
Herr Präsident, es sei mir erlaubt: Dies ist mit Sicherheit meine letzte Aktion in diesem Hause. Nach 17 Jahren werde ich aus freien Stücken aus dem Landtag ausscheiden. Ich möchte aber noch einige Gedanken zur Landtagsarbeit äußern.
Viele meinen, der Landtag habe nichts mehr zu sagen. Ich empfinde dieses Haus als ein ganz wichtiges Entschei
dungsgremium und möchte auch junge Menschen ermutigen, eine Mitarbeit hier anzustreben.
Vor allem aber möchte ich mich bei denjenigen bedanken, mit denen ich 17 Jahre lang zusammenarbeiten durfte, auch wenn es gelegentlich streitige, hitzige Diskussion gab.
Auch mit denen habe ich gerne gearbeitet, Herr Kollege Kiel. Auf der einen Seite ist es schade, dass wir in den Ruhestand gehen, auf der anderen Seite hoffen wir, dass wir die Arbeit unserer Nachfolgerinnen und Nachfolger mit Freude beobachten können.
Ich möchte noch ein Dankeschön an all diejenigen sagen, die uns bei der Arbeit unterstützt haben. Der Herr Präsident wird dazu heute sicherlich auch noch etwas sagen. Es war schön, die Kolleginnen und Kollegen kennen zu lernen und mit ihnen arbeiten zu dürfen. Es war ein schöner Lebensabschnitt.
Ich möchte aber auch denen, die uns zugearbeitet haben, ein herzliches Dankeschön sagen: sei es in den Fraktionen, über die Fraktionen hinweg oder seien es unsere Mitarbeiter hier im Hause. Ich denke, der Stil war gut. Ich hoffe, er bleibt so – zum Wohle des Landes und seiner Menschen.
Vielen Dank.
Herr Kollege, glauben Sie, dass man Denkmalschutz von den Regierungspräsidien aus betreiben kann, oder glauben Sie nicht auch, dass hinsichtlich der Stadtbildgestaltung vor Ort sehr viel differenzierter, sehr viel realistischer darüber diskutiert und befunden werden kann, was erhaltenswert ist und was man tatsächlich auch einmal opfern muss?
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Vortrag der Frau Ministerin fällt es mir relativ leicht, zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, weil technische Fragen bereits geklärt wurden.
Es ist richtig, dass die Veränderung auf einer Koalitionsvereinbarung beruht. Wir haben uns die Sache in den vergangenen Jahren – so kann man mittlerweile sagen – sehr gut überlegt. Es hat zweifelsohne Diskussionsbedarf gegeben, und das wird sich im Ausschuss möglicherweise zum Teil wiederholen, weil die Veränderung schon einschneidend ist und weil wir bisher mit der Arbeit unserer Bezirksstellen und deren Mitarbeitern im Grunde recht zufrieden sein können.
Aber nichts ist so gut, als dass es nicht besser sein könnte. Mit diesem Satz möchte ich die vorgesehenen Veränderungen begründen. Wir haben durchaus noch die Möglichkeit, auf dem Gesetzgebungsweg mehr Bürgernähe – so möchte ich es nennen – zu praktizieren, mehr unserem Prinzip zu entsprechen, dass Entscheidungen vor Ort zwischen den Beteiligten getroffen werden können. Ich glaube, dazu ist der Gesetzentwurf ein sehr guter, ein gangbarer Weg. Wir werden also dem Gesetzentwurf, den wir ja wollten, in der vorgelegten Form zustimmen.
Ich will die Veränderungen kurz begründen. Ich denke, es ist wichtig, dass ein Bürger, der ein Baugesuch für den Außenbereich gestellt hat, nicht auf einen Vor-Ort-Termin mit
jemandem warten muss, der aus einem Regierungspräsidium kommt und oft weite Wege hinter sich bringen muss, mit jemandem, der zwar über ein hohes, aber doch über ein sehr spezialisiertes Wissen verfügt. Dieser sagt möglicherweise am Ende eines Außentermins: „Diesen Teil kann ich absegnen. Aber bei jenem Teil bestehen noch Fragen der Bodenqualität.“ Bei uns hat einmal jemand geschrieben, ein Schweinemaststallstandort mit Alpenblick sei nicht zu akzeptieren.
Das sind Dinge, die die Bürger natürlich auf die Palme bringen. Es stößt bei ihnen überhaupt nicht auf Verständnis, wenn ein weiterer Vor-Ort-Termin – das kann oft bis zu drei oder vier Terminen reichen – abgehalten werden muss. Ich meine, da ist es besser, dass wir in den Landratsämtern oder bei den kreisfreien Städten die Naturschutzbeauftragten mit ihrer Fachkenntnis haben. Dann kann das Gespräch wirklich ohne großen Aufwand vor Ort gesucht werden und müssen Gegensätzlichkeiten nicht so stark hervortreten. Ich denke, es ist auch wichtig, dass sich diejenigen, die Entscheidungen mit zu treffen haben, nicht wieder in die Anonymität zurückziehen können, sondern bei dem jeweiligen Landratsamt angesiedelt sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich meine, die Neuorganisation der Naturschutzverwaltung kann auch zu einer gewissen Kostenersparnis führen. Es wird wohl so sein, dass künftig schon bei Vorplanungen Kontakt miteinander aufgenommen werden kann und sich mancher Verwaltungsakt vielleicht sogar erübrigt.
Ich glaube auch, dass die Verantwortlichen in den Kommunen auf diese Veränderung warten. Die Bürgermeister und die Fachleute im Bauwesen zum Beispiel sind durchaus gewillt, die bisher bestehenden Kontakte noch enger zu knüpfen und damit schnelle Lösungen zu suchen, sei es zum Beispiel in Bezug auf Bauvorhaben oder auf eine Straßenbaumaßnahme. Solche Maßnahmen wird es ja immer wieder geben.
Die Frage der Versetzung der Mitarbeiter hat da und dort sicherlich einigen Unwillen ausgelöst. Ich denke aber, das, was wir hier vorhaben, ist zumutbar und kann auch dazu führen, dass die Spezialisierung etwas ausgeweitet wird. Auch kann es sein, dass sich zum Beispiel Fachleute über Kreisgrenzen hinweg ergänzen, sodass sich die Verteilung der hohen fachlichen Qualität bei den bestehenden Bezirksstellen nicht nachteilig auswirken muss. Im Gegenteil, es könnte sogar zu Synergieeffekten kommen.
Ich glaube auch, dass bei dieser Gesetzesänderung der Wegfall des Devolutivrechts eine entscheidende Frage ist. Aber es ist im Gesetzentwurf sichergestellt – das ist unser Wille –, dass sich derjenige, der mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein kann, an die nächsthöhere Stelle, sage ich jetzt vereinfacht, wenden kann. Damit kann er jederzeit eine Diskussion auslösen, die in überschaubarem Rahmen auch in der Öffentlichkeit verantwortet werden muss. Ich meine, auch von daher werden solche Entscheidungen künftig vorher vielleicht besser überdacht.
Für das Denkmalschutzgesetz gilt im Grunde die gleiche Veränderung. Ich meine, es braucht niemand Angst zu haben, dass der hohe Wert des Denkmalschutzes nun plötz
lich infrage gestellt würde. Im Gegenteil, ich glaube, das Bewusstsein in unserer Bevölkerung, schützenswerte Bauten zu erhalten, ist heutzutage so groß, dass darüber niemand mehr leichtfertig hinweggehen kann. Dann ist es richtig, wenn die Entscheidung in der Kommune gesucht werden kann, aber auf der anderen Seite nach dem Gesetzentwurf – ich nehme an, dass Sie ihn alle gelesen haben – letztlich doch noch die Möglichkeit besteht, in Streitfällen eine höhere Ebene mit dem betreffenden Thema zu befassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so viel in wenigen Minuten zu dem Gesetzentwurf. Wir haben lange über ihn nachgedacht. Wir haben es uns mit ihm auch in der Koalition nicht einfach gemacht. Aber ich glaube, mit dem, was jetzt vorliegt, kann man getrost in die Zukunft gehen. Er dient dem Wohle des Umweltschutzes,
er dient aber auch dem Wohle der kommunalen Zusammenarbeit.
Vielen Dank.
Herr Kollege Maurer, mich würde nur interessieren, was diese Pauschale für Handwerker im ländlichen Bereich und für Bauern bedeuten soll. Ich denke, da widersprechen Sie sich ganz einfach. Vielleicht können Sie mich aber darüber aufklären.
Herr Kollege, ich hätte nur gerne gewusst, ob Sie zum Thema auch noch etwas sagen wollen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen herzlich einen schönen guten Morgen und einen guten Einstieg in den letzten Tag unserer Haushaltsrunde. Ich denke, die Diskussionen waren bis jetzt sehr sachlich, und ich gehe davon aus, dass auch die noch anstehenden Punkte in aller Sachlichkeit abgewickelt und in der nächsten Woche verabschiedet werden können.
Ich denke, der Haushaltsansatz im Einzelplan 08 zeigt, dass wir, die CDU-Fraktion und ihr Koalitionspartner, unsere Grundgedanken in der Landwirtschaftspolitik, in der Politik für den ländlichen Raum nicht aufgegeben haben, sondern fortsetzen wollen, ganz einfach weil wir wissen, dass die Familien im ländlichen Raum verlässliche Aussagen brauchen, um ihre Entscheidungen zu treffen, die bekanntlich nicht von einem Tag auf den anderen und nicht von einem Jahr auf das andere, sondern in Generationsfolge getroffen werden müssen.
Sie wissen alle, dass die Verunsicherungen, die von außen auf die Landwirtschaft und auf die Bevölkerung im ländlichen Raum einstürmen, beachtlich sind. Ich denke, dass wir es trotzdem weiterhin schaffen wollen und schaffen müssen, die Strukturen im ländlichen Raum zwar weiterzuentwickeln, aber im Grundbestand zu erhalten.
Wir wissen, dass wir die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum und damit in der Landwirtschaft nicht gleichartig wie in Ballungsräumen gestalten können. Wir gehen aber nach wie vor davon aus, dass wir halbwegs gleichwertige Lebens- und Zukunftsbedingungen erhalten wissen wollen.
Wir sind stolz darauf und auch dankbar dafür, dass wir dies in der Vergangenheit weitestgehend erreichen konnten. Wir haben dabei vielseitige Unterstützung erfahren. Wir brauchen sie auch weiterhin. Diese Unterstützung ist einfach notwendig, weil der Strukturwandel in unserer heimischen Landwirtschaft, wie wir alle wissen, noch lange nicht abgeschlossen ist. Die jüngsten Zeitungsberichte zeigen auf, dass sich der Strukturwandel und die Entwicklung der Betriebsaufgabezahlen in den vergangenen Jahren fortgesetzt haben. Wir müssen bei den Einflüssen, die auf unsere Landwirte zukommen, damit rechnen, dass sich dies weiter fortsetzt.
Ich denke, wir haben in Baden-Württemberg – das wissen alle – nicht unbedingt die günstigsten Betriebsgrößenstrukturen. Das ist durch die Erbfolge bedingt. Ich denke aber auch, dass wir auf der anderen Seite Produktionsbedingungen haben, die sehr vielseitig sind. Darin liegt natürlich auch eine Chance. Anbaumöglichkeiten für Sonderkulturen wie Wein, Obst und Gemüse sind gewisse Möglichkeiten für unsere Betriebe, eine Existenz zu finden.
Ich glaube, dass wir es geschafft haben, dass die Bevölkerungsdichte im Lande erhalten geblieben ist. Wir haben im Land Baden-Württemberg einen ständigen Zuzug, und wir haben die erfreuliche Erscheinung, dass die Landbevölkerung, zumindest der Zahl nach, weitestgehend erhalten werden kann. Das war und ist nicht ganz einfach und
macht es notwendig, eine Strukturpolitik beizubehalten wie seither, die Arbeitsplätze im ländlichen Raum schafft, die das Wohnen im ländlichen Raum attraktiv sein lässt und die damit die Infrastruktur stützt, die notwendig ist, um im Bildungs- und Ausbildungsbereich entsprechende Bedingungen zu haben.
Herr Schäfer, das sind wichtige Bedingungen, die Ziel und gleichzeitig Grundlage unserer Landwirtschaftspolitik sind.
Ich denke, wir haben es durch die Hilfen unseres Landes, die wir fortsetzen wollen, erreicht, dass wir die gegebenen Hilfsangebote vonseiten des Bundes und der EU immer wieder ausnutzen konnten. Ich nenne nur das Strukturprogramm Ländlicher Raum. Wir sind fest entschlossen, diese Angebote weiterhin zu nutzen. Es wäre schön, wenn wir die notwendige Unterstützung vonseiten des Landes, aber auch vonseiten des Bundes und der EU auch für die Zukunft verlässlich hätten.
Wir wollen nämlich einer möglichst großen Zahl von Familien die Erhaltung und die Weiterentwicklung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe ermöglichen. Das sind die Lebensgrundlagen und die Grundlagen für die Entscheidung der nächsten, der jungen Generation. Wir haben im Lande dazu beigetragen und werden das weiter tun.
Wir wissen, dass unsere Betriebe im Augenblick – darauf komme ich nachher noch einmal zu sprechen – beachtliche Einkommenseinbußen haben. Wir brauchen Förderprogramme. Sie können diese Einbußen aber nicht ausgleichen. Es ist relativ leicht zu beweisen bzw. allen hier im Raum bekannt, dass die Ausgleichszahlungen durch die EU die Einbußen im Verkaufsbereich in keiner Weise ausgleichen. Dass es dadurch schwierig wird, zukunftssichere Betriebe zu entwickeln, ist, glaube ich, allen klar.
Wie gesagt, wir wollen möglichst viele Arbeitsplätze, möglichst viele Unternehmen, möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe im ländlichen Bereich erhalten. Wir wollen das tun, weil wir davon überzeugt sind, dass wir eine Grundversorgung der Verbraucher mit hochwertiger Qualität brauchen. Ich meine, das ist ein Markenzeichen unserer heimischen Wirtschaft und Landwirtschaft.
Dass die unterschiedlichen Produktionsbedingungen durch Hilfen vonseiten der öffentlichen Hand nicht ausgeglichen werden können, ist klar. Das ist in der Natur bedingt. Ich denke aber, die Chancen, die darin liegen, sollten wir wirklich nutzen.
Ich bin deshalb dankbar, dass wir im Land alles tun, um frei werdende Flächen in der Bewirtschaftung zu halten.
Damit haben wir, denke ich, große Erfolge. In BadenWürttemberg liegt zum Glück fast nichts brach. Das erspart unseren Kommunen und unserer Gesellschaft einen erheblichen Aufwand, der von der Landwirtschaft, wenn Sie so wollen, im Rahmen der betrieblichen Arbeit übernommen wird.
Herr Schäfer, Sie haben den Haushalt vor sich liegen. Ich könnte die Zahlen vorbeten.
Soll ich ihn holen, Herr Kuhn? Ich habe mir andere Schwerpunkte vorgenommen, weil ich begründen will, warum wir unsere Politik so betreiben, wie sie ist.
Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir mit der SchALVO und dem MEKA den Betrieben unter die Arme greifen. Wir wollen damit – das gilt gerade für die SchALVO – vor allem den Betrieben, die wir mit öffentlichen Auflagen besonders belasten, Entschädigungen dafür geben, dass sie das sicher wertvollste Gut, das Grundwasser, in Ordnung halten oder dort, wo es bereits teilweise belastet ist, wieder in Ordnung bringen.
Mit dem MEKA wollen wir den Betrieben helfen, möglichst umweltfreundlich zu wirtschaften.
Das taten wir und tun wir weiter, Herr Kollege. – Ich denke, dass der Weg, den wir gehen wollen, richtig ist. Dass er etwas schwierig ist bei der Ausweitung des Programmes, das haben Sie in den letzten Monaten gemerkt. Ich denke trotzdem, dass unser Ziel richtig ist, aus dem Wasserschutz frei werdende Mittel verstärkt in das MEKA zu bringen, weil damit mehr Betrieben auch in schwierigen Lagen geholfen werden kann, umweltfreundliche Wirtschaftsweisen zu praktizieren.
Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahr, sprich 2001, erheblich mehr Mittel im MEKA haben werden.
Ich bin aber auch froh, dass wir in diesem Jahr schon zusätzlich rund 30 Millionen DM, 20 bis 30 Millionen DM – ich sage es überschlägig – im MEKA II haben. Ich denke, das ist ein Signal für die Praxis, dass wir ernsthaft auf diesem Weg sind und den Betrieben damit eine gute Stütze geben.
Dass wir unsere Landwirtschaftsverwaltung teilweise verändern, das wissen Sie. Das ist kein einfaches Unterfangen, aber ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg. Leider – das sage ich ganz bewusst – brauchen wir für die Antragswirtschaft, wie sie durch die Beschlüsse von Brüssel notwendig ist, eine große Mannschaft, um bei der Bewältigung der Antragsflut mitzuhelfen. Das sind 107 Bedienstete, meine Damen und Herren. Dafür werden Summen von 9 Millionen DM für die Lohnkosten und von 6 Millionen DM für die Sachkosten, darunter auch die EDV, die wir sicherlich länger nutzen können, aufgewendet. Das sind beachtliche Summen, aber wir brauchen sie, um diesen Weg vernünftig gehen zu können.
Ich bin froh, dass wir in der Fraktion und sicher auch im Hause sehr schnell Zustimmung gefunden haben für eine Soforthilfe im Haushalt für den Wald. Ich denke, dieses erste Angebot war enorm wichtig, für die Praktiker draußen ein politisches Zeichen. Die Richtlinien sind den Forstämtern jetzt bekannt. Ich denke, wir können hier helfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Thema Naturschutz wird der Kollege Hauk – deshalb will ich zum Ende kommen – noch einige Sätze sagen.
Wir sind der Meinung, dass wir mit dem vorliegenden Haushalt unserer Pflicht weitestgehend genügen können. Mehr Geld wäre besser. Für Ihre Anträge auf Mehrausgaben haben Sie aber leider keine Deckungsvorschläge.
Der eine Antrag nun wirklich nicht. Daher sollten Sie sich nicht mit Federn schmücken, die Sie von irgendwoher holen und bei denen Sie nicht wissen, wem sie gehören.
Vielen Dank zunächst einmal. Ich wünsche eine sachliche Diskussion.