Jörg Döpper
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die neuen Heilberufe Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sind im Psychotherapeutengesetz des Bundes ab dem 1. Januar 1999 in die ambulante medizinische Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden worden. Deshalb muss das Heilberufe-Kammergesetz geändert werden. Diese neuen Berufe werden durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf in das Heilberufe-Kammergesetz des Landes integriert. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird eine eigenständige Landeskammer geschaffen. Für die anderen akademischen Heilberufe besteht diese berufsständische Selbstverwaltung bereits.
Im Heilberufe-Kammergesetz sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der neuen Landeskammer beschrieben. Die Bildung des gemeinsamen Beirats zur Erörterung berufsübergreifender Angelegenheiten ist zu begrüßen. Die Landesärztekammer und die neue Landeskammer sind in diesem gemeinsamen Beirat vertreten. Er soll die Zusammenarbeit der Berufsgruppen fördern und bei Interessenkonflikten ausgleichend wirken.
Ausbildung und Forschung besitzen im beruflichen Standesrecht eine herausragende Bedeutung. Deshalb ist es gut, dass ein Vertreter der Universitäten der neuen Berufskam
mer angehören wird. Die Regelungen über die Weiterbildung werden noch zurückgestellt. Hier fehlen bundesweit einheitliche Rahmenvorgaben. Dies wird, wie die Frau Staatssekretärin ausgeführt hat, die Aufgabe einer Bundeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sein. Wir sagen zu, dass wir uns nachdrücklich für diese Weiterbildung und ihre Regelung einsetzen. Die in den ausführlichen Gesprächen avisierten Zusagen werden von uns eingehalten werden.
Es ist erforderlich, dass für die Bereiche Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung präzise Strukturen definiert werden. Dies gilt auch für zusätzliche Berufsbezeichnungen aus Gründen des Patientenschutzes unverzichtbar.
Die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes ist notwendig. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 1. Januar 2000 soll das Gesetz über die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird es uns gelingen, auf Dauer einen starken Rentenversicherungsträger in unserem Land zu
haben. In der bisherigen Debatte über das Gesetz waren sich alle Fraktionen einig, dass die Stärkung der Landesversicherungsanstalt erklärtes Ziel ist. Das wird mit dem vorliegenden Gesetz erreicht.
Über den Zeitpunkt der Zusammenführung der LVAs könnten wir uns trefflich streiten. Ich bin überzeugt, dass es gerade noch rechtzeitig, auf keinen Fall zu früh ist. Begriffe wie „Zuständigkeitsreform“ und „Neudefinition des Versichertenbegriffs“ sind zwei Punkte, die für die Wichtigkeit und Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes sprechen. Deshalb brauchen wir eine starke LVA Baden-Württemberg für unser Land und für die Versicherten.
Der mögliche persönliche Kontakt zwischen Versichertem und seiner Rentenversicherung ist für mich ungeheuer wichtig und wird erhalten bleiben. Zentralistischen Einrichtungen wie zum Beispiel der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin fehlt bis heute die Kundenorientierung und Kundenfreundlichkeit. Dazu kommen lange Bearbeitungszeiten sowie Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme. Das ist innerhalb dieser Mammutorganisation auch kein Wunder. Leidvolle Erfahrungen verschiedener Bittsteller zeugen davon.
Die neue Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg wird in der Bundesrepublik Modellcharakter haben. Ich bin überzeugt, dass andere Länder nachziehen werden.
Die Beschäftigten beider Einrichtungen brauchen sich um ihren Arbeitsplatz keine Sorge zu machen. Durch die Stärkung der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg werden auch Arbeitsplätze gesichert. Die sich bietenden Chancen müssen ergriffen werden. Bei dieser Gelegenheit darf ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Versicherungsanstalten bestätigen, dass sie Tag für Tag mit ihrer Arbeit den guten Ruf der LVAs festigen. Versichertennähe und eine gute Betreuung sind keine leeren Worte. Dafür besten Dank.
Es gilt, die guten Erfahrungen und beide Unternehmensphilosophien auch in der neuen Institution umzusetzen und zu verstärken. Mit dem Hauptsitz der Landesversicherungsanstalt in Karlsruhe und einer starken Organisationseinheit in Stuttgart wird uns dies gelingen.
Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen werden selbstverständlich der neuen LVA Baden-Württemberg und ihren selbst gewählten Selbstverwaltungsorganen überlassen. Es ist richtig, dass diese neu gewählt werden müssen. Da wäre es schön, wenn sich die Sozialpartner auf eine so genannte Friedenswahl einigen könnten. Dadurch könnten Kosten eingespart und begrenzt werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetz zur Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg zu. Unser Land soll weiterhin eine eigenständige Rentenversicherung haben. Wir wollen keine
bloße Ausführungsbehörde von Berlin werden. Deshalb brauchen wir eine starke Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg.