Joachim Luchterhand

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Bundesgesetz zur erleichterten Anerkennung von ausländischen Abschlüssen wird ohne Einschränkung begrüßt. Es liegt zur Verabschiedung auf dem Tisch. Nun geht es um Verfahrenswege auf Landesebene, damit die gegebenen Möglichkeiten umgesetzt werden können.
Wichtig sind neben der grundsätzlichen Anerkennung Lösungsangebote bei festgestellten Defiziten, die letztlich nur eine Teilanerkennung zulassen. Verabredet mit den Kammern, müssen Angebote im Bereich der beruflichen Bildung greifen, damit erweiterte Abschlüsse in aktuellen Berufsbildern möglich werden. Damit verbunden sind bessere Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt. Es ist wichtig, dass die Ergänzungs- oder Anpassungsqualifizierungen neben einer Erwerbstätigkeit wahrgenommen werden können.
Zugestandenerweise wird bei akademischen Berufen eine andere Lösungsform gewählt werden müssen. In die Betrachtungsweise müssen neben den formalen Abschlüssen auch Kriterien wie langjährige Berufserfahrung einfließen und die leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse positiv beeinflussen. Eine Verwässerung des Qualitätsstandards der Berufe darf es allerdings nicht geben – das ist im Interesse aller Beteiligten –, sonst führen die Erfahrungen im beruflichen Alltag dazu, dass eine negative Bewertung erfolgt und selbst bei offizieller Anerkennung vermehrt Vermittlungsschwierigkeiten in den Arbeitsmarkt auftreten können.
Über eines sollte man sich jedoch im Klaren sein: Selbst wenn es zu einer erheblichen Zahl von Anerkennungen kommen sollte – der Fachkräftemangel lässt sich damit nicht ausgleichen. Es geht vorrangig um die Beteiligten, die in ihren dann anerkannten Berufsfeldern arbeiten können, natürlich auch darum, eine Ressourcenverschwendung zu vermeiden. Schlummernde Fachkräfte
reserven können nicht verspielt werden. Die Programme zur Begrenzung des auf uns zukommenden Fachkräftemangels müssen intensiv weiter verfolgt werden, damit die prophezeiten Unterdeckungen nicht in der jetzt dargestellten Größenordnung eintreten.
Kritisch an dem Antrag der Koalition sehen wir die sehr allgemeinen Aussagen ihres Textes und die Bezugnahme auf wenige Einzugsbereiche und Berufsfelder, die aktuell populär sind.
Der Änderungsantrag der FDP, den wir im Ausschuss beraten haben, wäre in der Sache deutlich konkreter gewesen. Auch ein Kompromissangebot der CDU in Form einer aktualisierten Begriffsaussage fand nicht Ihre Zustimmung. Am Ende der Legislaturperiode bestand hier die Chance einer gemeinsamen Aussage. Thematisch liegen zwischen den Fraktionen keine Welten. Wir werden uns deshalb bei der nachfolgenden Abstimmung enthalten müssen. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute eines nicht brauchen, dann ist es die wiederholte gegenseitige Versicherung, wie wichtig erstens die politische Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in unserer Gesellschaft ist und zweitens, dass das zur Zeit geltende Mitwirkungsgesetz einer Novellierung bedarf. Zu beiden Aussagen steht die CDU uneingeschränkt und begrüßt, dass wieder Bewegung in die Diskussion gekommen ist.
Nun ist Bewegung nicht alles. Man muss auch zulassen, darüber zu streiten, ob die vorgeschlagenen Änderungen wirklich eine qualitative Verbesserung bedeuten. Damit hatte die Koalition in der ersten Lesung wie auch im Ausschuss ihre Schwierigkeiten, weil jegliche sachliche Auseinandersetzung als Herunterreden ihrer Initiative bewertet wurde. Das ist meiner Meinung nach schlechter parlamentarischer Stil und zugleich ein Affront gegenüber jenen Seniorinnen und Senioren, auf deren Änderungswünsche und Vorschläge wir uns alle berufen sollten.
Deshalb möchte ich heute noch einmal den Versuch unternehmen, die Qualität der vorgelegten Änderung unter folgender Fragestellung zu bewerten. Erstens: Gewinnt das Gesetz durch die Änderungsvorschläge der Koalition an Substanz? Zweitens: Klären sie strittige Fragen? Drittens: Bringen sie Verbesserungen im Vollzug? Die ersten beide Fragestellungen beantwortet die CDU mit einem deutlichen und klaren Nein. Denn von den sieben Vorschlägen der Koalition sind drei rein redaktioneller Natur. Bei den anderen kollidiert ein Änderungsvorschlag mit dem Bezirksverwaltungsgesetz und musste durch die Koalition korrigiert werden. Ein anderer degradiert die bezirklichen Seniorenvertretungen zu einer Art halböffentlicher Diskussionszirkel ohne Geschäftsordnung und Berichtspflicht. Der nächste schließt die Seniorenorganisationen aus dem Kreis der Vorschlagsberechtigten für die Kandidaten aus. Das ist für die CDU inakzeptabel.
Einzig und allein die Erweiterung des Mitspracherechts zu allen Themen in BVV-Ausschüssen trifft auf unsere Zustimmung. Damit ist eindeutig geklärt, dass diese Novelle nur eingeschränkt Verbesserungen bringt. Insbesondere kritisieren wir jedoch, dass die Koalition nicht die Kraft gefunden hat, sich zu einer Wahl durchzuringen, die diesen Namen auch verdient. Die vorgeschlagene Lösung ist halbherzig und hat bereits im Vorfeld Proteste von Seniorinnen und Senioren hervorgerufen. Wir tragen auch
deshalb den Koalitionsantrag nicht mit, weil er gerade diese wichtige Frage ausklammert.
Rot-Rot hat nach unserer Ansicht die Chance verpasst, eine mutige politische Entscheidung zu treffen, die die Rahmenbedingungen für die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren auf Bezirks- und Landesebene im Gesetz hätte deutlich qualifizieren können. Diese Erkenntnis wird für die Akteure in den Bezirken zu einer großen Enttäuschung werden. Das wird bereits jetzt in den Wahlprüfsteinen deutlich, die viele bezirkliche Seniorenvertretungen an die Parteien versandt haben. Ich bin ziemlich sicher, dass die Novellierung von SPD und Linksfraktion nicht dazu führen wird, dass sich mehr Frauen und Männer ab 60 in den Seniorenvertretungen engagieren werden.
Deshalb wollen wir etwas dagegen setzen und haben erneut unseren Änderungsantrag eingebracht. Dieser greift die lange diskutierten Vorschläge der Seniorenvertretungen auf, deren wichtigsten Regelungen ich kurz darlege. Erstens: Die Wahlen zu den Seniorenvertretungen erfolgen mit den BVV-Wahlen, bei der auch Briefwahl ermöglicht wird. Damit wird gleichzeitig eine breite Information der Öffentlichkeit erreicht und die Wahlbeteiligung erhöht. Zweitens: Die in den Seniorenvertretungen tätigen Mitarbeiter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Drittens: Es wird eine Informations- und Beteiligungspflicht der Verwaltung eingeführt, ohne die echte Mitwirkung nicht gelingen kann. Viertens: Es wird Klarheit über die Aufgabenverteilung zwischen Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat geschaffen. Der Zwang, eine gemeinsame Geschäftsstelle zu betreiben, wird aufgehoben. Die CDU-Fraktion möchte mit diesen Änderungen erreichen, dass eine klare Aufwertung der Seniorenarbeit erfolgt und die Rahmenbedingungen dafür entscheidend verbessert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz ist sachlich-fachlich zutiefst unzureichend und wird dem notwendigen Regelungsbedarf auch nicht annähernd gerecht. Ich appelliere deshalb an die einbringenden Fraktionen: Ziehen Sie Ihre Anträge zurück, zeigen Sie damit, dass Sie die Belange der Senioren und das Gutachten von Frau Prof. Dienel ernst nehmen!
Zur Historie: Bereits bei der Verabschiedung des Seniorenmitwirkungsgesetzes 2006 gab es Kritik der Betroffenen, insbesondere zu den Punkten Wahlen, politische Mitwirkungsrechte in den BVVen, dem Selbstverständnis und dem Aufgabenspektrum der Seniorenvertretungen auf Landes- und Bezirksebene sowie deren Ausstattung und Finanzierung. Seit der ersten Wahl, die in Wirklichkeit aufgrund der Beteiligung von 1 Prozent keine Aussagekraft hatte, gab es intensive Gespräche zur Verbesserung des Gesetzes sowie mehrere Diskussionen mit den Fraktionen, mit den Seniorenvertretungen und im Sozialausschuss. Letztere waren immer damit verbunden, dass die Zusage der Koalition im Raum stand, schnell tätig werden zu können.
Nach längerem Warten auf messbare Ergebnisse griff dann die Landesseniorenvertretung 2009 zur Selbsthilfe und legte einen eigenen Entwurf vor. Ein gutes Jahr später stellte Frau Prof. Dienel ein Gutachten zum Berliner Mitwirkungsgesetz vor. Beide Unterlagen bieten gute Lösungsansätze für eine Novellierung. Doch was macht die Koalition? – Sie übernimmt aus dem Sechs-Seiten-Papier der Landesseniorenvertretung lediglich drei Formulierungen, die zudem keine inhaltlichen Verbesserungen bringen.
So kann man aber zumindest darauf hinweisen, dass man darauf zurückgegriffen hat.
Nach den erwähnten folgenlosen Wortkorrekturen und Wortergänzungen gibt es zudem Substanzänderungen. Diese können weder die Verwaltung noch die Senioren erfreuen. Zum einen führt die Koalition in § 4 Abs. 2 Wahlmodalitäten ein, die nach Staatssekretär Fritsch erst 2013 oder 2014 anwendbar sind und ca. 100 000 Euro Softwarekosten verursachen. Das ist nachzulesen im Protokoll des Ausschusses vom 2. Dezember 2010.
Zum anderen beschneidet die Koalition die Breite der Mitwirkung der Senioren, indem sie in § 4 Abs. 2 die Seniorenorganisationen als Vorschlagsberechtigte einfach durch die Seniorenvertretungen ersetzt.
Hier wäre eine Ergänzung richtig gewesen und nicht die Streichung. So erreicht man keine breite Mitwirkung.
Der nächste Einschnitt erfolgt in § 4 Abs. 4. Während im alten Gesetz noch
die Mitwirkung bei der bezirklichen Altenplanung durch Mitarbeit
auftaucht, fällt diese wichtige Komponente in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Neuvorschlag völlig weg. Wollen Sie die Senioren wirklich raushalten, oder haben Sie die Vorschläge der Landesseniorenvertretung nicht genügend analysiert?
Ebenso trifft die Änderung von § 4 Abs. 5 auf unseren Widerspruch, in dem die bezirklichen Seniorenvertretungen zu einem öffentlichen Debattierclub ohne Geschäftsordnung und Berichtspflicht degradiert werden.
Insgesamt sind Ihre Vorlagen – und ich schließe den Antrag 16/3929 mit ein – oberflächlich und wenig logisch formuliert. Sie sind eigentlich eine Provokation gegenüber den Senioren, weil sie die wirklichen Probleme weder adäquat aufgreifen noch echte Lösungen dafür anbieten.
Die CDU-Fraktion wird den Anträgen, so wie sie vorliegen, in den Beratungen und Abstimmungen ihre Zustimmung verweigern. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse ist wirklich seit vielen Jahren ein Problem, insbesondere bezüglich der Tatsache, wer zuständig ist bei der Vergabe der Anerkennung. Ist es der Bund, sind es die Länder, wo kommen die Kammern ins Spiel? usw. Der Beschluss der Integrationsminister der Länder im März des Jahres unterstützte dann auch die Initiative der Bundesregierung für eine verbesserte Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Bezug genommen wird dabei auf 13 Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung, die das Bundeskabinett im Dezember des letzten Jahres verabschiedet hat. Die Fakten sind also geschaffen, die Vorgehensweise besprochen, und die zeitliche Schiene bei der Bearbeitung des Einzelfalls ist empfohlen.
Wichtig bei der Debatte aber ist auch, was passiert, wenn Defizite sichtbar werden und sofort nur eine Teilanerkennung möglich ist. Das gilt besonders für Ausbildungsgänge der beruflichen Bildung. Verabredet mit den Kammerverbänden müssen Angebote zur Ergänzung und Anpassungsqualifizierung im Bereich der beruflichen Bildung greifen, mit der Möglichkeit eines erweiterten Abschlusses in aktuellen Berufsbildern, mit danach guten Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt. Zum Thema gehört eine Informationsplattform zu ausländischen Ausbildungsgängen in den Bereich der Wirtschaft hinein. Deshalb ist es erstrebenswert, wenn die Möglichkeiten für Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen auch berufsbegleitend angeboten werden können. Kriterien sind letztendlich aber nicht nur formelle Abschlüsse, sondern auch die einschlägige Berufserfahrung. In der Begründung zum Antrag wird ein Projekt aus Brandenburg erwähnt, das ich hier auch noch einmal aufgreife, bezüglich zugewanderter Ärztinnen und Ärzte. Hier wurde genau das gemacht, dass langjährige Berufserfahrung ergänzt wurde durch fachliche und sprachliche Komponenten, die Defizite ausgleichen und letztendlich zum Bestehen der Prüfung vor der Ärztekammer führten.
Entscheidend ist, dass wir in Deutschland einfache und einheitliche Anerkennungsverfahren für alle Berufe und alle Zuwanderungsgruppen umsetzen
und damit eine Ressourcenverschwendung vermeiden. Kritisch an Ihrem Antrag ist für mich eine gewisse Sonderstellung bestimmter Einzugsbereiche und die Bezugnahme gerade auf aktuell besonders im Fokus stehende Berufsfelder, wenn es um die Bewältigung des Fachkräftemangels geht. Selbst wenn eine Anerkennungswelle einsetzen sollte, bleiben in diversen Berufsfeldern Unterdeckungswerte in eklatanter Größenordnung. Der Bedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen, den Sie anführen, zusätzlich bei den Ingenieuren, lässt sich mittelfristig nur durch entsprechende Werbung vor Beginn einer Ausbildung und bei Studienanfängern ausgleichen. Dazu erforderlich sind Aktionen des Senats, die ich in ihrer Ernsthaftigkeit deutlich vermisse.
50 000 bis 60 000 fehlende Ingenieure in Deutschland und bis zu 40 Prozent Abbrecher des Studiums zeugen von einer dramatischen Unterdeckung. Dabei – das sage ich als Ingenieur – ist dieser Beruf spannend und kreativ, bietet feste Arbeitsplätze und wird zudem gut bezahlt. Und wenn es um Integration geht, dann ist dieser Beruf international recht ordentlich und gleichmäßig über Bachelor- und Masterstudiengänge bewertet. Ich freue mich über die Diskussion im Ausschuss, der dafür zuständig ist, einschließlich des Änderungsantrags der FDP.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr als 60 Prozent aller Schulabgänger – egal, aus welchem Schultyp – beabsichtigten den Einstieg in das Berufsleben über eine ganzheitliche Ausbildung. Das wird auch mittelfristig so bleiben. Selbst wenn der Anteil der Abiturienten steigt, bleibt die Tendenz, dass ein Teil dieser Schulabgänger Ausbildungsgänge der beruflichen Bildung nachfragt. Das ist in der Sache richtig, weil wir über die berufliche Bildung den Fachkräftebedarf der Zukunft mit beruflichem Abschluss decken müssen. Die gerade vorgestellte Fachkräftestudie BerlinBrandenburg weist in der Region bereits für das Jahr 2015 eine Unterdeckung von rund 170 000 und – mit steigender Tendenz – für das Jahr 2020 von über 220 000 nicht besetzten Arbeitsplätzen aufgrund fehlender Fachkräfte aus. Es stehen keine Personen mit entsprechenden beruflichen Abschlüssen zur Verfügung. Hinzu kommt noch die Unterdeckung bei den Hochschulabsolventen.
Gerade angesichts sinkender Schülerzahlen und eines vorprogrammierten Fachkräftemangels in der Region muss eine Ressource gesehen werden, die – aktuell gesehen und über Jahre hinweg dramatisch aufgebaut – nicht ausreichend zum Zug kommt, wenn es um Ausbildungsplätze geht. Das ist die Gruppe der Altbewerber. Bundesweit ist deren Zahl rückläufig und liegt zwischenzeitlich bei rd. 40 Prozent bezogen auf das Gesamtvolumen eines Bewerberjahrgangs. In Berlin ist das anders: Wir ziehen den Durchschnitt nach oben und kommen weiterhin auf mehr als 50 Prozent Altbewerber bei einem Bewerberjahrgang. Darunter befinden sich nicht wenige, die zum zweiten und dritten Mal versuchen, einen Ausbildungsplatz zu ergattern, die also im wahrsten Sinne des Wortes in die Jahre gekommen sind. Je länger der Schulabgang zurückliegt, je schlechter die Schulnoten waren, je älter die Bewerber sind, desto geringer sind ihre Chancen, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten. Hinzu kommen – wie es amtlich heißt – unbekannte Abgänge, die häufig jobben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, oder der Resignation geschuldet nicht mehr in den Statistiken auftauchen.
Die Situation der Altbewerber speziell in Berlin ist dramatisch schlecht.
Hinweise auf eine bundesdeutsche Verantwortung oder auf die Bundesagentur für Arbeit sind nicht zielführend. Es handelt sich um ein regionales und Berliner Problem, das hier gelöst werden muss.
Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, dass nicht ausgegebene Ausbildungsmittel für den öffentlichen Dienst für Programme für mehr Ausbildungsplätze für Altbewerber genutzt werden. Es ist zwar für Experten für berufli
che Bildung nicht zu begreifen, warum es nicht gelingt, Ausbildungsplätze zu besetzen, aber sei’s drum. Wenn Geld nachweislich nicht ausgeschöpft wurde, dann sollten die Mittel im Bereich der Ausbildung bleiben und zum Abbau der Altbewerber verwendet werden. In einer begrenzten Zeit muss es gelingen, dass der Begriff Altbewerber nicht dominanter Bestandteil unserer Rhetorik bleibt.
Aus unterschiedlichen Gründen wird sich der Bestand nicht auf null reduzieren lassen. Daran ist schon die vorausgehende Bildung in der Schule und die fehlende Ausbildungsreife eines Teils der Schülerinnen und Schüler schuld. 250 000 Altbewerber in Deutschland mit Schwerpunkt in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin und 15 Prozent aller jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss sind ein gesellschaftliches Problem erster Güte.
Die jetzige hohe Zahl der Altbewerber speziell in Berlin ist und bleibt untragbar und muss mit allen Möglichkeiten abgebaut werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehr als 60 Prozent, also eine deutliche Mehrheit aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger strebt zu Beginn ihres Berufslebens in eine Ausbildung. Die Systematik der Berufsausbildung ist – will sie erfolgreich sein – eine permanente Anpassung an das sich ständig verändernde Realitätsverhalten im Berufsleben. Das, was mehr als 60 Prozent der jungen Generation auf dem Weg zum Berufsleben mehrere Jahre in einer Berufsbildung erleben, wird aber offensichtlich als Selbstläufer höchstens fortgeschrieben.
Wir haben in unserem Antrag zehn Schwerpunkte benannt, für die wir in einem Konzept des Senats über die Zukunft der Berufsbildung Lösungen wiederfinden wollen. Einige Punkte beziehen sich auf den Bereich der
Leistung der allgemeinbildenden Schule hin zur späteren Berufsbildung, also hin zum prozess- und transferorientierten Lernen, mit klar vorgegebenen Schulzeitanteilen in Richtung berufsorientierter Praxisphasen, wobei der Lernort nicht die Schule ist. Ziel ist die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, die bei Teilen des Bewerbervolumens weiterhin auch aktuell von Experten infrage gestellt wird.
Dringender Handlungsbedarf stellt sich aber in der Berufsbildung selbst, wenn sie mit der dynamischen Entwicklung von Ausbildungsberufen Schritt halten will. Diese rasante Entwicklung ergibt sich aus den immer schneller werdenden Änderungsetappen in der Arbeitswelt und vor allen Dingen in der Technik. Eine wesentliche Bedeutung in der dualen Ausbildung fällt den Oberstufenzentren und damit der Berufsschule zu. In einer zukünftig vom europäischen Qualifizierungsrahmen geprägten Berufsbildung sind die Herausforderungen für die Berufsschule enorm. Einzelzertifikate von Ausbildungsmodulen oder Bausteinen erfordern die zeitgleiche Vermittlung von praktischen und theoretischen Lerninhalten, diese im Konsens der internationalen Vergleichbarkeit von Zertifikaten und deren Anerkennung in der EU.
Um diese Aufgabe meistern zu können, müssen in die Arbeit der Berufsschule deutlich mehr aktuelle Fachleute einbezogen werden. Ausbildung muss einen vorauseilenden Charakter bezogen auf das spätere Berufsleben besitzen. Die fachliche Komponente in der Vermittlung theoretischer Kenntnisse muss dem letzten Stand der Technik entsprechen.
Das ist nur mit der Hilfe von Fachleuten aus dem aktuellen Berufsleben möglich. Die Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, die mit den Oberstufenzentren umgesetzt werden, müssen reduziert und nach Effektivität und dem Nutzen für die Beteiligten ausgerichtet sein. Wir fordern eine klare Konzentration auf MDQM. MDQM ist ein gesicherter Weg, mit Anrechnungspunkten in eine spätere Erstausbildung starten zu können. Das Ganze steht natürlich im Zusammenhang mit dem Ziel, jedem Jugendlichen unter 25 Jahren einen Berufsabschluss zu ermöglichen.
Bei der weiterhin gleichbleibend großen Zahl arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren – derzeit über 24 000 – ist erschreckend, dass zwei Drittel keinen Berufsabschluss haben.
Auch bezogen auf den aktuellen Bewerbermarkt mit immer noch 70 Prozent Altbewerberanteil brauchen wir eine moderne Berufsschule hinsichtlich der personellen und sächlichen Ausstattung sowie der vermittelten Inhalte. Beim Lehrernachwuchs bleiben vor dem Hintergrund, dass die Altersgruppe ab 50 Jahren 50 Prozent der Stellen einnimmt, schwerwiegende Zweifel hinsichtlich der Zukunft der Berufsschulen und deren Lehrerzusammensetzung. Die Absolventen zum Berufsschullehrer decken derzeit nur 65 Prozent des Nachwuchsbedarfs. Wir be
Sebastian Czaja
nötigend dringend Programme zur Behebung dieses Mangels.
Berlin ist im aktuellen Bildungsmonitor auf den 16. Platz zurückgefallen. Das ist hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass Berlin bei den 13 untersuchten Handlungsfeldern bei den MINT-Studiengängen einen 15. Platz belegt und einen letzten bei der beruflichen Bildung. Die Erfolgquote bei den Abschlussprüfungen ist eine der niedrigsten Deutschlands. Die Abbrecherquote ist erschreckend hoch. Wir sind es der nächsten Generation schuldig, alles Notwendige zu unternehmen, damit die Bildungssäule Berufliche Bildung im Sinn der daran Beteiligten zukunftsorientiert erfolgreich ist. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Altersbegrenzung können Sie Bundeskanzlerin oder Minister und Ministerin werden oder sein.
Kurz darunter fängt es an, zum Teil komplizierter zu werden. Wenn es häufig im Alter um Barrierefreiheit geht, dann auch bei der Neufassung von Regelungen, die letztendlich zur Beseitigung von Altersdiskriminierung führen müssen. Das gilt nicht nur für die Arbeitswelt und die damit verbundenen Verweilzeiten in Berufsbildern, sondern auch für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
Jeder Mensch altert anders und lebt in unterschiedlichen Lebenszusammenhängen. Es haben sich erhebliche Veränderungen des Alterns gegenüber der Vergangenheit ergeben. Wir sind im Durchschnitt länger gesund und leistungsfähig. Die Lebenserwartung nimmt permanent zu. Die aktive Altersbandbreite steigt stetig an. Die Po
tenziale des älteren Menschen, wie Kompetenzen, Erfahrungen und Zuwendungsbereitschaft, sind eine Bereicherung. Die Gesellschaft des langen Lebens ist ein Gewinn und kein Konkurrenzkampf der Generationen. Altersbegrenzungen wie beispielweise in medizinischen Teilbereichen bei der öffentlichen Gutachtertätigkeit, der ehrenamtlichen Schöffenfunktion oder in Lehrtätigkeiten gehören auf den Prüfstand.
Es geht um die vielen älteren Menschen, die heute selbst im Ehrenamt durch altersdiskriminierende Vorschriften eine Entfaltung nicht wahrnehmen können. Es geht darum, Menschen der älteren Generation mehr Handlungsspielräume zu eröffnen, um Eigeninitiative und vor allen Dingen bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Jeglicher Ausgrenzung aufgrund des Alters muss deshalb begegnet werden,
zumal gerade da, wo Jung und Alt sich begegnen und gemeinsam gestalten, Verständnis und Solidarität der Generationen befördert würden und echte soziale Energie entsteht.
Wir haben zwar in Deutschland seit drei Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, in dem unter anderem auch die Diskriminierung von Menschen aufgrund des Alters reguliert ist. Eine Ausdehnung auf Europa steht noch aus, obwohl in der Charta der Europäischen Union altersbedingte Diskriminierung verboten ist. Regelungen müssen sich nicht nur auf den Arbeitsmarkt beziehen, sondern auch gesellschaftlich relevante Aufgaben beinhalten. Entscheidend ist, dass bei diversen Aufgaben ausschließlich die persönliche Einschätzung des Einzelnen über seine Leistungsfähigkeit eine Rolle spielt, und nicht eine rigide Höchstalterstufe.
In der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses werden wir den Antrag der FDP zur Altersbeschränkung behandeln. Mir fällt kein Argument ein, wie diesem Antrag nicht allgemeine Zustimmung zuteil werden sollte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass über die Ergebnisse der Erprobungsphase für die modularisierten Studiengänge der Lehrerausbildung berichtet werden soll. Zum angedachten Konzept bleibt die Frage, ob die 2006 entwickelten Vorstellungen der Regierungsfraktionen zur Lehrerbildung in Anbetracht der veränderten Entwicklungen noch aktuell sind. Sind diese Veränderungswünsche bei den Sitzungen der Kultusministerkonferenz von Berlin eingebracht worden? Wenn ja – wie haben die anderen Bundesländer reagiert? Fakt ist, dass der jetzige Antrag Ihre Beschlusslage wiederspiegelt, somit also Zeit genug war, dies bundespolitisch abzustimmen, damit es keine Anerkennungsschwierigkeiten für Berliner Absolventen gibt. Eine Einengung auf eine abweichende Berliner Situation würde die Absolventen beruflich auf dem nationalen Arbeitsmarkt benachteiligen und kann nicht in ihrem Sinne sein.
Einige Eckpunkte des zu entwickelnden Konzeptes lassen im Ansatz nicht deutlich erkennen, ob sich hier – gewollt oder zufällig – eine Entwicklung zum Universallehrer anbahnt und unterschiedliche Schulfakultäten glattgezogen werden sollen. Es fehlen zudem ein entscheidender Hinweis zum Eignungsverfahren und zu der strukturierten Organisation von Praxisphasen bereits während der Studienzeit zum Bachelor of Education sowie eine Eignungsfeststellung vor Beginn des aufbauenden Studiums zum Master of Education, wenn es sich darum handelt, den Berufswunsch Lehrer in der Schulform umzusetzen.
Wir sind es den Absolventen der Bachelor-Studiengänge schuldig, die beruflichen Möglichkeiten aufzuzeigen, die ohne Weiterführung zum Master möglich sind. Die Attraktivität des Lehrerberufs hat deutlich gelitten. Der daraus resultierende Mangel an qualifiziertem Nachwuchs ist vorprogrammiert und hätte gravierende Konsequenzen. Die Weiterentwicklung der Lehrerbildung muss diese Berufsattraktivität wiederherstellen und den Nachwuchs zum Lehreramt motivieren.
Es ist keine Zeit zu verlieren. Die Vielzahl von Anträgen und Besprechungspunkten zum Thema Lehrerbildung seitens der Opposition bei der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zeigt, dass die Koalition in dieser Legislaturperiode noch kein nachhaltiges Interesse hatte, sich einer verantwortlichen Diskussion über die Leh
rerausbildung und der damit verbundenen Schulqualität zu stellen.
Es bleibt zu befürchten, dass die Verblockung unterschiedlichster Anträge unter einem Tagesordnungspunkt bei zeitlicher Enge ausschließlich der komplexen Abarbeitung der Unerledigtenliste dient und für eine dezidierte Sachdiskussion kein Raum bleibt.
Ihr Antrag wird in den Bildungsausschuss und in den Wissenschaftsausschuss überwiesen. Es bleibt die Hoffnung, dass dann die entsprechende Zeit für eine sachgerechte Diskussion zur Verfügung steht. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahren beklagen wir die mangelnde Qualität der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit unserer Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Die Unternehmen bestätigen die fehlende Ausbildungsreife in Mehrheit und lehnen die Schaffung von Ausbildungsplätzen für die Jugendlichen in Teilen ab. Zuzeiten des Vorwurfs an die Wirtschaft, sie würde nicht
genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, wurde diese Aussage auf die Ausrede reduziert, keine Azubis einstellen zu wollen. Erstaunlich ist, dass diese Feststellung der fehlenden Ausbildungsreife selbst jetzt hält, obwohl die Zahl der Bewerber eventuell nicht mehr ausreicht, um alle Plätze in der beruflichen Bildung besetzen zu können. Wenn man die letzten Jahre betrachtet, sind die festgestellten Defizite größer geworden. Die Ergebnisse der Eignungstests gehen weiter nach unten. Das Schulgesetz sagt an dieser Stelle, dass die allgemeinbildende Schule in die Arbeits- und Berufswelt einführt und zur Vorbereitung auf Berufswahl und Beruf beiträgt.
Die Anforderungen der Berufe werden weiter steigen. Wir haben aber jetzt schon die Realität, dass in Berlin die höchste Prozentzahl von Ausbildungsabbrechern existiert. Fast jeder Dritte steigt aus. Die Begründung dafür liegt in einer Mischung aus falscher Berufswahl und eklatanten Kenntnisschwächen. Es kann doch nicht permanent hingenommen werden, dass Schülerinnen und Schüler unsere Schulen mit Kenntnisrückständen in der Größenordnung von mehr als einem Schuljahr verlassen!
Vielleicht ist es menschlich verständlich, die PISA-Ergebnisse platzgewinnend positiv zu werten. Sportlich gesehen bleiben wir weiterhin wenige Millimeter vom Abstieg entfernt. Es ist nicht festgeschrieben, dass Berlin ständig auf unteren Tabellenplätzen rangiert, immer nach dem Motto: Willst du Berlin oben sehen, musst du die Tabelle drehen!
Wo bleibt die Umsetzung in den Schulen zur praxisbezogenen Projektschule, und wo bleiben Praktiker mit belastbaren Inhalten gemäß einer Aufwand-Nutzen-Analyse? Das ehrenwerte Üben von Bewerbungsschreiben und ein Tag bei der Berufsberatung sind nur nützliche Details in der Findung eines richtigen Weges in ein Berufsleben. Die Eigenverantwortlichkeit der Schule bei der Konzeptumsetzung muss deutlich ausgebaut werden.
Schule findet nicht nur in der Schule statt. Lernortkooperation mit Praxisbezug und Praxispartnern ist notwendig. Die Entscheidung, ob Konzepte mit eigenen Mitarbeitern unter Einbeziehung externer Kräfte umgesetzt werden, fällt die Schule. Schule ist auf dem Weg zum Bildungsunternehmen unter der Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und Möglichkeiten und der Zusammensetzung ihrer Schülerinnen und Schüler. In den aufsteigenden Klassen unserer Schulformen muss deutlich intensiver und konkreter mit Auswirkung auf Stunden- und Wochenpläne für die Zeit nach der Schule noch in der Schule per Gesamtkonzept gesorgt werden. Das Konzept mahnen wir an.
Die Konzeptforderung zielt natürlich auch in die Richtung, dass Europa auf das deutsche Berufsbildungssystem Einfluss nehmen wird. Der europäische Qualifizierungsrahmen wird Ausbildungsbausteine und Module zerti
fizieren und damit automatisch Änderungen bewirken. Bei dem obersten Ziel der Durchlässigkeit aufsteigender Bildungsgänge ist die Anrechenbarkeit erworbener Qualifikationen in einem Credit-Point-System Bestandteil des Systems. Die allgemeinbildende Schule ist das erste Glied in der Bildungskette. Sie muss vor allem die Bildungselemente realisieren, die zertifiziert in den nächsten Bildungsgang mitgenommen und angerechnet erden.
uns ekannt ist?
w Gute Ausbildungsergebnisse hängen explizit mit der schulischen Qualität zusammen. Deshalb muss es im Interesse aller sein, dass die abgegangenen Schülerinnen und Schüler den Übergang in Ausbildung und Beruf bewältigen.
Ich komme zum Schluss. Es geht um die nächste Generation. Es geht um junge Menschen, die mehr über ein Arbeitsleben in innovativen Berufen erreichen. Es geht damit auch um die Stabilisierung unserer Gesellschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass bei innovativen Berufsbildern hineingehört, dass wir versuchen sollten, im europäischen Ausland Auslandseinsätze während der Ausbildung zu organisieren. Große Ausbilder oder Unternehmen mit internationalem Zuschnitt dürften schon auf einem guten Weg sein, da sie den Einsatz im eigenen Bestand, in den eigenen Firmeneinheiten realisieren können. Es geht um das Gros der mittleren Unternehmen, die ihre Azubis auch zusätzlich in den Vorteil eines Auslandseinsatzes während der Ausbildung bringen wollen. Es muss Möglichkeiten für die Firmen geben, finanzielle Unterstützung dafür zu beantragen, da sie durch diese Ausbildungsinhalte und -zeiten im Ausland mit vermehrten Ausbildungskosten belastet sind. Wir können diese Thematik, wenn sie Erfolg haben soll, erst umsetzen, wenn Azubis in höheren Ausbildungsjahren sind, das heißt, sie fehlen dann in ihren Firmen, wo sie
z. T. schon integraler Bestandteil des produktiven Ablaufs des Unternehmens sind. Es muss natürlich auch geregelt sein, dass während der Zeit des Auslandsaufenthalts die Nähe zur Berufsschule über Internetzugang und „E-learning“-Programme der Berufsschulen möglich ist, sofern solche Programme zur Verfügung stehen.
Letztendlich ist der Weg richtig, der mit dem FDP-Antrag beschritten wird. Wir werden diesen Antrag unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie viele Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorenfreizeitstätten mussten in den letzten fünf Jahren in welchen Bezirken schließen?
2. Welche Gründe gibt es dafür und was wird der Senat tun, damit die Seniorenarbeit in diesem Bereich nicht flächendeckend zum Erliegen kommt?
Frau Senatorin! Wenn Sie die generationsübergreifende Kommunikationsstätte in den Vordergrund stellen, frage ich Sie: Haben Sie eine Vorstellung bzw. planerische Größe, in welchen Zeitabläufen Sie diese multifunktionalen Einrichtungen aufbauen wollen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist gerade in Berlin von permanent wichtiger Bedeutung. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen gehört Berlin weiterhin zu den Letzten in der Tabelle aller Bundesländer. Die Situation wird zusätzlich belastet, weil sich der Anteil der Jugendarbeitslosigkeit nicht linear verringert. Das Klientel junger Menschen unter 25 Jahren ohne Arbeit wird immer zäher. Es ist als zäher Brocken in der Arbeitslosenstatistik vorhanden und entwickelt sich nur sehr verhalten nach unten, was selbstverständlich auch der Tatsache geschuldet ist, dass sich ein bedeutender Prozentsatz der Betroffenen länger als ein halbes Jahr in dieser Situation befindet.
Deshalb ist es wichtig, alle Möglichkeiten und Vorschläge zu prüfen und umzusetzen, die gegebenenfalls zumindest zur teilweisen Entspannung der aktuellen Lage beitragen. Arbeitslosigkeit ist Perspektivlosigkeit und als solche bei jungen Menschen besonders intensiv vertreten. Sie erzeugt Frust, aber auch aggressive Reaktionen und eine Entwicklung hin zu den extremen Rändern unserer Gesellschaft. Gerade bei jungen Menschen entstehen Aversionen gegen einen Staat, dem es nicht gelingt, die Teil
habe der nächsten Generation am Arbeitsleben zu realisieren – ganz speziell bei Beginn eines Berufslebens im Rahmen eines geeigneten Ausbildungsplatzes.
Deshalb sind alle kreativen Ansätze zu unterstützen, die Chancen erkennen lassen, Hilfen zu schaffen, die zu einem positiven Teilergebnis führen könnten. Einige Bundesländer – und es sind im letzten Jahr mehr geworden – haben zunehmend geringere Sorgen mit der Jugendarbeitslosigkeit. Es wird aus unterschiedlichen Gründen sicherlich überall eine Sockelbelastung geben, aber nicht diese hohe Dauerbelastung durch das Thema wie in Berlin.
Das hat selbstverständlich mit der wirtschaftlichen Stärke zu tun. Solange es nicht gelingt, die vorhandene Wirtschaft zu stabilisieren, sie zum Ausbau zu ermuntern und 2008 366 Tage um neue Wirtschaftssegmente zu kämpfen, werden – bezogen auf die Einwohnerzahl Berlins – Arbeitsplätze fehlen.
Spätestens hier ist der in der politischen Verantwortung stehende Senat gefordert, die Intensität zum Thema und die Anstrengungen zu steigern. Wir können es nicht zulassen, dass junge Menschen nur deshalb, weil sie hier keine beruflichen Perspektiven haben, in andere Bundesländer oder nach Skandinavien oder Kanada ausweichen. Bis zur Verbesserung am Arbeitsmarkt ist eine koordinierte, intensive Betreuung mit schnellem Nachweis geeigneter Maßnahmen, die notwendig und machbar sind, für arbeitslose Jugendliche extrem wichtig. Dazu muss beim Paket Qualifizierung über die Jobcenter vermehrt die Ausbildung als Ganzheitspaket gehören. Sie bedeutet für die über Zwanzigjährigen eine verspätete Nachholung fehlender Beruflichkeit. Der Senat ist aufgefordert, über und in Abstimmung mit den Jobcentern Programme und Vorgehensweise zu forcieren, damit die negative Entwicklung bei der Jugendarbeitslosigkeit gestoppt wird und sich Erfolge bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einstellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In drei Bezirken Berlins liegt die Arbeitslosenquote weiterhin bei rund 20 Prozent. Selbst wenn man die besten Bereiche Berlins nimmt, liegt die Arbeitslosenquote 100 Prozent über Quoten im Süden Deutschlands. Nicht nur, dass Berlin die rote Laterne in der Tabelle besitzt, es ist besonders dramatisch, dass bei der Analyse der Zahlen neben den älteren Langzeitarbeitslosen vor allen Dingen die Jugendarbeitslosigkeit derer unter 25 Jahren ein zähes Klientel darstellt, das sich nur sehr verhalten nach unten entwickelt. Davon ist jeder Dritte länger als ein halbes Jahr ohne Job – ebenfalls ein im Vergleich sehr schlechter Wert. Die Vermittlung gelingt, wie Sie alle wissen, mit längerer Dauer der Arbeitslosigkeit immer schlechter, und die aktuellen Zahlen belegen, dass in Deutschland die bessere Situation vor allen Dingen durch den Rückgang bei den Kurzzeitarbeitslosen entstanden ist und bei den Langzeitarbeitslosen der relative Wert leider nur hälftig ausfällt.
Arbeitslosigkeit bedeutet Perspektivlosigkeit, Verlust von Selbstwertgefühl und Armut.
Bei Jugendlichen kommen Frust und Aggressionen hinzu. Was sollen junge Menschen von einem Staat halten, der es nicht schafft, sie als nachwachsende Generation ins System zu integrieren und z. B. die Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren. Hier entsteht gesellschaftspolitischer Sprengstoff und eine Entwicklung in Richtung extremer Ränder, die andere Zukunftsaussichten vorgaukeln. Alle vermehrten Anstrengungen gelten daher gerade diesen Jugendlichen ohne Job.
Unter den Betroffenen unter 25 Jahren sind viele, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und nur über eine geringe Qualifikation aus zeitlich begrenzten Hilfstätigkeiten verfügen. Nur mit einer Systematik, die vergleichbar und von allen nutzbar ist, kann über die Jobcenter die Klientel Arbeitslose unter 25 Jahren dezidiert betreut werden, um zu einem deutlichen Fortschritt zu kommen. Gerade dem sozialpädagogischen Bereich fällt dabei eine riesige Bedeutung zu. Es sind die banalen Verhaltensstrukturen, die vor allen Dingen in den ersten Monaten einer Maßnahme zu Abbrüchen führen. Weit in der Vergangenheit wurden die Umschulungsmaßnahmen der Berufsbildung sozialpädagogisch sogar mit zum Teil fachlich passenden Fachleuten betreut. Die Statistik belegt, dass die Abbrecherquote halbiert und die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse und der erweiterten Qualifikationen verdoppelt wurde. Natürlich zeigt der Antrag der FDP nur Möglichkeiten auf, wie bei einem Ist-Zustand eine Verbesserung beim Abbau der Jugendarbeitslosigkeit erreicht werden kann. Er wird deshalb von uns unterstützt.
Am Ende aber bleibt unverändert die Forderung, dass der Zustand als solcher zu beseitigen ist. Das liegt dann wiederum an der wirtschaftlichen Situation Berlins, die zwar vom Bundestrend profitiert, dies aufgrund mangelnder Masse aber deutlich geringer als andere. Wir hören in diesen Tagen vom zunehmenden Mangel an spezifischen Fachleuten in gewissen Berufsfeldern. Gleichzeitig verlieren wir in Berlin in einem schleichenden Prozess für Handwerk und Industrie geeignete Fachleute, z. B. in Richtung Skandinavien. Gerade auch deshalb muss über zwischenzeitlich qualifizierte jugendliche Arbeitslose eine Ressource aktiviert werden, die hoffentlich bei besseren Eingangs- und Zugangsmöglichkeiten in der Zukunft Alternativen bietet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass auch in der heutigen Sitzung über Forderungen gesprochen wird, die partielle Möglichkeiten zum Erhalt bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen eröffnen. Die Situation ist unverändert äußerst angespannt. Es sieht leider nicht so aus, als stelle sich im Herbst die totale Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt ein. Wie in den vergangenen Jahren ist auch im Jahr 2007 die Lage so, dass sich der Eindruck verfestigt, nicht jeder Verantwortliche arbeite mit ganzer Kraft und kreativem Einsatz an einer Verbesserung der Lage. Alle, die Einfluss und Möglichkeiten der Steuerung haben, erscheinen mir nicht atemlos und könnten die Schlagzahl deutlich erhöhen. Sie dürfen nicht darauf hoffen, dass die Diskussion im Herbst abflaut und zum Jahresende einschläft. Häufig bleibt am Ende nur der Hinweis auf die Wirtschaft und der Vorwurf, sie bilde zu wenig aus – und das seitens eines Senats, der selbst dem Anspruch genügender Ausbildung nicht gerecht wird.
Bei den Unternehmen mit über 50 Prozent Landesbeteiligung ist die Ausbildungsquote indiskutabel, mit negativen Spitzenreitern von drei Prozent. Unternehmen, die nichts oder wenig ausbilden, signalisieren, dass sie wenig an ihre eigene Zukunft glauben.
Wer meint, Azubis machten das Geschäftsergebnis kaputt, der irrt gewaltig.
Einerseits bewirken Azubiprojekte mit steigender Ausbildungszeit genau das Gegenteil, und andererseits dürften die allgemeinen Geschäftsziele falsch sein, wenn das Ergebnis nicht stimmt. Es ist faszinierend, dass Geschäftsergebnisse länger als sechs Monate im Voraus ausweichend erläutert werden, aber die gleichen Leute genau wissen, dass sie drei bis dreieinhalb Jahre später keinen ausgebildeten Nachwuchs benötigen. Azubis haben noch kein Unternehmen in den Ruin getrieben, vielmehr halten sie den Weg in die Zukunft offen.
Ganz besonders unverständlich ist die Unterdeckung der Ausbildungsquote im Gesundheitsbereich. Gerade hier bildet sich bei deutlich zunehmendem Fachpersonalbedarf eine Lücke, wenn nicht ausreichend ausgebildet wird.
Wenn im allgemeinen Landesdienst die selbst gesetzten Ausbildungsplatzmengen nicht realisiert werden und als Erklärung nicht erschienene Neuazubis und Frühabbrecher angeführt werden, erzeugt das bei Leuten, die sich im Geschäft mit Ausbildungsverträgen auskennen, heftiges Erstaunen. Wenn es gewollt ist, dass eine bestimmte Azubizahl dazukommt, dann werden diese normalen Verluste über Überhangbewerber und Nachrücker ausgeglichen.
Es bleiben berechtigte Zweifel, eine Lücke könnte nicht geschlossen worden sein, um eine Einsparung zu realisieren.
Wir unterstützen als CDU-Fraktion die vorliegenden Anträge. Es muss erreicht werden, dass Forderungen nach Ausbildungsquoten auch bei landeseigenen Unternehmen umgesetzt werden und dass im direkten Landesdienst bereitgestellte Mittel ausgeschöpft werden, zumal die Quote gerade da extrem gering ist.
Im Vordergrund steht, dass über alle Schuldzuweisungen hinweg alles zur Schaffung von Ausbildungsplätzen getan wird. Nur in der Addition vieler Einzelschritte kommen Zahlen zustande, die die bestehende Lücke auf dem Ausbildungsmarkt verringern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbst wenn sich bundesweit ein Anstieg der Ausbildungsplatzzahlen bemerkbar macht, bleibt für Berlin eine schlechte Situation zu konstatieren. Einmal gehört Berlin beim Aufschwung in der Bundesrepublik Deutschland zu den Schlusslichtern. Damit werden die Effekte auf dem Ausbildungsmarkt geringer ausfallen als in manch anderem Bundesland. Zum anderen bleibt die extrem hohe, über Jahre addierte Zahl der Altbewerber. Unsere Anträge zielen darauf ab, in Teilbereichen für Entspannung zu sorgen.
Erstens geht es darum, die Nutzung der nunmehr gegebenen gesetzlichen Grundlage, Teilzeitausbildung als normales Angebot im Rahmen der Erstausbildung zu verankern, allerdings mit erweitertem Berufsbilderangebot.
Zweitens geht es darum, die Zahl der Ausbildungsbetriebe zu erhöhen. Der Prozentsatz der ausbildenden Unternehmen ist zu niedrig und sollte auch über Anreize erhöht werden. Vor allem da, wo bei Erstausbildern Hemmschwellen überwunden werden müssen, könnten Anreize hilfreich sein. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren ist trotz sinkender Arbeitslosenzahlen leider relativ konstant. Darunter sind viele Altbewerber um einen ganzheitlichen Ausbildungsplatz.
Deshalb gibt es – drittens – die Aufforderung, Bildungsgutscheine der Jobcenter zur Aufnahme einer Erstausbildung umzuwidmen. Die Möglichkeit dazu ist rechtlich gegeben. Bisher ist das realisierte Mengengerüst extrem niedrig. 30 Gutscheine pro Jahr und Jobcenter sind nicht nennenswert. Das muss drastisch erhöht werden. Ergänzend zum Bund-Länder-Programm, das auch in diesem Jahr 3 000 zusätzliche Lehrstellen schafft, wäre die Initiative über die Jobcenter speziell für junge Menschen wichtig, die zwischenzeitlich über eine Vielzahl von Bewerbungsablehnungen verfügen, was über Jahre zum Anstieg der Altbewerberzahlen geführt hat und derzeit über 65 Prozent des Bewerbervolumens ausmacht. Es geht um die Nutzung aller kreativen Vorschläge, damit wir aus dem Dilemma nicht versorgter Jugendlicher herauskommen. Wir diskutieren über den demografischen Wandel und lassen zugleich junge Menschen ziehen, die in anderen Bundesländern die von ihnen angestrebten Ausbildungsplätze finden.
Wer nicht über einen Ausbildungsplatz und späteren Arbeitsplatz eingebunden werden kann, wird anfällig für Kriminalität und Extremismus. Daran kann niemand von uns Interesse haben. – Danke schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das Durchschnittsalter weiter steigt – und daran gibt es keinen Zweifel –, werden wir alle viel älter als früher. Wenn der Begriff „Senioren“ weiterhin als Beginn mit 60 Jahren definiert bleibt, dann werden wir bald ein Drittel unseres Lebens als Senioren erleben. Das ist die Realität, mit der wir uns beschäftigen dürfen. Eine Realität mit Chancen, aber auch mit großen Verpflichtungen.
Politisch heißt das: Prioritäten neu setzen, weg von Einzelaktionen, ein Gesamtpaket schnüren, das auf die veränderte Situation der Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre und ihres ständig steigenden Anteils an der Gesamtbevölkerung als gebündeltes Konzept eingeht.
Auf einem Gebiet greift die Definition des älteren Bürgers, der älteren Bürgerin dramatisch früher: bei den Langzeitarbeitslosen ab 50 Jahren. Selbst bei rückläufigen Arbeitslosenzahlen ist diese Zahl der ab 50 Arbeitslosen in Berlin konstant gewaltig hoch und folgt dem prozentualen Trend nach unten nicht. Welche Diskriminierung liegt schon in der Analyse, mit 50 Jahren für den Arbeitsmarkt zu alt zu sein!
Was tut der Senat? – Er verweist häufig auf den Bund. Die Gespräche mit der Berliner Wirtschaft, um den Rahmen für neue ältere Arbeitnehmer zu schaffen, müssen erfolgsorientiert mehr als intensiviert werden. Der Regierende Bürgermeister sagt:
Wir streiten derzeit über die Rente mit 67. Aber warum denken wir nicht darüber nach, ob vielleicht eine Rente mit 70 dann möglich ist, wenn Beschäftigte halbtags arbeiten? So können wir auf das Erfahrungswissen bauen und den Menschen signalisieren: Eure Kraft wird weiter gebraucht!
Ist das eine ernstzunehmende Option?
Ist es nicht viel wichtiger, den Menschen im arbeitsfähigen Alter das Signal zu geben, dass sie gebraucht werden? – Sie in Arbeit zu bringen und die Wirtschaft durch eine erfolgreiche Ansiedelungspolitik zu stärken, muss die vordringlichste Aufgabe dieses Senats an 365 Tagen im Jahr sein.
Wo bleiben die Ideen für Module für den Übergang des Arbeitslebens in einen aktiven Ruhestand? Wo bleiben die Modelle des gemeinsamen, generationsübergreifenden Austauschs von Wissen für das Berufsleben? – Nachahmenswerte Beispiele gibt es bereits in andern Bundesländern. Auch beim französischen Arbeitsamt für Senioren wird Wissenstransfer praktiziert. Seit Amtsantritt des rotroten Senats hörte man bis auf die Rede des Regierenden Bürgermeisters zu den Chancen des demografischen Wandels wenig Konkretes zur Weiterentwicklung der Seniorenpolitik im Land Berlin.
Da gibt es Sätze wie:
Berlin sollte den Anspruch haben, eine Stadt für alle Generationen zu sein. Wer aktiv ist, fordert sich, hält sich fit und gibt seinem Leben einen Sinn, und zwar in jeder Altersgruppe.
Wenn dem so ist, dann muss sich Entscheidendes ändern. Dabei sind die unterschiedlichen Seniorengenerationen in ihren Bedürfnissen und Ansprüchen nicht gleich. Der ge
samte Bereich der Seniorenpolitik muss überprüft werden, und für die Senioren von heute müssen entscheidende Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Seniorenpolitik benötigt insgesamt einen neuen, von der Gesellschaft wahrgenommenen Schub, Motto: Aktivität fördern, Selbsthilfe stärken, Gebrechliche unterstützen. Das heißt, neue Akzente in der Angebotsstruktur für Senioren setzen. Das bedeutet auch, die zurzeit verfestigten Strukturen in der sogenannten Altenhilfe zu überdenken.
Die Forderungen lauten: Beteiligung und Mitbestimmung an allen relevanten gesellschaftlichen Fragen, die für die ältere Generation von Bedeutung sind, müssen für die Senioren ohne Hürde zugänglich sein. Das Erfahrungswissen der älteren Generation ist zielgerichtet in die Gestaltung der Gesellschaft, insbesondere des demografischen Wandels, einzubeziehen, zum Beispiel Azubi-Paten – ehrenamtliche Ruheständler begleiten junge Menschen in das Berufsleben.
Nein! Wir können uns nachher im direkten Gespräch im Foyer darüber unterhalten, Frau Grosse!
Geistiges und körperliches Wohlbefinden sind durch spezifische Bildungs- und Gesundheitsprogramme unter dem Aspekt der Prävention durch körperliche und geistige Aktivität zu unterstützen. Generationsübergreifende Projekte sind gezielter zu fördern wie z. B. Kooperationen zwischen Schulen und Seniorenheimen, Kitas und Senioren, Sportvereinen und Seniorenheimen und Ähnliches. Die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit für Senioren sind entscheidend zu verbessern. Akzeptanz und Konsequenzen und Konzeption der Seniorenfreizeitstätten sind hinsichtlich der gewandelten Bedürfnisse der älteren Menschen zu überprüfen, und gegebenenfalls sind neue Angebote zu entwickeln. Viele alleinstehende hochbetagte Menschen besuchen keine Seniorenfreizeitstätten und vereinsamen in ihren Wohnungen. Deshalb muss die aufsuchende Seniorenarbeit mehr gefördert werden, z. B. durch neue Berufsbilder wie Seniorenbegleiter.
Das Wohnumfeld ist nach altersspezifischen Bedürfnissen zu gestalten: Bänke, Ruheplätze, Freiluftfitness und Ähnliches. Ältere Bürger tragen in einem hohen Maß zur Stabilisierung eines Kiezes bei. Das betreute Wohnen in der eigenen Wohnung ist bei alten Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, aber Unterstützung bei der Haushaltsführung brauchen, auszubauen. Serviceleistungen über die jetzige Hauswirtschaftspflege hinaus sind notwendig. Mehr betreute Wohnformen für alte Menschen, die in Gemeinschaft leben wollen, aber nicht in ein Seniorenheim ziehen möchten, sind zu unterstützen. Alle Angebote für ältere Menschen müssen sich auch bewusst für Senioren nichtdeutscher Herkunft öffnen, um ihnen den
Zugang zu diesen Angeboten zu erleichtern. Angebote für älteres Leben mit Hilfe müssen wieder bezahlbar werden, damit nicht nur der 90 wird, der es finanzieren kann.
Unsere Gesellschaft ist in einem rasanten Umwandlungsprozess begriffen. Es geht darum, wie wir alle, so wie wir hier sitzen, zukünftig mit einem Drittel unseres Lebens umgehen. Es ist ein Thema, das uns alle, ohne Unterschied, betrifft. Es liegt an den politisch Verantwortlichen des aktuellen Senats, abgestimmte Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Bedeutung des Problems gerecht werden und als Gesamtpaket, nicht als Einzelaktion, den Begriff dynamische Seniorenpolitik rechtfertigen. – Danke!