Karin Sarantis-Aridas
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 9. März wurde der vorliegende Antrag vorab in den Ausschuss überwiesen, und so hatten wir erwartet, dass nach gutem parlamentarischen Brauch auch die CDU ein Interesse daran hat, inhaltlich vertieft über dieses wichtige und so viel Detailkenntnisse voraussetzende Thema zu sprechen. Dies umso mehr nach den heutigen Debatten, die sicher viele Kolleginnen und Kollegen noch mehr beschäftigen als die schwierigen Fragen des Modellsozialamtes. Aber mitnichten, Herr Hoffmann! Sie wollten heute unbedingt Ihr Statement abgeben.
Ihre Rede hat allerdings wieder keine Klarheit gebracht, worin Ihr eigentliches Anliegen besteht, denn Sie haben mit der hochtrabenden Überschrift, mit Ihrer Anlehnung an Karl Marx, ziemlich hohe Erwartungen geweckt: „Modellsozialamt 2005 vom Kopf auf die Füße stellen!“ Mir ist immer noch nicht klar, was bei Ihnen der Kopf und was die Füße sind.
zialverbänden geführt. Die Frau Senatorin nahm zu diesem Fall auch Stellung
und hat ebenfalls zu Recht darauf hingewiesen, dass es solche Anweisungen – wie im Sozialamt Spandau schriftlich niedergelegt – nie von der Hauptverwaltung gegeben hat. Das ist richtig, trifft aber auch nicht ganz die Realität, weil die Rahmenbedingungen für den Umsteuerungsprozess Sozialamt 2005 bisher nicht so flexibel gestaltet worden sind, wie es für die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Bezirken notwendig gewesen wäre. Daraus entwickeln sich wiederum Konfliktlagen und Verwaltungsabläufe, die Transparenz von Entscheidungsprozessen vermissen ließen und letztendlich zu einer allgemeinen Unzufriedenheit führten, wie die bereits dazu abgehaltenen Fachtagungen bestätigen. Deshalb will ich auf einige besondere Kernpunkte hinweisen, die neben der raschen Qualifizierung von Fallmanagern von wesentlicher Bedeutung sind.
Unter dem Kostensenkungsdruck darf nicht vergessen werden, dass der hilfesuchende Bürger im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen muss. Man muss nicht alles neu erfinden, sondern sollte sich an bewährten Steuerungsstrukturen wie z. B. denen der psychiatrischen Versorgung orientieren. Es ist notwendig, dass alle Träger des Verfahrens von vornherein partnerschaftlich zusammenarbeiten, das heißt, die Leistungserbringer, in diesem Fall die freien Träger und Wohlfahrtsverbände, müssen in die Konzeptionserstellung, in das Fallmanagementsystem und auch in die Feststellung des Hilfebedarfs im Einzelfall mit einbezogen werden. Die Verfahrensabläufe des Fallmanagements sind zu überprüfen: a) hinsichtlich ihrer Einheitlichkeit und Praktikabilität in allen Bezirken und b) hinsichtlich ihrer Widersprüchlichkeit zu den Beschlüssen der Kommission 93.
Es ist eine fortlaufende Evaluation der Umsteuerungsprozesse notwendig, um das Gesamtsystem zu stabilisieren und zu verbessern. Deshalb müssen die entsprechenden Empfehlungen der Firma FOGS, die im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz arbeitet, und auch die Leistungserbringer in die Steuerungsgremien einbezogen werden.
Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen haben wir uns in unserem Antrag auch mit der Errichtung einer Widerspruchsstelle für die betroffenen Bürger durch Dritte sowie des mehr als unglücklichen Prinzips der Kopplung der von einem Fallmanager erreichten Einsparungen an dessen Vergütung auseinander gesetzt. Auch darüber wollen wir mit Ihnen im Ausschuss diskutieren, damit die Umstrukturierung zum Modellsozialamt 2005 weiter qualifiziert und durch das Abgeordnetenhaus aufmerksam begleitet wird, so dass am Ende wieder der hilfebedürftige Bürger im Mittelpunkt steht. – Vielen Dank!
Das bin ich bei ihm gewöhnt!
Sie haben über Spandau gesprochen, über die Fachtagung, die stattgefunden hat, aber nicht darüber, was mit dem „Modellsozialamt 2005“ eigentlich gemeint ist, nämlich eine berlinweit einheitliche Organisationsstruktur der Sozialämter nach der Einführung des SBG II und des SGB XII, also ein einheitlicher Zuschnitt der Fachbereiche.
Sie meinen das aber gar nicht, sondern Sie meinen den Fachbereich 1, der künftig für Eingliederungshilfen und Pflegeleistungen zuständig ist, oder noch viel weniger: Sie meinen nur den Teilbereich „Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen“. Wenn Sie darüber reden wollen, dann formulieren Sie demnächst Ihre Anträge auch so. Stellen Sie sie vom Kopf auf die Füße!
Aber nun zum Text: Hier geht auch einiges wild durcheinander. Rahmenbedingungen, die Sie fordern, das sind die Organisationsstruktur, das ist der Personalschlüssel, der erstmalig mit 1:75 durch zusätzliche Personalzuweisungen an die Bezirke vorgesehen ist, die von Ihnen zu Recht erwähnte Qualifizierung der Fallmanager und nicht zuletzt die Implementierung einer IT-gestützten Gesamthilfeplanung. Daraus können nun kaum Verschlechterungen für die Anspruchsberechtigten resultieren. Wenn Sie schon von möglichen Gefahren sprechen, dann gilt es doch wohl zu vermeiden, dass Einsparungen zu Lasten der Betroffenen gehen, und zwar genau durch das Instrument der bestmöglichen individuellen Eingliederungsleistung. Das, was Sie in Punkt 2 fordern, ist im Sinne des Erfinders ohnehin das Ziel des Gesamtvorhabens.
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Genau darum geht es: Weg von den bisherigen Einordnungen in Hilfebedarfsgruppen nach dem alten § 93 – der Ihnen wohl irgendwie vorschwebt –, die bisher nur die Einschränkungen beschrieben haben, nicht aber Art und Umfang der Leistungen, hin zu individuellen Hilfeplänen, auch unter Nutzung neuer Instrumente wie des persönlichen Budgets. Um dieses Ziel zu erreichen, ist Ihre einseitige Festlegung auf ein bewährtes Steuerungsinstrument, wie Sie es in Punkt 3 und erneut in Ihrer Rede gefordert haben, wenig hilfreich, wenn wir auch mit Ihnen überein stimmen, dass psychisch Kranke im zweiten Schritt einbezogen werden müssen.
Die erforderliche Qualifizierung haben Sie erwähnt, und sie ist vor allem deshalb nötig, weil es sich um ein völlig neues Aufgabengebiet einer bisher von den Fallmanagern nicht betreuten Zielgruppe handelt: Menschen mit oft vielfachen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Hier erscheint uns der Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte nützlich, in die Qualifizierung der künftigen Fallmanager Hospitationen in den Einrichtungen einzubeziehen. Aber ich denke, das sind Fragen, über die man sich leicht verständigen kann.
Der Leitfaden für die Fallmanager liegt demnächst vor. Ob Sie ihn lesen, weiß ich nicht. Natürlich ist die Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden notwendig, aber vor allem deshalb, weil es bisher zwischen Leistungsträgern und -anbietern überhaupt keine vereinbarten Standards für individuelle Hilfsangebote gibt und die Verbände als Dienstleister gefragt sind, wenn es darum geht, die Strukturen der bisherigen festen Leistungspakete aufzubrechen.
Dann kommen Ihre Forderungen, die Sie unter „insbesondere“ anführen. Wie kommen Sie auf die absurde Feststellung, die Vergütung der Fallmanager werde an die erreichte Einsparung gekoppelt? – Es ist mir völlig schleierhaft, wer Ihnen dies aufgeschrieben hat. Sie wollen in einem anderen Punkt die Zielvereinbarung so gestalten,
dass damit den spezifischen sozialen Problemlagen innerhalb des Bezirks Rechnung getragen werden kann.
Das ist nun voll daneben, denn die vorgesehene passgenaue Hilfeleistung für den einzelnen Menschen mit Behinderung hat rein gar nichts mit der Sozialstruktur eines Bezirks zu tun.
Die SPD-Fraktion hat bei den Zielvereinbarungen noch einige Fragen und Probleme, und es haben auch noch nicht alle Bezirke diese – übrigens freiwillige – Vereinbarung abgeschlossen. Aber, wenn wir schon darüber reden, dann sollten die aus unserer Sicht noch offenen Fragen diskutiert werden, wie z. B. das eingeschränkte Steuerungspotential bei manifesten Behinderungen, wo bereits das Erhalten des gesundheitlichen Ist-Zustandes ein großer Erfolg wäre, oder die Schnittstellen mit den gemeinsamen Servicestellen nach SGB IX, den Förderausschüssen der Werkstätten, oder den neuen Strukturen
des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Bezirken. Solche Fragen sind es, die im Zusammenhang mit ihrer Forderung nach einheitlichen und praktikablen Vorgaben diskutiert werden müssen. Was Sie damit meinen, bleibt uns immer noch schleierhaft.
Wenn es um fachpolitische Rahmenstandards geht, wie den Grundsatz „Ambulant vor Stationär“, können wir darüber diskutieren, genauso wie über Sinn und Nutzen einer neutralen Widerspruchsstelle.
Ich will es dabei bewenden lassen und daran erinnern, dass wir mitten in einem komplizierten und spannenden Umstrukturierungsprozess der Sozialämter stehen, der dazu führen soll, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe in verbesserter Servicequalität so auf die Bedürfnisse zugeschnitten werden können, dass die selbstbestimmte Teilhabemöglichkeit verbessert wird und zugleich – damit kommen wir zu den Einsparungen – diese durch Vermeidung von Fehlentscheidungen, z. B. vorschnelle Heimunterbringung wie in Spandau fälschlich und inzwischen korrigiert, geplant erzielt werden können.
Jawohl! – Über die Komponenten dieses Prozesses werden wir mit Ihnen diskutieren. Ihr Antrag ist dafür leider eine sehr schlechte Grundlage, aber wir werden das Beste daraus machen.