Iris Spranger
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Verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Es wurde schon mehrmals gesagt, dass die angestrebte Regelung genau noch für vier Wochen gelten würde. Es ist sicherlich bedauerlich, dass diese Entscheidung im Hauptausschuss mehr als vier Wochen durch Vertagungen verzögert worden ist. Wir hätten uns vorstellen können, dass unbürokratische Regelungen gefunden worden wären, die ganz klar regeln, dass die Einbürgerungsgebühren nach dem zweiten Kind nur 100 DM betragen, wie es zum Beispiel die Stadt Köln gemacht hat. Sie wissen aber auch, dass ich das selbst im Hauptausschuss für die SPD-Fraktion entsprechend präferiert habe, die Senatsinnenverwaltung jedoch wegen der geringen oder engen Auslegungsmöglichkeiten der gesetzlichen Regelungen von diesem Verfahren ganz strikt abgeraten hat. Und deshalb, muss ich sagen, kann auch so ein Änderungsantrag nicht mitgetragen werden.
Dennoch sind wir froh, dass wir nunmehr eine Möglichkeit gefunden haben, die eine klare Definition der Billigkeit und des öffentlichen Interesses trifft, welche den zuständigen Bezirksämtern durchaus die Möglichkeit gibt – das sehe ich dann etwas anders als Sie –, ihr Ermessen regelmäßig zugunsten der Einbürgerungsbewerber auszuüben. Unser Anliegen bleibt, das möchte ich auch noch einmal betonen, die Einbürgerungsgebühr für Minderjährige von 500 DM auf 100 DM zu senken, da nach unserer Auffassung ein großes öffentliches Interesse an einer möglichst hohen Zahl – das vertritt die SPD sehr offensiv – von Einbürgerungen besteht.
Die Innenverwaltung hat mit einem Schreiben – auch darauf haben Sie sich vorhin bezogen – an die Bezirksämter zugesichert, dass ihrerseits keine Bedenken gegen die regelmäßige Entscheidung zugunsten der Einbürgerungsbewerber bestehen. Erklärtes Ziel dieser Operation war im Übrigen für alle Fraktionen im Hauptausschuss, dass infolge des Schreibens nun auch in der Regel von der Möglichkeit zur Ermäßigung Gebrauch gemacht wird. Wir gehen nunmehr davon aus, dass dieses geschieht und niemand im Land Berlin fürchten muss, dass finanzielle Gründe der Einbürgerung von einbürgerungswilligen Kindern entgegenstehen. Die nächsten vier Wochen müssen jetzt genutzt werden, um die Möglichkeit der Einbürgerung bei den betroffenen Bevölkerungsgruppen bekannt zu machen. Das Signal, das von dem Schreiben der Senatsinnenverwaltung über die regelmäßige Ermäßigung der Einbürgerungsgebühren ausgeht, wird sicherlich dabei helfen. Und ich möchte hier sagen, dass wir Sozialdemokraten Interesse daran haben, dass so viele minderjährige Kinder wie möglich, um die es in dieser ganzen Debatte nun einmal geht – was sicherlich in der Stellungnahme der Innenverwaltung nicht immer ganz deutlich war; da habe ich meine entsprechende Kritik immer wieder angebracht –, unmittelbar profitieren können. Das bedeutet, dass es zur verstärkten Information für potentielle Einbürgerungswillige kommen muss. Und wir würden uns natürlich auch freuen, Herr Innensenator, dass Sie in diesem Sinne noch einmal aufklärend tätig werden, auch wenn Sie jetzt telefonieren.
Gut, Sie weisen es gerade an, also gehe ich davon aus, dass das dann auch entsprechend durchgesetzt wird.
Die Berliner SPD hat sich jedenfalls dazu entschlossen, zusammen mit ausländischen Vereinen eine Aktion für Einbürgerung zu starten, die im Rahmen derer die einbürgerungswilligen Bürgerinnen und Bürger telefonisch beraten. Und ein Wort sei mir auch hier noch mal gestattet, ich habe es auch im Hauptausschuss gesagt: Wir werden selbstverständlich im Januar durch entsprechende Nachfragen bei der Senatsinnenverwaltung überprüfen, ob der gewählte Weg zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat. – Ich bedanke mich!