Anja Hertel
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Haus befasst sich offenbar jedes Jahr mit diesem Thema, und jedes Jahr offenbar mit erheblicher Aufregung, wie die letzten Minuten zeigen, wie man aber auch aus der Lektüre früherer Sitzungsprotokolle lernen kann. Bösmeinende sprechen in der Zwischenzeit ja schon von einem running gag. Um hier Missverständnisse auszuräumen: Ein Gag ist mit Sicherheit nicht das Ansinnen dieses Antrags, das ich – mit Erlaubnis des Präsidenten – noch einmal zitieren möchte:
Es soll den Bezirksverwaltungen im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Selbständigkeit die Möglichkeit gegeben werden, die Regenbogenfahne zum Christopher Street Day zu hissen.
Lächerlich finde ich es denn schon, wenn eine Stadt wie Berlin, die ach so stolz auf ihr lebendiges Treiben ist, die sich freut, Anziehungspunkt für Menschen aus aller Welt zu sein, und die
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sich der Fähigkeit rühmt, historisch Gewachsenes mit Hochmodernem zu verbinden, sich nicht schämt, sich hinter Verordnungen, hinter Ausführungsvorschriften und paragraphenreitend hinter Beflaggungsrechtlichem zu verstecken.
Übrigens sind das Ausführungsvorschriften, die vermutlich durchaus verlegt werden, wenn es darum geht, Kirchenfahnen, Fahnen des Deutschen Roten Kreuzes oder die Olympiafahne zu hissen. An dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt: Die Olympiafahne ist, obwohl international anerkannt – das ist wohl unstrittig –, keine Flagge, die nach geltendem Recht, Herr Wegner, gehisst werden dürfte, was den einen oder anderen nicht daran hindert, sie zu hissen. Dagegen haben wir nichts.
Nun ist natürlich richtig: Wer wagt es schon, gegen Olympia oder gegen das Rote Kreuz irgendetwas einzuwenden? – Lassen Sie mich den Vergleich bringen! Wofür stehen diese Organisationen im Vergleich zu dem, was die Regenbogenflagge symbolisieren will? – Die einen wollen im Grunde genommen nur ihre Spenden – nach dem Motto: Blut oder Geld! – Die anderen werben bei allem Pathos – Sportler für den Frieden! – doch im Grunde genommen für eine völlig kommerzialisierte Veranstaltung.
Mit dem Christopher Street Day soll aber für nichts anderes geworben werden. Und an dieser Stelle, meine Damen und Herren von der CDU, sei Ihnen die vielleicht unterschwellige Sorge genommen: Im Gegensatz zum Kirchentag soll am Christopher Street Day niemand missioniert werden.
Der Christopher Street Day will nur werben für Solidarität, für gesellschaftliche Anerkennung und für die Gleichstellung. Man fordert von uns, und zwar völlig zu Recht, wie wir finden, dass wir Schwule und Lesben in ihrem Streben nach Gleichstellung unterstützen. Ich bitte Sie, unterstützen wir nun gemeinsam den Innensenator, in dem wir ihm die offenbar sehr schwere Last der Verantwortung nehmen, über die Frage zu entscheiden, ob am Christopher Street Day in einigen Bezirken die Regenbogenflagge wehen darf.
Geben wir diese Entscheidung in die bewährten Hände der Bezirke. Beweisen Sie, meine Damen und Herren, dass die weltoffene und tolerante Metropole Berlin bitte nicht nur in bunten Hochglanzbroschüren existiert!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie viele Anträge auf Wohneigentumsförderung lagen bis zum 29. Februar 2000 vor – unterschieden nach Bestandswohnungen, Neubau- und Genossenschaftswohnungen?
2. Wie schätzt der Senat die weitere Entwicklung der potentiellen Antragstellungen in der Wohneigentumsförderung für das Jahr 2000 ein, und hält der Senat es für sinnvoll, ggf. durch Umschichtungen innerhalb der Wohneigentums-Förderprogramme auf eine tatsächliche Nachfrage reagieren zu können?
Herr Senator! Sie selbst sagten eben, dass die Zahlen bereits bei 605 für den Neubau liegen – Stand vorgestern, also ganz aktuell –, 500 aber nur aufgelegt sind, während die Bestandswohnungen mit 1 700 im Programm sind, hier aber diese Anfragehöhe nicht erreicht werden wird. So sind nach meinen Kenntnissen die Schätzungen Ihres Fachbereichs. Sollte hier nicht eine Umschichtung vorgenommen werden, da sie haushaltstechnisch und -rechtlich auch möglich ist?
Herr Senator Strieder! Die Intention der Koalitionsvereinbarung ist mir bekannt; ich will sie selbst auch mit verfolgen. Das ist nicht das Thema. Aber das Argument, die Haushaltssperre wäre bei den geringen Bestandswohnungszahlen der Grund gewesen, scheint mir nicht stichhaltig zu sein. Die Haushaltssperre galt auch für den Neubau, und dennoch liegen hier schon jetzt sehr viel mehr Anträge vor. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass der zu fördernde Verkauf von Gesellschaftswohnungen zwar vorhanden ist, aber wohl selbst die Gesellschaften inzwischen an Sie herangetreten sind und Ihnen mitteilen mussten, dass sie sich nicht in der Lage sähen und die Situation nicht so einschätzten, diese Zahlen zu erreichen, dass also in jedem Fall diese Zahl von 1 700 an Bestandswohnungserwerb nicht erreicht werden wird. Ich bitte Sie noch einmal, mir, wenn möglich, die Frage zu beantworten, ob nicht die Differenz von 700 bis 800 Anträgen, die vermutlich übrig bleiben wird, für den Neubau verwandt werden kann, da hier offensichtlich die Nachfrage sehr viel höher ist, als von Ihnen eingeschätzt wurde.