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Zudem wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für 72 % der Asylantragsteller der Schutzstatus fest

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Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. Es wurden mehrere Ausschussüberweisungen beantragt: Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es

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Damit komme ich zur Frage der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch der Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit ist das einstimmig.

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Bemerkenswert und kritikwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, wie unterschiedlich auf Fälle eines echten oder vermeintlichen Antisemitismus reagiert wird. Wir haben in Deutschland und Europa als Folge von Migration eine neue Form des radikalen und teils gewalttätigen Antisemitismus. Mit der Zuwanderung aus islamischen Ländern wurden auch deren nationale und regionale Konflikte importiert.

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Es gibt verschiedene Positionen zu diesem Entwurf, darauf möchte ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen. Aber über eines herrscht doch Einigkeit: Die Steuerung und Gestaltung der Migration ist und bleibt eine wichtige Herausforderung für unser Land. Dazu gehört auch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Es besteht auch Einigung darüber, dass wir auf die qualifizierte Zuwanderung angewiesen sind, um unseren Wohlstand zu sichern.

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Die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November hat insgesamt, wie ich finde, einen sehr, sehr guten Beschluss zum weiteren Umgang mit der Migration und der Fluchtaufnahme gefasst, einen Beschluss, der Humanität und Ordnung ins Zentrum stellt und bei dem es jetzt darum geht, diesen kraftvoll und konsequent umzusetzen.

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Aktuell dauert ein Asylverfahren im BAMF, also im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, im Schnitt 7,2 Monate. Wenn anschließend gegen das Urteil geklagt wird, dauert das Gerichtsverfahren in Rheinland-Pfalz noch einmal ungefähr vier Monate, was bundesweit Rekordtempo ist. Nach knapp zwölf Monaten sind also die Asylverfahren in Rheinland-Pfalz im Schnitt abgeschlossen. Das geht alles seinen regulären Gang, und es kann heute

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Warum ist das nicht der Fall? – Zum einen, wir brauchen in Rheinland-Pfalz gar nicht, wie durchaus von den FREIEN WÄHLERN suggeriert, 18 bis 24 Monate, bis wir einen rechtssicheren Bescheid über die Bleibeperspektive der Menschen haben. Wir haben heute schon einmal über den Beschluss der MPK gesprochen. Dort hat man sich jetzt vereinbart, dass man im Prinzip in Zukunft sechs plus sechs Monate – also sechs Monate Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plus sechs Monate erstes Verwaltungsgerichtsverfahren – als Zeit ansetzt. Wir sind das einzige Bundesland von allen Bundesländern,

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Ich berichte kurz aus dem Finanzausschuss von den Mehrausgaben des Landes angesichts der Entlastungspakete und der schwierigen Lage, in der wir uns als Land derzeit befinden: 80 Millionen Euro mehr für Wohngeld hier in M-V im nächsten Jahr, 76 Millionen Euro Mehrkosten für Migration, 79 Millionen mehr für den ÖPNV, allein davon 50 Millionen Euro für das 49-Euro-Ticket, Bereich Soziales – BuT und KiföG allein 100 Millionen Euro Mehrkosten im nächsten Jahr, Energieausgaben der Landesliegenschaften 55 Millionen Euro, 15 Millionen Euro Mehrausgaben für die Modernisierung von Landesbauten und noch mal 100 Millionen Euro mehr für Personalausgaben. Jeder dritte Euro fließt in die Bezüge des öffentlichen Dienstes. Wer soll das alles bezahlen, werte Kollegen?!

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Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Illegale Migration eindämmen - Rückführungszentren einrichten, Rechts- und Sozialstaat schützen! - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 19/531

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Verehrte Kollegen, der Unwille der Bundes- und der Landesregierung, die Migration von nicht bleibeberechtigten Menschen nach Deutschland einzudämmen und nicht bleibeberechtigte Personen abzuschieben, ist nicht länger hinnehmbar. Die Landesregierung darf sich bei dem Thema Abschiebung auch nicht länger hinter den ohnehin schon überforderten Kommunen verstecken, wie es die Ministerin gern tut. Nein, das Land muss aktiv werden und in eigenen Rückführungszentren die Abschiebung von nicht bleibeberechtigten Personen in die Hand nehmen.

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Eine Migrationspolitik, die auf Förderung von illegaler Migration setzt, wie es die Bundesregierung und

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich bin ein großer Freund von Sprichworten. Es gibt ein deutsches Sprichwort, das sagt: „Was Recht ist, muss Recht bleiben“. Ich habe bei diesem Thema „Illegale Migration eindämmen“ von Ihnen leider Gottes kein Wort zum Rechtsstaat gehört. Ich habe kein Wort darüber gehört, was mit vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen, die ja nun mal den gesamten Rechtsweg durchlaufen haben und bei denen endgültig festgestellt wurde, dass sie kein Bleiberecht haben, geschehen soll. Dazu haben Sie kein Wort gesagt. Ich entnehme Ihrem Vortrag, dass Sie möchten, dass diese Menschen pauschal hierbleiben. Ich glaube, das ist mit dem deutschen Rechtsstaat nicht vereinbar.

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Meine Damen und Herren, gerade in dieser Lage braucht es aber nüchterne, analytische Debatten zu Migration, Zuwanderung und auch Rückführung. Es braucht vor allem Ergebnisse, klare Zielvorstellungen und Handlungen auch dieser Landesregierung.

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Herr Bothe, meine Damen und Herren der AfD, Ihre Agitation ist durch die Einleitung von Herrn Bothe in seine Rede gerade noch einmal deutlich geworden, wird aber auch durch die Einleitung Ihres Antrags deutlich. Sie greifen die Morde von Brokstedt auf und stellen das in direkten Zusammenhang mit der Migration und den Flüchtlingen. Ich finde diesen Politikstil nicht nur verwerflich; ich finde ihn einfach widerlich, meine Damen und Herren.

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Meine Damen und Herren, wer sich mit dem Thema „Migration, Zuwanderung, Rückführung“ beschäftigt, wird feststellen, dass dieser Themenkomplex sehr breit gefächert ist. Allein die über 70 Aufenthaltstitel, die wir in Deutschland haben, machen das deutlich.

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Wir als Union sind dazu auch bereit. Das werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten hier im Landtag erleben. Wir werden verschiedenste Anträge dazu einbringen - zum Gesamtthema Migration, aber auch zu einzelnen Themenfeldern, ob zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt oder der konsequenten Rückführung.

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Liebe SPD, Sie sprechen in Ihrem Antrag sogar von den Folgen der Migration. Respekt! Sie haben es erkannt!

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Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4075 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/4221 -

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Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat mehrheitlich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf angenommen. Danke.

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Dann kommen wir jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/4221 unter Berücksichtigung des erfolgten Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion und die Parlamentarische Gruppe. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen.

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Dazu habe ich ein tolles Beispiel. Herr Kosmehl, schauen Sie einmal hin. Die Titelseite heute in der „Volksstimme“: Haseloff für härtere Gangart bei Migration.

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Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Schluss. Die Frage ist ja: Was ist denn besser für unser Land, Herr Kollege Heuer? Ist es besser, koalitionsfähig zu sein und immer zu kuschen, bspw. vor einem extrem linken Koalitionspartner wie Herrn Striegel, der sich offenkundig Migration bis zum Volkstod wünscht? - Das haben Sie unterstützt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Länder und Kommunen zu entlasten, ist die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren.“

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bei der Menschen ohne Asylgrund zu uns kommen, um womöglich in unsere sozialen Sicherungssysteme einzuwandern. Genau diese irreguläre Migration müssen wir in den Blick nehmen, um sie deutlich zu reduzieren. Dazu haben sich Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel deutlich bekannt. Ich sage auch: Es darf nicht nur bei einem Bekenntnis bleiben, sondern diesem Beschluss müssen natürlich auch Taten folgen, wie auch das aktuelle Zugangsgeschehen in Sachsen-Anhalt zeigt.

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Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung um gut 55 %. Allein die Zahlen unter- streichen, dass die irreguläre Migration spür- bar reduziert werden muss.

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Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 58. Sitzung am 23. September an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Schon in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf wurden rechtliche Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Gruppenstatus eingehend diskutiert. Eine besondere Rolle spielte hier das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und auch von den Verfassungsgerichten der Länder angewandte sogenannte Abstandsgebot zwischen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Dieses Abstandsgebot wird als Unterscheidungsmerkmal für notwendig erachtet, weil die Bildung von Fraktionen entsprechend der Thüringer Verfassung, Artikel 58, und § 44 Thürin

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Der mit der Weiterberatung des Gesetzentwurfs beauftragte Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten, und zwar einmalig und abschließend, aber in einer sehr intensiven inhaltlichen Debatte. Vor allem die Diskussion um die praktische Ausgestaltung des oben genannten Abstandsgebots und damit der konkreten Ausgestaltung des Gruppenstatus in der gesetzlichen Neuregelung nahm breiten Raum ein. Da die schon oben erwähnten anderen Parlamente und auch die oben angesprochenen Verfassungsgerichte im Detail durchaus unterschiedliche Regelungen gewählt und für rechtens befunden haben, gibt es mit Blick auf die Thüringer Regelung nicht nur die eine rechtlich mögliche und zulässige Lösung.

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Da beide oben genannten Änderungsanträge eine Mehrheit im Ausschuss fanden, sind nun alle Änderungen aus diesen Anträgen Bestandteil der vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 15.10. verabschiedeten Beschlussempfehlung geworden. Diese liegt in der Drucksache 7/4221 dem Plenum ebenfalls zur Beratung und Entscheidung vor. Dabei sei erwähnt, dass es hinsichtlich der Vorschläge in den Änderungsanträgen auch in der Ausschussdiskussion noch Änderungen gab, die dann von der Beschlussempfehlung ebenfalls aufgenommen, abgestimmt und angenommen wurden. So wurde zum Beispiel hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Parlamentarischen Gruppe eine Regelung zur Verrechnung mit bis zur Neuregelung gewährten Geldleistungen in das Gesetz aufgenommen. Dieses Verrechnungsverfahren wurde zwischen allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe schon im Ältestenrat diskutiert und vereinbart, dies auch mit Blick auf das rechtliche Gebot der Verhinderung von Doppelfinanzierungen und des möglichst eben

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Ich kann nach diesem Flüchtlingsgipfel auch feststellen, dass die Leistungen des Bundes hinter den Leistungen von Ländern und Kommunen zurückbleiben. Das gilt sowohl mit Blick auf die finanzielle Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen als auch mit Blick auf eine spürbare Begrenzung der irregulären Migration.