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Insofern begrüßen wir die Initiative ausdrücklich, aber dieses Gesetz nicht. Ich bin da etwas kritischer als mein Kollege Schard, denn die Probleme sind anderer Art und Weise. Ein zentrales Problem ist – das hat Kollege Schard schon gesagt: Nur das Herauslösen von Abteilungen aus dem Landesverwaltungsamt greift zu kurz. Ein Problem haben wir auch in der Abstimmung mit den verschiedenen Bundesländern. In elf Bundesländern ist die Frage der Migration in dem jeweils ansässigen Innenministerium angesiedelt, Ausnahme ist zum Beispiel Bayern, da ist es sogar in der Staatskanzlei. Ich glaube, es wäre ein riesen Schritt, auch weil wir verschiedene Zuständigkeiten in beiden Ministerien, also im Innenministerium wie im Migrationsministerium, haben, wenn wir sie hier an dieser Stelle im Justizministerium bündeln und dann auch wirklich alle Aufgaben zusammenfassen. Dafür brauche ich kein neues Amt, was Behördenleitungen und nachgelagerte Stellen nach sich zieht. Die Zahlen divergieren ja, aber das liegt mindestens bei einer halben Millionen Euro und höher. Das ist den Leuten in diesen Zeiten auch nicht unbedingt zu verkaufen, dass hier mehr Aufwand betrieben wird, als erkennbar Probleme gelöst werden. Ich glaube, das muss man wirklich noch mal diskutieren. Kompetenzbündelung kann auch anders erfolgen. Straffung von Kompetenzen kann anders erfolgen. Insbesondere für eine Straffung von Abläufen und den Einzug von Digitalisierung brauche ich alles, nur kein neues Amt.

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und wirtschaftliche Nöte mit der Migration, die wir in Deutschland tatsächlich brauchen, vermengen, dann halte ich das für bedenklich. Wir sind uns alle einig, dass wir eine gezielte Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt brauchen. Deshalb muss auch diese Aufgabe an richtiger Stelle verstetigt werden. Aber was wir nicht brauchen, ist, weiter zu sagen, Sie haben auch mit einem Satz gesagt, den unterschreiben wir, wir werden das Asylrecht ganz oben auch halten,

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Erklären Sie uns doch, wie das schneller geht, und nicht, dass es an anderer Stelle gleich schnell oder gleich langsam geht. Wir werden gern im Ausschuss über die Initiative diskutieren. Wie gesagt, die Art und Weise des Lösungsvorschlags halten wir nicht für zielführend, aber dass beim Thema „Migration“ im Freistaat Thüringen etwas passieren muss, ich glaube, das ist uns allen bewusst. Herzlichen Dank.

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Das Amt für Migration und Integration ist also ein klarer Schritt in die richtige Richtung und wir bündeln die Kompetenzen endlich unter einem Dach.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die einleitenden Worte der Migrationsministerin, die waren aus meiner Sicht offenbarend: Migration ist unaufhaltsam, 700 Millionen Menschen leben in Armut auf der Welt und deswegen steht die Landesregierung zum Grundrecht auf Asyl.

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Und Migration, Frau Ministerin, ist nicht unaufhaltsam. Dafür gibt es Grenzzäune, dafür gibt es Patrouillenboote, da gibt es Rückführungen, da gibt es Rückführungsvereinbarungen,

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Wenn Sie sagen, Migration wäre eine Chance für Thüringen, dann sage ich Ihnen: Das sieht die Bevölkerung in Thüringen weit mehrheitlich anders und sie hat gute Gründe dafür. Erst im letzten Monat wurde berichtet, dass in Ilmenau eine Bande junger Männer – Sie wissen, was damit umschrieben wird – in der Fußgängerzone Leute traktiert und tyrannisiert. Ihr Innenminister hat das nicht in den Griff gekriegt. Das ist ein Teil ihres Migrationsproblems.

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Das sind die Probleme, die Sie mit ihrer Migration schaffen.

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der Wähler. So wie es momentan aussieht, wird das Amt für Migration, was Sie jetzt schaffen, eine Bündelbehörde werden, die aber dann hoffentlich einem ganz anderen Zweck dient, nämlich endlich dem Vollzug des Ausländerrechts. Danke schön.

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Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss? Das sind alle Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Die fraktionslose Abgeordnete Bergner war auch für die Überweisung. Gibt es Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

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Dass es also Handlungsbedarf in dem Bereich gibt, was Präventionsarbeit usw. anbelangt, steht absolut außer Frage. Aber die beste Präventionsarbeit ist nun mal die Beendigung der unkontrollierten Migration in unsere Heimat. Statt Gewalt gegen Frauen durch die Istanbul-Konvention zu verwalten, braucht es tatsächliche Präventionsarbeit und bei Ihnen, meine Damen und Herren, vor allem auch offene Augen. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, ist von großer Bedeutung, um gerade die Rechte von Frauen, die Sicherheit im Land und unser aller Freiheit zu gewährleisten.

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Der kontinuierliche Rückgang des Bestands an mietpreisgebundenem Wohnraum ist ein Skandal. Es ist völlig inakzeptabel, dass der dort ohnehin knappe bezahlbare Wohnraum rasant schwindet - und die Regierung tatenlos zuschaut. Die Hauptursachen dafür sind nicht nur die massive Migration, sondern auch das Auslaufen von Bindungsfristen ohne adäquaten Neubau. Dies stellt ein eklatantes Versagen der jetzigen Regierung dar, aber ebenso ein Versagen der Vorgängerregierung, an der die Linken beteiligt waren, die sich heute am lautesten empören. Denn der massive Rückgang der Zahl von Sozialwohnungen war schon vor 2019 erkennbar und bekannt.

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Meine Damen und Herren, lassen Sie uns eine kleine Zeitreise in das Jahr 1962, um genau zu sein, zum 17. Januar 1962 machen, dem Tag, an dem die ersten italienischen Gastarbeiter in Wolfsburg eintrafen. Seitdem sind in Wolfsburg rund 60.000 Italiener mit ihren Familien in die Stadt gezogen. Was will ich damit ausdrücken? Deutschland und Rheinland-Pfalz waren und sind schon immer durch Migration geprägt. Die ofene und gesellige Art der Pfälzer macht unsere Heimat zu einem perfekten Lebensort für Zuwanderer und Heimatlose.

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Was wir allerdings nicht unterstützen können, ist die anhaltende pauschale Ausgabensteigerung über fast alle Haushaltstitel in den Bereichen Migration und Integration hinweg; denn diese Kosten steigen nicht erst seit gestern auf ganzer Breite, sondern schon seit vielen Jahren. Dabei waren die Asylzahlen nach 2016 stark rückläufig und liegen auch heute noch lange nicht auf dem damaligen Niveau. Der Grund für diese widersprüchliche Entwicklung liegt also nicht in der aktuellen Aufnahmesituation, sondern ist politischer Natur.

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Dass die jüngsten Opfer dieser grenzenlosen Willkommenskultur jetzt ausgerechnet schutzsuchende ukrainische Frauen und Kinder sind, denen aufgrund anderweitiger Belegung oft keine gesonderte Unterbringung angeboten werden kann, ist nicht akzeptabel. Als AfD-Fraktion fordern wir passgenaue Hilfe für wirklich schutzbedürftige Menschen, eine Steuerung und Kontrolle der Migration in unserem Land, die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts insbesondere bei illegal Eingereisten und Kriminellen sowie angemessene Leistungen und Integrationsangebote ausschließlich für Menschen mit berechtigter Bleibeperspektive.

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Betrachten wir die Ausgangslage, die ich kurz skizzieren möchte. Die Zahl der Neueinstellungen flukturiert stetig. Ein deutliches Plus, welches auch aufgrund der zahlreichen Pensionierungen dringend erforderlich ist: Fehlanzeige. Es herrscht ein gravierender Personalmangel an Grundschulen, dies vor dem Hintergrund der Ganztagsschule und Angeboten auch entsprechend für 2026 sowie der geburtenstarken Jahrgänge, viel Sprachförderbedarf, wachsende Migration, immer mehr Inklusion, tagtäglich mehr Probleme, kurzum mehr Personal, mehr Zeiteinsatz, einfache Rechnung.

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Ich glaube, es ist schwierig, auf diese absurden, völlig neben der Sache liegenden Ausführungen eine Antwort zu geben, weil Sie nämlich einen Blickwinkel einnehmen, der überhaupt nicht geteilt werden kann und der wirklich neben der Sache liegt, der völlig daneben ist. Wir wollen mit der CO2-Bepreisung Erlöse sicherstellen, um Investitionen zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das ist das Gebot der Stunde und nicht der Unfug, den Sie hier über Migration und die Unterstützung von Waffenkäufen verzapfen.

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(Vereinzelt Lachen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ NE: Entschuldigung: Migration oder Remigration?)

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Zu allem Überfluss verstärkt die Migration sogar das, was Sie vorgegeben haben zu mildern: Sie verschlimmert den Fach

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Was die Bürger neben dem Stopp der Migration zu Recht auch erwarten, ist wirtschaftliche Sicherheit und kein Wirtschafts flop. Der kommt jetzt zu dieser ganzen Problematik on top. Da versagen Sie genauso gnadenlos wie in Ihrer Migrations politik. Wenn Sie mir nicht glauben,

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Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern schrumpfen wir am stärksten. Wie auch in der Migration war diese Entwick lung vorhersehbar.

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Thema Migration, die künstliche und rassistische Untertei lung zwischen migrantisierten Menschen

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Der einzige Berührungspunkt zwischen den Bereichen Wirt schaft und Migration ist tatsächlich der Arbeitsmarkt, aber hier ziehen Sie die völlig falschen Schlüsse. Es ist unbestritten, dass die Menschen, die verfolgt werden, hier auf Dauer ein Bleiberecht haben – Artikel 16a des Grundgesetzes ist ein Recht, das bleiben muss –, Menschen mit Schutzstatus sowie Kriegsflüchtlinge ebenfalls.

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Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat in diesem Haus jedoch schon mehrfach klare Forderungen, was irreguläre Migration betrifft, aufgestellt, nämlich eine sofortige Umsetzung der be schlossenen Verfahren für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen –

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(Abg. Anton Baron AfD: Wie viele Fachkräfte kom men denn über Migration?)

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Die zwei Themen Migration und Wirtschaft sind getrennt zu betrachten – ich habe es Ihnen gerade erläutert –, aber es ist mittlerweile schlicht unerträglich, wie Sie hier versuchen, Dinge miteinander zu vermischen, das Land mit Ihrer Politik, durch menschenverachtende Diskussionen zu spalten. Sie ma chen das Land schlechter, als es ist.

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Kein Wort zu den 5 Billionen € Kosten, die die Studie von Raffelhüschen ganz klar gezeigt hat. Das zeigt, dass Sie das Thema Migration nicht ernst nehmen und dass Sie die Bürger überhaupt nicht ernst nehmen. Das muss ich auch ganz klar sagen.

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um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Frau Staatssekretärin Herz, bitte.

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Antwort auf die Frage 1: Die Zusammenarbeit der Thüringer Justizbehörden mit den Medien und der Inhalt von Auskünften an die Presse im Zusammenhang mit Strafverfahren ist an drei Stellen geregelt. Das sind zum Ersten die bundesweit geltenden Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, also die RiStBV, zur Zusammenarbeit mit Presse und Funk, hier die Nummer 23. Zum Zweiten ist dies das Thüringer Pressegesetz – TPG – und zum Dritten die Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit der Gerichte und der Justizbehörden mit den Medien, die sogenannte Medienrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 4. Mai 2017, zuletzt geändert am 30. September 2021. Diese drei Grundlagen regeln im Wesentlichen den Umgang mit Presse, Hörfunk, Film, Fernsehen oder sonstigen elektronischen Informationsmedien für alle Pressestellen und Gerichtsvorstände. Sie stellt sicher, dass auf Anfragen die Medienvertreterinnen und ‑vertreter alle Informationen erhalten, die ihnen nach Recht und Gesetz zu erteilen sind, gleichzeitig jedoch die Rechte Betroffener, beispielsweise von Kindern und Jugendlichen, bei der Weitergabe von Informationen gewahrt bleiben. Zum Schutz von Minderjährigen bei der Informationserteilung heißt es in Ziffer 6.4 der Medienrichtlinie – ich zitiere –: „Wegen des besonderen Schutzes von Minderjährigen und Heranwachsenden ist bei Auskünften und Erklärungen über Verfahren, die diesen Personenkreis betreffen, besondere Zurückhaltung hinsichtlich der Bekanntgabe personenbezogener Daten zu wahren. Auch bei Kapitalverbrechen dürfen Namen von Minderjährigen und Heranwachsenden nur bekannt gegeben werden, wenn dafür im Einzelfall zusätzliche erhebliche Gesichtspunkte sprechen.“

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Antwort zu Frage 2: Zur Wahrung der besonderen Schutzinteressen Minderjähriger gelten zunächst die genannten Regelungen, insbesondere Ziffer 6.4 der Medienrichtlinie. Um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die mit Pressearbeit befasst sind, zu sensibilisieren, werden regelmäßig Fortbildungen etwa von der Deutschen Richterakademie angeboten. Im diesjährigen Tagungsangebot finden sich zwei jeweils einwöchige Presseseminare zu den Themen „Justiz, Medien, Medienrecht“ und „Kontakt mit den Medien“ sowie im Thüringer Jahresfortbildungsprogramm das Seminar zum Thema „Grundlagen des Medienrechts“. Neben den Mediengrundrechten spielt hier insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine große Rolle, da es immer wieder mit den Grundrechten der Medien zur Abwägung zu bringen ist. Ferner findet regelmäßig ein Erfahrungsaustausch der Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs statt. Nicht zuletzt lädt das Pressereferat des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in unregelmäßigen Abständen die Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften zu einem Erfahrungsaustausch ein. Zuletzt fand ein solches Treffen am 4. November 2022 statt. Thema waren unter anderem die wichtigsten Inhalte der Richtlinien zur Zusammenarbeit der Gerichte und der Justizbehörden mit den Medien.