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Die Abschiebung wird dann durchgeführt, wenn das Interesse an der Auswei sung das Interesse der Person, im Bundesgebiet zu bleiben, überwiegt. So steht es im Aufenthaltsgesetz bezogen auf Straftäter, und deshalb halten wir uns auch daran. Es gibt in dem Sinne auch kein billiges Ermessen, sondern es gilt wie immer, dass die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, und nach dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn es verhältnismäßig ist, dann auch durchgeführt wird.

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Zweitens ist für alle kommunalpolitisch aktiven Menschen die Information nicht neu, dass für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und der damit ver bundenen Umsetzung der ausweisungsrechtlichen Vorschriften die kommu nalen Ausländerbehörden zuständig sind, und dass, drittens, die Ausweisung dann erfolgt, wenn bei Betrachtung des Einzelfalls das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse überwiegt, was selbstverständlich auch für Straftäter gilt; denn wie die Antwort auf Frage Nummer 28 der Großen Anfrage richtigerwei se ergibt, steht die Abschiebung eines Straftäters naturgemäß im Spannungs verhältnis zwischen der Entlastung der Strafvollzugsbehörden einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen Strafverfolgung und Strafvollstreckung andererseits.

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Bisher musste der Freistaat Bayern auf Flugzeuge warten, die der Bund organisierte. Stattdessen wolle Bayern nun selbst aktiv werden und auch kleinere Maschinen nutzen, sagte Söder dem ‚Münchner Merkur‘. ‚Damit kann man die Abschiebung deutlich effektiver und zielführender organisieren.‘ In der Folge dürfte es weniger attraktiv sein, in Bayern Asyl zu beantragen, so Söder."

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"Bundes- und EU-Regelungen stehen einer konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten häufig im Weg, da langwierige Verfahren und bürokratische Hindernisse eine effektive Abschiebung verhindern. [...] Notwendig sind deshalb konsequente Massenabschiebungen in die Herkunftsländer, insbesondere nach Syrien und Afghanistan."

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Ich habe auch dazu keine detaillierteren Kenntnisse, weil ich keine ausländerrechtliche Akte von dem Betreffenden vor Augen habe. Die Kolleginnen und Kollegen haben in der Vorbereitung vor allen Dingen stärker auf die strafrechtlichen Fragen, offenbar hatten sie Ihre avisierte Frage eher dorthin vermutet, sie haben mir detailliert Straftaten an die Hand gegeben, aber ich habe keine Inhalte der Akte bei, sodass ich nicht sagen kann, ob die Identität auch aus Sicht des Herkunftslandes – das ist der entscheidende Punkt – als hinreichend geklärt gilt, um eine Abschiebung vornehmen zu können.

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Eine Forderung zur Unterbringung von Menschen nach dem Prinzip „Brot, Bett und Seife“ entmenschlicht diejenigen, die von einer Abschiebung betroffen sind.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der schrecklichen Tat von Aschaffenburg fällt es selbstverständlich schwer, souverän und professionell über das Thema Abschiebung zu diskutieren. Zu schwer – das sehe ich genauso – wiegt der Schock durch diesen unfassbaren Angriff auf eine Gruppe von Kleinkindern, und zu schmerzhaft ist der Verlust unschuldiger Menschenleben. Unsere Gedanken und unsere Gebete gelten den Opfern und ihren Angehörigen.

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Wir sollten im Angesicht dieser Terrortat nicht versuchen, uns gegenseitig mit vermeintlich klugen Erkenntnissen zu überbieten. Zu wenig wissen wir bisher noch über die genauen Hintergründe des Täters. Klar ist trotzdem, dass das Thema Abschiebung nicht nur aktuell bleibt, sondern bisher nicht zufriedenstellend geregelt ist.

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Frau Abgeordnete, vielen Dank für die Frage. Was wir erleben, ist doch, dass wir durch diesen subsidiären Schutz in die Lage kommen, überhaupt nicht mehr in die Abschiebung hineinzugehen. Wir haben Gründe aufgebaut, die – das ist nachweisbar – unter Umständen gar nicht mehr dazu führen, dass wir uns mit diesem Problem beschäftigen, sondern dass wir einfach unterstellen: Ja, der ist halt subsidiär.

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Es geht um die Abschiebung Ausreisepflichtiger. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unserer Ansicht nach der eigentliche Schlüssel für die Regulierung von Migration – die so wie gehabt natürlich nicht weitergehen darf – nicht bei den Abschiebungen liegt. Vielmehr braucht es Regelungen, die schon bei der Einreise ansetzen. Es kann und darf doch nicht sein, dass nach wie vor so viele Menschen, die nicht schutzbedürftig sind, ungeregelt in unser Land strömen. Dafür werden wir uns als BSW im Bund und auf europäischer Ebene einsetzen, Stichworte: Externalisierung von Asylverfahren und wirksame Einreisesperren.

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Aber auch auf der Ebene unseres Landes müssen und werden wir gleichwohl an der konsequenten Abschiebung Ausreisepflichtiger arbeiten. Unsere diesbezüglichen Forderungen haben auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden: Ausländer ohne Bleiberecht und Bleibeperspektive werden deutlich länger zentral untergebracht, um Rückführungen schneller und konsequenter durchführen zu können. Wir schaffen landesweite Strukturen – wie Ausreisezentren und das Behördenzentrum am BER mit Gewahrsamseinrichtung – bzw. bauen diese mit Nachdruck weiter aus.

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Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Brandenburg in der Vergangenheit ergriffen hat, oft unter Beteiligung oder auf Anregung unserer Kreise und Kommunen, und die meines Erachtens auch für die Zukunft Bestand haben sollten. Dazu zählen die Zentralisierung der Zuständigkeiten für den Rückführungsvollzug bei der ZABH oder die Gründung der Taskforce zur priorisierten Abschiebung von Straftätern. Die Arbeit der Taskforce hat im vergangenen Jahr in 65 Fällen zur

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Ausreise der betreffenden Personen geführt, freiwillig oder per Abschiebung. Auf diese Personengruppe müssen wir auch zukünftig unser besonderes Augenmerk richten. Der weitere Verbleib von Straftätern unter Missbrauch des Gastlandes ist den Bürgern unseres Landes nicht zuzumuten. Das bedarf keiner weiteren Begründung.

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wo Sie ganz offensichtlich Nachhilfeunterricht genommen haben, wo Sie sich mit einem Verein wie „Blood and Honour“ getroffen haben, wo Sie sich wieder einmal haben aufbrezeln lassen, weil Sie offensichtlich der Meinung waren: Jetzt müssen wir doch mal zeigen, wo der Hammer hängt! Jagen wir mal wieder eine andere Sau durchs Dorf – jetzt privatisieren wir die ganze Abschiebung!

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Immer mehr Landsleute kommen zu der felsenfesten Erkenntnis, dass nur die Alternative für Deutschland die Probleme in unserem Land offen anspricht und die richtigen Lösungen anbietet. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, den § 54 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern. Zweck ist es, die Abschiebung von straffälligen Ausländern zu erleichtern und Straftätern die Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Dazu müssen die Voraussetzungen für das sogenannte Ausweisungsinteresse neu formuliert werden. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse soll vorliegen, wenn Ausländer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden. Ein besonders schweres Ausweisungsinteresse soll gegeben sein, wenn ein Ausländer, unabhängig vom Delikt und den Tatmodalitäten, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mindestens 91 Tagessätzen verurteilt wurde.

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Diese drei alternativen Voraussetzungen, vorsätzliche Straftat oder Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von 91 Tagessätzen, sind stringent, aber gerecht. Dabei soll die Ermessensentscheidung des Gerichts, die eine Art Gefahrenprognose darstellt, durch eine Regelentscheidung ersetzt werden; denn der Gesetzgeber muss endlich klar formulieren, dass die Abschiebung von Straftätern politischer Wille ist. Remigration ist machbar und das Gebot der Stunde.

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Ein ähnlich gelagerter Fall hat sich in Tirschenreuth in der Oberpfalz zugetragen. Dort lebte über zwei Jahre ein syrischer IS-Anhänger in einer Gemeinschaftsunterkunft und konnte nicht abgeschoben werden. Er wollte muslimische Fanatiker in Syrien zu Selbstmordanschlägen animieren und wurde dafür zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die er auch verbüßt hatte. Seine geplante Abschiebung scheiterte dann, weil ihm in Syrien angeblich Gefahr für Leib und Leben drohte. Ja, die gesetzlichen Vorgaben machen es unseren Gerichten unnötig schwer, Terroristen und kriminelle Ausländer außer Landes zu schaffen. Doch die Bürgerinnen und Bürger trauen es Ihnen, den Kartellparteien, nicht mehr zu, die Sicherheit in unserem Land wiederherzustellen.

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und weil sie nicht die Massen hier haben wollen. Wie der Kollege Maier auch gesagt hat: Wir wollen die, die ausreisepflichtig sind, oder die Kriminellen aus dem Land schicken, weil wir unsere Bürger schützen wollen im Gegensatz zu Ihnen, die jede Abschiebung verhindern wollen. Was sagen Sie denn dazu?

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht mal ohne Schaum vor den Mund: Die Ausweisung und Abschiebung von Straftätern und Gefährdern muss im Grunde eine Selbstverständlichkeit sein. Sicherheit hat oberste Priorität. Jeder Staat dieser Welt muss ein allergrößtes Interesse daran haben, seine Rechtsstaatlichkeit, auch seine Souveränität letzten Endes dadurch zu bekräftigen, indem Personen, die sich gravierend nicht an die Regeln des Staates halten oder eben Gefährder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind, des Landes verwiesen werden.

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Es gab unterschiedliche Aufenthaltsstatus. Bei dem Tschetschenen war die vollziehbare Abschiebung angedroht. Bei den Übrigen gab es Aufenthaltstitel in unterschiedlicher Form. Sie waren fast alle gültig bis 2025 bzw. 2027. Es gab dort nichts anderes. Sie hatten also einen gültigen Aufenthaltstitel.

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Fünftens: Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann. Aus diesem Arrest ist die freiwillige Heimreise selbstverständlich jederzeit möglich. Nicht mehr möglich hingegen darf die wiederholte Einreise nach Deutschland sein.

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Es muss endlich eine wirkliche Migrationswende folgen mit der Schließung der Grenzen und der Zurückweisung und Abschiebung von illegalen Ausländern, wie wir es schon seit Jahren hier fordern – seit Jahren, Herr Redmann; Sie erst seit einigen Wochen.

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Es fällt zum Beispiel schon auf, dass sich die Lösungsvorschläge der AfD vordergründig auf die möglichst unbarmherzige und rücksichtslose Zurückweisung und Abschiebung beziehen. Um nicht missverstanden zu werden: Es spricht nichts, aber auch gar nichts gegen konsequentes Handeln. Und ja, ein Gesetz kann im Einzelfall natürlich auch hart sein. Aber man darf dabei doch niemals die Grundsätze des Humanismus und der Rechtsstaatlichkeit aus den Augen verlieren.

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Es ist höchste Zeit, die geltenden Gesetze zu respektieren und durchzusetzen. Um die Abschiebung effektiver gestalten zu können, müssen Vollzugshemmnisse abgebaut werden.

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und die hervorragende Dokumentation „Abschiebung Impossible“ von Olaf Sundermeyer gesehen und fühlen sich deswegen motiviert, die Wiedereröffnung der Abschiebeanstalt in Brandenburg zu fordern. – Getroffene Hunde bellen. Es wurde also heimlich öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaut.

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Auf Landesebene wurde auf der Landrätekonferenz am 6. September 2024 unter anderem verabredet, ein Asyldokumentationszentrum aufzubauen, damit bei einer Entscheidung, zum Beispiel über eine Abschiebung nach Kenia, auf vorhandene Erfahrungen zurückgegriffen werden kann und das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss. Gerichtsverfahren werden damit einfacher und beschleunigt.

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Weil die vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen inhaftiert werden müssen, damit man ihrer habhaft werden kann, um sie schnellstmöglich der Abschiebung zuzuführen.

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Unser Innenministerium arbeitet schnell und ist fleißig. Unsere Polizei im Bund und im Land arbeitet schnell und ist fleißig. Ich traue ihnen viel zu, aber eine solche Abschiebung organisiert man nicht über Nacht, ganz unabhängig von Schnelligkeit und Fleiß.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Noch 2023 war das Wort „Remigration“ das Unwort des Jahres. Zu Recht war es das; denn es ist menschenverachtend, es wertet alle Menschen mit Migrations- und Einwanderungsgeschichte ab. Das bedeutet nichts anderes als die Abschiebung aller Menschen mit Migrations- und Einwanderungsgeschichte und aller geflüchteten Menschen.

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Deswegen gebe ich hier ein paar Antworten, wie wir, anstatt eine panische Migrationsdebatte zu führen, die keine Sicherheit schafft, im Sinne von mehr Humanität und Ordnung vorgehen können: eine umfassende Sicherheitsoffensive, null Toleranz gegenüber Gefährdern, konsequente Abschiebung nicht deutscher Straftäter. Abschiebungen müssen konsequent durchgeführt werden, und bestehende Hindernisse, wie fehlende Rücknahmevereinbarungen mit den Herkunftsländern, müssen aus dem Weg geräumt werden. Aber zur Wahrheit gehört auch, so einfach, wie man es sich vorstellt, ist es nicht, mit Islamisten zu verhandeln.

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Außerdem haben wir in Hessen gute Strukturen. Wir haben bereits Zentralisierungen durchgeführt. Wir haben ein erfolgreiches Rückführungsmanagement, indem wir eben die Aufgaben an drei Standorten zentralisiert haben. Es werden digitale Akten geführt. Man kümmert sich ganz besonders um Intensivtäter. Es gibt eine „Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter“, die sehr erfolgreich ist. Und wir haben eine Abschiebehafteinrichtung, die modern und vor allem auch ausreichend ist. Das will ich an dieser Stelle hervorheben, weil es immer wieder auch andere Behauptungen gibt. Wir haben die Zahl der Abschiebehaftplätze in Darmstadt-Eberstadt im Jahr 2021 auf inzwischen 80 Abschiebehaftplätze deutlich erhöht. Wir können diese Plätze auch noch anderen Bundesländern anbieten. In Hessen ist bisher keine Abschiebung an nicht ausreichenden Haftkapazitäten gescheitert. Wir sind auch an dieser Stelle sehr gut aufgestellt. Andere Bundesländer schauen neidvoll auf die Kapazitäten, die wir in Hessen zur Verfügung haben.