Das Zweite ist: Wenn die Haftstrafen in Deutschland angetreten sind, dann kann man nach Absprache mit den Staatsanwaltschaften – sie prüfen das, weil sie für die Strafvollstreckung zuständig sind – dazu übergehen, dass zum Beispiel nach einer kürzeren Haftzeit die Haftzeit in Deutschland beendet wird und dann die Abschiebung erfolgt.
Eine Abschiebung nach Afghanistan? Ja, für einen Mörder. Warum nicht? Warum sollen diese Leute bei uns in Deutschland die Sicherheit gefährden, weil sie angeblich gefährdet in ihrem Heimatland sind?
Drittens. An konsequenter Abschiebung führt kein Weg vorbei. Unsere Leitlinie in der Migrationspolitik heißt Humanität und Ordnung, Herr Wippel, und darauf sind wir stolz. Ich bin mir nicht zu fein zu sagen, wer das zum ersten Mal so genannt hat: Das war Horst Seehofer. Ich finde, dass diese Strategie bis heute die absolut richtige ist. Über den humanitären Bereich, Herr Mackenroth, sprechen wir intensiv heute Nachmittag.
Diesen Weg werden wir fortsetzen. Auch zukünftig wird die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen, die straffällig geworden sind, absolute Priorität haben. Die Straffälligen haben absolute Priorität.
Viertens. Diesbezüglich denke ich an die Aussagen der Bundesinnenministerin am vergangenen Wochenende angesichts der Demonstrationen in Berlin. Da war sie sehr markig im Hinblick darauf, wer das Land verlassen muss. Wir warten auf die Maßnahmen, Frau Faeser. Der Bund muss bei der Abschiebung direkt Verantwortung übernehmen, indem er Bundesausreisezentren an den großen Verkehrsflughäfen schafft und betreibt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass vor Ort von den Landratsämtern, Städten, Gemeinden, Regierungen und Ankereinrichtungen sehr viel geleistet wird, um die Flüchtlinge gut unterzubringen. Sogar 78 % der Befragten sind der Meinung, dass die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft oder den Arbeitsmarkt eher schlecht oder sehr schlecht gelingt. 80 % sind der Meinung, dass die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber eher schlecht oder sehr schlecht gelingt.
um Ideen millionenfacher Abschiebung durchzuspielen, zeigt ebenfalls die immer stärkere Vernetzung der AfD mit rechtsextremistischen Organisationen.
Das ist nicht Ihr Anspruch, aber Sie haben ja trotzdem die Verantwortung auf Landesebene, auch in Bezug auf Ausreisepflicht. Da gibt es jetzt neben der zwanghaften Rückführungsmaßnahme, neben der konsequent durchgesetzten Ausreisepflicht durch Abschiebung, gibt es auch das Mittel der freiwilligen Ausreise. Wie viele freiwillige Ausreisen fanden seit 2021 in M-V statt? Und welche Kenntnisse haben Sie über Beratungsprogramme in diesem Bereich?
Auch das Ansinnen einer dauerhaften Inhaftierung von Ausreisepflichtigen, wenn eine Abschiebung absehbar nicht durchgeführt werden kann, verstößt gegen verfassungsrechtliche Garantien.“
Solange der Landtag die Petition prüft, darf keine Abschiebung stattfinden. Für die Durchführung des Petitionsverfahrens ist eine Anwesenheit im Bundesgebiet erforderlich; deshalb wird klargestellt, dass ein laufendes Verfahren einen Grund für eine Duldung darstellt. Hiermit wird das Recht jeder Person, sich mit einer Petition an den Hessischen Landtag zu wenden, durchgesetzt. Außerdem ist eine solche Vorgehensweise in Hessen schon lange Praxis. Dies sollte dann auch gesetzlich geregelt werden.
a) Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 19/6353
Wir können einen dritten Punkt machen, und der ist sehr pragmatisch und sehr wichtig. Der steht auch im Antrag ganz unten drin, der gehört eigentlich für mich inhaltlich nach oben, hätte ich beinah gesagt. Das ist der wichtigste: konkret den Menschen helfen, indem wir einen Abschiebestopp aussprechen und ganz klarmachen, dass wir wünschen, dass das so schnell wie möglich auch auf der gesamten Bundesebene kommen muss, dass die Menschen hier nicht auch noch in dieses Elend abgeschoben werden. Abschiebung von Iranerinnen und Iranern hat nicht stattzufinden, und die, die hier sind, müssen dringend ein vernünftiges Bleiberecht bekommen. Dann haben wir, so glaube ich, wirklich das getan, was wir tun können. Ansonsten stehen wir selbstverständlich alle zusammen, und das finde ich klasse, weiterhin an der Seite derjenigen, die sich für einen demokratischen Iran einsetzen. – Vielen Dank.
Nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist ein Ausländer oder eine Ausländerin abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Die gesetzliche Rechtsfolge der Abschiebung ist zwingend, wenn die Voraussetzungen für eine solche vorliegen. Die zuständigen Ausländerbehörden haben hier kein Ermessen.
Zu Frage 1: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 21 605 Personen in Niedersachsen zur Ausreise verpflichtet, wovon 17 722 Personen vollziehbar ausreisepflichtig waren, deren Aufenthalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen aber zu dulden ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hielten sich insgesamt 20 665 ausreisepflichtige Personen in Niedersachsen auf. Davon waren 16 868 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, deren Abschiebung aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben - das habe ich Ihnen gerade umfangreich vorgetragen - eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Ausländerbehörden, die für das Thema Abschiebung originär zuständig sind, und unserer Landesaufnahmebehörde. Schwierige Fälle begleiten wir sehr eng miteinander in unseren Arbeitsgruppen. Das läuft bisher sehr erfolgreich. Wir stehen in ständigem Kontakt miteinander.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Welche Maßnahmen, beispielsweise organisatorischer, sächlicher oder personeller Art, hat die Landesregierung durchgeführt, um die Abschiebung in Niedersachsen zu erhöhen? - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung und die nachgeordneten Behörden verfahren bei Abschiebungen nach Gesetz und nach Rechtslage. Und die Rechtslage ist sehr eindeutig: Wenn jemand seine Abschiebung verhindert hat, dann bringen wir ihn zurück in die Aufnahmeeinrichtung, damit wir sie relativ schnell wiederholen können.
Die grausamen Morde von Aschaffenburg - durch einen Afghanen, der gar nicht hätte hier sein dürfen - zeigen auf dramatische Weise, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei sein muss und das Thema Abschiebung endlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angegangen werden sollte. Aschaffenburg, Brokstedt, Solingen, Magdeburg und viele weitere Orte, an denen es zu Morden durch Migranten kam, müssen zu einer migrationspolitischen Wende führen, nach der abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden - und das, wenn es notwendig ist, auch mit Amtshilfe der Bundeswehr.
Sie verdienen es, dass man würdevoll mit ihnen umgeht. Auch wenn es um eine Abschiebung geht, verdienen sie es, dass man vernünftig und würdevoll mit ihnen umgeht. Es ist mir ganz wichtig, das an dieser Stelle zu sagen, denn hier wird immer so getan, als wären alle Geflüchteten, die zu uns kommen - auch wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis haben und wieder zurück nach Hause müssen -, Verbrecher*innen. Das geht nicht, und das muss klargestellt werden.
Stichwort „Wohnsitzauflage“: Ich war erfreut, heute Vormittag von Frau Ministerin Behrens zu hören, dass die Personen, die zur Abschiebung vorgesehen sind, jetzt in der LAB NI untergebracht werden. Das ist ein richtiger Schritt, das begrüßen wir durch
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben heute Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Behandlung der Dringlichen Anfrage sehr intensiv über das Thema Abschiebung gesprochen. Deswegen möchte ich dieses Thema jetzt nicht wieder aufmachen.
Lassen Sie mich auf weitere aktuelle politische Beschlüsse kommen: Nicht nur, dass wir das Staatsbürgschaftsrecht in Ordnung bringen, nein, wir haben einen umfassenden Katalog an Maßnahmen zur schnelleren Abschiebung von Menschen ohne Bleibeperspektive auf den Weg gebracht, und das ist ja genau das, was essenziell ist.
Frau Präsidentin, ich warne eindringlich davor, mit Debatten über Abschiebung oder Grenzkontrollen der Bevölkerung suggerieren zu wollen, dass Migration durch diese Maßnahmen irgendwie regulierbar ist.
Die Verwaltungsrichtervereinigung NRW warnt, dass die Verfahrensbelastung im Asylbereich aufgrund steigender Eingangszahlen noch einmal deutlich zunehmen wird. Bereits seit 2015 ächzen die Gerichte unter einer wahren Klagewelle von Asylbewerbern, die teilweise juristisch gegen ihre Abschiebung vorgehen. Wenn Sie jetzt nicht die Verwaltungsgerichte besser ausstatten, wird das absehbar zur Hängepartie.
Eine Rückkehr von Menschen, die unter einem kollektiven Trauma leiden, an einen Ort, an dem sie weiterhin um ihr Leben fürchten müssen, ist nicht zumutbar. Ich hoffe, dass auf Bundesebene auch eine Lösung gefunden wird, um dem Rechnung zu tragen und Jesidinnen und Jesiden vor der Abschiebung zu schützen.
Ein betroffener Jeside sitzt aktuell in Abschiebegewahrsam und soll am 19.12.2023 abgeschoben werden. Für diesen Fall hat eine Unterstützerin eine Petition eingereicht. Dieser Mensch hat die Verfolgung in seinem Dorf überlebt, und es gab nie eine Gleichberechtigung. Jetzt droht ihm die Abschiebung in ein Gebiet, in dem er die Sprache nicht spricht und in dem keine anderen Jesiden leben. Das sollten wir im Hinterkopf haben.
Die derzeit vermehrte Abschiebung von Jesidinnen in den Irak und die Tatenlosigkeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser machen mich sprachlos.
Wir erwarten von Frau Faeser, dass sie eine bundeseinheitliche Regelung schafft. Wir erwarten von Frau Faeser, dass sie sämtliche rechtlichen Mittel ausschöpft, um die Abschiebung von Jesidinnen zu