Unter diesen Voraussetzungen bleiben die Abschiebung nach Syrien und ihr Vollzug keine praktikable Lösung und das, Frau Zieschang, sowohl in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht. Ihre Forderungen und die der Koalition werden hierbei ins Leere laufen. Denn am Ende bestehen für unseren Staat die Pflicht, für das Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen einzustehen und, auch wenn es unbequem ist, eine Pflicht, dem Grundsatz, nicht zurückzuweisen, zu folgen sowie Abschiebeverbote, wenn die Personen Gefahr und menschenrechtswidrige Situationen im Land der Rückführung erwarten, und eben die Pflicht, subsidiären Schutz vor Folter, Todesstrafe, Lebensgefahr in Konfliktlagen und vor unmenschlicher Behandlung zu gewähren.
Dieses geplante Verbrechen wird durch solche Scheinforderungen getarnt. Zum Nachweis kann man in die Begründung Ihres Antrags reinschauen. Es gibt in Bayern etwa 28.000 Ausreisepflichtige, davon sind ungefähr 21.000 geduldet. Geduldet wird man bei schwerer Krankheit, wenn man minderjährig ist oder wenn die Abschiebung unmöglich ist. Diese Leute können wir nicht abschieben. Es bleiben ungefähr 7.000 Ausreisepflichtige, die nicht geduldet sind. Diese sind weit überwiegend rechtschaffen. Es geht also um einen kleinen Bruchteil dieser 7.000 Men
Ich war sieben Jahre lang Abschieberichter insbesondere für Zirndorf. Abschiebungen müssen stattfinden. Sie gehören zum Rechtsstaat. Ich stehe dazu. Wenn Abschiebungen jedoch stattfinden, dann müssen sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfinden. Wenn Sie jemanden haben, dem nachgewiesenermaßen bei der Abschiebung in sein Heimatland die Todesstrafe droht, dann darf diese Person nicht abgeschoben werden. Das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe. Wenn man sich zu dieser Norm, zu diesem Grundwert der Humanität bekennt, dann kann in gewissen Fällen nicht abgeschoben werden, auch wenn etwa die 141. Straftat begangen wird.
Informieren Sie sich über die staatsrechtliche Architektur unseres Landes und der Regierung. Dann wissen Sie, wenn Sie danach fragen, wer abgeschoben worden ist und wie die statistische Zusammensetzung der abgeschobenen Personengruppe ist. Sie bekommen dann eine Zahl von 40 %. Sie bekommen sie aber nicht unter dem Stichwort "Strafverfolgung", sondern unter dem Stichwort "Abschiebung". Dann bekommen Sie die Zahlen, die wir alle haben.
Daher sollte die Landesregierung dringend den Hinweis des Borkener Stadtkämmerers ernst nehmen, dass Abschiebung und Dublin-Rücküberstellung grundsätzlich direkt aus den Landeseinrichtungen heraus erfolgen müssen. Momentan weist die Landesregierung nämlich stattdessen vermehrt Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, den Kommunen zu. Dieses Vorgehen ist für die Kommunen fatal. Erschöpft sind nicht nur die Unterbringungskapazitäten, sondern auch die sonstigen Ressourcen, die den Kommunen zur Verfügung stehen. Sie sind Ihrer ideologiegetriebenen Politik eben nicht länger gewachsen.
Ich nenne die Finanzierung eines Portals des Bundesinnenministeriums, welches in neun Sprachen Tipps und Tricks veröffentlicht, wie man sich als Migrant vor Abschiebung schützt und ihr entgeht; 513 000 Asylanträge in Europa im ersten Halbjahr 2023. Sie lassen illegal nach Deutschland einreisen und geben den Illegalen dann auch noch ganz legal Rechtsschutz und Rechtsbeistand, um sich in Deutschland festsetzen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht, wie der Kollege Erben, der Ver- suchung erliegen, mich bei der Frage, welche Maßnahmen wir neben dem Sicherheitspaket noch umgesetzt haben, zu verzetteln. Viel- mehr würde ich gern auf die Frage der Zu- wanderung, die Frage der Abschiebung, aber auch auf die Frage, wie wir zukünftig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen, eingehen.
Sie über Asyl gesprochen haben, dass Sie über Abschiebung gesprochen haben, dass Sie über das Gegenteil dessen gesprochen haben, was ich als gelernte Katholikin als Menschenwürde, als Menschlichkeit empfinden würde.
sondern darauf, wie sich die Einstellung ändert. An einem Punkt wurde darüber gesprochen, wie man die Möglichkeiten des Einspruchs gegen Abschiebung beschnitten hat. Dazu kam eine Aussage, die mich zutiefst erschreckt hat, nämlich: Dann verfolgen wir sie, bis sie zappeln wie Fische im Netz.
- Natürlich hat er das gesagt! - Das zeigt Ihre Haltung dazu. Der Bericht des Auswärtigen Amtes ist eindeutig. Es findet keine Gruppenverfolgung im Irak statt. Gleichzeitig haben wir die rechtliche Situation, dass das individuelle Recht auf Asyl auch für Jesidinnen und Jesiden besteht. Hinzu kommt, dass vor einer Abschiebung konkrete Abschiebehindernisse, die die Person betreffen, geprüft werden. Daraus folgt unsere Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport, für deren Annahme ich werbe. - Herzlichen Dank.
Wir haben während des Verfahrens im Ausschuss - also, mein Kollege Sebastian Striegel - eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In der Antwort haben wir erfahren, dass bereits Menschen in den Irak abgeschoben werden, dass das Land aber keine Ahnung hat, ob die Abgeschobenen Jesidinnen waren, und dass es auch keine Information darüber hat, ob die Personen, denen eine Abschiebung droht, Jesidinnen sind. Vor dem Hintergrund ihrer Kenntnislücken kann ich nicht verstehen, wie dieses Parlament die Landesregierung ernsthaft dazu auffordern will, Abschiebungen in den Irak vorzunehmen und Jesidinnen in die traumatische Situation zu bringen, sie via Abschiebungen in den Irak zu den Tätern zurückzubringen.
Natürlich muss der Satz Gültigkeit haben, dass auf der anderen Seite klar sein muss, dass alles unternommen werden muss, nun die Abschiebung von Straftätern, Gefährdern und Extremisten möglich zu machen. Das ist selbstverständlich. Darüber gibt es auch unter Demokraten einen Konsens. Es ist auch richtig, dass jetzt in dieser dynamischen Situation keine Entscheidungen über den Schutzstatus mehr getroffen werden und dass die Bearbeitung von Asylanträgen gestoppt wird. Das hat aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vernünftigerweise bereits so entschieden.
Meine Damen und Herren, dieser bedauernswerten Frau hätte keine App das Leben gerettet, vielleicht auch keine Fußfessel, sondern die Festnahme des syrischen Aggressors beim ersten Fall häuslicher Gewalt und die unmittelbare Anordnung von Abschiebehaft bis zu seiner Abschiebung. Hier ist die Lösung zu suchen, meine Damen und Herren.
Ferner wurde die Pro-Kopf-Pauschale erhöht. Die Asylver fahren sollen beschleunigt werden. Auch die rechtlichen Vo raussetzungen für eine konsequente Abschiebung sollen wei ter gestärkt werden. – Das sind die Fakten.
Wir haben heute gesehen: Während die verbrauchten Partei en dieser Tage wie so oft ihre Hilfslosigkeit und Unfähigkeit unter Beweis stellen, sich hier wie die Kesselflicker zanken und keine Lösung erzielen, macht die AfD den Remigrations flieger startklar für Abschiebung im Stundentakt.
Herr Kollege Binder, Sie haben zwei konkrete Fragen gestellt, auf die ich gern eingehe. Zum einen haben Sie mit Blick auf das Thema Abschiebung die Zahl der Abschiebehaftplätze an gesprochen. Wir verfügen derzeit über 51 solcher Plätze,
Mit der von CDU und Grünen in dieser Landtagssitzung eingebrachten Änderung des Landesaufnahmegesetzes leiten wir außerdem die zentralisierte Abschiebung in besonderen Fällen durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in die Wege, um damit die Ausländerbehörden der Kreise zu entlasten und zu mehr und schnelleren Abschiebungen zu kommen – genauso wie wir es hier im Landtag diskutiert haben.
Aber wir müssen uns nichts vormachen: Wir müssen etwas tun. Da haben wir – so glaube ich – mittlerweile auch einen gesellschaftlichen Auftrag, und es ist ganz klar: Asylrecht und Ausreisen, Abschiebung im Zweifel eben auch, gehören zueinander. Denn wir können nur konsequent das Recht des Einzelnen auf politisches Asyl gewähren, wenn das im Umkehrschluss bedeutet, dass die Menschen, die dieses Recht nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, auch wieder ausreisen. Das ist ganz klar. Das wünsche ich mir eigentlich von der neuen Bundesregierung, dass genau das noch einmal Thema sein wird, dass eine neue Bundesregierung sich überleget: Wie steuern wir Zuwanderung, wie werden wir auch in der Rückführung besser? – Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, ist eigentlich die absolut falsche