Ich weiß, dass das auch Leid verursacht. Und ich weiß, dass auch Menschen nach Europa kommen, die tatsächlich politisch verfolgt werden. Aber Deutschland ist umgeben von Freunden, und die haben diese Außengrenzenregel mitbeschlossen. Sie haben sie mitbeschlossen - also halten wir uns doch endlich mal daran! Machen wir das nicht, hilft auch eine massenhafte Abschiebung nicht. Wenn wir das hier stoppen wollen, wenn hier Schluss sein soll, dann müssen wir diese beiden Maßnahmen durchführen.
Nun kommen wir zum Thema der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Hier sehe ich in der Tat Überprüfungsbedarf, vor allen Dingen im Bereich des Vollzugs. Menschen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, die keine Perspektive auf ein Bleiberecht haben oder die über einen EU-Drittstaat nach Deutschland eingereist sind, müssen konsequent zurückgeführt werden.
Klar ist: Wer nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Aufenthaltsrecht in unserem Land erhält, der muss Deutschland wieder verlassen, wenn es für den oder die Betroffene zumutbar ist. Aber viele Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bleiben in unserem Land, weil eine Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Die meisten von ihnen wollen sich in unsere Gesellschaft integrieren. Auch sie brauchen wir.
nach Abschluss meines Ersten Juristischen Staatsexamens, als Referendar eine Ausländerbehörde besuchte und von innen kennenlernte. Wohlgemerkt, im Jahr 2011 war die CSU mit Frau Merkel noch lange an der Macht. Und jetzt erzähle ich Ihnen, was mir damals, 2011, die Mitarbeiter der Ausländerbehörde erzählt haben: Die Gesetze waren schon damals so gestrickt, dass eine Abschiebung de facto unmöglich war. Von 300 Abschiebeverfahren, so die Behördenmitarbeiter, wurden damals nur ein bis zwei tatsächlich vollzogen. Die Gesetze erlaubten es schon damals den Ausreisepflichtigen, nachdem Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren verloren waren, trotzdem zu bleiben.
Ich will, dass Migrantinnen und Migranten, die nach Deutschland einreisen, an der Grenze zu unseren europäischen Nachbarn erfasst werden, zumindest so lange, wie die Fallzahlen so unverändert hoch sind. Ich will, dass der Status von Migrantinnen und Migranten, die nach Deutschland kommen, zügig und abschließend geprüft wird, inklusive Abschiebung, wenn dies rechtlich geboten sein sollte.
Die Debatten, die Lösungsansätze in den vergangenen Wochen und Monaten schockieren mich. Abschottung, Abschreckung, Abschiebung, Sterbenlassen an den europäischen Außengrenzen und im Mittelmeer,
„Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen, bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“
Nach Einschätzung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizeigewerkschaft werde damit unser Rechtsstaat ad absurdum geführt. Die Folgen müssten Polizisten ausbaden. So habe sich der Ausreisepflichtige im Rahmen des Abschiebeversuchs in Düsseldorf widersetzt und dabei zwei Polizisten durch Faustschläge auf den Kopf und Bisse verletzt. Die Polizisten wurden so schwer verletzt, dass sie mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden mussten. Der Angreifer habe sich bereits einer vorherigen Abschiebung widersetzt und „auf Weisung der Ausländerbehörde absurderweise“ freigelassen werden müssen. Nur deswegen habe er nun zwei Polizisten krankenhausreif schlagen bzw. beißen können.
3. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizeigewerkschaft, dass der ausreisepflichtige Ausländer auf Weisung der Landesaufnahmebehörde freigelassen werden musste und unter solchen Anweisungen nicht nur der Rechtsstaat leidet, sondern auch die Polizisten, die mit der Gewaltbereitschaft sich ihrer Abschiebung widersetzender Ausländer konfrontiert sind und teils schwere Verletzungen davontragen?
Bei gescheiterten Rückführungen besteht eine klare, bundesweit gültige Rechtslage: Personen, die aus der Freiheit rückgeführt werden sollen, können bei einem Scheitern ihrer Abschiebung nur mit richterlichem Beschluss in Haft genommen werden. Andernfalls müssen sie auf freien Fuß gesetzt und mittels einer sogenannten Anlaufbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde aufgefordert werden, sich eigenständig dort zu melden.
Wie will die Landesregierung oder die LAB NI in diesem Bereich sicherstellen, dass eine Person, die sich ihrer Abschiebung durch aktiven Widerstand widersetzt, bei ihrer eigenen Rückkehr beispielsweise in die Landesaufnahmeeinrichtung nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt?
nicht in Haft waren, dann darf man sie, wenn sie sich bei der Abschiebung geweigert haben, danach nur dann in Haft nehmen, wenn es dazu einen richterlichen Beschluss gibt, also wenn es eine Entscheidung der Justiz gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass jemand, der Polizisten schlägt und beißt, Straftaten begeht, vor dem Hintergrund, dass sich jemand, der sich ohne Aufenthaltstitel auf dem Bundesgebiet bewegt, auch strafbar macht, frage ich Sie an dieser Stelle, ob und wann diese Person, deren Abschiebung jetzt gescheitert ist, aus diesem Land geführt wird. Weil es sich um eine Person handelt, die scheinbar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bock, ich habe bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage schon diverse Male erläutert, wie wir die Abschiebung auf Basis des Rechts vornehmen, und dass dieser Infobrief ein missglückter Infobrief ist. Wie Sie daraus jetzt den Schluss ziehen können, dass der Infobrief ein Teil des Paradigmenwechsels - wie immer Sie diesen empfinden - ist, kann ich nicht nachvollziehen. Diese Schlussfolgerung, die Sie ziehen, teile ich nicht - Punkt. Es sind wirklich bemerkenswerte Rückschlüsse, die Sie da ziehen, obwohl Sie die Zahlen kennen.
„Die Zuständigkeit der Behörde, die die Zurückschiebung oder Abschiebung angeordnet hat, endet nicht mit der Überstellung des Ausländers an die Grenzbehörde.“
Nach dieser Erklärung war die Bundespolizei gar nicht allein für die Abschiebung zuständig, sondern auch die LAB NI als zuständige Ausländerbehörde.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Sind Sie aktuell noch für diese Person zuständig? Und: Vielleicht können Sie noch mal erklären, was für Sie bzw. die Landesregierung passiver Widerstand ist, welcher eine Abschiebung verhindert.
Zweitens. Auch im Fall von Menschen, die sich der Abschiebung widersetzen und dabei gewalttätig werden - das kann man ja gar nicht gut finden; keiner in diesem Raum findet das gut -, gibt es eine rechtliche Antwort: Die Bundespolizei führt diese Personen dem Haftrichter vor, der Haftrichter entscheidet, was mit ihnen passiert. Punkt.
Drittens. Natürlich ist das Thema Abschiebung keine einfache Aufgabe, weder für die Bundespolizei noch für die Beschäftigten in der Landesaufnahmebehörde oder diejenigen, die abgeschoben werden müssen. Deswegen stecken wir in der Landesaufnahmebehörde ganz viel Kraft da rein, die Menschen, die kein Asyl haben, von einer freiwilligen Rückkehr zu überzeugen, weil das der bessere Weg ist, und davon, sich eine Perspektive im eigenen Land wieder zu erarbeiten. Das werden wir auch weiterhin machen.
Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie wir auf unserer Klausurtagung im März 2023 ein Positionspapier zum Thema Fachkräfteeinwanderung entworfen haben. Einige Forderungen daraus trage ich Ihnen gerne noch einmal vor: konsequente Anwendung des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere auch bei der Abschiebung; Verfahrensabläufe der Berufsanerkennung beschleunigen; Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde in Niedersachsen für Fachkräfteeinwanderung; Anwerbekampagnen für Fachkräfte im Ausland; keine Vermischung von Asyl und Fachkräfteeinwanderung; kein Ausbau eines Spurwechsels; Instrument einer Integrationsvereinbarung einführen.
Herzlichen Dank Ihnen, Herr Präsident. - Ich weise diese Vorwürfe von Ihnen entschieden zurück und behalte mir vor, rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen, dass Sie mir unterstellen, irgendwelche Abschiebungen verhindert zu haben. Sie müssten hier belegen, wann ich irgendeine Abschiebung verhindert habe und in welcher Form ich das gemacht habe. Das sind Unterstellungen. Das geht nicht! Das gehört sich nicht an dieser Stelle!
Sie reden über meine sogenannte Organisation, den Flüchtlingsrat. Das müssen Sie auch belegen können! Oder Sie müssten hier auch belegen, wann Sie mich bei einer Demonstration ertappt haben, wo ich gegen eine Abschiebung demonstriert habe - im Gegensatz zu Ihnen, da Sie auf Demonstrationen mit Ihrem Faschisten Höcke rumlaufen.
Dann stellen sich unser Ministerpräsident und unsere Landesregierung hin und meinen, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber solle nicht mehr als Regelfall anvisiert werden. Das ist die offizielle Kapitulation mit Blick auf das Abschiebeversagen dieser Landesregierung und der Vorgängerlandesregierung in Nordrhein-Westfalen, die sich immer damit gebrüstet hat, 5 % der vollziehbar Ausreisepflichtigen
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe hier ein paar Zitate für Sie: "Das Pack erschießen und zurück nach Afrika prügeln." – Dieter Görnert von der AfD. – "Wir sollten eine SA gründen und aufräumen." – Andreas Geithe von der AfD. – "Wer Homosexualität auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe. Das sollten wir in Deutschland auch machen." – Andreas Gehlmann, AfD. – "Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde." – Marcel Grauf, AfD. – "Abschiebung der Antifa nach Buchenwald." – Mirko Welsch, AfD. – "Es ist richtig, Menschen mit schwarzer Hautfarbe auch weiterhin als N... zu bezeichnen." – Thomas Seitz, AfD.
Das ist ein zentrales Versprechen unseres Rechtsstaats und dieses Versprechen muss auch mit aller Macht durchgesetzt werden. Dazu gehören auch Veränderungen der Vorgehensweise im Asyl- und Ausländerrecht. Dazu gehört auch, dass die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien ermöglicht wird. Solche Straftäter gehören abgeschoben, auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen; denn Schwerst- kriminelle und terroristische Gefährder haben in unserem Land nichts verloren.
Außer Frage steht eigentlich, was mit dem Täter passieren soll. Wer will, dass sein Verbrechen mit aller Konsequenz geahndet wird, der muss das größte Interesse daran haben, dass dieses Strafverfahren hier geführt wird, und zwar nach rechtsstaatlichen Maßstäben. Die Forderung nach der Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan ist in höchstem Maße populistisch.