Ich komme zu den Beispielen: Ob Fesselungen und Zwangsmedikation verhältnismäßig sind, lässt sich kaum überprüfen. Wenn aber einem Gefesselten gegen seinen Willen noch zusätzlich Beruhigungsmittel gespritzt werden, wie die Abschiebebeobachterin berichtet, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine verbotene Ermöglichung der Abschiebung durch Gewalt handelt.
Abschiebungen durchziehen, nicht nur ankündigen, Grenzen schließen sowie drastische Sanktionen für jene, die trotz Abschiebung wieder einreisen.
Beim Thema „Asyl- und Bleiberecht“ gelten immer noch die gleichen Grundsätze: Erstens. Wer Anrecht auf Schutz bei uns hat, dem wird er gewährt. Zweitens. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde und es keine weiteren aufenthaltsrechtlichen oder humanitären Bleibegründe gibt, muss die Ausreise durch eine freiwillige Rückkehr oder Abschiebung erfolgen, erst recht bei Straftätern und Gefährdern.
Noch desaströser sah es bei der Abschiebung von Gefährdern und relevanten Personen aus. Personenpotenzial im Bereich religiöse und ausländische Ideologie – erneut Stand 31. Dezember 2021 –: 394 Personen; abgeschoben davon unter Minister Stamp: ganze 15 Personen.
Zurück zum gläsernen Bürger. Wer seinen Wohnort wechselt, hat binnen weniger Tage einen Gebührenbescheid für den Rundfunkbeitrag im dann neuen Briefkasten – ohne eigenes Zutun. Bei sich hier unberechtigt aufhaltenden Menschen kön nen Sie aber eine zum Vollzug beauftragte Abschiebung nicht vollziehen, weil einer der Hinderungsgründe womöglich „un tergetaucht“ heißt – nachzulesen u. a. in der Drucksache 17/3519. Da versagt der Überwachungsstaat kläglich.
Und wir fordern auch hier die konsequente Abschiebung von Ausreisepflichtigen. Ich will Ihnen mal die Zahlen aus mei nem Heimatkreis nennen. Zum Stichtag 31. Oktober lebten im Landkreis Göppingen 933 Ausreisepflichtige. In nur 60 Fällen wurde im laufenden Jahr ein Vollzug der Rückführung in Auftrag gegeben, und nur 27 Ausreisen wurden tatsächlich vollzogen. Über 97 % der Ausreisepflichtigen belasten also völlig unberechtigt den Wohnungsmarkt.
Und dann, ich sage es immer wieder, konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender. Ich glaube, ich weiß nicht, es war, glaube ich, sogar die Ministerpräsidentin, eine Abschiebeoffensive, ich glaube, auch das ist dringend notwendig. Damit wir uns vor Ort in den Kommunen um die kümmern können, die eine Bleibeperspektive haben, müssen wir die Kommunen von denen entlasten, die hier keine haben. Und wenn das mit einer Abschiebung zurzeit nicht geht, dann brauchen wir Zentren auf Landes- oder Bundesebene, wo dies passiert und wo diese dann untergebracht werden, damit wir uns vor Ort wirklich um die kümmern können, die hier auch eine Bleibeperspektive haben.
(Horst Förster, AfD: Frau Faeser verbietet die Abschiebung von Vergewaltigern, von Straftätern.)
Aber was wir tatsächlich haben, sind einige ausreisepflichtige Personen im Land, die wir einfach nicht abschieben können, obwohl wir nichts lieber täten. Und das hat ganz unterschiedliche Gründe: Untertauchen, medizinisch bedingt, Einlegen von Rechtsmitteln oder aber auch aus humanitären Gründen. Wenn beispielsweise einem potenziellen Straftäter bei Abschiebung real Gefahr droht, im Herkunftsland gefoltert oder getötet zu werden, da setzt unsere Rechtsstaatlichkeit dann einen Punkt. Und das ist in einem Rechtsstaat aber auch zu erwarten und eben unser Recht.
Und wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie in der erhofften Sicherheit angekommen sind, Hass, Vorverurteilungen und Kriminalisierung und der Ruf nach Ihrer sofortigen und bestmöglichen schnellen Abschiebung laut ist?
Was meinte eigentlich Friedrich Merz, als er das Thema Abschiebung in das zentrale Blickfeld der CDU rückte, ebenfalls im letzten Herbst? Ist das keine Remigration? Und was meinte eigentlich der CDU-Generalsekretär Linnemann mit seiner Forderung, bei doppelter Staatsbürgerschaft zu prüfen, ob man gegebenenfalls die deutsche entziehen könne, um dann rechtlich ordnungsgemäß abschieben zu können? Keine Remigration?
Die allermeisten Menschen, die in den vergangenen Monaten zu uns gekommen sind, werden bleiben. Weitere mit Bleiberecht werden hinzukommen. Die Schutzquote ist historisch hoch. Genau deswegen braucht es einen Paradigmenwechsel in der Fluchtpolitik, weg von einem System, das seit 30 Jahren auf Abschreckung, Entrechtung und Abschiebung setzt, hin zu einem System, das die globalen Realitäten anerkennt, Fluchtmigration als Fakt begreift und die Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden als humanitäre Aufgabe ansieht.
Ihr ständiger Fokus auf Forderungen an unser Land und unsere Gesellschaft und Schuldzuweisungen trotz großer Aufnahmezahlen und großer Integrationsleistungen verstören und sind nicht nachvollziehbar. Denn wie verträgt sich die Forderung nach Schließung von Abschiebehaft-Einrichtungen mit der Tatsache, dass 300.000 Ausreisepflichtige, die eben nicht schutzbedürftig sind, sich der Ausreise verweigern, zumal mit Abschiebung Bundesrecht umzusetzen ist, der Staat handlungsfähig auftreten und Kapazitäten vorhalten muss?
Hier braucht es einen Geh-hoam-Plan. Wir fordern deswegen: Sorgen Sie endlich für die Abschiebung der Migranten, die sich illegal in Deutschland aufhalten!
Meine zweite Frage: Wie wollen Sie die Abschiebung der Tunesier jemals erreichen, wenn Sie auf Bundesebene mit den GRÜNEN zusammenarbeiten wollen, die genau diese Abschiebungen nicht wollen?
und es ist das Behördenversagen bei der Abschiebung. Deshalb muss Rückführung Chefsache werden.
Sie reden über Digitalisierung. Ja, das ist toll; das ist auch gut, aber das reicht natürlich nicht. Es wäre natürlich noch wunderbarer, wenn dann die Abschiebung wenigstens funktionieren würde. Aber das ist es ja nun auch nicht. Sie haben ja schon beim Online-Zugangsgesetz total versagt. Aber beim Asyl soll jetzt alles besser werden. Da soll jetzt ein Schwerpunkt reingesetzt werden, wenn man diesen Verlautbarungen glauben darf. Sie setzen hier die falschen Prioritäten. Wichtiger wäre es natürlich, mal den Online
Um es deutlich zu sagen: Wir lehnen Ihr menschenverachtendes Maßnahmebündel ab. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ganz klar sagen: Wir erteilen inhumanen Fantasien von Abschottung, Entrechtung und Abschiebung eine klare Absage.
Zweitens: Im September letzten Jahres sollte der 26-jährige staatenlose Mohammad K. aus Leipzig abgeschoben werden. Die Abschiebung misslang aufgrund massiver Proteste. Mohammed K. lebte zu diesem Zeitpunkt bereits sieben Jahre in Deutschland und war ein geschätzter Kollege bei der Lukas-Bäckerei in Leipzig – ein Gewerbe, das schwer vom Fachkräftemangel betroffen ist. Auch sein Aufenthalt hängt weiterhin am seidenen Faden.
Drittens – last but not least: Die neunköpfige Familie Imerlishvili lebte acht Jahre lang in Pirna. Im Juni 2021 erfolgte ihre Abschiebung. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzens musste die Familie aus Georgien zurückgeholt werden.
Erstens. In einem Antrag zur Thematik Rückführung und Abschiebung vermissen Sie Aussagen zur Integration. – Das überrascht mich jetzt nicht. Das war nicht das Thema. Lesen und Verstehen! Das ist die eine Sache.
Meine Damen und Herren! Der Bund hat eine Rückführungsoffensive angekündigt. Wir warten darauf, dass sie umgesetzt wird, aber wir brauchen dringend die Möglichkeit der Abschiebung von Straftätern und MITAs in Länder wie Afghanistan, Syrien und Libyen. Das halten wir für machbar, wenn das Auswärtige Amt reagiert.
– Ja, sie kommt jetzt. Es geht um Abschiebung, Herr Präsident. Es geht um die substanzielle Einrichtung der Abschiebehaft. In diesem Zusammenhang die Abschiebehaftgruppe mit dem Begriff Besuchstourismus, wie es in Ihrem Antwortbrief lautet, in Verbindung zu bringen, finde ich nicht angemessen.
Es bezog sich jetzt auf Abschiebehaft und auf Abschiebung. Das war die Kurzintervention. Herr Staatsminister, Sie könnten auf die Kurzintervention, die sich auf Ihren Redebeitrag, wie wir gemerkt haben, bezog, reagieren.
stellen, können damit künftig noch schneller abgeschoben werden. Im Kern können unbegründete Folgeanträge künftig ausdrücklich als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. In solchen Fällen genügt dann künftig bereits die Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass keine erneute inhaltliche Prüfung erfolgt, um eine Abschiebung zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was im Hotel bei Potsdam besprochen wurde, ist aus den Presseveröffentlichungen hinlänglich bekannt. Es ist aber wichtig festzuhalten, worum es dort nicht ging: Es ging nicht um die Abschiebung von Menschen, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben, die in einem