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Ich gebe Ihnen jetzt auf das Debattenthema gern recht. Mit jeder Abschiebung von Ausreisepflichtigen kann eine sichere Unterbringung von berechtigten Asylbewerbern gewährleistet werden. Doch offenbar schafft es der Innenminister nicht oder will diese Erwartung nicht erfüllen. Das sehen wir an den gesamten Abschiebungen in

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Deswegen erinnere ich an etwas, was wir, glaube ich, vor Ihrer Amtszeit als Innenminister in der Koalition hier vereinbart hatten, nämlich im Kontext mit dem Beschluss über den Rückführungsleitfaden, als wir auch die Reform der Härtefallkommissionsverordnung beschlossen haben. Dabei gab es eine gemeinsame Vereinbarung, die auch zu Protokoll gegeben wurde, dass das Innenministerium daran arbeitet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir diese unsäglichen Kettenduldungen spürbar reduzieren, damit wir Menschen, die willens und in der Lage sind, sich hier einzubringen, die hier arbeiten wollen und ihre Kinder hier zur Schule bringen, endlich eine Perspektive geben können und wir uns beim Thema Abschiebung auf diejenigen konzentrieren können, die tatsächlich nicht willens sind, die vielleicht sogar kriminell sind und wo die rechtliche Situation es zulässt, sie abzuschieben. Wenn das mit „Rückführungsoffensive“ gemeint ist, bin ich völlig bei Ihnen.

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noch bearbeitet werden müssen. Das heißt, das Problem wird nicht kleiner, das Problem wird immer größer. Wir haben in den letzten Jahren zusammen mit freiwilliger Ausreise und Abschiebung 300 000 Leute aus Deutschland weggeschafft; das muss man einmal sehen. In derselben Zeit sind aber 1,6 Millionen gekommen.

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Ich stelle es für Sie aber gern noch einmal klar: Der technische Begriff für dieses Wegschaffen nennt sich Abschiebung. Das betrifft all diejenigen, die ihrer Pflicht zur Ausreise, die sie haben, nicht selbst und freiwillig nachgekommen sind. Das ist quasi die zwangsweise Ausreise aus diesem Land. Niemand ist verpflichtet dazu. Auch wenn das sehr unangenehm ist, weil man das nicht möchte, weil man den Zeitpunkt nicht selber bestimmen kann. Ich kann nur sagen: Jeder, der abgeschoben wird, hat meist über mehrere Jahre die Möglichkeit gehabt, den Zeitpunkt seiner Ausreise selbst festzulegen.

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Hat man da nicht von der „nationalen Kraftanstrengung für die Abschiebung“ gesprochen? Soll die Diplomatie jetzt arbeiten – nach tatsächlich sieben Jahren? Es ist ja nun nicht so, dass nicht auch bundespolitisch über dieses Thema gesprochen würde. Wir sehen nur einfach keine Besserung. Seit Jahren immer wieder dasselbe, deshalb sprechen wir auch immer wieder über dasselbe Thema. Die Analyse – bei der Sie offensichtlich noch nicht sind –, dass wir nämlich in Deutschland ein Problem haben, hatten wir schon vor Jahren. Wenn in jedem Jahr bis zu 200 000 kommen, heißt das natürlich auch: In fünf Jahren ist das eine Million. Aber wir wissen auch, wie die Arbeitsmarktintegration usw. usf. aussieht, selbst von denen, die einen tatsächlichen rechtlichen Grund haben, hier zu bleiben, ob es hier gefällt oder nicht. Aber die Integrationsleistungen sind schlecht, und da kommt man eben nicht mit 200 000 in jedem Jahr aus.

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Darum ist es gut, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Chancen-Aufenthaltsrecht auf den Weg gebracht hat. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 19. Oktober wurde die Novelle nun an den federführenden Ausschuss im Bundestag verwiesen. Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz haben bereits im Vorgriff auf diese Regelungen Weisungen erlassen, die die Aussetzung der Abschiebung von potenziell begünstigten Personen ermöglichen.

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Es geht hier nicht um Abschiebung.

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Fakt ist: Gegen Ablehnungen sind in unserem Rechtsstaat Rechtsmittel möglich. Diese bleiben regelmäßig erfolglos. Sehr oft ziehen sich die Rechtsmittel über alle möglichen In stanzen, und zwar jahrelang. Wir müssen uns um den Schutz von Asylbewerbern also keine Sorgen machen, er ist überer füllt. Im Gegenteil, es werden viel zu großzügig Duldungen bei nicht Aufenthaltsberechtigten gewährt, sogar dann, wenn eine Abschiebung eigentlich möglich wäre.

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Im Übrigen – das muss man ganz klar sagen – steht in der Ver ordnung: Wenn Ausländer Straftaten begangen haben – da ha ben Sie die Unwahrheit gesagt – oder wenn bereits ein Rück führungstermin bekannt ist, kann die Abschiebung trotzdem erfolgen.

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Das ist natürlich ein tiefer Einschnitt in das Leben von jedem, von jeder Einzelnen. Deshalb machen wir uns die Entschei dung mit der Ablehnung eines Aufenthaltsrechts und die Ent scheidung über eine Abschiebung nicht leicht.

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Ein anderes Beispiel sind die beiden jungen Schwestern aus Serbien, die nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildung als Krankenschwester und als Altenpflegerin beginnen wollten. Die Ausbildungsverträge waren bereits unterzeichnet. Nach den damaligen Regelungen des Ausländerrechts drohte ihnen jedoch die Abschiebung.

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Die Frage, ob Anis Amri hätte abgeschoben werden können, wurde hier auch schon diskutiert. Es lagen keine tunesischen Papiere vor, weshalb es kein Land gab, das ihn aufgenommen hätte. Wohin hätte man ihn abschieben sollen? Hierzu heißt es in Bewertung Nr. 7 im Bericht: Die fehlende Anerkennung Amris als tunesischer Staatsbürger verhinderte auch nach Ablehnung seines Asylantrags die Abschiebung.

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Daher war weder eine Abschiebung noch die Verhängung von Abschiebungshaft möglich. Tragischerweise hat Tunesien erst nach dem schrecklichen Anschlag die Konsequenzen gezogen und Rückführungen akzeptiert – zum Beispiel direkt danach bei Bilal Ben Ammar, einer Kontaktperson Amris, die im Februar nach dem Anschlag sehr schnell abgeschoben werden konnte.

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Wir brauchen eine gezielte Aufenthaltsbeendigung für gefährliche Ausländer im Bereich der Clankriminalität, um systematisch die Abschiebung krimineller Mitglieder von Clanfamilien und von anderen gefährlichen Ausländern voranzutreiben.

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Ich rufe den Tagesordnungspunkt 77 auf, Drucksache 22/13291, Antrag der AfD-Fraktion: Erweiterung der Befugnisse der Gemeinsamen Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter zur effektiven Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer.

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[Antrag der AfD-Fraktion: Erweiterung der Befugnisse der Gemeinsamen Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter (GERAS) zur effektiven Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer – Drs 22/13291 –]

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Das ist der Grund, warum wir heute diesen Antrag gestellt haben. Ja, Sie haben recht, dadurch würde sich der Charakter von GERAS ändern, er würde sich zum Positiven ändern, denn wir hätten dann eine Taskforce Abschiebung, die sich darum kümmern würde,

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um angeblich etwas zu verbessern, kann man den Antrag der AfD hier als Beispiel nehmen. In Hamburg sind wir uns nämlich schon lange einig: Die Abschiebung ausländischer Straftäter hat Priorität. Deshalb wurde bereits 2016 die gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter, kurz GERAS, ins Leben gerufen. Durch die Zusammenarbeit von LKA und Ausländerbehörde gelingt es dadurch, straffällig gewordene Ausländer schneller abschieben zu können. GERAS ist seit ihrer Einrichtung immer wieder aufgestockt worden, damit die Arbeit eben funktioniert und nicht unter Personalmangel leidet. Das letzte Mal geschah das gerade im Nachgang der schrecklichen Messerattacke in Brokstedt als Konsequenz. Sie sehen also, Hamburg ist in diesem

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Und die Punkte, die müssen Sie auch mal zur Kenntnis nehmen, es wirkt ja gerade gegen Kettenduldungen. Es zeigt gut integrierten Geduldeten eine Bleibeperspektive, genau die Fälle, die der Minister angeführt hat. Es erkennt Integrationsbemühungen und Integrationsfähigkeit doch gerade erst an. Eine erleichterte Abschiebung von Straftätern ist genauso enthalten. Straftäter können einfacher in eine Abschiebehaft genommen werden. Eine Ausweitung des Zugangs zu Integrationskursen ist geregelt. Bewährte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden entfristet. Und genau das braucht es doch.

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Richtig ist – und auch dies hören Sie ja von den Freien Demokraten nicht zum ersten Mal –, zu einem funktionierenden Asylsystem gehört natürlich auch eine konsequente Umsetzung von Abschiebung und Rückführung.

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Mit dem Gesetzentwurf wollen wir eben nicht nur Kettenduldungen ein Ende bereiten und bewährte Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entfristen, nein, Ziel ist es ja auch genau, passgenaue Regelungen für Rückführungen auf den Weg zu bringen. Die Abschiebung von Straftätern, wie schon erwähnt, wird erleichtert, indem diese einfacher in Abschiebehaft genommen werden können.

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Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Ende vergangenen Jahres haben sich einer Vorlage der Bundesregierung zufolge in Deutschland 136.605 geduldete Ausländer seit mehr als fünf Jahren aufgehalten.

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Abschiebung nach Afghanistan – –, ist die nicht eigentlich viel

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Die AfD dagegen differenziert ausdrücklich: Asylbewerber; Asylbewerber, deren Abschiebung ansteht und deren Aufenthaltsstatus hier nicht mehr gerechtfertigt ist, weil das Asylverfahren abgeschlossen ist; ja, und auch wir sind klipp und klar - das wissen Sie - für die Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge, die vor Krieg und Leid fliehen.

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Wir haben einen klaren Weg aufzeigt, wie wir die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöhen können: die Schaffung von Rückführungszentren. Das haben Sie in der Ausschussberatung abgelehnt. Sie wollen keine Abschiebung aus diesem Land. Das machen Sie deutlich. Damit begehen Sie offen Rechtsbruch - auch Sie, Herr Kollege.

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Es geht um die Beschleunigung von Asylverfahren, und es geht auch um Abschiebung dort, wo Asylanträgen nicht stattgegeben werden kann durch Entscheidung der Verwaltungsgerichte. Es ist viel im Gange, aber was wir nicht wollen – wir haben es gestern erlebt –, ist, dass Populisten und Rattenfänger aus dieser Diskussion Honig saugen

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Die Tatsache, dass sich im Moment drei Menschen für die Abschiebung in die Türkei in der Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt befinden und zwei davon im Übrigen aus dem syrischen Grenzgebiet stammen, macht es noch deutlicher, dass es nichts anderes als Augenwischerei war. Denn, würden Sie es ernst meinen mit Ihrem viel beschworenen Mitgefühl, würden Sie einen formellen Abschiebestopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz erlassen – das können Sie auf Landesebene tun – und die inhaftierten Menschen unverzüglich aus der Abschiebehaft entlassen. Das wäre die Konsequenz aus Ihren Ausführungen von diesem Rednerpult aus.

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Darüber hinaus habe ich nicht verstanden, was die Abschiebungen mit der Erdbebenkatastrophe zu tun haben. Es wird sowieso kaum in die Türkei abgeschoben. Wenn jemand abgeschoben wird, wird er nach Istanbul oder Ankara gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, eine Debatte zur Abschiebung im Zusammenhang mit dem Erdbeben zu führen, ist zwecklos und keine gute Idee.

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Das Problem bei den LINKEN ist – übrigens bei allen migrationsbezogenen Debatten, Frau Sönmez –, dass sie nicht die Konsequenzen eines überlasteten Systems sehen wollen. Menschen mit Migrationshintergrund übrigens, die sich auch hier in Besuchergruppen immer mal wieder äußern, sehen diese Gefahren schon, und sie fragen auch explizit nach dem konsequenten Auftreten unseres Staates, was auch die Abschiebung von Straftätern betrifft. Sie können sich noch gut erinnern, denke ich.

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mit oder ohne Verfolgung. Sie wollen keine Abschiebung. Dann sagen Sie es doch ehrlich und führen nicht dieses Thema mit dem Erdbeben an.

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Es gibt derzeit keinen Abschiebestopp der Bundesregierung in die Türkei, da weite Landesteile eben nicht vom Erdbeben betroffen sind; das hat auch der Kollege Yüksel so gesagt. Aber für den Monat Februar ist – wir haben uns auch erkundigt – erst mal keine Abschiebung aus der Abschiebehafteinrichtung Darmstadt heraus aus Hessen in die Türkei – egal wohin in der Türkei – geplant. Das findet gerade nicht statt.