Von den insgesamt 45 durch Haftbefehl oder Festnahme betroffenen Personen befinden sich derzeit noch 4 Personen in Haft, darunter 1 Person, die während eines Hafturlaubs im Rahmen einer Verfolgungsfahrt und unter Einfluss von berauschenden Mitteln festgestellt wurde, 1 Person, für die ein Abschiebehaftbefehl vorlag – die
Da müssen wir ansetzen. Ein realistischer Politikansatz, wie ihn immer mehr europäische Nachbarländer verfolgen, sähe dagegen wie folgt aus: Zuwanderungsbegrenzung durch sichere europäische und nationale Außengrenzen, Verlagerungen der Asylentscheidung an die EU-Außengrenze, konsequente
4. Inwieweit erwägt die Landesregierung Absprachen bzw. bestehen Absprachen mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt, die eine
Antwort auf Frage 4: Zuständige Ausländerbehörde für die Verurteilten, beide serbischer Staatsangehörigkeit, ist die Ausländerbehörde des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt. Diese entscheidet eigenständig und ausschließlich über die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Absprachen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bundesland Sachsen-Anhalt, die eine
Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich auch nicht durch
Zum anderen kommen Duldungen zustande, weil Ausreisen nicht möglich sind – de facto nicht möglich sind wie im Falle Afghanistans beispielsweise. Gut 10 Prozent der momentan Geduldeten in Berlin sind Afghanen. Wir alle wissen um die aktuelle Situation in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban. Eine
Wir haben zurzeit knapp 360 Menschen mit iranischer Staatsbürgerschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Asylantrag gestellt haben, und wir haben 218 weitere Personen, die kein erfolgreiches Verfahren durchlaufen haben und dem Grunde nach ausreisepflichtig wären. 194 davon – das ist immer ein bisschen blöd mit diesen Worten, Ausreisepflicht klingt wie, morgen musst du los –, 194 von diesen 218 haben verschiedenste Typen von Duldungen. Wir differenzieren also Recht immer weiter aus und sagen, eigentlich muss jemand gehen, Komma, aber unter gewissen Umständen sagen wir, wir dulden, dass du nicht gehst. Das sind zum Teil gleichwohl sehr langfristige Möglichkeiten, in der Bundesrepublik zu bleiben, sodass in Mecklenburg-Vorpommern aktuell 24 Menschen ganz konkret davon bedroht wären, davon 11 Frauen, unmittelbar in die
Und was den Änderungsantrag der CDU betrifft: Was ist mit straffälligen ausreisepflichtigen Islamistinnen? Sollen sie auch hierbleiben? Zumal, wenn Personen aus religiöspolitischen Gründen einen Asylgrund haben – das ist doch Konsens –, erhalten sie Asyl oder einen Schutzstatus. In diesen Fällen kommt es erst gar nicht zur
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, der Vorwurf an die regierungstragenden Parteien, dass wir hier in einem, sage ich einmal, ideologiegetriebenen System wären, dass wir uns zwanghaft an jeden Flüchtling ketten und den vor
Ich fange mit dem grundsätzlichen Anliegen an. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die maximale Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Gelten soll die verlängerte Frist für Menschen in laufenden Asylverfahren und für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren
Das passiert im Übrigen auch vielfach. Im vergangenen Jahr wurde ungefähr ein Drittel aller
Und selbst die EU-Migrationsagenda empfiehlt Maßnahmen zur verstärkten
Werfen wir einmal einen Blick auf die
Zuständig für Rückführungen sind grundsätzlich die Bundesländer. Es liegt auf der Hand, dass dafür in der Regel Vollzugsbeamte notwendig sind. Diese Vollzugsbeamten werden nicht selten außerhalb ihres Bundeslandes tätig, zum Beispiel wenn sie den Ausländer zum Flughafen in einem anderen Bundesland oder zur Passbeschaffung in das Generalkonsulat des Heimatlands begleiten. In Bayern übernehmen diese Aufgaben ausschließlich Polizeivollzugsbeamte. Viele Bundesländer setzen aufgrund einer anderen Verwaltungsstruktur aber nicht Polizisten, sondern Verwaltungsvollzugspersonal ein. Für Polizeibeamte gibt es gesetzliche Befugnisse für die Tätigkeit in einem anderen Bundesland. Da ist es kein Problem, wenn die auch in einem anderen Bundesland tätig werden. Für Verwaltungsvollzugsbeamte fehlen solche Regeln. Das bedeutet, die Bediensteten verlieren an der Landesgrenze ihre Befugnisse und müssen derzeit zwingend von Polizeibeamten der bayerischen Polizei oder des jeweiligen Landes begleitet werden. Wenn aus einem solchen Bundesland normale Verwaltungsvollzugsbeamte jemanden zur
Durch die Entlastung der jeweils für die
Mein Resümee: Die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird durch den Staatsvertrag optimiert, und zugleich wird Rechtsklarheit für den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören, geschaffen. Damit geht auch eine Entlastung der jeweils für die
Das Ziel des Staatsvertrages ist es, eine Entlastung der Landespolizei zu erreichen. Dieses Ziel ist natürlich richtig. Es handelt sich hierbei schlicht um eine Maßnahme, die die Polizei entlastet. Es geht nicht um inhaltliche politische Fragen in Bezug auf
Ich habe mich auch gefragt, ob Bayern wie etwa Berlin oder das Saarland nach Artikel 2 Absatz 6 eine Unterrichtungspflicht einführen sollte. In diesem Fall müsste jedes Mal eine Meldung erfolgen, wenn ein Verwaltungsmitarbeiter eines anderen Bundeslandes eine
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zur Klarstellung, worüber wir heute hier an dieser Stelle reden, noch einmal auf Artikel 30 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes hinweisen, in dem es heißt: "Die
Das, was jetzt erweitert wird, ist eine andere Sache, weil es diese Regelung, die ich eben vorgetragen habe, in anderen Bundesländern so nicht gibt und dort nichtpolizeiliche Verwaltungsvollstreckungsbeamte solche Zwangsmaßnahmen zur
Ich erinnere Sie an die
„Diese Politik wird die Entrechtung und das Leid an den Außengrenzen eskalieren. Sie macht die Ausgrenzung von Geflüchteten in Deutschland und deren Inhaftierung und
„Die Folgen dieser aktiv betriebenen und geduldeten Herabsetzung von Menschen zeigen sich ebenso in der permanenten ‚Auslagerung‘ und
Noch knapp 14 200 Menschen leben aktuell in Berlin mit einer Duldung, die sogenannten „Altfälle“. Wer geduldet ist, ist im Prinzip ausreisepflichtig, die
(Roberto Kuhnert, AfD: Aber nur auf Asyl! – Carsten Hütter, AfD: Und wir haben ein Recht auf
Ich gebe Ihnen jetzt auf das Debattenthema gern recht. Mit jeder