Search Tips

Hover over one of the states on the map to see the exact number of matches in the respective state

matches
Link copied

Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus? Wissen Sie, was der Datenfundus dieser Rechtsextremismus-Forschungs stelle ist? Es ist das private Archiv eines gewissen Herrn Nä gele, der 2 500 Akten gesammelt hat. Ich weiß nicht, wer da aufgeführt ist. Der Datenschutz gibt ja nichts her.

Link copied

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/773. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/ 773 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/773 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz, Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion.

Link copied

Als Erstes ist die Digitalisierung zu nennen. Ihre Kernfragen nehmen in der Novelle einen breiten Raum ein: die Zulassung und Installation von digitalen Lehr- und Lernprogrammen sowie deren Gleichstellung mit Schulbüchern, das Zusammenwirken von Land und Schulträgern bei der Digitalisierung der Schule, die Anpassung der Regelungen zur Lernmittelfreiheit an die Digitalisierung, die Aufgabenstellung der Medienzentren im Kontext der Digitalisierung oder, aufgrund der positiven Erfahrungen, die wir in der Pandemie notgedrungen damit machen mussten, die Einführung der elektronischen Form als optionale Regelform für eine Reihe von Konferenzen und Sitzungen. Natürlich gehört dazu auch die Angleichung der Datenschutz- und Datenverarbeitungsregeln zum einen an die Notwendigkeiten der Digitalisierung und zum anderen an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

Link copied

Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich will deut lich betonen: Datenschutz darf nie Selbstzweck sein. Er muss sich an übergeordneten Interessen orientieren. Auch der Da tenschutz muss sich gegebenenfalls einer Interessenabwägung stellen. Und auch beim Datenschutz darf gelegentlich die Fra ge der Kostenentwicklung gestellt werden. Darauf hat Kolle ge Hentschel bereits hingewiesen.

Link copied

Dabei zeigt beispielsweise die zukunftweisende Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz, vor welchen Heraus forderungen wir im Datenschutz stehen. Wenn wir etwa per sonenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen wollen, reicht es eben nicht, Nutzer davon abzuhalten. Dank künstlicher Intelligenz können neugierige, aber auch bösarti ge Nutzer auf diese Daten zugreifen, ohne selbst die Berech tigung hierfür zu haben. Wenn sich die KI diese Rechte an maßt, können auch die Nutzer der künstlichen Intelligenz auf diese Rechte zurückgreifen. Künstliche Intelligenz macht al so den Datenschutz noch bedeutsamer, aber eben auch kom plexer.

Link copied

Was einerseits als Qualitätsmerkmal gilt, sorgt andererseits für Verdruss. Gerade kleine und mittlere Unternehmen – von den ehrenamtlich getragenen Vereinen ganz zu schweigen – tun sich noch immer mit der Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung schwer. Noch viel zu häufig hören und le sen wir, dass ein überbordender Datenschutz Innovationen ausbremst und Wirtschaftskraft schmälert. Diesen Widerspruch aufzulösen, einerseits die Hindernisse für Innovationen abzu bauen, andererseits den pragmatischen Datenschutz, der un seren Daten- und Digitalstandort stärkt, in einen harmonischen Ausgleich zu bringen, sehen wir als eine der wichtigen Auf gaben des oder der Landesdatenschutzbeauftragten.

Link copied

Der Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kommt gegenüber dem letzten Haus halt mit drei Stellen weniger aus. Angesichts der üppigen „Wünsch dir was“-Mentalität, die sonst bei den Haushaltsplä nen vieler Ministerien vorherrscht, ist dieser Umstand bemer kenswert. Vielleicht liegt das einfach daran, dass der Landes beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kein Minister mit entsprechender Durchsetzungskraft im Ka binett ist, der nach dem Motto agieren kann: Stimmst du mei nen Stellenaufwüchsen zu, stimme ich deinen Stellenmehrun gen zu.

Link copied

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/817. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/817 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/817 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-, die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion.

Link copied

Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage eben auch ganz konkret, ob Ihr Vorschlag, beispielsweise Ehrenamtliche von Geldbußen im Datenschutz zu befreien, nicht europarechtswidrig ist. Da bitte ich, auch darauf zu achten, dass, wenn wir hier Vorschläge machen, diese eben nicht nur zwar in Summe hier demonstrieren, dass in irgendeiner Art und Weise einem etwas wichtig ist – in dem Fall der CDU das Ehrenamt –, sondern wir müssen schon darauf achten, dass die Dinge, die hier vorgeschlagen werden, auch tatsächlich rechtlich normiert werden können, denn die Befreiung von öffentlichen Stellen basiert auf Artikel 83 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung und das gilt eben nicht für ehrenamtliche Stellen. Aber

Link copied

Das wollen wir ändern. Das ist Grundlage dieses Gesetzes. Das wird nun anders. Mit einem eigenständigen - ich betone „eigenständigen“ - Gesetz zum Datenschutz im Schulwesen schaffen wir endlich Klarheit, Rechtssicherheit und auch Handlungssicherheit in unterschiedlichen Bereichen. Nach Bremen ist das Saarland damit das zweite Bundesland, das den Datenschutz im Schulwesen in einem eigenständigen Gesetz regelt. Man kann daher mit Fug und Recht be

Link copied

Ich habe es schon einige Male gesagt, ich war 45 Jahre Lehrer, in denen war der Daten schutz eine Selbstverständlichkeit. Der Datenschutz war eine Selbstverständlichkeit. Natürlich bin ich nicht nach Hause gegangen und habe selbst meiner Frau nicht erzählt, was dieses oder jene Kind morgens angestellt hat oder was der Kollege gemeint hat und so weiter. Nein, ich habe in der ganzen Zeit meiner Berufstätigkeit diesen Datenschutz wirklich sehr ernst genommen, vielleicht sogar übertrieben ernst genommen. Ich habe ihn aber mindestens sehr ernst genommen.

Link copied

Als ich das letzte Mal hier ans Redner/-innenpult gegangen bin, um einen Antrag meiner Fraktion zum Thema Datenschutz einzubringen – damals ging es um die Bestandsdatenauskunft –, ist ein relativ großer Teil der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen aufgestanden und hat den Raum verlassen. Das hat bei mir den Eindruck hinterlassen, dass eine ganze Reihe von Kolleg/-innen die Bedeutung des Themas Datenschutz unterschätzt. Und bevor ich näher auf den Inhalt unseres Antrages eingehe, erlaube ich es mir diesmal daher, heute erst mal ein paar Worte dazu zu verlieren, warum der Schutz unserer persönlichen Daten so wichtig ist.

Link copied

Und viel wesentlicher war, wir mussten diese Struktur hinterher das Innenministerium in Brüssel notifizieren lassen. Denen, die diese Datenschutz-Grundverordnung gemacht haben, mussten wir also unsere Behördenstruktur vorlegen, und die mussten sagen, geht so oder geht nicht so. Jetzt dürfen Sie dreimal raten, was sie gesagt haben. Die haben gesagt, wir notifizieren. Die Institution, die diese Datenschutz-Grundverordnung macht und verantwortet, hat uns also signalisiert, eure jetzige Struktur ist ausreichend unabhängig. Deswegen weise ich ganz ausdrücklich die Suggestivbotschaft dieser Ziffer 1 bei Ihnen zurück. Es ist nicht so, dass der Datenschutzbeauftragte hier nicht hinreichend unabhängig sei, sondern ganz im Gegenteil, die Kommission hat uns notifiziert.

Link copied

Lieber Kollege da Cunha, mir wurde heute Morgen in der Debatte von Herrn Noetzel Publicity vorgeworfen, weil ich den Antrag zum Datenschutz „Grundrecht auf Datenschutz gewährleisten – Datenschutzaufsicht stärken“ nicht im Innenausschuss gestellt hätte, wo er hingehören würde. Der Innenausschuss tagt nicht öffentlich – nur mal so. Und dann habe ich halt geantwortet, natürlich mache ich hier Publicity, ja, weil das die Mittel der Opposition sind. Das Mittel der Opposition ist die Öffentlichkeit, ist es, solche Anträge im Plenum zu stellen, und unser Mittel ist es, die Fehler der Regierung im Plenum öffentlich zu thematisieren. Und wenn Sie auf politische Auseinandersetzungen mit persönlicher Gekränktheit reagieren, finde ich das unprofessionell.

Link copied

Das Jahr 2020 war ein besonderes Jahr – auch für den Datenschutz. Nicht nur die Datenschutz-Grundverordnung beschäftigte uns weiter, sondern es kam auch die neue Herausforderung der Corona-Pandemie. In der Einleitung zum Tätigkeitsbericht habe ich geschrieben: „Es war das Jahr, in dem das analoge Leben ausgebremst wurde und das digitale rasant an Fahrt aufnahm.“

Link copied

Zuerst zur Datenschutz-Grundverordnung. Sie ist im Berichtszeitraum mittlerweile das dritte Jahr in Geltung und im Bewusstsein. Das zeigt die stetig steigende Zahl an Meldungen zu Datenschutzverstößen, die mit der Verordnung neu verpflichtend geworden sind. 2020 waren es 635 Meldungen, 185 mehr als 2019. Auch unsere Umfrage bei den sächsischen Kommunen macht deutlich, wie viel schon erreicht worden ist und wo noch Lücken sind. Die Aufregung der ersten Monate hat sich gelegt, die Datenschutz-Grundverordnung ist im Alltag der Behörden und Unternehmen angekommen.

Link copied

Lieber Herr Schurig, wenn wir uns Datenschutz als Schiff vorstellen, dann als eines, das immer gegen den Strom von Begehrlichkeiten und Befindlichkeiten schwimmen muss und dem ein großer Wind entgegenbläst. Als Kapitän dieses Schiffs in Sachsen haben Sie immer Kurs gehalten, um vorwärts zu kommen. Sie haben mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Klugheit und Gelassenheit alle Untiefen umschifft und Ihr Ziel immer im Blick behalten. Sie haben den Datenschutz in Sachsen in den letzten Jahren maßgeblich geprägt und maßgeblich vorangebracht. Wir sind Ihnen zu tiefstem Dank verpflichtet. Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!

Link copied

Der Datenschutz hat in der Pandemie auch vielfach ganz praktische Relevanz, zum Beispiel bei Impf- und Genesungsnachweisen, bei Mobilitätskontrollen und Nachverfolgungen, bei der Corona-Warn-App und anderen Anwendungen. Dies alles waren Herausforderungen für den Datenschutz in Sachsen, aber im Grunde auch für alle europäischen Datenschutzbehörden. Besonders problematisch – das kennen wir auch aus anderen Themenbereichen –: Es fehlen nach wie vor Konzepte zur Informationssicherheit bei Datenverarbeitungen in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union.

Link copied

Datenschutzes in Sachsen. So bereiteten Sie im Hinblick auf das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 zusammen mit Staatsregierung und Parlament die Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung vor. An diesem Datum trat auch das sächsische Datenschutz-Durchführungsgesetz in Kraft, dem eine intensive Gesetzgebung vorausging. Dazu zählte auch der Aufbau einer eigenständigen, selbstständigen obersten Staatsbehörde, eben dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, in organisatorischer Hinsicht, aber auch mit einem eigenen Einzelplan im sächsischen Haushalt.

Link copied

Der Landtag hat in seiner 128. Sitzung am 2. Februar 2024 Herrn Tino Melzer als Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Der Beschluss wurde als Drucksache 7/9511 ausgefertigt und veröffentlicht. Ich habe Herrn Melzer am 1. März 2024 für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für den Datenschutz ernannt und ihm dazu die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Im Anschluss an seine Ernennung hat Herr Melzer von mir als Präsidentin des Landtags den in § 3 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes vorgeschriebenen Eid geleistet. Um die Amtseinführung abzuschließen, ist Herr Melzer gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes zu verpflichten. Dazu bitte ich Herrn Melzer nach vorn zu treten und die weiteren anwesenden Personen bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Link copied

Meine Damen und Herren, Grundrecht auf Datenschutz ist klar, aber Sie machen das zu einem Supergrundrecht. Und was bedeutet das? Das bedeutet doch nichts anderes, als dass Datenschutz tatsächlich zum Täterschutz wird und nicht zum Opferschutz. Sie werden das sicherlich als die Befreiung schlechthin bejubeln, aber Kriminelle, Verbrecher und Straftäter bejubeln das gleich mit.

Link copied

Sie haben den Bereich Bildung dargestellt, so zum Beispiel den Datenschutz in Kitas und die Wichtigkeit, Datenschutz schon frühzeitig in Kitas zu vermitteln. Es gab in Ihrem Bericht aus dem Bereich Wohnen das Beispiel von einem Vermieter, der Chipkarten eingeführt hat, um als Schlüsselersatz zu dienen, mit denen letztendlich Bewegungsprofile erstellt werden können. Last but not least berichten Sie uns in eigentlich jedem Datenschutzbericht über Adresshandel oder E-Mails, die jeder kennt, die von irgendeiner Zeitung kommen, die er schon lange gekündigt hat, wo ein großer, freundlicher Willkommensgruß ist, ob man nicht mal wieder dorthin zurückkehren möchte – alles datenschutzrelevante Fragen.

Link copied

Ich glaube, das ist eine kleinteilige Arbeit, das erleben wir im Ausschuss, wo ich feststelle, dass wir das gemeinsame Interesse haben, z. B. diskutieren wir darüber, ob man Datenschutz gegen Bildung abwägen kann, wie der Kollege Kohlmeier das gerade gesagt hat. Ich glaube, das ist prinzipiell falsch. Wenn man Datenschutz als das begreift, was es ist, nämlich ein ständig zu betrachtendes, notwendiges – nicht Übel, sondern Gut –, das auch in der Exekutive ständig beteiligt ist, dann haben wir nachher auch keine Probleme bei der Umsetzung.

Link copied

Sprechen wir über Datenschutz und überlegen uns, was das eigentlich bedeutet. Das ist eben kein Hemmschuh von Innovation, das ist die zweite Seite der gleichen Medaille. Datenschutz und Informationsfreiheit ist ein Gut aller Berlinerinnen und Berliner, und das müssen wir von klein auf auch in Schulen unterrichten. Wer auf die Seite www.data-kids.de schaut, sieht, wie Sie das wirklich auf sehr schöne, sehr sympathische und doch auf sehr informative Art und Weise rübergebracht haben. Das wäre vielleicht für den einen oder anderen, der kein Interesse hat, heute hier teilzunehmen, ein ganz guter Einstieg ins Thema. Dass man mal begreift, wer meine Daten beschützt, was alles Daten sind und warum die auch zu schützen sind.

Link copied

Keine Digitalisierung ohne Datenschutz, keine Effizienzsteigerung in unserer Verwaltung. Da müssen wir schauen, wo wir stehen, was das bewirken kann, wenn wir den Datenschutz ernst nehmen, wenn wir frühzeitig beteiligen und damit nachher auch weniger Probleme haben, weil es hier nicht darum geht, der Datenschutzbeauftragten zu sagen: Drücke mal beide Augen zu, sage mal nichts! – Das darf Sie nicht. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung, die es gilt einzuhalten, und die kann man auch einhalten, wenn man vernünftig plant.

Link copied

Wenn man dem Coronahorrorjahr 2020 überhaupt etwas Positives abgewinnen kann, dann ist das der längst überfällige Schub für die Digitalisierung. Wir haben uns gefreut, welche Kreativität und auch Einsicht in das Notwendige freigesetzt wurden. Auf der anderen Seite bedeutet die Zunahme von Digitalisierungsprozessen denklogisch auch die Zunahme von zu lösenden Datenschutzfragen. Ich habe mich vor diesem Spannungsverhältnis sehr über Ihre Ausführungen in Ihrem aktuellen Bericht zur Corona-Warn-App gefreut. Sie haben die App als ein positives Beispiel für, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, „Datenschutz durch Technikgestaltung“ hervorgehoben. Ich teile diese Einschätzung ausdrücklich. Sowohl der Erarbeitungsprozess dieser App als auch ihr technisches Design sind ein Paradebeispiel für Datenschutz by Design. Die Datenschutzbehörden wurden aus meiner Sicht rechtzeitig und auf Augenhöhe frühzeitig eingebunden. Dieser Prozess hat gezeigt, dass es auch in kürzester Zeit möglich ist, zuerst eine technische Lösung für ein Problem zu definieren, und dann mit den Datenschützern gemeinsam dafür ein Produkt zu entwickeln oder zu finden. Die Corona-Warn-App ist die Chiffre dafür, dass das Datenschutzrecht eben kein Verhinderungsrecht ist – oder Hemmschuh, wie Kollege Stettner gesagt hat –, sondern Teil von sinnvollen Lösungen sein muss und auch sein kann.

Link copied

Ich stelle also wiederholt fest: Der Riecher für Datenschutz ist bei der Berliner Polizei genauso schlecht wie der aktuelle Torriecher des Sturms von Hertha BSC. Beides muss dringend besser werden, denn Blau-Weiß gehört beim Datenschutz und beim Fußball, wie ich finde, in die Bundesliga und nicht in die Zweite Liga.

Link copied

Beispiele gibt es für andere Verwaltungen. So hat uns die Gesundheitsverwaltung im Ausschuss erklärt, dass sie eigentlich niemanden hat, der die Kompetenz hat, die Aufsicht über die Charité in Sachen Datenschutz sicherzustellen. Wir haben Richterinnen und Richter gehört, die geglaubt haben, ihre verfassungsrechtliche Unabhängigkeit schützt vor Hackerangriffen. Die BVG hat in ihrem Größenwahn gedacht, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu verklagen. Was zeigt uns das? – Datenschutz geht uns alle etwas an. Er tut auch nicht weh.

Link copied

Als dritten Kritikpunkt nennt die FDP Verzögerungen der Entwicklung. Sie sprechen von 19 Jahren. Ein Punkt geht wiederum auf Ihr Konto. Wie ich bereits ausgeführt habe: Wer erhöhte Anforderungen an Kontrolle und Datenschutz stellt und mit den ohnehin hohen gesetzlichen Vorgaben in Bayern immer noch nicht einverstanden ist, wer also striktere Maßnahmen fordert, braucht natürlich mehr Zeit. Sie waren es, die eben mehr Datenschutz und mehr Kontrollfunktionen im bayerischen Schulsystem gefordert haben. Daraus resultiert natürlich ein deutlich höherer Aufwand.

Link copied

Kommen wir zur Schuldatenverordnung: Unsere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisierte im Abschnitt 5.4 ihres Berichtes zu Recht die ausstehende Schuldatenverordnung. Der Senat reagierte sinngemäß mit einer saloppen Stellungnahme, dass die Coronapandemie zu Verzögerungen geführt habe und dass weiter daran gearbeitet werde. – Ich erinnere noch mal kurz daran: Wir reden hier über einen Bericht über das Jahr 2019, da hat noch kein Mensch von Corona gesprochen. Im Übrigen wurden im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz schon mehrfach Hilferufe seitens der Datenschutzbehörde geäußert. Es wurden ihrerseits Formulierungshilfen für die ausstehende Schuldatenverordnung sowie Hinweise zu erforderlichen Änderungen im Schulgesetz gegeben, denn auch das muss ja angepasst werden.

Link copied

Wie stellen wir uns das denn vor, wenn die Kinder mit den Bussen von der Schule zur Impfung gefahren werden? Wie verhält sich das eigentlich zum Datenschutz? Schließlich weiß doch dann jeder, dass das eine Kind geimpft ist und das andere nicht. Letztens war die Datenschutz-Grundverordnung noch so wichtig. Man durfte nicht einmal ein Gruppenfoto von der Einschulung machen, weil das gegen die Datenschutzrichtlinie verstieß.