Deswegen erwarte ich, dass neben dem Bund, der federführend dafür zuständig ist, auch die Landesregierung alles daransetzt, Sozialbetrug bestmöglich zu verhindern. Es ist völlig klar, dass sich Fälle wie der von „Mr. Cash Money“ nicht wiederholen dürfen. Das würde dem gesellschaftspolitischen Klima sehr schaden und jede Debatte über Migration und Integration vergiften. Das dürfen wir nicht zulassen.
Und in der Flüchtlingspolitik? Auch da kommt nichts Wirksames von der Bundesregierung. Sie ist nicht entschlossen gegen die illegale Migration vorgegangen, und auch die offenen Kosten erstattet sie nicht. Sie lässt Länder und Kommunen ständig hängen.
Wir müssen ankämpfen gegen diese Müdigkeit, gegen die Bequemlichkeit, gegen die Sorglosigkeit, gegen die verführerischen Stimmen, die einflüstern, alles werde nicht so schlimm. Wir müssen auch leider mehr und mehr gegen die Angst ankämpfen. Warum tun wir es, verstehen es als unsere Aufgabe, dieses Ankämpfen gegen Narrative, die uns vorgaukeln, es gebe klare und homogene Antworten auf die Fragen zu Staatsaufgaben, Führungsverhalten, Gesellschaft, Migration, Freiheit und Ordnung, dem Zusammenleben oder dem Rollenverständnis zwischen den Geschlechtern und vielen anderen Dingen?
Damit setzen wir die Istanbul-Konvention konsequent um. Der Landesaktionsplan verfolgt einen umfassenden Ansatz und umfasst die Handlungsfelder Prävention, Schutz, Unterstützung und Gesundheit, Polizei, Strafverfolgung und Justiz, Migration und Asyl sowie Daten und Forschung.
„Die [irreguläre Migration] muss wirksam und nachhaltig begrenzt werden. Hier stehen Bund und Länder weiter gemeinsam in der Pflicht.“
Gut! Wenn das schon lange ist: Was hat denn der Senat seit seinem Amtsantritt im April des letzten Jahres ganz konkret unternommen, um irreguläre, also illegale, Migration nach Berlin zu verhindern?
Kolleginnen und Kollegen, uns geht es hier nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Urteil, sondern vielmehr um die allesamt nicht entscheidungstragenden, 16-seitigen Ausführungen des Richters H. zum Themenkomplex der Migration. Laut Bundesverfassungsgericht lassen die Äußerungen
es dem genannten Urteil gleichsam auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält.
Damit hält er, der Richter, die Wahlplakataussage der verfassungswidrigen NPD „Migration tötet“ für empirisch belegt und richtig. Kolleginnen und Kollegen, das ist ungeheuerlich.
Wissen Sie, es geht um die Kernaussage „Migration tötet“. Wenn Sie sich die Urteilsbegründung einmal anschauen und die historischen Vergleiche sehen, dann ist das nicht nur krude, das ist zum Teil menschenverachtend. Wir wollen, dass wir zu einem Richter uneingeschränkt Vertrauen haben können, dass er zur Verfassung steht. Das sehen wir in diesem Fall nicht mehr gegeben. Deswegen ist dieser Fall von besonderer Bedeutung, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit großer Konsequenz arbeiten wir an der Umsetzung der Maßnahmen unseres Sicherheitspakets bei uns in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören auch zahlreiche Maßnahmen aus dem Bereich der Migration, die Einrichtung von drei zusätzlichen Asylkammern, um Asylverfahren schneller durchzuführen, die Planung einer weiteren Abschiebehaftanstalt.
Als Lösung schlägt die FDP hier mehr Migration vor. Sie will Künstliche Intelligenz nutzen, um die Berufsanerkennung für Fachkräfte aus dem Ausland zu erleichtern. Ja, das kann man machen. Aber was man auch hätte machen können, liebe FDP, und was Sie insbesondere hätten machen können, während Sie
Doch Friedrich Merz’ Ziel ist, wie sich nur wenig später zeigen wird, schon zu diesem Zeitpunkt gar nicht die Umsetzung dieser so richtigen Maßnahme, sondern einzig, das Thema „Migration“ zum Wahlkampfthema gegen die Ampel zu machen. Denn zum Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrags war Friedrich Merz klar: Es gibt dafür keine Mehrheit. Die hatte ja noch die Ampel.
Wir haben im Kern die Äußerung, „Migration tötet“ sei eine empirisch beweisbare Tatsache, und weitere sehr verstörende Zitate aus der Begründung des Urteils dieses Richters bereits im Dezember 2019 in einer Kleinen Anfrage an die Justizministerin erwähnt und um Kommentare gebeten. Darauf hat sie geantwortet, und alle in diesem Haus, die sich mit den Vorgängen und den Antworten auf Kleine Anfragen beschäftigen, konnten das seit gut zwei Jahren, seit Januar 2020, wissen. Die Justizministerin, Frau KühneHörmann, antwortete damals knapp, dass ihr als Vertreterin der Exekutive, also der zweiten Gewalt, eine Überprüfung oder Kommentierung von Gerichtsentscheidungen nicht zustehe. Aber, meine Damen und Herren, als erste Gewalt, als das Parlament, haben wir hierzu nicht nur das Recht, sondern nach der Hessischen Verfassung auch die Pflicht.
Doch dieser vorliegende Antrag ist kein Teil dieser Lösung. Er ist im Grunde nur ein populistischer Versuch, aus den Diskussionen im Bund politisches Kalkül zu gewinnen. Ich sage Ihnen: Allein mit einfachen Antworten werden wir diese Herausforderungen, nämlich die Steuerung von Migration, nicht lösen können.
Drittens möchte ich Ihnen sagen: Es ist irreführend, den Eindruck zu erwecken, dass allein Zurückweisungen an den Grenzen die Lösung wären. Migration lässt sich nicht durch das Schließen einer einzelnen Tür steuern. Was wir brauchen, ist eine kluge Steuerung der Zuwanderung und dazu gehören aus unserer Sicht schnelle, effiziente Asylverfahren, eine klare Unterscheidung zwischen schutzbedürftigen Menschen und denen, die kein Bleiberecht haben, keine Zuteilung von Personen ohne Bleiberecht oder geringer Bleibeperspektive auf die Kommunen, konsequente Rückführungen, wenn sie rechtlich geboten und praktisch möglich sind, und vor allem mehr und nicht weniger internationale Zusammenarbeit.
Die Frage nach Steuerung von Migration, mithin auch die Frage nach Grenzkontrollen und ähnlichen Dingen – die in ihrer Komplexität in Ihrer politischen Auseinandersetzung mit der Frage überhaupt nicht stattfinden – obliegen dem Bund und ehrlicherweise einer Diskussion, die mehr sein muss als ein kleines Wahlkampfmanöver zu späterer Stunde kurz vor dem vierten Advent.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als FDP haben x-mal und in etlichen Anträgen ganz entschieden die schnelle und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen gefordert. Die Vorteile sind für uns eindeutig: mehr Steuerung bei der Migration, mehr Kontrolle, weniger Pullfaktoren, weniger Fehlanreize für Schlepper, eine einheitliche Regelung mit weniger Bürokratie.
Das Ganze ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen. Wir als FDP fordern eine klare Linie, eine Beteiligung des Parlaments und vor allen Dingen keine Ausnahmen, keine Opt-outs. Die Anhörung hat übrigens gezeigt, dass das kein sonderlicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist. Ansonsten droht nämlich der Flickenteppich. Das wäre kontraproduktiv, wenn es darum geht, irreguläre Migration zu begrenzen, Anreize für Schlepper zu verringern und weniger Bürokratie zu erreichen.
CDU und GRÜNE müssen sich hier endlich ihrer Verantwortung stellen und klare Regeln bei der Migration schaffen, anstatt unsere Kommunen mit ideologischen Kompromissen im Regen stehen zu lassen.
überweisung ihre Schlepper bezahlen und so für noch mehr illegale Migration nach Deutschland sorgen.
Die Zeiten, in denen wir leben, stellen – das erleben auch Sie – große Herausforderungen für die Demokratie dar. Wir befinden uns mitten in einer Phase, die durch eine Vielzahl von Krisen geprägt ist – von der Gesundheitskrise 2020 mit der Coronapandemie, über die geopolitischen Krisen, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten bis hin zur Energie- und Klimakrise. Inflation, geopolitische Konflikte, Umwelt, Klimaschutz, Migration, Integration sind nur einige Stichworte, die ich hier erwähnen möchte.
Doch es ist nicht nur die materielle oder die emotionale Ebene, die belastet ist. Die Krisen wirken sich oft auch auf unser gesellschaftliches Miteinander aus. Unterschiedliche Meinungen zu Themen wie „Krieg und Frieden“, „Migration“ oder „Klimaschutz“ spalten Familien und Freundeskreise.
Auch auf Nachfragen meiner Fraktion hat Ministerin Paul keine Auskunft zu einer Evaluation dieses Gesetzes oder zu Bestrebungen für eine Neufassung des Ausführungsgesetzes gegeben. Das zeigt, wie sich Schwarz-Grün klammheimlich vom Asyl-Stufenplan verabschieden will. Das halten wir für einen großen Fehler und für einen Bärendienst für die Akzeptanz von Migration. Deshalb bringen wir heute einen eigenen Gesetzentwurf ein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Freundinnen und Freunde der demokratischen Fraktionen! Der FDP kann es mal wieder nicht schnell genug gehen. Ich muss Ihnen aber sagen: Ihre Forderung findet sich in fast demselben Wortlaut im Maßnahmenpaket vom 11.09.2024 unter Punkt 2 der landespolitischen Maßnahmen von „Säule II: Migration“ mit dem Titel „Ausschöpfen der Regelung des § 47 Abs. 1a AsylG zur Entlastung der Kommunen (unbefristete Wohnverpflichtung für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern)“ wieder. So weit, so geklärt.
Wir machen uns konsequent daran, das Landessystem weiter auszubauen, unsere Zusage zu halten und dementsprechend die Kommunen an der Stelle auch zu entlasten. Ja, es ist wichtig, bei Migration, Integration und Steuerung unterschiedliche Bausteine und Stellschrauben zu drehen, weil es de facto natürlich Herausforderungen gibt, insbesondere in den Kommunen. Diese leisten bei der Aufnahme, bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten Herausragendes, stehen aber eben auch unter erheblichem Druck. Daher ist es auch die Aufgabe des Landes, die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten.
Mit dem Maßnahmenpaket nach dem schrecklichen Anschlag von Solingen haben wir zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“ auf den Weg gebracht. Dazu zählt, dass wir jetzt auch die Möglichkeit des § 47 Abs. 1a Asylgesetz ausschöpfen.
Fest steht aber auch: Bei der Migration, der Integration, aber auch beim Rückkehrmanagement sind die Länder auf eine gute Kooperation mit dem Bund angewiesen. Der Bund bleibt hier auch weiterhin gefor
Ich hoffe, dass wir das im Sinne einer Verbesserung der Steuerung von Migration, aber auch und gerade von Integrations- und Teilhabeprozessen in Nordrhein-Westfalen weiter gemeinsam tun werden.
„Deutschland braucht eine Wende in der Migrationspolitik. Das hat nicht zuletzt der Anschlag in Solingen gezeigt. In Deutschland wurden in den letzten zehn Jahren nahezu 2,8 Millionen Asylerstanträge gestellt. Darüber hinaus wurden seit 2022 rund 1,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine hierzulande aufgenommen, das entspricht mehr als einem Viertel aller aus diesem Land nach Europa geflohenen Menschen. Die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen ist damit erschöpft. Eine strikte Begrenzung der irregulären Migration ist dringend erforderlich.“