Ich möchte mich aber ganz gern noch mal an die Fraktion der Linken wenden. Herr Schaft, Sie haben gestern im Rahmen der Regierungserklärung gesagt, Sie würden unsere AfD-Anträge durchaus lesen und dann nach dem Inhalt auch entscheiden, fänden die nur nicht gut. Nun ist es aber jetzt so, dass es bei unserem Änderungsantrag nicht wirklich um den Inhalt des Antrags geht, denn die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses ist ja nun mal ein Minderheitenrecht und niemand kann uns dieses Recht nehmen, sondern es geht bei der Frage dieses Untersuchungsausschusses schlicht darum, ob alle Fraktionen gemeinsam in einem Untersuchungsausschuss über Corona reden oder ob alle Fraktionen gemeinsam in zwei Ausschüssen darüber reden.
Auch in Richtung der SPD-Fraktion möchte ich noch mal sagen: Wir haben in der Vergangenheit an einigen Stellen darüber diskutiert, dass Sie argumentiert haben, Sie sind eine sehr kleine Fraktion und mit den Arbeitsabläufen muss man da eine gewisse Rücksicht nehmen. Auch Ihnen kann ich nur sagen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der parlamentarische Ablauf vernünftig sein soll, dann kann ich Ihnen nur sagen, entweder stimmen Sie unserem Antrag zu oder Sie enthalten sich wenigstens, damit der Weg freigemacht wird für eine vernünftige parlamentarische Arbeit.
Herr Schard, Sie haben ein wenig ausgeführt zu den inhaltlichen Unterschieden zwischen uns, das will ich Ihnen auch gern zugestehen. Ich muss sagen, ich habe auch ein wenig den Kopf schütteln müssen, als Sie ausgeführt haben und wieder das Argument mit den Särgen gebracht haben. Ich weiß nicht, ob Sie in Ihrer Bekanntschaft Bestatter haben, aber ein normaler Bestatter kann Ihnen vielleicht mal erklären, dass in Italien beispielsweise die Bestattung in Krematorien oder durch Kremieren nicht unbedingt an der Tagesordnung ist. Und selbstverständlich ist es dann so, wenn eine Regierung kommt und sagt, dass jetzt plötzlich alle kremiert werden müssen, dann stapeln sich die Särge. Aber ich finde es nicht gut, das als Argument zu instrumentalisieren, den Menschen weiterhin Angst einzujagen.
Dann würde ich ganz gern mit Blick auf die letzte Debatte noch ein paar Worte zu Frau Dr. Urban sagen, die leider gerade nicht anwesend ist. Aber sie hat ein wenig das auch vorgebracht, was Sie gesagt haben, mit dem Schaum vor den Mund. Sie hat mir mehrfach vorgeworfen, ich hätte eine Wutrede gehalten, und das sähe Sie offenbar nicht als gut genug an im Rahmen dieser Debatte. Und ich bin natürlich mal in mich gegangen, ich bin kritikfähig. Ich muss Frau Urban zugestehen, natürlich, sie hat recht, ich bin tatsächlich wütend. Ich persönlich bin wütend, weil mir die Regierung oder die Handelnden in der Regierung etwas genommen haben, was mir keiner zurückgeben kann. Und das ist in meinem Fall mein Mutterschutz. Denn wenn Sie ein neugeborenes Kind zu Hause haben, ein Kindergartenkind, was nicht in den Kindergarten gehen darf und dann drei Schulkinder, deren Schulerfolg maßgeblich dann plötzlich davon abhängt, dass Sie sich damit auseinandersetzen, was die Kinder dann machen, dann haben Sie da ein Problem. Und ich muss sagen, ich fühle mich persönlich, selbstverständlich komme ich damit zurecht, ich komme damit klar und ich kann meine Wut in der Hinsicht auch überwinden, aber ich finde das nicht unberechtigt, diese Wut zu haben, wenn ein Staat einfach hingeht und so massiv in das Leben von Menschen eingreift.
Noch hinzu kommt, ich stehe ja nicht für mich hier, ich stehe für die vielen anderen Menschen da, denen Unrecht geschehen ist. Frau Dr. Urban hat auch in ihrer Rede gesagt, Sie wollen die Spaltung der Gesellschaft überwinden. Ich meine das jetzt nicht polemisch, aber ich glaube, die Bewertung dieser Frage macht einen großen Unterschied, woran man sieht, warum die SPD-Fraktion mit sechs Personen hier sitzt und wir mittlerweile mit 32, weil es nämlich einfach den Menschen nicht darum geht, immer hingehalten zu werden, immer gesagt zu kriegen, das könne man ja irgendwie weglächeln, es gibt auch positive Sachen wie Homeoffice, sondern die wollen eben nicht nur darüber reden, ernst genommen zu werden, die wollen tatsächlich ernst genommen werden.
Und wenn der Innenminister, der jetzt schon wieder den Saal verlassen will offensichtlich, sich hinstellen würde und sagen würde: „Ja, ich verstehe ihre Wut, ich verstehe, dass ich zu tief in die Rechte der Menschen eingegriffen habe; ich teile vielleicht nicht jede Bedenken, aber ich verstehe das und ich habe die und die Fehler gemacht und ich entschuldige mich dafür und ich übernehme die politische Verantwortung“, dann muss ich sagen, das wäre ein Schritt, die Gesellschaft zu befrieden, die Spaltung der Gesellschaft zu beenden.
Dieses Argument, was kommt, was Sie auch gesagt haben, wir würden vorverurteilen: Ich habe natürlich meine Meinung, aber ich verurteile ihn nicht vor. Selbstverständlich, wenn ich im Untersuchungsausschuss sitze, dann stelle ich Fragen, wie ich sie stellen möchte.
Und da gibt es eben gewisse Dinge, die im BSW-Antrag nicht gut formuliert sind bzw. die unsere Sachen auch nicht abdecken. Mir geht es einfach nur darum, diese Fragen stellen zu können. Genauso kann jeder andere Abgeordnete sein Ministerium verteidigen, andere Fragen stellen, Sonstiges. Das ist doch gerade der Sinn eines Untersuchungsausschusses, dass man das aufklärt. Und nur, weil ich mich als Stimme derer
Ich bitte also noch mal: Lassen Sie uns einen Untersuchungsausschuss einrichten und da jeder nach seiner Fasson vernünftig arbeiten. Würde unser Änderungsantrag nun angenommen werden, würden wir da selbstverständlich unseren Untersuchungsausschussantrag zurückziehen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuhörer am Livestream, erneut befassen wir uns im Hohen Haus mit der Aufarbeitung der Coronapandemie und den Maßnahmen zu ihrer Überwindung. Es liegen zwei Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor. Einer ist beantragt von den Abgeordneten des BSW und von Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Nochmals vielen Dank für die Unterstützung! Dieser Antrag, daran möchte ich erinnern, lag zuerst vor. Den anderen hat später die AfD-Fraktion nachgeschoben. Wenn man einen Ausschuss wollte, hätte eigentlich unserer gereicht.
Inzwischen wird Thüringen von einer neuen Koalition regiert. Die erste Lesung war noch zu Zeiten von Rot-Rot-Grün. Ich freue mich sehr, dass die Coronaaufarbeitung auch im Regierungsvertrag der BrombeerKoalition ihren notwendigen Platz gefunden hat. In der ersten Beratung haben alle Fraktionen ihre Sicht ausführlich vorgetragen. Ich möchte deshalb nur die Kernelemente unserer Argumentation an dieser Stelle wiederholen.
Beginnend im Frühjahr 2020 hat die Coronapandemie weltweit die Gesundheitssysteme vor allergrößte Herausforderungen gestellt. Der Staat musste handeln, um die Menschen zu schützen. Dass es aus der AfD auch Stimmen gibt, die öffentlich bezweifeln, dass es sich um eine Pandemie gehandelt habe, kann ich nicht nachvollziehen. Auf der anderen Seite sind in Thüringen die Grundrechte in bis dahin nicht gekannter Weise eingeschränkt worden. Der Freistaat war nicht optimal vorbereitet. Althergebrachte Instrumente haben sich sehr schnell als untauglich erwiesen. Das Land hat Kompetenzen abgegeben, unter anderem an informelle Gremien wie die sogenannte Ministerpräsidentenkonferenz. Es wurden aus ganz unterschiedlichen Gründen Fehler gemacht, nach denen wir suchen müssen. Aus Sicht des BSW ist es deshalb dringend nötig, die Coronapandemie und die Maßnahmen zu ihrer Überwindung detailliert aufzuarbeiten. Es geht uns nicht
um Schuldzuweisungen, es geht nicht um einen Pranger. Es geht um Gerechtigkeit und es geht um ein Bedürfnis nach Frieden in der Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, ich möchte einen Satz von Marie von Ebner-Eschenbach aufgreifen. Sie hat gesagt – ich zitiere –: „Frieden kannst du nur haben, wenn du ihn gibst.“ Wenn aus der AfD nach Handschellen und Gefängnis gerufen wird, dann halten wir das für kontraproduktiv im Sinne des inneren Friedens.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie wirklich, sich da zu mäßigen. Die Spaltung der Gesellschaft muss überwunden und nicht weiter vertieft werden. Da würde ich Sie doch auffordern, sich dort einzubringen.
Wir wollen eine faire Aufarbeitung, vor allem auch deshalb, um bei künftigen Pandemien besser vorbereitet zu sein. Beides, faire Aufarbeitung und die Perspektive in die Zukunft, liegt im Interesse der Menschen in Thüringen.
Wie geht es jetzt weiter? Es gibt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses, der Kollege Hutschenreuther hat sie vorgetragen. Ich danke an der Stelle allen, die versucht haben, beide Ausschüsse zusammenzuführen. Es war richtig, dass wir das gemacht haben. Vielen Dank auch für das Entgegenkommen in Richtung Ihrer Fraktion, beide Anträge an den Justizausschuss zu überweisen und uns dort etwas mehr Zeit zu nehmen.
Nach der intensiven Befassung im Ausschuss und im Anschluss an die Beschlussempfehlung gibt es doch noch eine Möglichkeit, zu einem Ausschuss zu kommen. Die Übernahme des kompletten Antragstextes der AfD in unseren Ursprungsantrag ist keine optimale Lösung, denn es entspricht in Teilen nicht unserer Sicht und nicht unserem qualitativen Anspruch. Frau Muhsal, Sie haben Kritik an unserem, wir haben auch Kritik, aber wir müssen über die Möglichkeit nachdenken, auch im Sinne der sparsamen Verwendung von Steuermitteln.
Deshalb eröffnet sich trotz dieser Defizite eine Option, nämlich dann, wenn die AfD bereit ist, sachlich und konstruktiv im Untersuchungsausschuss des BSW und der Kolleginnen und Kollegen der CDU mitzuarbeiten, unter Einschluss ihres Inhalts, wie es gerade eben von Ihnen dargestellt worden ist. Ich sage aber gleich, eine ausschließliche Rückschau wird es mit uns nicht geben. Wir wollen aufarbeiten und nach vorn blicken. Das Gesundheitssystem muss stärker, muss resilienter werden. Dazu muss dieser Untersuchungsausschuss zwingend beitragen.
Wir werden auch nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen. Wir werden zuerst untersuchen, dann bewerten und dann zu Schlussfolgerungen kommen, genau in dieser Reihenfolge.
Noch eine Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke: Ihren Antrag auf Einsetzung an Enquetekommissionen, den wir in diesem Tagesordnungspunkt mitbehandeln, halten wir nach wie vor für an dieser Stelle verfrüht. Es müssen aus unserer Sicht zunächst die Grundlagen geschaffen werden, die BSW-Fraktion wird dennoch unvoreingenommen prüfen, wie wir weiter mit ihrem Antrag umgehen. Vielen Dank.
Danke schön. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen für TOP 9 a vor. Ich schaue noch mal in die Runde. Das scheint so korrekt zu sein. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das sehe ich nicht. Wie bereits ausgeführt wurde, darf gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes der in einem Minderheitsantrag bezeichneten Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur dann geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstandes gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags.
Mit der Drucksache 8/403 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, mit dem bezogen auf das Minderheitsverlangen Buchstabe b des Einsetzungsantrags um weitere Fragen ergänzt werden soll. Buchstabe B des Einsetzungsantrags unterliegt dem Schutz des § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Mir wurden bislang keine Einwände gegen eine Abstimmung über den Änderungsantrag angezeigt, ich gehe also davon aus, dass wir nun über den Änderungsantrag abstimmen. Das ist so korrekt? Dann stimmen wir nun über den Änderungsantrag der AfD ab. Wer dem zustimmen möchte, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW sowie der CDU. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wird der Feststellung widersprochen, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag eingesetzt ist? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt und ich schließe diesen TOP.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Po
litik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung COVID-19“ Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, DübenSchaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muhsal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/53 -
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/358 -
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/64 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/359 - korrigierte Fassung -
Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wird Frau Abgeordnete Große-Röthig vornehmen, bitte schön.