Zu Frage 4: Es wurden insgesamt 37 Datenträger sichergestellt, welche im Land Thüringen ausgelesen und im Bereich „Interne Ermittlungen“ verfahrensbezogen ausgewertet werden.
Vielen Dank für die Antworten. Es ist selbstverständlich klar, dass Sie keine genaueren Angaben und Daten geben können. Deswegen möchte ich es auch gern allgemein halten. Ich habe jetzt vernommen, dass in Bezug auf meine Frage 3 nach nicht tatverdächtigen Personen ein Beschluss vorlag, der auch vollstreckt wurde. Ich muss Sie daher fragen: Kann die Landesregierung, können Sie erklären, wie es dann zu der Pressemitteilung der Landespolizeidirektion vom 28.11. kommt, dass sich die Durchsuchung ausschließlich gegen Polizeibeamte richtet, die einer Straftat verdächtigt werden, obwohl nicht tatverdächtige Personen dieser Maßnahme dann zugrunde liegen? Das wäre vielleicht erst mal meine erste Frage, ich hätte dann noch eine zweite.
Vielen Dank. Dann könnten Sie in Ihrer Nachreichung vielleicht dann auch meine darauf aufbauende Frage mit anfügen, ob Sie denn die Einschätzung teilen, dass eine solche Maßnahme gegenüber unbeteiligten Dritten, also Nachbarn und dergleichen, und auch die Berichterstattung aufgrund dieser Pressemitteilung der Landespolizeidirektion gegebenenfalls den Eindruck erwecken könnten, dass eine Person, die nicht einer Tat verdächtigt wird, sich illegal verhalten hätte, dass das natürlich für den Leumund nicht unbedingt förderlich ist und wie man das gegebenenfalls aus Sicht der Landesregierung künftig besser machen könnte.
Die vielseitige Verwendung des Konjunktivs in Ihrer Frage deutet ja schon darauf hin, dass da viel Spekulation mit drin ist.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein, erst mal, dass er den Konjunktiv korrekt anwenden kann!)
Der enthaltene Konjunktiv in Ihrer Frage legt nahe, dass wir das auch noch mal schriftlich beantworten.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Rückfragen. Dann schließe ich im Indikativ diesen Tagesordnungspunkt.
men der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“ Antrag der Abgeordneten Dr. Augsten, Behrendt, Herzog, Hoffmeister, Hupach, Hutschenreuther, Kästner, Kobelt, Kummer, Küntzel, Quasebarth, Schütz, Wirsing, Dr. Wogawa und Wolf der Fraktion des BSW sowie der Abgeordneten Bühl, Malsch, Meißner und Prof. Dr. Voigt der Fraktion der CDU - Drucksache 8/47 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/357 - korrigierte Fassung - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/403 -
Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wird bei Herrn Abgeordneten Hutschenreuther liegen.
Als Hinweise: Bei dem Antrag handelt es sich in den Buchstaben A und B um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 19 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt, erreicht.
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags. Buchstabe C ist vom Minderheitsrecht nicht erfasst und kann geändert werden.
Ich eröffne nun die Aussprache und erteile zunächst für die Berichterstattung Herrn Hutschenreuther das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, als Berichterstatter fällt mir die Aufgabe anheim, Ihnen den Sachstand des Justizausschusses zu diesem Untersuchungsausschuss mitzuteilen, wobei mir natürlich bewusst ist, dass diese Sache neutral zu erfolgen hat.
Ich möchte Ihnen berichten, dass die Untersuchungsausschüsse, sowohl der gerade vorliegende als auch der der Kollegen der Fraktion der AfD, in den Justizausschuss – Sie erinnern sich – überwiesen worden sind, um zu prüfen, ob diese zusammengeführt werden könnten. Allen Abgeordneten war dabei natürlich insbesondere der erhebliche Kostenaspekt einer doppelten Ausschussführung bewusst. Die Mitglieder der jeweilig federführenden Fraktionen haben auch im Rahmen des Justizausschusses die Möglichkeiten einer Zusammenführung erörtert. Es ist dabei allerdings auch klar geworden, dass mit den durchaus differierenden Untersuchungsgegenständen sich dies mehr als schwierig gestaltet. Zum Zeitpunkt der letzten Ausschusssit
zung ist es deshalb dazu gekommen, dass eine Zusammenlegung nicht möglich schien. Als besonderes Argument waren hier die gegenteilig ausgetauschten verfassungsmäßigen Bedenken geäußert worden. Im Nachgang zur Ausschusssitzung ist dann der Änderungsantrag der AfD dazugekommen. Der war deshalb nicht Gegenstand der Ausschussempfehlung. Die Ausschussempfehlung lautet jedoch – da darf ich Bezug nehmen auf Ihre Ausführungen –, den Untersuchungsausschuss wegen der Erfüllung des notwendigen Quorums einzusetzen. Danke.
Danke schön. Dann fahre ich in der Redeliste fort und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute zum zweiten Mal mit einem gesundheitspolitischen Thema, wenn auch einer ganz, ganz anderen Art, nämlich Corona, die Maßnahmen, die Situation in unserem Freistaat. Uns allen ist, glaube ich, noch die Situation im Gedächtnis, egal ob hier im Rund oder auch in den Städten und Gemeinden unseres Landes, wie sich die Unsicherheit
letztendlich in dem einzelnen Tun auch wiedergefunden hat, auch an die Zerwürfnisse innerhalb der Gesellschaft.
Ich denke, es ist gut, meine Rede noch mal mit einem kleinen historischen Abgleich zu beginnen. Es ist mittlerweile schon über fünf Jahre her, dass Ende 2019 schwere Fälle einer Lungenerkrankung im chinesischen Wuhan bekannt geworden sind. Und fast auf den Tag genau, am 27. Januar vor fünf Jahren, ist das Virus das erste Mal hier in Deutschland festgestellt worden. Nicht lange darauf hat dann die WHO eine weltweite Pandemie ausgerufen. Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen in unserem Lande waren angehalten und am Ende auch verpflichtet, natürlich weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Wir erinnern uns – auch wenn das Stichwort heute schon mal gefallen ist, aber es gehört dazu, die Lage der damaligen Zeit noch mal zu beschreiben und auch die Unsicherheit der damaligen Zeit –, wir erinnern uns an die Bilder aus Italien, wo uns widergespiegelt wurden – ja, Sie atmen tief durch, aber es gehört nun mal dazu, auch eine Situation zu beschreiben, in der damals große Unsicherheit herrschte, weil noch nie jemand eine Pandemie durchgemacht hat – die Züge der militärischen Lkw, die dem Abtransport der Särge nicht Herr geworden sind, und auch die Überlastung der Krematorien. Auch das gehört dazu, um sich die Situation der damaligen Zeit in Erinnerung zu rufen. Ihnen gefällt das nicht, aber so waren die Bilder damals, so war die Situation.
Und die Gesellschaft wie auch unser Land und das Gesundheitssystem, aber auch das Rechtssystem waren nur bedingt bzw. nicht auf eine solche Pandemie vorbereitet. Es gab natürlich kaum Erfahrungen, es gab aber auch keinen Masterplan, wie mit einer solchen Situation zu verfahren ist. Und die Regierung musste handeln.
Viele Maßnahmen betrafen die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung und schränkten diese ein. Und am Ende war festzustellen, dass das Infektionsschutzgesetz auch eine Grundlage für Verordnungen bot. Mitte Dezember 2020 unterlagen dann diese Verordnungen auch dem Beteiligungsvorbehalt dieses Hauses. Es gab Koordinierungsrunden, Bund-Länder-Runden, die Ministerpräsidentenkonferenzen, auf denen die Verfahren im Einzelnen abgestimmt wurden. Und dieses Gremium findet sich bekanntermaßen nicht in unserem Grundgesetz, deshalb ist natürlich auch eine Frage aus dem Fragenkatalog, ob denn diese Festlegungen der Gremien und insbesondere der Ministerpräsidentenkonferenzen rechtlich wirksame Grundlagen für das Handeln gebildet haben. Aber – ich will es noch mal sagen – die Herausforderungen hinsichtlich des rechtlichen Systems, aber auch die Eindämmungsmaßnahmen sind in der Sache in unserer modernen Welt noch nie da gewesen. Viele Lebensbereiche waren betroffen.
Unsere Aufgabe ist es aus meiner, unserer Sicht nicht, jetzt besserwisserisch alles aus dem Rückspiegel zu beurteilen. Aber die Vielzahl und auch die Tiefe und die Stärke der Eingriffe machen eine parlamentarische Bearbeitung unausweichlich und auch erforderlich. Hinzukommt, dass wir uns in einem Untersuchungsausschuss natürlich auch mit der Frage beschäftigen wollen und müssen, wie wir uns denn auf kommende – gegebenenfalls kommende – Pandemien vorbereiten: rechtlich, aber auch in der Sache. Welche Schlüsse müssen wir ziehen? Dazu ist es auch erforderlich, dass wir Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen klären.
Die Maßnahmen – und das ist uns allen noch in Erinnerung, das wirkt ja zum Teil auch bis in die heutige Zeit fort – spalteten unsere Gesellschaft zutiefst. Es gab Kritiker, es gab Befürworter, es gab Gegner. All
das waren am Ende auch Reaktionen auf die Pandemie und auf die Maßnahmen. Ich erinnere mich auch noch gut, dass die Inzidenzwerte regelmäßig im Fokus standen, weil diese Inzidenzwerte dann auch Grundlage verschiedenster hoheitlicher Maßnahmen waren. Es wurden Einrichtungen geschlossen, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime. Diese Schließungen sind ja heute auch teilweise noch Gegenstand von Verfahren. Das Robert Koch-Institut hat sich damals federführend mit der Sache beschäftigt. Die Landesregierungen und auch die Landesregierung in Thüringen hat hier Empfehlungen aufgegriffen und umgesetzt – manchmal mehr, manchmal weniger. Die Folgen waren viele Einschränkungen in unseren Lebensbereichen, Kontaktbeschränkungen, ganz besonders natürlich auch bei Kindern, Jugendlichen und auch älteren Menschen.
Unsere Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es jetzt nicht, eine Hexenjagd zu veranstalten, sondern ohne Vorbehalte aufzuklären. Meiner Meinung nach ist das die Grundlage, damit wir die Verwerfungen der Gesellschaft, die bis heute andauern, wieder abmildern und auch wieder so zusammenleben, dass es hier vielleicht weniger Spaltung in unserer Gesellschaft gibt.
Wichtig ist natürlich, dass wir diese gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse dann auch zur Grundlage unseres künftigen Handels machen. Das wollen wir dann natürlich auch in Bezug auf unsere Gesundheits-, auf unsere Innen-, aber natürlich auch auf die Justizpolitik.
Wir wollen untersuchen. Der Fragenkatalog ist ja sehr weit gefasst. Ihnen sind die Fragen aus allen möglichen Bereichen bekannt. Das ist notwendig, wenn man es mit der Aufklärung ernst meint, mit Blick auf unsere Bevölkerung und auf unser Gemeinwesen. Es geht darum, aus den Fehlern zu lernen. Und dieser Teil, diese Intention unseres Antrags unterscheidet sich elementar von Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, nämlich, dass wir nicht vorverurteilen, dass wir uns auf die Zustände, auf die Entscheidungen von Thüringen beschränken.
Uns geht es um Aufklärung – sachlich, ohne Schaum vor dem Mund. Wir wollen uns mit dem Handeln hier in Thüringen auseinandersetzen und das ist, denke ich, auch unsere Aufgabe. Es geht weniger um die Auseinandersetzung mit der Bundesebene, aber sicherlich kann die nicht ganz außen vor bleiben, denn die dortigen Akteure und Strukturen sind aus meiner Sicht weniger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses hier im Bundesland. Deshalb betrachte ich Ihren Antrag auch nicht ganz ohne Skepsis, aber wir können uns ja über Ihren Antrag und den Änderungsantrag sicherlich im Nachgang noch verständigen.
Meine Damen und Herren, feststeht, es wurden Fehler gemacht und unsere Aufgabe ist zu untersuchen, ob anhand der Situation diese Fehler vermeidbar gewesen wären. Ich will in dieser Situation natürlich auch beurteilen, ob anhand der Umstände, die damals herrschten, Entscheidungen hätten anders getroffen werden müssen, ohne hier ein Tribunal zu veranstalten. Jeder hat seine persönlichen Erfahrungen gemacht.
Zu meinen persönlichen Erfahrungen gehören eine an COVID verstorbene Tante. Wir erinnern uns an ein Landtagsmitglied, was sehr, sehr lange im Krankenhaus verbracht hat. Auch das gehört dazu, wenn wir über die Situation der damaligen Zeit befinden wollen.
Meine Damen und Herren, unser Fokus ist nach vorn gerichtet. Unser Ziel ist ein krisenfestes Gesundheitssystem, um Schlüsse zu ziehen für die Zukunft. Uns geht es um eine geeinte Gesellschaft
und dazu kann dieser Untersuchungsausschuss, denke ich, auch ganz entscheidend beitragen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine Fraktion hat in der Tat einen Änderungsantrag zu dem Antrag von BSW und CDU eingereicht. Dieser Antrag verfolgt nicht das Ziel, inhaltlich an Ihrem Antrag etwas zu ändern, obwohl ich ja auch im Vorfeld klargemacht habe, dass es da einiges gibt, was mir nicht gefällt, sondern es geht einfach darum, wir haben unsere Inhalte im Prinzip an die passenden Stellen eingefügt und wollen damit nochmals an Sie appellieren und verhindern, dass es zwei Untersuchungsausschüsse zum gleichen Thema gibt. Die Gründe wurden, denke ich, auch in der Öffentlichkeit sowie im parlamentarischen Betrieb diskutiert.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde es nach wie vor absurd, wenn ich mir den Arbeitsablauf vorstelle, dass beispielsweise eine Landtagsverwaltung Kontakt zu Sachverständigen aufnimmt und den Sachverständigen dann sagt, können Sie bitte in den Thüringer Landtag kommen, kommen Sie bitte diesen Monat einmal und im nächsten Monat kommen Sie bitte noch mal. Da würde jeder Sachverständige dann wahrscheinlich fragen: Ist ja schön, dass Sie mich einladen, ich komme auch, aber warum kann ich nicht einfach alle Fragen zum gleichen Zeitpunkt beantworten? Da muss man ja auch sagen: Diese Sachverständigen beantworten ja nicht nur Fragen der AfD-Fraktion oder der BSW-Fraktion, sondern die beantworten Fragen jeder Fraktion. Und so hat natürlich auch jeder das Recht, in einem Untersuchungsausschuss Sachverständige und Anzuhörende einzuladen. Ich glaube, das macht einfach keinen guten Eindruck für Thüringen, wenn wir das in zwei Untersuchungsausschüssen tun, statt in einem.
Die weiteren Argumente, nämlich die Verschwendung von personellen und materiellen Ressourcen, wurden ja auch schon ausgeführt.
Ich möchte mich aber ganz gern noch mal an die Fraktion der Linken wenden. Herr Schaft, Sie haben gestern im Rahmen der Regierungserklärung gesagt, Sie würden unsere AfD-Anträge durchaus lesen und dann nach dem Inhalt auch entscheiden, fänden die nur nicht gut. Nun ist es aber jetzt so, dass es bei unserem Änderungsantrag nicht wirklich um den Inhalt des Antrags geht, denn die Einsetzung eines