Protocol of the Session on January 31, 2025

Sie haben in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, es handelt sich um ein Papier, das mittels Klebestreifen

an dem Tisch befestigt worden sei. In der Beantwortung der Frage 4 haben Sie von einer Tischblende gesprochen. Können Sie bitte aufklären, worum es sich nun tatsächlich handelt und – zweitens – ob noch weitere Anschaffungen im Rahmen der Vorstellung des 100-Tage-Programms getätigt wurden und in welchem Umfang.

Dann lese ich noch mal genau das vor, was ich zu den Fragen 1 und 2 gesagt habe. Ich hatte gesagt: Es wurde eine hausintern gestaltete Tischblende in Auftrag gegeben, die mittels eines Klebestreifens montiert wurde. Diese war so leicht, dass wir sie mittels Klebestreifen befestigen konnten. Sie ist also nicht aus Papier, sondern sie war etwas stärker, aber es hat gereicht, sie mit Klebestreifen zu montieren.

Aktuell kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, was wir genau an weiteren Medienerzeugnissen für das 100-TageProgramm einsetzen wollen. Das wird sich dann im Laufe der Zeit – in den nächsten 80 Tagen – ergeben.

Könnten Sie das bitte zum jetzigen Termin nachreichen – die Antwort auf die Frage? Danke.

(Staatssekretär König)

Den Stand von heute kann ich Ihnen gern nachreichen.

Genau, den Stand von heute.

Danke schön. Gibt es hierzu weitere Fragen aus der Runde? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist als Nächstes Frage 4, eine der Abgeordneten Mitteldorf in der Drucksache 8/367 an der Reihe. Für die Landesregierung wird wieder die Staatskanzlei antworten. Sie dürfen aber auch zwischendurch Platz nehmen, wie Sie mögen. Frau Mitteldorf, bitte.

Vielen Dank. Ja, Sie sind nicht gezwungen, vorn stehen zu bleiben.

Rolle des Kabinettsausschusses im Zuge des Besetzungsverfahrens für Staatssekretärsposten in Thüringen

Im Zuge der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD ab dem 12. Dezember

2024 wurden durch die neue Landesregierung auch neue Staatssekretäre ernannt. Hierfür habe sie sich laut einem Pressebericht der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 17. Dezember 2024 eine Verfahrensordnung gegeben und für die Vorbereitung der Ernennung einen sogenannten Kabinettsausschuss gebildet, vor dem die Bewerber zu einem Prüfungsgespräch erscheinen mussten. Ein Mitglied des Ausschusses wurde zudem in der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 18. Dezember 2024 zitiert, dass den Bewerbern durch den Ausschuss dabei teils knifflige Fragen gestellt worden seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben oblagen dem sogenannten Kabinettsausschuss im Rahmen des Ernennungsverfahrens nach Maßgabe der Vorschriften in den § 7 ff. Beamtenstatusgesetz?

2. Wie setzte sich der Kabinettsausschuss zusammen, dessen Mitglieder nach welchen Kriterien ausgewählt wurden?

3. Mussten sich alle Bewerberinnen und Bewerber einem Prüfungsgespräch unterziehen, wenn nein, nach welchen Kriterien wurde hiervon in wie vielen Fällen abgesehen?

4. Was war Inhalt der den Bewerberinnen und Bewerbern seitens des Kabinettsausschusses gestellten Fragen, die aus Sicht der Landesregierung aus welchen Gründen als knifflig erschienen?

Danke schön. Herr König, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kabinettausschuss wirkte bei der Prüfung der Laufbahnbefähigung und hier konkret bei der Prüfung der Laufbahnbefähigung bei den sogenannten anderen Bewerbern mit. Dies sind Bewerber,

die über keine klassische Laufbahnbefähigung verfügen, sondern die durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes befähigt sind, die Aufgaben der angestrebten Laufbahn wahrzunehmen. Ob diese Befähigung vorliegt, wird bei den Landesbeamten in der Regel durch den Landespersonalausschuss und dort durch einen unabhängigen Ausschuss geprüft. Für die Staatssekretäre wurde diese Aufgabe vom Kabinett auf einen Kabinettausschuss übertragen.

Nach § 7 des Beamtenstatusgesetzes kann in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die nach dem Landesrecht vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt.

Zu Frage 2: Der Kabinettausschuss besteht aus drei ständigen Mitgliedern, und zwar – dem Minister/der Ministerin des für Beamtenrecht zuständigen Ministeriums, dem Minister/der Ministerin des für Finanzen zuständigen Ministeriums sowie dem Chef der Staatskanzlei oder der Chefin der Staatskanzlei. Die Bestimmung der Mitglieder des Ausschusses erfolgte mit Blick auf die fachlichen Zuständigkeiten der Ressorts. Das Personalreferat der Staatskanzlei bereitet die Sitzung des Kabinettausschusses vor und nimmt an den Beratungen des Kabinettausschusses unterstützend und protokollierend teil.

Zu Frage 3: Dem Kabinettausschuss stellten sich nur die Bewerberinnen und Bewerber vor, die die nach § 10 des Laufbahngesetzes vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen für ein Beamtenverhältnis nicht erfüllt haben, also diejenigen, die aufgrund der Ausbildung und der bisherigen beruflichen Tätigkeiten eine klassische Laufbahnbefähigung nicht vorweisen konnten. Es stellten sich zwei Bewerber dem Kabinettausschuss vor.

Zu Frage 4: Die Bewerber müssen die spezifischen Kenntnisse der angestrebten Fachrichtung in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes entsprechend einer Vertiefung beherrschen. Zudem sollen sie fundierte Kenntnisse auf den Gebieten des Verfassungs- und Europarechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, des Haushaltsrechts, des bürgerlichen Rechts, der Organisation der Verwaltung und zum wirtschaftlichen Verwaltungshandeln nachweisen können.

Diese Anforderungen entsprechen den Vorgaben, die sich auch in der Verfahrensordnung des Landespersonalausschusses über die Feststellung der Befähigung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber finden. Diese Prüfung ist anspruchsvoll und verfolgt das Ziel festzustellen, ob der Bewerber die Voraussetzungen mitbringt, um im Falle seiner Einstellung erfolgreich in mindestens ebenso anspruchsvollen täglichen Aufgaben seiner Laufbahn arbeiten zu können. Das mag für manche knifflig gewesen sein.

Ich sehe Fragen der Fragestellerin, bitte.

Vielen Dank. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, waren es nur zwei Bewerberinnen und Bewerber, ich glaube, Sie haben nur Bewerber gesagt, die im Kabinettausschuss vorstellig wurden. Haben die sich denn im Vorfeld tatsächlich beworben oder sind sie eingeladen worden? Sind denn die zwei Bewerber, von denen Sie gesprochen haben, auch dann tatsächlich Staatssekretäre geworden oder ist das nicht der Fall?

Herr König, bitte.

(Staatssekretär König)

Die Bewerbungslage ist ja nicht so wie man das ursprünglich bei normalen Beamtenverhältnissen sieht, sondern es ist ja hier keine Ausschreibung erforderlich im Verfahren nach § 3 Laufbahngesetz. Deswegen haben sich auch die Bewerber nicht beworben um die Teilnahme am Ausschuss, sondern es gab eine Einladung der zuständigen Staatskanzlei, dem Personalreferat, sich diesem Ausschussverfahren zu unterziehen, weil sie dort auch entsprechend die Laufbahnbefähigung nachweisen mussten. Zu Ihrer Nachfrage – ja, die beiden haben dann auch die Prüfung bestanden.

Ich sehe weitere Rückfragen. Bitte.

Im Hinblick darauf, wie lange juristische Staatsexamen, die ja mit einer ähnlichen Fülle von Rechtsgebieten befasst sind, dauern, meine Nachfrage: Wie lange haben die jeweiligen Prüfungen gedauert? Eine juristische mündliche Staatsprüfung dauert mal eben sechs bis sieben Stunden.

Die zweite Nachfrage ist: Der Landespersonalausschuss – welchen Kriterien unterliegt die Berufung in denselben?

Herr Staatssekretär, bitte.

Hier muss man differenzieren. Wir haben ja jetzt kein juristisches Staatsexamen abgenommen, also keine mündliche Prüfung, denn sie hatten ja auch nicht Gelegenheit, sieben Jahre vorher Jura zu studieren, sondern sie kamen aus ganz verschiedenen Prüfungs- und Lebenssituationen. Das heißt, die Prüfung orientierte sich – wie ich gesagt habe – an den Grundzügen dieser Rechtsgebiete, was man beherrschen muss, um

den höheren Dienst erlangen zu können. Diese Fragen orientierten sich auf diese Position. Es ging nicht darum, eine mündliche Prüfung zu absolvieren, um genau im Handels- und Gesellschaftsrecht fit zu sein. Das ist auch nicht gefragt hier an der Stelle.

Das zweite war die Frage nach – helfen Sie mir, ich habe kurz den Faden verloren – Voraussetzung LPA –: Hier ist es ja ein Unterausschuss des Kabinetts – ein Kabinettausschuss, und der hat mit dem LPA in dem Sinne nichts zu tun, denn über § 50 Abs. 5 Laufbahngesetz wirkt das Kabinett anstelle des LPA im Kabinett in diesem Verfahren mit. Das heißt, die Verfahren des LPA haben jetzt hier keinerlei Relevanz für die Frage, denn das sind Kabinettsmitglieder, die im Kabinettausschuss tätig werden, und im Landespersonalausschuss waren bis jetzt Staatssekretäre berufen, die aber andere beamtenrechtliche Fragen entscheiden, aber über § 50 Abs. 5 gar nicht für die Fälle zuständig sind.

Die zwei Zusatzfragen, die aus der Mitte des Hauses gestellt werden dürfen, sind gerade schon gestellt worden. Das tut mir leid. Aber wir bleiben dem Themenkomplex noch ein bisschen treu. Danke Ihnen für die Beantwortung.

Dann rufe ich nun Frage 5 auf, die der Abgeordneten Maurer in der Drucksache 8/368. Für die Landesregierung wird erneut die Staatskanzlei antworten. Frau Maurer, bitte.

Vielen Dank. Die Frage

Besetzung von Staatssekretärsposten durch die Thüringer Landesregierung

bezieht sich auf Folgendes:

Im Zuge der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD ab dem 12. Dezember 2024 wurden durch die neue Landesregierung auch neue Staatssekretäre ernannt. Im Hinblick auf die

Prüfberichte des Rechnungshofs vom 13. März 2023 und dessen Bewertung durch die Fraktion der CDU in der 7. Wahlperiode werfen die vorgenommenen Besetzungen von Stellen durch die Landesregierung Fragen auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Lagen für alle besetzten Stellen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein der entsprechenden Planstellen im Stellenplan des Haushaltsplans einschließlich der Veranschlagung entsprechender Haushaltsmittel für Personalkosten, vor, wenn nein, wie gedenkt die Landesregierung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?

2. Welche Notwendigkeit bestand vor dem Hintergrund der nicht geänderten Zuständigkeiten des Thüringer Finanzministeriums für die Ernennung eines zweiten Staatssekretärs im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums?

3. Welche Bedeutung wurde jeweils der politischen bzw. persönlichen Nähe oder dem politischen bzw. persönlichen Vertrauen beigemessen (bitte unter Angabe der konkreten der Entscheidung zugrunde gelegten Voraussetzungen, Umstände, Mitgliedschaften und Beziehungen)?

4. Bestanden laufende oder frühere persönliche, berufliche oder parteipolitische Beziehungen zwischen