Protocol of the Session on January 31, 2025

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 und Frage 2: Die Landesregierung hat für die Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2024 keine Initiative im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 13. Dezember 2024 in Drucksache 8/217 eingebracht. Die Einbringung einer entsprechenden Initiative war allein schon aufgrund der dafür üblichen Fristen nicht möglich. So bedürfen beispielsweise derartige Bundesratsinitiativen entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen einer Kabinettsbefassung.

Zu Frage 3: Die Landesregierung plant derzeit keine entsprechende Bundesratsinitiative.

Zu Frage 4: Die Höhe des CO2-Preises und damit auch seine Erhöhung zum 1. Januar 2025 ist im Brenn

stoffemissionshandelsgesetz geregelt. Folglich ist die Erhöhung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Ein Aussetzen bedürfte einer Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Am 16. Dezember 2024 und damit wenige Tage nach dem hier in Rede stehenden Beschluss des Thüringer Landtags hat Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach ihm das Vertrauen nicht aus. Bundespräsident Steinmeier hat daraufhin entschieden, den 20. Deutschen Bundestag aufzulösen. Neuwahlen für den 23. Februar 2025 wurden angesetzt. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Neuwahl des Bundestags und einer neuen Bundesregierung und der zum 1. Januar bereits in Kraft getretenen planmäßigen Erhöhung des CO2-Preises sieht die Landesregierung derzeit

keine Grundlage für eine Bundesratsinitiative zur Aussetzung der Erhöhung der CO2-Bepreisung für das

Jahr 2025.

Die Landesregierung wird nach der Bundestagswahl entscheiden, inwieweit sie einen Antrag zum Thema „CO2-Bepreisung“ in den Bundesrat einbringt. Dies wird unter anderem davon abhängen, in welcher Form

eine neue Bundesregierung einen entsprechenden Ausgleich für die Belastungen aus der CO2-Bepreisung

schafft. Die Landesregierung erachtet es als erforderlich, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung

durch angemessene Ausgleichsregelungen, wie beispielsweise ein Klimageld, an die Verbraucher zurückgezahlt und die Belastungen damit zumindest gemildert werden.

Ich erkenne eine Rückfrage der Fragestellerin. Bitte.

Ja, ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Der Alternativantrag war ja ein Antrag der regierungstragenden Fraktionen. Es wäre also nach Ihren Aussagen nicht möglich gewesen, eine Kabinettssitzung einzuberufen? Wurde das angefragt und abgelehnt oder erst gar nicht angefragt? Das ist die erste Frage.

Und die zweite Frage ist – das ist nur eine Verständnisfrage: Sie sagten, man wartet jetzt die Neuwahl des Bundestags ab. Ist es so zu verstehen, ob die Landesregierung einen Antrag zur Aussetzung der CO2-Bepreisung einreicht, davon abhängt, welche Bundesregierung herauskommt oder habe ich das falsch

verstanden?

Die beiden Fragen würden wir schriftlich beantworten. Ad 1 war ich nicht dabei. Das ist eine andere Legislaturperiode gewesen. Und Ad 2 würden wir ebenfalls noch mal näher ergründen und Ihnen schriftlich zukommen lassen.

Danke schön. Gibt es weitere Rückfragen hierzu aus dem Rund? Das kann ich nicht erkennen. Dann danke ich Ihnen für die Beantwortung. Ich rufe Frage Nummer 2 auf, eine des Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 8/326. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Staatssekretär Malsch, antworten. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Entwicklung der Marken „Das ist Thüringen“ und „Thüringen entdecken“

Laut Medienäußerungen des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum will die Landesregierung die bisherigen Marken „Das ist Thüringen“, welche den Wirtschaftsstandort in den Fokus rückt, und „Thüringen entdecken“, welche die touristischen Möglichkeiten des Landes bewirbt, durch die Marke bzw. den Slogan „Grünes Herz Deutschlands“ ersetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was waren in welchem Jahr die Gründe für die Abkehr von der Marke bzw. dem Slogan „Grünes Herz Deutschlands“ und für die Einführung der Marken „Das ist Thüringen“ und „Thüringen entdecken“?

2. Welche finanziellen Mittel wurden seit wann für Entwicklung, Umsetzung, Pflege und Weiterentwicklung der Marken „Das ist Thüringen“ und „Thüringen entdecken“ aufgewendet?

3. Wie haben sich seit der Einführung der Marke „Thüringen entdecken“ die touristischen Übernachtungszahlen in Thüringen entwickelt?

4. Welche finanziellen Mittel sind für die Rückkehr zur Marke „Grünes Herz Deutschlands“ im Landeshaushalt für das Jahr 2025 in welchen Titeln vorgesehen bzw. geplant – mit Änderungen des aktuellen Haushaltsentwurfs durch die Landesregierung –?

Vielen Dank.

Herr Malsch, bitte.

(Abg. N. Hoffmann)

Werte Frau Präsidentin, lieber Kollege Abgeordneter Schubert – ehemaliger Kollege –, ich beantworte die Mündliche Anfrage von Ihnen wie folgt:

Frage 1: Den Slogan „Grünes Herz Deutschlands“ gibt es bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts. Nach der Wiedervereinigung wurde er zum Teil aufgegriffen, aber ohne, dass es Richtlinien für eine einheitliche, verbindliche Nutzung im Rahmen einer Marke gab. Insofern können die aktuellen Marken aus dem Slogan nicht gleichgesetzt werden und es kann auch nicht von einer Abkehr gesprochen werden, denn eine vergleichbare Festlegung für das „Grüne Herz Deutschlands“ als einheitliche und verbindliche Wort-Bild-Marke wie für die Marken heute gab es nicht. Erst ab dem Jahr 2000 gab es ein einheitliches Corporate Design mit dem Claim „Thüringen – Deutschlands starke Mitte“, das für Behörden und Ministerien verbindlich war. 2011 begann man mit der Analyse eines Markenkerns. Im Ergebnis vereinbarte man, „Das ist Thüringen“ als neutralen und gleichzeitig selbstbewussten Claim, der bis 2015 noch mit dem Subclaim „Hier hat Zukunft Tradition“ kombiniert werden konnte. Mit dem Claim „Das ist Thüringen“ wurde ein neues Corporate Design erarbeitet, das in einem Markenhandbuch zusammengefasst wurde, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen. Seither schreibt die entsprechende Verwaltungsvorschrift die verbindliche Einhaltung des Corporate Designs für alle Ministerien, Behörden und Landesgesellschaften vor. Um den Belangen der Tourismusund Destinationswerbung und deren Zielgruppen zu genügen, wurde neben dem Claim „Das ist Thüringen“ zeitgleich „Thüringen entdecken“ für die Tourismuswerbung etabliert.

Frage 2: Im Schnitt stehen für das Landesmarketing seit 2012 jährlich rund 3 Millionen Euro für Werbeaktivitäten im Rahmen der Marke zur Verfügung. Die Thüringer Tourismus GmbH weist seit letztem Jahr die Marketingkosten getrennt aus. Sie liegen etwa bei 1,5 bis 2,4 Millionen Euro im Jahr. Damit sind in den letzten zehn Jahren rund 24 Millionen Euro in den Markenauftritt geflossen.

Frage 3: Die Übernachtungszahlen lagen 2015 bei rund 9,8 Millionen und blieben weitestgehend konstant bis zum Bauhausjahr 2019, in dem erstmals die 10-Millionen-Marke geknackt werden konnte. Danach erfolgte ein pandemiebedingter Abfall der Zahlen auf rund 6,7 Millionen und ein Wiederanstieg auf rund 9,9 Millionen in 2023.

Frage 4: Die Allokationen der finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2025 werden derzeit zwischen den beteiligten Häusern abgestimmt.

Eine Rückfrage des Einreichers, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär und ehemaliger Kollege, für die Antworten. Ich würde trotzdem noch mal nachfragen wollen, und zwar: Wenn der Claim „Das ist Thüringen“ über diese lange Zeit, wie Sie beschrieben haben, jetzt entwickelt wurde, geben Sie mir vermutlich recht, dass die Entwicklung eines neuen Marken-Claims, der an diese Stelle rücken soll, eine entsprechend lange Dauer und entsprechend lange Finanzierungsnotwendigkeiten beinhaltet. Können Sie, wenn Sie mir da recht geben würden, ungefähr abschätzen – da würde ich gleich meine zweite Nachfrage, Frau Präsidentin, mit einflechten –, wie viel insgesamt zur Ersetzung eines solchen Claims durch einen neuen Claim dann an Mitteln und Zeiträumen notwendig ist, um seine Wirksamkeit zu erreichen?

Ich will es mal so versuchen zu formulieren: Seitdem die Diskussion um das Grüne Herz als Claim wieder in der Gesellschaft ist, ist sie diskutiert worden, besprochen worden und hat noch nichts gekostet. Das heißt, dass, wenn wir uns auf ein Gefühl, was in der Gesellschaft Thüringens getragen wird, verständigen, dann ist jetzt weder abzuschätzen, was das kostet, welchen Zeitraums das bedarf, und es geht darum, eine gemeinsame Identität zu finden. Und der Claim „Das ist Thüringen“ ist entwickelt worden, auch über einen Zeitraum, wir kennen das mit Verordnungen, wo das überall dann auch eingebaut werden muss, das ist aber die nachgelagerte Betrachtung. Es wird sich zeigen, wie schnell wir in die Diskussion darüber kommen, um letztendlich dann auch alles Weitere anzuschieben. Aber zuvor, das muss man feststellen, dass die Diskussion um das Identitätsmerkmal –und ich habe mir das mal rausgesucht, beispielhaft die

Metallverarbeitung Grünes Herz e. G. in Unterschönau, die hatte ihren Firmennamen nicht genannt, weil es den Claim nicht gab oder weil es einen anderen Claim „Das ist Thüringen“ zum Beispiel gab oder die Schulbücher der 60er-Jahre, wo das Grüne Herz Deutschlands sogar in den ausländischen Schulbüchern stand, außerhalb der damaligen DDR, oder wie mir jemand berichtet hat, dass er im Russischunterricht gelernt hat, wo er herkommt, und hat dann den Zusatz miterklärt, „зеленое сердце“, also das Grüne Herz, das ist immer wieder durchgetragen worden als identitätsstiftend. Und das ist das Entscheidende, was wir hier diskutieren sollten, und nicht, wie lange der Claim dauert, was es kostet, sondern wir müssen uns jetzt einig werden, wie wir Thüringen gemeinschaftlich wieder nach draußen stark machen und sichtbar unter einer Identität. Ich sage es hier mal ganz klar: Der beste Botschafter für ein Land ist der Bewohner des Landes und da muss die Identität eigentlich nicht ein Claim sein, sondern ein Selbstverständnis. Danke.

Gibt es weitere Rückfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann komme ich zu Frage 3, eine der Abgeordneten Große-Röthig in der Drucksache 8/356. Für die Landesregierung wird für die Staatskanzlei Herr Staatssekretär König antworten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung bzw. Gestaltung der Tafel, die wir zur Vorstellung des 100-Tage-Programms gesehen haben?

2. Wie viele Angebote wurden bezüglich der Gestaltung bzw. Herstellung der Tafel bzw. des Tischs eingeholt und in welcher Preisspanne lagen die eingeholten Angebote?

3. Um welche Umsetzung einer gesetzlich beschlossenen Maßnahme oder Erfüllung welcher rechtlich begründeten Verpflichtung des Landes im Sinne des Artikels 100 der Verfassung des Freistaats Thüringen handelt es sich bei der Gestaltung bzw. Herstellung der Tafel bzw. des Tischs bzw. worin genau liegt die rechtliche Grundlage der Mittelverwendung?

4. Welche Überlegungen zur Nachnutzung der Tafel bzw. des Tisches wurden mit welchem Ergebnis angestrengt?

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Große-Röthig beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich würde die Fragen 1 und 2 gemeinschaftlich beantworten. Am 21.01.2025 wurde nach der Kabinettssitzung das 100-Tage-Programm der Landesregierung den Medien in der Regierungsmedienkonferenz präsentiert. Zuvor gab es einen Bildtermin zur Unterzeichnung des Programms durch Herrn Ministerpräsidenten sowie Frau Ministerin Wolf und Herrn Minister Maier im Beisein der weiteren Ministerinnen und Minister. Für die Gestaltung des Tisches, an dem die Unterschriften geleistet wurden, wurde eine hausintern gestaltete Tischblende in Auftrag gegeben und mittels Klebestreifen montiert. Die Kosten für den Druck der Blende belaufen sich auf 75 Euro netto bzw. 89,25 Euro brutto. Infolge des Auftragswerts, der weit unter dem Schwellenwert für Direktvergaben liegt – dieser liegt bei 7.000 Euro netto –, wurde der Auftrag direkt vergeben. Es wurden keine weiteren Angebote eingeholt.

Die Fragen 3 und 4 würde ich auch gemeinsam beantworten: Die Produktion dieser Tischblende fällt unter

die Bestimmungen des Artikels 100 Abs. 1 Ziffer 1 der Thüringer Verfassung, da es das Recht und die Pflicht der Landesregierung ist, in angemessener Form die Medien und die Öffentlichkeit über ihre Politik zu informieren. Das 100-Tage-Programm stellt dabei einen beachtlichen Erfolg und Markstein der Landesregierung dar – auf dem Weg, dieses Land, das großes Potenzial und viele Chancen hat, gemeinsam mit den Thüringerinnen und Thüringern zu gestalten. Das Interesse aus der Bevölkerung und aus den Medien an diesem Programm war sehr groß und ist bleibend groß.

Bezüglich der nachgefragten Nachnutzung gilt es festzuhalten, dass wir nicht einen kompletten Tisch neu beschafft haben, sondern nur eine Blende an einem Tisch. Diese wird infolge des großen Interesses an dem 100-Tage-Programm noch in vielfältiger Weise bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zum Einsatz kommen.

Danke schön. Ich erkenne Rückfragen der Fragestellerin. Bitte.

Sie haben in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, es handelt sich um ein Papier, das mittels Klebestreifen