Protocol of the Session on January 31, 2025

Zweitens: Die Kriterien für die Vergabe von Mitteln werden klar geregelt. Anspruchsberechtigt sind Patentinnen, die sich nachweislich in einer akuten, finanziellen oder sozialen Notlage befinden. Eine einmalige Unterstützung bis zu 10.000 Euro kann hierbei gewährt werden.

Drittens: Die Vergabepraxis wird durch das Gesetz ebenfalls transparent gestaltet. Es wird detailliert festgelegt, welche Nachweise erforderlich sind und wie das Antragsverfahren abläuft. So wird sichergestellt, dass die Mittel auch wirklich nur an diejenigen gehen, die sie wirklich benötigen. Gleichzeitig wird also Missbrauch vorgebeugt. Außerdem gibt es eine Regelung für Rückforderungen. Sollte sich herausstellen, dass eine Unterstützung zu Unrecht gewährt wurde, können die Gelder zurückgefordert werden.

Die gesetzliche Verankerung des Härtefallfonds hat also mehrere Vorteile: Sie schafft sowohl für die Betroffenen als auch für die Landtagsverwaltung Planbarkeit und Sicherheit. Sie macht das Verfahren nachvollziehbarer und stärkt das Vertrauen in die Arbeit des Petitionsausschusses.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis zur sozialen Verantwortung unseres Parlaments. Er stellt sicher, dass der Thüringer Landtag auch in Zukunft Menschen in Notsituationen wirksam helfen kann. Ich lade Sie deshalb heute ein, diesen Entwurf konstruktiv zu diskutieren. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir das Gesetz so gestalten, dass es für die Betroffenen die bestmögliche Lösung ist. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Herzlichen Dank für die Einbringung und Begründung. Ich eröffne damit die Aussprache und ich habe als erste Rednerin Frau Behrendt für das BSW.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, unser Ziel ist klar: Wir wollen den Menschen in besonderen Ausnahmesituationen helfen, aber auf einer soliden und rechtskonformen Grundlage. Der Härtefallfonds hat sich in der Vergangenheit bewährt, weil er solchen Menschen geholfen hat, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Doch gerade diese Hilfe darf nicht in einem rechtlichen oder administrativen Grauraum stattfinden.

(Beifall BSW)

In meiner Brust schlagen deshalb zwei Herzen: Einerseits möchte ich den Härtefallfonds unbedingt erhalten, weil er genau den Menschen geholfen hat, die plötzlich in Notlagen geraten sind. Andererseits haben die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sowie die Stellungnahme unserer Finanzministerin Katja Wolf klar aufgezeigt, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Probleme gibt.

(Beifall BSW)

Ohne eindeutige Vergabekriterien und eine klare rechtliche Grundlage laufen wir Gefahr, das Prinzip der Gewaltenteilung zu verletzen, schließlich ist der Landtag kein typisches Vollzugsorgan. Dennoch dürfen wir den ursprünglichen Sinn des Fonds nicht aus den Augen verlieren: Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind und durch jegliche Raster fallen. Es gibt Menschen, die durch die Raster der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe fallen. Oft handelt es sich um Situationen, in denen eine Dringlichkeit gegeben ist, die unserer derzeitigen Verfahrensdauer von Rechtsmitteln entgegensteht. Solche Schicksalsschläge verlangen nach einer Lösung, die schnell und gezielt hilft. Doch diese Hilfe muss rechtssicher gestaltet werden.

(Beifall CDU, BSW)

(Abg. Stark)

Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum neuen § 17a des Thüringer Petitionsgesetzes stellt definitiv einen Ansatz dar, geht aber nicht weit genug. Die Stellungnahme des Thüringer Finanzministeriums macht deutlich, dass der vorgeschlagene Haushaltstitel „Unterstützung bei außergewöhnlichen Notständen“ unzureichend bestimmt ist und gegen die Haushaltsgrundsätze der Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit verstößt. Es fehlen präzise Vergaberichtlinien und klare Kriterien, wie die Mittel verwendet werden sollen. Diese Lücken gefährden nicht nur die Transparenz, sondern auch die Effektivität der parlamentarischen Kontrolle. Was wir brauchen, ist eine klare rechtliche Grundlage.

(Beifall BSW)

Die Thüringer Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 53, gibt hier den Rahmen vor. Billigkeitsleistungen, wie jene aus dem Härtefallfonds, müssen klar definiert, mit Richtlinien hinterlegt und transparent geregelt sein. Wir brauchen Antworten auf grundlegende Fragen: Wie wird entschieden, wer die Unterstützung erhält? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe? Wie bleiben wir verfassungskonform und vermeiden Konflikte mit dem Rechnungshof?

Unsere Finanzministerin hat in ihrer Stellungnahme zu Recht betont, dass diese Fragen nicht offenbleiben dürfen, da der Landtag nicht die Rolle des Vollzugsorgans übernehmen kann. Ein solches Vorgehen würde die Gewaltenteilung verletzen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

(Beifall BSW)

Unser Ziel ist es, den Härtefallfonds auf eine solide Grundlage zu stellen. Wir von der BSW-Fraktion wollen den Fonds bewahren, aber wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Vorschlag erarbeiten, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, die Gewaltenteilung respektiert und trotzdem unbürokratische Hilfe ermöglicht. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf der Linken an den Petitionsausschuss, den Haushaltsausschuss und den Justizausschuss zu überweisen, damit dort die offenen Fragen gründlich diskutiert werden können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Fokus liegt auf dem Menschen. Es geht darum, mit Vernunft und Gerechtigkeit den Menschen in Notlagen zu helfen, zielgenau, schnell und rechtssicher.

(Beifall BSW)

Wir alle kennen Beispiele, in denen bereits ein kleiner finanzieller Beitrag existenzielle Sorgen lindern konnte. Genau darum geht es. Unbürokratische Hilfe für Menschen in Ausnahmesituationen, die sonst durch das Raster fallen würden. Doch dies darf nur unter klaren Regeln geschehen, um Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Danke.

(Beifall CDU, BSW)

Danke schön, Frau Abgeordnete Behrendt, für diesen Beitrag. Als Nächste bitte ich für die SPD Frau Abgeordnete Dr. Urban ans Mikrofon, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, ich möchte zuvor erst einmal herausstellen, dass unser Thüringer Petitionsausschuss bundesweit der einzige ist, der über das Mittel eines Härtefallfonds oder überhaupt über das Instrument eines eigenen Härtefallfonds verfügt. Ich glaube, allein diese Tatsache stellt

(Abg. Behrendt)

wirklich etwas ganz Besonderes dar und etwas auch aus unserer Fraktionssicht etwas absolut Schützenswertes.

Der Härtefallfonds, das wurde schon gesagt, soll in finanziellen Notlagen einzelner Petenten helfen, abzufedern. Natürlich ist es – und das haben meine Vorrednerinnen schon deutlich gemacht – nicht immer ganz einfach, überhaupt so eine zuwendungsbedingte Härte zu definieren. Ich kann nur aus der Erfahrung der letzten Jahre im Petitionsausschuss sagen: Das war in der Tat nicht immer einfach, wir haben das oft intensiv diskutiert und haben immer versucht, im Konsens am Ende Lösungen zu finden. Denn manchmal ist es eine Naturkatastrophe, ein Flächenbrand und das Haus wird mit abgebrannt oder Hochwasser oder etwas anderes und hier zu entscheiden, bedarf das jetzt einer akuten Zuwendung oder nicht oder – es geht um Familien mit vielen Kindern oder auch manchmal um die alleinlebende Oma.

In jedem Fall haben wir es uns nie leicht gemacht, Gelder aus dem Härtefallfonds zu vergeben. Wir haben auch nie das Bestreben gehabt, da immer alles leer zu räumen, sondern es ging wirklich immer um den einzelnen Sachverhalt. Aber – und das wird zu Recht angemahnt – eben wurde es aus Sicht der Haushälter angemahnt – ich glaube, das ist auch die Intention der Fraktion Die Linke – es ging um klare Regeln.

Diese klaren Regeln, die hatten wir nicht. Wir hatten unseren humanistisch-moralischen Wertekompass und unseren juristischen Sachverstand und haben gesagt, wir stellen uns dem. Aber es ist auf jeden Fall klug und richtig – und deswegen herzlichen Dank für diesen Vorstoß –, hier auch eine gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds mit Verankerung im Thüringer Petitionsgesetz anzustreben und damit auch eine Transparenz reinzubringen, eine transparente Darstellung von den Vergabekriterien, von Obergrenzen. Insofern sind wir da absolut an Ihrer Seite. Nichtsdestotrotz möchten wir natürlich, dass hier nicht ein Bürokratiemonster entsteht, sondern etwas, was wir wirklich auch praktisch gut anwenden können.

Natürlich sind da Fragen: Wie gestaltet man das ganz konkret? Macht man das in einer Anlage zum Gesetz oder nimmt man die Regeln, auch inklusive Ausnahmeregeln, direkt in ein Gesetz auf? Wie stellt man diese gewünschte Transparenz her? Ich bin insofern bei meiner Vorrednerin: Wir würden das auch gern diskutieren, in jedem Fall im Justizausschuss und Petitionsausschuss. Ich glaube, Sie hatten noch den Finanzer genannt. Das ist auch in Ordnung. Aber in jedem Fall, glaube ich, braucht es hier noch ein bisschen mehr Detailarbeit. Ich bin frohen Mutes, dass wir das hinkriegen. Herzlichen Dank.

(Beifall BSW, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Urban. Als Nächstes rufe ich für die AfD Herrn Abgeordneten Torsten Czuppon an das Mikrofon.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, ich möchte ganz kurz mal auf den Redebeitrag der Kollegin der Linken eingehen. Da wurde gesagt, dieser Härtefallfonds hätte sich bewährt. Das kann man natürlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Da waren im letzten Jahr über 100.000 Euro drin. Es sind fünf Anträge gestellt worden. Drei wurden positiv beschieden und dann wurde Geld ausgereicht in Höhe von 11.100 Euro. Klar ist, es müssen soziale Härten abgefedert werden, aber ob der Härtefallfonds des Petitionsausschusses da das richtige Mittel ist, darüber muss man sicherlich diskutieren.

(Abg. Dr. Urban)

Deswegen möchte ich schon von vornherein grundsätzlich sagen: Wir lehnen dieses Gesetz in dieser Form ab. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir aber zu, denn, wenn das Gesetz beschlossen werden sollte, dann bedarf es noch einer großen Überarbeitung. Wenn man sich die Dokumente hier schon mal anschaut, dann wundert sich jemand, der sich damit beschäftigt hat, dass hier von zwei unterschiedlichen Sachen gesprochen wird. Einmal heißt es Härtefonds. So steht es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Die Linke schreibt aber im Titel des Gesetzentwurfs: „Absicherung des Härtefallfonds“. Da habe ich mich gefragt, ob das nur eine sprachliche Unsauberkeit ist. Darauf könnte man kommen, denn im Gesetzentwurf schreibt die Linke sogar in einem Satz zwei unterschiedliche Schreibweise dieses Härtefallfonds. Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist. Vielleicht erklären Sie uns das, ob das nur eine sprachliche Unsauberkeit war oder ob Sie uns damit verwirren und sagen wollten, Härtefallfonds ist etwas ganz anderes als Härtefonds, denn zum Härtefonds hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes starke Bedenken zum Ausdruck gebracht. Es gibt gravierende rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Härtefonds, der bei Ihnen Härtefallfonds heißen soll, aber faktisch geht es um die gleiche Regelungsmaterie. In der Vergangenheit war es ein Haushaltstitel, nun soll es im Petitionsgesetz als Pflichtleistung verankert werden.

Worauf stützen sich denn die Bedenken zum Härtefallfonds im Wesentlichen? Sie stützen sich auf zwei Gutachten, die hier im Landtag zur Verfügung stehen. Das ist einmal – wie schon oft erwähnt – das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags zum Härtefonds, Teil 1 und Teil 2, und zum anderen die auch schon erwähnte Stellungnahme des Finanzministeriums zum oben genannten Gutachten vom 27. Januar dieses Jahres. Jetzt kurz zum Gutachten: Teil 1 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags beschäftigte sich mit der Frage, ob der Härtefallfonds auch Darlehen an Petenten ausreichen darf. Diese Frage wurde im Petitionsausschuss in der 7. Legislaturperiode aufgeworfen. Im Tenor des Gutachtens wird gesagt, für die Leistungsgewährung eines Darlehens gibt es keine Rechtsgrundlage, ebenso wenig für eine eventuelle Rückzahlung des Darlehens an den Landtag. Im Zuge dieser Überprüfung aufgefallene Rechtsmängel führten zu einer grundlegenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Härtefonds in Teil 2 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Ein klassisches Eigentor der Linken, auf das sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf reagieren. In diesem wird im Tenor gesagt, dass die konkrete Prüfung des Thüringer Härtefonds zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags den Anforderungen an eine rechtstaatlich unbedenkliche, willkürfreie und einer Rechnungshofkontrolle standhaltenden Bewirtschaftung des Härtefonds genügen kann. Schwieriger Satz, einfacher gesagt: Daher scheint der Härtefonds in seiner jetzigen Form verfassungswidrig zu sein, da er unter anderem – wie auch schon angesprochen – im Grundsatz der Gewaltenteilung – Legislative übernimmt Aufgaben der Exekutive – nicht genügt. Die rechtliche Bewertung ist ganz eindeutig. Jetzt noch zum dritten wichtigen Dokument dazu, der Stellungnahme des Finanzministeriums vom 27. Januar: Dazu möchte ich zwei Sätze zitieren, einleitend wird festgestellt: „Die Feststellungen des Gutachtens sind aus hiesiger Sicht grundsätzlich nachvollziehbar und begründet.“ Abschließend: „Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen empfehle ich,“ – also die Finanzministerin – „den gegenständlichen Haushaltstitel zu streichen, alternativ […] auf ‚Null‘ zu setzen.“ Diese Auffassung teilen wir.

Ihr Gesetzentwurf versucht einige Kritikpunkte aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu beheben. Da geht es um Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit. Aber dem Hauptproblem, dem vermeintlichen Bruch der Gewaltenteilung, widmet er sich nicht. Aus diesen Gründen ist der Härtefonds des Thüringer Landtags sicherlich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Sonderfall, wie auch schon Frau Dr. Urban gesagt hat.

Bei dieser klaren Rechtslage kann man eigentlich nur für eine Ablehnung des Gesetzes plädieren, was wir hiermit auch machen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als nächster Redner hat Herr Tiesler von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, Zuhörer, Zuschauer hier und am Livestream, wir haben eine Änderung zum Gesetz des Petitionswesens hier von der Fraktion Die Linke zur Diskussion gestellt bekommen. Im Kern – wir haben es jetzt auch schon in den ersten Redebeiträgen gehört – geht es um die Absicherung des Härtefallfonds. Ich möchte vielleicht auch noch mal – ein paar Sachen sind schon angeklungen – einiges über die letzten Jahre des Härtefallfonds verlieren.

Der Härtefallfonds, der im Haushalt – wir haben es schon gehört – als Unterstützung für außergewöhnliche Notstände geführt wird, hat die Mitglieder des Petitionsausschusses in den vergangenen Legislaturperioden – zu dem ich mich auch zählen durfte in der letzten Legislaturperiode – auf eine einfache und unbürokratische Weise zur Hilfestellung bei wirklich echten Notfällen gebracht. Viele Notfälle, welche wir dort diskutiert haben – und wir haben das jetzt schon in einigen Reden gehört – haben uns wirklich gezeigt, in welchen schwierigen Lebenssituationen sich die Menschen befinden können. Wir haben gehört, es gab Naturkatastrophen, aber auch gesundheitliche Probleme in der allermöglichsten Vielfalt, der Tod von nahen Anverwandten, was damit zustande kommt, oder eben auch Schulden aus den kompliziertesten Konstellationen heraus. Das war immer wieder erstaunlich und auch erschütternd zugleich, in welche Situationen man gelangen kann. Hier haben wir – und das war das Schöne an diesem Instrument – fraktionsübergreifend, ob das mal 1.000, 3.000 oder auch mal 8.000 Euro waren, ob das mal für einen Umbau von einem behindertengerechten Fahrzeug war oder was auch immer, unbürokratisch helfen können. Das ist menschlich gesehen aufgrund des einfachen pragmatischen Ansatzes des Härtefallfonds auch gern gemacht worden von uns. Ich vergleiche das immer so ein bisschen, wenn ich als Abgeordneter in meinem Wahlkreis unterwegs bin, es ist halt schön, wenn die Leute Fragen haben oder Probleme, man kann relativ unbürokratisch und relativ einfach Dinge lösen und helfen. Das hat man eben mit diesem Mittel.

Mitgeschwungen – und jetzt kommen wir natürlich auch zu dieser Kritik und die muss man auch besprechen – ist bei den Härtefallentscheidungen immer auch der Gedanke gewesen, ob es jetzt wirklich ein außergewöhnlicher Notstand war, der da ist. Wie muss man das einschätzen? Kann man da einfach so einen bestimmten Betrag geben, wie hoch muss der Betrag sein oder gibt es vielleicht nicht noch andere Stellen, die angefragt werden müssten oder wo man das Geld herbekommen könnte? Dazu haben wir sehr intensiv oft auch den rechtlichen Rahmen diskutiert, aber eben immer nur in den Möglichkeiten, die wir selber hatten. Wir sind auch alle keine Rechtsexperten. Wir haben dann zwar immer auch mal Rückfragen gehalten mit der Landtagsverwaltung, aber es ist halt echt eine schwierige Konstellation. Dies führte – wir haben es gerade von Herrn Czuppon gehört – im Jahr 2023 zu dem Fall, dass wir einen Antrag hatten, bei dem wir dann darüber diskutieren mussten, ob wir aus diesem Härtefallfonds ein rückzahlbares Darlehen ausgeben könnten. Das rückzahlbare Darlehen war wirklich ein großer Punkt, wo wir gefragt haben, geht das oder geht das nicht. Zur Klärung dieses Falls haben wir dann Rat beim Wissenschaftlichen Dienst eingeholt. Wir haben es schon gehört, es gab eine Stellungnahme, die 6/23, und dort wurde gerade das – wir haben es vorhin gehört – festgestellt, dass der Härtefallfonds eben strukturell einer Bewertung zugeführt werden

(Abg. Czuppon)

sollte, und das eben schon grundlegende Konzept berge Rechtsrisiken. Das war damals diese Aussage, mit der wir umgehen mussten. Es hatte sich dann als erforderlich herausgestellt, dass wir zum einen die Grundlagen der Mittelvergabe klären müssen und zum anderen – das will ich auch noch mal zitieren – uns den „Voraussetzungen rechtsstaatlich unbedenklicher, insbesondere willkürfreier, berechenbarer sowie auch der Rechnungshofkontrolle Stand haltender Bewirtschaftung öffentlicher Mittel zu vergewissern.“ Also es ist genau dieser Punkt, der da eben diskutiert werden musste.

Dies führte dann – wir haben es gerade gehört – im Sinne einer solchen strukturellen Bewertung zu dieser gutachterlichen Stellungnahme 14/23 des Wissenschaftlichen Dienstes. Hier wurde der Härtefallfonds grundlegend auf 38 Seiten wirklich sehr genau unter die Lupe genommen. Das Resultat daraus – wir haben es eben jetzt in diesen Wortmeldungen auch schon gehört – ist sicherlich für alle damaligen Petitionsausschussmitglieder damals auch recht tragisch gewesen, dass es gravierende Zweifel daran gibt, dass der Petitionsausschuss den rechtlichen Vorgaben an genau diesen rechtsstaatlich unbedenklichen, insbesondere willkürfreien und berechenbaren sowie auch einer Rechnungshofkontrolle standhaltenden Bewirtschaftung genügen kann. Das ist das Problem, was wir dann hatten.

Dies so weit ganz kurz und knapp jetzt zu meiner Einordnung des Härtefallfonds. Es ist also wirklich zwingend – und das habe ich zumindest von den meisten Rednern hier schon gehört – notwendig, über den Fortgang des Härtefallfonds intensiv nachzudenken. Ich glaube – und das hört man ja zumindest hier bei allen Reden –, dass sich auch in der aktuellen Legislatur die meisten Abgeordneten hier im Hohen Haus einig sind, dass es gerade für solche dringenden, schwierigen Notlagen gut und richtig wäre, wenn wir eine halbwegs unbürokratische Hilfeleistung geben könnten.

Aber wie kann eben solche – ich möchte sagen – Neuauflage des Härtefallfonds aussehen? Hier kommt nun als vermeintlicher Lösungsansatz, muss ich erst einmal sagen, das Gesetz der Fraktion Die Linke ins Spiel. Denn – und wir haben jetzt schon ein paar Sachen gehört – grundlegend hat man sich ja vorgestellt, dass der Härtefallfonds gesetzlich in diesem § 17a verankert werden soll, wie gesagt, die Mindesthöhe von 100.000 Euro festgelegt wird und 10.000 Euro maximal an Petenten ausgezahlt werden können, die unverschuldet in akute finanzielle Notlagen geraten sind. Eine genauere Spezifizierung – das ist schon das

erste Problem – gibt es an dieser Stelle erst mal noch nicht.

Die Details erstrecken sich dann in diesen sechs Zusatzpunkten hinten in diesem Anhang, wo man dann eben sagt: Okay, was ist eine Notlage, was ist unverschuldet, was in dem Moment doch noch recht schwammig und zu unkonkret für die Dinge ist, die wir eigentlich beachten müssen. Dann wird gesagt, dass die Leistung nur einmalig im Jahr beantragt werden kann, Nachweise erbracht werden sollen und – das ist auch schon ein schwieriger Punkt, der jetzt als fünfter Punkt kommt – dass der Landtagspräsident dann die Leistungsbescheide erlassen soll und die Leistungen auch zurückgefordert werden, was zumindest wieder richtig ist.