Protocol of the Session on January 31, 2025

Aber in Italien wurden Menschen in Särgen mit einem Panzer hin und her geschoben und Leute konnten sich nicht verabschieden. Und Sie kommen immer und immer wieder hierher und diskreditieren politische Entscheidungen,

(Unruhe AfD)

die getroffen wurden. Glücklicherweise sind Sie in diesem Land weit davon entfernt, politische Entscheidungen zu treffen,

(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Nein, Nein!)

aber ich werde immer und immer wieder betonen, dass die Bearbeitung der Coronapandemie zu dem Zeitpunkt, wo die Entscheidungen getroffen wurden, vollkommen richtig waren.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie sind als Ministerin zur Neutralität verpflichtet! Wenn Sie das Wort „glücklicherweise“ verwenden, dann ist das eine nicht neutrale Einschätzung!)

Ich bitte, hier keine Zwiegespräche zu führen. Es gibt noch eine Zwischenfrage, lassen Sie die noch zu?

Ja.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Können Sie erst mal das Mikro anmachen! Ich weiß, Männer und Technik ist ein Problem!)

Was unternehmen Sie, wenn wieder ein Virus hier über das Land rollt, um dann solche Maßnahmen nicht mehr ergreifen zu müssen, dass genügend Krankenhauskapazitäten auch vorrätig sind?

Das kann ich Ihnen sagen, als Erstes wird es ein modernes ÖGD-Gesetz geben, das die Gesundheitsdienste in der Form aufstellt, wie es richtig sein muss. Das ist ein Vorhaben, was die Regierung als Erstes anpacken wird in Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen, und zweitens geht es darum, die Krankenhäuser zukunftssicher auszustellen. Das ist mehr, als zu behaupten, wir haben einfach überall ein Pflaster draufgeklebt, deswegen gibt es überall Betten. Sondern wir wollen funktionierende Standorte medizinischer Versorgung mit den relevanten Fachkräften und mit der sicheren Zusage an jeden Patienten und an jede Patientin – und das war ja gerade wegen der Coronapandemie das Problem, dass die Ärzte am Limit waren, auch die Schwestern, alle, die dort arbeiten. Das hat etwas damit zu tun, dass wir ein Fachkräfteproblem haben, und da können Sie jetzt weitererzählen, dass das nicht so ist, aber ich habe eine Information für Sie, dass keine ausländischen Fachkräfte hierherkommen. Dass ist unter anderem Ihr Verdienst und da sagen wir nicht danke schön.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

(Heiterkeit AfD)

(Ministerin Schenk)

Es gibt noch eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Zippel. Lassen Sie die zu?

Ja.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass der Kollege Thrum vielleicht eine Sache nicht verstanden hat, und zwar, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem laufenden Betrieb eines Krankenhauses, wo es wirtschaftlich und funktionabel einfach laufen muss, und den besonderen Situationen einer Pandemie, auf die wir unser Gesundheitssystem natürlich insbesondere auch mit vorbereiten müssen, aber dass das eine und das andere zwei unterschiedliche Dinge sind und dass man aber beides natürlich zusammen denken muss, aber dass man die extreme Situation einer Pandemie mit Zehntausenden – oder was weiß ich, wie vielen Betroffenen es auch immer sein werden – nicht pauschal draufgelegt werden kann auf eine Krankenhausplanung, die den Alltagsbetrieb darstellt?

Da stimme ich Ihnen zu und viele würden – glaube ich – zustimmen, dass es eine Selbstverständlichkeit und Analyse ist, aber es hat sicherlich nicht geschadet, die noch einmal vorzutragen.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Am Ende meiner Rede freue ich mich auf weitere Debatten in diesem Bereich.

Herzlichen Dank. Es gab auch keine weiteren Fragen an Sie. Danke für die Ausführungen. Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, würde ich dann auch damit die Debatte schließen und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst werden wir über den Gesetzentwurf abstimmen, das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen, ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD. Hier bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Ich sehe die Hände der AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte? Ich sehe Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU. Herzlichen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich komme nun zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der AfD. Ich lese ihn noch einmal vor: „Das Land in der Pflicht – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der flächendeckenden Krankenhausversorgung sicherstellen, Krankenhausschließungen auf dem Land vermeiden“, Drucksache 8/137. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier die Hände der AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte? Ich sehe hier Hände aller anderen demokratischen Fraktionen – Linke, SPD, BSW und CDU.

(Unruhe AfD)

Enthaltungen? Ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu dem Alternativantrag. Hier habe ich jetzt wahrgenommen, es soll eine Überweisung sowohl an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie als auch an den Haushalts- und Finanzausschuss erfolgen. Habe ich jemanden vergessen? Das sehe ich nicht. Dann

würde ich zunächst erst mal darüber abstimmen. Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Linken, SPD, BSW und CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Dann ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie so angenommen.

Ich stimme noch über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer ist damit einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Stimmen der CDU und der Fraktionen BSW, SPD. Wer ist dagegen? Gegenstimmen von der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der Stimmen aus der Fraktion Die Linke ist die Überweisung ebenfalls so angenommen.

Dann würde ich jetzt noch die Federführung festlegen. Ich würde die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie sehen. Ich würde darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie liegt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Stimmen der Fraktionen CDU, BSW, SPD, Linke. Wer ist dagegen? Ja, nein, vielleicht? Sehe ich keine Stimmen. Wer enthält sich? Bei Enthaltung aus der Fraktion der AfD ist die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie so bestätigt.

Damit sind wir mit diesem TOP erst einmal durch und es gibt eine Wortmeldung. Bitte schön.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, ich bitte um Einberufung des Ältestenrats.

Dann verfahren wir so. Wir treffen uns – jetzt habe ich die Raumnummer nicht im Kopf. Sie wissen, wo wir uns immer treffen, ich habe gerade den Raum leider nicht im Kopf. Wir unterbrechen damit, ich würde sagen bis halb. Es ist jetzt 11.10 Uhr. Wir unterbrechen bis 11.30 Uhr. Der Ältestenrat trifft sich.

Ich ergänze noch mal für alle: Raum 101.

Wir setzen unsere Sitzung fort. Ich möchte Sie noch kurz darüber informieren: Wir hatten im Ältestenrat gerade noch mal eine Aussprache unter allen Fraktionen über den respektvollen Umgang miteinander, insbesondere im Ton, in der Wortwahl, und haben uns da verständigt, dass wir das natürlich alle gemeinsam im Sinne eines demokratischen Miteinanders auch in Zukunft beachten wollen. Aus diesem Anlass hoffe ich mal, dass wir jetzt gleich bei den nächsten Punkten gut vorankommen.

Wir rufen jetzt als Nächstes Tagesordnungspunkt 5 auf

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/320 - ZWEITE BERATUNG

Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Entschuldigung, ich habe Sie übersehen, war keine böse Absicht.

(Vizepräsidentin Dr. Urban)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es auch ganz kurz, denn im Prinzip ist das hier ein formalter Akt. Es gibt ein Bundesgesetz, das sich mit der Barrierefreiheitsstärkung beschäftigt, und am Ende setzt dieses Gesetz eigentlich nur eine EU-Richtlinie um. Das bedeutet im Kern, dass sich Deutschland damit befassen kann, wie es diese Richtlinie umsetzen soll, also wie es für mehr Inklusion in dieser Gesellschaft sorgen kann. Dieses Gesetz hat zu Recht relativ viel Kritik zum Beispiel vom Paritätischen bekommen, von anderen Betroffenen und Behindertenverbänden. Deswegen will ich dieses Gesetz, welches wir heute behandeln, jetzt nicht einfach durchgehen lassen, weil es am Ende auch etwas mit der Umsetzung von diesem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes zu tun hat.

Ich will zumindest an dieser Stelle die Kritik der Behindertenverbände schon noch mal deutlich sagen und noch mal deutlich sagen, dass wir uns als Linke deshalb auch enthalten werden. Am Ende sagen nämlich die Verbände ganz klar: Dieses Stärkungsgesetz ist genau das Gegenteil. Zum einen sieht es eine Frist vor bis 2040, so als würden wir nicht schon heute die Inklusion brauchen. Zum anderen ermöglicht es ganz viele Ausnahmen, zum Beispiel für kleinere Betriebe, als würde das für Menschen mit Behinderungen keine Rolle spielen, ob auch kleine Betriebe die Inklusion vernachlässigen. Die Menschen sagen auch ganz klar: Es geht um konkrete Dinge, die für Menschen ohne Behinderung ganz normal sind, zum Beispiel am Bankautomaten Geld abzuheben, irgendwelche Vorgänge zu machen, es geht auch um Dinge wie sich ein Fahrschein für Straßenbahn oder Bus zu kaufen. Das sind Dinge, die sind für Sie alle hier selbstverständlich. Deswegen scheint Ihnen solch ein Gesetz nicht besonders wichtig zu sein, wenn dieses Gesetz vor allen Dingen mangelhaft ist. Den Menschen mit Behinderungen ist es aber wichtig, auch zum Beispiel im Onlinehandel barrierefrei einkaufen zu gehen, wie Sie das alle selbstverständlich jeden Tag tun, einige wahrscheinlich auch während sie hier sitzen.

Es geht also darum, Menschen, die eine Behinderung haben, ernst zu nehmen – und dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes tut es nicht. Ja, wir beschäftigen uns jetzt nur mit einem Staatsvertrag, der im Grunde regeln soll, dass es eine Kontrollkommission geben soll, die die Länder bündelt und diese Kontrolle der Aufgaben dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzt. Es ist eigentlich tatsächlich nur ein formaler Akt. Aber die Grundlage dieses formalen Akts ist ein schlechtes Gesetz. Das muss man an dieser Stelle schon noch mal sagen, deshalb wird sich meine Fraktion nicht positiv für diesen Punkt aussprechen.

(Beifall Die Linke)

Ich habe noch eine weitere Wortmeldung von Herrn Luhn, AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, heute diskutieren wir das sogenannte Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882.

Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt für Menschen mit Behinderung erscheint, birgt bei näherer Betrachtung erhebliche Herausforderungen, insbesondere für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Die praktische Umsetzung dieser Richtlinie droht ein Bürokratiemonster zu erschaffen, das kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche

technische Anpassungen vorzunehmen, die mit hohen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sind. Lassen Sie mich dies anhand konkreter Beispiele erläutern.

Beispiel 1, Einzelhandel und kleine Geschäfte: Ein Buchladen in Thüringen mit zwei Angestellten könnte gezwungen sein, elektronische Kassensysteme barrierefrei zu gestalten, wenn diese in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Solche Systeme kosten oft mehrere Tausend Euro, eine Investition, die kleine Geschäfte schwer stemmen können.

Beispiel 2, Handwerksbetriebe: Ein Schreinermeister, der individuelle Möbel fertigt, müsste möglicherweise technische Standards für eine Online-Bestellplattform umsetzen. Diese Anpassungen sind nicht nur kost

spielig, sondern überfordern oft die technischen und personellen Kapazitäten solcher Betriebe.

Beispiel 3, Start-ups im Technologiebereich: Ein Softwareunternehmen mit fünf Mitarbeitern müsste sicherstellen, dass alle digitalen Produkte barrierefrei sind. Dies umfasst Tests und Dokumentationen, die häufig an externe Prüfstellen ausgelagert werden müssen, was die Kosten erhöht und die Markteinführung verzögert.

Die Richtlinie sieht zwar Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vor, doch diese beschränken sich häufig auf verlängerte Fristen oder vereinfachte Verfahren. In der Praxis reichen diese jedoch kaum aus, um die erheblichen Belastungen abzufedern.

Ein weiterer problematischer Punkt ist die Einrichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg. Unternehmen müssen Berichte und Nachweise an eine Stelle senden, die keinen direkten Bezug zu den Gegebenheiten vor Ort hat. Das birgt das Risiko zusätzlicher Bürokratie, von Missverständnissen und ineffizienter Abläufe. Zwar mag eine zentrale Stelle für die Koordination von Fach- und Vollzugsaufgaben sinnvoll erscheinen, doch fehlt es hier an einem konkreten Bezug zu den regionalen Bedürfnissen und realen Herausforderungen unserer kleinen und mittleren Unternehmen. Stattdessen wären regionale Lösungen zielführender. Regionale Prüfstellen könnten nicht nur gezielt beraten und unterstützen, sondern auch praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit entwickeln, die den Mittelstand eben nicht überfordern.