Protocol of the Session on January 31, 2025

Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Die Begründung dafür hält Herr Abgeordneter Jankowski.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir haben als AfD-Fraktion wieder einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Thema „Gendern“ befasst. Genauer gesagt wollen wir, dass in den Thüringer Schulen keine Gendersprache in irgendeiner Form Verwendung findet und erst recht nicht gelehrt wird. Wir haben in den letzten Jahren regelmäßig Anträge zu diesem Thema hier ins Plenum eingebracht und jedes Mal verlief die Debatte eigentlich recht ähnlich. Von der linken Seite des Parlaments kam immer Unverständnis, weswegen das Thema überhaupt aufgemacht wird, Vorwürfe kamen, wir würden angeblich irgendwelche Sprechverbote oder Ähnliches auferlegen wollen, bis hin dazu, dass es schon mal hieß, ohne die ständigen Anträge der AfD wäre das Gendern in der Bevölkerung überhaupt kein Thema.

Dies ist natürlich komplett absurd. Beinahe täglich wenden sich Bürger an uns, die dieser ganzen Gendermist aufregt, mit diesem ach so woken Sprachexperiment weiß der normale Bürger nichts anzufangen und will sich damit eigentlich auch nicht beschäftigen, er wird aber dazu gezwungen, wenn er ein Schreiben von öffentlichen Verwaltungen bekommt und sich dann durch irgendwelche gegenderten Texte quälen muss. Vor allem wird er gezwungen, sich damit zu beschäftigen, wenn nun auch schon in den Schulen angefangen wird, den Kindern diesen Genderquark beizubringen.

(Beifall AfD)

Hier ist für die meisten ein Punkt erreicht, an dem eine Reißleine gezogen werden muss.

Nicht die AfD setzt also das Thema „Gendern“ immer wieder auf die Tagesordnung des politischen Diskurses,

(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Doch, Sie sind die einzigen, die einen Antrag dazu stellen!)

sondern es sind die Bürger, die sich durch die übergriffige Minderheit ständig genötigt fühlen, sich mit dem Gendern zu befassen. Und solange dies so ist, werden wir als AfD-Fraktion natürlich das Thema „Gendern“ immer wieder hier ins Plenum einbringen. Das kann ich Ihnen versprechen.

(Beifall AfD)

Ich bekomme aus dem ganzen Landesgebiet immer wieder Beschwerden von Eltern, die sich darüber beklagen, dass die Lehrer ihrer Kinder im Unterricht gendern und sogar Lehrmaterial und Arbeitsblätter verteilen, die gegendert sind. Neulich wendeten sich erst wieder Eltern an mich, deren Junge die 2. Klasse besucht. Sie zeigten mir einen Eintrag vom Lehrer im Hausaufgabenheft ihres Kindes und dort stand – ich zitiere –: „Sehr gut, wie du bei den Vorträgen deiner Mitschüler*innen aufgepasst hast.“ Wohl gemerkt, der Eintrag stammt aus dem Hausaufgabenheft eines Schülers einer 2. Klasse. Natürlich sind die Eltern dann erst mal verwundert und auch geschockt, und das auch zu Recht. In der Grundschule sollte der Fokus doch darauf liegen, dass die Kinder erst mal vernünftig schreiben und lesen lernen und nicht schon in der 2. Klasse mit irgendwelchen Sprachexperimenten konfrontiert werden. Aber dieses Beispiel ist bei Weitem kein Einzelfall, vor allem zeigt es aber, dass hier dringend etwas getan werden muss.

Im November 2022 bekam ein Antrag hier im Plenum eine Mehrheit, der sich mit dem Gendern kritisch befasst hatte. Die damalige Landtagspräsidentin und die Landesregierung fühlten sich aber an den Antrag

(Vizepräsident Quasebarth)

überhaupt nicht gebunden und ignorierten ihn einfach. Ein solches demokratieverachtendes Verhalten ist, glaube ich, in der Parlamentsgeschichte Thüringens bisher einmalig.

(Beifall AfD)

Nichtsdestotrotz hat der Antrag aber immer noch seine Gültigkeit und der amtierende Landtagspräsident könnte jederzeit dafür Sorge tragen, dass wenigstens der Anteil des Antrags, der den Landtag selbst betrifft, endlich umgesetzt wird, also dass in der parlamentarischen Dokumentation des Landtags, in seinem internen und externen Schriftverkehr und seinen Veröffentlichungen und Publikationen auf Gendersprache verzichtet wird. Ich bin gespannt, wann der neue Landtagspräsident dies endlich angeht.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Hat er doch schon!)

Was den Teil des Antrags betrifft, der den schulischen Bereich betrifft, so ist der damalige Antrag etwas schwammig formuliert und zielt vor allem auf die Prüfungsleistungen ab. Wir möchten mit dem hier vorliegenden Antrag das Thema „Gendern“ an Schulen deutlich konkreter fassen. Wir fordern deswegen in unserem Antrag erstens, dass auf die Aufnahme von Lernmitteln in den Thüringer Schulbuchkatalog abgesehen wird, wenn diese Gendersprache nutzen, zweitens, dass die Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung insoweit

angepasst wird, dass die Nutzung von Lehr- und Lernmitteln in gendergerechter Sprache unzulässig ist, und drittens, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass im Unterricht an Thüringer Schulen allein entsprechend den bewährten Regeln des deutschen Sprachgebrauchs und ohne Anwendung der gendergerechten Sprache gesprochen, gelesen, geschrieben und vor allem auch gelehrt wird.

(Beifall AfD)

Was wir fordern, ist nichts weiter als eine Selbstverständlichkeit. Das Gendern wird von den Bürgern mehrheitlich abgelehnt, das Gendern erschwert den Zugang zum verstehenden Lesen von Texten und vor allem erschwert das Gendern das Lesen- und Schreibenlernen unserer Kinder. Deswegen ist es an der Zeit, das Gendern endlich aus unseren Schulen herauszuhalten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank an den Abgeordneten Jankowski für die Begründung. Jetzt schaue ich auf meine Rednerliste und dort sehe ich als Erstes von der Fraktion der SPD Abgeordnete Janine Merz.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD behauptet zwar immer wieder, sie wären diejenigen, die nicht diejenigen sind, die das Thema „Gendern“ zum Thema machen und sie sind es doch. Sie sind die Einzigen, die immer wieder durch solche Anträge oder Gesetzentwürfe oder draußen in den sozialen Medien dieses Thema befeuern, die Menschen verunsichern und es nur dort zum Thema machen, sodass tatsächlich die Menschen dann glauben, dass wir uns mit nichts anderem befassen. Aber das ist Ihre Strategie, die ziehen Sie seit vielen Jahren durch und auch dieser vorliegende Antrag beschäftigt sich wieder überhaupt nicht mit bildungspolitischer Realität oder tatsächlich existierenden Problemstellungen, die es dort gibt, oder gar notwendigen Lösungsansätzen. Nein, er widmet sich lieber gefühlten Wahrheiten, dunklen Verschwörungen und pauschalen Unterstellungen. Da wird behauptet, Regierungen in Bund und Ländern sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk und große Medienkonzerne betrieben seit Jahren

(Abg. Jankowski)

zielgerichtet – ich zitiere – „die Durchsetzung der sogenannten gendergerechten Sprache“. Ein Primärziel dieser düsteren Machenschaften sei „das staatliche Schulwesen, da dieses als wesentliche Erziehungs- und Bildungsstätte signifikanten Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat.“ Deshalb dürfe die Landesregierung auch nicht zulassen, dass die Thüringer Schulen zu einem gesellschaftspolitischen Experimentierfeld werden, und müsse schleunigst entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.

Ja, was soll man hier abermals zu so einer Debatte sagen? Wir haben sicherlich viele Probleme im Bildungsbereich – das haben wir in diesem Plenum auch schon mehrfach diskutiert – und speziell, ja, auch an den Schulen. Ich sage hier nur mal das Thema „Lehrermangel und Stundenausfall“. Aber die von der AfD behauptete staatliche Indoktrination der Schülerinnen und Schüler mit geschlechtergerechter Sprache gehört mit Sicherheit nicht dazu. So haben sich im Übrigen auch schon Eltern und Schülervertreter sowie die Lehrergewerkschaft in der vergangenen Legislaturperiode positioniert und einen Abbruch dieser Sinnlosdebatte über einen angeblichen Gendersprachzwang an den Schulen gefordert. Es interessiert sie aber alles nicht, gefruchtet hat das überhaupt nicht.

Um diese wenig sinnvolle Debatte jetzt hier abzukürzen, kommen wir doch einfach zum Kern des Ganzen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verantwortet und damit sozusagen der Gralshüter der deutschen Rechtschreibung und für sämtliche deutschsprachige Staaten und Regionen Europas ist, hat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 – ich zitiere – „seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll.“ Der Rat hat sich also mitnichten gegen geschlechtergerechte Sprache gewandt, wie das von der AfD und anderen immer wieder so gern behauptet wird. Er hat am 15.12.2023 lediglich empfohlen – ich zitiere weiter –, „die Aufnahme von Asterisk ([dem] „Gender-Stern“), Unterstrich […], Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinneren, [also] die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung [vorerst zu unterlassen].“ „Vorerst“ wohlgemerkt, denn Sprache ist nie etwas Statisches. Daher heißt es im Ratsvotum ebenfalls: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte [Recht-]Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung [immer] noch im Fluss.“

Genau das ist des Pudels Kern und nichts anderes. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Ratsbeschluss im Juni 2024 einstimmig gefolgt – also natürlich auch mit der Stimme Thüringens, das damals von RotRot-Grün regiert wurde. Es gab und gibt folglich zu keiner Zeit einen staatlichen Zwang zur Benutzung geschlechtergerechter Sprache an den Schulen, auch nicht hier in Thüringen. Es gilt selbstverständlich die aktuelle Fassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung. Schlechtere Noten wegen einer Nichtbenutzung der im Rat genannten Sonderzeichen im Wortinneren dürfen nicht erteilt werden.

Das galt schon unter Rot-Rot-Grün und das gilt selbstverständlich auch für die neue Koalition. Im Koalitionsvertrag haben wir daher noch einmal bekräftigt: „Grundlage für den Sprach- und Schriftgebrauch an den Thüringer Schulen sind die Regeln des Rates der deutschen Rechtschreibung.“ Dem ist hier nichts weiter hinzufügen. Oder vielleicht doch so viel: Sollte der Rat in den nächsten Jahren beschließen, dass Sonderzeichen im Wortinneren künftig doch zulässig sind, weil sich die deutsche Sprache entsprechend weiterentwickelt hat, und die Kultusministerkonferenz dem folgen, wird Thüringen dieses Votum selbstverständlich ebenfalls mittragen.

Man sollte also hier aufpassen, wenn man Beschlüsse des Rats für deutsche Rechtschreibung politisch für sich vereinnahmt, absolut setzt und ihnen einen nicht vorhandenen Ewigkeitswert zuschreibt, denn das könnte schief gehen, liebe Damen und Herren von der AfD. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächstes rufe ich für die Fraktion BSW den Abgeordneten Dirk Hoffmeister ans Mikrofon, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in ihrem Antrag fordert die AfD: „Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen“ und Sie beziehen sich hier nicht nur auf den schriftlichen, sondern auch auf den mündlichen Bereich. Ihr Antrag ist ein weiterer Beweis, dass es mit der Fachlichkeit im Bildungssektor bei der AfD noch nicht zum Besten bestellt ist.

Schauen wir mal in die Rechtsgrundlage. Die hat die Kollegin vorhin schon zitiert. Es gibt einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.07.2024, dass die Rechtschreibregelung des Rates der deutschen Rechtschreibung Bindungswirkung für Schulen und öffentliche Verwaltung hat. Das heißt also, nicht nur in Schulen, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung ist das Gendern nicht zulässig. Rechtschreibung ist Gesetz. Ich bin von Haus aus Deutschlehrer, da kann ich Ihnen auch gleich erklären, wieso, weshalb und warum das so ist. Rechtschreibung ist nicht dazu da, dass der Lehrer den Rotstift zückt, Kommafehler, Rechtschreibfehler anstreicht, sondern Rechtschreibung ist dazu da, dass Geschriebenes problemlos gelesen werden kann und Menschen durch Rechtschreibung in die Lage versetzt werden, Texte so zu verfassen, dass sie auch andere lesen können. Das heißt, ähnlich wie eine deutsche Industrienorm ist also Rechtschreibung Gesetz, normiert, wie jedes Wort zu schreiben ist. Diese Regeln sind vom Rat der deutschen Rechtschreibung im Wörterbuch der deutschen Sprache verankert und so muss geschrieben werden.

Wovon überhaupt nicht die Rede ist, ist das Gendern im mündlichen Bereich, denn mündliche Sprache ist nicht normiert, die kann ich auch logischerweise nicht normieren. Es wurde ja von der Kollegin Merz

auch noch mal darauf hingewiesen, dass nach den gegenwärtigen Regeln Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich nicht zulässig sind. Wie sich das verändert, das wissen wir nicht. Aber was heißt das? Wir in Thüringen halten uns an Recht und Gesetz und wenn also in einer schriftlichen Äußerung – und das betrifft sowohl die Schule als auch das Amt – Unterstriche, Mittelstriche, sonstige Sachen enthalten sind, dann ist das schlicht und ergreifend ein Rechtschreibfehler und jeder Deutschlehrer hier in Thüringen wird dies auch als Fehler anstreichen werden.

Und damit ist also der Antrag abzulehnen. Danke.

Einen Moment bitte noch. Würden Sie eine Nachfrage zulassen?

Ja, sehr gern.

Dann, bitte schön.

(Abg. Merz)

Vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe eine Frage aufgrund dessen, was Sie gerade gesagt haben. Wenn denn das so Gesetz ist, wie Sie es gerade sagen, was halten Sie denn dann davon, wenn ein Lehrer auf eine Arbeit eines Schülers oder einer Schülerin in der zweiten Klasse mit Gendersternchen draufschreibt? Was halten Sie denn dann davon?

Ich denke, hier sollten die betreffenden Eltern das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Wie gesagt, es geht um Recht und Gesetz. Es geht um die Frage, wie werte ich Fehler. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Das ist wider die Realität!)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Rednerin, das ist Frau Große-Röthig von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen am Livestream, Sprache ist mächtig und Macht bedeutet Verantwortung. Jede Sprache hat ihre eigene Architektur und damit müssen wir uns beschäftigen, um die Realität erfassen zu können, damit wir aussprechen können, wer wir sind, was ist und was wir wollen.

Mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion aus der letzten Legislatur wurde der damaligen rot-rot-grünen Landesregierung vorgeworfen, es gäbe rechtliche und verbindliche Vorschriften, nach denen sich Behörden, Hochschulen und Schulen der sogenannten Binnenzeichen, wie Unterstrich und Doppelpunkt, zu bedienen hätten. Der Beweis für diese Unterstellung bleibt bis jetzt verschollen. Deshalb ein bisschen Realität für Sie, auch gerade in der AfD-Fraktion.

Vorschriften für die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung der Geschlechtervielfalt in der Thüringer Schullandschaft gibt es nicht in Thüringen. Jetzt haben Sie hier im Plenum schon wieder nichts Besseres zu tun, als Steuergelder zu verschwenden und uns eine Genderdebatte aufzuzwingen. Schon wieder Sprachpolizei, Ihr Ernst! Damit die Zeit nicht komplett verschwendet ist, liebe Kolleginnen, möchte ich hier die Zeit nutzen, um ein paar Ergebnisse verschiedener Studien zu benennen, die positive Effekte von gegenderten Texten gezeigt haben. Welchen Job sich beispielsweise Schülerinnen zutrauen, wird auch von Sprache beeinflusst. Das zeigen Experimente mit Grundschülerinnen. Werden ihnen Berufe in geschlechtergerechter Sprache präsentiert, wie etwa in der Form „Ingenieurinnen und Ingenieure“, dann trauen sich Mädchen viel eher zu, stereotype Männerberufe zu ergreifen. Das Gleiche gilt übrigens für Jungen. Sie wählen ebenfalls häufiger stereotype Frauenberufe wie Geburtshelfer und Geburtshelferin aus.

Wird in Texten gegendert, so werden Frauen gedanklich mehr einbezogen. So glauben etwa 44 Prozent der Versuchspersonen einer weiteren Studie, dass es sich um eine Frau handelt, wenn der Text, den sie lesen sollten, in geschlechtergerechter Sprache verfasst war. Bei Texten im generischen Maskulinum glaubten das nur 33 Prozent der Menschen. Wir haben hier im Hohen Haus schon einmal gehört, dass Schülerinnen durch geschlechtersensible Sprache beim Erlernen der grammatikalisch und orthografisch richtigen deutschen Sprache behindert werden würden. Heute macht es den Eindruck, dass etwas anderes

zu lernen be-, ja sogar verhindert werden soll, dass gerade Frauen und Mädchen der Eindruck vermittelt werden soll, sie seien begrenzt auf das, was ihnen eine rein männliche Gesellschaft zugesteht.