Protocol of the Session on January 30, 2025

Auch bei dem Thema „Krankenhaus“, weil die Zahlen noch mal genannt wurden, will ich auch noch mal sagen zum Vergleich – und das ist auch einfach notwendig in der Rückschau, um noch mal zu schauen, was denn die Ursachen sind, um dann gemeinsam natürlich auch zu schauen, wo es besser gehen muss –: 2014 bei der Übernahme von der alten Landesregierung – durchschnittliche Förderung der Krankenhäuser 6 Millionen Euro; im Jahr 2024 – 38 Millionen. Das bedeutet nicht, dass wir uns darauf ausruhen wollen, sondern – und das habe ich auch gesagt – wir sind bereit, gemeinsam mit Ihnen an einem Transformationsfonds für die Krankenhäuser zu arbeiten, aber das muss auch auf Augenhöhe geschehen.

(Beifall Die Linke)

Auch die Leier von der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten zehn Jahren – Herr Voigt, ich kann es nicht mehr hören. Wir haben die Zahlen schon mehrfach hier hin und her gewälzt. Da kommt es dann immer noch mal darauf an, welche Zahlen man nimmt, und dann relativiert sich mancher Blick auf die vermeintlich immer genannte „rote Laterne“. Ich nehme noch mal die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts, nämlich pro Kopf in Thüringen: 2018 bis 2022 – 16,1 Prozent, damit 3 Prozent über dem Bundesschnitt. Also auch die Erzählung ist mit Vorsicht zu betrachten.

(Beifall Die Linke)

Dann will ich noch mal einen letzten Punkt nennen, weil es jetzt wieder kam, als Sie in Richtung AfD gesprochen haben, das Thema „Abschiebehaft“. Ich will noch mal darauf eingehen, was das für eine Scheindebatte ist und was auch für eine Gefahr dahinter liegt. Ich mache es mal an einem Beispiel. Es gibt eine Erhebung zu der Frage von Gerichtsentscheidungen im Jahr 2021. Da waren bundesweit 2.000 Personen, die aufgrund einer Gerichtsentscheidung in Abschiebehaft waren. Bei der Überprüfung der Verfahren stellte sich heraus, dass 50,9 Prozent rechtswidrig und zu Unrecht inhaftiert waren. Das ist eine Gefahr, auf die wir hinweisen.

Wenn ich selbst mal in Ihrer Logik bleiben und auf die Abschiebequote gucken würde, dann relativiert sich das nämlich auch wieder. Es gibt natürlich auch Bundesländer ohne Abschiebehaftplätze, da ist die Abschiebequote sogar höher. Also selbst in Ihrer Logik verstehe ich diese Fokussierung auf Aufschiebehaftplätze nicht. Die sind ineffektiv, die sind teuer und am Ende wäre das Geld, was dafür zum Fenster rausgeworfen wird, besser aufgehoben, um die zuständigen Behörden mit Personal auszustatten, um wirklich schnell und zügig Verfahren zu bearbeiten. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Danke schön. Ich erteile Ihnen, Herr Dr. Dietrich, für den Zwischenruf Richtung Herrn Abgeordneten Schaft „Sie von der Mauermörderpartei“ einen Ordnungsruf.

Gibt es weitere Meldungen? Die kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich nun diesen TOP und wir treten vereinbarungsgemäß in die Mittagspause ein für 30 Minuten. Das heißt, wir setzen unsere Sitzung um 13.50 Uhr fort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir starten vereinbarungsgemäß nun nach der Mittagspause mit TOP 21 und den weiteren darauffolgenden Wahlen. Ich freue mich also, wenn Sie alle in Ihren Fraktionen noch mal um Anwesenheit werben.

Tagesordnungspunkt 21

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter

(Abg. Schaft)

Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/74, 8/92, 8/94, 8/96 - Neufassung - und 8/372 -

Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesem besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordnete des Thüringer Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD: als Mitglieder die Abgeordneten Stefan Möller, Vivien Rottstedt, Sascha Schlösser; als Vertreterinnen bzw. Vertreter die Abgeordneten Jan Abicht, Ringo Mühlmann, Wiebke Muhsal.

Durch die Fraktion der CDU werden vorgeschlagen: als Mitglieder die Abgeordneten Stefan Schard, Dr. Wolfgang Weißkopf, Marion Rosin; als Vertreterinnen und Vertreter die Abgeordneten Niklas Waßmann, Christoph Zippel, Martina Schweinsburg.

Durch die Fraktion des BSW werden vorgeschlagen: als Mitglieder die Abgeordneten Alexander Kästner sowie Ralph Hutschenreuther und als Vertreterinnen und Vertreter Matthias Herzog sowie Sven Küntzel.

Durch die Fraktion Die Linke wird als Mitglied Ulrike Große-Röthig vorgeschlagen sowie als Vertreterin Katja Mitteldorf.

Durch die Fraktion der SPD werden als Mitglieder der Abgeordnete Lutz Liebscher vorgeschlagen sowie als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz.

Ist die Aussprache hierzu erwünscht? Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen.

Dann möchte ich Erläuterungen der Stimmzettel vornehmen. Sie erhalten fünf Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Für die Wahlhelfer eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Gerhardt sowie Herr Abgeordneter Thomas.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane, Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart, Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia, Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk;

(Vizepräsidentin Güngör)

Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Kummer, Tilo; Küntzel, Sven;

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Maier, Georg; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schenk, Katharina; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Prof. Dr. Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD wurden 85 Stimmen abgegeben, davon gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 61 Jastimmen, 21 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)

(Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!)

(Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!)

(Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!)

(Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!)

(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU wurden ebenfalls 85 Stimmen abgegeben, 84 davon gültig, 1 ungültige Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 53 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW wurden 85 Stimmen abgegeben, davon gültig 85 Stimmen, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 51 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke wurden 85 Stimmen abgegeben, 83 sind davon gültig gewesen, 2 ungültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 47 Jastimmen, 35 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD wurden 85 Stimmen abgegeben, davon gültig 85 Stimmen, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

(Abg. Kramer)

Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen CDU, BSW, Die Linke, SPD nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich die Frage, ob Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Bei der Linken erkenne ich Nein, bei der SPD erkenne ich Nein, beim BSW Nein, bei der CDU auch Nein.

Damit schließe ich diesen TOP und rufe auf TOP 22

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Ver

treterinnen bzw. Vertreter Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/75, 8/93, 8/95, 8/97 - Neufassung - und 8/371 -

Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 85 Abs. 2 – ich bitte um ein wenig Ruhe im Saal – und § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern –

(Unruhe im Hause)

ich kann auch warten, es ist alles gut –, darunter zehn Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder: Herr Abgeordneter Stefan Möller, Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, Herr Abgeordneter Sascha Schlösser; als Vertreterin bzw. Vertreter: Herr Abgeordneter Jan Abicht, Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann, Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder: Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf, Frau Abgeordnete Marion Rosin; als Vertreter: Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel, Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg; durch die Fraktion des BSW als Mitglieder: Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther; als Vertreter: Herr Abgeordneter Matthias Herzog, Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion die Linke als Mitglied: Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig; als Vertreterin: Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf; durch die Fraktion der SPD als Mitglied: Herr Abgeordneter Lutz Liebscher; als Vertreterin: Frau Abgeordnete Janine Merz.

Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Die kann ich nicht erkennen.

Damit komme ich zu den Erläuterungen des Stimmzettels. Sie erhalten fünf Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.