Ich weiß nicht, ob Sie schon mal mit Menschen zu tun hatten, die psychosoziale Versorgung benötigen, wie lange man in Thüringen gegebenenfalls warten muss, um überhaupt einen Termin zu bekommen, und wohin das führt, wenn man dringend Unterstützung braucht, aber keine kriegt. Dazu gibt es keine Antworten, dazu gibt es auch keine Kommunikation von Ihnen, sondern die einzige ist eine restriktiv ausgerichtete. Und dann immer schön die Trennung zwischen Asylbewerbern und den anderen. Genauso wurde hier die ganze Zeit davon gesprochen, woran sich die Menschen, die hierherkommen, alles zu halten hätten. Wir geben die Rechte, die Regeln und Ähnliches mehr vor. Integration ist keine Einbahnstraße. Integration heißt auch, dass wir uns als diejenigen, die schon hier sind, öffnen und auch bestimmte Änderungen ermöglichen. Das ist eine sehr veraltete Integrationsvorstellung, die hier zum Teil geäußert wurde.
Letzter Satz: Es ist richtig, wir haben kein Strafbarkeits-, sondern ein Vollzugsdefizit, aber wir haben ein Problem an der Stelle, an der gesagt wird, dass die Bundesregierung dafür sorgen soll, die Abschiebehemmnisse nach Afghanistan und Syrien zu beseitigen, um dann wieder dorthin abzuschieben. Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung in der Lage ist, die Taliban und deren frauenverachtende, menschenverachtende Politik zu beseitigen. Ich glaube auch nicht, dass die Bundesregierung in der Lage ist, gegen die islamistischen Strukturen in Syrien vorzugehen. Ich glaube aber, dass es notwendig wäre, gegen islamistische Strukturen hier in Deutschland vorzugehen, und zwar viel konsequenter, als es bisher der Fall ist, und zum Zweiten, psychosoziale Versorgung und eine gute humanitäre Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten auch von Tag eins an zu ermöglichen. Das könnte an unterschiedlichen Stellen dazu beitragen, dass sich die Situation verbessert. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau König-Preuss, das war ein langer letzter Satz. Frau Meißner, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Vielleicht schon mal eine Anmerkung: Ich würde dann gern im Anschluss alle Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn bitten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte noch mal auf den Anlass der Aktuellen Stunde zurückkommen, einer, der uns alle tief bewegt. Die Vorfälle von Aschaffenburg sind uns sicherlich allen sehr nahegegangen. Viele von uns haben Kinder, Enkel und können sich sehr gut hineinversetzen, welche Qualität von Aggression das ist, wenn man mit einem Messer auf Menschen, insbesondere auf ganz kleine Kinder, losgeht und sie dann in der Art und Weise verletzt. Deswegen ist es berechtigt, dass wir hier im Rahmen dieser Aktuellen Stunden über diese Vorfälle und vor allen Dingen über die Konsequenzen daraus reden.
Aber so eine Aktuelle Stunde kann natürlich nicht die großen Probleme in diesem Zusammenhang beleuchten. Ich will es dennoch versuchen und vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags der SPD-Fraktion einige Worte finden.
Ja, wir alle wollen ein sicheres und weltoffenes Thüringen. Dazu gehört, dass wir die Menschen, die aus ihrer Heimat zu uns kommen und vor Krieg fliehen, aufnehmen. Aber wir haben ein Problem, denn das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Flüchtlingspolitik unseres Landes ist nicht zuletzt durch diese Vorfälle stark erschüttert worden. Der Vorfall in Aschaffenburg reiht sich nun mal in eine Reihe von Straftaten ein. Da nenne ich, wie schon gesagt wurde, nur Mannheim und Solingen. All diese und weitere grausame Taten lassen uns leider teilweise ohnmächtig, aber mit ganz vielen Fragen zurück. Deswegen erwarten viele Bürgerinnen und Bürger jetzt auch Konsequenzen, Konsequenzen vor dem Hintergrund, Leib und Leben zu schützen, aber auch Konsequenzen vor dem Hintergrund, gelingende Integration zu ermöglichen.
Unsere Bürgerinnen und Bürger fürchten eine Veränderung unserer Gesellschaft und sie erwarten wieder Ordnung und Sicherheit. Ich finde, das sollte man in diesem Rahmen auch feststellen dürfen. Nicht umsonst gibt es Umfragen, beispielsweise die Focus-Umfrage, wonach 95 Prozent der Teilnehmer grundlegende Änderungen der Flüchtlingspolitik wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterstütze den vorgelegten Antrag der Fraktion der SPD, denn er zielt darauf, erforderliche Maßnahmen zu identifizieren, damit wir solche Gewalttaten verhindern können. Dazu braucht es eine sachliche, aber vor allen Dingen auch eine ehrliche Auseinandersetzung mit unserer aktuellen Migrationspolitik. Ein wichtiger Ansatz dabei ist, dass viele dieser Taten eine Radikalisierung oder eine psychische Erkrankung des Täters zum Hintergrund haben. Zu diesem Zweck sollten wir hier aber auch weiterhin erörtern, welche etablierten Verfahren es in Thüringen gibt, um psychische Erkrankungen und ein damit einhergehendes Gefährdungspotenzial sowie mögliche Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen. Deswegen braucht es eine bessere Vernetzung von staatlichen und nicht staatlichen Stellen und natürlich auch eine Erörterung, welche Beratungsangebote wir hier in Thüringen in den letzten Jahren entwickelt haben und ob diese ausreichend sind. Ich bin der Meinung, dass angesichts der jüngsten schrecklichen Ereignisse ein wirksamer Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer grundgesetzlichen Ordnung dringend erforderlich ist, denn wir können niemandem erklären, warum Menschen zu uns kommen, weil sie hier in Frieden und Sicherheit leben wollen, aber dann Straftaten begehen.
Deswegen müssen wir die bestehenden rechtlichen Regelungen auf ihre Wirksamkeit und ihre Effektivität überprüfen. Wir müssen aber auch überprüfen, welche Meldeketten wir etablieren können, und wir müssen einen engen Austausch darüber führen, wie die betroffenen Ressorts Lösungsansätze erarbeiten und letztendlich auch beispielsweise im Hinblick auf Deradikalisierung und Prävention umsetzen können. Ich teile die Auffassung, dass psychische Erkrankungen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, ganz unabhängig von der Staatsangehörigkeit in den Fokus der Bundes- und Landespolitik gerückt werden müssen.
Es muss auch klar sein, dass psychische Erkrankungen kein Freifahrtschein für schwere Straftaten sein können. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch des Vorwurfs erwehren, der hier von Abgeordnetem Möller von der AfD geäußert wurde, dass unsere Staatsanwaltschaften an dieser Stelle unterschiedliche Bewertungen treffen würden. Ich stelle fest, dass das ein untauglicher Versuch der Delegitimierung unseres Rechtsstaats ist und dieser nicht hilft, die Probleme, die wir im Zusammenhang mit der Migrationspolitik haben, zu verhindern.
Es gibt aber Ansätze, mit denen wir schon jetzt diesen Problemen begegnen können. So kann die Erteilung bzw. die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, wenn die Person schwerwiegende Straftaten begangen hat, sie also zu einer Freiheitsstrafe und Geldstrafen von über 90 Tagessätzen verurteilt worden ist – bestehende Regelungen, die nur umgesetzt werden müssen. Dies gilt bei allen kriminellen Migranten, insbesondere aber auch bei Afghanen und Syrern. Ebenso ist laut Aufenthaltsgesetz ein Ausländer in Haft zu nehmen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Gleiches gilt, wenn ein Ausländer wiederholt wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig mindestens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Wir dürfen uns einfach nicht scheuen, diese rechtlichen Mittel anzuwenden. In diesem Sinne wird auch die Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen alles dafür tun, dass die Regeln zur Ausreise und Abschiebung konsequent umgesetzt werden. Genau aus diesem Grund haben wir uns im Rahmen des 100-Tage-Programms vorgenommen, endlich eigene Abschiebehaftplätze in Thüringen zu etablieren, nicht weil wir neue Regelungen schaffen wollen, sondern weil wir die vorhandenen Regelungen, wie ich sie gerade genannt habe, endlich umsetzen wollen und, wie uns diese Taten vor Augen führen, auch müssen.
Ich will aber auch den Bund nicht außen vor lassen, denn auch dort muss reagiert werden. Beispielsweise muss die illegale Einreise beschränkt werden. Es gibt aber auch kleinere Dinge, wo der Bund helfen muss, beispielsweise bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Abschiebungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es braucht einen Richtungswechsel in der Migrationspolitik. Deswegen hat sich die Brombeere in ihrem Regierungsvertrag auch darauf verständigt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Geänderte Bedingungen sowie die anhaltend hohe Zuwanderung von Menschen stellen den Staat, das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Das muss man anerkennen und darauf reagieren, genauso darauf, dass der derzeitigen Asyl- und Migrationspolitik die notwendige Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger fehlt. Deswegen müssen wir die Probleme insbesondere im Asylverfahren endlich benennen und lösen.
Die Landesregierung nimmt selbstverständlich ihre humanitäre Verantwortung aus Artikel 16a Grundgesetz wahr und hilft denen, die schutzberechtigt sind. Wer jedoch keinen Schutzgrund hat, bei
spielsweise über seine Identität täuscht oder sich nicht an Regeln hält – genauer gesagt an die Regeln, an die sich alle hier in unserem Land halten müssen – und beispielsweise Straftaten begeht, der muss unser Land wieder verlassen.
Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass Thüringen ein weltoffenes Land ist, das den Zuzug, das Ankommen und die Integration erleichtert. Denn – und das wissen wir hoffentlich auch alle – Thüringen ist zweifelsohne auf Zuzug angewiesen. Bei der Einwanderung von Fachkräften braucht es deswegen auch Erleichterungen für Arbeitswillige, auch aus Nicht-EU-Staaten, sowie eine Reduzierung der Bürokratie und legale Wege nach Deutschland. Die Integration wollen wir unter anderem durch die dezentrale Unterbringung, durch Spracherwerb und schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Bleibeperspektive fördern. Aber – und auch das ist ein Teil ehrlicher Migrationspolitik – Personen mit geringer Bleibeperspektive beispielsweise aus sicheren Herkunftsländern oder Zweit- und Folgeantragsteller sollen nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, wir sind uns alle einig, dass wirksame Maßnahmen insbesondere infolge dieser so sinnlosen Gewalttaten der vergangenen Monate und Jahre nur gemeinsam erörtert und ergriffen werden können. Aber klar ist auch, dass wir rasch Ergebnisse brauchen, um den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat das Sicherheitsgefühl zu geben und sie spüren zu lassen, dass Maßnahmen bei ihnen vor Ort die Situation tatsächlich verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe hiermit die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer kurz nach vorn.
Ich bitte noch mal um Ihre Aufmerksamkeit. Sie haben es wahrscheinlich geahnt: Der Blick auf die Uhr erlaubt uns, dass wir heute in der Tagesordnung ein bisschen schneller vorankommen als gedacht. Ich habe mich gerade soeben mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen darauf verständigt, dass wir sozusagen geändert zu unserer zuvor gefassten Tagesordnung zunächst noch den Tagesordnungspunkt 5, dann den Tagesordnungspunkt 8 und dann den Tagesordnungspunkt 20 aufrufen werden – alle ohne Aussprache.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/320 - ERSTE BERATUNG
Gestatten Sie mir bitte folgende Vorbemerkung zur Ausfertigung des Gesetzentwurfs als Drucksache 8/320: Der Staatsvertrag wurde nach derzeitigem Stand ausschließlich für Thüringen unterzeichnet. Noch nicht unterzeichnet wurde der Staatsvertrag von allen anderen Ländern. Gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Staatsvertrags bedarf der Staatsvertrag der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Staatskanzlei des Sitzlandes zu hinterlegen. Diese teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tag in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung durch den Landtag erfolgen auf dieser Grundlage.
Ist hierzu noch eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit würde ich jetzt auch hier die Aussprache eröffnen. Wir haben, wie gesagt, uns vereinbart, dass wir keine Aussprache durchführen. Damit schaue ich noch mal zur Regierung. Okay, auch keine Wortmeldung gewünscht.
Damit kämen wir auch schon zu der Frage: Ist hier noch mal eine Ausschussüberweisung gewünscht oder können wir direkt in die Abstimmung gehen? Kein Wunsch auf Ausschussüberweisung.
Es ist die erste Beratung, also machen wir heute keine Abstimmung, sondern wir können direkt die Beratung schließen. Das ging also rasant.
Ich befürchte, wenn wir so weitermachen, müssen wir noch ein paar Tagesordnungspunkte abarbeiten. Aber wir kommen zum nächsten.
a) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 8/297 -
Zunächst eine Vorbemerkung: Zur Abstimmung über die unter den Tagesordnungspunkten 8 a, b, c und d zur Abstimmung stehenden Anträge gestatten Sie mir bitte folgende Hinweise: Zur Annahme des jeweiligen Antrags reicht gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes die einfache Mehrheit. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, gilt dieser gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes als an den Wahlprüfungsausschuss zurückverwiesen.
Als Berichterstatter haben wir aus dem Wahlprüfungsausschuss Herrn Abgeordneten Schlösser von der AfD-Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. – Danke schön, dass Sie das so ad hoc möglich machen.
Ich darf Ihnen als Berichterstatter im Auftrag des Wahlprüfungsausschusses den Antrag gemäß § 60 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes zur Zurückweisung des Einspruchs vortragen. Die Beschlussempfehlung lautet: In der Wahlanfechtungssache des Herrn H., wohnhaft in Zossen mit der Postleitzahl 15806, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September 2024 beschließt der Landtag: Der Einspruch wird zurückgewiesen.
Der Einspruchsführer hatte mit Schreiben vom 6. September 2024 Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl zum 8. Landtag eingelegt. Der Einspruch enthielt allerdings keine Ausführungen und als Absender war, wie eben schon mitgeteilt, angegeben ein Ort Zossen mit der Postleitzahl 15806.
Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 hat die Landtagsverwaltung im Auftrag des Wahlprüfungsausschusses den Einspruchsführer auf die Notwendigkeit der Begründung hingewiesen und hat auch darauf hingewiesen, dass für die Einspruchsberechtigung erforderlich ist, dass er in Thüringen zur Zeit der Wahl wahlberechtigt war. Es wurde dem Einspruchsführer eine Frist bis 6. Januar 2025 gesetzt. Eine Reaktion ist nicht erfolgt.
Der Wahlprüfungsausschuss hat entschieden, dass der Einspruch ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden soll. Das ist möglich, weil der aus zwei Gründen unzulässig war: Einerseits mangels Begründung gemäß § 52 Abs. 3 Thüringer Landeswahlgesetz und außerdem ist er unzulässig mangels Berechtigung gemäß § 53 Thüringer Landeswahlgesetz. Er hat, wie gesagt, auf die Aufforderung zur Stellungnahme nicht reagiert, hat keine
weitergehenden Angaben gemacht, aus denen sich seine Berechtigung oder die Gründe für seinen Einspruch ergeben. Gegen die Entscheidung des Thüringer Landtags heute ist Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zulässig mit einer Frist von zwei Monaten. Die Anforderungen sind aus der Drucksache 8/297 ersichtlich.
Ich möchte jetzt noch mal zusammenfassen: Wer also der Einschätzung des Wahlprüfungsausschusses folgen will, den bitte ich jetzt um die Abstimmung, da wir keine Aussprache vereinbart haben. Wir stimmen jetzt über die Einschätzung des Wahlprüfungsausschusses ab. Wer dem so folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, das sind die Stimmen komplett aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit so einstimmig erfolgt.
b) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 8/298 -
Berichterstatter ist in diesem Fall Herr Dr. Weißkopf. Kommen Sie bitte nach vorn. Die Aussprache ist eröffnet.
Der Fall ist ähnlich – sage ich jetzt mal – gelagert wie der eben vorgetragene Fall. Hier hat ein Einspruchsführer aus Greven in Nordrhein-Westfalen Einspruch eingelegt mit der Begründung, der Wahlvorgang in Thüringen sei „unvollständig“ gewesen und genüge nicht den „Denkgesetzen“. Das ist schon an sich problematisch, ob es substanziiert genug ist. Ungeachtet dessen hat er seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, also ist eigentlich nicht zur Wahl in Thüringen berechtigt.