Als in den 50er- und 60er-Jahren das Wirtschaftswunder die öffentlichen Kassen noch füllte und diese Krankenhausgesetze der Länder mit den Zuständigkeiten für die Landkreise auf den Weg gebracht wurden, da war das freilich noch irgendwie realisierbar. Aber die Zeiten haben sich geändert. Durch den politisch verursachten wirtschaftlichen Niedergang, die gestiegenen Energiepreise, die hohe Inflation, die Massenmigration ins Sozialsystem und die damit verbundenen Mehrausgaben für die Kommunen sind diese immer weniger in der Lage, die Krankenhausversorgung zu stemmen oder Defizite auszugleichen.
Wir ziehen deshalb den Hut insbesondere vor den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen, die die Rekommunalisierung bestreiten. Im Saale-OrlaKreis hat man sich hier leider der Verantwortung entzogen. Dabei ist diese kreisliche Übernahme im Moment tatsächlich der letzte Rettungsanker. Denn aufgrund der miserablen und unplanbaren Gesundheitspolitik des Bundes ist kein privater oder frei gemeinnütziger Träger mehr in der Lage und bereit, die Versorgung im ländlichen Raum zu übernehmen.
eine Pflichtträgerschaft anfügen, in dem das Land verpflichtet wird, die nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben, wenn kein anderer Träger die Versorgung sicherstellen kann.
Solche Pflichtträgerschaften sind generell keine neuen Erfindungen. Sie finden sich beispielsweise in Krankenhausgesetzen der Länder Baden-Württemberg oder Sachsen wieder. Nur werden hier im Prinzip die Landkreise verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen. Ich habe Ihnen erklärt, warum das für uns keine Option ist, denn die Kommunen sind finanziell am Ende. Deshalb kommt hier nur das Land als Aufgabenträger infrage. Die Steuereinnahmen sprudeln: 9,9 Milliarden Euro werden im laufenden Jahr erwartet. Das ist ein neuer Rekordwert. Geld ist genug da, es wird nur falsch verteilt. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich dieser Freistaat wieder um seine Kernaufgaben kümmert und die Verantwortung nicht länger wegschiebt, Herr Voigt.
Denn jeder Mensch in Thüringen, ob im Schiefergebirge oder in der Stadt Erfurt, muss einen schnellen Zugang zur Notfallversorgung bekommen. Das und genau das verstehen wir unter gleichwertigen Lebensverhältnissen in der Stadt und auf dem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir freuen uns auf eine sachdienliche Diskussion.
Danke für die Begründung zum Gesetzentwurf. Ist des Weiteren auch eine Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Herr Lauerwald, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wie mein Kollege Uwe Thrum soeben ausführte, ist zu befürchten, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren einem Viertel der Thüringer Kliniken aufgrund der fehlenden Finanzierungsgrundlage das Aus droht. Die ab dem 01.01.2025 wirksame Krankenhausreform des Bundes sieht keine Übergangsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhäuser vor. Das Land Thüringen ist daher gefordert, dringend und rasch zu handeln.
Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 1. März 2025 die notwendigen Regelungen auszuarbeiten, um die von Insolvenzen bedrohten Kran
kenhäuser zu unterstützen. Das betrifft vor allem Krankenhäuser, für die kein anderer Träger gefunden werden kann. Diese sind finanziell anhaltend zu stabilisieren, bis tragfähige alternative Strukturen entwickelt wurden.
Der 8. Thüringer Krankenhausplan hat alle bestehenden Thüringer Krankenhäuser als versorgungsrelevant definiert. Die Landesregierung muss für diese Entscheidung Verantwortung übernehmen und für den Erhalt der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen Sorge tragen. In allen Landesteilen, insbesondere im ländlichen Bereich, sind gemäß Artikel 41c der Verfassung des Freistaats Thüringen gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren. Vielen Dank.
Damit eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Zippel von der CDU das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt hier ein erstaunlich schmaler Gesetzentwurf der AfD vor, der sich in aller Kürze eigentlich auf eine Regelung herunterbrechen lässt: Die Landesregierung wird verpflichtet, immer dann für die Klinikversorgung in die Bresche zu springen, wenn dies offenkundig für andere Anbieter nicht lukrativ ist. So kurz und ebenso undurchdacht, denn mit anderen Worten bedeutet dies, dass für die entstehenden Verluste im Krankenhaussektor zukünftig die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats haften sollen. Statt also Politik mit Weitsicht und aus Landesverantwortung macht die AfD hier nichts anderes als einen populistischen Vorschlag, mit dem niemandem geholfen ist, und gerade das Helfen sollte doch unser oberstes Ziel in der Gesundheitsversorgung sein.
Nicht nur ist die Ausfinanzierung der Krankenhäuser keine Aufgabe des Landes, der Bund und insbesondere die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen sind für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken im Rahmen der Fallpauschalen zuständig. Dass bundesweit viele Kliniken mit der derzeitigen Pauschale nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, ist deshalb kein Problem, welches wir hier in Thüringen landesgesetzlich regeln können.
bekannt – sind nur zu zwei Dritteln ausgelastet, was eine Finanzierung über Fallpauschalen schwierig macht. Der Vorschlag würde diese wirtschaftliche Situation nur noch zementieren und – das ist das Schlimme – vergemeinschaften. Wer wirklich im Interesse der Thüringer handeln will, fragt sich, warum die Krankenhäuser nicht mehr ausgelastet sind. Also warum? Ich will es Ihnen sagen: Weil es seit Jahren keinen vernünftigen Krankenhausplan gibt, der zum einen die Situation der Bürger angemessen betrachtet und zum anderen aber auch die eklatante Personalnot in den Fokus rückt.
Ihr Vorschlag verschließt also die Augen vor der Realität und steuert blind in eine staatlich organisierte Mangelwirtschaft, die den Standort Thüringen gefährdet. Das ist wirklich Glauben, ein Staatskonzern würde es richten. Das ist nur der Beweis, dass Sie hier in einer Traumwelt leben.
Wir haben in Thüringen aktuell keine bedarfsgerechten Strukturen, einen Investitionsstau in Krankenhäusern und einen um sich greifenden Personalengpass. Was also tun? Das haben wir uns nicht erst gestern gefragt, deshalb gibt es auf diese Frage auch Antworten. Wenn wir also wirklich die Situation der Kliniken in Thüringen verbessern wollen, bleiben uns zwei Schritte. Erstens: Wir kommen für ausreichende Investitionsmittel für die Thüringer Kliniken auf, damit die Kliniken nicht Finanzmittel aus dem Betrieb entziehen müssen, um damit zu investieren. Zweitens: Wir passen die bestehende Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausplanung endlich den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung und den bestehenden Personalkapazitäten an. Für beides streitet die CDU übrigens seit Jahren und deswegen ist es auch Teil des Regierungsvertrags zwischen CDU, BSW und SPD. Wir haben uns im Regierungsvertrag zur Übernahme der Transformationskosten bekannt und ich freue mich darauf, auch dies gemeinsam in der Koalition dann umgesetzt zu sehen.
Meine Damen und Herren, zuletzt bleibt mir nur die Bitte: Werben Sie für eine neue Krankenhausplanung, die endlich die Bedürfnisse der Bevölkerung abbildet, und unterstützen Sie bitte den Weg, den wir im Regierungspapier vorgezeichnet haben. Es bleibt nichts anderes, als diesen Versuch – und anders kann man das nicht nennen, was die AfD hier vorgelegt hat – der AfD abzulehnen und zu hoffen, dass, wenn es dann wirklich doch mal um das Wohl der Bürger geht, unsere Kollegen der AfD nicht zur Totalverweigerung tendieren. Vielen Dank.
Ich sage ganz herzlich Danke zu dem Abgeordneten Christoph Zippel von der CDU. Ich rufe nun für die Fraktion Die Linke Frau Lena Güngör ans Rednerpult. Bitte.
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentrale Frage, die nicht erst seit diesem Antrag im Raum steht, ist die Frage danach, wie wir die Gesundheitsversorgung in Thüringen nachhaltig sichern, und zwar im städtischen sowie im ländlichen Raum nachhaltig sichern. Der AfD-Gesetzentwurf und auch der Entschließungsantrag benennen sehr viele Ursachen, benennen aber nicht eine Lösung, noch nicht mal eine kurzfristige, erst recht keine langfristige. Das heißt, die AfD versucht nur immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Land Thüringen in der Pflicht sei, alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu erhalten oder selbst zu betreiben. Sie lässt dabei völlig außer Acht, was nicht nur die Thüringer, sondern auch die bundesweiten Ursachen der Krankenhauskrise sind. Wir reden seit Jahren über Finanzierungsschwierigkeiten durch ein DRG-Fallpauschalensystem, was eine Rentabilität mehr fördert als eine wohnortnahe Betreuung. Und es fördert nicht nur keine wohnortnahe Betreuung, sondern nein, genau dieses Fallpauschalensystem sorgt für Überlastung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und es sorgt eben auch dafür, dass Patientinnen und Patienten nicht genau die Betreuung und Versorgung in den Kliniken erhalten, die sie brauchen, sondern nur die erhalten, die sich möglichst gut abrechnen lässt.
Ja, die Bundesverantwortung gibt nun mal den Finanzierungsrahmen vor. Auch das ist nichts Neues, auch das diskutieren wir seit Langem. Wir als Linke sagen, auch auf Bundesebene, dass wir vom DRG-Fallpauschalensystem weg zu einer bedarfsgerechten Finanzierung kommen müssen, und vor allem, dass wir endlich eine Lösung für eine solide Betriebskostenfinanzierung brauchen. Wir wissen, dass die Betriebskosten gerade auch für unsere Thüringer Krankenhäuser eines der zentralen Themen sind. Außerdem braucht es Vorhaltepauschalen, die kostendeckend sind, also nicht nur auf dem Papier Sinn machen.
Der Versuch, diese Verantwortung vom Bund jetzt abzuwälzen, ist rechtlich fragwürdig, es ist finanziell nicht tragbar und man muss da schon sagen, es ist auch einfach nicht besonders kreativ, was hier erneut seitens der AfD versucht wird. Und ich möchte schon noch mal deutlich machen – und das sage ich jetzt auch klar in Richtung der SPD –: Das ist
eine Schwierigkeit, die da im letzten Bundesrat erfolgt ist, dadurch dass die Thüringer Stimme durch das Stimmverhalten des ehemaligen Ministers Tiefensee für ungültig erklärt worden ist,
dass zum ersten Mal eben nicht auf das Votum unserer damaligen Fachministerin Heike Werner gehört wurde, sondern eben dafür gesorgt wurde, dass Thüringens Stimme gar nicht gewertet wird. So ehrlich muss man sich machen, dass das, ich glaube, nur weil bei Brandenburg im Bundesrat gegenüber noch krassere Sachen abgelaufen sind, nicht viel höher gekocht ist, als es eigentlich hätte kochen sollen.
Und ich sage auch: Wir hatten am 21.11. das 10. Thüringer Krankenhausforum. Ich habe da für unsere Fraktion Die Linke sehr gern als gesundheitspolitische Sprecherin teilgenommen und ich war ganz irritiert, dass ich da als einzige gesundheitspolitische Sprecherin, als einzige Abgeordnete aus dem Thüringer Landtag vertreten war. Denn da sind ja unsere ganzen Thüringer Krankenhäuser, die ja durchaus divers aufgestellt sind – von den kleineren Versorgern bis hin zum Universitätskrankenhaus in Jena. Und da waren natürlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Kassen und es gab, wie ich finde, eine durchaus intensive Diskussion darüber, wie auch die Reformansätze, die auf Bundesebene diskutiert wurden, für Thüringen zu bewerten sind, und es gab ein klares Votum dieser Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis dafür, dass der Vermittlungsausschuss einberufen und eben dem Fachvotum der Ministerin Werner gefolgt werden sollte. Das alles ist dann eben am nächsten Tag nicht passiert, weil es der SPD scheinbar wichtiger war, ihren Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu schützen als die Thüringer Krankenhauslandschaft.
Deswegen ist für uns und bleibt für uns als Linke zentral, sich bei all den Reformen, bei all den Ansätzen, die im Raum stehen, immer zu fragen: Sind das denn Lösungsvorschläge, die Gesundheit wirklich weg von der Ware hin zum Grundrecht orientieren? Und ja, dafür braucht es eine solidarische Lösung eben auch der Finanzen auf Bundesebene.
Deswegen noch mal zusammenfassend: Der AfDVorschlag bietet wie immer einfache Antworten auf komplexe Probleme und hilft denjenigen, die sich solche Anträge, ich glaube, sehr genau anschauen, gar nicht, und zwar den Krankenhäusern, den Beschäftigten in den Krankenhäusern und vor allem den Patientinnen und Patienten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank der Abgeordneten Lena Güngör von der Fraktion Die Linke und ich rufe nun ans Rednerpult Dr. Stefan Wogawa für die Fraktion des BSW.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht, heißt es im Sprichwort und wir als BSW-Fraktion schätzen ein, dass die vorliegende Gesetzesänderung nicht einmal gut gemeint ist, von gut gemacht kann erst recht keine Rede sein.
Die AfD-Fraktion verlangt, dass alle Kliniken, die in Insolvenz gehen und keine neuen Betreiber finden, vom Freistaat übernommen werden, und das, meine Damen und Herren, wäre ein gesundheits- und finanzpolitisches Harakiri. Die AfD fragt nämlich an keiner Stelle danach, warum überhaupt eine Insolvenz eingetreten ist. Sie fragt nicht, ob Misswirtschaft vorliegt und die Ursache war. Sie fragt nicht, ob die notwendigen Fachkräfte vorhanden sind. Sie fragt auch nicht, ob überhaupt Bedarf besteht.
Ich möchte daran erinnern, dass die Barmer, eine der großen Krankenkassen, diese Woche einen Report veröffentlicht hat. In Thüringen ist immer noch etwa ein Drittel der Krankenhausbetten nicht belegt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Auch das gehört zur Wahrheit. Trotzdem soll nach Ihrer Intention der Freistaat jedes insolvente Krankenhaus ohne Betreiber übernehmen.
Das, meine Damen und Herren, öffnet der Misswirtschaft nicht nur Tür und Tor, sondern lädt geradezu dazu ein.
Die AfD betont in ihrem Entschließungsantrag und auch in den Reden, die wir gerade gehört haben, dass in diesem Jahr zwei Kliniken in Thüringen in Insolvenz gegangen sind. Schauen wir uns das doch einmal genauer an. In Schleiz waren eindeutig Managementfehler die Ursache. Dafür soll nach dem Willen der AfD der Freistaat einstehen. In Neuhaus hat ein Landrat, pikanterweise mit AfD-Parteibuch, die Klinik geschlossen. Auch dafür soll der Freistaat einstehen.