Protocol of the Session on November 14, 2024

Die Antwort zu Frage 1: Es waren zwei Landkreise, die Anträge gestellt haben, Hildburghausen und Sonneberg.

Die Antworten zu Frage 2: Wie viele dieser Anträge sind im Sinne von Frage 1 zum Stichtag positiv beschieden worden? Das waren keine. Wie viele wurden abgelehnt? Auch keine. Ich hatte gesagt, die Richtlinie war noch nicht in Kraft.

Und die Antwort zu Frage 3 ist mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 dann auch erledigt.

Danke.

Danke schön. Ich sehe keine Rückfragen. Damit komme ich zur nächsten Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Tischner in der Drucksache 8/84. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz antworten. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ansiedlung einer Batterie-Recycling-Anlage im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz

Mit einem offenen Brief hat sich eine Bürgerinitiative Gera-Cretzschwitz an die Mitglieder des Landtags gewandt und ihre Bedenken und Sorgen wegen einer geplanten Ansiedlung eines Unternehmens für Batterie-Recycling im Industriegebiet Cretzschwitz, einem Ortsteil der Stadt Gera, vorgetragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verfahren bei welchen Behörden sind im Zusammenhang mit der Ansiedlung zu durchlaufen und wie ist der jeweilige Verfahrensstand?

2. Trifft es zu, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich nicht vorgeschrieben und bislang auch nicht beabsichtigt ist?

3. Sieht die Landesregierung angesichts zu erwartender Auswirkungen auf die Umwelt gleichwohl die Erforderlichkeit zur Durchführung einer UVP und wie begründet sie dies?

4. Ist nach Auffassung der Landesregierung das gemeindliche Einvernehmen durch die Stadt Gera rechts- und verfahrensfehlerfrei zustande gekommen, wenn der hauptbetroffene Ortsteilrat Söllmnitz-Cretzschwitz die Erteilung zu einer Ansiedlung ablehnt und der Ortsteilrat Hermsdorf bisher gar nicht beteiligt worden ist?

Danke. Herr Staatssekretär Dr. Vogel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Tischner! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Hierzu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt,

(Staatssekretärin Feierabend)

Bergbau und Naturschutz ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch. In diesem Verfahren wurden die Behörden, die vom Vorhaben betroffen sein können, um Stellungnahme gebeten.

Zum Ablauf des Verfahrens verweise ich auf die Antwort zu Frage 3 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Tischner vom November 2023, Drucksache 7/8968. Die Stellungnahmen der Behörden liegen zwischenzeitlich vor. Vom 06. bis 08.11.2024 fand ein Erörterungstermin statt, bei dem die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung resultierenden Einwendungen besprochen wurden. Der Erörterungstermin wird am 25.11.2024 fortgesetzt. Die Erkenntnisse aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden durch das TLUBN geprüft. Nach Abschluss der Prüfung ergeht eine Entscheidung.

Zu Frage 2: Ja, dies trifft zu.

Zu Frage 3: Ausschlaggebend sind die Vorgaben aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP-Gesetz. Die Batterie-Recycling-Anlage ist nach Nummer 8.11.2.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSch-Verordnung, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Zudem sind Anlagenteile und Nebeneinrichtungen nach den Nummern 8.10.1.1, 8.12.1.1, 8.12.2 und 8.12.3.2 des Anhangs 1 der 4. BlmSch-Verordnung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beinhaltet eine abschließende Liste mit Vorhaben, die eine UVP erfordern. Im Anhang 1 sind insgesamt 149 Vorhabentypen aufgelistet, meist mit Angabe von Schwellenwerten, ab welchen Anlagenkapazitäten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt. Die Batterie-Recycling-Anlage mit ihren Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen ist nicht im Anhang 1 des UVPG aufgeführt. Danach ist für dieses Vorhaben eine UVP nicht verpflichtend vorgesehen. Der Vorhabensträger hat die Durchführung einer UVP als sogenannte freiwillige UVP auch nicht beantragt. Ungeachtet dessen werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt umfassend im Genehmigungsverfahren nach BImSch-Gesetz geprüft.

Zu Frage 4: Die Ortsteile haben nach § 45 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung ein Anhörungsrecht zu allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde. Dem Ortsteilrat ist eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu geben, insbesondere zu baurechtlichen Satzungen und Planungen. Folgt das für die Entscheidung zuständige Organ der Gemeinde der Empfeh

lung, dem Vorschlag oder der Stellungnahme des Ortsteilrats nicht, sind dem Ortsteilrat die Gründe darzulegen. Ist aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung eine Anhörung des Ortsteilrats nicht möglich, sind diesem die Gründe für die Eilbedürftigkeit und die Art der Erledigung unverzüglich mitzuteilen. Die Sachverhaltsschilderung des Abgeordneten Tischner legt nahe, dass die Stadt Gera ihrer Anhörungspflicht nicht oder nur teilweise nachgekommen ist. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde eine rechtsaufsichtliche Prüfung eingeleitet und die Stadt Gera bis zum 19.11.2024 um Stellungnahme gebeten. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahme wird das Thüringer Landesverwaltungsamt über weitere Maßnahmen im Rahmen der Rechtsaufsicht entscheiden. Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist jedoch entscheidend, ob sich die Standortgemeinde zum gemeindlichen Einvernehmen geäußert hat. Hier hat die Stadt Gera das Einvernehmen erteilt.

Vielen Dank.

Ich sehe eine Rückfrage. Herr Tischner, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wäre es möglich, dass Sie uns die Antwort nach dem 19.11. zukommen lassen, auf die Sie gerade Bezug genommen haben?

Das können wir gern tun, selbstverständlich.

Danke.

Danke schön.

Danke schön. Dann sehe ich dazu keine weiteren Fragen.

(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Doch!)

Bitte.

Ja, eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Es gibt ja jetzt eine Menge Einwände. Und wir haben es in der anderen Mündlichen Anfrage gehört, das

(Staatssekretär Dr. Vogel)

TLUBN braucht dazu eine gewisse Zeit. Wann ist denn mit dem Entscheid vom TLUBN jetzt in diesem Fall zu rechnen?

Frau Abgeordnete Hoffmann, das kann ich Ihnen jetzt nicht spontan sagen. Sie haben es ja angedeutet, es gibt eine Menge Einwendungen, die natürlich entsprechend sorgsam bearbeitet werden müssen. Und es gibt auch einen zweiten Anhörungstermin.

Danke schön. Weitere Fragen sehe ich nicht aus der Runde. Dann danke ich Ihnen. Ich rufe die Anfrage von Frau Abgeordneter Heber in der Drucksache 8/85 auf. Für die Landesregierung wird das Finanzministerium antworten. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Die Anfrage dient der Information über die aktuelle Praxis bei Stellenbesetzungen der geschäftsführend im Amt befindlichen Landesregierung für Dienstposten und Planstellen ab der Besoldungsgruppe A16.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Besetzung der Planstellen bzw. befristeter und unbefristeter Dienstposten des höheren Dienstes – ab der Besoldungsgruppe A16 – mit Stichtag 31. Oktober 2024 dar – bitte zahlenmäßig nach Ressort, Behörde und ob im entsprechenden Statusamt oder niedriger bzw. mit tariflich oder außertariflich Beschäftigten oder frei –?

2. Inwieweit haben sich bei den nach Frage 1 nachgefragten Planstellen bzw. Dienstposten seit dem 1. September Veränderungen ergeben – bitte nach Ressort und Behörde zahlenmäßig erfasst nach folgenden Fallgruppen sortiert angeben: der Dienstposten bzw. die Planstelle wurde besetzt bzw. eine Einstellungszusage erteilt, die Planstelle ist frei geworden –?

3. Wie stellt sich die aktuelle Besetzungspraxis der nach Frage 1 freien und frei werdenden Planstellen und Dienstposten seit dem 1. September 2024 dar – bitte zahlenmäßig nach Ressort und Behörde und nach folgenden Fallgruppen sortiert angeben: ein Auswahlverfahren läuft planmäßig, ein Auswahlverfahren wird aufgrund der anstehenden Regierungsbildung aktuell nicht aktiv weiter verfolgt bzw. wird deswegen nicht ausgeschrieben, das Verfahren be

findet sich im Konkurrentenstreit, ein Auswahlverfahren wurde abgebrochen –?

Vielen Dank.

Danke schön. Zur Beantwortung Frau Finanzministerin Taubert, bitte.

Taubert, geschäftsführende Finanzministerin:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heber in Drucksache 8/85, Besetzung von Dienstposten und Stellen in den obersten und oberen Thüringer Landesbehörden, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Mündlichen Anfrage, die mein Haus am Montagnachmittag dieser Woche erreicht hat, eine Vielzahl von Daten erfragt wird, was eine umfassende Datenaufarbeitung in den Ressorts erfordert. Insofern weise ich darauf hin, dass eine vollumfängliche Erhebung der Daten in den Ressorts sowie erforderliche Ressortabstimmungen in der Kürze der Zeit kaum möglich waren. Dennoch wurden die erfragten Daten zusammengefasst. Bei der Aufbereitung der Daten hat sich jedoch gezeigt, dass gegen eine Veröffentlichung der nachgefragten Daten aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Bedenken bestehen. Ich verweise insofern auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Verfassung. Hiernach kann die Landesregierung die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften ablehnen, wenn dem Bekanntwerden des Inhalts zum Beispiel schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung möchte an dieser Stelle aber die Beantwortung der Mündlichen Anfrage nicht verweigern, sondern im Rahmen des nach § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz Zulässigen Auskunft erteilen. Die erbetenen Daten wurden in zwei Übersichten erfasst: zunächst eine Darstellung der Planstellen in den obersten Landesbehörden und eine zweite für die Oberbehörden der Ressorts.

Ich möchte zunächst einige Erläuterungen zu den für die obersten Landesbehörden zusammengefassten Daten geben. Auf eine gesonderte Darstellung von Dienstposten wurde verzichtet. Die erfragten Besoldungsgruppen sind normativ bewertet und somit Dienstposten zugewiesen. Bei den Planstellen für Führungspositionen ergeben sich im Zusammenhang mit deren Ist-Besetzung häufig Rückschlüsse auf den konkreten Beschäftigten. Ich habe