Pandemieplan. Und ich glaube insgesamt, wenn es um Corona geht, dass das Scheitern der Regierung in vielen Dingen an einem demokratischen oder rechtsstaatlichen Verhalten nicht daran lag, dass es keinen Plan gab, sondern dass die Regierung einfach einen Plan verfolgt hat, der nicht wirklich im Interesse der Bürger war. Sprich: Das Scheitern lag an Personen und den Personen, die in ihren Ämtern eben gehandelt haben, wie sie gehandelt haben.
Ich glaube nicht, dass wir eine Enquetekommission brauchen, insbesondere auch nicht mit dem Ziel, dass Sie sich irgendwie reinwaschen wollen. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Einsetzen eines Untersuchungsausschusses den Thüringer Bürgern einen größeren Gefallen tun. Danke schön.
Danke schön. Ich würde jetzt direkt als nächster Rednerin Frau Dr. Cornelia Urban für die SPDFraktion das Wort erteilen.
Ganz herzlichen Dank. Ich möchte es auch kurz machen. Wir hatten eine ausführliche inhaltliche Debatte beim vorhergehenden TOP zu der Frage der Coronapandemie, wie man sie aufarbeiten kann, was man beachten muss. Ich habe da ganz speziell die Kinder und Jugendlichen herausgehoben gehabt. Ich habe aber natürlich nicht erwähnt – und das ist auch ein Arbeitspunkt in der letzten Legislatur, der sich nach der Coronapandemie sofort aufgetan hat – den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt, unsere Versorgungsketten. Das sind Dinge, die man genau im Rahmen einer Enquetekommission, in einem Format Enquetekommission, in der man auch Sachverständige zu anderen Fragen hinzuziehen kann, die nicht allein das Regierungshandeln betreffen, sinnvoll machen kann.
Sie haben es jetzt von meinen Vorrednern gehört, die Frage Enquetekommission stand auch in der letzten Legislatur immer schon im Raum, wurde diskutiert, hat damals leider keine Mehrheit gefunden. Ich kenne das Votum von heute nicht, aber laut meinen Vorrednern zu urteilen, gehe ich mal davon aus, dass es auch heute für dieses parlamentarische Instrument schwierig wird. Nichtsdestotrotz sehen wir als SPD-Fraktion die Enquete als ein sehr geeignetes Mittel, um einfach auch hier noch einmal breiter und tiefergehend insbesondere auch die wissenschaftliche Meinung, insbesondere auch die Meinungen verschiedenster anderer Akteure, die in einer Pandemie gefragt sind – und
da reden wir nicht nur von Regierung, ich habe es vorhin schon angesprochen, wir reden von Kommunikationswegen, wir reden von medizinischer Versorgung, wir reden von Kindergärten, Schulen, von ganz vielen anderen Fragen –, wesentlich besser zu beleuchten.
Das ist auch gleichzeitig unsere Kritik an dem vorliegenden Antrag, weil wir glauben, dass diese Akzente in dem Antrag der Fraktion Die Linke zu wenig beleuchtet sind – aber mal sehen, vielleicht gibt es ja hierfür auch noch einmal einen neuen Aufschlag.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete. Ich habe jetzt keinen Antrag auf Ausschussüberweisung registriert, der wurde zumindest in keiner der Reden benannt, sodass ich nun über den Antrag als solchen abstimmen werde. Bitte.
Gut, dann stimmen wir über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, den Antrag an den Justizausschuss zu überweisen, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU, BSW sowie SPD. Wer stimmt gegen eine Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke. Dann ist eine Ausschussüberweisung damit festgehalten.
Ich schließe diesen TOP 5 und wir treten nun in eine 30minütige Mittagspause ein. Anschließend geht es um 13.35 Uhr weiter mit der Fragestunde. Und bitte hören Sie noch kurz den Hinweis, dass gleich die 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses stattfinden wird, und zwar 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 101. Vielen Dank.
Dazu noch der Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, und dass auch aus der Mit
In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Ich rufe zunächst die Anfrage des Herrn Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 8/51 auf, die vom Kollegen Thrum heute gestellt werden wird. Im Anschluss wird für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten. Bitte.
Umgang der nunmehr geschäftsführenden Landesregierung mit Kleinen Anfragen – absichtliche Verzögerung von Antworten auf Kleine Anfragen?
Die im November 2023 gestellte Kleine Anfrage 7/5380 – Angriff auf zwei religiöse Stätten in Thüringen – hatte zum Ziel, die nach meiner Auffassung auffallend unterschiedlichen öffentlichen Äußerungen einzelner Mitglieder der Landesregierung zu einem Angriff eines Asylbewerbers auf eine christliche Kirche im Oktober 2021 einerseits und dem Angriff von zwei anderen Asylbewerbern auf eine jüdische Synagoge im November 2023 andererseits zu hinterfragen. Die im Januar 2024 gestellte Kleine Anfrage 7/5539 – Unfallursache Cannabis im Straßenverkehr – aktueller Stand – hatte zum Ziel, die Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Droge Cannabis auf den Straßenverkehr des Landes zu erhellen. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass bereits frühere parlamentarische Anfragen belegten, dass der Landesregierung, trotz der auf Bundesebene beabsichtigten Freigabe der Droge, diese Daten bis wenigstens dem Jahr 2022 in nicht ausreichendem Maße vorlagen.
Die Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen beträgt höchstens sechs Arbeitswochen. Für die Kleine Anfrage 7/5380 wurde keine Fristverlängerung seitens der Landesregierung angefragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt jedoch dennoch der Diskontinuität anheim, da die Landesregierung auch nach zehn Monaten keine Antwort zur Verfügung stellte. Für die Kleine Anfrage 7/5539 wurde eine Fristverlängerung bis zum 26. März 2024 seitens der Landesregierung beantragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt jedoch der Diskontinuität anheim, da die Landesregierung auch nach sieben Monaten keine Antwort zur Verfügung stellte.
1. Welche einzelnen konkreten sachlichen Gründe führten dazu, dass diese beiden Kleinen Anfragen jeweils nicht beantwortet wurden?
2. Welche einzelnen Überlegungen welcher Verantwortungsträger lagen der Auswahl der nicht zu beantwortenden Kleinen Anfragen durch die mittlerweile geschäftsführende Landesregierung zugrunde?
3. Welche einzelnen Schritte unternahm die mittlerweile geschäftsführende Landesregierung bezüglich der beiden genannten Kleinen Anfragen zu welchem Zeitpunkt in den Jahren 2023 und 2024, um noch vor Ablauf der 7. Wahlperiode des Landtags eine Antwort zu fertigen, und wieso war die Beantragung einer Fristverlängerung bei der Kleinen Anfrage 7/5380 kein Bestandteil dieses Bearbeitungsprozesses?
4. Wie viele weitere Kleine Anfragen aus der 7. Wahlperiode des Landtags hat die Landesregierung ebenfalls nicht beantwortet – bitte Gliederung nach Fraktion oder Parlamentarischer Gruppe, der der anfragende Abgeordnete angehörte –?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der Beantwortung möchte ich vorausschicken, dass die Landesregierung das Fragerecht aus Artikel 67 der Thüringer Verfassung sehr ernst nimmt und jederzeit bemüht ist, parlamentarische Anfragen fristgerecht und korrekt zu beantworten. Ist eine fristgemäße Beantwortung nicht möglich, werden die Abgeordneten um Einräumung einer Fristverlängerung gebeten. Das Aufkommen Kleiner Anfragen hat innerhalb der vergangenen Legislaturperioden stetig zugenommen. So wurden in der abgelaufenen 7. Legislaturperiode insgesamt 6.151 Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Davon wurden 2.444 Kleine Anfragen federführend durch das Thüringer Innenministerium bearbeitet. In den meisten Fällen wurden dabei auch die nachgeordneten Bereiche, insbesondere der Thüringer Polizei, und das Landesverwaltungsamt abgefragt. Ich bitte insofern um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Zahl
der Anfragen, gegebenenfalls vorkommender Büroversehen oder Abstimmungsschwierigkeiten zu Verzögerungen kommen kann. Wir arbeiten aber fortwährend daran, diese Defizite zu beseitigen.
Im konkreten Fall führten bei der Kleinen Anfrage 5380 aus der 7. Legislaturperiode – Angriff auf zwei religiöse Stätten – einzuholende Informationen seitens der Ausländerbehörden verbunden mit Büroversehen dazu, dass die Anfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. Die in der 8. Legislaturperiode gleichlautend gestellte Anfrage mit der Drucksachennummer 34 wurde deshalb nach einer erneuten Aktualisierung des Antworttextes basierend auf einer erneuten Abfrage der zuständigen Ausländerbehörden mit Datum vom 07.11.2024 beantwortet und sollte Ihnen bereits vorliegen.
Bei der Kleinen Anfrage 5539 aus der 7. Legislaturperiode waren aufgrund damals ungeklärter Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung und innerhalb des Geschäftsbereichs des Thüringer Innenministeriums langjährige Abstimmungen nötig. Aufgrund eines Büroversehens und daraus resultierender fehlerhafter Fristenkontrolle wurde keine Fristverlängerung gegenüber der damaligen Landtagspräsidentin erbeten und die Anfrage wurde nicht fristgerecht beantwortet. Die in der 8. Legislaturperiode gleichlautend gestellte Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 8/42 soll fristgemäß bis zum 10.12.2024 beantwortet werden, um Ihrem Informationsersuchen Rechnung zu tragen. Der nicht fristgerechten Beantwortung lagen interne Abstimmungsschwierigkeiten und ein bedauerliches Büroversehen zugrunde.
Die Antwort zu Frage 4: Insgesamt 38 Kleine Anfragen aus der 7. Legislaturperiode, die sämtlich federführend durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu beantworten waren, fielen der Diskontinuität gemäß § 119 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags anheim. Davon entfielen 28 auf die Fraktion Die Linke, fünf auf die Fraktion der AfD, drei auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei auf die Fraktion der CDU.
Danke schön. Ich sehe keine Nachfragen. Dann rufe ich die zweite Frage auf, die des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 8/61. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie antworten. Bitte schön.
Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH und Verwendung von Landeshaushaltsmitteln
Einer Veröffentlichung in der Tageszeitung OTZ ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in zwei Verfahren gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH wegen möglicher Insolvenzverschleppung ermittelt. Nach einer Medieninformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 14. August 2024 wurden von der Landesregierung im Frühjahr 2024 der Sternbach Klinik Schleiz GmbH 2 Millionen Euro an Finanzmitteln zur Sicherung des Krankenhauses in Schleiz zur Verfügung gestellt.
1. Wie viele und welche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind derzeit unter welchen Aktenzeichen gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH aus welchem Anfangsverdacht rechtshängig?
3. Wann wurde im Jahr 2024 welcher Betrag an Finanzmitteln von der Landesregierung an wen und aus welchem Rechtsgrund zur Sicherung des Krankenhauses in Schleiz ausgezahlt und ist eine Rückzahlung dieser ausgezahlten Finanzmittel gesichert, wenn ja, wie?
4. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die für den Bereich des Saale-Orla-Kreises geltenden Festsetzungen des 8. Krankenhausplans für den Freistaat Thüringen wie umsetzen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Thrum, die Mündliche Anfrage in Drucksache 8/61 beantwortet ich namens der Landesregierung wie folgt:
Die Antwort auf Frage 1: Derzeit ist nach Verfahrensbindung unter dem Aktenzeichen 570 Js 56399/24 bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung anhängig.